Diplom: Rechtspsychologische Begutachtung mit Kindern und Jugendlichen. Centre de Formation Continue et d'expertise

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1 Centre de Formation Continue et d'expertise Diplom: Rechtspsychologische Begutachtung mit Kindern und Jugendlichen Postgraduate Universität Von der Schweizer Regierung anerkannt

2 Diplom: Rechtspsychologische Begutachtung mit Kindern und Jugendlichen EINLEITUNG Kinder und Jugendliche erscheinen vor Gericht in unterschiedlichen Zusammenhängen: als Zeugen von Straftaten oder als Betroffene bei Scheidungen der Eltern, als Opfer oder als Täter bei kriminellen Handlungen. In jedem Falle geht es darum, ihre Situation und ihre psychische Konstellation genau zu erfassen, um weitere Entscheidungen für sie fällen zu können. Deshalb berufen sowohl Zivil- wie auch Strafgerichte immer häufiger psychologische Gutachter, um gemäss ihren Vorschlägen die bestmöglichen Lösungen für die Betroffenen zu finden. Das neue Strafrecht für Minderjährige tritt ab dem 1. Januar 2007 gesamtschweizerisch in Kraft. Darin hat der Gesetzgeber den psychologischen Gutachtern einen wichtigen Platz zugedacht. Die betroffenen psychologischen Fachverbände müssen deshalb sicherstellen, dass ihre Gerichtsgutachter Leistungen von hoher Qualität erbringen. Das Institut Universitaire Kurt Bösch (IUKB) in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Institut für Kinderrecht (IDE), des Psychologischen Institutes der Universität Freiburg, des Forschungsinstituts für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA) der Universität St.-Gallen, der Psychologischen und Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Genf, der Schule für Kriminalwissenschaften und dem Weiterbildungsinstitut der Universität Lausanne wie auch mit der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP/SSPL) bietet deshalb eine Diplomausbildung in rechtspsychologischer Begutachtung mit Kindern- und Jugendlichen an. Dieser postgraduierte Lehrgang dauert zwei Jahre. Ein erster Kurs in französischer Sprache hat Ende 2005 begonnen, ein deutschsprachiger Kurs folgt im Dezember Diejenigen Teilnehmer, die den ganzen Kurs mit Erfolg abgeschlossen haben, werden von der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie auf die Liste der psychologischen Gerichtsgutachter gesetzt, die den kantonalen Instanzen für Kinder- und Jugendfragen zur Verfügung gestellt wird. AUSBILDUNGSZIELE Die Ausbildung verstärkt die Fachkompetenz psychologischer Gutachter, die für Gerichte, Behörden oder Versicherungen tätig sind. Insbesondere berücksichtigt sie folgende Punkte: Wissenschaftlich gesichertes Wissen über juristische und psychologische Zusammenhänge bei Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen, die zur Erstellung von Gutachten im Zivil- im Versicherungs- und im Strafrecht notwendig sind. Methodische Kenntnisse bei der Vorgehensweise in der Begutachtung wie auch ethische Überlegungen zu dieser Tätigkeit. Die Beherrschung verschiedener Zugänge in der Untersuchung, insbesondere der psychologischen Diagnostik und der Interviewtechnik. Die Fähigkeit, psychologisches Wissen anderen Berufsgruppen zu vermitteln und im multidisziplinären Rahmen wirken zu können. Kenntnisse der Arbeitsweise von Kinder-, Jugend- und von Familiengerichten und von ambulanten und stationären Einrichtungen der erzieherischen und psychotherapeutischen Kinder- und Jugendhilfe. ZIELPUBLIKUM Die Ausbildung richtet sich an Psychologinnen und Psychologen, die über einen Universitätsabschluss im Hauptfach Psychologie