Diplom: Rechtspsychologische Begutachtung mit Kindern und Jugendlichen. Centre de Formation Continue et d'expertise
|
|
- Alwin Kaufman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Centre de Formation Continue et d'expertise Diplom: Rechtspsychologische Begutachtung mit Kindern und Jugendlichen Postgraduate Universität Von der Schweizer Regierung anerkannt
2 Diplom: Rechtspsychologische Begutachtung mit Kindern und Jugendlichen EINLEITUNG Kinder und Jugendliche erscheinen vor Gericht in unterschiedlichen Zusammenhängen: als Zeugen von Straftaten oder als Betroffene bei Scheidungen der Eltern, als Opfer oder als Täter bei kriminellen Handlungen. In jedem Falle geht es darum, ihre Situation und ihre psychische Konstellation genau zu erfassen, um weitere Entscheidungen für sie fällen zu können. Deshalb berufen sowohl Zivil- wie auch Strafgerichte immer häufiger psychologische Gutachter, um gemäss ihren Vorschlägen die bestmöglichen Lösungen für die Betroffenen zu finden. Das neue Strafrecht für Minderjährige tritt ab dem 1. Januar 2007 gesamtschweizerisch in Kraft. Darin hat der Gesetzgeber den psychologischen Gutachtern einen wichtigen Platz zugedacht. Die betroffenen psychologischen Fachverbände müssen deshalb sicherstellen, dass ihre Gerichtsgutachter Leistungen von hoher Qualität erbringen. Das Institut Universitaire Kurt Bösch (IUKB) in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Institut für Kinderrecht (IDE), des Psychologischen Institutes der Universität Freiburg, des Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA) der Universität St.-Gallen, der Psychologischen und Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Genf, der Schule für Kriminalwissenschaften und dem Weiterbildungsinstitut der Universität Lausanne wie auch mit der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP/SSPL) bietet deshalb eine Diplomausbildung in rechtspsychologischer Begutachtung mit Kindern- und Jugendlichen an. Dieser postgraduierte Lehrgang dauert zwei Jahre. Ein erster Kurs in französischer Sprache hat Ende 2005 begonnen, ein deutschsprachiger Kurs folgt im Dezember Diejenigen Teilnehmer, die den ganzen Kurs mit Erfolg abgeschlossen haben, werden von der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie auf die Liste der psychologischen Gerichtsgutachter gesetzt, die den kantonalen Instanzen für Kinder- und Jugendfragen zur Verfügung gestellt wird. AUSBILDUNGSZIELE Die Ausbildung verstärkt die Fachkompetenz psychologischer Gutachter, die für Gerichte, Behörden oder Versicherungen tätig sind. Insbesondere berücksichtigt sie folgende Punkte: Wissenschaftlich gesichertes Wissen über juristische und psychologische Zusammenhänge bei Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen, die zur Erstellung von Gutachten im Zivil- im Versicherungs- und im Strafrecht notwendig sind. Methodische Kenntnisse bei der Vorgehensweise in der Begutachtung wie auch ethische Überlegungen zu dieser Tätigkeit. Die Beherrschung verschiedener Zugänge in der Untersuchung, insbesondere der psychologischen Diagnostik und der Interviewtechnik. Die Fähigkeit, psychologisches Wissen anderen Berufsgruppen zu vermitteln und im multidisziplinären Rahmen wirken zu können. Kenntnisse der Arbeitsweise von Kinder-, Jugend- und von Familiengerichten und von ambulanten und stationären Einrichtungen der erzieherischen und psychotherapeutischen Kinder- und Jugendhilfe. ZIELPUBLIKUM Die Ausbildung richtet sich an Psychologinnen und Psychologen, die über einen Universitätsabschluss im Hauptfach Psychologie verfügen und die sich über eine ausreichende praktische Erfahrung in der Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen ausweisen können. Bei langjähriger Berufserfahrung mit Kindern und Jugendlichen, und Vorkenntnissen in der Begutachtung, können auch Psychologen mit Hochschulabschluss zugelassen werden. Insbesondere richtet sich die Ausbildung an Psychologinnen und Psychologen, die im klinischen, schulischen und erzieherischen Bereich öffentlicher Institutionen arbeiten wie auch an niedergelassene Psychologinnen und Psychologen, die eine solche Erfahrung nachweisen können. Es werden maximal 20 Kandidaten in einen Kurs aufgenommen. ORGANISATION Der Diplomkurs wird durch das IUKB, mit Unterstützung der Universitäten Freiburg, St.-Gallen, Genf und Lausanne, des Internationalen Institutes für Kinderrecht und der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL organisiert. Er wird durch den wissenschaftlichen Beirat und durch das Exekutivkomitee erstellt und supervidiert. Der wissenschaftliche Beirat Präsident Jean Zermatten, ehem. Jugendrichter des Kantons Wallis, Direktor des Internationalen Institutes für Kinderrecht, Sitten und Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes Mitglieder Dr. phil. Revital Ludewig-Kedmi, Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA), Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie, Universität St.-Gallen Prof. Dr. Klaus-Dieter Haensgen, Direktor des Zentrums für Testentwicklung und Diagnostik, Universität Freiburg Prof. Dr. Philip D. Jaffé**, Institut für Psychologie und Erziehungswissenschaften, Universität Genf, Institut für Kriminologie und Strafrecht, Universität Lausanne, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL Prof. Dr. Martin Killias, Direktor des Institutes für Kriminologie und Strafrecht, Schule für Kriminalwissenschaften, Universität Lausanne Prof. Dr. André Kuhn, Schule für Kriminalwissenschaften, Universität Lausanne Prof. Dr. Meinrad Perrez, Psychologisches Institut, Universität Freiburg Jean-Pierre Rausis*, Direktor des Zentrums für Weiterbildung, Universitäts-institut Kurt Bösch IUKB, Sitten Dr. phil. Hans-Werner Reinfried**, Fachpsychologe für Klinische Psychologie und Psychotherapie FSP, Sekretär und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL, Praxis für Psychotherapie und Begutachtung, Uster Prof. Duccio Scatolero, Docente di criminologia presso la Facoltà di Psicologia dell'università degli Studi di Torino
