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1 Anhang IV Teil der VERORDNUNG (EG) Nr. 7/008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Dezember 008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 907/006 Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht Europäische Gemeinschaften,

2 L 5/0 DE Amtsblatt der Europäischen Union..008 ANHANG IV LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE Bei der Wahl der Sicherheitshinweise gemäß Artikel und Artikel 8 Absatz können Lieferanten die Sicherheitshinweise in der unten aufgeführten Tabelle unter Berücksichtigung der Deutlichkeit und Verständlichkeit der Warnhinweise miteinander kombinieren. Teil : Krite für die Wahl der Sicherheitshinweise Tabelle 6. Allgemeines Allgemeine Sicherheitshinweise () () () (4) (5) P0 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. falls zutreffend Verbraucherprodukte P0 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. falls zutreffend Verbraucherprodukte P0 Vor Gebrauch Etikett lesen. falls zutreffend Verbraucherprodukte Tabelle 6. Prävention Prävention () () () (4) (5) P0 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (Abschnitt.) Instabile explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Keimzellmutagenität (Abschnitt.5) A, B, Karzinogenität (Abschnitt.6) A, B, Reproduktiontstoxizität (Abschnitt.7) A, B, Reproduktiontstoxizität Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt.7) Zusatzkategorie P0 Vor Gebrauch sämtliche Sicherheitsratschläge lesen und verstehen. (Abschnitt.) Instabile explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Keimzellmutagenität (Abschnitt.5) A, B, Karzinogenität (Abschnitt.6) A, B, Reproduktiontstoxizität (Abschnitt.7) A, B,

3 ..008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 5/ Prävention () () () (4) (5) P0 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. (Abschnitt.).,.,.,.4,.5 Zutreffende Zündquelle/-n Entzündbare Gase (Abschnitt.), Entzündbare Aerosole (Abschnitt.),,, Entzündbare Feststoffe (Abschnitt.7), Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt.9) Pyrophore Feststoffe (Abschnitt.0) Organische Peroxide (Abschnitt.5) oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt.),, Präzisieren: Vor Hitze schützen. oxidierende Feststoffe (Abschnitt.4),, P Nicht in offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Entzündbare Aerosole (Abschnitt.), P0 Von Kleidung/ /brennbaren Materialien fernhalten/ entfernt aufbewahren. oxidierende Gase (Abschnitt.4) Unverträgliche Materialien oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt.) Unverträgliche Materialien Präzisieren: Von Kleidung sowie anderen unverträglichen Materialien fernhalten., Unverträgliche Materialien

4 L 5/ DE Amtsblatt der Europäischen Union..008 Prävention () () () (4) (5) oxidierende Feststoffe (Abschnitt.4) Unverträgliche Materialien Präzisieren: Von Kleidung sowie anderen unverträglichen Materialien fernhalten. Organische Peroxide (Abschnitt.5), Unverträgliche Materialien anzu- geben. P Vermischung mit brennbaren Stoffen/ unter allen Umständen vermeiden. oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt.) oxidierende Feststoffe (Abschnitt.4),, Unverträgliche Materialien,, P Berührung mit Luft vermeiden. Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt.9) Pyrophore Feststoffe (Abschnitt.0) P Berührung mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt vermeiden. (Abschnitt.), P0 Feucht halten mit (Abschnitt.).,.,.,.5 Geeignetes Material wenn Austrocknen die Explosionsgefahr vergrößert, sofern dies nicht für Herstellungsoder Betriebsprozesse erforderlich ist (z. B. bei Nitrozellulose) P Unter inertem Gas handhaben. (Abschnitt.),, P Vor Feuchtigkeit schützen. (Abschnitt.),, P Behälter dicht verschlossen halten.,, (Abschnitt.) ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8),, falls Produkt flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8) P4 Nur im Originalbehälter aufbewahren. selbstzersetzliche Stoffe und Organische Peroxide (Abschnitt.5) Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe und Gemische

