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1 BMVBS-Online-Publikation, Nr. 23/2010 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den Impressum Herausgeber Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Wissenschaftliche Begleitung Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Bearbeitung ECOFYS GmbH, Köln Sven Schimschar Thomas Boermans Dominik Urban Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin Dr. Alexander Renner Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn Hans-Peter Lawrenz Vervielfältigung Alle Rechte vorbehalten Zitierhinweise BMVBS (Hrsg.): Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den. BMVBS-Online-Publikation 23/2010. Die vom Auftragnehmer vertretene Auffassung ist nicht unbedingt mit der des Herausgebers identisch. ISSN BMVBS November 2010 Ein Projekt des Forschungsprogramms Zukunft Bau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), betreut vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

2 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 1 Inhaltsverzeichnis ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 3 1. EINLEITUNG 4 2. ZUSAMMENFASSENDER VERGLEICH Chronologie der relevanten Baugesetze Anforderungen an die Sanierung von Bestandsgebäuden Anforderungen an die Anlagentechnik Rechtliche Instrumente Motivation zur energetischen Sanierung bei Bestandsgebäuden Energetische Förderprogramme für Bestandsgebäude Akzeptanz der Förderprogramme in der Bevölkerung Abschließende Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ANHANG Deutschland Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick Frankreich Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick Belgien (Flandern) Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick Niederlande Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick Dänemark Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick Schweden Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick Österreich Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick Großbritannien 139 Inhaltsverzeichnis BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

3 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick Polen Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick Luxemburg Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick Tschechische Republik Länderspezifische Historie Rechtliche Instrumente Arten von Förderprogrammen Ausblick 217 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 221 TABELLENVERZEICHNIS ENGLISH SUMMARY Introduction Summarising comparison Chronology of building regulations Requirements for existing buildings Requirements for the systems engineering (HVAC) Legal instruments Motivation for energy retrofitting of existing buildings Energy related support programs for existing buildings Acceptance of support programs in the population Conclusive Summary 243 Inhaltsverzeichnis BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

4 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ANAH Agence nationale de l habitat BR Bygningsreglement (Dänische Gebäudeverordnung) CEN Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für Normung) CERT Carbon Emissions Reduction Target DDE Direction départementale de l Equipement EAP / EA Energie Audit Procedure EEG Erneuerbare-Energien Gesetz EEWärmeG Erneuerbare-Energien Wärmegesetz EIA Energieinvesteringsaftrek EnEG Energieeinspargesetz EnEV Energieeinsparverordnung EPBD Energy Performance of Buildings Directive (Europäische Gebäuderichtlinie) EPC Energieprestatiecertifikat HeizAnlV Heizungsanlagenverordnung HIP Home Information Pack KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KWK Kraft-Wärme-Kopplung KWKG Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz MIA Milieu-investeringsaftrek OCIL Office Central Interprofessionnel du Logement RT Réglementation Thermique TVA taxe à la valeur ajoutée (Mehrwertsteuer) VAMIL Willekeurige afschrijving Milieu-investeringen (VAMIL) VROM Ministerie van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer (Niederländisches Ministerium für Wohnungswesen, Raumplanung und Umwelt) WSchV Wärmeschutzverordnung NEEAP National Energy Efficiency Action Plan Inhaltsverzeichnis BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

