Organisatorische Herausforderungen an ein Jugendamt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt
|
|
- Willi Beltz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Organisatorische Herausforderungen an ein Jugendamt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt Fachtagung Kinderschutz im Kontext häuslicher Gewalt Erfurt Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln
2 Ablauf Kinderschutz muss sich in der Organisation widerspiegeln Grundinformation zur Stadt Köln und Kinderschutz im Jugendamt Häusliche Gewalt in Köln Netzwerk und Hilfsstruktur in der Stadt Es ist nie alles getan Spannungsfelder und Diskussionsansätze Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln
3 1 Kinderschutz muss sich in der Organisation widerspiegeln Grundinformation zur Stadt Köln und Kinderschutz im Jugendamt
4 Einwohner Einwohner unter 18 Jahre alt Haushalte davon mit Kindern 4,87 Mrd. Euro Städt. Ausgaben Die Stadt als Ort des Handelns
5 Daten zum Jugendamt Köln
6 ASD 260 Mitarbeiter*Innen Fallführung aller Leistungen nach 27ff SGB VIII Fallrelation zu MA 1:30 GSD 45 Mitarbeiter*Innen Tagesdienst Prüfung aller eingehenden Verdachtsfällen Kindeswohlgefährdung Kriseninterventionen (ggf. i.v. mit ASD) 24 h Rufbereitschaft / 365 Tage 8a Fachkraft für Kita, Schulen etc. im Stadtbezirk Dienste im Bezirksjugendamt Allgemeiner sozialer Dienst (ASD) Gefährdungs-Meldungssofort-Dienst (GSD) Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) Beistandschaft Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Organisation mit Ruhetag?
7 Verfahren im Jugendamt bei Polizeimeldung häusliche Gewalt Prüfung: Familie bekannt Nein Prüfung akute Kindeswohlgefährdung Kontaktaufnahme Familie (durch Fachkraft GSD) Entscheidung über Herausnahme bzw. anderen Schutzmaßnahmen Ja Prüfung akute mit fallführender Kraft ASD Kontaktaufnahme durch Fk GSD + Kk ASD Entscheidung über Herausnahme bzw. anderer Schutzmaßnahmen
8 2 Häusliche Gewalt in Köln Netzwerk und Hilfsstruktur in der Stadt
9 Entwicklung Inkrafttreten Gewaltschutzgesetz Gründung zweier Interventionsstellen für Opferberatung häusliche Gewalt Interventionsstellen für Opferberatung Linksrheinisch: SkF Rechtsrheinisch: Diakonie und Michaelshoven Gründung eines Netzwerks häusliche Gewalt
10 Notwendige Prämissen zur Zusammenarbeit Häusliche Gewalt ist jede Form von Beziehungsgewalt, unabhängig davon, ob sie in privaten Räumlichkeiten oder im öffentlichen Raum stattfindet. Gewalt in Beziehungen ist keine Privatangelegenheit. Sie ist vielmehr staatlichen Sanktionen unterworfen und macht eine sofortige und entschiedene Intervention zur Verhütung weiterer Gewalt erforderlich. Bereits beim Einschreiten durch die Polizei muss deutlich werden, dass es nicht um private Streitigkeiten geht, sondern um schwerwiegendes Unrecht, für das Gewalttäter zur Verantwortung gezogen werden. Die Opfer haben Anspruch auf Schutz und Hilfe. Opfer dürfen nicht stigmatisiert werden. Die Entwicklung von Angeboten zur Prävention und Behandlung von gewalttätigem Verhalten. In Fällen häuslicher Gewalt müssen minderjährige Kinder der betroffenen Familie immer als Opfer wahrgenommen werden. Sie sind nicht nur dann als Opfer anzusehen, wenn sie Gewalthandlungen ihrer Bezugsperson oder zum Nachteil ihrer Bezugspersonen beobachten oder in anderer Weise miterleben müssen. In jedem dieser Fälle ist von einer Beeinträchtigung des Kindeswohles auszugehen und es ist zumindest zu prüfen, ob Hilfe auch für die Kinder erforderlich ist.
