Biomasse-Nahwärme 1. Zielsetzung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Biomasse-Nahwärme 1. Zielsetzung"

Transkript

1 Zielsetzung Biomasse-Nahwärme 1 Biomasse-Nahwärmeanlagen sind wichtige regionale Energieversorgungsanlagen. Diese haben sich insbesondere im ländlichen Raum als dezentrale Versorgungsanlagen durch Nutzung von regionalen Rohstoffen etabliert. Gleichzeitig liefert die nachhaltige Energieerzeugung auf Biomassebasis einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Ziels sowie der Energieziele Österreichs. Die Förderung von Biomasse Nah- bzw. Fernwärmeanlagen ist erforderlich, um diese Investitionen zu ermöglichen. Aufgrund des gegebenen Infrastrukturcharakters dieser Anlagen ist eine Kofinanzierung durch die Bundesländer erforderlich. Um das Potenzial ausschöpfen zu können, ist daher eine enge Kooperation mit den Förderungsinstrumenten der Länder sowie mit dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes vorgesehen. Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeerzeugung sind vom Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (BGBl. I Nr. 113/2008) und vom Ökostromgesetz (BGBl. I Nr. 149/2002 i.d.g.f.) nicht erfasst und werden daher auch weiterhin in der Umweltförderung im Inland unterstützt. Zielgruppe Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt); Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine; Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit; Energieversorgungsunternehmen. Hinweis: Landwirtschaftliche Biomasseanlagen sind bei den zuständigen Förderstellen der Bundesländer (Amt der Landesregierung, Landwirtschaftskammer) im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Maßnahme M311 einzureichen sofern: die umweltrelevanten Investitionskosten weniger als EUR ,- in 3 Jahren betragen, diese von Mitgliedern landwirtschaftlicher Haushalte oder deren Zusammenschlüssen betrieben werden und der Wärmeversorgung Dritter dienen, sowie ausschließlich Waldhackgut als Brennstoff eingesetzt wird. 1 Abgrenzung zu Mikronetzen: Unter Mikronetzen sind kleinräumige Wärmeverteilnetze zur Versorgung von mindestens einem weiteren, räumlich getrennten Objekt zu verstehen. Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten des Mikronetzes inklusive zugehöriger Wärmeerzeugungsanlage dürfen EUR ,- nicht übersteigen. Stand: 10/2009 Seite 1