5 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 4 1. EINLEITUNG Die europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird derzeit von der EU-Kommission in einem Recasting überarbeitet. Ein wesentliches Thema hierbei ist die Gebäudesanierung, da die CO 2 - Vermeidungspotentiale in diesem Bereich zwar unbestritten sind, die Vorgaben der bisherigen EPBD jedoch nicht weitgehend genug erscheinen, bzw. in ihrer Umsetzung gestützt werden sollen. Dies betrifft vor allem die Themen Wirkungsbereich (z.b m² Grenze bei Sanierung), Anforderungsniveau (Festlegung von ambitionierten Mindeststandards, ggf. über einen Benchmarking- Mechanismus) und Stärkung der Direktive im Bereich Energieausweis für Gebäude. Zur informellen Unterstützung der deutschen Ratsdelegation bei den anstehenden EU-Ratsverhandlungen, aber auch für die öffentlich geführte Diskussion bezüglich der bestmöglichen Strategien zur Erschließung des Energieeinsparpotentials im Gebäudebestand, sind die Kenntnisse und eine vergleichende Darstellung der aktuellen Anforderungen und unterschiedlichen Ansätze zur Umsetzung des Artikels 6 der EPBD sowie der jeweiligen flankierenden Maßnahmen in den europäischen Nachbarländern eine wichtige Voraussetzung. Diese erforderlichen Informationen sollten im Rahmen dieses Projektes erarbeitet werden. Ziel war es dabei, detaillierte und aktuelle Informationen zur Umsetzung des Artikels 6 der EPBD sowie der flankierenden Maßnahmen (Förderprogramme, steuerliche Anreize, andere rechtliche Instrumente u. s. w.) in den Ländern der EU zu erarbeiten und übersichtlich darzustellen. Dabei wurden alle bestehenden Regelungen bis zum Stichtag betrachtet. Untersucht wurden die Länder Deutschland, Frankreich, Belgien (Flandern), Niederlande, Dänemark, Schweden, Österreich, Großbritannien, Polen, Luxemburg und Tschechien. Als Grundlage der Untersuchung diente dabei ein vom BBR im Vorfeld erstellter Fragenkatalog, der an die Partner in den jeweiligen Ländern verschickt und nach Ausarbeitung wieder an Ecofys zurückgesandt wurde. Die Bearbeiter der einzelnen Länderreports sind im jeweiligen Teilbericht genannt. Die kompletten Länderberichte finden sich im Anhang dieser Studie. Einleitung BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

6 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 5 Nachfolgend ist der versandte Fragenkatalog dargestellt: 1. Länderspezifische Historie Chronologie der relevanten Baugesetze Anforderungen an die Sanierung von Bestandsgebäuden Anforderungen an die Anlagentechnik 2. Rechtliche Instrumente Neue nationale Vorschriften infolge der EPBD Welche dieser Vorschriften enthalten Regelungen für Bestandsgebäude Übergangsregelungen Motivation zur energetischen Sanierung bei Bestandsgebäuden Analyse des Bezugs zum technischen Regelwerk (CEN) Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen für Bestandsgebäude Nicht-rechtliche Instrumente für die Forcierung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden Andere nationale Rechtsnormen neben der EPBD die indirekt zur energetischen Verbesserung des Bestandes führen 3. Arten von Förderprogrammen Energetische Förderprogramme für Bestandsgebäude Was wird gefördert Anforderungen Höhe der Förderungen Beantragung der Förderung Unterschiedliche fallspezifische Regelungen Akzeptanz der Förderprogramme in der Bevölkerung 4. Ausblick Einleitung BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

7 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für für den Gebäudebestand in in den ZUSAMMENFASSENDER VERGLEICH Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse der Untersuchung in tabellarischer Form zusammengefasst dargestellt. Es soll dazu dienen, in übersichtlicher Art und Weise, die Ergebnisse zu den betrachteten Ländern miteinander vergleichen zu können. Dabei wurden in sieben Tabellen die wichtigsten Fragen des Fragenkataloges in kurzer Form abgebildet. Die Tabellen stellen dabei folgende Themengebiete vor: Chronologie der relevanten Baugesetze Anforderungen an die Sanierung von Bestandsgebäuden Anforderungen an die Anlagentechnik Rechtliche Instrumente Motivation zur energetischen Sanierung bei Bestandsgebäuden Energetische Förderprogramme für Bestandsgebäude Akzeptanz der Förderprogramme in der Bevölkerung Die ausführlichen Ergebnisse zu den einzelnen Ländern können in den Länderberichten im Anhang gefunden werden. Zusätzlich werden in diesen Berichten auch noch weitere Aspekte betrachtet, für die es nicht möglich war in komprimierter, übersichtlicher Form eine vergleichende Tabelle zu erstellen (z.b. Ausblick auf die weitere Entwicklung). Zusammenfassender Einleitung Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

