Situation der stationären Versorgung in bundesdeutschen Krankenhäusern

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/13904 Situation der stationären Versorgung in bundesdeutschen Krankenhäusern Vorbemerkung der Fragesteller DieSituationderKrankenhäuserinDeutschlandhatsichindenvergangenen Jahren zugespitzt und verschlechtert. Die Ursachen dafür sind vielschichtig. LänderundKommunensindihrenVerpflichtungenzurFinanzierungderKostenvonInvestitionenundBaumaßnahmenzumeistnurunzureichendnachgekommen.DerdarausresultierendeInvestitionsstauwirdaufbiszu50Mrd. Eurobeziffert.MitdemKonjunkturpaketIIhatdieBundesregierungfür InvestitionenindieInfrastrukturundhierinsbesondereauchinKrankenhäuser3,5Mrd.EurozurVerfügunggestellt.DadieLänder25Prozenthinzufügenmüssen,summierensichdieFinanzhilfenderöffentlichenHanddamit auf4,67mrd.euro,allerdingsnichtnurfürkrankenhäuser,sondernauchfür Städtebau,LärmsanierungundandereProjektezurModernisierungderkommunalenInfrastruktur.PresseberichtenzufolgewurdendieüberdasKonjunkturpaketIIzurVerfügunggestelltenMitteljedochbislangnurzueinemgeringen Anteil abgerufen oder gar schon verausgabt. SeitfünfJahrenerfolgtdieVergütungfürdiemedizinischenLeistungen,die inkrankenhäusernerbrachtwerden,überfallpauschalen.dieumstellungvon einervergütungnachtagessätzenhatindenkrankenhäuserndieversorgungsstrukturenunddieversorgungsqualitätimstationärenbereichstark verändert.umdieseauswirkungenzuerfassenundunerwünschtefolgengegebenenfallsabstellenzukönnen,wurdeimgesetzeinebegleitforschungverpflichtendvorgesehen.zahlreicheexpertinnenundexpertenbefürchten,dass durchdieumstellungpatientinnenundpatientenvermehrtvoreilignach HausegeschicktwerdenundeszusogenanntenblutigenEntlassungen kommt.docherstende2008wurdeeinentsprechenderauftragzurbeforschungderfolgendieserneuenvergütungsformaneinexternesinstitut vergeben.ungeachtetweitgehendfehlendererkenntnisseüberdieauswirkungenderumstellungauffallpauschalen-vergütungwurdediesevergütungsformaberinzwischenauchaufdenbereichderpsychiatrischen Krankenhäuser ausgeweitet. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom1.September 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode KlinikkonzerneübernehmenmitwachsendemTempoKrankenhäuser,diebislangvonKommunenbetriebenwurdenoderingemeinnützigerTrägerschaft waren.inkeinemanderenlandineuropawurdensovieleklinikenprivatisiertwieinderbundesrepublikdeutschland.eineumkehrdiesestrendsist nichtzuerwarten.selbstimbereichderuniversitäts-klinikengibtesprivatisierungenunddieübernahmederträgerschaftdurchkonzerne,dieprimär daszielverfolgen,profitefürihreaktionärezuerwirtschaften.patientinnen undpatienten,aberauchbeschäftigtebeklagenöffentlich,dasssichdieversorgungs-undpersonalsituationdadurchteilweisedramatischverschlechtert habe. JahrfürJahrtretenindeutschenKrankenhäusern400000bis600000Krankenhausinfektionenauf.DiesebedeutenfürdiebetroffenenPatientinnenund PatientennichtnurzusätzlichesLeiden,sondernführennachSchätzungenvon Expertenbei20000bis40000PatientinnenundPatientenzumTode.EffektiveBekämpfungsstrategienbeispielsweiseindenNiederlandenzeigen,dass vieledieserinfektionendurcheinfachehygienemaßnahmenvermeidbarsind. ZudemführendieseInfektionenzueinerimmensenunnötigenfinanziellen