Die Änderung von Jahresabschlüssen nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen
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- Pia Koch
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1 Thema 01 (Betreuer: Dipl.-WiWi Philipp Schönfeld) Die Änderung von Jahresabschlüssen nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen Der große Senat des BFH hat am 31. Januar 2013 entschieden, dass es für zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungeklärte Rechtsfragen nicht auf die subjektive Auffassung des Bilanzierenden ankommt, auch wenn jene Beurteilung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar war. Grundsätzlich ist eine Änderung des Jahresabschlusses nicht vorgesehen; in der Praxis aber weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich vermeidbar. Handelsrechtlich ist unter einer Änderung jede Änderung der Form oder des Inhalts zu verstehen. Steuerrechtlich dagegen wird zwischen einer Bilanzberichtigung sowie einer Bilanzänderung unterschieden. Ziel der zu erstellenden Seminararbeit ist es, Anlässe bzw. Voraussetzungen für eine mögliche Änderung zu identifizieren, deren gesetzliche Zulässigkeiten darzulegen sowie Änderungsmöglichkeiten sowohl nach handelsrechtlichen als auch nach steuerrechtlichen Regelungen aufzuzeigen. Zudem ist die aktuelle Rechtsprechung mit zu berücksichtigen. Ebenso ist zu klären, wann eine sog. Nachtragsprüfung zu erfolgen hat. Die Seminararbeit ist mit einer kritischen Würdigung abzuschließen. IDW RS HFA 6 (2007): IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Änderung von Jahresund Konzernabschlüssen (IDW RS HFA 6), Düsseldorf. Kaiser, T. (2000): Berichtigung und Änderung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, in: Küting, K./Weber, C.-P. (Hrsg.), Rechnungs- und Prüfungswesen, Berlin. Liebscher, T (2012): 46 GmbHG Aufgabenkreis der Gesellschafter, in: Fleischer, H./Goette, W. (Hrsg.), Münchener Kommentare, 1. Aufl., Band 2, München. Reiß, C./Schaaf, T. (2013): Zulässigkeit bzw. Erfordernis der Änderung von Jahresabschlüssen Ein Überblick vor dem Hintergrund aktueller BFH-Rechtsprechung, in: Bilanzen im Mittelstand, Heft 3, S
2 Sandleben, G. (2010): 17 Rechnungslegung Änderung eines fehlerfreien Jahresabschlusses, in: Schüppen, M./Schaub, B. (Hrsg.), Münchener Anwalts Handbuch Aktienrecht, 2., überarbeitete und aktualisierte Aufl., München. Waclawik, E. (2011): 172 AktG Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat, in: Hölters, W. (Hrsg.), Aktiengesetz Kommentar, 1. Aufl., Düsseldorf.
3 Thema 02 (Betreuer: Dipl.-WiWi Malte Wessels) Bilanzierung von Versicherungsverträgen gemäß ED/2013/7 Der aktuelle IFRS 4 stellt eine Übergangslösung dar. In der Konzeption des Standards wurde bereits festgelegt, dass der Standard in einer zweiten Phase zu überarbeiten ist. Mit der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers begann diese Phase im Mai Mittlerweile veröffentlichte das IASB im Juni 2013 einen revised Exposure Draft (ED), den ED/2013/7. Ziel des Entwurfes ist es, eine einheitliche Basis für die Bilanzierung und Bewertung von Versicherungsverträgen zu schaffen und gleichzeitig den Bilanzlesern Risiken und Unsicherheiten, die aus Versicherungsaktivitäten entstehen, zu verdeutlichen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Niedrigzinsumfeldes hat das IASB die Bedeutung einer marktnahen Bewertung von versicherungstechnischen Verpflichtungen erneut hervorgehoben. Darin begründet sich auch die hohe Priorität, die dem Projekt eines einheitlichen Standards für Versicherungsverträge gegeben wird. Im Oktober lief die Frist für die Kommentierung des ED/2013/7 durch die Öffentlichkeit ab. In den eingegangenen Comment Letters finden sich diverse Kritikpunkte, welches sich vorwiegend auf bedeutende Einzelthemen fokussieren. Das Ziel der zu erstellenden Arbeit ist es daher, den ED/2013/7 sowie die eingereichten Kommentierungen aufzuarbeiten, wobei ein besonderer Fokus auf die sich durch den Draft ergebenen Änderungen des IFRS 4 gelegt werden soll. Das Bewertungsmodell mit seiner zukunftsorientierten Wertermittlung sowie die Erfassung von Zinsänderungen im Other Comprehensive Income (OCI) sind dabei hervorzuheben. Die Darstellung der weiteren Besonderheiten des ED/2013/7 sowie deren Diskussion sind kurz zu halten. Abschließend sind die Ergebnisse der Arbeit kritisch zu würdigen. EFRAG (Hrsg.) (2014): ED/2013/7 Insurance Contracts Feedback to constituents EFRAG Final Comment Letter, abrufbar im Internet unter URL: _Feedback_statement.pdf (Stand 10. Januar 2014). Frey, C./ Viña, K. de la (2013): Zielgerade in Sichtweite, in: Versicherungswirtschaft, 68 Jg., Heft 14, S. 46.
