Weiterbildung im Ausland leicht gemacht

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1 Weiterbildung im Ausland leicht gemacht Dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU sind die Grenzen auf dem Arbeitsmarkt offen. Im Gegensatz zu ihren ausländischen Kollegen komplettieren einheimische Mediziner ihre Weiterbildung jedoch nur selten im Ausland. Dies, obschon die FMH die Anerkennung ausländischer Weiterbildung für den Erwerb eines eidgenössischen Facharzttitels kürzlich wesentlich erleichtert hat. Voraussetzung dazu ist allerdings eine gute Vorbereitung. Christoph Hänggeli, Fürsprecher/Rechtsanwalt, Geschäftsleiter Sekretariat Aus-, Weiter- und Fortbildung (AWF) der FMH Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Bilateralen Verträge mit der EU ist eine Standortbestimmung angebracht: Hat das seit 1. Juni 2002 geltende Personenfreizügigkeitsabkommen wesentliche formale und bürokratische Schranken beseitigt? Sind die Weiterbildung wie auch die Niederlassung bzw. die Eröffnung einer Arztpraxis im Ausland einfacher geworden? Hat die gegenseitige Diplomanerkennung in Europa den Schritt über die Grenzen erleichtert? Welche Massnahmen hat die FMH ergriffen, um die Weiterbildung im Ausland zu fördern? Alle Auguren, welche als Folge der Personenfreizügigkeit eine «Ärzteschwemme» prognostiziert hatten, mussten zur Kenntnis nehmen, dass in weiten Teilen Europas nicht die «Ärzteplethora», sondern der «Ärztemangel» zum beherrschenden Thema wurde. Auch in der Schweiz könnten viele Spitäler ohne Zustrom ausländischer Arbeitskräfte nicht mehr betrieben Assistenten mit EU-Diplom Andere ausländische Diplome EU-Diplome Eidgenössische Diplome Grafik 1: Assistenzarztstellen aller Weiterbildungsstätten in der Schweiz (Quelle: Umfrage Weiterbildungsqualität der FMH). werden. Ärztinnen und Ärzte gelten als begehrte Berufsleute auf dem Arbeitsmarkt. Die Reduktion der Arbeitszeiten und die demografische Entwicklung mit dem stetig ansteigenden Frauenanteil («Feminisierung der Medizin») haben den gegenwärtigen Trend beschleunigt. Aufgrund ihrer attraktiven Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen gehört die Schweiz zu den begehrtesten Zielländern für Ärzte, namentlich aus Deutschland. Auffallend ist, dass die Zahl der Ärzte in Weiterbildung aus EU-Ländern massiv zugenommen hat (+ 41 % zwischen 2003 und 2007; vgl. Grafik 1). Die Zahl der Ärzte mit eidgenössischem Diplom oder Nicht-EU-Arztdiplom ist mehr oder weniger gleich geblieben. Umgekehrt ist der Drang der Schweizer Ärzte, ihre Weiterbildung im Ausland zu komplettieren, nicht besonders gross. Im Durchschnitt verbringen Mediziner, welche einen eidgenössischen Weiterbildungstitel erwerben, lediglich 2 bis 3 Prozent ihrer Weiterbildungszeit im Ausland (Titelerteilungen 2003 bis 2007; Tendenz zunehmend). Dies steht im Gegensatz zu den Möglichkeiten, welche die vom Bund akkreditierte Weiterbildungsordnung (WBO) anbietet. Grosszügige Regelung Ein eidgenössischer Weiterbildungstitel kann nur erworben werden, wenn alle Be- VSAO JOURNAL ASMAC 15

2 fachspezifisch nicht fachspezifisch (sog. «Pflichtjahr» oder «Fremdjahr» bzw. «Basisweiterbildung») Titel vorgeschrieben sind, ist die Anrechnung ausländischer Weiterbildung unterschiedlich (vgl. Grafik 2). maximal anrechenbare Weiterbildung aus dem Ausland minimale Weiterbildung in der Schweiz Innere Medizin (5 Jahre) Grafik 2: Verschiedene Weiterbildungscurricula unter Angabe des Anteils, der im Ausland absolviert werden darf. dingungen des entsprechenden akkreditierten Weiterbildungsprogramms erfüllt sind. Gemäss Art. 33 der WBO ist gleichwertige Weiterbildung im Ausland grundsätzlich anrechenbar. Bedingung ist, dass eine Bestätigung der zuständigen Behörde des betreffenden Landes vorliegt, wonach die absolvierte Weiterbildung auch dort für den entsprechenden Facharzttitel anerkannt wird. Im Sinne einer minimalen Qualitätssicherung müssen vorbehältlich einiger Spezialfälle, mindestens Auf den Punkt gebracht 