DEGUM Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.v. Arbeitskreis Stütz- und Bewegungsorgane
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- David Hochberg
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1 DEGUM Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.v. Arbeitskreis Stütz- und Bewegungsorgane DEGUM-Richtlinien für Aus- und Weiterbildung in der Ultraschalldiagnostik 1. Seminarleiter DEGUM-Seminarleiter/innen erfüllen gemäß Abschnitt B 7 der Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 10. Februar 1993 die Qualifikation der Ausbilder und sind berechtigt, Ultraschallkurse eigenverantwortlich durchzuführen. Die Kurstermine sind schriftlich beim DEGUM-Sekretariat bekanntzugeben. DEGUM-Seminarleiter/innen sind zugleich Ausbildungsleiter/innen an ihrer Einrichtung. Die unter den nachfolgenden Nummern 1 8 aufgeführten Richtlinien beziehen sich ausschließlich auf die Sonographie der Stütz- und Bewegungsorgane. Anforderungen 1. Facharztanerkennung 2. Mindestens 5 Jahre aktive Zeit in der Ultraschalldiagnostik der Stütz- und Bewegungsorgane inklusive Säuglingshüfte (Nachweis gemäß Teilnahmebescheinigung des 1. Ultraschallkurses) 3. Mindestens 2 Jahre Mitgliedschaft in der DEGUM 4. Mindestens 5000 eigenverantwortliche sonographische Untersuchungen 5. Mindestens 500 eigenverantwortliche sonographische Untersuchungen jährlich 6. Tätigkeit in einer Klinik mit eigenen Ultraschallkapazitäten von mindestens 1000 Untersuchungen pro Jahr. Aktueller Geräte- und Dokumentationsstandard wird vorausgesetzt. 7. Die Seminarleiterin / der Seminarleiter soll mindestens 15 Vorträge zu unterschiedlichen Themen der Sonographie der Stütz- und Bewegungsorgane auf wissenschaftlichen Kongressen gehalten haben sowie mindestens 5 Publikationen auf diesem Gebiet nachweisen. Für die Bewerbung als Seminarleiter benötigt sie/er die Bürgschaft von 3 anerkannten DEGUM-Seminarleitern, davon eine aus einem anderen Fachgebiet. 8. Die Empfehlungsschreiben der Bürgen müssen der Bewerberin/dem Bewerber bescheinigen, daß sie/er fachlich wie auch didaktisch geeignet ist, die Gestaltung eines Kurses zu gewährleisten. Damit sich die Bürgen ein realistisches Bild von der Anwärterin/dem Anwärter machen können, muß die Kandidatin/der Kandidat zwei unterschiedliche Kursserien als Tutor aktiv mitgestalten, wobei die Kurse bei zwei unterschiedlichen Seminarleitern und Kursveranstaltungen absolviert werden müssen. In diesen Kursen muß die Seminarleiter-Anwärterin/der Seminarleiter-Anwärter jeweils einen Vortrag übernehmen. Der Antrag auf Eintragung als Seminarleiter/in wird schriftlich beim Vorstand des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM eingereicht. Sofern obige Punkte Nr.1 8 erfüllt werden, wird dieser Antrag anläßlich der kommenden Seminarleiter-Sitzung oder Arbeitskreis-Sitzung den Seminarleitern vorgelegt und gilt als angenommen, wenn kein Widerspruch erhoben wird. Über den Antrag auf Eintragung als Seminarleiter/in sind ausschließlich Seminarleiter/innen des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM stimmberechtigt. Die Seminarleiterin/der Seminarleiter erhält eine Urkunde des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM. Die Seminarleiter werden schriftlich über die Sitzungen des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM durch Zusendung des Protokolls unterrichtet. Seminarleiter/innen, die keine selbständigen Kurse durchführen, werden in Anlehnung an 6 der Satzung des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM beschlossen am in Gießen automatisch Ausbildungsleiter/in. Siehe hierzu auch 6 der Satzung des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM, beschlossen am in Gießen.