3 Walter Schnyder, Direktor der kantonalen Dienststelle für die Jugend des Kantons Walllis, Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, Sitten * Exekutivkomitee ** Exekutivkomitee, wissenschaftliche Direktion und Hauptausbildner AUSBILDUNGSPROGRAMM Formale Angaben Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Jahre. Sie besteht aus theoretischen, praxisorientierten Ausbildungsmodulen und der Begleitung und Supervision bei der selbstständigen Erstellung von rechtspsychologischen Gutachten. Im Laufe des ersten Jahres steht die theoretische Ausbildung im Vordergrund. Es wird Wissen aus den Bereichen der Psychologie, der Soziologie, der Kriminologie und der Jurisprudenz vermittelt. Insbesondere werden Vorgehensweisen der häufigsten Gutachtenstypen im Zivil- Straf- und Versicherungsrecht dargestellt. Im zweiten Jahr erhalten die Teilnehmer erste Gutachtensaufträge aus den verschiedenen Gebieten. Anhand aktueller Fälle lernen sie, die auftretenden Schwierigkeiten zu reflektieren und anzugehen. Sie führen ihre Gutachten unter Supervision von zwei Tutoren, einem Juristen und einem Psychologen. Ausserdem sind für die Teilnehmer Intervisionsgruppen vorgesehen, in denen sie ihre Erkenntnisse vertiefen können. Die Zusammenkünfte dienen als Plattform für den fachlichen Austausch und sie werden durch Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees wie auch von Richtern und Rechtsanwälten begleitet. Die Teilnehmer legen Vorgehensweisen, Probleme und Resultate ihrer Gutachten dar und geben so Einblick in ihre Arbeit. Kursprogramm 1. Jahr : 6 Module zu je 2-3 Tagen (Donnerstag-Freitag- Samstag), die zwischen Dezember 2006 und September 2007 abgehalten werden. Modul 1 : Einführung in die Rechtspsychologie und die Geschichte der psychologischen Begutachtung. Organisation der zivil- und strafrechtlichen Institutionen in der Schweiz Die Stellung des Gutachters im rechtlichen Ablauf und die Erwartungen der Richter. Die Minderjährigen und das Recht: Die Wahrung von übergeordneten Interessen und die Art und Weise, wie sie mit dem Recht in Berührung kommen können. Kriminologische und soziologische Theorien zu den Schwierigkeiten, die mit Gutachten verbunden sind. Psychologische Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen: Ihre Entstehung, Typologie und Behandlung. Modul 2 und 3 : Der rechtliche Rahmen des Kinder und Jugendstrafrechtes Kinder und Jugendliche als Täter Kriminologische, soziologische und psychologische Faktoren von Kinder- und Jugenddelikten. Psychologische Untersuchung von Minderjährigen und ihrem Familiensystems: Untersuchungsmöglichkeiten der Persönlichkeit, der kognitiven Leistungsfähigkeit und der Beziehungsmuster. Einschätzungsfähigkeit, Wahrnehmung und Verantwortungsfähigkeit des Jugendlichen Mögliche Massnahmen im Kinder- und Jugendrecht Zum Sinn von Strafen und Möglichkeiten der Strafe Erzieherische und psychotherapeutische Ziele bei Massnahmen: Erfassung der persönlichen, familiären und sozialen Ressourcen Heimeinweisungen Rückfalls- und Gefährlichkeitsprognose: die Formulierung von Bedingungen Zusammenarbeit mit den Jugendgerichten und ihren Mitarbeitern. Die Ausarbeitung der Gutachten Minderjährige als Opfer: Typologie und Häufigkeit von Missbrauch. Interventionsstrategien Glaubhaftigkeitsbegutachtung von Aussagen minderjähriger Opfer: Interviewtechniken und Methoden der Aussagebeurteilung Zusammenarbeit mit Opferhilfestellen und Zivilgerichten Die Ausarbeitung der Gutachten Modul 4 und 5 : Überblick über den rechtlichen Rahmen des Zivilrechtes und der rechtspsychologischen Tätigkeit innerhalb des Familienrechtes Gutachten zur Sorge, Obhut und Besuchsrecht: die juristischen Grundlagen, Vorgehensweise in der Begutachtung, Informationsgewinnung und Bewertung, ethische Fragen Soziologische und psychologische Überlegungen zu den Beziehungen zwischen dem Kind und seiner Familie: die zerbrochenen Familien und die Folgen für das Kind und für den Jugendlichen. Bestimmung des Kindeswohls und neue Formen der Familienorganisation. Die Erziehungsfähigkeit der Eltern: Das Abwägen des Kindeswohls bei der Zuteilung der Obhut und des Sorgerechts. Mögliche Folgen der Trennung des Kindes von seinen Eltern. Möglichkeiten der Familienentwicklung und Hilfestellungen. Kinderschutzmassnahmen in Fällen von Vernachlässigung und Misshandlung. Familien in Schwierigkeiten und schwierige Familienkonstellationen Psychologische Instrumente zur Erfassung familiärer Probleme, nützliche Testmöglichkeiten und Vorgehensweisen bei der Datenerfassung Die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden oder Familiengerichten, Fragestellungen und die Erstellung der Gutachten.