5 ..008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 5/ Prävention () () () (4) (5) P5 Kühl halten. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt.) Organische Peroxide (Abschnitt.5),,, P40 Behälter und zu befüllende Anlage erden. (Abschnitt.).,.,.,.4,.5 falls Stoff/ Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist,, falls elektrostatisch empfindliches Material umgefüllt wird falls Produkt flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann Entzündbare Feststoffe (Abschnitt.7), falls elektrostatisch empfindliches Material umgefüllt wird P4 Explosionsgeschützte elektrische Anlagen/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen/ /verwenden. Entzündbare Feststoffe (Abschnitt.7),, Andere Anlagen von Hersteller/Lieferant, Andere Anlagen von Hersteller/Lieferant falls Staubwolken auftreten können P4 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.,, P4 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.,, P44 Druckminderventile frei von Fett und Öl halten. Gase (Abschnitt.4) P50 Nicht schleifen/stoßen/ / reiben. (Abschnitt.).,.,.,.4,.5 Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung P5 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. Entzündbare Aerosole (Abschnitt.), P60 Staub/Rauch/Gas/Nebel/ Dampf/Aerosol nicht einatmen. (Abschnitt.) (Abschnitt.8), Zutreffende Bedingungen, wiederholte Exposition (Abschnitt.9),

6 L 5/4 DE Amtsblatt der Europäischen Union..008 Prävention () () () (4) (5) Reproduktiontstoxizität Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt.7) A, B, C Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel Zusatzkategorie einatmen. falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können P6 Einatmen von Staub/Rauch/ Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. (Abschnitt.) Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt.4), 4 Zutreffende Bedingungen (Abschnitt.4) ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8) ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8) P6 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. (Abschnitt.), P6 Berührung während der Schwangerschaft/der Stillzeit vermeiden. Reproduktiontstoxizität Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt.7) Zusatzkategorie P64 Nach Gebrauch gründlich waschen. Akute orale Toxizität (Abschnitt.) (Abschnitt.),,, 4 Nach Gebrauch zu waschende Körperteile, A, B, C Reizung der Haut Reizung der Augen (Abschnitt.) Reproduktiontstoxizität Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt.7) Zusatzkategorie (Abschnitt.8), wiederholte Exposition (Abschnitt.9) P70 Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. Akute orale Toxizität (Abschnitt.) (Abschnitt.),,, 4, Reproduktiontstoxizität Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt.7) Zusatzkategorie (Abschnitt.8), wiederholte Exposition (Abschnitt.9)

7 ..008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 5/5 Prävention () () () (4) (5) P7 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. (Abschnitt.) ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8),,, 4 ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8) P7 Kontaminierte Arbeitskleidung soll am Arbeitsplatz verbleiben. (Abschnitt.4) P7 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Gewässergefährdend akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.) falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht Gewässergefährdend chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.),,, 4 P80 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. (Abschnitt.).,.,.,.4,.5 Art der Ausrüstung Gesichtsschutz angeben Entzündbare Feststoffe (Abschnitt.7) Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt.9) Pyrophore Feststoffe (Abschnitt.0) Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt.) (Abschnitt.) Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4) Organische Peroxide (Abschnitt.5) (Abschnitt.),, Art der Ausrüstung,,,,,,,, Schutzhandschuhe und Augenschutz/ Gesichtsschutz angeben,,, 4 Art der Ausrüstung Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben A, B, C Art der Ausrüstung Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/ Gesichtsschutz angeben

8 L 5/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union..008 Prävention () () () (4) (5) Reizung der Haut (Abschnitt.4) Art der Ausrüstung Schutzhandschuhe angeben 8 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt.) Reizung der Augen (Abschnitt.) (Abschnitt.) Keimzellmutagenität (Abschnitt.5) Art der Ausrüstung Augenschutz/ Gesichtsschutz angeben Instabile explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff A, B, Karzinogenität (Abschnitt.6) A, B, Reproduktiontstoxizität (Abschnitt.7) A, B, P8 Schutzhandschuhe/ Gesichtsschild/Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. Unter Druck stehende Gase (Abschnitt.5) Tiefgekühlt verflüssigtes Gas P8 Feuerbeständige/flammbeständige/feuerhemmende/ flammhemmende Kleidung tragen. Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4) P84 Atemschutz tragen. (Abschnitt.), Ausrüstung P85 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt.4) Ausrüstung P + P Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. (Abschnitt.),, P5 + P40 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt.), Tabelle 6. Reaktion Reaktion () () () (4) (5) P0 BEI VERSCHLUCKEN: Akute orale Toxizität (Abschnitt.),,, 4 A, B, C Aspirationsgefahr (Abschnitt.0). P0 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt.9) (Abschnitt.),,, 4

