Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek
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- Gisela Koch
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1 Vorentwurf Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Telefon (0441) Fax (0441) Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des Plangebietes - Projekt Nr.: b-iz Oldenburg, 10. Juli info@itap.de Postanschrift Marie-Curie-Straße Oldenburg Geschäftsführer Dr. Manfred Schultz-von Glahn Dipl. Phys. Hermann Remmers Auftraggeber: Gemeinde Emstek Herrn Wilke Am Markt Emstek Sitz Marie-Curie-Straße Oldenburg Amtsgericht Oldenburg HRB: Bankverbindung Raiffeisenbank Oldenburg Kto.-Nr BLZ: Ausführung: itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH Inga Züwerink, Dipl.-Ing. (FH) Marie-Curie-Straße Oldenburg Tel , Fax zuewerink@itap.de Berichtsumfang: 19 Seiten, davon 2 Seiten Anhang
2 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 2 von 19 Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Aufgabenstellung und örtliche Gegebenheiten Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage Verwendete Unterlagen Beurteilungsgrundlagen Immissionsorte Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen in der Umgebung des Plangebietes Verkehrslärmprognose gemäß DIN für den nördlichen Bereich des Plangebietes Emissionsdaten der umliegenden Straßen Beurteilungspegel durch den öffentlichen Straßenverkehr Festsetzungen im Bebauungsplan in Bezug auf Schallschutzmaßnahmen für zukünftige Wohnbebauung Zusammenfassung Anhang.. 18
3 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 3 von 19 1 Aufgabenstellung und örtliche Gegebenheiten Die Gemeinde Emstek plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 Südlich Visbeker Straße zur Ausweisung von Misch- (MI) oder allgemeiner Wohngebietsnutzung (WA). Die itap Institut für technische und angewandte Physik GmbH ist von der Gemeinde beauftragt worden, ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. In diesem Gutachten soll untersucht werden, welche Gebietsnutzung auf dem Plangebiet aus schalltechnischer Sicht möglich ist, ohne dass es zu Konflikten in Bezug auf bestehende und zukünftige, gewerbliche Geräuschimmissionen durch das Gewerbegebiet Nr. 47 der Gemeinde Visbek und bezüglich der Verkehrsimmissionen an zukünftiger Wohnbebauung kommt. Das ca. 4 ha große Plangebiet liegt südlich der Visbeker Straße in der Gemeinde Emstek. Das Gebiet grenzt im östlichen Bereich an den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 47 der Gemeinde Visbek, worauf sich derzeit noch keine gewerblichen oder industriellen Anlagen befinden. Für das Gebiet des B-Plans Nr. 47 sind flächenbezogene Schallleistungspegel für den Tag- und Nachtzeitraum festgesetzt (siehe Anhang S. 19). Auf dem Plangebiet befinden sich zwei gewerblich genutzte Grundstücke. Im nördlichen Bereich existiert nach Angaben des Planungsbüros ein stillgelegter landwirtschaftlicher Hof, der als nicht beurteilungsrelevant eingestuft wird. Nördlich des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 118 verläuft die Visbeker Straße und westlich die Hansestraße.