4 Modul 6 : Gutachten für die Invalidenversicherung Gutachten für Private, um behördliche Abläufe zu unterstützen Gutachten in Zusammenarbeit mit anderen Stellen und anderen Berufen Praktische Aspekte und Schwierigkeiten bei der Durchführung von Begutachtungen Ethische Probleme der Durchführung und Gefahren für den Gutachter 2. Jahr : Fünf einzelne Tage (jeweils Samstags) und ein Blockseminar während drei Tagen (Donnerstag bis Samstag) zwischen September 2007 und Oktober 2008 Während dieser Zusammenkünfte werden in Gruppen einzelne Gutachten besprochen. Die Gruppen werden von Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees und von Richtern und Rechtsanwälten begleitet und unterstützt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, einzelne Fälle, die ihnen zur Begutachtung übergeben worden sind, zur Präsentation vorzubereiten. ECTS PUNKTE (EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM) Die zweijährige Ausbildung beinhaltet: 21 Tage: theoretische Kurse, Seminare und Arbeitsgruppen im IUKB, Sitten und im Weiterbildungszentrum der Universität Freiburg 200 Stunden Fachlektüre, Fallvorbereitung 360 Stunden Durchführung der rechtspsychologischen Begutachtungen und Supervision Total: 30 ECTS LEHRKÖRPER Dr. Rainer Balloff, Diplompsychologe, Institut Gericht und Familie, Berlin, und Freie Universität Berlin, Berlin Prof. Dr. Guy Bodenmann, Direktor des Instituts für Familienforschung und -beratung, Freiburg Lic. iur. Hansulrich Gürber, Geschäftsführender Jugendanwalt der Jugendanwaltschaft Horgen, Pressesprecher der Zürcher Jugendanwaltschaft. Dr. iur. Tatjana Goy, Jugendanwaltschaft See / Oberland, Zürich Prof. Dr. Klaus-Dieter Hänsgen, Direktor des Zentrums für Testentwicklung und Diagnostik, Universität Freiburg Prof. Dr. Philip Jaffé, Psychologische und Erziehungswissenschaftliche Fakultät, Universität Genf, und Institut für Kriminologie und Strafrecht, Universität Lausanne. Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL Prof. Dr. Adelheid Kühne, Institut für Soziologie und Sozialpsychologie, Universität Hannover Prof. Dr. Martin Killias, Direktor des Institutes für Kriminologie und Strafrecht, Schule für Kriminalwissenschaften, Lausanne Dr. phil. Revital Ludewig-Kedmi, Institut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA), Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie, Universität St. Gallen Prof. Dr. Meinrad Perrez, Psychologisches Institut, Universität Freiburg Lic. phil. Philipp Ramming, Fachpsychologe für Kinder und Jugendpsychologie FSP, Bern Dr. phil. Vera Kling, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel (UPKB), Forensische Abteilung Dr. phil. Hans-Werner Reinfried, Fachpsychologe für Klinische Psychologie und Psychotherapie FSP, Sekretär und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL, Uster Dr. med. Marcel Fürer, Bundesamt für Sozialversicherung, Geschäftsfeld Invalidenversicherung Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo, Departement für Privatrecht, Universität Freiburg Dipl. phil. Walter Schnyder, Direktor der kantonalen Dienststelle für die Jugend des Kantons Wallis, Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, Sitten Frau Silvia Toricelli, Richterin für Minderjährige des Kantons Tessin Lic. iur. Jean Zermatten, ehem. Jugendrichter des Kantons Wallis, Direktor des Internationalen Institutes für Kinderrecht, Sitten Lic. phil. Ruedi Zogg, Psychologe FSP, Stellvertretender Direktor der Erziehungsanstalt Prêles, Kt. Bern ZULASSUNGSBEDINGUNGEN Die Kandidaten müssen über ein Universitäts- und in Ausnahmefällen über ein Hochschuldiplom im Fach Psychologie verfügen. Ausserdem müssen sie sich über ausreichende Berufserfahrung im Gebiet der klinischen Psychologie, der Schulpsychologie oder der Erziehungsberatung ausweisen. Absolventen von Zusatzausbildungen, die vom Wissenschaftsrat als gleichwertig eingestuft werden, können zugelassen werden. Die Kandidaten reichen ein Dossier mit folgenden Unterlagen ein: Motivationsbegründung Lebenslauf mit ausführlicher Darstellung der Berufserfahrung Fotokopien aller Abschlüsse (bei Fremdsprachigen mit beglaubigter Übersetzung auf deutsch oder französisch) Fotokopie des Passes oder der Identitätskarte 2 Passfotos Das Exekutivkomitee überprüft die Bewerbungen und fordert allenfalls Zusatzinformationen nach oder lädt die Kandidaten zu einem Gespräch ein. Die Dossiers werden in der Reihenfolge der Eingänge behandelt.