9 ..008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 5/7 Reaktion () () () (4) (5) Reizung der Haut (Abschnitt.4) P0 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):,, A, B, C P04 BEI EINATMEN: (Abschnitt.) Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt.4) ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8) ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8),,, 4 A, B, C P05 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: A, B, C Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt.) Reizung der Augen (Abschnitt.) P06 BEI BERÜHRUNG MIT DER KLEIDUNG: Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4) P07 BEI Exposition: (Abschnitt.8) P08 BEI Exposition oder Verdacht: Keimzellmutagenität (Abschnitt.5) A, B, Karzinogenität (Abschnitt.6) A, B, Reproduktiontstoxizität (Abschnitt.7) A, B, Reproduktiontstoxizität Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt.7) Zusatzkategorie P09 BEI Exposition oder Unwohlsein: (Abschnitt.8) P0 Sofort GIFTINFORMA- TIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Akute orale Toxizität (Abschnitt.) (Abschnitt.),,, (Abschnitt.), A, B, C Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt.) Aspirationsgefahr (Abschnitt.0).

10 L 5/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union..008 Reaktion () () () (4) (5) P GIFTINFORMATIONS- ZENTRUM oder Arzt anrufen. (Abschnitt.) Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt.4) (Abschnitt.8), P Bei Unwohlsein GIFTIN- FORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Akute orale Toxizität (Abschnitt.) (Abschnitt.) 4, 4 (Abschnitt.) 4 ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8) ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8) P Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Reizung der Haut, Reizung der Augen (Abschnitt.) (Abschnitt.4) Keimzellmutagenität (Abschnitt.5) A, B, Karzinogenität (Abschnitt.6) A, B, Reproduktiontstoxizität (Abschnitt.7) A, B, Reproduktiontstoxizität Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt.7) Zusatzkategorie P4 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. wiederholte Exposition (Abschnitt.9), P5 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Unter Druck stehende Gase (Abschnitt.5) Tiefgekühlt verflüssigtes Gas P0 Gezielte Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Abschnitt.), Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe- Anleitung falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist P Gezielte Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). Akute orale Toxizität (Abschnitt.),, Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe- Anleitung falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist

11 ..008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 5/9 Reaktion () () () (4) (5) akute inhalative Toxizität (Abschnitt.) Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe- Anleitung falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind (Abschnitt.8) Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe- Anleitung falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind (Abschnitt.4) Reizung der Haut Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe- Anleitung A, B, C Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, Reinigungsmittel angeben P Gezielte Maßnahmen (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Abschnitt.), Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe- Anleitung falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind (Abschnitt.), 4 Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe- Anleitung falls Maßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittells empfehlenswert sind P0 Mund ausspülen. Akute orale Toxizität (Abschnitt.),,, 4 A, B, C P KEIN Erbrechen herbeiführen. A, B, C Aspirationsgefahr (Abschnitt.0). P Bei Hautreizung: Reizung der Haut, P Bei Hautreizung oder -ausschlag: (Abschnitt.4) P4 In kaltes Wasser tauchen/ nassen Verband anlegen. Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt.9) Pyrophore Feststoffe (Abschnitt.0) (Abschnitt.), P5 Lose Partikel von der Haut abbürsten. Pyrophore Feststoffe (Abschnitt.0) (Abschnitt.),

12 L 5/0 DE Amtsblatt der Europäischen Union..008 Reaktion () () () (4) (5) P6 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Unter Druck stehende Gase (Abschnitt.5) Tiefgekühlt verflüssigtes Gas P7 Bei anhaltender Augenreizung: Reizung der Augen (Abschnitt.) P8 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt.) A, B, C Reizung der Augen (Abschnitt.) P40 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. (Abschnitt.),,, 4 A, B, C ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8) ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8) P4 Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt.4) P4 Bei Symptomen der Atemwege: Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt.4) P50 Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. (Abschnitt.), P5 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. A, B, C Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt.) Reizung der Augen (Abschnitt.) P5 Mit viel Wasser und Seife waschen. (Abschnitt.), 4 Reizung der Haut (Abschnitt.4) P5 Haut mit Wasser abwaschen/duschen.,, A, B, C P60 Vor Ablegen der Kleidung kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen. Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4) P6 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. (Abschnitt.),,,, A, B, C

