Leistungen an Jugendliche und junge Erwachsene

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1 Leistungen an Jugendliche und junge Erwachsene Quelle: Frei nach: Ausbildungsfoerderung/foerderung-jugendliche.html

2 Einleitung. Junge Menschen stehen am Anfang ihres beruflichen Lebensweges. Sie benötigen Unterstützung beim Übergang in Ausbildung und Beschäftigung. Hierfür halten die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter entsprechende Dienstleistungen bereit. Dazu gehören u. a. die kostenlose Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsangebote, aber auch Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung. Des Weiteren profitieren junge Menschen von den Leistungen des Arbeitsförderungsrechtes. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Die in der Regel 10 Monate dauernden vollzeitigen Maßnahmen, die von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt werden, geben jungen Menschen durch praktische Erfahrungen Einblicke in verschiedene Berufsfelder und vermitteln die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres. Die inhaltliche Ausgestaltung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt anhand des Fachkonzepts für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung ist inhaltlich offen - ohne Benennung einer Mindest- oder Höchstförderdauer - gestaltet, sodass bei der Konzeption einzelner Maßnahmen nach dem Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit auch besondere Bedürfnisse und Problemlagen von jungen Menschen aus dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuch II Berücksichtigung finden können. In einer umfassenden Eignungsanalyse werden vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, aber auch schulische, theoretische und praktische Defizite festgestellt. Ein individueller Förderplan legt die einzelnen Schritte zur Aufnahme einer Berufsausbildung fest. Die Teilnehmer/-innen besuchen die Berufsschule und den Stütz- und Förderunterricht beim Träger. Berufspraktische Inhalte werden in den Werkstätten des Trägers und durch Praktika bei Arbeitgebern vermittelt. Bildungsbegleiter/-innen unterstützen die Teilnehmer/-innen kontinuierlich bei allen Problemen der beruflichen Eingliederung. Systematische sozialpädagogische Angebote fördern soziale Kompetenzen und geben Hilfestellung bei persönlichen Schwierigkeiten. Junge Menschen ohne Schulabschluss können im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Förderdauer beträgt 12 Monate. Phasen zum Erlernen praktischer Fähigkeiten und sozialer Qualifikationen werden durch Zeiten theoretischer Wissensvermittlung ergänzt. Außerdem können junge Menschen durch eine berufsvorbereitende Maßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Die Regelförderdauer beträgt 12 Monate. In Einzelfällen ist eine Verlängerung bis zu 18 Monate möglich. Entsprechende Maßnahmen können durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent der Kosten beteiligen. Seite 2 von 5

3 Einstiegsqualifizierung. Ausbildungsplatzbewerber, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle gefunden haben sowie junge Menschen, die benachteiligt oder noch nicht für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung geeignet sind, können durch eine Einstiegsqualifizierung unterstützt werden. Eine Einstiegsqualifizierung wird als betriebliches Langzeitpraktikum in einem Betrieb durchgeführt. Die Teilnehmenden sollen durch die Teilnahme Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit erwerben. Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der Ausbildungsberufe. Auf Antrag des Teilnehmenden stellt die zuständige Kammer ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme aus. Gegebenenfalls ist die Anrechnung auf eine anschließende Berufsausbildung ( 8 Berufsbildungsgesetz) möglich. Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können Zuschüsse zur Praktika-Vergütung bis zu einer Höhe von 231 monatlich erhalten. Zusätzlich wird ein pauschalierter Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Teilnehmenden geleistet. Berufsausbildungsbeihilfe. Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Auszubildenden eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen und der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. Bei Auszubildenden, die über 18 Jahre alt sind, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren oder mit mindestens einem Kind zusammenleben, spielt die Frage nach der Entfernung des Ausbildungsbetriebes vom Elternhaus keine Rolle. Ziele der Förderung sind die Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer beruflichen Qualifizierung entgegenstehen, die Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt und die Sicherung und Verbesserung der beruflichen Mobilität. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Art der Unterbringung, nach der Höhe der Ausbildungsvergütung des Auszubildenden und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten bzw. Lebenspartners. Der Höchstbedarf für den Lebensunterhalt beträgt 622. Die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient, wird einkommensunabhängig gefördert. Dabei werden Lehrgangskosten, notwendige Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten unabhängig vom Einkommen teilweise pauschaliert übernommen. Seite 3 von 5

4 Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Pflichtleistung der aktiven Arbeitsförderung. Sie wird während einer betrieblichen Berufsausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer außerbetrieblichen Berufsausbildung geleistet, sofern die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. In besonders gelagerten Fällen ist die Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe während einer Zweitausbildung nach pflichtgemäßem Ermessen möglich. Vereinzelt fehlt jungen Menschen trotz erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung im erlernten Beruf eine Perspektive. Eine zweite Berufsausbildung, die erst berufliche Perspektiven schafft, darf in diesen Fällen aber nicht daran scheitern, dass dem Auszubildenden trotz bestehenden Bedarfs die finanziellen Mittel fehlen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ausbildungsbegleitende Hilfen. Junge Menschen können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, um eine betriebliche Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen zu können. Ausbildungsbegleitende Hilfen werden von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z. B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung. Diese können nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Hilfen können bereits während einer Einstiegsqualifizierung erbracht werden. Außerbetriebliche Berufsausbildung. Für benachteiligte junge Menschen, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht erfolgreich ist, kann eine außerbetriebliche Berufsausbildung gefördert werden. Während dieser Berufsausbildung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, den Übergang der jungen Menschen in eine betriebliche Berufsausbildung zu fördern. Der Anteil betrieblicher Ausbildungsphasen je Ausbildungsjahr muss angemessen sein. Bei erfolgreichem vorzeitigem Übergang kann eine Prämie an den Träger geleistet werden. Die außerbetriebliche Berufsausbildung kann auch nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses fortgesetzt werden, wenn eine Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung aussichtslos ist und zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Eine Benachteiligung braucht in diesem Fall nicht vorzuliegen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein. Soweit dies zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist, Seite 4 von 5

5 kann auch eine zweite Berufsausbildung gefördert werden. Die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung kann nur in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter erfolgen. Förderung von Jugendwohnheimen. Aufbau, Erweiterung, Umbau und Ausstattung von Jugendwohnheimen können durch Darlehen und Zuschüsse an die Träger der Wohnheime gefördert werden, wenn dies zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung erforderlich ist. Die Träger oder Dritte müssen sich angemessen an den Kosten beteiligen. Die Einzelheiten kann die Bundesagentur für Arbeit in einer Anordnung regeln. Assistierte Ausbildung. Durch das neue befristet geltende Instrument in 130 SGB III sollen mehr benachteiligte junge Menschen zu einem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung im dualen System geführt werden. Teilnehmende und Ausbildungsbetriebe werden im Rahmen der Assistierten Ausbildung vor und während einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt. Die Unterstützung soll jungen Menschen, die bisher nur außerbetrieblich ausgebildet werden konnten, neue betriebliche Perspektiven geben. Bei der Ausgestaltung der Assistierten Ausbildung" wurden die umfangrangreichen Erfahrungen unterschiedlicher Förderungen und Erprobungen in der Praxis berücksichtigt, die bisher unter dem Begriff Assistierte Ausbildung" firmieren. Um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen und eine Anpassung der Assistierten Ausbildung an bestehende regionale Strukturen zu ermöglichen, wurde das Instrument sehr flexibel ausgestaltet. So kann die Assistierte Ausbildung optional um eine vorbereitende Phase ergänzt und der förderungsfähige Personenkreis durch eine Landeskonzeption erweitert werden. Seite 5 von 5

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