5 BEWERTUNG Die Ausbildung wird durch Zwischenprüfungen nach jedem Modul und durch 4 unter Supervision ausgeführte rechtspsychologische Gutachten im Zivil- oder Strafrecht abgeschlossen. Die Berichte über die Gutachten werden von einem Komitee überprüft, das sich aus Juristen und Psychologen zusammensetzt. Im Zweifelsfalle kann das Komitee verlangen, dass weitere Gutachten unter Supervision angefertigt werden. Nach Abschluss des ersten Jahres wird ein Zertifikat ausgestellt, sofern der Kandidat den Anforderungen aller Kurse entsprochen hat: Zertifikat: Minderjährige vor Gericht; Integration der psychologischen und juristischen Praxis. Das Diplom für rechtspsychologische Gutachten für Kinder und Jugendliche wird nach der Annahme der geforderten Gutachten, die von einem erklärenden Text begleitet sind, und dem Bestehen einer mündlichen Prüfung erteilt. AUSBILDUNGSKOSTEN Die Ausbildungskosten für zwei Jahre belaufen sich auf CHFr. 12' Für jedes rechtspsychologische Gutachten, das im Rahmen der Ausbildung verfasst wird, erhält der Kandidat CHFr. 1'000.- ausbezahlt. Einschreibegebühr: CHFr Reise- und Übernachtungskosten wie auch die Kosten der Mahlzeiten sind nicht in den Ausbildungskosten inbegriffen und gehen zu Lasten der Teilnehmer. Das internationale Institut für Kinderrechte und das Institut Universitaire Kurt Bösch behalten sich jederzeit das Recht vor, das Programm abzuändern. KOORDINATION UND VERWALTUNG André Wirth, lic. phil., Projektleiter, IUKB, Sitten andre.wirth@iukb.ch Homepage :
6 Photo R. Fiorina, Sion Anerkennung Das Universitäre Institut Kurt Bösch ist seit 1992 von der Eidgenossenschaft offiziell als universitäre Anstalt nach dem Artikel 2 des Hochschulgesetzes anerkannt. Ort Das Universitäre Institut Kurt Bösch befindet sich im Herzen der schweizerischen Alpen in der Stadtgemeinde von Sitten im Ortsteil Bramois. Die Umgebung des Instituts bietet einen vorzüglichen Ort für das Studium und zum Nachdenken. Die Möglichkeit verschiedenster kultureller und sportlicher Aktivitäten trägt darüber hinaus zu einem angenehmen Aufenthalt bei. Campus In unmittelbarer Nähe des Universitätsinstituts (ca. 50 m) verfügt das IUKB über Unterkunftsmöglichkeiten mit 8 Einzelzimmern und 12 Doppelzimmern (insgesamt 32 Betten), von denen 3 behindertengerecht eingerichtet sind. INFORMATION: INSTITUT UNIVERSITAIRE KURT BÖSCH Postfach 4176 CH-1950 Sion 4 Tel Fax andre.wirth@iukb.ch Internet: Studieren Sie im Herzen der Schweizer Alpen...
Rechtspsychologie. Dr. Hans-Werner Reinfried Rechtspsychologisches Institut. Hans-Werner Reinfried. Berufsfelder der Rechtspsychologie
Rechtspsychologie Dr. Rechtspsychologisches Institut Berufsfelder der Rechtspsychologie Begutachtung Im Zivilrecht Im Strafrecht Im Jugendstrafrecht Im Versicherungsrecht Im Militärrecht 1 Berufsfelder
MehrGlaubhaftigkeitsbegutachtung.