11 Verfahrensabsprachen Stufe 1 Polizeieinsatz häusliche Gewalt Intervention z.b. Wohnungsverweisung Informationsfaltblatt für Opfer Bei Zustimmung Opfer FAX Mitteilung an Interventionsstelle Bei minderjährigen Jugendlichen im Haushalt Mitteilung Jugendamt Stufe 2 Interventionsstelle Kontaktaufnahme zu Opfer mit Angebot für Beratung und Unterkunft Jugendamt Kindeswohlprüfung gem. 8a(GSD) Fallbearbeitung (ASD) Stufe 3 Bei länger anhaltenden Bedarf Verweis durch Interventionsstellen an Familien-oder Frauenberatungsstellen
12 Entwicklung Fallzahlen häusliche Gewalt in Köln Anzeigen Wohnungsverweisungen Rückkehrverbote Beratung Interventionsstellen Faxvermittlung durch Polizei Ausgewählte Zahlen häusliche Gewalt in Köln in 2017 Geschlecht der Opfer 89% weiblich 11% männlich Geschlecht der Täter 5% weiblich 95% männlich Familien mit Kindern 60,7 % Opfer mit Migrationshintergrund 57,4 % Täterarbeit der AWO 213 Teilnehmer davon 103 mit Auflage
13 Netzwerk gegen häusliche Gewalt Amt für Soziales und Senioren Polizei Frauenberatungsstelle Familiengericht Staatsanwaltschaft Interventionsstellen für Opferberatung Linksrheinisch: SkF Rechtsrheinisch: Diakonie und Michaelshoven AWO Projekt Männer gegen Gewalt Steuerungsgruppe Geschäftsführung Jugendamt Köln Absprachen über Zusammenarbeit Schnittstellen/Verfahrensabl äufe ) Hinzunahme Projekte Partnern Männer gegen Gewalt AWO Amt für Gleichstellung Frauen und Männer Familienberatungsstellen Amt für Kinder, Jugend und Familie Fortbildungsveranstaltungen für neue Fachkräfte (z.b. Polizei) Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit Vier Treffen im Jahr
14
15 Exemplarische Gelingenheitsfaktoren Gemeinsames Leitbild und fachliches Verständnis aller Beteiligten Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz (auch in anderen Themenfeldern) Politische Wille der Kommune Ressourcen einzusetzen Selbstverständnis des Jugendamts als Interventionsbehörde rund um die Uhr Hohe Kontinuität in Personen
16 3 Es ist nie alles getan Spannungsfelder und Diskussionsansätze Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Köln
17 Spannungsfelder in der Praxis Diskussion im GSD zum Gewaltbegriff, Stichwort psychische Gewalt Frustrationsfeld GSD keine Annahme von Hilfe und Drehtüreffekte Gewalt von Kindern, Folge Inobhutnahme Minderjährigenschutz vs. Partizipation Kinderrechte ( Schutz ) vs. Vaterrechte ( Umgang ) Häusliche Gewalt in Flüchtlingseinrichtungen..
18 Köln muss man nicht verstehen, Köln muss man fühlen. Stephan Glaremin Amt für Kinder, Jugend und Familien Ottmar-Pohl-Platz Köln stephan.glaremin@stadt-koeln.de
Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
Mehr1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim
1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim Vernetzung von Kreis- und Stadtjugendamt Rosenheim und Gesundheitshilfe, insbesondere mit der Inn-Salzach-Klinik und der Kinderklinik Rosenheim Rosenheimer
MehrDas Kooperationsgremium Für Lippe gegen häusliche Gewalt ein Beispiel für interdisziplinäre Zusammenarbeit bei Intervention und Prävention
Das Kooperationsgremium Für Lippe gegen häusliche Gewalt ein Beispiel für interdisziplinäre Zusammenarbeit bei Intervention und Prävention von Regina Pramann Dokument aus der Internetdokumentation des
MehrTäterarbeit und Opferschutz Hannover Arbeit mit Tätern - Sicht der Frauenunterstützungseinrichtungen
Täterarbeit und Opferschutz 18. 11.2010 Hannover Arbeit mit Tätern - Sicht der Frauenunterstützungseinrichtungen Heike Herold Frauenhauskoordinierung e.v. 1. Verortung der Täterarbeit in der Arbeit des
MehrKandidieren Sie für die Seniorenvertretung!