verfügen und die sich über eine ausreichende praktische Erfahrung in der Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen ausweisen können. Bei langjähriger Berufserfahrung mit Kindern und Jugendlichen, und Vorkenntnissen in der Begutachtung, können auch Psychologen mit Hochschulabschluss zugelassen werden. Insbesondere richtet sich die Ausbildung an Psychologinnen und Psychologen, die im klinischen, schulischen und erzieherischen Bereich öffentlicher Institutionen arbeiten wie auch an niedergelassene Psychologinnen und Psychologen, die eine solche Erfahrung nachweisen können. Es werden maximal 20 Kandidaten in einen Kurs aufgenommen. ORGANISATION Der Diplomkurs wird durch das IUKB, mit Unterstützung der Universitäten Freiburg, St.-Gallen, Genf und Lausanne, des Internationalen Institutes für Kinderrecht und der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL organisiert. Er wird durch den wissenschaftlichen Beirat und durch das Exekutivkomitee erstellt und supervidiert. Der wissenschaftliche Beirat Präsident Jean Zermatten, ehem. Jugendrichter des Kantons Wallis, Direktor des Internationalen Institutes für Kinderrecht, Sitten und Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes Mitglieder Dr. phil. Revital Ludewig-Kedmi, Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA), Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie, Universität St.-Gallen Prof. Dr. Klaus-Dieter Haensgen, Direktor des Zentrums für Testentwicklung und Diagnostik, Universität Freiburg Prof. Dr. Philip D. Jaffé**, Institut für Psychologie und Erziehungswissenschaften, Universität Genf, Institut für Kriminologie und Strafrecht, Universität Lausanne, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL Prof. Dr. Martin Killias, Direktor des Institutes für Kriminologie und Strafrecht, Schule für Kriminalwissenschaften, Universität Lausanne Prof. Dr. André Kuhn, Schule für Kriminalwissenschaften, Universität Lausanne Prof. Dr. Meinrad Perrez, Psychologisches Institut, Universität Freiburg Jean-Pierre Rausis*, Direktor des Zentrums für Weiterbildung, Universitäts-institut Kurt Bösch IUKB, Sitten Dr. phil. Hans-Werner Reinfried**, Fachpsychologe für Klinische Psychologie und Psychotherapie FSP, Sekretär und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL, Praxis für Psychotherapie und Begutachtung, Uster Prof. Duccio Scatolero, Docente di criminologia presso la Facoltà di Psicologia dell'università degli Studi di Torino

3 Walter Schnyder, Direktor der kantonalen Dienststelle für die Jugend des Kantons Walllis, Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, Sitten * Exekutivkomitee ** Exekutivkomitee, wissenschaftliche Direktion und Hauptausbildner AUSBILDUNGSPROGRAMM Formale Angaben Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Jahre. Sie besteht aus theoretischen, praxisorientierten Ausbildungsmodulen und der Begleitung und Supervision bei der selbstständigen Erstellung von rechtspsychologischen Gutachten. Im Laufe des ersten Jahres steht die theoretische Ausbildung im Vordergrund. Es wird Wissen aus den Bereichen der Psychologie, der Soziologie, der Kriminologie und der Jurisprudenz vermittelt. Insbesondere werden Vorgehensweisen der häufigsten Gutachtenstypen im Zivil- Straf- und Versicherungsrecht dargestellt. Im zweiten Jahr erhalten die Teilnehmer erste Gutachtensaufträge aus den verschiedenen Gebieten. Anhand aktueller Fälle lernen sie, die auftretenden Schwierigkeiten zu reflektieren und anzugehen. Sie führen ihre Gutachten unter Supervision von zwei Tutoren, einem Juristen und einem