Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf

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1 Europäische Union Europäischer Sozialfonds Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg zum Thema EXI - Gründungs-Gutschein - Intensivierung der Beratung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern in der Vorgründungsphase Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Stabstelle Steuerung Europäischer Sozialfonds, ist für den ESF (2007 bis 2013) zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel 2 Ziffer 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist in dieser Funktion für die zweckentsprechende Verwendung der ihm zugewiesenen Gelder aus dem ESF (2007 bis 2013) verantwortlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sowie der Regelungen der Europäischen Union zur Durchführung des ESF (2007 bis 2013), insbesondere der Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006, Nr. 1083/2006 und Nr. 1828/2006 in der jeweils aktuellen Fassung.

2 Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft unterstützt EXI - Gründungs-Gutschein - Intensivierung der Beratung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern in der Vorgründungsphase als standardisiertes Projekt nach Maßgabe folgender Bestimmungen: 1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel des Projektaufrufes ist, das Angebot an Vorgründungsberatungen auszuweiten und mehr (potenzielle) Gründerinnen und Gründer als bisher in die Lage zu versetzen, qualifizierte Vorgründungsberatungen in Anspruch zu nehmen sowie die Beratung von wachstumsorientierten Gründungen zu intensivieren. Eine Evaluation der vom Land geförderten Beratungsleistungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer hat gezeigt, dass eine Beratung bei über 90% der Fälle erst durch eine finanzielle Förderung ermöglicht wurde oder zumindest in größerem Umfang in Anspruch genommen werden konnte. Zudem waren die Befragten im Schnitt erfolgreicher als der Durchschnitt des gesamten Gründungsgeschehens. Die Evaluation zeigte jedoch auch Optimierungspotenzial im bisherigen System der Beratung auf. Hierzu zählen insbesondere die relativ geringen Fallzahlen gemessen am Gesamtvolumen der Gründungen sowie die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Prozesse bedingt durch die praktizierte Arbeitsteilung in der Förderung von Gründungsberatungen zwischen dem Bund und den Ländern seit Ende 2007 (vor Gründung Land, nach Gründung Bund) und den in den letzten Jahren entstandenen regionalen und zielgruppenspezifischen Erstanlaufstellen. Mit konzertierten Gründungsberatungen sollen zum einen einer größeren Anzahl von (potenziellen) Existenzgründerinnen und Existenzgründern als bisher Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens gegeben werden (Stufe A). Neben der Steigerung der Fallzahlen soll auch eine Intensivierung der Beratungen von wachstumsorientierten Gründungen erreicht werden, welche aufgrund der Komplexität ihrer Vorhaben einen höheren Beratungsbedarf als der Durchschnitt der 2

3 Gründungen haben. Hierunter fallen Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen mit dem Potenzial einer überdurchschnittlichen Arbeitsplatzentwicklung sowie mit einem höheren Innovationsgrad oder Kapitalbedarf (Stufe B). Die Beratungen sollen sich möglichst nahtlos zwischen die bestehenden Informations- und Erstberatungsangebote der Erstanlaufstellen und das Bundesprogramm Gründercoaching Deutschland (einschließlich Gründung aus der Arbeitslosigkeit) für die Nachgründungsphase einfügen. Mit dem Projektaufruf soll Die Zahl der Gründer/innen, die eine qualitativ hochwertige Vorgründungsberatung zu attraktiven Konditionen sowie mit geringem bürokratischen Aufwand für die Gründerinnen und Gründer in Anspruch nehmen, gesteigert werden, Eine stärkere und zielgruppengerechtere Beratungsunterstützung wachstumsorientierter Gründungen erreicht werden, Eine stärkere Verzahnung der geförderten Vorgründungsberatung mit den Erstanlaufstellen herbeigeführt werden, Eine stärkere Verzahnung der Vorgründungsberatung mit dem Förderangebot des Bundes für die Nachgründungsphase erreicht werden und mehr Transparenz und eine Optimierung der Kommunikation des Beratungsangebots geschaffen werden. Angestrebt wird ein möglichst flächendeckendes Angebot an Vorgründungsberatungen (Stufe A und B) in Baden-Württemberg. Mit dem Projektaufruf Exi - Gründungs-Gutschein wird ein ExiNet-Projekt, das erfolgreich die Gründungs Gutscheine Gastgewerbe modellhaft erprobt hat, aufgegriffen und für das ganze Land Baden-Württemberg weiterentwickelt. 3