2 Qualifikationsanforderungen zum DEGUM-Seminarleiter (Stütz- und Bewegungsorgane) Name:... Vorname:... Titel:... Geburtsdatum:... Stellung in der Klinik:... Anschrift:... Tel. (Praxis/Klinik):...privat:... Antrag vom: Bitte entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen dem Antrag beilegen! 1. Abgeschlossene Weiterbildung im Fach:... seit: Mindestens 5-jährige aktive Tätigkeit in der Ultraschalldiagnostik der Stütz- und Bewegungsorgane: Betätigung in der Sonographie seit: Mindestens 2 Jahre Mitgliedschaft in der DEGUM: Mitglied seit: Mindestens eigenverantwortlich durchgeführte Ultraschalluntersuchungen: Klinik/Praxis:... Ausbilder: Werden selbständig jährlich mindestens 500 Sonographien durchgeführt: 6a.Werden jährlich mindestens Sonographien in der Klinik durchgeführt: Anzahl/Jahr:...
3 6b.Aktuelle Geräteausstattung: Aktuelle Dokumentationsmöglichkeiten: Publikationen (in der Anlage): davon... zitierbare Veröffentlichungen Liste der gehaltenen Vorträge (in der Anlage): 8. Bürgschaften von 3 DEGUM-Seminarleitern (Empfehlungsschreiben in der Anlage): 2 Bürgen aus dem eigenen Fachgebiet: a. Name, Anschrift: b. Name, Anschrift: Bürge aus dem Fach:... a. Name, Anschrift: Ort, Datum Unterschrift
4 DEGUM Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.v. Arbeitskreis Stütz- und Bewegungsorgane DEGUM-Richtlinien für Aus- und Weiterbildung in der Ultraschalldiagnostik Vom , Änderungen gemäß Arbeitskreissitzung vom in Bad Dürkheim, in Zürich und in Frankfurt 2. Ausbildungsleiter DEGUM-Ausbildungsleiterinnen/Ausbildungsleiter erfüllen gemäß Abschnitt B 7 der Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 10. Februar 1993 die Qualifikation der Ausbilder und sind berechtigt, die Weiterbildung in ihrem/seinem Gebiet in der Klinik durchzuführen und ärztliche Mitarbeiter/innen bis zur eigenverantwortlichen Ultraschalldiagnostik auszubilden. In diesem Fall sind für die Weiterbildung in Ultraschalldiagnostik im jeweiligen Fachgebiet keine Kurse erforderlich. Die Ausbildungsleiterin/der Ausbildungsleiter ist nicht berechtigt, Ultraschallkurse eigenverantwortlich durchzuführen. DEGUM-Seminarleiter/innen sind zugleich Ausbildungsleiter/innen an ihrer/seiner Einrichtung. Die unter nachfolgenden Nummern 1 10 aufgeführten Richtlinien beziehen sich ausschließlich auf die Sonographie der Stütz- und Bewegungsorgane. Anforderungen 1. Facharztanerkennung 2. Mindestens 4 Jahre aktive Zeit in der Ultraschalldiagnostik der Stütz- und Bewegungsorgane inklusive Säuglingshüfte (Nachweis gemäß Teilnahmebescheinigung des 1. Ultraschallkurses), zusätzlich Ausbildung bei einem DEGUM-Seminarleiter 3. Mindestens 2 Jahre Mitgliedschaft in der DEGUM, Teilnahme an Sitzungen des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane seit mindestens 2 Jahren eigenverantwortlich durchgeführte Sonographien 5. Eigene Untersuchungsfrequenz von mindestens 500 Untersuchungen/Jahr 6. Aktueller Geräte- und Dokumentationsstandard 7. Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen 8. Aktuelle und regelmäßige Ultraschallbesprechungen sind Voraussetzung für die Anerkennung 9. Antrag mit Bürgschaft durch 2 DEGUM-Seminarleiter 10. Die Kandidatin/der Kandidat soll mindestens 5 Vorträge zu unterschiedlichen Themen der Sonographie der Stütz- und Bewegungsorgane auf wissenschaftlichen Kongressen oder auf mindestens zwei DEGUM-zertifizierten Sonographiekursen gehalten haben. Der Antragsteller hält anlässlich der Arbeitskreissitzung, auf der über seinen Antrag abgestimmt wird, einen Vortrag zu einem sonographischen Thema, das