Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung

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1 Nummer 33 Murr, den 14. Juni 2017 Seite 193 für die Sitzung am 27. Juni 2017 Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung Aktuelle Situation Der Gemeinderat hat sich zuletzt am 05. Juli 2016 mit der Neufestsetzung von Elternbeiträgen befasst. Als Ergebnis der seinerzeitigen Beratungen und Beschlüsse werden aktuell im Kindergartenbereich und in der Kleinkindbetreuung Elternbeiträge in der Höhe erhoben, wie sie dem sogenannten Landesrichtsatz entsprechen. Neue Empfehlungen Für die bevorstehenden Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 liegen inzwischen neue Empfehlungen zu den Elternbeiträgen vor. Die Vertreter des Gemeindetages Baden- Württemberg, des Städtetages Baden-Württemberg und die Leitungen der beiden Landeskirchen und beiden Diözesen in Baden-Württemberg sowie deren Fachverbände haben sich auf eine erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge verständigt, wobei am Ziel festgehalten wurde, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % der Betriebsausgaben der Kindertagesstätten durch Elternbeteiligung anzustreben. Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 hat für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen, insbesondere bei der Eingruppierung, gebracht. Um das Ziel einer 20%igen Elternbeteiligung an den Betriebsausgaben zu halten, wird deshalb von der gemeinsamen Kommission für das Kindergartenjahr 2017/2018 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8 % für notwendig erachtet. Für das Kindergartenjahr 2018/2019 sieht der Landesrichtsatz dagegen wieder die sonst übliche Steigerungsrate von 3 % vor.

2 Seite 194 Die neuen Empfehlungen im Landesrichtsatz lauten wie folgt: Empfehlung für den Regelkindergarten: - Bei Erhebung an 11 Monaten im Jahr Kind/Familie Aktuell Empfehlung Erhöhung Empfehlung Erhöhung 2016/ / / ,00 121,00 9,00 124,00 3, ,00 92,00 7,00 95,00 3, ,00 61,00 5,00 63,00 2,00 4 und mehr 18,00 20,00 2,00 21,00 1,00 Empfehlung für die Kleinkindbetreuung in der Betreuungsform der Verlängerten Öffnungszeit (durchgehend 6 Stunden): - Bei Erhebung an 11 Monaten im Jahr Kind/Familie Aktuell Empfehlung Erhöhung Empfehlung Erhöhung 2016/ / / ,00 355,00 28,00 365,00 10, ,00 264,00 21,00 272,00 8, ,00 179,00 14,00 184,00 5,00 4 und mehr 66,00 71,00 5,00 73,00 2,00 Die Angebote in der Gemeinde Murr im Kinderbetreuungsbereich wurden in den letzten Jahren sowohl qualitativ als auch quantitativ erheblich ausgebaut. Mit den zusätzlichen Einrichtungen und Betreuungsangeboten sind die Kosten allein in den letzten 4 Jahren im Bereich der gemeindlichen Einrichtungen von ,51 im Jahr 2012 auf ,78 im Jahr 2016 gestiegen. Die Summe der Elternbeiträge belief sich 2016 auf ,50, was einem Kostendeckungsanteil von 14,6 % der Betriebsausgaben entspricht. Die Entwicklung der Zahlen und des Kostendeckungsgrades zeigen, dass die Anwendung der neuen Landesrichtsätze bei den Elternbeiträgen auch in Murr durchaus gerechtfertigt und nachvollziehbar wäre. Die mit dem Landesrichtsatz empfohlene Erhöhung der Elternbeiträge von 8 % ab September 2017 und weiteren 3 % ab September 2018 wäre für die Eltern mit monatlichen Beitragserhöhungen zwischen 1,00 und bis zu 28,00 im Bereich der Kleinkindbetreuung verbunden. Um die Mehrbelastung für die Eltern zu mildern, wäre es aus Sicht der Verwaltung vorstellbar, die vorgeschlagene Erhöhung von 8 % je zur Hälfte auf die nächsten beiden Kindergartenjahre zu verteilen und die für das Kindergartenjahr 2018/2019 vorgeschlagene, weitere Erhöhung um 3 % zunächst auszusetzen.

