Informationen zu Bewerbung und Zulassung im Studiengang MASTER OF SCIENCE URBAN DESIGN

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1 Stand: Mai 2013 Informationen zu Bewerbung und Zulassung im Studiengang MASTER OF SCIENCE URBAN DESIGN Zugangsvoraussetzungen: 1. Ein abgeschlossenes Bachelorstudium an einer Hochschule im Studiengang Architektur, Stadt-, Landschafts-, Raum- oder Umweltplanung, Städtebau, Geografie oder einem gleichwertigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Als gleichwertige Studiengänge von mindestens drei Jahren Dauer können auch Fachrichtungen wie z.b. Kulturwissenschaften, Geschichte, Soziologie, Ethnologie, Bildende Kunst, Visuelle Kommunikation anerkannt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins noch keinen Hochschulabschluss besitzen, diesen aber in den auf den Bewerbungstermin folgenden drei Monaten erlangen, können sich ebenfalls bewerben. Liegt das Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, ist eine Leistungsbescheinigung über Studienleistungen im Umfang von mindestens 130 Credit Points (CP) vorzulegen. Benotete Studienleistungen sind im Umfang von mindestens 75 CP nachzuweisen. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Bei Aufnahme des Masterstudiums soll der Umfang der noch ausstehenden Prüfungsleistungen 15 CP nicht übersteigen. Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses ist bis zum 15. des zweiten Monats des zweiten Semesters des Masterstudiums vorzulegen. Wurde der Abschluss nicht rechtzeitig erlangt, erfolgt die Exmatrikulation oder, bei HCU-internen Studierenden, die Rückstufung in den bisherigen Studiengang. 2. Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprachen Deutsch und Englisch. Für den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse gilt 5 Absätze 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung der HafenCity Universität Hamburg (HCU) AZO vom 30. März 2010 (Amtl. Anz. S. 934) in der jeweils geltenden Fassung: Der Nachweis wird durch Vorlage des Abschlusszeugnisses über eine Schul- oder Hochschulausbildung an einer deutschsprachigen Einrichtung oder durch Vorlage des Zeugnisses einer der von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) anerkannten Sprachprüfungen für den Hochschulbesuch erbracht (z.b. TestDaF mindestens mit dem Ergebnis TDN 4 in allen Teilprüfungen oder DSH mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2). Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Englisch werden durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt: 1. eine Bescheinigung über das Bestehen eines international anerkannten Sprachtests: a) Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL ibt) mit mindestens 71 Punkten, als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 197 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 527 Punkten, b) International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 5.0, c) TELC auf mindestens Niveau B1 oder

2 2. eine Bescheinigung über einen fachlichen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland von mindestens vier Monaten, 3. der Nachweis über eine Studienleistung von mindestens 20 CP in einem englischsprachigen Studiengang, 4. das Zeugnis der Fachhochschulreife oder ein Zeugnis der Klasse 12 oder 13 der gymnasialen Oberstufe mit der Note befriedigend (Note mindestens 3,0 oder 8 Notenpunkte im Punktesystem der deutschen gymnasialen Oberstufe) für das Fach Englisch, 5. ein mindestens einjähriger Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit der Unterrichtssprache Englisch. Vorteilhaft ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Berufs- und Praxiserfahrung in relevanten Tätigkeitsfeldern. Bewerbungsverfahren Studienbewerberinnen und bewerber, die ihren ersten Studienabschluss in Deutschland erworben haben, folgen dem Bewerbungsverfahren der HCU und müssen sich online bewerben. Die Online-Bewerbung wird innerhalb des Bewerbungszeitraums zum Wintersemester vom 01. Juni bis 15. Juli auf der HCU-Website freigeschaltet. (Unter sind alle allgemeinen Informationen zur Bewerbung an der HCU erhältlich.) Das ausgefüllte und ausgedruckte Online-Bewerbungsformular und alle weiteren Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht bis zum 15. Juli 2013 (Eingangsdatum, nicht Poststempel) ausschließlich bei folgender Adresse eingegangen sein: HafenCity Universität Hamburg - Studienbewerbung - Studierendenverwaltung Hebebrandstr Hamburg Achtung: Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten Studienabschluss nicht in Deutschland erworben haben, benötigen für die Anerkennung des ausländischen Abschlusses die Vorprüfungsdokumentation (VPD) von der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.v.). Weitere Informationen zu diesem Verfahren und den notwendigen Unterlagen sind auf der HCU-Website unter sowie unter erhältlich. Diese Vorprüfung ist ganzjährig möglich, es ist jedoch zu beachten, dass für eine Bewerbung zum Wintersemester 2013/2014 die Dokumente fristgerecht bis zum 15. Juli 2013 (Eingangsdatum, nicht Poststempel) bei uni-assist e.v. eingetroffen sein müssen. Diese Bewerberinnen und Bewerber müssen sich trotzdem auch online nach dem oben beschriebenen Verfahren bewerben. Alle weiteren, unten beschriebenen, Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht bis zum 15. Juli 2013 (Eingangsdatum, nicht Poststempel) ausschließlich an die oben genannte Adresse zu senden.

