NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System. Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

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1 NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

2 Pensionszusage Die Pensionszusage: Stufe 1: Pensionszusage Stufe 2: Rückdeckungsversicherung 2

3 Pensionszusage Definition: Eine Pensionsverpflichtung ist die Verpflichtung eines Unternehmens, seinen Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen für das Alter und für den Fall des Todes oder der Invalidität aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu gewähren. Entscheidendes Merkmal der Pensionsverpflichtung ist, dass das Unternehmen selbst Träger der Versorgung ist. Deshalb bezeichnet man die Pensionsverpflichtung auch als Direktzusage oder als unmittelbare Versorgungszusage. 3

4 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung 4

5 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Definition und Funktionsweise: Der Arbeitnehmer verzichtet auf Barlohn und erhält stattdessen Versorgungslohn Das Unternehmen schließt eine entsprechende Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab Der Entgeltverzicht entspricht dem Beitrag zur Rückdeckungsversicherung Die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung bestimmen Inhalt und Höhe der Zusage 5

6 Pensionszusage Vertriebschancen: Wie auch die anderen Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung bietet die Pensionszusage in Verbindung mit einer korrespondierenden Rückdeckungsversicherung hervorragende Vertriebschancen: Langfristige Kundenbindung in stornosicherem Geschäftsfeld Hohe Versicherungssummen, v.a. im Bereich der GGF-Versorgung Individuelle Absicherung aller Versorgungsrisiken durch umfangreiche und flexible Produktpalette der NLV Gute Möglichkeiten für Anschlussgeschäft, z.b. bei Erhöhung der bestehenden Versorgung oder bei einer Ablösung der Pensionszusage durch Unterstützungskasse oder Pensionsfonds Kompetente Unterstützung durch NÜRNBERGER Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistungen mbh 6

7 Betriebliche Altersversorgung Verbreitung der Durchführungswege: Anzahl der aktiven bav-anwartschaften in Mio. (in 2011): Direkzusagen u. U-Kassen: 4,68 Direktversicherungen: 4,72 Pensionsfonds: 0,38 Pensionskassen: 4,63 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012) 7

8 Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in der bav Ende 2012 Deckungsmittel 2012: 520,8 Mrd. EUR Direktzusage (52,2 %) Pensionskassen (24,4 %) Direktversicherungen (11,1 %) Unterstützungskassen (6,9 %) Pensionsfonds (5,4 %) Direktversicherung 11,1% Pensionskasse 24,4% 271,6 Mrd. EUR 127,3 Mrd. EUR 58,0 Mrd. EUR 36,0 Mrd. EUR 27,9 Mrd. EUR Pensionsfonds 5,4% U-Kasse 6,9% Direktzusage 52,2% Quelle: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v. 8

9 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Zustandekommen der Pensionszusage: Regelung durch Tarifvertrag - Vereinbarung muss schriftlich zwischen den tariffähigen Parteien getroffen werden und gilt unmittelbar und zwingend für die betroffenen Mitglieder der Parteien. Regelung durch Betriebsvereinbarung - Vereinbarung nur möglich, wenn für den Betrieb keine einschlägige tarifliche Regelung besteht. Sie gilt unmittelbar und zwingend für alle von der Betriebsvereinbarung betroffenen Arbeitnehmer des Betriebes. Regelung durch Gesamtzusage - einseitig vom Arbeitgeber erlassene Versorgungsordnung. Sie bindet den Arbeitgeber sofern sie von ihm in geeigneter Weise bekannt gegeben wurde (z.b. Aushändigung im Rahmen einer Betriebsversammlung oder Aushang am Schwarzen Brett ). Regelung durch betriebliche Übung - Ruhegeldverpflichtung entsteht, wenn ein Arbeitgeber gleichbleibend Ruhegelder gewährt und hieraus der Arbeitnehmer nach Treu und Glauben schließen darf, der Arbeitgeber werde auch in Zukunft entsprechend verfahren. Regelung durch Individualzusage - Ruhegeldverpflichtung entsteht, indem einzelnen oder mehreren Arbeitnehmern eine individuelle Versorgungszusage erteilt wird. Hierbei ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. 9

10 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Vorteile für den Arbeitnehmer: Individuelle Versorgungsmöglichkeiten (Alter, Tod, Invalidität) Wahl zwischen Renten- und Kapitalleistungen Sofortige finanzielle Absicherung Besteuerung erst bei Rentenbezug - hohe Freibeträge 10