8 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den Chronologie der relevanten Baugesetze In diesem Kapitel sollte detailliert geklärt werden, seit wann und in welcher Form energetische Anforderungen an Gebäude in den betrachteten Ländern gestellt werden. Dazu wurde eine Chronologie der relevanten Baugesetze erstellt und in einem Satz beschrieben, was für einen Zweck die jeweilige Rechtsvorschrift hat. Auf der folgenden Seite ist die vergleichende Tabelle abgebildet. Es wird deutlich, dass einige Länder über eine Vielzahl von Verordnungen verfügen, die die jeweiligen unterschiedlichen energetischen Themenaspekte regeln (z.b. Deutschland), in anderen Ländern dagegen sind die verschiedenen Bereiche in nur einer einzigen Verordnung geregelt (z.b. Belgien(Flandern)). Interessant ist zu erkennen, seit wann es in den einzelnen Ländern bereits energetische Anforderungen an Gebäude gibt. In einigen Ländern wurde bereits sehr früh damit begonnen Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden zu stellen, in anderen dagegen erst in den letzten Jahren. Besonders auffällig sind dabei die Länder Belgien (Flandern), Niederlande und Polen, die erst relativ spät die ersten energiebezogenen Bauverordnungen erließen. Zusammenfassender Vergleich

9 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 8 Chronologie der relevanten Baugesetze Land Regulierung Beschreibung In Kraft getreten Energieeinspargesetz Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden. Mit dem EnEG kann die Bundesregierung Verordnungen 1976, (1980, 2001), 2005, 2009 zum Energieeinsparen in Gebäuden erlassen. Wärmeschutzverordnung Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden 1977, 1984, 1995 Heizungsanlagenverordnung Bestimmungen zur Energieeinsparung sowie Vorschriften für Niedertemperaturkessel und 1982, 1989, 1994, 1998 Thermostatventile Deutschland Energieeinsparverordnung In der EnEV werden Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder 2002, 2004, 2007, (2009) Bauprojektes vorgeschrieben Erneuerbare-Energien Gesetz Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien soll den Ausbau von Strom- und 2000, 2004, 2009 Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern Soll den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmesektor Erneuerbare-Energien- vorantreiben und den Anteil Erneuerbarer Energien im Wärmegesetz Wärmebereich bis 2020 von derzeit sechs auf dann Prozent erhöhen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung 2002, 2009 Regulierung zur Reduzierung des Energiebedarfs in 1974, 1976, 1988, 2000, 2005, Réglementation Thermique (RT) Frankreich Gebäuden (2010) RT existent Wärmeschutzverordnung für Bestandsgebäude 2007 Belgien (Flandern) Energieprestatie decreet Energetische Anforderungen an Gebäude 2004, 2006, 2007, 2008 Bouwbesluit 1992 Gebäudeverordnung 1992, 1995, 1997, 1998, 1999, 2000 Niederlande Wet milieubeheer Allgemeine Umweltgesetze 1993 Bouwbesluit 2003 Gebäudeverordnung 2003, 2006, 2007, 2008, 2009 Besluit energieprestatie gebouwen Angaben zum Energieausweis 2006,2007 Tabelle 01 - Chronologie der relevanten Baugesetze, Zusammenfassung (Teil 1) Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