2 Förderungsgegenstand Heizzentrale inklusive maschinelle Einrichtung, Lagerhalle und Wärmeverteilnetz zur großräumigen Wärmeversorgung; Gekoppelte Solaranlage, sofern sie die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes erhöht; Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz (z.b. Brennstofftrocknung, Rauchgaskondensation, Pufferspeicher) bzw. Steigerung der Energieeffizienz bei der Energieerzeugung (z.b. Regelung von Netzpumpen); die Kosten für die Umsetzung des Qualitätsmanagement-Systems für Heizwerke (qmheizwerke). Hinweis: Nicht förderungsfähig sind Anlagen zur Energieversorgung aus fossilen Energieträgern (z.b. fossiler Zusatzkessel), Grundstückskosten, Aufschließung von Baugrund, Gebühren etc. Für Netzerweiterungen in bestehenden Nahwärmesystemen ohne Erweiterung der Wärmeerzeugungskapazität gelten die Bestimmungen des Förderungsschwerpunktes Wärmeverteilung. Förderungsbasis De-minimis -Förderung 2 : Förderungsbasis sind die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten; Förderung über der de-minimis -Grenze: Förderungsbasis sind die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten. Die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten werden gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung EG Nr. 800/2008) von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH ermittelt. Förderungssatz Der Standardfördersatz beträgt 25% (und allfällige Zuschläge) der umweltrelevanten Investitionskosten. Ein Zuschlag (Nachhaltigkeitszuschlag) von 5% zum Standardförderungssatz ist beim Einsatz von mindestens 80% regional aufgebrachtem Waldhackgut 3 möglich. Darüber hinaus darf für Projekte über der de-minimis -Grenze die Förderung 40% (und allfällige Zuschläge) der gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung EG Nr. 800/2008) ermittelten umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten nicht überschreiten. Ein Zuschlag (Rauchgasreinigungszuschlag) zum Standardförderungssatz von bis zu 5% der umweltrelevanten Investitionskosten ist im Nennleistungsbereich 400 bis kw möglich, jedoch maximal EUR ,-. Die von der Kommission in Angelegenheiten der Umweltförderung im In- und Ausland im Handbuch der Umweltförderung festgelegte Begrenzung der anerkennbaren umweltrelevanten Investitionskosten in Bezug auf den Umwelteffekt zur Sicherstellung der Förderungseffizienz wird bei der Förderungsermittlung berücksichtigt. 2 Definition de-minimis -Förderung: Sämtliche als de-minimis -Förderung gewährten Förderungen zugunsten eines Unternehmens bis zu einem maximalen Ausmaß von EUR ,- innerhalb von 3 Steuerjahren. 3 Als regional (Einzugsbereich bis 50 km) aufgebrachtes Waldhackgut gilt Rundholz und Astmaterial ohne vorhergehende Bearbeitung, das im Zuge der forstlichen Bewirtschaftung auf Flächen, die Wald im Sinne des Forstgesetzes darstellen, gewonnen wurde, sowie Hackgut von Kurzumtriebsflächen und dergleichen. Nicht als Waldhackgut gelten Nebenprodukte aus der Holzver- und bearbeitung (Späne, Spreißel, Rinde, Sägemehl, etc.) sowie Flurgehölze, Holz aus Pflegemaßnahmen entlang von Straßen und dergleichen. Der Mindesteinsatz beträgt 80% bezogen auf den energetischen Gesamtbiomasseeinsatz in MWh und ist in den Betriebsberichten nachzuweisen. Für den Bezug des Zuschlags ist der regionale Aspekt wesentlich. Stand: 10/2009 Seite 2

3 Förderungsvoraussetzungen Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH bzw. bei einer der Landesförderungsstellen einlangen; Wärmeversorgung von mindestens 2 räumlich getrennten Objekten, die nicht im Eigentum des Förderungswerbers stehen; Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR ,- betragen; Die Meilensteine I und II gemäß Qualitätsmanagementsystem qm-heizwerke müssen bei Baubeginn erreicht und vom Q-Beauftragten bestätigt sein. Diese Bestimmung gilt für Neuerrichtungen und Erweiterungen bestehender Anlagen mit einer thermischen Gesamt-Nennleistung 400 kw bzw. für Netzneu- und Ausbauten mit einer Trassenlänge lfm nach Ausbau; Kosten für materielle Leistungen die vor dem Abschluss des Meilensteins II anfallen können nicht gefördert werden. Eine Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes (im Verhältnis Bund 60% und Land 40%) ist notwendig; Die Wärmebelegung (kwh verkaufte Wärmemenge/Trassenmeter inkl. Hausanschlussleitung) soll über 900 kwh/m liegen; Der Netzverlust darf maximal 20% der ins Netz abgegebenen Wärmemenge betragen; Über die behördlich vorgeschriebenen Emissionsauflagen hinaus sind folgende Grenzwerte für Staub und NO x dauerhaft einzuhalten und nach Projektumsetzung mittels Messgutachten nachzuweisen: thermische Nennleistung Grenzwert NO x 2 ) [mg/nm³] Grenzwert Staub [mg/nm³] 400 < kw < kw < kw < kw kw ) Grenzwerte bezogen auf 13% O 2 im Abgas bei Volllast. 1 ) Wird anstelle von 75 mg/nm³ freiwillig der Staubgrenzwert von 50 mg/nm³ erreicht, beträgt der Zuschlag 5% auf die umweltrelevanten Investitionskosten für die Heizzentrale ohne Fernwärmenetz aber maximal EUR ,-. 2 ) Die Grenzwertbestimmungen für NO x gelten für holzartige Biomasse. Beim Einsatz von Sonderbrennstoffen wird auf brennstoffspezifische Eigenschaften und Bescheidgrenzwerte Rücksicht genommen. Stand: 10/2009 Seite 3