11 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Vorteile für den Arbeitnehmer: Individuelle Versorgungsmöglichkeiten (Alter, Tod, Invalidität) Wahl zwischen Renten- und Kapitalleistungen Sofortige finanzielle Absicherung Sofortige Steuerersparnis Sofortige Sozialversicherungsersparnis Besteuerung erst bei Rentenbezug - hohe Freibeträge Sofortiger gesetzlicher Insolvenzschutz Tantiemeumwandlungen / Umwandlung von Sonderzahlungen aufgrund der Möglichkeit von Einmalbeiträgen realisierbar 11

12 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Vorteile für das Unternehmen: Langfristige Steuerstundung durch Rückstellungen Zusätzliche Liquidität in der Anwartschaftsphase Steuerbegünstigter Aufbau einer Versorgung 12

13 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Vorteile für das Unternehmen: Langfristige Steuerstundung durch Rückstellungen Zusätzliche Liquidität in der Anwartschaftsphase Steuerbegünstigter Aufbau einer Versorgung Sofortige Sozialversicherungsersparnis, sofern die jährlichen Umwandlungen nicht höher als 4% der BBG (West) sind und die umgewandelten Gehaltsteile aus Einkommen innerhalb der BBG stammen 13

14 Pensionszusage Einschränkungen für das Unternehmen: Bilanzielle Auswirkungen PSV-pflichtig Verwaltungsaufwendig - auch in der Rentenphase 14

15 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Wie wirkt sich das auf das Nettogehalt aus? Beispiel: Steuerklasse 1, kein Kind (RV:18,9%, AV:3,0%, KV: 15,5% PV: 2,05%*), Bruttomonatseinkommen: 2.250,00 EUR Istzustand Monatseinkommen (Brutto): vermögenswirksame Leistungen: Anteil steuerfrei im Monat: Steuerbrutto: Lohnsteuer: Solidaritätszuschlag: Kirchensteuer: Sozialversicherungsbrutto: Krankenversicherung: Rentenversicherung: Arbeitslosenversicherung: Pflegeversicherung: Auszahlung: 2.250,00 EUR 40,00 EUR 0,00 EUR 2.290,00 EUR 324,25 EUR 17,83 EUR 25,94 EUR 2.290,00 EUR 187,78 EUR 216,41 EUR 34,35 EUR 29,20 EUR 1.414,24 EUR * +0,25% Zuschlag (AN-Teil) 15

16 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Wie wirkt sich das auf das Nettogehalt aus? Beispiel: Steuerklasse 1, kein Kind (RV:18,9%, AV:3,0%, KV:15,5%, PV:2,05%*), Bruttomonatseinkommen: 2.250,00 EUR, Entgeltumwandlung 100 EUR Ist-Zustand nach Entgeltumwandlung Monatseinkommen (Brutto): 2.250,00 EUR 2.250,00 EUR vermögenswirksame Leistungen: 40,00 EUR 40,00 EUR Anteil steuerfrei im Monat (bav): 0,00 EUR 100,00 EUR Steuerbrutto: 2.290,00 EUR 2.190,00 EUR Lohnsteuer: 324,25 EUR 296,58 EUR Solidaritätszuschlag: 17,83 EUR 16,31 EUR Kirchensteuer: 25,94 EUR 23,72 EUR Sozialversicherungsbrutto: 2.290,00 EUR 2.190,00 EUR Krankenversicherung: 187,78 EUR 179,58 EUR Rentenversicherung: 216,41 EUR 206,96 EUR Arbeitslosenversicherung: 34,35 EUR 32,85 EUR Pflegeversicherung: 29,20 EUR 27,93 EUR Auszahlung: 1.414,24 EUR 1.366,07 EUR * +0,25% Zuschlag (AN-Teil) 16

17 Pensionszusage Lohnsteuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer: vor Eintritt des Versorgungsfalles: Keine Auswirkungen, da dem Arbeitnehmer noch keine Leistungen zufließen. nach Eintritt des Versorgungsfalles: Die Versorgungsleistungen gehören beim Arbeitnehmer zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ( 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Sie sind deshalb lohnsteuerpflichtig. Allerdings bleiben im Rahmen des Versorgungsfreibetrages 25,6% der Versorgungsbezüge, max ,-- (+ max. 576,-- Zuschlag) / Prozentsatz bis 2040 stetig auf 0% sinkend im Veranlagungszeitraum steuerfrei - gemäß 19 Abs. 2, S. 1 EStG. Desweiteren kann der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 102,-- sowie die Vorsorgeaufwendungen ( 10 EStG) in Anrechnung gebracht werden. Da es sich bei betrieblichen Pensionszahlungen i.d.r. um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt, kann bei einer Kapitalisierung der Rente der Abfindungsbetrag gem. 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert werden. 17