4 Der Projektaufruf fällt unter das spezifischen Ziel A 3.1 des Operationellen Programms für Baden-Württemberg: Erhöhung der Zahl nachhaltiger Existenzgründungen. Im Operationellen Programm für Baden-Württemberg sind Ziele definiert, die mit den ESF-finanzierten Maßnahmen im Laufe der Förderperiode erreicht werden sollen. Inwieweit der einzelne Antrag dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen, wird mit zwei unterschiedlichen Indikatoren gemessen. Der Outputindikator quantifiziert und misst, was am Ende der Maßnahme stehen soll, der Ergebnisindikator gibt darüber Aufschluss, welche Wirkung erzielt wird. Für den vorliegenden Aufruf gelten folgende Indikatoren: Outputindikator: erster Outputindikator: A Zahl der geförderten Gründungen Der Output soll pro Antragsteller/ Förderjahr bei mindestens 250 Beratungsfällen in Stufe A liegen. Jedes im Rahmen der Beratung begleitete Gründungs-/ Übernahmevorhaben zählt einmal zum Output. Mindestens 50 Beratungsfälle pro Förderjahr sollten neben Stufe A auch Stufe B (wachstumsorientierte Gründungen mit überdurchschnittlicher Arbeitsplatzentwicklung sowie mit einem höheren Innovationsgrad oder Kapitalbedarf) zugerechnet werden können. Der Antrag kann sich auch ausschließlich auf Beratungen in Stufe B beziehen, in diesem Fall soll der Output bei mindestens 150 Beratungen von wachstumsorientierten Gründungen mit überdurchschnittlicher Arbeitsplatzentwicklung sowie mit einem höheren Innovationsgrad oder Kapitalbedarf liegen. Zweiter Outputindikator: A 3.1-1: Zahl der sensibilisierten, informierten oder qualifizierten Teilnehmenden. Hier können die Teilnehmenden an den in untergeordnetem Umfang möglichen flankierenden Maßnahmen wie Infoveranstaltungen etc. gezählt werden. 4

5 Ergebnisindikator: A Reduzierung des Anteils der Marktaustritte bei den geförderten Unternehmen innerhalb von fünf Jahren nach Gründung Angaben zu den Outputindikatoren sind zwingend notwendig. Im Falle einer Bewilligung wird die Zielerreichung des Projekts u. a. anhand des erreichten Outputindikators gemessen. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) wird die Umsetzung des Projektaufrufes koordinierend begleiten mit dem Ziel, ein landesweit transparentes und übersichtliches Unterstützungsangebot für (potenzielle) Existenzgründer/innen in der Vorgründungsphase zu schaffen, ein einheitliches Marketing des Beratungsangebotes zu forcieren sowie ein landesweite Vernetzung der Akteure zu unterstützen. Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern bildet eines der Leitziele der Gemeinschaftspolitik und ist als Querschnittsziel bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen. Bei der Planung und Umsetzung der Vorhaben sollen deshalb innerhalb der genannten Zielgruppe die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. 2. Wesentliche Inhalte, die im Antrag berücksichtigt werden sollen Forderfähig sind insbesondere die Organisation und Durchführung von Beratungen vor Gründung für Einzelgründungen und Gründungsteams (Stufe A). die Organisation und Durchführung von zusätzlicher Beratung für wachstumsorientierte Gründungen in der Vorgründungsphase für Einzelgründungen und Gründungsteams (Stufe B). in untergeordnetem Umfang flankierende Maßnahmen wie die Unterrichtung der Zielgruppe über Zweck, Nutzen und Erfolg einer Vorgründungsberatung 5