4 Erforderliche Unterlagen Bitte überprüfen Sie anhand folgender Liste die Vollständigkeit Ihres Förderungsansuchens. Sämtliche Formblätter und weiterführende Informationen finden Sie unter Förderungsansuchen das vollständig ausgefüllte und firmenmäßig gefertigte Ansuchenformblatt; Technisch-wirtschaftliches Datenblatt das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Technisch-wirtschaftliche Datenblatt für Biomasse Nahwärme gemäß Formblatt; Technische Beschreibung der beantragten Maßnahme inklusive Trassen- und Aufstellungsplan, Zeitplan zur Projektumsetzung; Jahresganglinie in Form einer tabellarischen Aufstellung für monatliche Wärmeerzeugung, Wärmeverkauf und Abnehmerleistungen (nur erforderlich bei Mehrkesselanlagen); Abnehmerliste eine Liste der Wärmeabnehmer für das geplante Nahwärmenetz gemäß Formblatt; Wärmelieferverträge bzw. Absichtserklärungen für zumindest 75% der in der beantragten Ausbaustufe verkauften Wärmemenge; Brennstoffversorgungskonzept Lieferverträge bzw. vereinbarungen zur langfristigen Sicherstellung der Brennstoffversorgung; Q-Plan Hauptdokument und Q-Plan Zusatzdokument zum Nachweis des Erreichens von Meilenstein I und II gemäß Qualitätsmanagementsystem qm-heizwerke (nur erforderlich für Anlagen die dem Qualitätsmanagementsystem qm-heizwerke unterliegen); Kostenvoranschläge oder Angebote zur Kostenaufstellung gemäß Teil B des Technisch-wirtschaftlichen Datenblattes; Vergleichsangebote bzw. Ausschreibungsnachweise für die wesentlichen Anlagenteile sind spätestens bei Förderungsauszahlung vorzulegen; Bericht des Kreditinstituts der von einem Kreditinstitut unterfertigte Bericht gemäß Formblatt (ist auch zu übersenden, wenn die Maßnahme durch Eigenmittel finanziert wird); Genehmigungen, Bescheide alle Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage; Für Projekte die vom Qualitätsmanagementsystem qm-heizwerke erfasst sind, sind die erforderlichen Unterlagen über die qm-heizwerke Projektdatenbank ( bereit zu stellen. Bei Contracting- oder Leasingfinanzierten Maßnahmen ist dem Förderungsansuchen der Contracting- oder Leasingvertrag beizulegen. Weitere Unterlagen sind bei Bedarf auf Aufforderung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vorzulegen. Formblätter sind bei allen Kreditinstituten und bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH erhältlich. Diese, sowie die Beschreibung eines Musterprojektes (Bio-Nahwärme Silian) finden sich auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter Informationen erteilt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH: Telefon: 01/ , Fax: 01/ , kpc@kommunalkredit.at, Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien. Stand: 10/2009 Seite 4

5 Das nachfolgende Merkblatt ist nur für Anlagen mit einer thermischen Gesamt-Nennleistung 400 kw oder für Fernwärmenetze lfm Trassenlänge relevant. Weiterführende Informationen zum Qualitätsmanagementsystem Holzheizwerke finden Sie auch im Internet unter Stand: 10/2009 Seite 5

Betriebliche Umweltförderung im Inland

Betriebliche Umweltförderung im Inland Betriebliche Umweltförderung im Inland Biogastankstellen und Fuhrparkumstellungen Förderung Karin Schweyer Technischer Consultant Kommunalkredit Public Consulting GmbH Die KPC ist Partner öffentlicher

Mehr

Innovativ, nachhaltig und leistbar Finanzierungsinitiative Licht Kommunalkredit Austria

Innovativ, nachhaltig und leistbar Finanzierungsinitiative Licht Kommunalkredit Austria Neue kommunale Beleuchtung 2012 Innovativ, nachhaltig und leistbar Finanzierungsinitiative Licht Kommunalkredit Austria Das tut die Kommunalkredit für Sie Die Kommunalkredit macht Projekte für soziale

Mehr

Umweltförderung im Inland

Umweltförderung im Inland Umweltförderung im Inland Fördermodelle der KPC für solarthermische Anlagen in Gewerbebetrieben Katharina Hopfner-Sixt DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Kommunalkredit

Mehr

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3.

Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Kleinwasserkraftwerksanlagen 3. Entwurf Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen festgesetzt werden (Ökostromverordnung 2005) Auf Grund des 11 des

Mehr

INVESTITIONSFÖRDERUNG,,MUSTERSANIERUNGEN In Klima- und Energiemodellregionen. Arch. Dipl.-Ing. Gerhard Kopeinig ARCH+MORE ZT GmbH

INVESTITIONSFÖRDERUNG,,MUSTERSANIERUNGEN In Klima- und Energiemodellregionen. Arch. Dipl.-Ing. Gerhard Kopeinig ARCH+MORE ZT GmbH INVESTITIONSFÖRDERUNG,,MUSTERSANIERUNGEN In Klima- und Energiemodellregionen Zielgruppen Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung

Mehr

Masterplan Wasserkraft NÖ - Beratungsaktion - Beschleunigte Verfahren - Förderungen: Energiewirtschaftliche Maßnahmen

Masterplan Wasserkraft NÖ - Beratungsaktion - Beschleunigte Verfahren - Förderungen: Energiewirtschaftliche Maßnahmen Masterplan Wasserkraft NÖ - Beratungsaktion - Beschleunigte Verfahren - Förderungen: Energiewirtschaftliche Maßnahmen Land NÖ (ab 1. April 2009) Gewässerökologische Maßnahmen BMLFUW-KPC (seit 1. Februar

Mehr

A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung

A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber: Name des Unternehmens:

Mehr

Förderungsinformationen SANIERUNGSSCHECK 2011 Thermische Sanierung privater Wohnbau Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive

Förderungsinformationen SANIERUNGSSCHECK 2011 Thermische Sanierung privater Wohnbau Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive Infoblatt 1/6 Gemeinsam mehr erreichen Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Projekt zugunsten unserer Umwelt entschieden haben. Die Österreichische Bundesregierung unterstützt Sie bei diesem Vorhaben

Mehr

Ökomanagement Niederösterreich und Betriebliche Umweltförderung

Ökomanagement Niederösterreich und Betriebliche Umweltförderung Ökomanagement Niederösterreich und Betriebliche Umweltförderung René Schütz Mag. Klaus Bottensteiner Ökomanagement Niederösterreich geförderte Umweltberatung für Betriebe Nutzen für die Teilnehmer Angebot

Mehr

KWK kann s besser. Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1

KWK kann s besser. Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1 Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1 Grundprinzip Effizienz Wirkungsgrad Getrennte Energieerzeugung Strom und Wärme werden unabhängig voneinander in getrennten Prozessen erzeugt (Kraftwerk oder Heizkessel)

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol. Impulspaket Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol. Impulspaket Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Impulspaket Tirol Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Impulspaketes Tirol ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die besondere Impulse für ein

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel

Mehr

GZ.: FA17A 80.5-1/2009-4 21. Mai 2010

GZ.: FA17A 80.5-1/2009-4 21. Mai 2010 ENERGIEWIRTSCHAFT UND ALLGEMEINE TECHNISCHE ANGELEGENHEITEN AUSSCHREIBUNG GZ.: FA17A 80.5-1/2009-4 21. Mai 2010 Auf Grund des 7 der am 24. April 2010 beschlossenen Richtlinien der Steiermärkischen Landesregierung

Mehr

Förderungen NEU. für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an Fern- und Nahwärme, Solaranlagen für Privathaushalte und Landwirte ab 1.

