Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Tanzhaus Holzminden & Business Knigge Coaching
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- Lena Schwarz
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Tanzhaus Holzminden & Business Knigge Coaching 1 Geltungsbereich 1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Tanzhaus Holzminden, Inhaber Oliver Zschörner, Celten Service Center, Bülte 2, Holzminden; im Folgenden Tanzhaus Holzminden genannt und den Tanzschüler im Folgenden Mitglied genannt. 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht anerkannt, es sei denn, das Tanzhaus Holzminden hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt. 1.3 Änderungen der AGB s des Tanzhaus Holminden werden von dem Tanzhaus Holzminden den Mitgliedern durch Aushang in den Räumlichkeiten vom Tanzhaus Holzminden und im Internet mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied den geänderten AGB s innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, erklärt er sein Einverständnis mit den geänderten AGB s. Auf dieses Widerrufsrecht und die Folgen der Nichtäusserung wird das Mitglied ausdrücklich mit der Änderungsmitteilung hingewiesen. 1.4 Die Dienstleistungen vom Tanzhaus Holzminden stehen Unternehmen, Einzelgewerbetreibenden und Selbstständigen, sowie Einzelpersonen zur Verfügung. 2 Vertragsgegenstand 2.1 Das Tanzhaus Holzminden ist ein Dienstleistungsunternehmen, das - Tanzunterricht in den Gesellschafttänzen - Turniertraining in allen tanzsportlichen Bereichen - Privatstunden auf Anfrage - Moderationen - Choreographien - Shows - Seminare für Umgangsformen - Bewerbungstraining - musikalische Unterstützung anbietet. 2.2 Das Tanzhaus Holzminden behält sich das Recht vor, das Mitglied aufgrund von schwerwiegenden oder grob fahrlässigen Verstössen gegen die AGB s oder gegen die guten Sitten zeitlich begrenzt, höchstens aber drei Monate oder in besonders schweren Fällen dauerhaft, von dem Angebot des Tanzhaus Holzminden auszuschliessen. Der zeitliche Ausschluss befreit nicht von der Beitragspflicht. 2.3 Im Fall der Vertragskündigung durch das Tanzhaus wie in 2.2 beschrieben, werden gemäss 3.4 ff die Mitgliedsbeiträge für das laufende Quartal, nach Überschreiten der vierwöchigen Frist die Mitgliedsbeiträge für das folgende Quartal angerechnet. -2-
2 -2-3 Leistungen & Beiträge 3.1 Das Tanzhaus Holzminden stellt Räumlichkeiten inkl. Sanitäre Einrichtungen, sowie die technischen Vorraussetzungen für den reibungslosen Ablauf des Tanzangebotes bereit. 3.2 Das Tanzhaus Holzminden stellt dem Mitglied eine Clubkarte zur Verfügung. Die Clubkarte wird gegen Unterschrift ausgegeben. 3.3 In den Räumen des Tanzhaus Holzminden werden Getränke bereitgestellt, die gegen Barzahlung oder Verrechnung mittels Clubkarte erworben werden können. 3.4 Das Tanzhaus Holzminden bietet neben Privatunterricht zwei Formen der Mitgliedschaft an Mitgliedschaft Kids. Die Mitgliedschaft kostet 23,00 pro Monat und pro Person Mitgliedschaft Clubs. Die Mitgliedschaft kostet 28,00 pro Monat und pro Person Familienermässigung. Mitglieder und Erziehungsberechtigte von Mitgliedern können für sich und/ oder deren Verwandte erster Ordnung und / oder Eheleuten eine Familienermässigung beantragen. Das Tanzhaus Holzminden behält sich das Recht vor, nach Prüfung, den Antrag abzulehnen. Wird dem Antrag stattgegeben, so staffeln sich die Beiträge wie folgt: die ersten beiden Mitglieder zahlen den jeweils vollen Beitrag ihrer Mitgliedschaft. Jedes weitere Mitglied erhält eine Ermässigung von jeweils 4,-- angerechnet auf die vorangehende Ermässigung. Die Reihenfolge der Anmeldung obliegt dem Beantragenden Das Honorar für Privatunterricht und sonstige Leistungen wird gesondert und ggf. in einem zusätzlichen Dienstleistungsvertrag vereinbart. 