4 Hommel, M./Bielke, D./Zicke, J. (2013): Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach ED/2013/7 Gewinnglättung dominiert fair value, in: Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung, Heft 9, S Viña, K. de la/trump, E. (2013): Bilanzierung von Versicherungsverträgen Ist die letzte Runde eingeläutet?, in Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung, 8. Jg., Heft 12, Dezember 2013, S Der ED/2013/7 ist im Internet abrufbar unter der URL: Projects/Insurance-Contracts/Exposure-Draft-June-2013/Documents/ED-Insurance-Contracts- June-2013.pdf Die Projektphasen des IFRS 4 Versicherungsverträge sind unter Projects/IASB-Projects/Insurance-Contracts/Pages/Insurance-Contracts.aspx dargestellt.
5 Thema 03 (Betreuer: M.Sc. Karsten Rauch) Die vorgeschlagenen Änderungen zur Erstellung der Kapitalflussrechnung nach deutschen Rechnungslegungsstandards Gemäß 297 Abs. 1 HGB besteht der Konzernabschluss mindestens aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, dem Eigenkapitalspiegel und der Kapitalflussrechnung. Während Konzernbilanz und -GuV vorwiegend die Vermögensund Ertragslage des Konzerns darstellen, gibt die Kapitalflussrechnung Aufschluss über die Finanzlage des Konzerns. Die Kapitalflussrechnung ist insbesondere für Fremdkapitalgeber ein wichtiges Berichtsinstrument, da sie neben der Finanzmittelherkunft auch die Finanzmittelverwendung darstellt. Konzerne, deren Muttergesellschaften nicht als kapitalmarktorientiert gemäß 264d HGB gelten, haben, sofern sie nicht von der Erstellung eines Konzernabschlusses befreit sind, bei der Aufstellung des Konzernabschlusses die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zu beachten. Am 31. Juli 2013 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) neue Regelungen zur Kapitalflussrechnung vorgeschlagen, welche in E-DRS 28 dargelegt sind. Darin wird unter anderem eine neue Zuordnung von gezahlten und erhalten Zinsen und Dividenden zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen (laufende Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit) vorgeschlagen. Ziel der zu erstellenden Seminararbeit ist es, die in E-DRS 28 vorgeschlagenen Regelungen zur Kapitalflussrechnung darzustellen und die wesentlichen Änderungen herauszuarbeiten, welche sich im Vergleich zum aktuellen Standard (DRS 2) ergeben. Zudem soll ein kurzer Vergleich zu den Regelungen der internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 7) gezogen werden. Die dargelegten Sachverhalte sind abschließend einer kritischen Würdigung zu unterziehen. E-DRS 28 (2013): Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. xx (DRS xx) Kapitalflussrechnung, Berlin. Eiselt, A. (2013): Kapitalflussrechnungen: Kritische Würdigung der geplanten Änderungen durch E-DRS 28, in: Betriebs Berater, Jg. 68, Heft 36, S Förschle, G./Rimmelspacher, D. (2014): 297 Inhalt des Konzernabschlusses, in: Förschle, G./Grottel, B./Schmidt, S./Schubert, W. J./Winkeljohann, N. (Hrsg.), Beck scher Bilanz- Kommentar, 9. Aufl., München.