Intensivseminar S w i s s S o c i e t y o f L egal P s y c h o l o g y S S L P S o c i é t é S u i s s e d e P s y c h o l o g i e L é g a l e S S P L S o c i e t à S v i z z e r a d i P s i c o l o g
MehrPsychologe für Straffälligenarbeit
Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern
MehrPraxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung)
Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Informationsbroschüre zur Weiterbildung Praxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung) nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
MehrAusbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Psychologie und Psychotherapie der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, Department
MehrPsychologe für Straffälligenarbeit
Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Allgemeine Informationen Berufsbegleitende Weiterbildung für Psychologen für Straffälligenarbeit
MehrAusbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf e.v. Institut der DPV / DGPT Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (Stand Oktober 2009) Anschrift: Riehler Straße 23, 50668 Köln Tel.-Nr.
MehrInterimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie
Interimsreglement für die Weiterbildung zum Zertifikat Notfallsonographie 1. Ziel Es werden die Weiterbildung in Notfallsonographie (NFS) mit Zertifikat geregelt sowie die Struktur und Organisation für
MehrSatzung für das Nachdiplomstudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 217.638 Satzung für das Nachdiplomstudium im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht vom 24. August 1995 (Stand 11. Dezember 2000) Der Universitätsrat der
MehrKursdemo zum Kurs Übungen zum Zivilrecht. Prof. Dr. Inge Scherer
Kursdemo zum Kurs Übungen zum Zivilrecht Prof. Dr. Inge Scherer Inhaltsverzeichnis Der Kurs Übungen zum Zivilrecht dient dem Erlangen von Klausurpraxis. Dazu hält er neben den Karteikarten, die Ihnen die
MehrEBC*L Europäischer Wirtschaftsführerschein
Die Wiener Volkshochschulen GmbH Volkshochschule Meidling 1120 Wien Längenfeldgasse 13 15 Tel.: +43 1 810 80 67 Fax: +43 1 810 80 67 76 110 E-mail: office.meidling@vhs.at Internet: www.meidling.vhs.at
MehrVerordnung über die Zulassung zur nichtärztlichen psychotherapeutischen und psychologischen Berufstätigkeit (PsychV)
8.005 Verordnung über die Zulassung zur nichtärztlichen psychotherapeutischen und psychologischen Berufstätigkeit (PsychV) vom 7. Dezember 996 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art.
MehrManagement und Leadership
Weiterbildung Management und Leadership Projektmanagement und Change Management 2014 Anerkannt von Management und Leadership Für Sie sind Leistung und Wohlbefinden am Arbeitsplatz untrennbar. Sie sind
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrKursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement. Prof. Dr. Inge Scherer
Kursdemo zum Kurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement Prof. Dr. Inge Scherer Inhaltsverzeichnis Der Onlinekurs Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement soll Ihnen die Technik der Vertragsgestaltung
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
Mehr-31/1- Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1
-31/1- Universität Leipzig Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1 Der Senat
MehrFragen zum Übergang vom alten (150 ECTS) zum neuen (180 ECTS) Bachelorreglement (Studienplan):
Fragen zum Übergang vom alten (150 ECTS) zum neuen (180 ECTS) Bachelorreglement (Studienplan): Frage 1) a) Wie, wo und wann kann ich mich für den neuen Studienplan anmelden? Sie können sich bei bei Frau
MehrMAS Kogni*ve Verhaltenstherapie mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche der Universitäten Zürich und Fribourg. mit systemischer Ausrichtung
MAS Kogni*ve Verhaltenstherapie mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche der Universitäten Zürich und Fribourg mit systemischer Ausrichtung Geschichte Ø 1996 von Prof. Bodenmann und Prof. Perrez als erste
MehrWeiterbildung in Personzentrierter Beratung nach den Richtlinien der GWG
Marion Satzger-Simon Diplom-Psychologin Ausbilderin für Personzentrierte Beratung und Personzentrierte Psychotherapie der GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie) Weiterbildung
MehrAus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!
Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte Jetzt auch in Braunschweig möglich! Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten: Aus- und Weiterbildung bei BEL NET Hohe Anforderungen an Datenschutzbeauftragte
MehrPsychologische Unterstützung. Psychologen Die Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Psychologische Unterstützung Psychologen Die Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement Was können Psychologen? Psychologinnen und Psychologen beschäftigen sich mit dem Erleben und dem Verhalten von
Mehre d 0 F e R t F e 6 ei s rg lle
Weiterbildungsstelle Universität Freiburg Rue de Rome 6 1700 Freiburg P.P. 1701 Fribourg Weiterbildung der Universität Freiburg Kinderbelange im Scheidungsrecht 4. Dezember 2009 oder 18. Juni 2010 Kinder
MehrGesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Gerichtsorganisationsgesetz Anhang.00 Anhang Am. Juni 0 hat der Grosse Rat ein neues Gesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) verabschiedet.
MehrAnerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA
Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien
Mehrfür den Studiengang Psychologie der Technischen Universität Braunschweig
DPO Änderung Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Psychologie der Technischen Universität Braunschweig Abschnitt I Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Psychologie, Bek. d. MWK
MehrNeu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter
30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden
Mehr1 Geschichtliche Entwicklung der Rechtspsychologie... 19
Einleitung...................................... 11 A Allgemeiner Teil................................ 17 1 Geschichtliche Entwicklung der Rechtspsychologie........... 19 2 Definitionen und Abgrenzungen.....................