in Absprache mit dem Arbeitskreissprecher festgelegt wird. Der Antrag auf Eintragung als Ausbildungsleiter/in wird schriftlich beim Vorstand des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM eingereicht. Kolleginnen und Kollegen, welche den Antrag auf Aufnahme in die Liste der Ausbildungsleiter des Arbeitskreises der Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM gestellt haben, werden vom Schriftführer des Arbeitskreises schriftlich zur nächsten Arbeitskreissitzung eingeladen und erhalten die Möglichkeit, sich den anwesenden Seminarleitern persönlich vorzustellen. Im Rahmen dieser Vorstellung soll auch auf den individuellen sonographischen Werdegang des Antragstellers/der Antragstellerin Bezug genommen werden. Sofern obige Punkte 1 10 erfüllt werden, wird dieser Antrag anläßlich der kommenden Seminarleiter-Sitzung oder Arbeitskreis-Sitzung den Semarleiter/innen vorgelegt und gilt als
5 angenommen, wenn kein Widerspruch erhoben wird. Über den Antrag auf Eintragung als Ausbildungsleiter/in sind ausschließlich Seminarleiter/innen des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM stimmberechtigt. Die Ausbildungsleiterin/ der Ausbildungsleiter erhält eine Urkunde des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM. Die Ausbildungsleiterin/der Ausbildungsleiter werden ebenso wie die Seminarleiter von den Treffen des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM durch Zusendung des Protokolls unterrichtet. Die Ausbildungsleiterin/der Ausbildungsleiter bleiben so lange als solche registriert, wie sie nach Zusendung des Protokolls ihre aktuelle Adresse zurücksenden. Seminarleiter/innen, die keine selbständigen Kurse durchführen, werden automatisch Ausbildungsleiter/in. Siehe hierzu auch 6 der Satzung des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane der DEGUM, beschlossen am in Gießen. Für die Ausbildungsleiterin/den Ausbildungsleiter besteht keine Nachweispflicht der regelmäßigen Mitarbeit an Ultraschallkursen.
6 Qualifikationsanforderungen zum DEGUM-Ausbilder (Stütz- und Bewegungsorgane) Name:... Vorname:... Titel:... Geburtsdatum:... Stellung in der Klinik:... Anschrift:... Tel. (Praxis/Klinik):...privat:... Antrag vom: Bitte entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen dem Antrag beilegen! 1. Abgeschlossene Weiterbildung im Fach:... seit: Mindestens 4 jährige aktive Ultraschalldiagnostik im eigenen Fachgebiet inklusive Säuglingshüfte (Nachweis gemäß Teilnahmebescheinigung des 1. Ultraschallkurses), zusätzlich Ausbildung bei einem DEGUM-Seminarleiter: Betätigung in der Sonographie seit:... Bestätigung DEGUM-Seminarleiter: Mindestens 2 Jahre Mitgliedschaft in der DEGUM, Teilnahme an Sitzungen des Arbeitskreises Stütz- und Bewegungsorgane seit mindestens 2 Jahren: (Nachweis in der Anlage) 4. Mindestens eigenverantwortlich durchgeführte Ultraschalluntersuchungen: Klinik/Praxis:... Ausbilder: Eigene Untersuchungsfrequenz von mindestens 500 Sonographien/Jahr: 6. Aktuelle Geräteausstattung:... Aktuelle Dokumentationsmöglichkeiten:...
7 7. Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen: Regelmäßige Ultraschallbesprechungen in der jeweiligen Institution: 9. Bürgschaften von 2 DEGUM-Seminarleitern: (Nachweis in der Anlage) a) Name, Anschrift:... b) Name, Anschrift: Mindestens 5 Vorträge zu unterschiedlichen Themen der Sonographie der Stütz- und Bewegungsorgane auf wissenschaftlichen Kongressen oder auf mindestens zwei DEGUM-zertifizierten Sonographiekursen Ort, Datum Unterschrift
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