BelastungfürdasGesundheitssystem.Krankenhaus-HygienikerfordernwirkungsvolleverbindlicheRegelungen,ummitdenbekannten,geeignetenMaßnahmenInfektionennichtnurzueinemzuspätenZeitpunktzuerfassenund zuheilen,sondernsiedurchpräventionsmaßnahmenbereitsinihrerentstehungzuverhindern.darüberhinaussolltenärztinnenundärztenfür HygieneundHygienefachkräfteninKrankenhäuserninallenBundesländern gemäßdemvorbildvonberlin,sachsenundbremeneingesetztwerdenund dasfachpersonaldergesundheitsämterdurchpersonelleaufstockungund Qualifizierungbefähigtwerden,dieAufsichtspflichtbesserzugewährleisten. EswirdeinekonsequenteUmsetzungderbestehendenRichtliniedesRobert Koch-InstitutszurPräventionvonMRSA (Methicillin-resistenterStaphylococcusaureus)angemahnt.Außerdemistdafürzusorgen,dassdieEinführung undetablierungvonwirksamenpräventionsstrategienund-maßnahmengegenkrankenhausinfektionenfürdiekrankenhäuserauchbetriebswirtschaftlichsinnvollsind,damitesnichtzumverzichtaufderartigeinvestitionen kommt.beiderauswahldergeeignetenmaßnahmensindauchdiebeispiele erfolgreichereuropäischernachbarländerheranzuziehen.aktiveshandeln wieinhollandoderdänemarkistgefordertundnichtnurdiedokumentation der aufgetretenen Infektionsfälle. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungteiltdiedurchwegnegativeSituationsbeschreibungder Fragestellernicht.DasdeutscheKrankenhauswesengiltweltweitalssehr leistungsfähig.sosinddeutschekrankenhausmanagerunddasdrg-system (DiagnosisRelatedGroups-System)internationalsehrgefragt.Beispielsweise wurdedasdeutschedrg-systemindieschweizexportiert.allerdingssprechendiefragestellereinigeaktuelleproblemezutreffenderweisean,sodenso genannten Investitionsstau. ObwohldieLändernachdemKrankenhausfinanzierungsgesetzundnäherer BestimmungdurchLandesrechtverpflichtetsind,denKrankenhäuserndiezur DeckungderförderungsfähigenundunterBeachtungbetriebswirtschaftlicher GrundsätzenotwendigenInvestitionskostenerforderlichenFördermittelzur Verfügungzustellen,sinddieAusgabenderLänderzurFinanzierungvon KrankenhausinvestitionentrotzeineswachsendenInvestitionsbedarfsseit Jahrenrückläufigundvonrd.3,9Mrd.EuroimJahr1993aufknapp2,7Mrd. EuroimJahr2008gesunken.DieBundesregierungbedauertdieseEntwicklung.SiehältnachhaltigeVerbesserungen,insbesondereauchhinsichtlichdes UmfangsderInvestitionsfinanzierungderKrankenhäuser,fürunverzichtbar. LeiderwarendieLänderauchimRahmenderKrankenhausfinanzierungsreformnichtbereit,sichfinanziellstärkeralsbisherbeiderInvestitionsförderungzuengagieren.MitdemimKrankenhausfinanzierungsreformgesetzver-

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/13974 ankertenentwicklungsauftragzurreformderinvestitionsfinanzierungistes aberimmerhingelungen,dieeinführungleistungsorientierterinvestitionspauschalenalsregelförderungzuermöglichen,mitdenendiekrankenhäuser flexibelkalkulierenkönnen.zudemstehenimrahmendeskonjunkturpaketsii zusätzlichefinanzhilfenderöffentlichenhandauchfürinvestitionenimkrankenhausbereichzurverfügung.eineabschließendebilanzzuumfangund WirksamkeitderimRahmendesKonjunkturpaketsIIimKrankenhausbereich geförderten Maßnahmen ist derzeit noch nicht möglich. AuchwennbislangkeineErgebnissedergesetzlichvorgegebenenDRG-Begleitforschungvorliegen,existierendennochdiversePublikationen,dieeine VielzahlpositiverAspektederDRG-Einführungdarstellen (u.a.verbesserung dertransparenzüberstationärekrankenhausleistungen).zugleichkonntendie