MehrÜber den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.v. (BDP):
SEKTION RECHTSPSYCHOLOGIE BDP Am Köllnischen Park 2 10179 Berlin Bayrisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Fachgespräch Anschrift Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
MehrVerordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.
- 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel
MehrKanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder
Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229
MehrStudienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM
Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung
MehrSchweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"
Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung
MehrTutorium Klinische Psychologie I. Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie
Tutorium Klinische Psychologie I Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Oswald David
Mehrspezialisierung familienmediation april 2016 bis oktober 2016 in münchen
spezialisierung familienmediation april 2016 bis oktober 2016 in münchen 2 6 spezialisierungskurse Sie haben haben die Möglichkeit zwei verschiedene Spezialisierungskurse zu belegen. Die Spezialisierungsangebote
MehrGleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
MehrPraktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie
Fakultät für Humanwissenschaften Institut für Psychologie Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie Inhalt: 1. Allgemeines S. 2 2. Anleitung zur Benutzung des Praktikumskurses im Virtuellen
MehrBerufsbegleitende Weiterbildung "Fachkraft für tiergestützte Interventionen"
Institut für tiergestützte Förderung Zum Eichenkamp 2a, D 49811 Lingen /Clusorth Tel.: 059639829330 Fax.: 059639810916 www.tiergestuetztefoerderung.de Berufsbegleitende Weiterbildung "Fachkraft für tiergestützte
MehrDeine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung
Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:
MehrI N S T I T U T F Ü R P S Y C H O A N A L Y S E U N D P S Y C H O T H E R A P I E G I E S S E N e. V.
I N S T I T U T F Ü R P S Y C H O A N A L Y S E U N D P S Y C H O T H E R A P I E G I E S S E N e. V. Ausbildungsordnung für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nach dem PTG Inhaltsverzeichnis
MehrWeiterbildung 2015 2016 Systemische Paartherapie
Weiterbildung 2015 2016 Systemische Paartherapie Weiter- und Fortbildung in systemischer Therapie Leitung: Dr. med. H. Bruchhaus Steinert, Dr. phil. R. Frei, Lic. phil. B. Limacher Klosbachstrasse 123
MehrStudien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014
Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrProjektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt?
1.0 Projektmanagement Mitarbeiter, die Projekte leiten oder zukünftig übernehmen sollen Vermittlung von Grundwissen zur erfolgreichen Durchführung von Projekten. Die Teilnehmer erarbeiten anhand ihrer
MehrAngewandte Linguistik IUED Institut für Übersetzen und Dolmetschen Behörden- und Gerichtsdolmetschen
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Angewandte Linguistik IUED Institut für Übersetzen und Dolmetschen Behörden- und Gerichtsdolmetschen Certificate of Advanced Studies (CAS) Zürcher Fachhochschule
MehrUniversität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch
Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch Master of Arts in Sprachen und Literaturen Vertiefungsprogramm (60 Kreditpunkte) Englische
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrMandanteninformation. - das persönlichen Erscheinen von Geschäftsführern vor Gericht- das Anwaltshaus Böblingen informiert!
Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation - das persönlichen Erscheinen von Geschäftsführern vor Gericht- das Anwaltshaus Böblingen informiert! Herausgeber Schobinger & Partner,
MehrSatzung für den Master of Advanced Studies (MAS) in Taxation
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 217.644 Satzung für den Master of Advanced Studies (MAS) in Taxation vom 9. Juni 2008 (Stand 1. August 2008) Der Universitätsrat der Universität St.Gallen erlässt
Mehrsychologisch Fach- und berufspolitische Leitsätze Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.v.
sychologisch Fach- und berufspolitische Leitsätze Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.v. 1. Psychologische Beratung Definition Psychologische Beratung ist ein auf Wechselbeziehungen
MehrDipl. Hypnosetherapeut Schweizer Modell
www.gesundheits+akademie.ch Dipl. Hypnosetherapeut Schweizer Modell SchulefürGesundheitsförderung Gesundheits+AkademieSchweiz Gesundheits*Akademie/Schweiz/ Die$ Gesundheitsakademie$ Schweiz$ ist$ ein$
MehrBEWERBUNGSMARKETING.COM
Bewerbungscoaching Bewerbung kommt von Werbung. Eine Bewerbung muss somit eine wirkungsvolle Werbung für die eigene Person sein. Gute Werbung ist nur dann erfolgreich wenn sie exakt ausgearbeitet ist und
MehrGOLDEN VISA. Visa und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht Europäische Ausländische Investoren
2015 GOLDEN VISA Visa und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht Europäische Ausländische Investoren Illeslex begleitet Sie Schritt für Schritt bei dem Antrag für Ihre Aufenthaltsgenehmigung. Unsere Kanzlei
MehrCAS Certificate of Advanced Studies Personalführung im Gesundheitswesen KSW 2016. Von der Wirksamkeit zur Wirtschaftlichkeit. Crossing Borders.