Förderungen NEU. für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an Fern- und Nahwärme, Solaranlagen für Privathaushalte und Landwirte ab 1. Förderungen NEU für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Anschluss an Fern- und Nahwärme, Solaranlagen für Privathaushalte und Landwirte ab 1. Juli 2010 Förderungen der Ressorts Umwelt, Wohnbau und Landwirtschaft

Mehr

R I C H T L I N I E N. gemäß 16 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G), LGBl Nr. 90/2005

R I C H T L I N I E N. gemäß 16 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G), LGBl Nr. 90/2005 R I C H T L I N I E N gemäß 16 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G), LGBl Nr. 90/2005 für die Förderung von krankenhausentlastenden Planungen, Projekten und Maßnahmen 1 Grundsatz der Förderung

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Patententwicklungsprogramm De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel

Mehr

KWF-Programm»Impulsprojekte«

KWF-Programm»Impulsprojekte« KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Kraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Kraft Wärme Kopplung Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, die

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Kleinunternehmensförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel

Mehr

Formblatt der LEADER-Region Zwickauer Land zur Einreichung von Vorhaben. Handlungsfeld B Infrastruktur, Mobilität und Bildung

Formblatt der LEADER-Region Zwickauer Land zur Einreichung von Vorhaben. Handlungsfeld B Infrastruktur, Mobilität und Bildung Formblatt der LEADER-Region Zwickauer Land zur Einreichung von Vorhaben Handlungsfeld B Infrastruktur, Mobilität und Bildung Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für den Begünstigten

Mehr

Bonus für die Einbringung von Eigenkapital

Bonus für die Einbringung von Eigenkapital Bonus für die Einbringung von Eigenkapital bei Gründungs- und Nachfolgeprojekten von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern (Gründungs-/ Nachfolgebonus) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

Anlage Kontowecker: Internet Filiale

Anlage Kontowecker: Internet Filiale Anlage Kontowecker: Internet Filiale 1. Für die Einrichtung eines Kontoweckers melden Sie sich mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN im Online-Banking an. 2. Klicken Sie in der linken Navigation auf Service

Mehr

Erfahrungen mit der Förderung von Nahwärmeprojekten aus dem RENPlus Programm des Landes Brandenburg

Erfahrungen mit der Förderung von Nahwärmeprojekten aus dem RENPlus Programm des Landes Brandenburg Erfahrungen mit der Förderung von Nahwärmeprojekten aus dem RENPlus Programm des Landes Brandenburg Bert Tschirner ZAB Energiespar-Agentur 21.05.2014 2 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - Wärme- und Kältenetze

Mehr

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher

Mehr

Haben Sie während der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in Deutschland Kindergeld erhalten? Wenn ja: Von welcher Stelle?

Haben Sie während der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in Deutschland Kindergeld erhalten? Wenn ja: Von welcher Stelle? Name und der antragstellenden Person Kindergeld-Nr. F K KG 51R Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom.. für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen

Mehr

AEE Institut für Nachhaltige Technologien Abteilung Solarthermische Komponenten und Systeme 8200 Gleisdorf, Feldgasse 19, Österreich

AEE Institut für Nachhaltige Technologien Abteilung Solarthermische Komponenten und Systeme 8200 Gleisdorf, Feldgasse 19, Österreich Das Förderprogramm Solarthermie Solare Großanlagen des Klima- und Energiefonds Ergebnisse der 1. Ausschreibung 2010 und Rahmenbedingungen zur 2. Ausschreibung 2011 Christian Fink, Johann Breidler AEE Institut

Mehr

Erklärung über bereits erhaltene De minimis - Beihilfen im Sinne der EU-Freistellungsverordnung für De minimis - Beihilfen

Erklärung über bereits erhaltene De minimis - Beihilfen im Sinne der EU-Freistellungsverordnung für De minimis - Beihilfen - 1 - Anlage 1 zum Antrag über eine Zuwendung aus dem operationellen Programm für die Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007-2013 RWB-EFRE- Ansprechpartner: Investitionsanschrift:

Mehr

ENERGIE AUS BERGHEIM FÜR BERGHEIM

ENERGIE AUS BERGHEIM FÜR BERGHEIM ENERGIE AUS BERGHEIM FÜR BERGHEIM Ohne Energie geht in unserem Alltag nichts. Sie wird erzeugt, umgewandelt, transportiert, gespeichert und verbraucht. Dabei kann man "Energie" selbst nicht sehen, hören,

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

2.7 Kommunikation / Umwelterklärung

2.7 Kommunikation / Umwelterklärung Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 5 2.7 Kommunikation / Umwelterklärung 2.7.1 Ziel / Zweck Offene Kommunikation über die Aktivitäten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz ist die Grundlage