13 ..008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 5/ Reaktion () () () (4) (5) P6 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Reizung der Haut P6 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. (Abschnitt.),,, 4 A, B, C (Abschnitt.4) P70 Bei Brand: (Abschnitt.) Gase (Abschnitt.4) Entzündbare Feststoffe (Abschnitt.7) Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt.9) Pyrophore Feststoffe (Abschnitt.0) (Abschnitt.) Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4).,.,.,.4,.5,,,,,,,,, P7 Bei Großbrand und großen Mengen: Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4) P7 Explosionsgefahr bei Brand. (Abschnitt.) instabile explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der.,.,.,.4,.5 außer, es handelt sich dabei um.4s-munition und ihre Bestandteile P7 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffeerreicht. (Abschnitt.) instabile explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der.,.,.,.4,.5 P74 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung (Abschnitt.) Unterklasse.4 falls es sich dabei um.4s-munition und ihre Bestandteile handelt

14 L 5/ DE Amtsblatt der Europäischen Union..008 Reaktion () () () (4) (5) P75 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Gemische Abschnitt.8) Flüssigkeiten (Abschnitt.) Typen A, B Feststoffe (Abschnitt.4) P76 Undichtigkeit beseitigen, falls gefahrlos möglich. Gase (Abschnitt.4) P77 Brand bei Gasleckage: Nicht löschen, bis Leckage gefahrlos gestoppt werden kann. Entzündbare Gase (Abschnitt.), P78 zum Löschen verwenden. Entzündbare Feststoffe (Abschnitt.7),, Geeignetes Medium, falls Wasser die Gefahr erhöht Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt.9) Pyrophore Feststoffe (Abschnitt.0) (Abschnitt.),, Flüssigkeiten (Abschnitt.),, Feststoffe (Abschnitt.4),, P80 Umgebung räumen. (Abschnitt.) (Abschnitt.) Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4) instabile explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff.,.,.,.4,.5 Typen A, B P8 Alle Zündquellen entfernen, falls gefahrlos möglich. Entzündbare Gase (Abschnitt.), P90 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Auf Metalle korrosiv wirkend P9 Verschüttete Mengen aufnehmen. Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.) Chronisch gewässergefährdend - chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.),

15 ..008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 5/ Reaktion () () () (4) (5) P0 + P0 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMA- TIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Akute orale Toxizität (Abschnitt.) Aspirationsgefahr (Abschnitt.0).,, P0 + P BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFOR- MATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Akute orale Toxizität (Abschnitt.) 4 P0 + P0 + P BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. A, B, C P0 + P4 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt.9) P0 + P50 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. (Abschnitt.), P0 + P5 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. (Abschnitt.), 4 Reizung der Haut (Abschnitt.4) P0 + P6 + P5 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.,, A, B, C P04 + P40 BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. (Abschnitt.),,, 4 A, B, C ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8) ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8) P04 + P4 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, in der sie leicht atmet. Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt.4) P05 + P5 + P8 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt.) Reizung der Augen (Abschnitt.) A, B, C P06 + P60 BEI BERÜHRUNG MIT DER KLEIDUNG: Vor Ablegen der Kleidung kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser waschen. Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4) P07 + P BEI Exposition: GIFTIN- FORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Abschnitt.8)

16 L 5/4 DE Amtsblatt der Europäischen Union..008 Reaktion () () () (4) (5) P08 + P P09 + P P + P P + P P5 + P4 P7 + P P4 + P BEI Exposition oder Verdacht: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFOR- MATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMA- TIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. + P76 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, falls gefahrlos möglich. P70 + P78 P70 + P80 P70 + P80 + P75 Bei Brand: zum Löschen verwenden. Bei Brand: Umgebung räumen. Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Keimzellmutagenität A, B, (Abschnitt.5) Karzinogenität (Abschnitt.6) A, B, Reproduktiontstoxizität (Abschnitt.7) Reproduktiontstoxizität Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt.7) (Abschnitt.8) A, B, Zusatzkategorie Reizung der Haut (Abschnitt.4) Pyrophore Feststoffe (Abschnitt.0) (Abschnitt.) Reizung der Augen (Abschnitt.) Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt.4) Gase (Abschnitt.4) Entzündbare Feststoffe (Abschnitt.7) Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt.9) Pyrophore Feststoffe (Abschnitt.0) (Abschnitt.) Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4) (Abschnitt.),,, Geeignetes Medium, falls Wasser die Gefahr erhöht,,,,,,.,.,.,.4,.5 Typen A, B