16 VSAO JOURNAL ASMAC Psychiatrie (6 Jahre) Gastroenterologie (6 Jahre) Rechtsmedizin (5 Jahre) zwei Jahre der fachspezifischen Weiterbildung in Fachgebieten mit weniger als vier Jahren fachspezifischer Weiterbildung die Hälfte in der Schweiz absolviert werden. Zudem muss die Facharztprüfung in der Schweiz abgelegt werden. Diese grosszügige Regelung basiert auf der Überzeugung, dass die Weiterbildung im Ausland wertvolle Erfahrungen vermittelt, welche für die spätere Berufsausübung von Vorteil sind. Je nachdem, wie viele fachspezifische Jahre für einen Generell: Planen Sie Ihre Weiterbildung frühzeitig; konsultieren Sie die Vorschriften des angestrebten Weiterbildungsprogramms regelmässig, da die Anforderungen regelmässig den Entwicklungen der Medizin angepasst werden müssen. Sie müssen mindestens zwei Jahre der fachspezifischen Weiterbildung in der Schweiz absolvieren (in einzelnen Programmen eventuell auch die Hälfte der Operationen usw.). Ausnahmen: Facharzttitel gemäss Anhang zur WBO lit. c, bei denen die ganze Weiterbildung im Ausland absolviert werden darf. Fragen Sie unbedingt einige Monate vor dem Stellenantritt im Ausland die Titelkommission an, ob und in welcher Kategorie die geplante Auslandweiterbildung anrechenbar ist. Bitte benutzen Sie für Anfragen und Weiterbildungspläne das elektronische Gesuchsformular auf In jedem Fall: Holen Sie bei der zuständigen ausländischen Behörde vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eine Bestätigung ein, wonach die geplante Weiterbildung auch dort für den gewünschten Facharzttitel angerechnet wird. Bei den Facharzttiteln gemäss Anhang zur WBO lit. c ist auch eine Gegenrechtsbestätigung notwendig, falls die ganze Weiterbildung aus dem Ausland angerechnet werden soll. Unerlässlich: Der verantwortliche Chefarzt muss Ihnen die Weiterbildung in einem FMH-Zeugnis testieren. Sämtliche Informationen finden Sie auf Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat AWF (diplome@fmh.ch). Die Spezialfälle Eine noch liberalere Regelung besteht für diejenigen Facharzttitel, welche gemäss EU-Richtlinie nicht automatisch anerkannt werden können (Allgemeinmedizin, Angiologie, Infektiologie, Intensivmedizin, Medizinische Genetik, Medizinische Onkologie, Pharmazeutische Medizin, Rechtsmedizin). Bei diesen Titeln darf die Weiterbildung vollständig im Ausland absolviert werden (vgl. Grafik 2). Allerdings ist neben der erwähnten Gleichwertigkeit eine Bestätigung über die gegenseitige Anerkennung notwendig. Mit anderen Worten: Ein Schweizer soll im entsprechenden Land zu den gleichen Bedingungen den Titel erwerben können. Mit diesem Gegenrechtsprinzip ist sichergestellt, dass die Inhaber eidgenössischer Weiterbildungstitel gegenüber ihren ausländischen Kollegen nicht diskriminiert werden. Fallbeispiel Nach zwei Jahren auf der internmedizinischen Abteilung in Thun möchte Elisabeth L. auf ihrem Weg zur Fachärztin für Innere Medizin einen Auslandaufenthalt einschalten. Sie erinnert sich an den Ratschlag ihres erfahrenen Arbeitskollegen: «Eine gute und vor allem frühzeitige Planung ist die halbe Miete.» Elisabeth L. erkundigt sich auf der Website der FMH ( über die einschlägigen Bestimmungen. Sobald die Weiterbildungsstelle im Ausland bekannt ist, stellt Elisabeth L. eine Anfrage an die Titelkommission (c/o Sekretariat Aus-, Weiter- und Fortbildung (AWF); diplome@fmh.ch). Folgende Informationen sind anzugeben: Genaue Anschrift des Spitals und der Abteilung. Name, Funktion und Kontaktadresse des verantwortlichen Chefarztes. Kurze Beschreibung der Stelle beziehungsweise der Klinik. Angabe des Fachgebietes, für welches die Anerkennung gewünscht wird. Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde, dass die geplante Weiterbildung auch dort für den ent-