Psychologen. Ausserdem sind für die Teilnehmer Intervisionsgruppen vorgesehen, in denen sie ihre Erkenntnisse vertiefen können. Die Zusammenkünfte dienen als Plattform für den fachlichen Austausch und sie werden durch Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees wie auch von Richtern und Rechtsanwälten begleitet. Die Teilnehmer legen Vorgehensweisen, Probleme und Resultate ihrer Gutachten dar und geben so Einblick in ihre Arbeit. Kursprogramm 1. Jahr : 6 Module zu je 2-3 Tagen (Donnerstag-Freitag- Samstag), die zwischen Dezember 2006 und September 2007 abgehalten werden. Modul 1 : Einführung in die Rechtspsychologie und die Geschichte der psychologischen Begutachtung. Organisation der zivil- und strafrechtlichen Institutionen in der Schweiz Die Stellung des Gutachters im rechtlichen Ablauf und die Erwartungen der Richter. Die Minderjährigen und das Recht: Die Wahrung von übergeordneten Interessen und die Art und Weise, wie sie mit dem Recht in Berührung kommen können. Kriminologische und soziologische Theorien zu den Schwierigkeiten, die mit Gutachten verbunden sind. Psychologische Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen: Ihre Entstehung, Typologie und Behandlung. Modul 2 und 3 : Der rechtliche Rahmen des Kinder und Jugendstrafrechtes Kinder und Jugendliche als Täter Kriminologische, soziologische und psychologische Faktoren von Kinder- und Jugenddelikten. Psychologische Untersuchung von Minderjährigen und ihrem Familiensystems: Untersuchungsmöglichkeiten der Persönlichkeit, der kognitiven Leistungsfähigkeit und der Beziehungsmuster. Einschätzungsfähigkeit, Wahrnehmung und Verantwortungsfähigkeit des Jugendlichen Mögliche Massnahmen im Kinder- und Jugendrecht Zum Sinn von Strafen und Möglichkeiten der Strafe Erzieherische und psychotherapeutische Ziele bei Massnahmen: Erfassung der persönlichen, familiären und sozialen Ressourcen Heimeinweisungen Rückfalls- und Gefährlichkeitsprognose: die Formulierung von Bedingungen Zusammenarbeit mit den Jugendgerichten und ihren Mitarbeitern. Die Ausarbeitung der Gutachten Minderjährige als Opfer: Typologie und Häufigkeit von Missbrauch. Interventionsstrategien Glaubhaftigkeitsbegutachtung von Aussagen minderjähriger Opfer: Interviewtechniken und Methoden der Aussagebeurteilung Zusammenarbeit mit Opferhilfestellen und Zivilgerichten Die Ausarbeitung der Gutachten Modul 4 und 5 : Überblick über den rechtlichen Rahmen des Zivilrechtes und der rechtspsychologischen Tätigkeit innerhalb des Familienrechtes Gutachten zur Sorge, Obhut und Besuchsrecht: die juristischen Grundlagen, Vorgehensweise in der Begutachtung, Informationsgewinnung und Bewertung, ethische Fragen Soziologische und psychologische Überlegungen zu den Beziehungen zwischen dem Kind und seiner Familie: die zerbrochenen Familien und die Folgen für das Kind und für den Jugendlichen. Bestimmung des Kindeswohls und neue Formen der Familienorganisation. Die Erziehungsfähigkeit der Eltern: Das Abwägen des Kindeswohls bei der Zuteilung der Obhut und des Sorgerechts. Mögliche Folgen der Trennung des Kindes von seinen Eltern. Möglichkeiten der Familienentwicklung und Hilfestellungen. Kinderschutzmassnahmen in Fällen von Vernachlässigung und Misshandlung. Familien in Schwierigkeiten und schwierige Familienkonstellationen Psychologische Instrumente zur Erfassung familiärer Probleme, nützliche Testmöglichkeiten und Vorgehensweisen bei der Datenerfassung Die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden oder Familiengerichten, Fragestellungen und die Erstellung der Gutachten.