6 einschließlich Werbung für die Inanspruchnahme der Beratungen oder auch Kooperationen mit Banken und Mikrofinanzierern. Die Beratungen sollen dazu dienen, Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens zu geben, zu klären, ob und ggf. auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann (z.b. durch Evaluierung der Geschäftsidee oder der geplanten Betriebsübernahme, Unterstützung bei der Konkretisierung und Erstellung des Geschäftskonzepts) sowie die Existenzgründerinnen und -gründer bei der Umsetzung des Gründungsvorhabens zu begleiten (z.b. Begleitung zu Bankgesprächen oder Verhandlungen mit Betriebsübergebern, Vorbereitung auf Präsentationen vor Risikokapitalgebern, Anbahnung von Mikrofinanzierungen). Die Vorgründungsberatung richtet sich an Personen, welche planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Zur Existenzgründung zählen die Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung und Franchisenehmerschaften. Somit richtet sich die Vorgründungsberatung an Personen, welche eine selbständige und auf eine Vollexistenz ausgerichtete Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben (Gründung, Unternehmensübernahme oder tätige Beteiligung i. V. m. Geschäftsführungsfunktion - durch Gewerbean- oder -ummeldung, Handelsregistereintrag oder Meldung der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt). Bei bereits zuvor bestehender selbständiger Tätigkeit im Nebenerwerb kann eine Vorgründungsberatung in der Phase durchgeführt werden, in der eine tragfähige Vollexistenz durch die selbständige Tätigkeit angestrebt wird (Anhaltspunkte können sein: Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Ende des Studiums/ der Ausbildung/ einer Familienpause, die bisherigen Jahresumsätze fallen unter das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen, z. Zt. unter ). 6

7 Ein besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, dass folgende in der Gründungsstatistik unterrepräsentierten Zielgruppen mit der Gründungsberatung erreicht werden: Personen mit Migrationshintergrund Frauen und die Personengruppe 40+ Zur Durchführung der individuellen Beratungen müssen qualifizierte Beraterinnen und Berater mit entsprechender Erfahrung und Sachkunde eingesetzt werden. Das vorgesehene Raster für die Kompetenzprofile der organisationseigenen (festangestellten) und freien Berater/innen einschließlich der ggf. zusätzlichen Anforderungen beim Einsatz für die o. g. in der Gründungsstatistik unterrepräsentierten Zielgruppen ist im Antrag darzulegen und im Falle einer Bewilligung öffentlich zugänglich zu machen, bspw. im Internet. Des Weiteren ist darzulegen, wie die Beratungsqualität der Berater/innen über die Projektlaufzeit gesichert werden soll. Es ist erwünscht, dass der Projektträger eine etablierte Erstanlaufstelle für Existenzgründer/innen unterhält oder mit einer entsprechenden Stelle eng kooperiert. Als Erstanlaufstellen gelten Stellen, welche nachweislich einen umfassenden Gründerservice inkl. kostenlosen Erstgesprächen bzw. Einstiegsberatungen sowie Qualifizierungsangebote anbieten. Diese in der Regel öffentlich (teil-)finanzierten Angebote sind im Rahmen dieses Förderaufrufs nicht (zusätzlich) förderfähig, sollen aber im Regelfall der Vorgründungsberatung vorausgehen. Zur Erläuterung folgender Punkte können Anlagen (ergänzend zum Antragsformular) eingereicht werden: 1. den vorgesehenen Ablauf des Beratungsprozesses und die Vorgehensweise zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Beratungsangebots. Dies beinhaltet insbesondere: Prüfung der Eignung von Beraterinnen und Beratern, Ermittlung und Definition des Beratungsbedarfs eines / einer Antragsteller/in (Inhalt, Umfang, ggf. in Kooperation mit einer Erstanlaufstelle), Vermittlung der geeignete Beraterinnen und Berater sowie Prüfung der Beratungsergebnisse. 7