3 Weiterbildung in Entwicklungsländern: Zinslose Darlehen von der FMH! Die FMH hat bereits 1982 einen Fonds geäufnet mit der Zielsetzung, eidg. diplomierte Ärzte finanziell zu unterstützen, welche eine Weiterbildungsperiode in einem Entwicklungsland absolvieren wollen. Die Ausrichtung eines zinslosen Darlehens bis zur maximalen Höhe von Fr ist nur möglich, wenn die Titelkommission die geplante Weiterbildung vorgängig anerkennt. Weitere Informationen und das Gesuchsformular sind auf zu finden oder können im Sekretariat AWF angefordert werden. sprechenden Facharzttitel angerechnet wird. Spätestens bei der Gesuchseinreichung für den Facharzttitel müssen überdies die vom verantwortlichen Chefarzt unterschriebenen FMH-Zeugnisse vorliegen. Die Titelkommission beurteilt Anfragen über die Weiterbildung im Ausland in der Regel im Rahmen eines Weiterbildungsplanes, der dem Kandidat verbindliche Auskunft über seine bisherige bzw. geplante Weiterbildung gibt. Die Zirkulation bei der Titelkommission dauert rund zwei bis drei Wochen. Begründete dringliche Anfragen können auch schneller bearbeitet werden. Komplizierte Dossiers, bei denen die Gleichwertigkeit der Weiterbildungsstätte eingehender abgeklärt werden muss, können weit mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kosten für einen kompletten Weiterbildungsplan (inkl. Beurteilung der Weiterbildung im Ausland) betragen etwa 200 bis 300 Franken. Für FMH-Mitglieder sind die Weiterbildungspläne gratis. Beurteilung der ausländischen Weiterbildungsstätte Wer eine Weiterbildungsstelle an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte annimmt, welche auf der Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten aufgeführt ist, hat die Garantie, dass die dort geleistete Weiterbildungszeit bei genügenden Leistungen auch wirklich für den entsprechenden Titel angerechnet wird. Nicht so im Ausland. Über ausländische Weiterbildungsstätten führt die FMH keine verbindlichen Listen. Die Titelkommission prüft in jedem Einzelfall, ob die geplante Weiterbildungsstelle bzw. die Weiterbildungsstätte gleichwertig ist. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung zieht die Titelkommission jene Kriterien bei, die für die Anerkennung und Einteilung der schweizerischen Weiterbildungsstätten gelten. Diese Kriterien bilden auch die Grundlage für den Entscheid, in welcher Kategorie die Weiterbildung schlussendlich angerechnet wird. Lesen Sie bitte auf Seite 18 und 19 weiter. Liebe Ärztin. Lieber Arzt. AESKULAP Die Praxis-Software für: Fr Das Beste gegen chronische Unzufriedenheit. Ideal für Einsteiger und Umsteiger. Wartungsvertrag ab Fr pro Jahr. Habersaat Brauchle Wer rechnet, wählt AESKULAP Das Mass aller Dinge. Rufen Sie uns an. Fragen kostet nichts KERN CONCEPT AG Wilerstrasse Gossau T F info@kernconcept.ch VSAO JOURNAL ASMAC 17

4 Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme einer unselbstständigen ärztlichen Tätigkeit erfüllen? Welche zusätzlichen Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme einer selbstständigen ärztlichen Tätigkeit erfüllen? Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zur Krankenkassentätigkeit erfüllen? Wer gibt mir Auskunft, welche Weiterbildung mir für einen Facharzttitel angerechnet wird? Informationen zu unseren Nachbarländern Deutschland Frankreich Österreich Italien EU-Richtlinie 93/16. Landesgesundheitsbehörde (staatliche Gesundheitsbehörden in den Bundesländern) am Arbeitsort gibt Auskunft über die einzureichenden Unterlagen für die Berufszulassung. Obligatorische Mitgliedschaft bei der zuständigen Landesärztekammer. EU-Richtlinie 93/16. Obligatorische Mitgliedschaft beim Ordre des médecins (Aufnahme in den Ordre des médecins erfolgt im «Département», in welchem der Beruf ausgeübt wird oder allenfalls am Wohnort). Wohnsitz in Frankreich. EU-Richtlinie 93/16 (wird durch Landesärztekammer geprüft; vgl. Informationsblatt unter Ausländische Ärzte EWR-Staatsbürger). Mitgliedschaft bei der Ärztekammer (auch für nur kurze Tätigkeit); Aufnahme via Landesärztekammer. EU-Richtlinie 93/16 (Ministero della salute). Aufenthaltsbewilligung (Ministero dell Interno). Mitgliedschaft beim jeweiligen Ordine dei medici della provincia. Die