Mehr

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut

Mehr

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster Finanzen Impressum... 2 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung... 2 Hinweise... 3 Zeichenerklärung... 3 Erläuterungen zum Haushalt... 4 Definitionen... 4 1 Haushalt der

Mehr

Übersicht zu Änderungen im Jahr 2015 im Rahmen der Umweltförderung (UFI)

Übersicht zu Änderungen im Jahr 2015 im Rahmen der Umweltförderung (UFI) Übersicht zu Änderungen im Jahr 2015 im Rahmen der Umweltförderung (UFI) Diese Übersicht soll Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Änderungen, rechtlichen Anpassungen und Modernisierungsschritte

Mehr

1. BESTELLUNGSANTRAG (WP)

1. BESTELLUNGSANTRAG (WP) An die Kammer der Wirtschaftstreuhänder Schönbrunner Straße 222-228/Stiege 1 1120 Wien Vor- und Zuname: Geburtsdatum: Geburtsort: Wohnadresse: Beeidigung in (Bundesland) Nach erfolgreich abgelegter Fachprüfung

Mehr

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen

Regelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen Regelungen der kantonalen versicherungen - Abgrenzung zwischen bestandteilen und, hinsichtlich Solar- und anlagen Stand Januar 2013 Erklärung Ihre - oder Solaranlage ist in diesem Fall über die kantonale

Mehr

Windkraft im Burgenland

Windkraft im Burgenland 1 Windkraft im Burgenland Eine Erfolgsgeschichte bei der Stromerzeugung WOCHE DER ERNEUERBAREN ENERGIE IM ILM-KREIS 23 04 2012 Mag. Johann Wachtler 2 Gliederung 1. Burgenland eine kurze Einführung 2. Erster

Mehr

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow

Mehr

Förderprogramm Zelená úsporám Grün für Einsparungen. Jaroslav Maroušek, SEVEn

Förderprogramm Zelená úsporám Grün für Einsparungen. Jaroslav Maroušek, SEVEn Förderprogramm Zelená úsporám Grün für Einsparungen Jaroslav Maroušek, SEVEn Grün für Einsparungen für Wohngebäude Das Programm wird vom tschechischen Umweltministerium geleitet und wird vom Staatlichen

Mehr

A N T R A G Impuls 3 Umweltberatungen für Kleine und Mittlere Unternehmen

A N T R A G Impuls 3 Umweltberatungen für Kleine und Mittlere Unternehmen A N T R A G Impuls 3 Umweltberatungen für Kleine und Mittlere Unternehmen Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber:

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

RICHTLINIEN FÜR DEN ERHALT VON BUNDES- SPORTFÖRDERUNGSMITTELN (FRÜHERE TOTOMITTEL) DURCH DEN NÖFV

RICHTLINIEN FÜR DEN ERHALT VON BUNDES- SPORTFÖRDERUNGSMITTELN (FRÜHERE TOTOMITTEL) DURCH DEN NÖFV RICHTLINIEN FÜR DEN ERHALT VON BUNDES- SPORTFÖRDERUNGSMITTELN (FRÜHERE TOTOMITTEL) DURCH DEN NÖFV Grundsätzliches: Die Geldmittel für die Kontogruppe Sportstätten können für die Errichtung und Erhaltung

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Autor: Andreas Schulz Gliederung des Vortrages Zuständigkeit für die Auslandsförderung Förderung eines zeitlich begrenzten Auslandsstudiums in aller Welt im Rahmen eines Studiums in Deutschland oder in

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

(Beiblatt B 3) An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien. Antragsteller: Adresse einer in Österreich gelegenen Niederlassung:

(Beiblatt B 3) An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien. Antragsteller: Adresse einer in Österreich gelegenen Niederlassung: An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien Antragsteller: [Firma oder Name] [Firmenbuchnummer/Handelsregisternummer bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften,

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Projektskizze für das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen

Projektskizze für das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen , den xx.xx.0 Projektskizze für das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen Kommune: Ausführende Stelle in der Kommune: Planzeitraum: Projektname: Projektleitung: Für die