3 Seite 195 Ein solcher Kompromiss zu Gunsten der Eltern stellt sich wie folgt dar: Vorschlag für den Regelkindergarten: - Bei Erhebung an 11 Monaten im Jahr Kind/Familie Aktuell Vorschlag Erhöhung Vorschlag Erhöhung 2016/ / / ,00 117,00 5,00 121,00 4, ,00 89,00 4,00 92,00 3, ,00 59,00 3,00 61,00 2,00 4 und mehr 18,00 19,00 1,00 20,00 1,00 Vorschlag für die Kleinkindbetreuung in der Betreuungsform der Verlängerten Öffnungszeit (durchgehend 6 Stunden): - Bei Erhebung an 11 Monaten im Jahr Kind/Familie Aktuell Vorschlag Erhöhung Vorschlag Erhöhung 2016/ / / ,00 341,00 14,00 355,00 14, ,00 254,00 11,00 264,00 10, ,00 172,00 7,00 179,00 7,00 4 und mehr 66,00 69,00 3,00 71,00 2,00 Zu den Elternbeiträgen im Kindergartenbereich ist anzumerken, dass die Evangelische Kirchengemeinde für den Kindergarten Pfarrgasse grundsätzlich gehalten ist, die Landesrichtsätze vollinhaltlich anzuwenden. Um die Eltern mit Kindern im Kindergarten Pfarrgasse nicht schlechter zu stellen, müsste deshalb die Bürgerliche Gemeinde den Unterschiedsbetrag zwischen den möglichen Elternbeiträgen nach Landesrichtsatz und den reduzierten Elternbeiträgen nach dem oben stehenden Vorschlag an die Evangelische Kirchengemeinde Murr finanziell ausgleichen. Gerechnet auf die beiden Kindergartenjahre beläuft sich der Betrag auf rund 2.800,00, um den die Eltern mit Kindern am Kindergarten Pfarrgasse entlastet und die Bürgerliche Gemeinde mehr belastet werden würde.

4 Seite 196 Beiträge für unter 3-Jährige im Kindergarten Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern an den Kindergärten wurde zum 01. September 2013 ein Beitragszuschlag von 100 % eingeführt. Damit stehen die Beiträge für unter 3-Jährige an den Kindergärten in einem sinnvollen Verhältnis zu den Beiträgen, wie sie im Kinderhaus für Kleinkinder zu entrichten sind. Der Aufschlag ist begründet durch den pflegerischen Mehraufwand und durch die Tatsache, dass nach der Betriebserlaubnis für unter 3-jährige Kinder zwei Kindergartenplätze anzurechnen sind. Beiträge für die Verlängerte Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung im Kindergarten Beim Besuch einer Kindergartengruppe mit Verlängerter Öffnungszeit (durchgehend 6 Stunden) wird in Murr an Stelle des empfohlenen Zuschlags von 25 % seit mehr als 20 Jahren ein reduzierter, fester Zuschlag erhoben, seit September 2013 beträgt dieser Zuschlag 15,00 pro Monat. Die Elternbeiträge für die Ganztagesbetreuung errechnen sich nach einer festen Formel, die auch künftig beibehalten werden soll. Das Essensgeld im Kindergartenbereich beträgt 80,00 pro Monat. Beiträge für die Ganztagesbetreuung in der Kleinkindbetreuung Beim Besuch der Ganztagesbetreuung werden die Beträge der Verlängerten Öffnungszeit nach der Zeitformel umgerechnet und ermittelt. Beiträge für die Betreuungsform Minikindergarten Die Minikindergartengruppe im Kinderhaus bietet eine Betreuung an drei Tage, dienstags donnerstags, jeweils mit 3,5 Stunden am Vormittag an. Das Ziel dieser Gruppe ist die spielerische Heranführung der Kleinkinder im Alter ab 2 Jahren an den späteren Kindergartenbesuch. Bei Besuch des Minikindergartens werden die Beträge der Verlängerten Öffnungszeit in der Kleinkindbetreuung nach der Zeitformel umgerechnet und ermittelt. Auswirkung der Beitragserhöhungen Die Übernahme des vorgeschlagenen, beitragsreduzierten Kompromisses zum 01. September 2017 wäre für den Kindergartenbereich in der Regelbetreuung mit monatlichen Beitragserhöhungen zwischen 1,00 und 5,00 verbunden. Im Kleinkindbereich in der Verlängerten Öffnungszeit liegen die monatlichen Beitragserhöhungen zwischen 3,00 und 14,00.