Kandidieren Sie für die Seniorenvertretung! Sehr geehrte Damen und Herren, die Seniorenvertretung informiert und berät in den Kölner Stadtbezirken über die vielfältigen Möglichkeiten der Seniorenhilfe
MehrNetzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe Kinderschutz
Städtischer Sozialdienst der Darmstadt, den 01.09. 2016 Wissenschaftsstadt Darmstadt Allgemeiner Sozialdienst des Landkreises Darmstadt-Dieburg Netzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe
MehrIch bitte, für die Sitzung der AG BÖJ am folgendes Thema zur Kenntnisnahme vorzulegen:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend und Familie - Jugendamt AG 12 - Geschäftsstelle 1 Vorlage zur Sitzung der AG BÖJ am 08.09.2010 - zur Kenntnisnahme Ich bitte, für die Sitzung der AG
MehrKooperation des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit dem Amt für Wohnungswesen und den Betreuungsträgern von Gemeinschaftsunterkünften
Kooperation des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit dem Amt für Wohnungswesen und den Betreuungsträgern von Gemeinschaftsunterkünften Ziele, wesentliche Inhalte und Weiterentwicklung 1 Unterbringungssituation
MehrKinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung
Fachbeitrag: Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung Uta Hesselbach Koordinatorin Lokales Netzwerk Kinderschutz Halle Amt für Kinder, Jugend
MehrLVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
MehrHäusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene
Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene lka.polizei.nrw 3 LKA NRW Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene Liebe Leserin, lieber Leser, 110 Sie oder Ihre
Mehrbeim Jugendamt Umgang mit (anonymen) Hinweisen
Beratung und fachlicher Austausch im Kinderschutz Interdisziplinäre Notwendigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen 24.8.2018 BMFSFJ Umgang mit (anonymen) Hinweisen beim Jugendamt Stephan Siebenkotten-Dalhoff
MehrZiele, wesentliche Inhalte und Umsetzung. Notunterkünfte Notunterkünfte in Bestandsgebäuden
Kooperationsvereinbarung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit dem Amt für Wohnungswesen und den Betreuungsträgern von Gemeinschaftsunterkünften Ziele, wesentliche Inhalte und Umsetzung 1 Unterbringungssituation
Mehr4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD?
Themenbereich: Abschätzung des Gefährdungsrisikos 4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD? FB 1 bis Ja 5. Wenn ja : Gibt diese Ihnen
MehrFachstandard Verfahren und Arbeitsweisen im Rahmen des Bielefelder Interventionsprojektes
Fachstandard Verfahren und Arbeitsweisen im Rahmen des Bielefelder Interventionsprojektes 1. Ausgangslage: Im Frühjahr 1999 wurde - ausgehend vom Sozial- und Kriminalpräventiven Rat - das Bielefelder Interventionsprojekt
MehrUmgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der. Stadt Marl
Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der Vorstellung des ASD Stadt Marl Definition von häuslicher Gewalt Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl Verfahrensschritte bei
MehrGelingende Kooperation im Kinderschutz. - Aus Fehlern lernen -
Gelingende Kooperation im Kinderschutz - Aus Fehlern lernen - Christine Gerber, Jugend- & Sozialamt Frankfurt NZFH/DJI 15. Oktober 2014 Kooperation & Vernetzung als zentrale Strategie zur Qualitätsentwicklung
MehrTraumatisierung durch Gewalt
Traumatisierung durch Gewalt Vernetzungsstrukturen in den Bereichen sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Kinder und Gewalt in engen sozialen Beziehungen Zentrale Einrichtungen im Bereich Opferschutz,
MehrHäusliche Gewalt Ein Dauerbrenner für die Thüringer Polizei. Fachtagung des TMBJS am 25. Oktober 2018 in Erfurt
Häusliche Gewalt Ein Dauerbrenner für die Thüringer Polizei Fachtagung des TMBJS am 25. Oktober 2018 in Erfurt Überblick Definition Häusliche Gewalt Polizeiliche Umsetzung der Bekämpfung Häuslicher Gewalt
MehrEs war das erste Mal!