10 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 9 Land Regulierung Beschreibung In Kraft getreten Dänemark BR Gebäuderegulierung 1961, 1972, 1977, 1995, 2006, 2008, (2010) (BR-S) Gebäuderegulierung für kleine Gebäude 1985, 1998 (1947:385) Baugesetz 1907, 1931, :10 Plan- und Baugesetz 1987 SFS 1994:847 Gesetz über die technischen Eigenschaften von Gebäudekonstruktionen 1994 Schweden SFS 1994:1215 Verordnung über die technischen Eigenschaften von Gebäudekonstruktionen 1994 SFS 1931:364 (1947 ) Gebäudeverordnung 1931, 1947, 1959, 1987 PFS 1967:175 (1975 ) Bauordnung SBN 1967, 1975, 1980 BFS 1988:18 Bauordnung NR 1988 BFS 1993:57 (2002 ) Bauordnung BBR 1994, 2002, 2006 Auf Bundesländerebene Bis 2007 Österreich Bauliche Richtlinie zur Energieeinsparung und OIB-RL 6 Wärmeschutz 2007 Building act Auf diesem ersten Gesetz basieren alle nachkommenden Bauvorschriften und andere sekundäre Gesetzgebungen Es ist immer noch Bestandteil der aktuellen Gesetzgeb. Großbritannien Setzt fest welche Arbeiten dem Genehmigungsverfahren Building regulations SI entsprechen müssen, sowie die technischen 1991, 2000, (2006, 2009) Anforderungen die am Gebäude erreicht werden sollen The Building (Approved Inspectors etc.) Regulations SI Regulierung zur Zulassung von anerkannten Bauprüfern 1985, 1998 Polen Tekst ujednolicony ustawy z dnia 7 Polnisches Baurecht einschließlich der Verpflichtung lipca 1994 r. - Prawo budowlane energetische Kennwerte zu erreichen 1994, 2008 Rozporządzenie Ministra Regulierung zur Ausbildung und Prüfung von infraštruktúry Gebäudeinspektoren 2008 Luxemburg Règlement grand-ducal Mehrere Regulierungen zu unterschiedlichsten energetischen Themen in Gebäuden: Wärmedämmung, Wartung, Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz etc. Tschechische 1962, 1964, 1979, 1992, 1994, ČSN Gebäudeverordnung (Energiemanagementgesetz) Republik 2002, 2005 Tabelle 02 - Chronologie der relevanten Baugesetze, Zusammenfassung (Teil 2) Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

11 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den Anforderungen an die Sanierung von Bestandsgebäuden Ziel dieses Kapitels war es herauszufinden, wie in den jeweiligen aktuellen Gesetzen der Sanierungsvorgang geregelt ist. Dabei sollte geklärt werden, bei welchem Auslöser im Sanierungsfall an welchem Teil des Gebäudes welche Anforderungen gestellt werden. In den Länderberichten im Anhang ist detailliert dargestellt, welche Anforderungen dabei gestellt werden, wohingegen in diesem zusammenfassenden Kapitel nur sehr knapp der Mechanismus als solcher dargestellt wird. Aus der nachfolgenden Tabelle wird deutlich, dass in den meisten Ländern der Ansatz aus der EPBD (25%-Regel 1 ) umgesetzt wurde. Außerdem ist die Vorgehensweise auf Komponentenebene 2 sehr verbreitet. Fast jedes der elf Länder stellt entweder nur, oder alternativ, oder auch neben einer gesamtheitlichen Anforderung, Teilanforderungen an die neuen Komponenten in Form von U- oder R-Werten. 1 Eine umfassende Renovierung wird verlangt, wenn der Renovierungswert der Gebäudehülle oder der technischen Anlagen mehr beträgt als 25% des Gebäudewertes, abzüglich des Grundstückswertes. Das gilt auch, wenn mehr als 25% der Gebäudehülle renoviert werden 2 Nach dem deutschen Regelwerk entspricht dieser Begriff dem Terminus Bauteil. Renovierung auf Komponentenebene bedeutet also, dass keine ganzheitlichen Anforderungen an das Gebäude gestellt werden, sondern die einzelnen Bauteile bestimmten energetischen Mindestanforderungen genügen müssen. Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