3.5 Das Unterrichtsangebot wird auf den ausliegenden Flyern und im Internet ohne Gewähr bekannt gegeben. Das Tanzhaus Holzminden behält sich das Recht vor Unterrichtseinheiten zu verschieben oder entfallen zu lassen. Das Mitglied wird hiervon rechtzeitig per Aushang oder im Internet benachrichtigt. Gleichzeitig verpflichtet sich das Tanzhaus Holzminden jährlich mindestens 44 Unterrichtseinheiten/ Wochen je Angebot für die Mitgliedschaft Kids & Clubs zu garantieren. Von der Garantie ausgeschlossen sind Versäumnisse, die das Tanzhaus Holzminden nicht zu verschulden hat. 4 Pflichten und Rechte des Mitgliedes 4.1 Das Mitglied oder der gesetzlich bestimmte Vertreter des Mitglieds verpflichtet sich mit der Anmeldung zur Entrichtung des vollen Honorars entsprechend der Mitgliedschaft. Die Zahlung erfolgt monatlich per Bankeinzug. Bei Nichteinlösung werden Gebühren i. H. von 7,00 fällig. 4.2 Unterrichtsangebote, die das Mitglied ohne Schuld vom Tanzhaus Holzminden versäumt, werden nicht erstattet. In keinem Fall erfolgt eine teilweise oder vollständige Rückzahlung des Monatshonorars. 4.3 Kann ein Mitglied mindestens 25 Tage eines Kalendermonats aus gesundheitlichen Gründen an keinem Unterricht teilnehmen, kann er das Angebot auch über den Vertrag hinaus für die Dauer, die der Dauer der Krankheit in vollen Monaten entspricht, nutzen. Die Bestimmungen über die Kündigungsfrist bleiben hiervon unberührt. 4.4 Das Mitglied verpflichtet sich den Anweisungen des Personals vom Tanzhaus Holzminden Folge zu leisten. -3-
3 4.5 Das Mitführen und Verzehren von Speisen und Getränken ist generell untersagt. Ausnahmefälle genehmigt die Geschäftsleitung. Selbstbedienung an den Getränken oder der technischen Einrichtung ist untersagt Geeignete Mitglieder, die im besonderen Maße freiwillig als Assistenten bei der Tanzausbildung oder dem Ausschank von Getränken unterstützen, erhalten nach Vereinbarung vom Tanzhaus Holzminden Boni in Form von Einzelstunden, Beitragsgutschriften oder Freigetränken. Die Auswahl geeigneter Mitglieder hat keine Anspruch auf eine Beschäftigung als Assistent. 4.7 Bei Verlust der Clubkarte wird eine Gebühr i. H. v. 10,00 erhoben. Die Clubkarte bleibt Eigentum vom Tanzhaus Holzminden und der Sponsoren. Vertragslaufzeit, Kündigung, ruhende Mitgliedschaft 5.1 Die Mindeslaufzeit einer Mitgliedschaft beträgt drei Monate. Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn des nächsten Quartals um ein weiteres Quartals. 5.2 Das Mitglied kann die jeweilige Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf des Quartals kündigen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. 5.3 Das Mitglied kann schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen vor Monatsbeginn eine ruhende Mitgliedschaft beantragen Das Tanzhaus behält sich das Recht vor, das Angebot des Antragenden nicht anzunehmen. Bei Annahme durch das Tanzhaus Holzminden ist die ruhende Mitgliedschaft auf 6,00 Monatsbeitrag reduziert Das Mitglied wird für die Dauer der ruhenden Mitgliedschaft vom Unterrichtsprogramm ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen auch Gäste zugelassen sind Wechselt ein Mitglied in die ruhende Mitgliedschaft, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Der Wechsel in die aktive Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. 5.4 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 5.5 Ein wichtiger Grund für das Tanzhaus Holzminden liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für das Tanzhaus unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen vom Tanzhaus Holzminden und des Mitglieds nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse: Verstoss des Mitlgieds gegen seine vertraglichen Pflichten Der Ruf des Tanzhaus Holzminden wird durch das Verhalten des Mitglieds besonders beeinträchtigt Das Mitglied schädigt einen oder mehrere andere Mitglieder. 5.6 Im Falle der ausserordentlichen Kündigung durch das Tanzhaus Holzminden hat das Mitglied einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 75 % der Kosten einer Jahresmitgliedschaft zu zahlen, wenn die ausserordentliche Kündigung vor Ablauf des 1. Halbjahres erfolgt, nach Ablauf des 1. Halbjahres fällt der gesamte Jahrespreis einer Mitgliedschaft an. Das Mitglied ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Tanzhaus Holzminden ein niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist. -4-