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte Die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz unterliegt sehr strengen gesetzlichen Anforderungen und erfordert immer eine ausführliche Abwägung der betroffenen Interessen des Kameraverwenders

Mehr

Bitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten Fragebogen bis zum 27. Oktober 2008

Bitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten Fragebogen bis zum 27. Oktober 2008 Für Fragen zum Fragebogen steht Ihnen Frau DI Stephanie Novak gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie telefonisch unter: 01/ 533 87 47 25; oder per e-mail: novak@oir.at Bitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

ErmsStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden in Bad Urach. Gültig ab 1. Oktober 2015

ErmsStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden in Bad Urach. Gültig ab 1. Oktober 2015 ErmsStrom 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2 Für Privat- und Geschäftskunden in Bad Urach Gültig ab 1. Oktober 2015 Strom Strom vom Diegele-Wehr für Bad Urach. An Neckar und Echaz produzieren wir jährlich

Mehr

Richtlinien Förderung Photovoltaik

Richtlinien Förderung Photovoltaik A B 2 6. M Ä R Z 2 0 1 5 Richtlinien Förderung Photovoltaik für Betriebe zur Abwasserbehandlung Gültig bis: 30.11.2016 Fertigstellung und Abrechnung binnen 6 Monaten. Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie

Mehr

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. März 2009 über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen

Mehr

14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)

14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Ständerat Wintersession 05 eparl 3..05 5:43 4.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Beschluss des es Anträge der Kommission

Mehr

GRUNDSTÜCKERWERB DURCH PERSONEN IM AUSLAND

GRUNDSTÜCKERWERB DURCH PERSONEN IM AUSLAND GRUNDSTÜCKERWERB DURCH PERSONEN IM AUSLAND Fragebogen für Gesuche um Erteilung von Grundsatzbewilligungen gemäss Artikel 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Gute Ideen sind einfach:

Gute Ideen sind einfach: SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen

F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen Senfladen 111 GmbH Moritzstraße 1 04600 Altenburg F R A N C H I S E N E H M E R Bewerbungsbogen Seite 1/6 Tel.: 03447-85 26 0 Fax: 03447-85 26 48 e-mail: info@senf.de Homepage: www.senf.de Um einen Senfladen

Mehr

Kulturobjekte der Donau Das ContentManagementSystem (CMS)

Kulturobjekte der Donau Das ContentManagementSystem (CMS) Kulturobjekte der Donau Das ContentManagementSystem (CMS) Kurzanleitung Inhalt: LogIn 1 Objektverwaltung - Übersicht 2 - Neue Objekte 3 - Eigenschaften ändern 4 - Objekte löschen 5 Benutzerverwaltung -

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem

Mehr

Vattenfall Energiepartner für ein nachhaltig wachsendes Hamburg. Januar 2010

Vattenfall Energiepartner für ein nachhaltig wachsendes Hamburg. Januar 2010 Vattenfall Energiepartner für ein nachhaltig wachsendes Hamburg Januar 2010 Energie für Hamburg: Vattenfall unterstützt Wachstum mit Weitsicht Vattenfall begleitet die Stadt auf dem Weg zur European Green

Mehr

Fernwärme. Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff Ostfalia - Hochschule Wolfenbüttel

Fernwärme. Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff Ostfalia - Hochschule Wolfenbüttel Fernwärme Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff Ostfalia - Hochschule Wolfenbüttel 1 Studie Nah- und Fernwärmenetze (Jagnow/Wolff) Verfügbar unter: www.delta-q.de Empfehlungen werden gegeben für: die Abkopplung

Mehr

Reglement vom 27. September 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (RBG)

Reglement vom 27. September 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (RBG) KANTONALER FONDS ZUR FÖRDERUNG VON KRIPPENPLÄTZEN Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfe für die Schaffung neuer Krippenplätze Gesetzliche Grundlage Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden

Mehr

KfW-Information für Multiplikatoren

KfW-Information für Multiplikatoren KfW-Information für Multiplikatoren 20.11.2015 Themen dieser Ausgabe: Neubau Bestandsimmobilie Energie und Umwelt Inhalt Produkt Thema Neubau, Bestandsimmobilie, Energie und Umwelt Altersgerecht Umbauen