12 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 11 Anforderungen an die Sanierung von Bestandsgebäuden Land Auslöser Anforderungen an Beschreibung Gesamtes Gebäude Deutschland Frankreich Belgien (Flandern) Änderung von mindestens 20% der Bauteilflächen gleicher Orientierung Renovierung von Gebäuden größer als 1000m². Der Wert der Renovierungsmaßnahme ist größer als 25% des gesamten Gebäudewertes, abzüglich des Grundstückswertes Alle anderen Wiederaufbau/Erweiterung des Gebäudes um mehr als 800 m³ Wiederaufbau/Erweiterung des Gebäudes um weniger als 800 m³, neue Komponenten, Änderung der Funktion des Gebäudes um mindestens 800 m³ Oder: Komponentenebene Gesamtes Gebäude Komponentenebene Gesamtes Gebäude Und: Komponentenebene Komponentenebene Niederlande Alle Sanierungsmaßnahmen Komponentenebene Dänemark Mindestens 25% der Gebäudehülle wird verändert, oder der Wert der Renovierungsmaßnahme ist größer als 25% des gesamten Gebäudewertes, ausgeschlossen des Grundstückswertes Komponentenebene Tabelle 03 - Anforderungen an die Sanierung von Bestandsgebäuden, Zusammenfassung (Teil 1) Maximaler Primärenergiebedarf Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Maximaler U-Wert Boden Maximaler Primärenergiebedarf Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Maximaler U-Wert Boden Maximaler k-level (durchschnittlicher U- Wert) Maximaler e-level (Effizienz) Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Maximaler U-Wert Boden Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Maximaler U-Wert Boden Minimaler Rc-Wert Außenwand Minimaler Rc-Wert Fenster Minimaler Rc-Wert Dach Minimaler Rc-Wert Boden Wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen müssen durchgeführt werden (Außenwand, Dach, Fenster, Boden, Heizungssystem etc.) Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

13 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 12 Land Auslöser Anforderungen an Beschreibung Gesamtes Gebäude Schweden Sanierung oder Erweiterung egal welchen Maßstabes Oder: Komponentenebene Österreich Großbritannien Polen Luxemburg Sanierung von Gebäuden >1.000 m² Nutzfläche. Mindestens 25% der Gebäudehülle, oder der Wert der Renovierungsmaßnahme ist größer als 25% des gesamten Gebäudew., abzüglich des Grundstückswertes, oder mindestens drei der folgenden Teile des Gebäudes werden gemeinsam erneuert: Fensterflächen, Dach, Fassadenfläche, Haustechnik Erweiterung Erweiterung eines Nichtwohngebäudes (Erweiterung um mehr als 1000m² und mindestens 25% der existierenden Nutzfläche Austausch von Komponenten Wert der Renovierungsmaßnahme ist größer als 25% des gesamten Gebäudewertes, abzüglich des Grundstückswertes Erweiterung um mindestens 75m³ Austausch von Komponenten Gesamtes Gebäude Komponentenebene Gesamtes Gebäude Komponentenebene Komponentenebene Gesamtes Gebäude Komponentenebene Gesamtes Gebäude Komponentenebene Maximaler Endenergiebedarf Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Maximaler U-Wert Boden Maximaler Heizwärmebedarf Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Maximaler U-Wert Boden Emissionsrate Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Maximaler U-Wert Boden Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Maximaler U-Wert Boden Maximaler Primärenergiebedarf Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Maximaler U-Wert Boden Maximaler Primärenergiebedarf Maximaler Heizwärmebedarf Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

14 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 13 Land Auslöser Anforderungen an Beschreibung Tschechische Republik Mindestens 25% der Gebäudehülle werden renoviert oder Veränderung der energietechnischen Gebäudeausstattung, deren Gesamteinfluss auf den ursprünglichen Energieverbrauch mehr als 25% des gesamten Energieverbrauchs des Gebäudes beträgt Gesamtes Gebäude Und: Komponentenlevel Maximaler Endenergiebedarf Maximaler U-Wert Außenwand Maximaler U-Wert Fenster Maximaler U-Wert Dach Maximaler U-Wert Boden Tabelle 04 - Anforderungen an die Sanierung von Bestandsgebäuden, Zusammenfassung (Teil 2) Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