8 2. ob und ggf. wie eine flächendeckende Betreuung von Beratungsanfragen aus ganz Baden-Württemberg bzw. aus einzelnen baden-württembergischen Regionen (gem. Verwaltungsgliederung des Landes Baden-Württemberg) gewährleistet werden kann. 3. ob eine Spezialisierung auf bestimmte Branchen erfolgen soll. 4. Art und Form der Standardisierung des Beratungsangebots (z. B. einheitlich strukturierte Dokumentation der Beratungsergebnisse bzw. Berichte). 5. Art und Umfang der beabsichtigten Kooperation mit Erstanlaufstellen und ggf. weiterer am Projekt beteiligter Einrichtungen / Initiativen / Vereinigungen / etc. und die vorgesehene Arbeitsteilung. 6. Zahl und vorgesehenen durchschnittlichen Umfang (in Stunden) der geplanten Vorgründungsberatungen (getrennt nach Stufe A und B). 7. Art und Umfang der Verzahnung mit dem Förderangebot des Bundes für die Nachgründungsphase. 8. Erschließen der unterrepräsentierten Zielgruppen (Personen mit Migrationshintergrund, Frauen, Personengruppe 40+) und Berücksichtigung der ggf. daraus folgenden besonderen Problemlagen 9. Einbeziehung von potenziellen Kapitalgebern bei Gründungsvorhaben (Banken, Beteiligungsgesellschaften, Business-Angels, Mikrofinanzinstituten) 10. Beschreibung der geplanten öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten und sonstigen Maßnahmen für das 1. Halbjahr 2012 sowie eine Grobkonzeption der Aktivitäten der Folgejahre. 11. Höhe und Art etwaiger geplanter Einnahmen, z. B. (Teilnahme)-Gebühren für die Beratungsleistungen. 12. falls vorhanden: Referenzen vergleichbarer Projekte 13. detaillierte Berechnungsgrundlagen zum Kosten- und Finanzierungsplan 14. Freistellungserklärungen, falls eigenes Personal für das Projekt freigestellt werden soll 8

9 Nicht gefördert werden folgende Beratungen: Beratungen in der Festigungsphase (siehe unter Verhältnis zu ergänzenden Förderangeboten, Gründercoaching Deutschland); Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben; Beratungen, die überwiegend im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von Logos, Briefpapier, Visitenkarten, Flyern, Broschüren, Plakaten, Mailings etc. stehen sowie Beratungen zur Gestaltung und Erarbeitung von Internetseiten bzw. eines Internetauftritts, Sachverständigengutachten, Energieeinsparberatungen, Qualitätsprüfungen und technische, chemische und ähnliche Untersuchungen; Beratungen, die überwiegend Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zum Gegenstand haben; Beratungen, die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten auf Provisionsbasis beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren, Dienstleistungen und Finanzierungen ausgerichtet sind, die vom Projektträger oder der Beraterin / dem Berater selbst vertrieben werden (Neutralität); die Beschaffung und Erarbeitung von EDV-Software; Beratungen, die Architekten- und Ingenieurleistungen zum Gegenstand haben; Beratungen, die durch Angehörige in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten bis dritten Grades oder eine Ehepartnerin / einen Ehepartner bzw. eine/n eingetragene/n Lebenspartner/in durchgeführt werden. Die Förderung von regionalen Projekten kommt in Betracht, sofern eine schlüssige und abgestimmte Arbeitsteilung mit anderen regionalen oder überregionalen Projekten vorliegt. Möglich ist auch die Förderung von überregionalen Beratungsangeboten, welche auf bestimmte Branchen fokussiert sind. Die Projektlaufzeit beginnt frühestens am 01. Mai 2012 und endet voraussichtlich spätestens am 30. September

10 Verhältnis zu ergänzenden (Förder-) des Bundes und des Landes Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen der EU, des Bundes oder des Landes finanziert werden, dürfen nicht nochmals aus diesem Projektaufruf gefördert werden. (Verbot der Doppelförderung). Gründercoaching Deutschland Der Inhalt des Projekts soll nicht in Konkurrenz zum Bundesprogramm Gründercoaching Deutschland stehen, sondern im Bedarfsfall einen möglichst nahtlosen Übergang von der Vorgründungsberatung in das Bundesprogramm ermöglichen, welches nach Beginn der selbständigen Tätigkeit in Anspruch genommen werden kann. 3. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die sich dazu verpflichten, Vorgründungsberatungen neutral, d. h. trägerübergreifend und unabhängig von eventuellen anderen Leistungen oder Mitgliedschaften, durchzuführen. Dem Antrag sind ergänzende Unterlagen beizufügen, aus denen die bisherigen Erfahrungen und Kenntnisse des Antragstellers im Bereich der Beratung und der Begleitung von Existenzgründungen dargelegt sind. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind Unternehmen im Sinne von RdNr.10 der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (veröffentlicht im Amtsblatt der EU C 244 vom 1. Oktober 2004), wenn bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist; wenn bei Gesellschaften, in denen mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haftet, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und 10