vorhandenenstudiendiebefürchtungvonsystematischen blutigenentlassungen nichtbelegen (z.b.zentrumfürqualitätundmanagementimgesundheitswesen:drg-induzierteveränderungenundihreauswirkungenaufdie Organisationen,Professionals,PatientenundQualität,Juni2009).NichtzutreffendistzudemdieFeststellunginderVorbemerkungderFragesteller,dass fürdenbereichderpsychiatrischenkrankenhäusereineumstellungaufpsychiatrischefallpauschalenerfolgtsei.vielmehrwurdenmitdemkrankenhausfinanzierungsreformgesetzdieselbstverwaltungspartneraufderbundesebene (DeutscheKrankenhausgesellschaft,SpitzenverbandBundderKrankenkassen, VerbandderprivatenKrankenversicherunge.V.)durch 17ddesKrankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG)gesetzlichbeauftragt,mitdemZieldererstmaligenAnwendungimJahr2013eindurchgängiges,leistungsorientiertesund pauschalierendesvergütungssystemaufdergrundlagevontagesbezogenen EntgeltenfürpsychiatrischeundpsychosomatischeEinrichtungenzuentwickeln. DiegesetzlichenPflichtenzurQualitätssicherungnachdenRegelungendes 135aff.desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)treffenalleErbringer vonleistungendergesetzlichenkrankenversicherunggleichermaßen.diesgilt imstationärenbereichalsounabhängigdavon,inwelcherträgerschaftein Krankenhausgeführtwird.AngesichtsdeszunehmendenWirtschaftlichkeitsdrucksindenKrankenhäusernundderdadurchpotentiellausgelöstenFolgen fürdieversorgungsqualitätgewinnendiemaßnahmendervergleichenden,einrichtungsübergreifendenqualitätssicherunginsgesamtweiteranbedeutung. Siedienendazu,qualitativeAbweichungenindenKrankenhäusernzuerkennen,sichtbarzumachensowieVerbesserungeneinzuleitenbzw.Mängel abzustellen. AufgrundderimmerälterwerdendenBevölkerungmitzunehmenderMorbiditätsowiedesAnstiegesvoninvasivenEingriffenundimmunsuppressiver TherapiesteigtdasRisiko,währendeinesKrankenhausaufenthalteseineInfektionzuerwerben,stetigan.DurchgeeigneteHygienemaßnahmenistvermutlich etwaeindritteldieserinfektionenvermeidbar.dazubestehenbereitseine ReihevonRegelungenbzw.Maßnahmen.SoenthältdasInfektionsschutzgesetz (IfSG)eineReihespezifischerBestimmungen,damitdieGesundheitsämterund dieübrigenzuständigenlandesgesundheitsbehördenmaßnahmentreffenkönnen,umnosokomialeinfektionenzuverhütenundzubekämpfen.zudemhat diein 23Absatz2IfSGgesetzlichverankerteKommissionfürKrankenhaushygieneundInfektionspräventionbeimRobertKoch-Institut (RKI)eineReihe vonempfehlungenzurpräventionnosokomialerinfektionenerarbeitet,diein regelmäßigenabständenaktualisiertwerden.dasbundesministeriumfür Gesundheit (BMG)hatinZusammenarbeitmitdenBundesministerienfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz (BMELV)sowiefürBildung undforschung (BMBF)dieDeutscheAntibiotika-Resistenzstrategie (DART) entwickeltundimnovember2008deröffentlichkeitvorgestellt.dartenthält einereihevonmaßnahmenzurerkennung,verhütungundbekämpfungvon