3 Bewerbungsunterlagen Das ausgefüllte und ausgedruckte Online-Bewerbungsformular. Tabellarischer Lebenslauf Motivationsschreiben (Letter of Intent) Das Motivationsschreiben sollte insbesondere Aufschluss geben über die fachliche Motivation und die Beweggründe Urban Design zu studieren und aufgrund welcher Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen sich die Bewerberin oder der Bewerber für besonders geeignet für den Studiengang hält. Der Umfang des Motivationsschreibens soll eine DIN A4 Seite nicht überschreiten. mindestens 3 bis maximal 5 Arbeitsproben, die ergänzend zum Motivationsschreiben Aufschluss über Arbeitweise, Interessenlage und konzeptionelle Fähigkeiten geben Nachweise von fachlichen Qualifikationen wie einschlägige Berufsausbildungen oder praktische Tätigkeiten in Form von außerschulischem oder außeruniversitärem Engagement, einschlägigen Praktika, abgeschlossener Berufsausbildung oder bisheriger, für den Studiengang einschlägiger Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung), aufgeführt in Form eines tabellarischen Lebenslaufes mit den entsprechenden Nachweisen der Fertig- und Fähigkeiten, sofern sie über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können. Nachweise von Soft Skills (besondere Sprachenkompetenz, interkulturelle, interdisziplinäre und soziale Kompetenz) Kopie des Hochschulabschlusses (z.b. Bachelor-Zeugnis und Urkunde) Eine digitale Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und Arbeitsproben auf einer CD-ROM oder DVD Hinweise zu den Arbeitsproben: Mindestens 3 bis maximal 5 Arbeitsproben als Projektdokumentationen. Möglich sind grafische, fotografische und textliche Arbeitsbeispiele in gedruckter Form (maximal A3) und/oder audio-visuelle Arbeiten (als Video-DVD oder Audio-CD mit maximal 2 Arbeitsproben von je 3 Minuten Länge). Aus den Arbeitsproben soll die Eignung für den gewählten Studiengang hinsichtlich der notwendigen Fertig- und Fähigkeiten ersichtlich sein. Den eingereichten Arbeitsproben ist eine Erklärung über die Eigenleistung beizufügen Nicht angenommen und kostenpflichtig zurückgesandt werden alle Arbeiten, die den genannten Vorgaben nicht entsprechen, sowie: Arbeiten größer als DIN A3 (29.7 x 42 cm) Gesamtgewicht der Bewerbungsunterlagen schwerer als 5 kg Arbeiten in Rollen Objekte und Modelle

4 Auswahlverfahren Die Bewerbung und die Erbringung der angeforderten Nachweise garantiert nicht den Anspruch auf einen Studienplatz. Sollten im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen eingehen als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Entscheidung im Auswahlverfahren wird von der Auswahlkommission nach dem Grad der Eignung und Motivation der Bewerberin oder des Bewerbers für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf getroffen. Dazu werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen von der Auswahl- und Zulassungskommission gesichtet und nach den folgenden Kriterien und Gewichtungsfaktoren beurteilt: a) Ergebnis des ersten qualifizierenden Hochschulabschlusses (maximal 50 Punkte) b) Motivationsschreiben (Letter of Intent) mit der Begründung für die Wahl des Studiengangs und einer Beschreibung des angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeldes (maximal 8 Punkte) c) Bewertung der eingereichten Arbeitsproben durch die Auswahlkommission (maximal 15 Punkte) d) fachliche Qualifikationen (maximal 16 Punkte) e) Bewertung der Soft Skills als weitere studienerfolgsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten (maximal 11 Punkte) Aus der ermittelten Punktzahl aller Bewerberinnen und Bewerber bildet die Auswahlkommission eine Rangliste, nach der die zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Zulassungsbescheide Die Zulassungsbescheide werden voraussichtlich ab August 2013, Ablehnungsbescheide ab September 2013 verschickt. Bewertungssystem zum Auswahlverfahren a) Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen nach Noten (maximale Punktzahl: 50): 1,0 (50); 1,1 (47,5); 1,2 (45), 1,3 (42,5); 1,4 (40); 1,5 (37,5); 1,6 (35); 1,7 (32,5);1,8 (30); 1,9 (27,5); 2,0 (25); 2,1 (22,5); 2,2, (20); 2,3 (17,5); 2,4 (15); 2,5 (12,5); 2,6 (10); 2,7 (7,5); 2,8 (5); 2,9 (2,5); 3 (0) b) Bewertung des Motivationsschreibens (maximale Punktzahl: 8) fachliche Motivation: a = (2), b = (1), c = (0) Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen: a = (2), b = (1), c = (0) angestrebtes berufliches Tätigkeitsfeld: a = (2), b = (1), c = (0) Schlüssigkeit der Begründung: a = (4), b = (2), c = (0) Die Bewertung erfolgt nach folgenden System: a = hervorragend geeignet, b = geeignet, c = nicht geeignet. c) Bewertung der Arbeitsproben (maximale Punktzahl: 15) konzeptioneller Ansatz: a = (5), b = (3), c = (0) gestalterische oder alternativ wissenschaftliche Kompetenz: a = (5), b = (3), c = (0) Vermittlungsleistung (Darstellungstechniken und Kommunikation): a = (5), b = (3), c = (0) Die Bewertung erfolgt nach folgenden System: a = hervorragend geeignet, b = geeignet, c = nicht geeignet.

5 d) Bewertung fachlicher Qualifikationen (Maximale Punktzahl: 16) abgeschlossene Berufsausbildung: (6) einschlägige fachspezifische Berufserfahrung nach erstem Studienabschluss über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten: (10) oder sonstige studienrelevante Tätigkeiten oder Praktika von mindestens 3 Monaten: (6) e) Bewertung der Soft Skills (maximale Punktzahl: 11) besondere Sprachenkompetenz: (2) interkulturelle Kompetenz (z.b. Auslandsaufenthalte während des Studiums oder berufliche Tätigkeiten, Praktika im Ausland): (3) interdisziplinäre Kompetenz (Erfahrungen in disziplinübergreifenden Arbeitsweisen): (3) soziale Kompetenz (ehrenamtliche Tätigkeit in Initiativen, Verbänden und Vereinen etc.): (3) Maximal zu erreichende Punktzahl: 100

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