17 ..008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 5/5 Reaktion () () () (4) (5) P7 + P80 + P75 Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4) Tabelle 6.4 Lagerung Aufbewahrung Gefahrenkatego () () () (4) (5) P40 aufbewahren. (Abschnitt.) P40 P40 P404 P405 An einem trockenen Ort aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren. (Abschnitt.) instabile explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der.,.,.,.4,.5,, gemäß lokalen/ regionalen/nationalen/ internationalen Vorschriften (anzugeben) Entzündbare Gase (Abschnitt.), falls Produkt Gase (Abschnitt.4) Unter Druck stehende Gase (Abschnitt.5) (Abschnitt.) ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8) ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8) (Abschnitt.) Akute orale Toxizität (Abschnitt.) (Abschnitt.) (Abschnitt.) Keimzellmutagenität (Abschnitt.5) verdichtetes Gas verflüssigtes Gas tiefgekühlt verflüssigtes Gas gelöstes Gas,,,,,,,,,,,, A, B, C A, B, flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann

18 L 5/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union..008 Aufbewahrung () () () (4) (5) Karzinogenität (Abschnitt.6) A, B, Reproduktiontstoxizität (Abschnitt.7) A, B, (Abschnitt.8), ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8) ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8) Aspirationsgefahr (Abschnitt.0). P406 In korrosionsfestem/ Behälter mit korrosionsfester Auskleidung aufbewahren. auf Metalle korrosiv wirkend Andere verträgliche Materialien P407 Luftspalt zwischen Stapeln/ Paletten lassen. selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt.), P40 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Entzündbare Aerosole (Abschnitt.), Unter Druck stehende Gase (Abschnitt.5) verdichtetes Gas verflüssigtes Gas gelöstes Gas selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt.), Organische Peroxide (Abschnitt.5) P4 Bei Temperaturen nicht über o C/ o F aufbewahren. Organische Peroxide (Abschnitt.5) Temperatur von Hersteller/Lieferant P4 Nicht Temperaturen über 50 o C/ o F aussetzen. Entzündbare Aerosole (Abschnitt.), P4 Schüttgut in Mengen von mehr als kg/ lbs bei Temperaturen nicht über o C/ o F aufbewahren. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt.), Menge und Temperatur von Hersteller/ Lieferant P40 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt.), Organische Peroxide (Abschnitt.5) P4 Inhalt in/unter aufbewahren. Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt.9) Pyrophore Feststoffe (Abschnitt.0) Geeignete Flüssigkeit oder geeignetes inertes Gas anzu- geben.

19 ..008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 5/7 Aufbewahrung () () () (4) (5) P40 + P404 P40 + P P40 + P5 P40 + P40 P40 + P4 P4 + P5 An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 o C/ o F aussetzen. Bei Temperaturen nicht über o C/ o F aufbewahren. Kühl halten. (Abschnitt.) (Abschnitt.) ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8) ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8) Unter Druck stehende Gase (Abschnitt.5) Entzündbare Aerosole (Abschnitt.) Organische Peroxide (Abschnitt.5),,,, falls Produkt flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann,, verdichtetes Gas verflüssigtes Gas gelöstes Gas, Temperatur von Hersteller/Lieferant Tabelle 6.5 Entsorgung Entsorgung () () () (4) (5) P50 Inhalt/Behälter zuführen. (Abschnitt.) (Abschnitt.) Flüssigkeiten (Abschnitt.) Feststoffe (Abschnitt.4) Organische Peroxide (Abschnitt.5) Akute orale Toxizität (Abschnitt.) instabile explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der.,.,.,.4,.5,,,,,,,,,,, 4 gemäß lokalen/ regionalen/nationalen/ internationalen Vorschriften (anzugeben)

20 L 5/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union..008 Entsorgung () () () (4) (5) (Abschnitt.) (Abschnitt.) Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt.4) (Abschnitt.4) Keimzellmutagenität (Abschnitt.5),,, 4, A, B, C A, B, Karzinogenität (Abschnitt.6) A, B, Reproduktiontstoxizität (Abschnitt.7) (Abschnitt.8) ; Reizung der Atemwege (Abschnitt.8) ; narkotische Wirkungen (Abschnitt.8) wiederholte Exposition (Abschnitt.9) Aspirationsgefahr (Abschnitt.0). Gewässergefährdend akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.) Gewässergefährdend chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.) A, B,,,,,, 4

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