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Antibiotika-Resistenzenininsgesamt42Aktionen,diebis2013umgesetzt werden.dasnationalereferenzzentrum (NRZ)fürdieSurveillancevonnosokomialenInfektionenwertetimRahmendesKrankenhaus-Infektions-Surveillance-Systems (KISS)dieihmnacheinheitlichemStandardvonzurzeitüber 300auffreiwilligerBasisteilnehmendenKrankenhäusernübermitteltenDaten zuausgewähltennosokomialeninfektionenausundstelltdiezusammengefasstenundanonymisiertendateningeeigneterformalsreferenzdatenbereit.das NRZfürdieSurveillancevonnosokomialenInfektionenamInstitutfür HygieneundUmweltmedizinderCharitéBerlinwirdvomBMGgefördert.Die wichtigsteundeinfachstemaßnahmezurvermeidungvonnosokomialeninfektionenstelltdiehändedesinfektiondar.dasbmgförderthierzuseitjanuar 2008die AktionSaubereHände,diedasAktionsbündnisPatientensicherheit e.v.,diegesellschaftfürqualitätsmanagementindergesundheitsversorgung e.v.unddasnrzfürdiesurveillancevonnosokomialeninfektionenins Leben gerufen haben. 1.a)WiegroßistderAnteilandenFinanzmittelnausdemKonjunkturpaketII,dendieLänderfürInvestitioneninKrankenhäusernvorgesehen haben? b)inwelcherhöhesindbereitsinvestitionsmittelausdemkonjunkturpaketiiverausgabtworden,undinwelcherhöhegibtesfesteaufträge bzw. Planungen und Anträge? c)wiesiehtdieverteilungdieserinvestitionsfinanzierungfürkrankenhäuser in den unterschiedlichen Bundesländern aus? Die Fragen 1a bis 1c werden zusammen beantwortet. VerfassungsrechtlicheGrundlagefürdieGewährungvonFinanzhilfendurch denbundanländerundkommunenistartikel104bdesgrundgesetzes (GG). WiebeiFinanzhilfenverfassungsrechtlichvorgegeben,obliegtdieUmsetzung deszukunftsinvestitionsgesetzesgrundsätzlichdenländern.derbundstellt diefinanzhilfennachdemzukunftsinvestitionsgesetzdenländernzureigenen BewirtschaftungzurVerfügung.ErstnachAbschlussderMaßnahmenerhält derbundzurprüfungderzweckgerechtenverwendungderfinanzmittelvon denländernumfassendeangabenzudenprojekten.diezuständigenstellen derländersindermächtigt,dieauszahlungderbundesmittelanzuordnen,sobaldsiezuranteiligenbegleichungerforderlicherzahlungenbenötigtwerden. Der Mittelabruf erfolgt nicht nach Förderbereichen. DerBundesregierungliegendaherzumgegenwärtigenZeitpunktwederabschließendeAngabendazuvor,wiegroßderAnteilandenFinanzmittelnaus demkonjunkturpaketiiist,dendieländerfürinvestitioneninkrankenhäusernvorgesehenhaben,nochdazu,inwelcherhöhebereitsinvestitionsmittel im Förderbereich Krankenhäuser verausgabt worden sind. AuchliegenderBundesregierungzumgegenwärtigenZeitpunktkeineabschließendenAngabenvor,inwelcherHöheesbereitsfesteAufträgebzw.PlanungenundAnträgefürInvestitionenimKrankenhausbereichgibt.EinigeLänderhabenjedochimBereichKrankenhäuserschonmitderRealisierungvon Projektenbegonnen.AlsbegonnengeltennebenbereitsbeauftragtenProjekten auchsolche,diebereitsbewilligtwordensind.fürdieseprojekteindenländernistdiehöhedesinvestitionsvolumens,dasnebendemausöffentlichen MittelnfinanziertenTeilauchdenvondritterSeitefinanziertenTeilbeinhaltet, der folgenden Übersicht zu entnehmen:

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/13974 Land Investitionsvolumen in Mio. Baden-Württemberg12,0 Bayern128,3 Berlin72,6 Brandenburg16,6 Bremen12,2 Hamburg3,0 Hessen0 Mecklenburg-Vorpommern48,0 Niedersachsen31,3 Nordrhein-Westfalen14,0 Rheinland-Pfalz48,1 Saarland4,0 Sachsen27,0 Sachsen-Anhalt0 Schleswig-Holstein54,5 Thüringen6,5 2.a)WelchewissenschaftlichenErkenntnissehatdieBundesregierungbezüglichderFolgendesFallpauschalen-Systems,dasfürdieAbrechnung der Behandlungen in Krankenhäusern eingeführt wurde? WissenschaftlichbelastbareErgebnissederDRG-Begleitforschungnach 17b Absatz8KHGzudenAuswirkungendesDRG-SystemsliegenderBundesregierungnochnichtvor.NachderderzeitigenFakten-undLiteraturlagekönnen jedoch die folgenden Erkenntnisse