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Projektantrag CHILDREN-Kinderbeirat Hamburg

Projektantrag CHILDREN-Kinderbeirat Hamburg Projektantrag CHILDREN-Kinderbeirat Hamburg 1. CHILDREN unterstützt ausschließlich Projekte, bei denen die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die sich aufgrund ihres materiellen,

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Wärmeverbund mit Holz oder Abwärme wie bringt das ein Stadtwerk neben Gasnetz unter einen Hut? Mathieu Moggi Aziende Industriali di Lugano SA (AIL)

Wärmeverbund mit Holz oder Abwärme wie bringt das ein Stadtwerk neben Gasnetz unter einen Hut? Mathieu Moggi Aziende Industriali di Lugano SA (AIL) Wärmeverbund mit Holz oder Abwärme wie bringt das ein Stadtwerk neben Gasnetz unter einen Hut? Mathieu Moggi Aziende Industriali di Lugano SA (AIL) AIL SA was bieten wir AIL SA ist ein EW das Strom, Gas,

Mehr

Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung

Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung Herausgeber Pentadoc Consulting AG Messeturm Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main Tel +49 (0)69 509 56-54 07 Fax +49 (0)69 509 56-55 73 E-Mail info@pentadoc.com

Mehr

Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt

Förderung von Abwassermaßnahmen für eine saubere Umwelt Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW NRW.BANK Service-Center Telefon 0 211 91741-4800 Telefax 0 211 91741-7832 www.nrwbank.de info@nrwbank.de NRW.BANK.Ergänzungsprogramm. Abwasser Förderung von

Mehr

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb

Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard mittels PartnerWeb Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen Lindenstrasse 137 Postfach 245 9016 St. Gallen Telefon 071 282 29 29 Telefax 071 282 29 30 info@ahv-gewerbe.ch www.ahv-gewerbe.ch Anleitung für die Lohnmeldung via ELM-Standard

Mehr

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx

How-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise

Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis 2 Zahlung Bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen, müssen Sie mindestens Ihren Eigenanteil an den entstandenen Beratungskosten bezahlt

Mehr

1.7 Beteiligung der Antragstellerin und der Gesellschafter an anderen Unternehmen

1.7 Beteiligung der Antragstellerin und der Gesellschafter an anderen Unternehmen Anlage zum Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (in 4-facher Ausfertigung) (Stand: 3/2011) 1. Antragstellerin

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Agrar-Landesrat Dr. Josef Stockinger am 14. Oktober 2009 zum Thema "Biomasse und Biogas als Multitalente: Initiativen für Wärme, Strom und Treibstoff aus der

Mehr

- Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - Referat: SOZIALES. Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds

- Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - Referat: SOZIALES. Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds - Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - studirat@hff-potsdam.de www.studirat.de Antrag auf Zuschuss aus dem nach der -Satzung des Studierendenrats der HFF Potsdam Konrad Wolf Bitte

Mehr

Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen

Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..3.. Ausgabe vom. November 994 Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen vom 5. Juli 990 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt

Mehr

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

Initiative Licht für f r Kärntner K Kommunalkredit Austria AG

Initiative Licht für f r Kärntner K Kommunalkredit Austria AG Initiative Licht für f r Kärntner K Gemeinden der Kommunalkredit Austria AG Thomas Krenn / Kommunalkredit Austria Leiter Energie & Umwelt Mai 2011 1 CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN für Kärntner Gemeinden

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Lenkung der QM-Dokumentation

Lenkung der QM-Dokumentation Datum des LAV-Beschlusses: 08.05.2007 Seite1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe, Definitionen... 1 4 Beschreibung... 2 4.1 Struktur der QM-Dokumentation... 2 4.2 Aufbau der

Mehr

Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe. Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ

Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe. Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ Förderungen Photovoltaik für Gemeinden und Betriebe Mag. Manfred Bürstmayr Energie- und Umweltagentur NÖ Förderungen im Überblick Tarifförderung gem. Ökostromgesetz 2013 Schul- und Kindergartenfonds Wasserwirtschaftsfonds

Mehr

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4

Mehr