Zulässige Durchführung von Gewinnspielen im Schweizer und im deutschen Recht
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- Nadine Koenig
- vor 8 Jahren
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1 Zulässige Durchführung von Gewinnspielen im Schweizer und im deutschen Recht Lukas Bühlmann, LL.M. Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG Dr. Carsten Föhlisch, Köln Trusted Shops GmbH 1
2 Gewinnspiele worum geht s?. Gesetzliche Grundlagen und Begriffe. Was bedeutet das Kopplungsverbot?. Was steht in den Teilnahmebedingungen?. Wie weit geht der Ausschluss des Rechtswegs?. Hat ein Teilnehmer Anspruch auf Gewinn?. Wie steht es um den Datenschutz?. Was gilt es bei Werbeeinwilligungen zu beachten?. Vorsicht bei Gewinnspielen auf Facebook!. Checkliste 2
3 Gesetzliche Grundlagen und Begriffe 3
4 Glücksspiele & Gewinnspiele. Glücksspiele. Geldeinsatz + Gewinn + Zufall. CH: jeder geldwerte Einsatz. D: gesteigerte Anforderungen an den Einsatz. Abgrenzung: Lotterie Planmässigkeit. Ziehungs- bzw. Lotterieplan begrenzt das Risiko des Veranstalters. CH: lotterieähnliche Veranstaltungen Werbegewinnspiele erfasst ohne Gratisteilnahmemöglichkeit verboten!. Glücksspiel- und Lotterieverbote:. Glücksspiele: in CH und D nur erlaubt wenn behördliche Erlaubnis vorliegt. Glücksspiele im Internet verboten. Glücksspielbegriff in CH weiter gefasst jeder Einsatz ist qualifizierend. D: Öffentlichkeit 4
5 Glücksspiele & Gewinnspiele. Gewinnspiele. Keine Definition im Gesetz. Teilnahme ohne geldwerten Einsatz. Gewinn durch Zufall. CH: zulässige und unzulässige Gewinnspiele (SBG, LG, LV, UWG) Verboten wenn als Glücksspiel/Lotterie ausgestaltet oder unlauter (bspw. irreführend). D: Verboten wenn unlauter (bspw. Irreführung, aggressive Verkaufsmethoden). Gewinnspiele im Internet grundsätzlich zulässig 5
6 Gesetzliche Grundlagen. Lotteriegesetz (LG). Lotterieverordnung (LV). Lauterkeitsrecht (UWG). Lauterkeitsrechtsgrundsätze. Obligationenrecht (OR). ev. Spezialgesetze mit besonderen Werbebestimmungen (vgl. HMG, LMG usw.). Zu beachten ist allenfalls auch das Spielbankengesetz (SBG). Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Lauterkeitsrecht (UWG). Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 6
7 Koppelungsverbot 7
8 CH & DE: Unlauter verhält sich, wer den Gewinn bzw. die Teilnahme an einem Gewinnspiel vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung abhängig macht! 8
9 Kopplungsverbot Umfassendes Koppelungsverbot.Verboten Lotteriegesetzgebung (Einsatz).Verboten Lauterkeitsrecht (UWG).B2C und B2B beschränktes Koppelungsverbot.Verboten Lauterkeitsrecht (UWG).Einsatz entscheidend.unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers 9
10 Teilnahmebedingungen 10
11 Teilnahmebedingungen. Gewinnspiel mit Werbecharakter. Klarheit - Eindeutigkeit Vollständigkeit. Berechtigung zur Teilnahme (Teilnahmevoraussetzungen) 11
12 Teilnahmebedingungen Was muss in den Teilnahmebedingungen stehen? Modalitäten der Teilnahme. Teilnahmeberechtigte/ausgeschlossene Personen. Veranstalter. Aktionszeitraum. Was ist zu machen damit jemand teilnehmen kann?. Gewinn (Ermittlung und Benachrichtigung). Gewinnspiel oder Wettbewerb? 12
13 Teilnahmebedingungen. Nachträglicher Ausschluss eines Teilnehmers. u. U. sinnvoll zur Durchsetzung der eigenen Bedingungen. Ausschluss nur aus sachlichen Gründen. Ausschlussgründe müssen im Voraus erkennbar sein. Ersatzlosung?. Vorzeitige Beendigung möglich?. Was passiert wenn Gewinne nicht (mehr) in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen? 13
14 Ausschluss des Rechtsweges 14
15 Ausschluss des Rechtsweges Formulierungen wie:. der Rechtsweg ist ausgeschlossen. über die Veranstaltung wird keine Korrespondenz geführt sind üblich und wurden von deutschen Gerichten anerkannt. Der Rechtsweg kann jedoch nur bezüglich der Durchführung des Gewinnspiels oder der Gewinnziehung ausgeschlossen werden Wettbewerbsverstösse oder unzulässige Teilnahmebedingungen sind von einem Ausschluss nicht betroffen 15