festgehalten werden: Die Krankenhausverweildauer sinkt. Die Transparenz über Krankenhausleistungen wurde nachhaltig gesteigert. VieleKrankenhäuserhabenMaßnahmenzurSteigerungderWirtschaftlichkeit ergriffen. EindeutigeBelegefürnegativeAspektewiediegezielteSelektionvon lukrativenpatientinnenundpatienten,einezunahme blutigerentlassungen oder für einen Drehtüreffekt gibt es bislang nicht. b)warumwurdederauftragfürdiebegleitforschungerstmiteinerverzögerung von mehreren Jahren erteilt? DerGesetzgeberhatmitderDurchführungderBegleitforschungbzw.derAusschreibungvonForschungsaufträgenzudenAuswirkungendesDRG-Systems dieselbstverwaltungspartneraufderbundesebenebeauftragt ( 17bAbsatz8 KHG).DasiesichdieserAufgabezunächstnurzögerlichangenommenhaben, hatdasbmgdieselbstverwaltungspartnermehrfachnachdrücklichzueiner zügigendurchführungderbegleitforschungaufgefordert.diemöglichkeit einer Ersatzvornahme stand dem BMG dabei jedoch nicht zur Verfügung.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode UrsächlichfürdieVerzögerungenistauch,dasssichdieSelbstverwaltungspartnerfüreinedifferenzierteHerangehensweisezurVergabederForschungsaufträgeentschiedenhaben.FürdasDatenjahr2004wurdevomDRG-Institut erstmalsfürzweckederbegleitforschungeineallgemeinzugänglicheauswertungderdatennach 21desKrankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)zur Verfügunggestellt.FürdieAusschreibungwurdeimJahr2006zunächstvonden SelbstverwaltungspartnerneineMachbarkeitsstudievergeben,umdiedatentechnischeUmsetzbarkeitvonFragenfürdieBegleitforschungzuüberprüfen unddenzeitlichenundfinanziellenaufwandfürentsprechendeforschungsaufträgeabzuschätzen.imrahmendieservorstudiewurdenaufdergrundlage voninterviewergebnissen,einerliteraturrecherchezunationalenundinternationalenerfahrungswertensowiederbetrachtungdersituationzubeginnder DRG-EinführungimJahr2007rd.50ForschungsfragenalsBasisfüreine europaweiteausschreibungdesforschungsauftragsfürdiebegleitforschung entwickelt.imfrühjahr2008gabdasdrg-institutdieeuropaweiteausschreibunginnerhalbeinesnichtoffenenverfahrensbekannt.nachdurchführungder europaweitenausschreibunghabendieselbstverwaltungspartnerimdezember 2008dieIGESInstitutGmbHmitderDurchführungderBegleitforschungbeauftragt. c)warumhatdiebundesregierungtrotzoffenkundigeruntätigkeitder SelbstverwaltungnichtfrüherentschiedeneingegriffenundperErsatzvornahmeselbereinebegleitendeBeforschungdieserVergütungsumstellung in die Wege geleitet? DerBundesregierungstanddieMöglichkeiteinerErsatzvornahmenach 17b Absatz7KHGnichtoffen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage2bverwiesen. d)wannerwartetdiebundesregierungergebnissedieserbegleitforschung? MitErgebnissenfürdieersteStufederBegleitforschung,dieDatenderJahre 2004bis2006analysiert,istnachAuskunftdesDRG-InstitutszumEndedes laufenden Jahres zu rechnen. 3. a) Wie sieht derzeit die Verteilung der Krankenhausträgerschaft aus? b)wievielprozentderkrankenhäusersindbereitsprivatisiert,und welche weitere Entwicklung ist zu erwarten? Die Fragen 3a und 3b werden zusammen beantwortet. DieKrankenhausstatistikdesStatistischenBundesamtesweistnachdemletzten verfügbarenstandfürdasjahr2007insgesamt677krankenhäuserinöffentlicher,790krankenhäuserinfreigemeinnützigerund620krankenhäuserin privaterträgerschaftaus.dabeiistderanteilderkrankenhäuserinprivater Trägerschaftvon16,2ProzentimJahr1993auf29,7ProzentimJahr2007angestiegen. c)welcheerkenntnissehatdiebundesregierunghinsichtlichbeklagter MängelbeiderBehandlungsqualitätundderPersonalsituationinpriva- tisiertenkrankenhäusernbzw.imprivatisiertenuniklinikummarburg- Gießen? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedarübervor,dassKrankenhäuserinprivaterTrägerschafteineschlechtereBehandlungsqualitäterbringen als andere Krankenhäuser.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/13974 InformationenzurQualitätundPersonalsituationdesprivatisiertenUniklinikums Marburg-GießenkönnendenQualitätsberichtendesKlinikumsentnommenwerden,dieimInternetaufdenSeitendesKlinikumssowieaufdenQualitätsberichtseitenderKrankenkassenverbändeveröffentlichtsind (z.b. d)welcheerkenntnissehatdiebundesregierunghinsichtlichdergewinnerwartungenundprofitabschöpfungverschiedenerbetreiberprivatisierter Krankenhäuser bzw. Krankenhausketten? DenBetreibernvonKrankenhäusernistes unabhängigvonderartihrer Trägerschaft nichtverboten,überschüssezuerzielenoderanzustreben.insofernnehmenkrankenhäuserinprivaterträgerschaft,dieebensowiekrankenhäuserinöffentlicheroderfreigemeinnützigerträgerschaftdenihnenobliegendenöffentlichenversorgungsauftragzuerfüllenhaben,keinesonderstellung ein.obundinwelchemumfangbetreibervonkrankenhäuserngewinneerwartenoderrealisierenkönnen,hängtmaßgeblichunteranderemvondem Leistungsspektrum,derWirtschaftlichkeit,denMarktchancenundderWettbewerbssituationdereinzelnenKrankenhäuserab.DieBundesregierunggeht davonaus,dassdementsprechendauchprivatekrankenhausträger,soferndie konkretegesamtbewertungdervorgenanntenparameterdieprognosevoneinnahmeüberschüssenzulässt,ihrejeweiligengewinnerwartungenkalkulieren. ImÜbrigengehtdieBundesregierungdavonaus,dassdieBetreiberprivatisierterKrankenhäuser ähnlichwieanderekrankenhausbetreiber schonaus GründenderVerbesserungihrerWettbewerbssituationerzielteEinnahmeüberschüsse auch zur Optimierung der Versorgung reinvestieren. e)wiebeurteiltdiebundesregierungdieveränderungeninderträgerschaft deutscher Krankenhäuser? EinwichtigesunderhaltenswertesMerkmalderKrankenhausversorgungin DeutschlandistdieVielfaltderKrankenhausträger.Veränderungeninder TrägerschaftdeutscherKrankenhäuser,wiesieseitJahrenzubeobachtensind, siehtdiebundesregierungalsausdruckundfolgeeineswettbewerbs,der ChancenzurVerbesserungderQualitätderKrankenhausversorgungbietet. EineGefährdungderKrankenhausversorgungunddesErhaltsderVielfaltvon KrankenhausträgernvermagdieBundesregierungjedenfallsangesichtsder derzeitigenverteilungderkrankenhausträgerschaftmiteinembundesdurchschnittlichenanteilvonkrankenhäuserninprivaterträgerschaftvon29,7prozent,aufdie15,6prozentderakutstationärenkrankenhausbettenindeutschland entfallen, noch nicht zu erkennen. 4.a)WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung überdiebisherigen unverbindlichenempfehlungenunddokumentationspflichtenhinaus zurverbesserungderhygieneindenkrankenhäusernbezüglichder multiresistenten Keime? b)wosiehtdiebundesregierungjenseitsderländerkompetenzeneigene MöglichkeitenzukünftigperGesetz/VerordnungzurVerbesserungder Bekämpfung von Krankenhausinfektionen beizutragen? c)welchemöglichkeitensiehtdiebundesregierungdieländerzubesserenregelungenbezüglichkrankenhaushygienezubewegenbzw.sie zu unterstützen?