Es war das erste Mal! Wie die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Schwerin Betroffene pro-aktiv ergebnisoffen berät und unterstützt Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking
MehrSchweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig
Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche
MehrGesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Umsetzung des neuen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beim
MehrDas Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls
Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls Analysen der amtlichen 8a-Statistik Fachforum Empirische Befunde zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG
Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche
MehrJugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz
Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz
MehrHessisches Statistisches Landesamt. Statistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K V 9 - j/15 November 2016 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Ihre Ansprechpartner für Fragen und Anregungen zu
MehrVerdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? Klinikum Görlitz
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? 28.02.2018 Klinikum Görlitz Netzwerkbüro Kinderschutz und Frühe Hilfen Kinderschutz Frühe Hilfen Bildungsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Netzwerkarbeit
MehrGesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Umsetzung des neuen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beim
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrKindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt. Handlungsansätze und Herausforderungen. Perspektive Menschenrechte
2015 Kindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt Handlungsansätze und Herausforderungen Dr. Sylvie Durrer Direktorin Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Perspektive Menschenrechte
MehrREGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis
MehrZur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst
Zur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst 5.3.14 Heiko Höttermann 06.03.2014 Standorte der Kinder- und Jugendschutzdienste (19 Kinder-
MehrInhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11
http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-3083-9 5 Inhalt Einführung 11 Teil I Grundlagen Kapitel 1: Kinderschutz was ist das? 18 1.1 Kinderschutz als vielfältiger
MehrNamens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt:
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1060 der Abgeordneten Birgit Bessin AfD-Fraktion Drucksache 6/2465 Inobhutnahme durch das Jugendamt Wortlaut der Kleinen Anfrage 1060 vom 03.09.2015:
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K V 9 - j/16 Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2016 September 2017 Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII Hessisches
MehrGemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz in Thüringen
Gemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz in Thüringen Landesjugendhilfeausschuss am 14. September 2009 Bestandteil des Thüringer Maßnahmekataloges
MehrFrankfurter Interventionskonzept Ha usliche Gewalt Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main
Frankfurter Interventionskonzept Häusliche Gewalt August 2015 Frankfurter Interventionskonzept Ha usliche Gewalt Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main Das Interventionssystem bei häuslicher Gewalt im Landgerichtsbezirk
MehrUnbegleitete minderjährige Ausländer (uma) Übergangslösungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung 1
Unbegleitete minderjährige Ausländer (uma) Übergangslösungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung 1 Präambel Den zunehmenden Herausforderungen im Rahmen der Unterbringung und Betreuung männlicher
MehrKölner Statistische Nachrichten - 1/2015 Seite 109 Statistisches Jahrbuch 2015, 92. Jahrgang. Kapitel 3: Bauen und Wohnen
Kölner Statistische Nachrichten - 1/2015 Seite 109 Kapitel 3: Bauen und Wohnen Kölner Statistische Nachrichten - 1/2015 Seite 110 Nr. Titel Seite Verzeichnis der Tabellen Überblick 111 301 Gebäude- und
MehrUmgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt
Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Carsten Feist, 25. Januar 2010 Definition. Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung
Mehr2. Kinderschutzkonferenz am in Weilheim
2. Kinderschutzkonferenz am 28.5.2008 in Weilheim Aufgaben, Kompetenzen und Grenzen des Jugendamtes; Was macht das Jugendamt, wenn eine Meldung kommt? Bernhard Frühauf Fachbereich Jugend und Sport Starnberg