4 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 4 von 19 Abbildung 1: Vorentwurf des Bebauungsplangebietes Nr. 118 der Gemeinde Emstek südlich der Visbeker Straße mit umrandetem Geltungsbereich. (Quelle: [11]; unmaßstäblich)
5 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 5 von 19 2 Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage 2.1 Verwendete Unterlagen Die Immissionsberechnungen sind auf der Grundlage folgender Richtlinien, Normen, Studien und Hilfsmitteln durchgeführt worden: a) Gesetze, Verordnungen [1] BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG), in der aktuellen Fassung. b) Beurteilungspegel, Beurteilungszeiten und Orientierungswerte [2] DIN : Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 und Beiblatt 1 zur DIN 18005, Berechnungsverfahren, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Juli [3] TA Lärm: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBI Nr. 26, S. 503 ff. c) Schallausbreitung, Abschirmung [4] RLS-90: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen; Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau; Ausgabe [5] DIN-ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Beuth Verlag, Berlin, Oktober [6] VDI 2714: Schallausbreitung im Freien, Beuth Verlag, Berlin, Januar 1988 d) Weitere Unterlagen und Hilfsmittel [7] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweis ; Beuth Verlag; November [8] IMMI : Behördlich anerkanntes Immissionsprognoseprogramm der Firma Wölfel, Höchberg, für die Erstellung der Lärmimmissionsprognosen. [9] Schalltechnisches Gutachten pg der Fa. itap GmbH vom , erstellt durch B. Eng. Patrick Gerke. [10] Schallgutachten 9510 zum B-Plan Nr. 47 Gewerbegebiet Hagstedt Schneiderkruger Straße der Gemeinde Visbek, erstellt durch Prof. Dr. Renke Brunken vom [11] Bebauungsplan Nr. 118 der Gemeinde Emstek. Übermittelt per am durch Frau Böhmer, Planungsbüro Diekmann & Mosebach.
6 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 6 von 19 [12] Bebauungsplan Nr. 47 der Gemeinde Visbek. Übermittelt per am durch Frau Böhmer, Planungsbüro Diekmann & Mosebach.
7 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 7 von Beurteilungsgrundlagen Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen Als Zielvorstellungen für den Schallschutz im Städtebau sind Orientierungswerte im Beiblatt 1 der DIN [2] festgelegt worden. Die im Beiblatt genannten Orientierungswerte sind getrennt nach Geräuscharten (Verkehrsgeräusche und Geräusche aus Industrie- und Gewerbeanlagen) aufgeführt. Die Ermittlung und Beurteilung erfolgt ebenfalls getrennt nach den Geräuscharten, da sie unterschiedlich störend von den Betroffenen wahrgenommen werden. Für zukünftige Wohngebäude auf dem Plangebiet soll geprüft werden, ob die Schutzansprüche von Misch- (MI) oder/und allgemeinem Wohngebiet (WA) eingehalten werden können. Die entsprechenden Orientierungswerte für den Tag- und Nachtzeitraum sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 1: Orientierungswerte für Gewerbegeräuschimmissionen im Tag- und Nachtzeitraum in Misch- (MI) und allgemeinen Wohngebieten (WA) nach dem Beiblatt 1 der DIN [2]. Beurteilungszeiträume tags 6:00 Uhr 22:00 Uhr nachts 22:00 Uhr 6:00 Uhr Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN für gewerbliche Geräuschimmissionen Mischgebiete (MI) Allgemeine Wohngebiete (WA) Der Orientierungswert gilt tagsüber für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden, nachts für 8 Stunden. Beurteilung der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen Die Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) auf dem Plangebiet durch den öffentlichen Straßenverkehr auf der Verkehrsfläche sind gemäß der DIN nach der RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen [4] zu berechnen. Für die Beurteilung der Straßenverkehrsgeräusche werden die ermittelten Beurteilungspegel mit den Orientierungswerten aus dem Beiblatt 1 der DIN [2] verglichen. In Tabelle 2 sind die für die Beurteilung maßgeblichen Orientierungswerte aufgeführt.
8 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 8 von 19 Tabelle 2: Orientierungswerte gemäß DIN [2] für den Straßenverkehrslärm. Gebietseinstufung tagsüber 6 22 Uhr nachts 22 6 Uhr Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) 45 db(a) Mischgebiet (MI) 60 db(a) 50 db(a) 2.3 Immissionsorte Auf dem Geltungsbereich des Plangebietes wurden sieben Immissionsaufpunkte (IPs) sinnvoll verteilt angeordnet. An diesen werden die sich durch das umliegende Gewerbe ergebenen Beurteilgungspegel im Erdgeschoss (Höhe: 2,0 m) und im 1. OG (Höhe: 4,8 m) ermittelt und beurteilt. Gemäß TA lärm [3] (A.1.3.) sind die Aufpunkte auf unbebauten Flächen an dem stärksten betroffenen Rand (hier: Baugrenze) zu positionieren, falls keine schutzbedürftige Wohnbebauung vorhanden ist. Die Lage der IPs ist Abbildung 2 zu entnehmen.