18 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsrechtliche Behandlung beim Arbeitnehmer: vor Eintritt des Versorgungsfalles: Sofortige Sozialversicherungsersparnis, sofern die jährlichen Umwandlungen nicht höher als 4 % der BBG (West) sind und die umgewandelten Gehaltsteile aus Einkommen innerhalb der BBG stammen nach Eintritt des Versorgungsfalles: Versorgungsleistungen sind in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Ist der Rentner in gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, so besteht Beitragspflicht, wenn die beitragspflichtigen Versorgungsbezüge (V) 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigen; z.b. in 2014: (V) > 138,25 EUR (Alte BL). Der Beitragssatz beträgt in diesem Fall 100% des allgemeinen Beitragssatzes der zuständigen Krankenkasse zzgl. dem vollen Beitrag zur Pflegeversicherung. Werden Rentenzusagen kapitalisiert oder werden Kapitalzusagen fällig, so wird ein monatlicher Zahlbetrag in Höhe von 1/120 der Kapitalleistung angenommen. Dieser wird längstens für 120 Monate mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belegt. 18

19 Pensionszusage Rückstellungen: Was versteht man eigentlich unter Rückstellungen? Warum müssen Rückstellungen gebildet werden? Welche Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen müssen gemäß 6a EStG erfüllt werden? 19

20 Pensionszusage Rückstellungen: Definition von Rückstellung: Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die der Art nach bekannt sind, nicht aber nach Höhe und Fälligkeit. Passivposten in der Bilanz: Die Bildung von Rückstellungen führt zu einer Erhöhung der Passiva. Buchungstechnischer Posten: Der buchhalterische Aufwand mindert den Gewinn des Unternehmens (Aufwand für Pensionsverpflichtungen an Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen) 20

21 Pensionszusage Rückstellungen: Warum müssen Rückstellungen gebildet werden? Grundlage bildet 249 HGB - Ausweis von Verbindlichkeiten Merkposten in Bilanz Grundsatz der Bilanzwahrheit Steuerrechtliche Gründe (Substanz würde dem Unternehmen entzogen werden) Gliederung einer Bilanz - siehe nächste Seite 21

22 Pensionszusage 22

23 Pensionszusage Pensionsrückstellungen - allgemeine Anforderungen Steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis Klarheit der Versorgungsvereinbarung (Schriftform) Keine Überversorgung 23

24 Pensionszusage Pensionsrückstellungen - Anforderungen des 6a EStG Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen:: Der Pensionsberechtigte muss einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen haben. Keine steuerschädlichen Vorbehalte - z.b. Widerrufsvorbehalte Die Pensionszusage muss schriftlich erteilt sein; die Pensionszusage muss eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten. Bildung einer Rückstellung für Anwartschaften erstmals im Jahr der Zusageerteilung - frühestens jedoch im Alter 27/28. Bildung der Erstrückstellung altersunabhängig bei AN-finanzierter VO Für Versorgungszusagen ab dem besteht eine Bilanzierungspflicht (Unterlassene Rückstellungen dürfen erst bei Eintritt eines Versorgungsfalles nachgeholt werden!) 24

25 Pensionszusage Rückstellungen - das Teilwertverfahren: Ziel des Teilwertverfahrens ist die Verteilung des voraussichtlichen Aufwands der Pensionsleistung auf die Zeit der aktiven Tätigkeit des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers und die Verrechnung mit dem Ertrag der entsprechenden Arbeitsleistung. Für die Berechnung des Teilwerts schreibt 6a Abs. 3 Satz 3 EStG die Anwendung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik und einen Rechnungszinsfuß (Abzinsungsfaktor) von 6 % p.a. vor. Der versicherungsmathematischen Methode liegen Erhebungen über die Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit zugrunde, die nach mathematischen Regeln ausgewertet werden. Der Rückgriff auf statistische Hilfsmittel ist erforderlich, weil die Höhe der Pensionsverpflichtung nicht exakt bestimmbar ist. Die Finanzverwaltung wendet hierbei die RICHTTAFELN 2005 G der Heubeck- Richttafeln GmbH an. 25