11 mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist; wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind. 4. Zuwendungsvoraussetzungen a.) Die Maßnahme muss den einschlägigen EU-Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg sowie den haushaltsrechtlichen und den sonstigen einschlägigen nationalen Bestimmungen entsprechen. Diese finden Sie im Internet unter b.) Der Antragsteller erklärt sich im Falle einer Bewilligung mit den geltenden Bestimmungen der EU zur Publizität (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006), insbesondere mit der Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten, das veröffentlicht wird, einverstanden. Im Verzeichnis der Begünstigten wird der Zuwendungsempfänger (Begünstigter), die Bezeichnung des Vorhabens und der Betrag der für das Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Beteiligungen veröffentlicht. c.) Zuwendungsempfänger und Teilnehmende sind verpflichtet, bis mindestens an Monitoring- und Evaluationsmaßnahmen teilzunehmen. d.) Es müssen die EDV-technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) gegeben sein, um die Anbindung an das L-Bank-System zu gewährleisten. e.) Im Falle einer Bewilligung müssen detaillierte statistische Daten zu den Projektbeteiligten im Teilnehmendenstammblatt bzw. Unternehmensstammblatt über das L-Bank-System abgegeben werden. Welches Stammblatt abzugeben ist, hängt vom Output-Indikator ab: Wird der Outputindikator Ihres Projekts über die erreichten Personen definiert, sind Teilnehmendenstammblätter abzugeben. Wird der Outputindikator Ihres Projekts über die Zahl der erreichten Unternehmen definiert, sind Unternehmensstammblätter abzugeben. Sowohl für Unternehmensstammblätter als auch für Teilnehmendenstammblätter gibt es eine ausführliche Fassung, die in der Regel zu verwenden ist. 11

12 Daneben gibt es Bagatellstammblätter, hier sind nur wenige Angaben zu den Projektbeteiligten erforderlich. Bagatellmaßnahmen sind Informationsveranstaltungen bis zu einer Dauer von i. d. R. maximal zwei Tagen (bspw. Messen) und Kurzberatungen bzw. Kurzkontakte bis zu einer Dauer von i. d. R. maximal vier Stunden, bei denen eine Abfrage von ausführlicheren Informationen unverhältnismäßig wäre. Für diesen Aufruf sind Teilnehmendenstammblätter zu verwenden. Für alle (potenziellen) Existenzgründer, die insgesamt mehr als 4 Stunden beraten werden, sind die Angaben nach dem regulären Teilnehmerstammblatt zu erheben. Des Weiteren sind soweit möglich die Adressen der projektbeteiligten (potenziellen) Existenzgründer/innen vorzuhalten, damit diese für Evaluationszwecke befragt werden können. Insgesamt kann der Output-Indikator nur so hoch sein wie die Gesamtzahl der über die Stammblätter gemeldeten Teilnehmenden bzw. Unternehmen. Die Projektbeteiligten dürfen nur einmal während der Projektlaufzeit als Output bzw. in den Stammblattdaten gezählt werden. f.) Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht. Aufwendungen: Förderfähig sind folgende Kostenpositionen: Personalaufwendungen (Position 1.1 im Kostenplan): Zuschussfähig sind Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile bzw. Honorare für die Personen, welche die unter Punkt 2 wesentliche Inhalte beschriebenen Aufgaben wahrnehmen. Bei den Personalaufwendungen kann es sich um Aufwendungen für fest bzw. befristet angestelltes Personal in Voll-/Teilzeitbeschäftigung oder für freie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen handeln, die für das Projekt mit einem bestimmten Zeitkontingent freigestellt bzw. eingesetzt werden. 12