9 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 9 von 19 Abbildung 2: Lage der gewählten Immissionsaufpunkten auf dem Plangebiet. (Quelle: [11]; unmaßstäblich)
10 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 10 von 19 3 Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen in der Umgebung des Plangebietes Im Schallgutachten 9510 von Prof. Dr. R. Brunken [10] ist im Zuge einer Emissionskontingentierung auf dem B-Plan Nr. 47 der Gemeinde Visbek [12] geprüft worden, welche Nutzung auf dem B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek am östlichen Rand des Geltungsbereichs möglich ist. Die Berechnungen haben ergeben, dass mit den festgelegten Emissionskontingenten die Einhaltung des Schutzanspruches für allgemeines Wohngebiet (WA; siehe Tabelle 1) gewährleistet ist. Daher besteht keine Notwendigkeit, eine erneute Berechnung der Beurteilungspegel in Hinblick auf die Geräuschimmissionen durch die gewerblich ausgewiesenen Flächen des B-Plans Nr. 47 durchzuführen. Anmerkung: Westlich des Plangebietes befinden sich gewerblich genutzten Flächen, die mit Berücksichtigung der flächenbezogenen Schallleistungspegeln aus [9] jedoch nicht beurteilungsrelevant sind. Denn die verursachten Teilbeurteilungspegel an den hier gewählten IPs liegen mindestens 10 db(a) unterhalb der Richtwerte, sodass die IPs gemäß TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der Anlagen liegen. Dieser Sachverhalt kann analog auch auf die hier zugrunde gelegte Beurteilungsvorschrift (DIN 18005) übertragen werden. Im südwestlichen Bereich des Geltungsbereichs des Plangebietes existieren ein landwirtschaftlich genutzter Hof und eine Kfz-Werkstatt. Bei der Planung von Wohnnutzung ist ein gewisser Abstand zu diesen Grundstücken u.a. aufgrund von Spitzenpegeln empfehlenswert. Da jedoch die gewerblichen Geräuschemissionen in der Gesamtheit keinen unerheblichen Einfluss auf das Plangebiet aufweisen, werden diese zusammen mit den Verkehrsgeräuschimmissionen bei der Berechnung der Lärmpegelbereiche in Kapitel 5 berücksichtigt. So schreibt es die DIN 4109 [7] vor. Die Schallausbreitung von den Flächenschallquellen aus [10] basiert auf der VDI 2714 [6]. Für die übrigen Gewerbeflächen kommt die DIN ISO [5] zur Anwendung. Beide Richtlinien berücksichtigen Boden- und Meteorologiedämpfung.
11 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 11 von 19 4 Verkehrslärmprognose gemäß DIN für den nördlichen Bereich des Plangebietes 4.1 Emissionsdaten der umliegenden Straßen Zur Beurteilung der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen auf zukünftige Wohnräume werden die Zähldaten vom Jahr 2010 für das Jahr 2027 mit einer jährlichen Steigerungsrate von 1% jeweils für die Visbeker Straße und die Hansestraße prognostiziert. Die Straßen werden im Prognosemodell mit der Schallausbreitung nach RLS-90 [4] simuliert. In Tabelle 3 und 4 sind die Eckdaten zum Verkehrsaufkommen aufgeführt. Tabelle 3: Verkehrswerte der Visbeker Straße von 2010 und prognostizierte Werte für M tags [Kfz/h] P tags [%] M nachts [Kfz/h] P nachts [%] Zählungen aus ,5 13,0 32,6 13,0 Prognose für ,6 13,0 38,6 13,0 Tabelle 4: Verkehrswerte der Hansestraße von 2010 und prognostizierte Werte für M tags [Kfz/h] P tags [%] M nachts [Kfz/h] P nachts [%] Zählungen aus ,5 7,3 120,5 7,3 Prognose für ,7 7,3 142,8 7,3 Bei einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 70 km/h und einer Steigung von unter 5 % ergeben sich für die Visbeker Straße folgende Emissionspegel: L m,e tags = 63,2 db(a) L m,e nachts = 54,5 db(a) Für die Hansestraße ergeben sich unter identischen Bedingungen folgende Emissionsdaten: L m,e tags = 65,2 db(a) L m,e nachts = 57,8 db(a) In der nachfolgenden Abbildung 5 sind die Lärmpegelbereich für den Tagzeitraum dargestellt.