notwendigen Bewilligungen müssen vom Angestellten eingeholt werden. Anerkanntes Facharztdiplom (Anerkennung setzt Mitgliedschaft bei Landesärztekammer voraus). Eidg. Weiterbildungstitel «praktischer Arzt» reicht aus. Gegebenenfalls Vorlage einer Konformitätsbescheinigung. Approbation bzw. Berufserlaubnis in Deutschland muss vorhanden sein. Anerkannter Weiterbildungstitel. Informationen sind erhältlich beim entsprechenden Conseil de département. Anerkannter Facharzttitel bzw. Titel als Arzt für Allgemeinmedizin gemäss EU Richtlinie 93/16 (wird durch Landesärztekammer geprüft). Anerkannter Facharzttitel. Informationen zur selbstständigen Praxistätigkeit sind beim jeweiligen Ordine dei medici della provincia erhältlich. Pflichtmitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes, wo ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird. Eintrag ins Ärzteregister des Bezirks, in dem der Arzt seinen Wohnsitz hat. Approbation und anerkannter Facharzttitel. Achtung: Niederlassungsbeschränkung je nach Region und Fach verschieden. Conseil de département gibt Auskunft über die notwendigen Formalitäten. Kassenvertragsstelle. Zuständige Landesärztekammer gibt Auskunft über die Vergabe von Kassenvertragsstellen. Niederlassungsbeschränkung. Kontingente. Landesärztekammer. Listen mit weiterbildungsbefugten Ärzten bzw. Krankenhäusern auf den Websites der Landesärztekammern. Ministère de l enseignement supérieure ( gibt Auskunft. Österreichische Ärztekammer (Internationales Büro bzw. Ausbildungskommission). Ordinarii der medizinischen Fakultäten. 18 VSAO JOURNAL ASMAC

5 Deutschland Frankreich Österreich Italien Situation für eine Praxiseröffnung ist in Norditalien besser. Es besteht eher eine Unterversorgung in den Fachgebieten Anästhesie, Pädiatrie und Radiologie. Die Aussichten auf eine Weiterbildungsstelle bzw. die Anstellung sind eher schlecht. Die Chance, eine Weiterbildungsstelle zu erhalten, ist möglicherweise geringer als eine Anstellung bzw. Niederlassung als Facharzt bzw. Arzt für Allgemeinmedizin zu finden. Keine konkreten Angaben betr. Unterversorgung (weder regional noch Fachgebiet) möglich. Sehr gut. Bedarf besteht in den Fachgebieten Anästhesiologie, Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie. Eine Unterversorgung ist vor allem in Nord- und Zentralfrankreich festzustellen. Demografische Daten unter Wie ist die Arbeitsmarktsituation? Gut; Unterversorgung besteht vor allem in den neuen Bundesländern, aber auch in ländlichen Regionen der alten Bundesländer. Es fehlen in erster Linie Hausärztinnen und -ärzte. Die Aussichten auf eine Weiterbildungsstelle sind gut. Informationen zur Weiterbildung sind über die medizinischen Fakultäten erhältlich. Österreichische Ärztezeitung (kann über bestellt bzw. im Internet unter abgerufen werden) oder Kandidaten wenden sich an die zur Ausbildung berechtigten Spitäler (Liste unter Informationen zum «concours» unter Wo finde ich eine Weiterbildungsstelle? Die Liste der zuständigen Behörden wie Landesärztekammern, kassenärztliche Vereinigungen usw. sowie Angaben zu weiteren Ländern sind zu finden unter Weiterbildung Europa / bilaterale Verträge Ausschreibung 2009 Forschungsbereiche Forschungsarbeiten Preissumme Teilnehmer Eingabetermin 15. Juni 2008 Preisverleihung Februar 2009 Jury Information, Anmeldeformular Kardiologie Infektiologie Neurowissenschaften und Erkrankungen des Nervensystems Rheumatologie, Immunologie und klinische Immunologie Urologie und Nephrologie Onkologie Grundlagen- oder klinische Forschung in den oben erwähnten Bereichen. Publizierte oder zur Publikation akzeptierte Arbeiten, die vorwiegend in der Schweiz entstanden sind. CHF pro Bereich, aufgeteilt auf Grundlagenund klinische Forschung Wissenschaftler oder -teams mit Arbeitsort Schweiz; Altersgrenze: 45 Jahre Sechs unabhängige wissenschaftliche Kommissionen Stiftung Pfizer Forschungspreis Postfach, 8052 Zürich VSAO JOURNAL ASMAC 19

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