4 -4-6 Haftung des Tanzhaus Holzminden 6.1 Das Tanzhaus Holzminden haftet nicht für Unfälle die dem Mitglied in den Räumen oder auf dem Gelände vom Tanzhaus Holzminden durch Eigenverschulden oder das Verschulden anderer Mitglieder widerfahren. 6.2 Das Tanzhaus Holzminden haftet ebenfalls nicht für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die das Mitglied auf die Nutzung des Tanzangebotes zurückführt. 6.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 6.4 Für die bereitgestellte Garderobe übernimmt das Tanzhaus Holzminden keine Haftung 6.5 Das Tanzhaus Holzminden stellt für die Dauer der jeweiligen Angebote unentgeltlich Parkplätze bereit. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr. Das Tanzhaus Holzminden übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Schäden an den Fahrzeugen. 6.6 Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 7 Film-, Bild- und Tonrechte 7.1 Während der einzelnen Unterrichtseinheiten, sowie bei den von dem Tanzhaus Holzminden organisierten oder moderierten Veranstaltungen, wird umfangreiches Film-, Bild-und Tonmarterial aufgezeichnet werden. Mit seiner Teilnahme an den Unterrichtseinheiten und Veranstaltungen stimmt jedes Mitglied zu, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den bei den Unterrichtseinheiten und Veranstaltungen von ihm angefertigten Film-, Bild- und Tonaufzeichnungen auf das Tanzhaus Holzminden übertragen werden. Sämtliche Nutzungsrechte im Bereich TV, Radio, Print, Internet, Poster, Plakate, Präsentationen, Displays, Sales-Promotion, Videogramme einschliesslich Nachruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Film-, Bild- und Tonmaterial werden durch das Mitglied mit seiner Teilnahme exklusiv und ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung unentgeltlich übertragen. Das Tanzhaus Holzminden oder Dritte, die mit dem Einverständnis der Vorgenannten handeln, dürfen das hergestellte Film-, Bild- und Tonmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung, ungeachtet der Übertragungs-, Träger und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) verwenden. Die Aufnahmen dürfen bearbeitet bzw. abgeändert werden, so lange davon auszugehen ist, dass die Änderungen keine Nachteile für das Mitglied mit sich bringen. 7.2 Die Aufzeichnung von Film-, Bild- und Tonmaterial durch das Mitglied bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung vom Tanzhaus Holzminden. 8 Sonstiges 8.1 Die Anmeldung erlaubt dem Tanzhaus Holzminden die Speicherung und Weiterverarbeitung der darin abgegebenen persönlichen Daten ohne deren Weitergabe an Dritte. 8.2 Wird eine Anmeldung online oder schriftlich für einen Dritten abgegeben, so haftet der Absender für alle sich daraus ergebenen Ansprüche. 8.3 Sofern Probetanzstunden angeboten oder gewährt werden, ist keine Anmeldung erforderlich. Es gelten anstonsten die AGB s. 8.4 Es gilt in allen Räumlichkeiten absolutes Rauchverbot..-5-
5 -5- Schlussbestimmungen 9.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. 9.2 Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch soweit das hier festgehaltende Schriftformerfordernis nicht mehr gelten soll. 9.3 Sollten Teile, eine einzelne Formulierung oder eine Bestimmung in diesen AGB s unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bzw. nicht, nicht mehr oder nicht vollständig oder Rechtslage entsprechen, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit nicht berührt. An ihre Stelle treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 9.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Holzminden Stand: September 2012
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