13 Personalausgaben für Projektleitung und -durchführung, darunter fallen auch festangestellte Berater/innen, sind bis maximal pro Jahr und Vollzeitstelle (einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile) förderfähig. Festangestellte (organisationseigene) Berater/innen, die vom Zuwendungsempfänger in diesem Projektaufruf eingesetzt werden, dürfen vom Zuwendungsempfänger nicht in weiteren aus Bundes-ESF, aus sonstigen EU- Mitteln, aus Bundesmitteln oder aus Landesmitteln geförderten Beratungen eingesetzt werden. Bei Honoraren für freie Berater/innen beträgt der zuschussfähige Höchstsatz 100 pro Stunde. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Pool der freien Berater/innen sind transparent zu machen. Der Pool freier Berater/innen ist für Neuzugänge offen zu halten. Personalausgaben für die Projektassistenz - auch im Zusammenhang mit Verwaltungsaufgaben beim Träger - sind bis maximal pro Jahr und Vollzeitstelle (einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile) förderfähig. Aufwendungen für Reisen (Position 1.2 im Kostenplan) Zuschussfähig sind für Personal nach Kostenposition 1.1 grundsätzlich Ausgaben nach dem Landesreisekostengesetz. Für Fahrten mit dem PKW können stets bis zu 0,35 pro Kilometer angesetzt werden. Fahrten zwischen Wohnort und Projektstandort sind nicht zuschussfähig. Publizität für das Projekt (Position 3.5 im Kostenplan): Zuschussfähig sind Ausgaben (Fremdvergabe gegen Rechnung Dritter) für vorhabensspezifische Informationsmaßnahmen im Rahmen des Projekts. Darunter fallen beispielsweise: Erstellung einschließlich Gestaltung und Druck von Printerzeugnissen wie Broschüren, Flyer, Plakate, Einladungen, Unterlagen für Veranstaltungen bzw. 13

14 Dokumentationen von Veranstaltungen, Leitfäden, Handbücher und sonstige Printmedien; Mieten für Veranstaltungsräume und Veranstaltungstechnik Messeteilnahmen (Standflächenmiete oder Aufwendungen für Komplettstände des Messeveranstalters); Anzeigen sowie Ausgaben für die Erstellung einschließlich Konzeption, Design und Betrieb eines projektspezifischen Internetauftrittes und dessen Pflege (einmalig in voller Höhe abzusetzen, Sofortabschreibung). Hierbei sind Publizitätsvorschriften zu beachten, Erläuterungen dazu finden Sie unter Zuschussfähig sind nur die oben genannten im Kosten- und Finanzierungsplan (Bestandteil des Antrags) geöffneten Kostenpositionen. Gesperrte Positionen dürfen nicht besetzt werden und sind nicht förderfähig. Abschreibungen sind nicht förderfähig. Nähere Erläuterungen zu den zuschussfähigen Aufwendungen finden Sie in der im Internet unter abrufbaren Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen. Finanzierung: Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Fehlbedarf ist die Differenz zwischen der Gesamtsumme aller zuschussfähigen Aufwendungen und der Gesamtsumme geplanter bzw. darüber hinausgehender privater und öffentlicher Finanzierung. Das heißt im Rahmen einer Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) wird der nachgewiesene Fehlbedarf maximal in Höhe des bewilligten Betrags bezuschusst. Sind die Einnahmen höher oder die Aufwendungen geringer als ursprünglich geplant, reduziert sich der Zuschuss grundsätzlich. Eigene Mittel des Antragstellers müssen i. d. R. in voller Höhe eingebracht werden, auch wenn sich die Gesamtaufwendungen verringern. 14

15 Teilnehmerkosten können nicht in die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben eingebracht werden, die Finanzierungspositionen 1.3, und sind gesperrt. Auch weitere Zuschüsse aus EU-Mitteln dürfen nicht zur Finanzierung der zuschussfähigen Aufwendungen herangezogen werden. Eigene Mittel des Antragstellers und Finanzierungsbeiträge Dritter, darunter fallen auch (Teilnahme)-Gebühren der beratenen Personen, sind in Höhe von mindestens 20 % der zuschussfähigen Aufwendungen einzusetzen. Der danach verbleibende Fehlbedarf wird aus Mitteln des ESF und aus Landeskofinanzierungsmitteln (Position im Finanzierungsplan) getragen. Bezogen auf die Gesamtfinanzierung beträgt der Zuschuss aus ESF-Mitteln maximal 40% und der Zuschuss aus Landeskofinanzierungsmitteln maximal 40%. Für die Betreuung und Begleitung der Existenzgründer/innen in Stufe A sollen höchstens geringe, vorzugsweise aber keine (Teilnahme)-Gebühren erhoben werden. In Stufe B sollen die (Teilnahme-)Gebühren nicht höher liegen, als üblicherweise im Bundesprogramm Gründercoaching Deutschland (max. 50%, derzeit 400 / TW). (Teilnahme)-Gebühren der beratenen Personen sind unter Position 1.2 in den Finanzierungsplan einzubringen. Eine weitere Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder sonstigen EU-Mitteln oder aus sonstigen Landesmitteln (Position im Finanzierungsplan) ist nicht zulässig. Dem Antrag sind Berechnungsgrundlagen beizufügen. Dort sind alle Aufwendungen und Finanzierungsbeiträge genau zu spezifizieren, nachvollziehbar zu berechnen und zu erläutern. Bei der Antragstellung sollte beachtet werden, dass Mittel, die im geplanten Kalenderjahr nicht verbraucht werden, verfallen, d. h. nicht automatisch in darauf folgende Kalenderjahre übertragen werden. Änderungsanträge für ein Kalenderjahr müssen innerhalb des betreffenden Kalenderjahres, spätestens zum des jeweiligen Jahres, gestellt werden. 15