26 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Beispiel: Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1974) Rückstellungen Steuervorteil (30 %) EUR

27 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Beispiel: Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1974) Rückstellungen Steuervorteil (30 %) EUR

28 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Beispiel: Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1974) Rückstellungen Steuervorteil (30 %) EUR

29 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Beispiel: Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente, Mann (Jahrgang 1974) Rückstellungen Steuervorteil (30 %) EUR

30 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Alters- und BU-Rente mtl. mit 60% Witwenrente (Jahrgang 1974) Auflösungsrisiko Auffüllungsrisiko Teilwert Witwenrentenbarwert 30

31 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung: Um sich von den betriebsfremden Risiken aus einer Pensionszusage zu befreien und im Versorgungsfall das notwendige Kapital zur Verfügung zu haben, empfehlen wir dem Arbeitgeber den Abschluss einer NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung. Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Versicherung ist der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist lediglich die versicherte Person. Er kann seine Ansprüche ausschließlich gegenüber seinem Arbeitgeber, nicht aber gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen. Pensionszusage und Rückdeckungsversicherung sind zwei getrennte Vorgänge, die auch getrennt zu bilanzieren sind (Saldierungsverbot)! 31

32 Pensionszusage Startmaske BAVplus: Software 32

33 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (6a-barwertorientiert): 33

34 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (6a-barwertorientiert): 34

35 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (6a-barwertorientiert): 35

36 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (6a-barwertorientiert): 36

37 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Beispiel (6a-barwertorientiert): In jähriger Arbeitnehmer (Jahrgang 1974), Endalter 67, Ehefrau Alter 37 Jahre, 1.000,-- Alters- und BU-Rente mtl., mit 60 % Witwenrente Bei Berufsunfähigkeit Die Verpflichtung Die Absicherung*) , ,-- jährliche Rente Bei Tod im 1. Versicherungsjahr (2014) , ,-- Bei Beginn der , ,-- Altersrente *) NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung 37

38 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Die Steuer- und Liquiditätsrechnung: Aus der Pensionszusage: Aus der Rückdeckungsversicherung: Gewinnminderung durch Rückstellungen: ,-- Liquiditätsgewinn durch Steuerersparnis (30%): ,-- Ablaufleistung: ,-- abzgl. gezahlte Beiträge: ,-- Gewinnerhöhung: ,-- Gezahlte Steuer (30%): 8.572,-- Liquiditätsgewinn: ,-- Liquiditätsgewinn gesamt: ,-- 38

39 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (BilMoG-barwertorientiert): 39

40 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (BilMoG-barwertorientiert): 40

41 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (BilMoG-barwertorientiert): 41

42 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (BilMoG-barwertorientiert): 42

43 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Beispiel (BilMoG-barwertorientiert): In jähriger Arbeitnehmer (Jahrgang 1974), Endalter 67, Ehefrau Alter 37 Jahre, 1.000,-- Alters- und BU-Rente mtl., mit 60 % Witwenrente Bei Berufsunfähigkeit Die Verpflichtung Die Absicherung*) , ,-- jährliche Rente Bei Tod im 1. Versicherungsjahr (2014) , ,-- Bei Beginn der , ,-- Altersrente *) NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung 43

44 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Die Steuer- und Liquiditätsrechnung: Aus der Pensionszusage: Aus der Rückdeckungsversicherung: Gewinnminderung durch Rückstellungen: ,-- Liquiditätsgewinn durch Steuerersparnis (30%): ,-- Ablaufleistung: ,-- abzgl. gezahlte Beiträge: ,-- Gewinnerhöhung: ,-- Gezahlte Steuer (30%): 9.732,-- Liquiditätsgewinn: ,-- Liquiditätsgewinn gesamt: ,-- 44

45 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert): 45

46 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert): 46

47 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert): 47

48 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Angebot Rückdeckungsversicherung (rentenorientiert): 48