15 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den Anforderungen an die Anlagentechnik Für den Themenbereich Anforderungen an die Anlagentechnik wurde für die einzelnen Länder die jeweilige aktuelle Gesetzgebung bezüglich entsprechender Regelungen und Anforderungen untersucht. Einbezogen wurden dabei Anforderungen an Klimaanlagen, Lüftungsanlagen, Heizkessel, Verteilsysteme, Warmwasserbereitung, Erneuerbare-Energien- Technologien, Heizflächen, Beleuchtungssysteme, elektrische Heizungen, Luftwechsel, Wärmedämmung von Rohrleitungen etc. Des Weiteren wurde dargestellt, in welcher zugehörigen Verordnung diese Anforderungen auf nationaler Ebene geregelt sind. Entsprechend den Anforderungen der aktuellen EPBD besteht dabei eine starke Verbreitung von Anforderungen an die Klima- bzw. Lüftungsanlagen und Heizkessel bzw. -systeme. Zum größten Teil wurde dabei das Thema Inspektion bzw. Wartung geregelt. Die Zusammenfassung ist in Tabelle 04 und Tabelle 05 dargestellt. Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

16 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 15 Anforderungen an die Anlagentechnik Land Anforderungen Geregelt in Deutschland Inspektion von Klimaanlagen EnEV 2007 Inbetriebnahmen von Heizungsanlagen EnEV 2007 Verteilungssysteme und Warmwasserbereitung Klimaanlagen und andere Lüftungssysteme EnEV 2007 EnEV 2007 Erneuerbare Energien-Pelletheizung RT 2000/RT 2005/RT existent Heizungsanlagen RT 2005/RT existent Frankreich Verteilungssysteme und Warmwasserbereitung RT 2005/RT existent Radiatoren RT 2005/RT existent Klimaanlagen und andere Lüftungssysteme RT 2005/RT existent Effizienz der Beleuchtungssysteme in Nicht-Wohngebäuden RT 2005/RT existent Belgien Inspektion von Klimaanlagen Vlarem (Flandern) Inspektion von Heizungsanlagen Vlarem Niederlande Inspektion von Klimaanlagen in Nicht- Wohngebäuden Wet milieubeheer Inspektion von ölbetriebenen Heizungsanlagen BR 2008 Dänemark Heizkessel BR 2008 Inspektion von Klimaanlagen und anderen Lüftungssysteme BR 2008 Effizienz von elektrischen Heizungen BFS 2008:20, BBR 16 Schweden Effizienz von elektrischen Komponenten BFS 2008:20, BBR 16 Lüftungssysteme BFS 2008:20, BBR 17 Österreich Lüftungssysteme und Warmwasserbereitung RL 6 Heizkessel Domestic Heating Compliance Guide; Non-domestic Heating, Cooling and Ventilation Compliance Guide Domestic Heating Compliance Guide; Verteilungssysteme und Non-domestic Heating, Cooling and Warmwasserbereitung Ventilation Compliance Guide Großbritannien Inbetriebnahmen von Zentralheizungsanlagen Klimaanlagen und andere Lüftungssysteme Inspektionsregelungen Domestic Heating Compliance Guide; Non-domestic Heating, Cooling and Ventilation Compliance Guide Domestic Heating Compliance Guide; Non-domestic Heating, Cooling and Ventilation Compliance Guide Domestic Heating Compliance Guide; Non-domestic Heating, Cooling and Ventilation Compliance Guide Tabelle 04 - Anforderungen an die Anlagentechnik, Zusammenfassung (Teil 1) Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr.23/2010