16 5. Termine Anträge können bis zum 16. Januar 2012 eingereicht werden. Die Anträge müssen bis zum genannten Termin vollständig und unterschrieben bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, Karlsruhe eingegangen sein. Antragsvordrucke und Antragserläuterungen mit ausführlichen Informationen zur Antragstellung sind im Internet unter abrufbar. 6. Auswahlverfahren Die Auswahl der eingereichten Projektanträge durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft erfolgt nach den folgenden Kriterien: Förderfähigkeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Relevanz und Zielerreichung Fachliche Qualität des Vorhabens Leistungsfähigkeit des Antragstellers und des Trägers Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Beitrag zu den Querschnittszielen Bei branchenspezifischen Projektanträgen wird landesweit höchstens ein überregionales Projekt je Branche gefördert. Bei Bedarf erfolgt ein weiteres Ranking zwischen den konkurrierenden Anträgen einer Branche oder einer Region. Das Projekt ist im Antragsvordruck und den zugelassenen zusätzlichen Anlagen so zu beschreiben, dass es anhand der vorgenannten Auswahlkriterien beurteilt werden kann. Ergänzend eingereichte Unterlagen, die nicht explizit angefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Der eingereichte Antrag, einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan, ist verbindlich und kann vom Antragsteller im Rahmen des Antragverfahrens nicht nachträglich geändert werden. 16

17 Hinweis: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg und die L- Bank werden sich im Bewilligungsbescheid vorbehalten: die Festlegung nachträglicher Bestimmungen bzw. deren Änderung und Ergänzung insbesondere für den Fall, dass Veränderungen öffentlich finanzierter Beratungsangebote für Gründerinnen und Gründer die Inhalte und Ziele der Fördermaßnahme tangieren. die Fördersumme der jeweiligen Projekte während der Projektlaufzeit entsprechend dem sich tatsächlich abzeichnenden Bedarf zu kürzen bzw. zu erhöhen. zur Steigerung der Transparenz die Qualitätsstandards der Projektträger sowie die eingesetzten Berater/innen mit ihrem Profil zu veröffentlichen. auf eine einheitliche Kommunikation des Beratungsangebotes und der Förderung durch den ESF sowie das Land durch entsprechende Vorgaben hinzuwirken, zum Beispiel durch die Vorgabe, einheitlich gestallte Vordrucke zu verwenden oder durch die Veröffentlichung des Angebots in Publikationen des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg und im Internet, z.b. auf sowie ggf. geeignete Maßnahmen zu ergreifen um darauf hinzuwirken, dass Gründerinnen und Gründer das Beratungsangebot nicht mehrfach bei verschiedenen Projektträgern in Anspruch nehmen können. Mindeststandards für die Auswahl der Beraterinnen und Berater zu definieren. 7. Ansprechpersonen Referat "Existenzgründung und Unternehmensnachfolge - ifex": Arndt Upfold Telefon: 0711 / Arndt.Upfold@mfw.bwl.de Stabstelle Steuerung Europäischer Sozialfonds: Saskia Dinger Telefon 0711 / Saskia.Dinger@mfw.bwl.de Stand: Oktober

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