Versorgungsordnung zur Umsetzung des Entgeltumwandlungsanspruches nach 1a BetrAVG

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1 Versorgungsordnung zur Umsetzung des Entgeltumwandlungsanspruches nach 1a BetrAVG Präambel Die Geschäftsleitung der R + S solutions Holding AG Flemingstr Fulda sowie die in der Anlage 1 aufgeführten Tochterunternehmen der R + S Gruppe (nachfolgend Unternehmen genannt) hat sich entschlossen, den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen (nachfolgend Arbeitnehmer genannt) Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren. Maßgebend sind die Bestimmungen der nachfolgenden Versorgungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung. Die betriebliche Altersversorgung ergänzt die Leistungen der zunehmend unter Druck geratenden gesetzlichen Rentenversicherung. Sie leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgungssituation von Arbeitnehmern. Aus diesem Grunde will das Unternehmen den Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, von den durch den Gesetzgeber geschaffenen Vorteilen einer durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung zu profitieren. Unser Bestreben war es, die Versorgungsordnung klar und unmissverständlich abzufassen. Sollten sich dennoch Regelungslücken oder Auslegungszweifel ergeben, werden die Beteiligten diese im gegenseitigen Einvernehmen und unter Beachtung von Sinn und Zweck dieser Regelungen beseitigen, ohne dass hierdurch eine Mehrbelastung für das Unternehmen eintritt. Die in dieser Versorgungsordnung festgelegten Regelungen gelten ausschließlich für die Umsetzung des Entgeltumwandlungsanspruches. Anderweitig bestehende Versorgungsregelungen und Versorgungen im Unternehmen werden durch diese Versorgungsordnung nicht berührt. Die Beratung und Betreuung zur Umsetzung der Versorgungen im Rahmen dieser Richtlinie erfolgt über Herrn Kurt-Sigmund Peters, Deutsche Vermögensberatung AG, Lindenstraße 11 in Neuberg/Hessen. R+S solutions Holding AG AN

2 1 Kreis der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer Die Zusage auf betriebliche Altersversorgung im Rahmen dieser Richtlinie richtet sich an alle Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) haben. 2 Durchführungsweg Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt in Anwendung des 1a Abs. 1 BetrAVG über eine Direktversicherung bei der AachenMünchener Lebensversicherung AG und/oder über die AMB Generali Pensionskasse AG. 3 Versorgungsbeitrag 1. Arbeitnehmerfinanzierter Beitragsteil Es steht den Arbeitnehmern frei, Beiträge aus laufendem Entgelt umzuwandeln. Näheres regelt die der jeweiligen Entgeltumwandlung zu Grunde liegende Entgeltumwandlungsvereinbarung. 2. Versorgungshöhe Die Höhe der Entgeltumwandlung darf zunächst nach 3 Nr. 63 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West) betragen. Der Förderrahmen erhöht sich nach 3 Nr. 63 S. 3 EStG um einen jährlichen Beitrag von 1.800,00, sofern nicht bereits der 40b Abs. 1 und 2 EStG in der am geltenden Fassung angewendet wird. 4 Kollektivrahmenverträge für private Verträge 1. Riestergeförderte Verträge nach 10a EStG Eine Förderung der Versorgungsbeiträge nach 10a i. V. m. Abschnitt XI EStG (Riester- Förderung) gemäß 1a Abs. 3 BetrAVG ist nicht vorgesehen. Im Gegenzug ermöglicht das Unternehmen den an dieser Förderung interessierten Arbeitnehmern den Abschluss privater Altersvorsorgeverträge über einen zwischen dem Unternehmen und der AachenMünchener Lebensversicherung AG geschlossenen Kollektivrahmenvertrag zu vergünstigten Konditionen. 2. Weitere private Verträge Weiterhin ermöglicht das Unternehmen den Arbeitnehmern sowie deren Ehegatten oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden eheähnlichen Lebenspartnern oder eingetragenen Lebenspartnern oder kindergeldberechtigten Kindern den Abschluss von Renten-, Kapital-, Risiko-, Sterbegeld-, Berufsunfähigkeits- oder Kinderinvaliditätsversicherungen über einen zwischen dem Unternehmen und der AachenMünchener Lebensversicherung AG geschlossenen Kollektivrahmenvertrag zu vergünstigten Konditionen. R+S solutions Holding AG AN

3 5 Inhalt und Höhe der zugesagten Leistungen Der Inhalt und die Höhe der jeweiligen Versorgungsleistungen, die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme sowie die Zusageart werden durch den zur Anwendung gelangenden Versicherungstarif der AachenMünchener Lebensversicherung AG bzw. der AMB Generali Pensionskasse AG und die in diesem Zusammenhang geschlossenen Vereinbarungen, insbesondere die Entgeltumwandlungsvereinbarung, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt. Gegenüber den Mitarbeitern wird die Versorgungsleistung durch ein Duplikat des Versicherungsscheins dokumentiert. 6 Fälligkeit der Versorgungsleistungen Die Fälligkeit der Versicherungsleistungen richtet sich nach dem zu Grunde liegenden einzelnen Versicherungsvertrag der AachenMünchener Lebensversicherung AG bzw. der AMB Generali Pensionskasse AG. 7 Vorzeitiges Ausscheiden Anwartschaften auf Leistungen aus Beiträgen nach 3 Ziffer 1. dieser Versorgungsordnung sind gemäß 1b Abs. 5 BetrAVG sofort unverfallbar. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage wird auf Arbeitnehmer, die vor Eintritt des Versorgungsfalles nach Eintritt der Unverfallbarkeit aus den Diensten des Unternehmens ausscheiden, in Anwendung des 2 Absatz 2 BetrAVG die Versicherung übertragen. Die Versorgungsansprüche werden insoweit auf die Versicherungsleistungen begrenzt, die aufgrund der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleisteten Beiträge fällig werden. Die Versicherung kann vom ausgeschiedenen Arbeitnehmer selbst oder von seinem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung hat der Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden einen Anspruch auf das ihm planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der bis zu seinem Ausscheiden geleisteten Beiträge (Beiträge und die bis zum Eintritt des Versorgungsfalles erzielten Erträge), mindestens die Summe der bis dahin zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden. 8 Betriebsvereinbarungsvorbehalt Die Inhalte dieser Versorgungsordnung können durch eine Betriebsvereinbarung geändert werden. 9 Inkrafttreten Diese Versorgungsordnung tritt mit Wirkung zum in Kraft. R+S solutions Holding AG AN

4 10 Schlusserklärung Auf die Versorgungsordnung finden das Betriebsrentengesetz und das Einkommensteuergesetz in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung. 11 Handlungsvollmacht Die R + S solutions Holding AG handelt für sich und alle in der Anlage 1 aufgeführten Tochterunternehmen. Ort, Datum Die Geschäftsleitung (Unterschrift/Stempel) R+S solutions Holding AG AN

5 Anlage 1 der Versorgungsordnung zur Umsetzung des Entgeltumwandlungsanspruches nach 1a BetrAVG Tochterunternehmen der R + S solutions Holding AG R + S solutions GmbH in Fulda R + S CZ solutions in Fulda Haussner GmbH & Co. KG in Nürnberg VVM Handel GmbH in Fulda R + S Personal GmbH in Fulda Scholl Schaltanlagen GmbH in Fulda R + S building services GmbH in Erfurt Schulte GmbH & Co. KG in Fulda R+S solutions Holding AG AN

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