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K V 9 - j/17 August 2018 Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2017 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum
MehrDEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN
DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN Vom gemeinsamen Anliegen Kinderschutz zur strukturierten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vor Ort Dortmund, den 30.09.2015 Milena Bücken / Dirk Fiegenbaum Serviceagentur
Mehr*Dresden, April 2012
Georg Kohaupt Dresden, April 2012 Dresden, April 2012 Kinder in guten Händen Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention 1 2 Spannungen Mutter Erzieherin Gestörter Kontakt zur Mutter, schwierige
MehrKinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main
Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main - Fachtag am 03. Juli 2013 - Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main Daniela Geyer 51.51 Grundsatz Kinder- und Jugendhilfe Jugend- und Sozialamt,
MehrLandreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII. Vereinbarung
Landreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendamt: Vereinbarung gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß 8a Abs. 1 SGB VIII und 72a SGB VIII für den
MehrKiWi-Pressemappe. Inhaltsverzeichnis
Pressemappe KiWi-Pressemappe Inhaltsverzeichnis Presse-Information FAQ Häufige Fragen zu KiWi KiWi-Flyer KiWi-Begrüßungsschreiben an die Eltern Beilage zum KiWi Anschreiben (mehrsprachig) Deckblatt im
MehrKinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
MehrLandesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen Interventionskette bei häuslicher Gewalt. - bei polizeilicher Erstintervention (angezeigte Fälle) -
Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen Interventionskette bei häuslicher Gewalt Anlage 4 Strukturen/ Polizei - Unmittelbare Beendigung der Gewaltsituation, - Sofortiger Schutz von Frauen und Kindern,
MehrGrundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
MehrEinverständniserklärung
Einverständniserklärung Ich bin damit einverstanden, dass die Daten zu meiner Person Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefonnummer: sowie der - Festnetz - Handy Anhaltsbogen, von dem ich Kenntnis
MehrStadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Minderjährige in Karlsruhe betroffen
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2014 308 Minderjährige in Karlsruhe betroffen 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2014 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt
MehrHäusliche Gewalt. Häusliche Gewalt erkennen und handeln Informationen
Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt erkennen und handeln Informationen Definition: Der Begriff Häusliche Gewalt beschreibt Gewalt zwischen Erwachsenen, die in engen sozialen Beziehungen zueinander stehen
MehrGeschwisterinzest aus der Sicht der öffentlichen Jugendhilfe
Geschwisterinzest aus der Sicht der öffentlichen Jugendhilfe Gliederung Begrifflichkeit Besonderheiten des Geschwisterinzest Aufgaben für die öffentliche Jugendhilfe Zur Notwendigkeit von richtigen Hilfen
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
MehrBekämpfung häuslicher Gewalt als interdisziplinäre Aufgabe
Evangelischen Stadtmission und Gemeindedienst Erfurt ggmbh Frauenhaus, Frauenberatung: Madlen Merten (MA Soziale Arbeit) Marjana Dunkel (Dipl. Sozialpädagogin) Bekämpfung häuslicher Gewalt als interdisziplinäre
MehrDas Leistungsspektrum der erzieherischen Hilfen und der Inobhutnahmen als Reaktion auf Gefährdungslagen
www.akjstat.tu-dortmund.de Das Leistungsspektrum der erzieherischen Hilfen und der Inobhutnahmen als Reaktion auf Gefährdungslagen 15. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag Fachforum Neue Daten zum Kinderschutz:
MehrAnlage Zusammensetzung
Kommunalen Gesundheitskonferenz für den Rhein-Sieg-Kreis Mittwoch, 26. April 2017 Vorstellung Runder Tisch gegen häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis 1 Zusammensetzung Der Runde Tisch ist eine interdisziplinäre
MehrMagistrat der Universitätsstadt Marburg, Jugendamt. Thesen zum Thema
1. Das Thema der Tagung zeigt, dass es zumindest Diskussionen und wahrscheinlich auch Realitäten im Kinderschutz gibt, dass sozialpädagogische Handlungen nicht um der Sache willen, sondern aus Selbstschutz
MehrNetzwerk Kinderschutz im Bezirk Treptow Köpenick. 1. Kinderschutzkonferenz der Regionen 1 und 3 am Barbara Stark
Netzwerk Kinderschutz im Bezirk Treptow Köpenick 1. Kinderschutzkonferenz der Regionen 1 und 3 am 1-7-2015 1 Netzwerk Kinderschutz Treptow Köpenick Auswertung 2014 ( Quellen: Amt für Statistik Berlin Brandenburg
MehrKindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)
Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger
MehrKinderschutz zwischen Prävention und Intervention
Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention Unterschiede, Übergänge und Herausforderungen in den Frühen Hilfen Berlin, 13. November 2014 Christine Gerber, NZFH; Prof. Dr. Reinhold Schone, FH Münster
MehrZusammenarbeit des ASD mit der Trägern der Suchthilfe im Kinderschutz
Zusammenarbeit des ASD mit der Trägern der Suchthilfe im Kinderschutz Forum 1 Hamburger Kinderschutztage 16. und 17. November 2009 Christine Tügel, Jugendhilfe e. V. Paul Maris-Popescu, Bezirksamt Hamburg-Mitte
MehrFrauen- und Gleichstellungsbeauftragte Petra Koch-Knöbel
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Petra Koch-Knöbel Datenlage zur häuslichen Gewalt in Berlin und im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 2014 Herausgeber: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung
MehrAggressive und delinquente Kinder und Jugendliche : Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe
Aggressive und delinquente Kinder und Jugendliche : Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe Leitung Stadtjugendamt München 1 ÜBERSICHT Kinder- und Jugendgewalt in der Jugendhilfe: Einige aktuelle Zahlen
MehrHilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft
Hilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft I. Aufgabe der Staatsanwaltschaft - Legalitätsprinzip Verfolgungszwang bei konkretem Anfangsverdacht einer Straftat
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015
Stadt Karlsruhe Städtisches Amt Statistikstelle STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015 748 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung in Karlsruhe eingeleitet 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2015
Mehr6 Kindeswohlgefährdung Dokumentation
Wenn es um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII geht, sind Klarheit, Eindeutigkeit und Verbindlichkeit von großer Wichtigkeit für alle Beteiligten. Fehleinschätzungen können gravierende
MehrHilfe für Kinder und Jugendliche, die Zeugen_innen häuslicher Gewalt waren
Konzeption Hilfe für Kinder und Jugendliche, die Zeugen_innen häuslicher Gewalt waren Zielgruppe Kinder und Jugendliche, die Zeugen_innen häuslicher Gewalt sind/ waren, unabhängig davon, ob sie selbst
Mehrbürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene www.lka.polizei.nrw.de 1 3 LKA NRW Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote für Betroffene
MehrRahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
- Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung
MehrAusführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (AV-Kinderschutz) vom.
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Entwurf Ausführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (AV-Kinderschutz) vom.200-76 SenBildWiss
MehrHilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII
Hilfen zur Erziehung 27 ff. SGB VIII Spezifische rechtliche und pädagogische Merkmale der Hilfen zur Erziehung (HzE) HzE wird - als Leistung der Jugendhilfe - von KlientInnen freiwillig in Anspruch genommen
MehrVorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII
Wuppertal Ressort 208 Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 42 SGB VIII Auswertung der Inobhutnahmen 2009 Juni 2010 Vorweggenommen S.
MehrLandesweites Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt
Landesweites Netzwerk für ein Leben ohne Gewalt Mitglieder LAG der Frauenzentren LAG der Frauenhäuser LAG der Interventionsstellen LAG der Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt ProMann - Täterberatungsstelle
MehrUnterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
MehrBeobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung
Beobachten- Einschätzen- Handeln Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Ablauf 1. Ablaufschema: Was geschieht, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
MehrVernachlässigte Kinder besser schützen
Institut für Sozialarbeit und Sozialpäd ago gik e. V. (ISS) (Hg.) Vernachlässigte Kinder besser schützen Sozialpäd ago gisches Handeln bei Kindeswohlgefährdung 2., überarbeitete und ergänzte Auflage Mit
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrSchutzauftrag und Betriebserlaubnis
Ein Beitrag zur Fachveranstaltung Steuerung und Verantwortlichkeiten öffentlicher und freier Träger im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes am 13. Juni 2011 in Frankfurt am Main Sybille Nonninger, Landesjugendamt
MehrJugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz
Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3
MehrGewalt gegen Kinder Vereine sagen Stopp! Fortbildung und Beratung beim Kinderschutzbundes Ulm/Neu-Ulm e.v.