16 Ausschluss des Rechtsweges. Weder in Deutschland noch in der Schweiz stellen Forderungen aus Spiel und Wette einklagbare Forderungen dar. Ausnahme: Auslobungen. Veranstalter kennt Lösung des Gewinnspiels noch nicht. Lösung bringt dem Veranstalter einen Nutzen (z. B. neuer Werbeslogan). Gewinnversprechen = Offerte. Nach Gewinnbenachrichtigung besteht Pflicht zur Leistung des Preises (CH: OR, D: BGB) 16
17 Gewinnspiele und Datenschutz 17
18 Gewinnspiele & Datenschutz. Gewinnung von Daten für Werbezwecke. Personendaten (D: personenbezogene Daten). Erhebung Nutzung Verarbeitung Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben!. Online-Kontext (CH + D) : Datenschutzerklärung Erkennbarkeit und Zweckgebundenheit. Datensparsamkeit. Einwilligung (bei weiterer Verwendung zu Werbezwecken) 18
19 Datenschutz - Grundprinzipien. Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Art. 4 Abs. 2 DSG):. Datensparsamkeit. z.b. Vorratsdatenspeicherung. Zweckbindungsgrundsatz (Art. 4 Abs. 3 DSG). Zweck der Datenbeschaffung und -bearbeitung muss erkennbar sein. Einwilligung (Art. 13 DSG):. z.b. bei Bekanntgabe von Daten an Dritte. Einwilligung der betroffenen Person z.b. bei Teilnahme an Gewinnspiel 19
20 Datenschutz - Grundprinzipien. Datenrichtigkeit (Art. 5 DSG). Datenbearbeiter muss sich über die Datenrichtigkeit vergewissern. Berichtigungspflicht bei unrichtigen Daten. Grenzüberschreitende Bekanntgabe (Art. 6 DSG). Gleichwertiges Datenschutzniveau. Safe Harbor Zertifikate. Bei Transfer von Datensammlungen ins Ausland ist eine vorgängige Meldepflicht zu beachten 20
21 Werbeeinwilligungen 21
22 Werbeeinwilligungen. CH: Teilnahme an Gewinnspiel gekoppelt an Werbeeinwilligung zulässig. Single Opt-in zulässig, double Opt-in sicherer. Einwilligung in den Teilnahmebedingungen oder Datenschutzerklärung aus CH-Sicht bei Gewinnspielen zulässig. Möglichkeit zur Abmeldung von Werb s muss immer gewährleistet sein 22
23 Gewinnspiele auf Facebook 23
24 Gewinnspiele auf Facebook. Werberichtlinien von Facebook beachten. Facebook nimmt sich aus der Verantwortung, Werber verantwortlich für:. Angebotsbedingungen und Auswahlkriterien (z. B. Alters- und Wohnsitzbeschränkungen) und. Einhaltung der die Promotion sowie alle angebotenen Gewinne regelnden geltenden Regelungen und Bestimmungen (z. B. Registrierung und Einholung notwendiger regulatorischer Genehmigungen).. Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten:. Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.. Anerkennung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.. Persönliche Chroniken dürfen nicht für die Organisation von Promotions genutzt werden (z. B. Aufforderungen wie teile diesen Beitrag in deiner Chronik, um teilzunehmen oder erhöhe deine Gewinnchancen durch Teilen in deiner Chronik sind nicht erlaubt).. Facebook behält sich das Recht vor, Gewinnspiele jederzeit zu unterbinden. 24
25 Checkliste Gewinnspiele 25
26 Checkliste Gewinnspiele. In D zulässige Gewinnspiele sind in der CH oft unzulässig. Sicherstellen, dass Gewinnspiel kein Glücksspiel oder Lotterie darstellt. D: Koppelung von Gewinnspiel an ein Umsatzgeschäft nicht ausgeschlossen Verhältnis Gewinn Umsatzgeschäft ist entscheidend 26
27 Checkliste Gewinnspiele. CH: Koppelungsverbot zulässig nur mit Gratisteilnahmemöglichkeit!. CH: Koppelungsverbot auch B2B. Klare und vollständige Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen mit Werbecharakter. Datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Vorsicht beim Einbezug von - und Telefonwerbung. Vorgaben von Social Media Plattformen beachten (insb. Facebook) 27
28 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Lukas Bühlmann, LL.M. Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG Dr. Carsten Föhlisch, Köln Trusted Shops GmbH 28
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