12 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 12 von Beurteilungspegel durch den öffentlichen Straßenverkehr Die Immissionsberechnungen wurde mit Hilfe der Software IMMI der Firma Wölfel Messsysteme und Software GmbH + Co. [8] durchgeführt. In der folgenden Tabelle 5 sind die Beurteilungspegel aufgeführt, die sich aus den Emissionen durch den öffentlichen Straßenverkehr auf der Visbeker Straße und der Hansestraße ergeben. Tabelle 5: Ermittelte Beurteilungspegel mit Berücksichtigung der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen. Immissionsorte Beurteilungspegel L r,verkehr in db(a) Orientierungswerte gemäß DIN in db(a) tagsüber nachts tagsüber nachts IP 1 EG 62,5 53, OG 64,1 55,4 IP 2 EG 55,6 46,9 1. OG 56,3 47,7 IP 3 EG 52,7 44,2 1. OG 53,2 44, IP 4 EG 54,4 46,9 1. OG 55,2 47,7 IP 5 EG 51,5 43,9 1. OG 52,4 44,8 IP 6 EG 51,3 43,8 1. OG 52,0 44,4 IP 7 EG 51,5 43, OG 52,5 44,9 Anmerkung: Die fett markierten Werte zeigen Über- schreitungen der Orientierungswerte an. Am IP 1, 2 und 4 werden die Orientierungswerte signifikant um bis zu 4,1 db(a) (IP 1, 1.OG tagsüber) überschritten. An allen anderen IPs werden die Grenzwerte eingehalten. Die Überschreitung von bis zu 5 db(a) kann nach Ermessen der Behörde als zulässig erachtet werden. Als Lärmschutzmaßnahmen werden die Lärmpegelbereiche für das Plangebiet im Bebauungsplan festgeschrieben.
13 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 13 von 19 Abbildung 3: Darstellung der Lärmpegelbereiche bezogen auf den Straßenverkehr für den Tagzeitraum auf dem Geltungsbereich des Plangebietes mit Farbkodierung. (unmaßstäblich)
14 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 14 von 19 5 Festsetzungen im Bebauungsplan in Bezug auf Schallschutzmaßnahmen für zukünftige Wohnbebauung Gemäß DIN 4109 [7] setzt sich der resultierende Außenlärmpegel aus Straßen- und Gewerbelärm zusammen, wenn diese jeweils einen beurteilungsrelevanten Einfluss auf das Plangebiet haben. Daher wird hier die Überlagerung der Schallimmissionen beider Quellarten berücksichtigt. Bestehende Gebäude werden zur Bebauungsdämpfung im Prognosemodell simuliert. Folgende textliche Festsetzungen werden somit zum Schallschutz vorgeschlagen: An das Schalldämm-Maß der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 (z.b. Wohn-, Schlaf- und Büroräume) sind erhöhte Anforderungen bezüglich des Schallschutzes zu stellen. In Abhängigkeit von den in Abbildung 4 dargestellten Lärmpegelbereichen sollen die in der folgenden Tabelle 6 aufgeführten resultierenden Luftschalldämm-Maße für die Außenbauteile nicht unterschritten werden. Tabelle 6: Lärmpegelbereiche für den Straßenverkehrs- und Gewerbelärm mit den dafür erforderlichen Luftschalldämm-Maßen der gesamten Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und ähnliches. Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 Maßgeblicher Außenlärmpegel [db(a)] Erforderliches bewertetes resultierendes Schalldämm-Maß R w,res der Außenbauteile in db Wohnräume Büroräume und ähnliches I < II III IV V Die Berechnung der konkreten Schalldämm-Maße im Genehmigungsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Tabellen 9 und 10 der DIN 4109 [7].