17 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 16 Land Anforderungen Geregelt in Luftwechsel Prawo Pudowlane Polen Inspektion von Klimaanlagen Prawo Pudowlane Lüftungs- und Klimaanlagen Prawo Pudowlane Wärmedämmung von Rohrleitungen Prawo Pudowlane Klimaanlagen Lux EeB Luxemburg Inspektion von öl-/gas-betriebenen Heizungsanlagen Lux EeB Heizungssysteme 150/2001 Coll. Lüftungssysteme 193/2007 Coll Tschechische Republik Lüftungssysteme in Nicht- 193/2007 Coll Wohngebäuden Warmwasserbereitung 194/2007 Coll Tabelle 05 - Anforderungen an die Anlagentechnik, Zusammenfassung (Teil 2) Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

18 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den Rechtliche Instrumente Im Bereich Rechtliche Instrumente wurden die entsprechenden Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen genauer untersucht. Von Interesse war dabei, welche Vorschriften generell infolge der EPBD neu eingeführt wurden, welche von diesen Vorschriften auch Regelungen für Bestandsgebäude enthalten und ob es im Rahmen der Umsetzung dieser Regelungen eventuell Übergangsregelungen bzw. -fristen gibt. Vorschriften, die im Rahmen der EPBD-Implementierung neu eingeführt wurden, gibt es in jedem der betrachteten Länder. Dies umfasst jeweils auch Anforderungen an Bestandsgebäude. In der Mehrzahl der Länder sind alle Regelungen bereits zu 100% umgesetzt, nur in einigen gibt es noch Übergangsregelungen. Die Zusammenfassung ist in Tabelle 06 dargestellt. Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

19 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 18 Rechtliche Instrumente Land Neue nationale Vorschriften infolge der EPBD Deutschland Vorhandene EnEV wurde angepasst EnEV Frankreich RT 2005 RT existent Welche dieser Vorschriften enthalten Regelungen für Bestandsgebäude RT existent Belgien (Flandern) EPB Decreet, Vlarem EPB Decreet, Vlarem Niederlande Dänemark Schweden Besluit energieprestatie gebouwen (neu), Bouwbesluit (angepasst), Wet milieubeheer (angepasst) SBi-Vorschrift 213, Anpassung der BR 95 und BR-S 98, Gesetz Nr. 585, Angleichungen der Anordnungen 217, 218 und 339, Anordnungen 1296 und 1104 SFS 2006:985, SFS 2006:1592, SFS 1994:847 > Bauordnung BBR OIB-RL 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz, OIB-Leitfaden Österreich Energietechnisches Verhalten von Gebäuden, EAVG Building Regulation 2000 (Anpassung durch Großbritannien Teil L) Prawo budowlane in 2007 und einige Polen nachträgliche Änderungen Großherzogliche Verordnung zur Luxemburg Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (LuxEeB) Tschechische Energiemanagementgesetz Republik Tabelle 06 - Rechtliche Instrumente, Zusammenfassung Bouwbesluit, Wet milieubeheer 213, 217, 218, 339, 585, 1104, Bauordnung BBR OIB-RL 6, EAVG Dokumente L1B und L2B der Building Regulation Prawo budowlane LuxEeB Energiemanagementgesetz Übergangsregelungen Inspektion alter Klimaanlagen abhängig vom Jahr der Inbetriebn., Erstellung von EAs für Nichtwohngebäude erst ab dem Teilweise Übergangsfristen für Lüftungsanlagen und Öfen bis zum Die letzte Übergangsregelung endete am Die letzte Übergangsregelung endete am Die aktuelle schwedische Bauordnung BFS 2008:20, BBR 16 (Boverket) ist mit einem Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2010 am in Kraft getreten. Die letzte Übergangsregelung endete am Die letzte Übergangsregelung endete am Regelungen für Nichtwohngebäude treten erst am in Kraft Die letzte Übergangsregelung endete am Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