4 Modul 6 : Gutachten für die Invalidenversicherung Gutachten für Private, um behördliche Abläufe zu unterstützen Gutachten in Zusammenarbeit mit anderen Stellen und anderen Berufen Praktische Aspekte und Schwierigkeiten bei der Durchführung von Begutachtungen Ethische Probleme der Durchführung und Gefahren für den Gutachter 2. Jahr : Fünf einzelne Tage (jeweils Samstags) und ein Blockseminar während drei Tagen (Donnerstag bis Samstag) zwischen September 2007 und Oktober 2008 Während dieser Zusammenkünfte werden in Gruppen einzelne Gutachten besprochen. Die Gruppen werden von Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees und von Richtern und Rechtsanwälten begleitet und unterstützt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, einzelne Fälle, die ihnen zur Begutachtung übergeben worden sind, zur Präsentation vorzubereiten. ECTS PUNKTE (EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM) Die zweijährige Ausbildung beinhaltet: 21 Tage: theoretische Kurse, Seminare und Arbeitsgruppen im IUKB, Sitten und im Weiterbildungszentrum der Universität Freiburg 200 Stunden Fachlektüre, Fallvorbereitung 360 Stunden Durchführung der rechtspsychologischen Begutachtungen und Supervision Total: 30 ECTS LEHRKÖRPER Dr. Rainer Balloff, Diplompsychologe, Institut Gericht und Familie, Berlin, und Freie Universität Berlin, Berlin Prof. Dr. Guy Bodenmann, Direktor des Instituts für Familienforschung und -beratung, Freiburg Lic. iur. Hansulrich Gürber, Geschäftsführender Jugendanwalt der Jugendanwaltschaft Horgen, Pressesprecher der Zürcher Jugendanwaltschaft. Dr. iur. Tatjana Goy, Jugendanwaltschaft See / Oberland, Zürich Prof. Dr. Klaus-Dieter Hänsgen, Direktor des Zentrums für Testentwicklung und Diagnostik, Universität Freiburg Prof. Dr. Philip Jaffé, Psychologische und Erziehungswissenschaftliche Fakultät, Universität Genf, und Institut für Kriminologie und Strafrecht, Universität Lausanne. Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL Prof. Dr. Adelheid Kühne, Institut für Soziologie und Sozialpsychologie, Universität Hannover Prof. Dr. Martin Killias, Direktor des Institutes für Kriminologie und Strafrecht, Schule für Kriminalwissenschaften, Lausanne Dr. phil. Revital Ludewig-Kedmi, Institut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA), Kompetenzzentrum für Rechtspsychologie, Universität St. Gallen Prof. Dr. Meinrad Perrez, Psychologisches Institut, Universität Freiburg Lic. phil. Philipp Ramming, Fachpsychologe für Kinder und Jugendpsychologie FSP, Bern Dr. phil. Vera Kling, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel (UPKB), Forensische Abteilung Dr. phil. Hans-Werner Reinfried, Fachpsychologe für Klinische Psychologie und Psychotherapie FSP, Sekretär und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP/SSPL, Uster Dr. med. Marcel Fürer, Bundesamt für Sozialversicherung, Geschäftsfeld Invalidenversicherung Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo, Departement für Privatrecht, Universität Freiburg Dipl. phil. Walter Schnyder, Direktor der kantonalen Dienststelle für die Jugend des Kantons Wallis, Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, Sitten Frau Silvia Toricelli, Richterin für Minderjährige des Kantons Tessin Lic. iur. Jean Zermatten, ehem. Jugendrichter des Kantons Wallis, Direktor des Internationalen Institutes für Kinderrecht, Sitten Lic. phil. Ruedi Zogg, Psychologe FSP, Stellvertretender Direktor der Erziehungsanstalt Prêles, Kt. Bern ZULASSUNGSBEDINGUNGEN Die Kandidaten müssen über ein Universitäts- und in Ausnahmefällen über ein Hochschuldiplom im Fach Psychologie verfügen. Ausserdem müssen sie sich über ausreichende Berufserfahrung im Gebiet der klinischen Psychologie, der Schulpsychologie oder der Erziehungsberatung ausweisen. Absolventen von Zusatzausbildungen, die vom Wissenschaftsrat als gleichwertig eingestuft werden, können zugelassen werden. Die Kandidaten reichen ein Dossier mit folgenden Unterlagen ein: Motivationsbegründung Lebenslauf mit ausführlicher Darstellung der Berufserfahrung Fotokopien aller Abschlüsse (bei Fremdsprachigen mit beglaubigter Übersetzung auf deutsch oder französisch) Fotokopie des Passes oder der Identitätskarte 2 Passfotos Das Exekutivkomitee überprüft die Bewerbungen und fordert allenfalls Zusatzinformationen nach oder lädt die Kandidaten zu einem Gespräch ein. Die Dossiers werden in der Reihenfolge der Eingänge behandelt.