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode d)welcheregelungenhatdiebundesregierung abgesehenvonder schonlangevonderfraktiondielinke.gefordertenmeldepflichtfür MRSA indieserwahlperiodegetroffen,umfüreinebessere Krankenhaushygiene zu sorgen? Die Fragen 4a bis 4d werden zusammen beantwortet. AuchfürdieVerhütungundBekämpfungnosokomialerInfektionengibtdas IfSGdenzuständigenVollzugsbehördeneinumfangreichesrechtlichesInstrumentariumandieHand.Zunennensindinsbesondere 6Absatz3, 23 Absatz1und 36Absatz1und2IfSG.DieAufzeichnungundBewertung nosokomialerinfektionenunddesauftretensvonkrankheitserregernmit speziellenresistenzenundmultiresistenzennach 23Absatz1IfSGistdabei ein wichtiger Baustein in der infektionshygienischen Überwachung. DieEmpfehlungenderKommissionfürKrankenhaushygieneundInfektionsprävention (KRINKO)beimRKIhabensichalseinwichtigesInstrumentinden Anstrengungenerwiesen,dieHygieneinKrankenhäusernundmedizinischen EinrichtungenzuverbessernundnosokomialeInfektionenbesserzuverhüten. Siesindvombetroffenenärztlichenundmedizinisch-technischenPersonal sowievompflege-undreinigungspersonalinsoweitzubeachten,alssiegrundsätzlichdenmedizinischenstandardbeschreibenunddenstandderwissenschaftwiedergeben.rechtlichhabensiedarüberhinausdadurchbedeutung, dasssieals vorweggenommenesachverständigengutachten ingerichtsverfahrenzurkonkretisierungderberufsrechtlichensorgfaltspflichtenherangezogen werden. NebenrechtlichenMaßnahmenwiedemErlasseinerVerordnung,durchdie MRSA-NachweiseausBlutundLiquormeldepflichtiggemachtwurden,ergreift undfördertdiebundesregierungeinereihevonmaßnahmen,mitdenendie HygieneinKrankenhäusernverbessertunddasAuftretenunddieVerbreitung multiresistentererregerverhindertwerdensollen.hierzugehörtdievombmg unterstützte AktionSaubereHände.Danebenenthältvorallemdiedurchdas BMGinZusammenarbeitmitdemBMELVunddemBMBFerarbeiteteDART einereihevonmaßnahmenzurerkennung,verhütungundbekämpfungvon Antibiotika-Resistenzen.DieseMaßnahmentragendirektzurVerbesserungder HygieneindeutschenKrankenhäusernbei.Siesollenbis2013umgesetzt werden.zudemwirddasbmginzusammenarbeitmitfachgesellschaftenein FortbildungsprogrammzunosokomialenInfektionenunddieEinrichtungvon regionalen Netzwerken fördern. InderfachlichenZusammenarbeitmitdenzuständigenLandesbehördenwerdenbesonderserfolgreicheAnsätze,umdieHygieneinKrankenhäusernzu verbessernunddasauftretenunddieverbreitungmultiresistentererregerzu verhindern,ermittelt,analysiertundpropagiert.eineindividuellefachliche UnterstützungderLänderdurchdasRKIistdabeimöglich.EinBeispielist dieeinrichtungvonregionalennetzwerkenzurverhütungundbekämpfung vonantibiotika-resistenzennachdemvorbilddeseuregio-projektes MRSA-net. e)welchemöglichkeitensiehtdiebundesregierung,diepräventionvon KrankenhausinfektioneninnerhalbdesDRG-Systems (DRG Diagnosis Related Groups) besser zu vergüten? DasDRG-SystemwirdaufderGrundlagevonIst-KostenundIst-Leistungen deutscherkrankenhäuserkalkuliert.hierdurchkannerreichtwerden,dass Krankenhäuser,dieaufgrundvonInfektionenz.B.mitmultiresistentenErregerneinenhöherenVersorgungsaufwandhaben (z.b.wegenderisolation vonpatientinnenundpatienten),diesenauchvergütetbekommen.andererseits giltangesichtsderpauschalierungdesdrg-systemsaberauch,dasshygiene

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/13974 unddasbemühenumdievermeidungvoninfektionenfürdiekrankenhäuser lohnenswertsind,dahierdurchkomplikationenundeinerverlängerungder Krankenhausverweildauerentgegengewirktwerdenkann.Auchhierdurchkann daseinzelnekrankenhausverlustevermeidenodergewinneerreichen.imübrigenistanzumerken,dassbismärzjedesjahresvorschlägefüränderungen desdrg-systemsimrahmendesstrukturiertendialogsbeimdrg-institut eingereicht werden können. Bislang ist diese Option nicht ergriffen worden.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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