15 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 15 von 19 Für Außenbauteile (Fenster, Dächer und Wände) von schutzbedürftigen Räumen, die an der zur Lärmquelle abgewandten Seite angeordnet werden, können um 5 db(a) verminderte Außenlärmpegel angesetzt werden, d. h. Reduzierung des Lärmpegelbereichs um eine Stufe. Zur Nachtzeit ist in den Bereichen mit einem Beurteilungspegel von 45 db(a) ein ungestörter Schlaf bei geöffnetem Fenster nicht immer möglich. Werden schutzbedürftige Wohnräume (Wohnräume und Schlafräume) auf der zur Geräuschquelle zugewandten Gebäudeseite, muss die erforderliche Gesamtschalldämmung der Außenfassaden auch im Lüftungszustand (z. B. durch schallgedämmte Lüftungssysteme oder Belüftungen über die lärmabgewandte Fassadenseite) sicher gestellt werden. In Arbeitsräumen am Arbeitsplatz darf unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche bei Bürotätigkeiten der Beurteilungspegel maximal 55 db(a) erreichen. In den Lärmpegelbereichen II und III sind Terrassen, Loggien und Balkone nur auf der zur Geräuschquelle abgewandten Gebäudeseite im direkten Schallschatten des Hauses zulässig. Alternativ sind sie zulässig, sofern sie durch eine mindestens 2 m hohe Abschirmmaßnahme (z. B. Wand oder Nebengebäude) geschützt sind.
16 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 16 von 19 Abbildung 4: Darstellung der Lärmpegelbereiche bezogen auf den Straßenverkehr und vorhandene bzw. geplante, gewerbliche Anlagen für den Tagzeitraum auf dem Geltungsbereich des Plangebietes mit Farbkodierung. (unmaßstäblich)
17 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 17 von 19 6 Zusammenfassung Die Gemeinde Emstek plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 zur Ausweisung von Wohn- und Mischgebiet. Die itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH ist beauftragt worden, in einem schalltechnischen Gutachten die Geräuscheinwirkung der umliegenden Gewerbeflächen und der öffentlichen Verkehrswege zu beurteilen und anhand dessen zu prüfen, ob die geplante Nutzung immissionsschutzrechtlich zulässig ist. Die Untersuchung ergab folgende Resultate: Gewerbliche Geräuschimmissionen: Auf Basis der Berechnungen der Emissionskontingente auf dem B-Plan Nr. 47 der Gemeinde Visbek im Schallgutachten von Brunken [10] geht hervor, dass auf dem Geltungsbereich des B-Plans Nr. 118 allgemeine Wohngebietsnutzung zulässig ist. Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen: Wie Tabelle 5 zu entnehmen ist, werden die Orientierungswerte an den IPs mit dem Schutzanspruch für allgemeine Wohngebiete (WA) teilweise überschritten. Die Überschreitung der Orientierungswerte liegt maximal bei 2,7 db(a). Es sind die Festsetzungen zum Bebauungsplan aus Kapitel 5 bzgl. passiver Lärmschutzmaßnahmen zu beachten. Grundlagen der Feststellungen und Aussagen sind die vorgelegten und in diesem Gutachten aufgeführten Unterlagen. Oldenburg, 10. Juli 2012 Inga Züwerink, Dipl. Ing. (FH) geprüft durch Anhang: Bebauungsplan Nr. 47 der Gemeinde Visbek mit Schallleistungspegelangaben
18 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 18 von 19 Anhang Teil I: Bebauungsplan Nr. 47 der Gemeinde Visbek, Quelle: [12].
19 Projekt Nr b-iz: B-Plan Nr. 118 der Gemeinde Emstek 19 von 19 Anhang Teil II: Vergrößerung des Geltungsbereiches und Schallleistungspegelangabe der Flächenschallquellen für tagsüber (t) unnd nachts (n).
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