5 Seite 197 Beschlussantrag: 1. Die Elternbeiträge für den Besuch der gemeindlichen Kindergärten werden für die Regelgruppen ab dem 01. September 2017 monatlich im 11-Monats-Modell wie folgt festgesetzt: mit einem Kind 117,00 mit zwei Kindern unter 18 Jahren 89,00 mit drei Kindern unter 18 Jahren 59,00 mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 19,00 2. Die Elternbeiträge für den Besuch der gemeindlichen Kindergärten werden für die Regelgruppen ab dem 01. September 2018 monatlich im 11-Monats-Modell wie folgt festgesetzt: mit einem Kind 121,00 mit zwei Kindern unter 18 Jahren 92,00 mit drei Kindern unter 18 Jahren 61,00 mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 20,00 3. Für den Besuch einer Kindergartengruppe mit durchgehender Öffnungszeit wird zu den Beträgen laut Ziffer 1 und 2 ein monatlicher Zuschlag in der unveränderten Höhe von 15,00 je Kind erhoben. 4. Für Kinder unter 3 Jahren, die an den Kindergärten betreut werden und für die rechnerisch 2 Betreuungsplätze zu belegen sind, wird weiterhin ein Beitragsaufschlag von 100 % erhoben.

6 Seite Die Elternbeiträge für den Besuch der gemeindlichen Kindergärten in der 10-stündigen Ganztagesbetreuung (Kinder ab dem 3. Lebensjahr) werden ab dem 01. September 2017 mit einem Kind 244,00 mit zwei Kindern unter 18 Jahren 185,00 mit drei Kindern unter 18 Jahren 123,00 mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 57,00 Hinzu kommt jeweils das monatliche Essensgeld in Höhe von 80, Die Elternbeiträge für den Besuch der gemeindlichen Kindergärten in der 10-stündigen Ganztagesbetreuung (Kinder ab dem 3. Lebensjahr) werden ab dem 01. September 2018 mit einem Kind 252,00 mit zwei Kindern unter 18 Jahren 192,00 mit drei Kindern unter 18 Jahren 127,00 mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 58,00 Hinzu kommt jeweils das monatliche Essensgeld in Höhe von 80,00.

7 Seite Die Elternbeiträge für den Besuch der Kleinkindbetreuung am Kinderhaus Regenbogen in der Betreuungsform der Verlängerten Öffnungszeit werden ab dem 01. September 2017 mit einem Kind 341,00 mit zwei Kindern unter 18 Jahren 254,00 mit drei Kindern unter 18 Jahren 172,00 mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 69,00 Hinzu kommt jeweils das monatliche Essensgeld in Höhe von 70, Die Elternbeiträge für den Besuch der Kleinkindbetreuung am Kinderhaus Regenbogen in der Betreuungsform der Verlängerten Öffnungszeit werden ab dem 01. September 2018 mit einem Kind 355,00 mit zwei Kindern unter 18 Jahren 264,00 mit drei Kindern unter 18 Jahren 179,00 mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 71,00 Hinzu kommt jeweils das monatliche Essensgeld in Höhe von 70,00.

8 Seite Die Elternbeiträge für den Besuch der Kleinkindbetreuung am Kinderhaus Regenbogen in der Betreuungsform des Minikindergartens werden ab dem 01. September 2017 mit einem Kind 119,00 mit zwei Kindern unter 18 Jahren 89,00 mit drei Kindern unter 18 Jahren 60,00 mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 24, Die Elternbeiträge für den Besuch der Kleinkindbetreuung am Kinderhaus Regenbogen in der Betreuungsform des Minikindergartens werden ab dem 01. September 2018 mit einem Kind 124,00 mit zwei Kindern unter 18 Jahren 92,00 mit drei Kindern unter 18 Jahren 63,00 mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 25,00

9 Seite Die Elternbeiträge für den Besuch der Kleinkindbetreuung am Kinderhaus Regenbogen in der Betreuungsform der 10-stündigen Ganztagesbetreuung werden ab dem 01. September 2017 mit einem Kind 568,00 mit zwei Kindern unter 18 Jahren 423,00 mit drei Kindern unter 18 Jahren 287,00 mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 115,00 Hinzu kommt jeweils das monatliche Essensgeld in Höhe von 70, Die Elternbeiträge für den Besuch der Kleinkindbetreuung am Kinderhaus Regenbogen in der Betreuungsform der 10-stündigen Ganztagesbetreuung werden ab dem 01. September 2018 mit einem Kind 592,00 mit zwei Kindern unter 18 Jahren 440,00 mit drei Kindern unter 18 Jahren 298,00 mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 118,00 Hinzu kommt jeweils das monatliche Essensgeld in Höhe von 70,00.

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