6 Kirsch, H. (2013): Überarbeiteter DRS-Standard zur Kapitalflussrechnung Neuerungen durch E-DRS 28, in: Unternehmenssteuern und Bilanzen, Jg. 15, Heft 19, S Tallau, C. (2013): Cashflow-orientierte Unternehmensanalyse: Grundlagen und Instrumente zur Beurteilung von Rentabilität und Kapitaldienstfähigkeit, in: Der Betrieb, Jg. 66, Heft 50, S
7 Thema 04 (Betreuer: M.Sc. Andreas Röck) Einbringung eines Teilbetriebs in eine Personengesellschaft gemäß 24 UmwStG Überträgt ein Gesellschafter einen Teilbetrieb zu fremdüblichen Bedingungen (gemeiner Wert) in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, liegt aus Sicht des Gesellschafters im Grundsatz eine entgeltliche Veräußerung vor, mit der Konsequenz, dass stille Reserven aufgedeckt und der Ertragsteuer zu unterwerfen sind. Wird ein Teilbetrieb jedoch zu Buchwerten gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Personengesellschaft eingebracht, liegt aus Sicht des einbringenden Gesellschafters ein tauschähnlicher Umsatz vor. In der Folge ergibt sich im Rahmen des 24 UmwStG die Möglichkeit, Sachgesamtheiten steuerneutral zu übertragen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll 24 UmwStG Unternehmensumstrukturierungen im Interesse unternehmerischer Organisationsflexibilität erleichtern und dadurch vor allem mittelstandsgeprägten Personengesellschaften zugutekommen. Ziel der Seminararbeit ist es, die normativen Grundlagen des 24 UmwStG darzulegen. Dabei soll insbesondere auf das Tatbestandsmerkmal des Teilbetriebs eingegangen werden. Abschließend soll der Nutzen für mittelstandsgeprägte Personengesellschaften kritisch gewürdigt werden. Graw, C. (2013): Der Teilbetriebsbegriff im UmwSt-Recht nach dem UmwStE 2011, in: Der Betrieb, Jg. 66, Heft 19, S Haritz, D. (2010): 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung sowie 24 Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft, in: Haritz, D./Menner, S. (Hrsg.), Kommentar Umwandlungssteuergesetz C.H. Beck, 3., völlig neu bearbeitete Auflage, München. Nitzschke, D. (2013): UmwStG 2006, in: Blümich/Heuermann, B./Brandis, P. (Hrsg.), Kommentar zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer, Loseblattausgabe, Stand: April 2013, München. Stratz, R.-C. (2013), Umwandlungsgesetz - Umwandlungssteuergesetz, in: Schmitt, J./Hörtnagl, R./Stratz, R.-C., Kommentar C.H. Beck, 6. Auflage, München.
8 Thema 05 (Betreuer: M.Sc. Sarina Sterk) Die Bilanzierung von Bewertungseinheiten gemäß 254 HGB Sowohl für Industrie- und Handelsunternehmen als auch für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ist die Absicherung wirtschaftlicher Risiken von großer Bedeutung. Bei Vorliegen von Wertänderungs- und Zahlungsstromänderungsrisiken besteht die Möglichkeit, sogenannte Bewertungseinheiten zu bilden. Deren Bilanzierung wurde erstmals mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 gesetzlich kodifiziert. Durch diese Neuregelung sollte die schon zuvor als den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechend angesehene Abbildung von Bewertungseinheiten gesetzlich verankert werden. Eine weitergehende Konkretisierung erfolgte im September 2011 durch IDW RS HFA 35. Ziel der zu erstellenden Seminararbeit ist es, die Bilanzierung von Bewertungseinheiten nach 254 HGB darzustellen. Hierbei ist sowohl auf Mikro- und Makro-, als auch auf Portfolio- Bewertungseinheiten einzugehen. Des Weiteren sind die bilanziellen Unterschiede bei Wertänderungen aus wirksamen bzw. unwirksamen und nicht abgesicherten Risiken aufzuzeigen. Abschließend sind die Ergebnisse der Arbeit kritisch zu würdigen. Bieg, H. (2010): Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 2. Auflage, München. Förschle, G./ Usinger, R. (2014): 254 Bildung von Bewertungseinheiten, in: Förschle, G./Grottel, B./Schmidt, S./Schubert, W. J./Winkeljohann, N. (Hrsg.), Beck scher Bilanz- Kommentar, 9. Auflage, München. IDW RS HFA 35 (2011): IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Bewertungseinheiten (IDW RS HFA 35), Düsseldorf. Lüdenbach, N./Freiberg, J. (2010): Handelsbilanzielle Bewertungseinheiten nach IDW ERS HFA 35 unter Berücksichtigung der steuerbilanziellen Konsequenzen, in: Betriebs- Berater, Heft 44, S Scharpf, P./Schaber, M. (2011): Handbuch Bankbilanz, 4. Aufl., München. Tiedchen, S. (2013): 254 Bildung von Bewertungseinheiten, in: Hennrichs, J./Kleindiek, D./Watrin, C. (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Bilanzrecht, Band 2: Bilanzrecht e HGB, München.
Steuerberater-Handbuch 2015/2016, Verlag C. H. Beck, München, 15. Auflage, 2015, S. 535-542.
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