20 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den Motivation zur energetischen Sanierung bei Bestandsgebäuden Bezüglich der Motivation zur energetischen Sanierung wurden die eher indirekten Rahmenbedingungen untersucht. Dabei wurden speziell die Fragen eingeschlossen, ob das verwendete Berechnungstool zur Erfassung der energetischen Qualität eines Bestandsgebäudes in den betrachteten Ländern CEN-konform ist und welche anderen rechtlichen Rahmenbedingungen existieren (z.b. Baurecht, Mietrecht, Wohneigentumsrecht, relevante steuerrechtliche Vorschriften, Zuständigkeiten etc.). Außerdem wurden zusätzliche weitere nichtrechtliche Instrumente eingeschlossen, die zur Forcierung der energetischen Sanierung führen und es wurde untersucht, ob es noch andere nationale Rechtsnormen neben der EPBD gibt, die indirekt zur energetischen Verbesserung des Bestandes führen. In den meisten betrachteten Ländern sind die Berechnungstools CEN konform. Außerdem war besonders auffällig, dass es in den meisten Ländern zusätzliche Kampagnen gibt, die zum einen dazu dienen sollen, die Bevölkerung über eine energetische Sanierung zu informieren (Möglichkeiten, Potentiale aber auch Energieausweise), aber auch ganz konkret in den Gebäuden eine Energieberatung durchzuführen. Die Zusammenfassung ist in Tabelle 07 und Tabelle 08 dargestellt Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr. 23/2010

21 Energetische Anforderungen und flankierende Maßnahmen für den Gebäudebestand in den 20 Motivation zur energetischen Sanierung bei Bestandsgebäuden Land Bezug zu CEN Normen Rechtliche Rahmenbedingungen bei Bestandsgebäuden (neben der EPBD) Deutschland Ja (ab 2009) Heizkostenverordnung Frankreich Belgien (Flandern) Niederlande Dänemark Schweden Nein Ja In Bearbeitung Ja Nicht verpflichtend Für Renovierungsarbeiten muss der Gebäudebesitzer bezahlen Der Vermieter kann Unkosten für die allgemeine Instandhaltung auf die Mieter umlegen Ausnahme bei EPC-Berechnung In Ausnahmefällen haben die Gemeinden das Recht, Gebäudebesitzer zu einer Qualitätsverbesserung ihres Gebäudes zu zwingen (aanwijzingsbevoegdheid) Die maximale Miethöhe wird von dem Ministerium VROM festgelegt Recht des Eigentümers, die Energie- Investitionskosten auf die Miete aufzuschlagen - Nicht-rechtliche Instrumente für die Forcierung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden Förderung von Energieberatung Förderung der Kombination von Architektur und Energieeffizienz Demonstrationsprogramm zur energetischen Sanierung von Gebäuden Nationales Forschungs- und Versuchsprogramm für Energie im Gebäudesektor Weiße Zertifikate Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Wärmeschutzes Werbekampagne für den Energieausweis Initiative Passivhausschulen Förderung von Energieberatung Informationsdatenbank zu Bauprodukten Energierenovierungskredit Informationskampagne zur Forcierung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden Auslauf traditioneller Doppelverglasung und Förderung besonders effizienter Informationskampagne über die Einsparung von Energie im Wohnungsbereich Tabelle 07 - Motivation zur energetischen Sanierung bei Bestandsgebäuden, Zusammenfassung (Teil 1) Andere nationale Rechtsnormen neben der EPBD die indirekt zur energet. Verbes. des Bestandes führen Nein Nein REG Dekret zur Regelung der Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und nachhaltiger Energieerzeugung Vereinigungen von Wohnraumbesitzern sind dazu verpflichtet, finanzielle Rücklagen für Reparaturen und Verbesserungen ihrer Gebäude zu bilden Wärmeversorgungsgesetz Planungsgesetz Freiwillige Kennzeichnungsmöglichkeit von energieeffizienten Fenstern Zusammenfassender Vergleich BMVBS-Online-Publikation Nr.23/2010

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