CAS Certificate of Advanced Studies Personalführung im Gesundheitswesen KSW 2016 Von der Wirksamkeit zur Wirtschaftlichkeit. Crossing Borders. CAS Personalführung im Gesundheitswesen KSW 12 ECTS Modul
MehrIB Medizinische Akademie Baden-Baden
IB Medizinische Akademie Baden-Baden Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten Einstieg in die Ausbildung zum Erzieher (m/w) Der Weg zum Ziel? Beginnt genau hier! Einstieg in die Erzieherausbildung.
MehrFragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching
Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching Der Bogen wird anonym ausgewertet, deshalb wird auch nicht nach Ihrem Namen gefragt, und auch keine Kontaktdaten erhoben! Alle erhobenen Daten werden vertraulich
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrSACHBEARBEITER/IN PERSONALWESEN
SACHBEARBEITER/IN PERSONALWESEN mit Abschluss edupool.ch/ KV Schweiz SIE MÖGEN DIE ARBEIT MIT MENSCHEN Mit dem Diplom Sachbearbeiter/in Personalwesen BZZ edupool.ch KV Schweiz erhalten Sie einen anerkannten
MehrAnhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
MehrRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Master of Science (M.Sc.) im Studiengang Klinische Medizintechnik
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Master of Science (M.Sc.) im Studiengang Klinische Medizintechnik MASTER-STUDIENGANG klinische medizintechnik BERUFSBEGLEITENDER WEITERBILDENDER Studium neben
MehrBundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB
Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB vom 26. September 2014 Die Bundesversammlung der
MehrDie Anhörung des Kindes in familienrechtlichen Verfahren
Zwei Weiterbildungen der Universität Freiburg 28. Februar - 1. März 2014 Die Anhörung des Kindes in familienrechtlichen Verfahren Anhörung, Gerichtspraxis, elterliche Sorge, häusliche Gewalt, Persönlichkeitsrecht,
MehrOffshore-Strukturen im Private Banking. Workshop
Workshop Offshore-Strukturen im Private Banking Donnerstag, 16. April 2015 und 23. April 2015 Compliance Competence Center GmbH Stampfenbachstrasse 48, Zürich Information zum Workshop und Adressatenkreis
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)
Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über
MehrAusschreibung Trainer C Swiss Tennis. (für Absolventen der J+S-Weiterbildung 2 vor 2012)
Ausschreibung Trainer C Swiss Tennis (für Absolventen der J+S-Weiterbildung 2 vor 2012) 2015 In diesem Dokument wird der Einfachheit halber bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen jeweils die männliche
MehrAusbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse
Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse VDI-Gesellschaft Produkt- und Prozessgestaltung Fachbereich Value Management/Wertanalyse Produkte und Prozesse optimieren: Qualifizierung
MehrPRAXISAUSBILDNER/-IN. Certificate of Advanced Studies (CAS)
PRAXISAUSBILDNER/-IN Certificate of Advanced Studies (CAS) Kompetenzerwerb für die praktische Ausbildung von Studierenden in Berufen der Gesundheit und der Sozialen Arbeit wb.gesundheit@hevs.ch Konzept
MehrVERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN Allgemeine Qualifikation bildung der TU Dresden
ANLAGE B Ergänzungen Bereich (AQua) Modulbeschreibungen AQua MODULNUMMER AQua-SLK1 Kreditpunkte und Notenberechnung Dauer (AQua) bildung der TU Dresden Zentrale Koordinationsstelle Sprachaus- A - Fremdsprachen
MehrSchnödewindchens Werkstatt Dipl. Ing. Barbara Schnödewind Kabelstrasse 119 41069 Mönchengladbach
In schnödewindchens Werkstatt biete ich Ihnen die Möglichkeit, unter Anleitung, verschiedene Nähprojekte kreativ umzusetzten. Ob Anfänger oder Fortgeschrittene, in kleiner Runde werden kreative und nützliche
MehrKirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)
Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015
MehrVerordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer
MehrWir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung
Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher
MehrVertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF
SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation
MehrMasterstudiengang für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Bewerbungsunterlagen Leitfaden für die Zusammenstellung
für die Zusammenstellung Antrag auf Zulassung bzw. auf Immatrikulation im Studiengang Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen Hinweis: Antrag bitte unterzeichnen! Aktuelles Passbild beifügen. TUM Ingenieurfakultät
MehrWeiterbildungen 2014/15
Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber
Mehr431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014
.6 Verordnung vom. März 0 über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 0/5 Der Staatsrat des Kantons
MehrKindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
MehrSatzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7.54 Satzung für die Nachdiplomstudiengänge Executive MBA HSG vom 6. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Universitätsrat der Universität St.Gallen erlässt gestützt auf
MehrDER MITTLERE SCHULABSCHLUSS (MSA) INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR DIE ELTERN AM 17. SEPTEMBER 2015 HERZLICH WILLKOMMEN!