49 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Beispiel (rentenorientiert): In jähriger Arbeitnehmer (Jahrgang 1974), Endalter 65, Ehefrau Alter 37 Jahre 1.000,-- Alters- und BU-Rente mtl., mit 60 % Witwenrente Bei Berufsunfähigkeit Die Verpflichtung Die Absicherung*) , ,-- jährliche Rente Bei Tod - jährliche Witwenrente 7.200, ,-- Bei Beginn der Altersrente, jährliche Rente , ,-- *) NÜRNBERGER Rückdeckungsversicherung 49

50 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Die Steuer- und Liquiditätsrechnung (rentenorientiert): Aus der Pensionszusage: Aus der Rückdeckungsversicherung: Gewinnminderung durch Rückstellungen: ,-- Liquiditätsgewinn durch Steuerersparnis (30%): ,-- Aktivwert: ,-- abzgl. gezahlte Beiträge: ,-- Gewinnerhöhung: ,-- Gezahlte Steuer (30%): ,-- Liquiditätsgewinn: ,-- Liquiditätsgewinn gesamt: ,-- 50

51 Pensionszusage Bilanzielle Auswirkungen beim Arbeitgeber: Gewinnminderung Gewinnerhöhung vor Eintritt des Versorgungsfalles - Rückstellungen - Beiträge zur Rückdeckungsversicherung - Zuwachs des Versicherungswertes nach Eintritt des Versorgungsfalles - Bezahlte Renten - Auflösung der Rückstellungen 51

52 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Argumente für den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung: Planmäßiger Vermögensaufbau Höhere Kreditwürdigkeit Erleichterter Firmenverkauf Erleichterte Übertragung der Pensionsverpflichtung Keine betriebsfremden Risiken Kein Auffüllungsrisiko Kein Auflösungsrisiko Insolvenzschutz durch Verpfändung 52

53 Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage Praxistip: Abwicklung (PC-Angebotsprogramme der NÜRNBERGER Beratungstechnologie) Im Rahmen eines Rückdeckungsversicherungsabschlusses: LV-Antrag: VN+Bezugsrecht = Arbeitgeber, VP = Arbeitnehmer wichtig bei beherrschenden GGF: Verpfändungsvereinbarung NÜRNBERGER Service: Musterzusage Verpfändungsvereinbarung Muster Gesellschafterbeschluss Vers.math. Gutachten 53

54 Pensionszusage Musterverträge - Fachinformationen Musterverträge sowie nützliche Informationen zu den Themen Pensionszusage, GGF-Versorgung, Pensionszusage durch Entgeltumwandlung sowie Finanzierungslücken bei Pensionszusagen sind in der Software der Beratungstechnologie hinterlegt! 54

55 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Bitte beachten: Keine Berufsunfähigkeitsrenten! 55

56 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Warum keine Berufsunfähigkeitsrenten? Ausscheiden des Arbeitnehmers + gesetzlich unverfallbare Anwartschaften Anwartschaft auf Altersleistung Anwartschaft auf BU-Leistung + Beitragsfreistellung der Rückdeckungsversicherung Bei Eintritt des Versorgungsfalles: Arbeitgeber erhält keine BU-Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung Nachfinanzierungsrisiko im BU-Fall liegt beim Arbeitgeber 56

57 Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Wie kann dennoch BU-Risiko abgesichert werden? Der geeignete Weg: Direktversicherung Das geeignete Produkt: IBU2700/SBU2700 Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers: Versicherungsvertragliches Verfahren Mitgabe der Police, wenn: Unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers Keine Abtretung oder Beleihung Keine Beitragsrückstände Kein Beitragsabzug bei Überschussverwendung (Keine BUZ-Bonusrente) Möglichkeit des Arbeitnehmers, zukünftig eigene Beiträge zu zahlen Entscheidung innerhalb von 3 Monaten 57

58 Pensionszusage Verkaufsunterstützung Angebotssoftware: Fachinformationen : (BA520 PZ AG) (BA521 - PZ EU) (BA820 - GGF) 58

59 Impressum Herausgeber NÜRNBERGER Lebensversicherung AG Ostendstraße Nürnberg Internet: Copyright Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils gültigen Fassung zulässig. Zuwiderhandlungen können den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes unterliegen. Haftungsausschluss Die Informationen in diesem Foliensatz wurden aus Daten erarbeitet, von deren Richtigkeit ausgegangen wurde; wir übernehmen jedoch weder Haftung noch irgendeine Garantie. Die in diesem Foliensatz gemachten Aussagen können ohne Vorankündigung geändert werden. - nur zur internen Verwendung keine Weitergabe an Dritte! - 59

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