5 BEWERTUNG Die Ausbildung wird durch Zwischenprüfungen nach jedem Modul und durch 4 unter Supervision ausgeführte rechtspsychologische Gutachten im Zivil- oder Strafrecht abgeschlossen. Die Berichte über die Gutachten werden von einem Komitee überprüft, das sich aus Juristen und Psychologen zusammensetzt. Im Zweifelsfalle kann das Komitee verlangen, dass weitere Gutachten unter Supervision angefertigt werden. Nach Abschluss des ersten Jahres wird ein Zertifikat ausgestellt, sofern der Kandidat den Anforderungen aller Kurse entsprochen hat: Zertifikat: Minderjährige vor Gericht; Integration der psychologischen und juristischen Praxis. Das Diplom für rechtspsychologische Gutachten für Kinder und Jugendliche wird nach der Annahme der geforderten Gutachten, die von einem erklärenden Text begleitet sind, und dem Bestehen einer mündlichen Prüfung erteilt. AUSBILDUNGSKOSTEN Die Ausbildungskosten für zwei Jahre belaufen sich auf CHFr. 12' Für jedes rechtspsychologische Gutachten, das im Rahmen der Ausbildung verfasst wird, erhält der Kandidat CHFr. 1'000.- ausbezahlt. Einschreibegebühr: CHFr Reise- und Übernachtungskosten wie auch die Kosten der Mahlzeiten sind nicht in den Ausbildungskosten inbegriffen und gehen zu Lasten der Teilnehmer. Das internationale Institut für Kinderrechte und das Institut Universitaire Kurt Bösch behalten sich jederzeit das Recht vor, das Programm abzuändern. KOORDINATION UND VERWALTUNG André Wirth, lic. phil., Projektleiter, IUKB, Sitten andre.wirth@iukb.ch Homepage :

6 Photo R. Fiorina, Sion Anerkennung Das Universitäre Institut Kurt Bösch ist seit 1992 von der Eidgenossenschaft offiziell als universitäre Anstalt nach dem Artikel 2 des Hochschulgesetzes anerkannt. Ort Das Universitäre Institut Kurt Bösch befindet sich im Herzen der schweizerischen Alpen in der Stadtgemeinde von Sitten im Ortsteil Bramois. Die Umgebung des Instituts bietet einen vorzüglichen Ort für das Studium und zum Nachdenken. Die Möglichkeit verschiedenster kultureller und sportlicher Aktivitäten trägt darüber hinaus zu einem angenehmen Aufenthalt bei. Campus In unmittelbarer Nähe des Universitätsinstituts (ca. 50 m) verfügt das IUKB über Unterkunftsmöglichkeiten mit 8 Einzelzimmern und 12 Doppelzimmern (insgesamt 32 Betten), von denen 3 behindertengerecht eingerichtet sind. INFORMATION: INSTITUT UNIVERSITAIRE KURT BÖSCH Postfach 4176 CH-1950 Sion 4 Tel Fax andre.wirth@iukb.ch Internet: Studieren Sie im Herzen der Schweizer Alpen...

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