DER MITTLERE SCHULABSCHLUSS (MSA) INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR DIE ELTERN AM 17. SEPTEMBER 2015 HERZLICH WILLKOMMEN! Alexandra Gogolin Mittelstufen-Koordinatorin Tagesordnung 2 1. Besondere Stellung der
MehrTrennung und Scheidung
Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Trennung und Scheidung Informationen zum Thema: elterliche Sorge und Umgang Einführung: Im Mittelpunkt der Sorgen der Eltern, die in Trennung
MehrCDC Management. Coaching. In Zusammenarbeit mit: www.cdc-management.com
CDC Management Coaching In Zusammenarbeit mit: www.cdc-management.com im CDC-Porzess Change Diagnostic Coaching In Modul Change analysieren wir die aktuelle Situation und geben Empfehlungen für die Umsetzung
MehrKinder vor dem Familiengericht
Rainer Balloff Kinder vor dem Familiengericht Ernst Reinhardt Verlag München Basel Dr. Rainer Balloff, Berlin, Jurist und Psychologe, wiss. Angestellter an der FU Berlin, Abt. Klinische Psychologie, Leitung
MehrWie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord
Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord 2 Kanton St. Gallen 487 000 Einwohner Sektor Nord 280 000 Einwohner
MehrUniversität St.Gallen Bodanstrasse 4 9000 St.Gallen Tel. +41 (0)71 224 24 24 Fax +41 (0)71 224 28 83 irp@unisg.ch www.irp.unisg.ch
TARIFE IN DER SOZIAL VERSICHERUNG ZWISCHEN NORM UND VERTRAG Interdisziplinärer Blick auf Grundlagen Gestaltungskriterien Entwicklungen Donnerstag, 19. November 2015 Nachmittagsveranstaltung 13.30 bis 17.30
Mehr2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung
Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
Mehrzur Änderung von verschiedenen Bestimmungen im Bereich der Feuerpolizei (Kaminfegerdienst) und der Gebäudeversicherung
Gesetz vom 2. Dezember 2003 Inkrafttreten:... zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen im Bereich der Feuerpolizei (Kaminfegerdienst) und der Gebäudeversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg
MehrAlle Menschen brauchen einen Hausarzt. Hausärzte für die Schweiz heute und in der Zukunft
Alle Menschen brauchen einen Hausarzt Hausärzte für die Schweiz heute und in der Zukunft www.hausarztstiftung.ch Haus- und Kinderärzte in der Schweiz Jeder Mensch, ob alt oder jung, gesund oder krank,
MehrKommunikationsausbildung
Kommunikationsausbildung "Das habe ich doch gar nicht so gemeint!" - "Da haben Sie mich aber falsch verstanden!" Sind Ihnen solche oder ähnliche Aussagen bekannt? Vielleicht verleitet Sie diese Äusserungen
MehrDie Magna Charta der Universitäten Präambel Die unterzeichneten Universitätspräsidenten und -rektoren, die sich in Bologna anlässlich der neunten Jahrhundertfeier der ältesten europäischen Universität
Mehr29. FEBRUAR 1988 - DEKRET ZUR BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG DER IN DER LANDWIRTSCHAFT ARBEITENDEN PERSONEN
1 29. FEBRUAR 1988 - DEKRET ZUR BERUFLICHEN AUS- UND WEITERBILDUNG DER IN DER LANDWIRTSCHAFT ARBEITENDEN PERSONEN KAPITEL I - BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNGSLEHRGÄNGE - AUSBILDER Artikel 1 - Die berufliche
MehrKomplexe Gesetzgebung erfordert kompetente Fachkenntnisse.
IHR GUTES RECHT. Komplexe Gesetzgebung erfordert kompetente Fachkenntnisse. RECHT HABEN. RECHT BEKOMMEN. Unsere Gesetze werden immer komplexer und undurchschaubarer. Es gibt ständig Änderungen, Zusätze
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrHeimbürokurs. Badstrasse 25 9410 Heiden Engelaustrasse 15 9010 St. Gallen www.himas.ch info@himas.ch
Heimbürokurs Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unseren Computerkursen. Gerne stellen wir Ihnen in dieser Broschüre den Heimbürokurs vor. Die Klassen werden in Senioren und jüngere Teilnehmer aufgeteilt.
MehrVorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik
Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?
MehrFachveranstaltungen Herbst /Winter 2014/15
Fachveranstaltungen Herbst /Winter 2014/15 In dem komplexen und sensiblen Feld der sexuellen Gewalt bieten Sie durch ihre klare Haltung und transparente und ruhige Herangehensweise konkrete und praxistaugliche
MehrAntrag auf Anerkennung für Kurse im Bereich 5
Fakultät für Psychologie Studienleitung MAS DDPC Missionsstr. 62 Tel +41 61 267 24 00 Lehrstuhl Prof. A. Grob mas-ddpc@unibas.ch CH-4055 Basel www.mas-ddpc.unibas.ch Gemäss Wegleitung des MAS DDPC beinhalten
MehrVerordnung des VBS über den Flugdienst der Gruppe Rüstung
Verordnung des VBS über den Flugdienst der Gruppe Rüstung 510.211.3 vom 15. Mai 2003 (Stand am 3. Juni 2003) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), gestützt
Mehr