Gewalt gegen Kinder Vereine sagen Stopp! Fortbildung und Beratung beim Kinderschutzbundes Ulm/Neu-Ulm e.v. Gewalt gegen Kinder ist ein Alltagsphänomen Jedes 7. Kind erlebt Gewalt Kinderschutzbund Ulm/Neu-Ulm
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes
Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes von Dr. Katrin Lack 2012 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrDIE JUGEND VON HEUTE LIEBT DEN LUXUS,
1 DIE JUGEND VON HEUTE LIEBT DEN LUXUS, HAT SCHLECHTE MANIEREN UND VERACHTET DIE AUTORITÄT. SIE WIDERSPRECHEN IHREN ELTERN, LEGEN DIE BEINE ÜBEREINANDER UND TYRANNISIEREN IHRE LEHRER. Sokrates Fachtag:
MehrBERATUNG FÜR FRAUEN UND MÄDCHEN. Sachbericht 2012
BERATUNG FÜR FRAUEN UND MÄDCHEN Sachbericht 2012 ZEIT 1 eine positive Bilanz zu ziehen? 2012 wurde das Gewaltschutzgesetz, das durch eine Initiative von Frauen aus allen Bundestagsfraktionen auf den Weg
MehrTäterarbeit bei häuslicher Gewalt: Ziele, Standards, Vorgehensweise
Täterarbeit bei häuslicher Gewalt: Ziele, Standards, Vorgehensweise Dipl.-Psych. Kay Wegner Beratungsstelle im Packhaus, Kiel pro familia Fachambulanz Gewalt, Lübeck Täterarbeit ist Opferschutz Täterarbeit
Mehrvom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in den Bezirken im Jahr 2016
Drucksache 18 / 12 276 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) zum
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
MehrUmgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt
Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Ingeborg Friedrich, Kriminalhauptkommissarin Opferschutzbeauftragte Polizei Recklinghausen Dienststelle: KK 34, 02361 55-3341 email: ingeborg.friedrich@polizei.nrw.de
MehrPolitik in Köln Grundlagen Stadt Köln Bezirke Personen
Andreas Franco Politik in Köln Grundlagen Stadt Köln Bezirke Personen Köln; Juni 2015 www.politik-in-koeln.de Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek
MehrSeit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel. - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt
Seit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt WER macht mit? Derzeit ca. 40 Personen aus den verschiedensten
Mehrbürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote Täter und Täterinnen
bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote Täter und Täterinnen www.lka.polizei.nrw.de 1 3 LKA NRW Häusliche Gewalt Informationen und Hilfsangebote
MehrRechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den
Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts
MehrKölner Statistische Nachrichten - 1/2015 Seite 129 Statistisches Jahrbuch 2015, 92. Jahrgang. Kapitel 4: Verkehr
Kölner Statistische Nachrichten - 1/2015 Seite 129 Kapitel 4: Verkehr Kölner Statistische Nachrichten - 1/2015 Seite 130 Nr. Titel Seite Verzeichnis der Tabellen Überblick 131 401 Kraftfahrzeuge seit 2000
MehrTeil 1: Institut für soziale Arbeit. Projektgruppe I - Kindeswohl(-gefährdung) - Was heißt das? Workshop 2 Mittwoch,
IS A Teil 1: Institut für soziale Arbeit Praxisforschung Beratung Qualitätsentwicklung Wissenstransfer Projektgruppe I - Kindeswohl(-gefährdung) - Was heißt das? Workshop 2 Mittwoch, 05.06.13 Kindeswohl:
MehrRechtsinformation. Datenschutz in Frauenunterstützungseinrichtungen
Rechtsinformation Datenschutz in Frauenunterstützungseinrichtungen Ausgewählte Fragen zum Umgang mit personengebundenen Daten und anvertrauten Geheimnissen www.frauenhauskoordinierung.de Hrsg.: Frauenhauskoordinierung
MehrMai KiWi Begrüßungsbesuche in Köln. Kooperation zwischen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern und Fachkräften
KiWi Begrüßungsbesuche in Köln Kooperation zwischen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern und Fachkräften Monika Kleine, SkF e.v. Köln Klaus-Peter Völlmecke, Stadt Köln Ausgangslage Immer seltener
MehrKooperationsvereinbarung
Fachkonferenz: Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe am 09.11.2009 in Münster www.bfe.guetersloh.de Kooperationsvereinbarung im Rahmen des Sozialen Frühwarnsystems für Kinder
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2016
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 465 Minderjährige in Karlsruhe betroffen mizina / fotolia 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG IMPRESSUM
Mehr