HINWEISE ZUR ERSTELLUNG VON GASANLAGEN IM NETZGEBIET DER ENERGIENETZ MITTE

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1 HINWEISE ZUR ERSTELLUNG VON GASANLAGEN IM NETZGEBIET DER ENERGIENETZ MITTE 1 Erst ellung von Kundenanlagen im Net zgebiet der EnergieNet z Mit t e 1.1 Gasanlagen dürfen gemäß 13 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und der DVGW- TRGI sowie den nachstehenden Hinweisen, außer durch die EnergieNet z Mit te, nur von Installationsunternehmen (IU) ausgeführt werden, die in das Installat eurverzeichnis der EnergieNetz Mitte eingetragen sind. 1.2 Gasanlagen werden von den IU eigenverantwortlich nach den geltenden Regeln der Technik erst ellt. 1.3 Das IU ist verpflichtet, rechtzeitig vor Erstellung von Gasanlagen eine Installationsabstimmung mit dem jeweils zuständigen Standort von der EnergieNet z Mit te durchzuführen. Hierbei sind unter anderem Art, Zahl und Größe sowie Aufstellungsort der Messeinrichtung (Gaszähler), Art und Größe des Gasdruckregelgerätes, der Druckstufe in der Hausanschlussleitung zu erfragen. Ab einer Anlagenleistung von 245 kw bzw. einem Versorgungsdruck > 23 mbar gelten besondere Reglungen zum Aufbau der Regel- und Messanlage. Ein entsprechendes Regel- und Messschema mit allen erforderlichen Einbaudat en wird dem IU bei der örtlichen Inst allationsabstimmung übergeben. Hier können besondere Anforderungen gelten, die die Beauftragung eines speziellen Anlagenbauunternehmens erfordern. Dies ist im Einzelfall mit der EnergieNetz Mitte abzustimmen. Vor Beginn der Arbeiten ist das IU verpflichtet, eine Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister durchzuführen. 1.4 Bei der Druckprüfung ist zu beachten, dass Gasdruckregelgeräte und Gaszähler nicht in die Druckprüfung einbezogen werden. Instandsetzungskosten für beschädigte Gaszähler und Gasdruckregelgerät e werden dem IU in Rechnung gestellt. 1.5 Das IU zeigt mit dem Formular "Anmeldung einer Gasanlage die Fertigstellung an. Das Anmeldeformular sollte 5 Tage vor Inbetriebsetzung bei der EnergieNetz Mitte vorliegen. 2 Auswahl und Einst ellung der Gasgerät e Im Netzgebiet der EnergieNetz Mitte wird derzeit Erdgas mit drei unterschiedlichen Wobbe- Indizes / Brennwert en vert eilt, die insgesamt den Richt linien f ür Gasbeschaf f enheit "DVGW- Arbeitsblatt G 260" entsprechen. Es dürfen nur Gasgeräte der Kat egorie I2ELL installiert werden. Im nördlichen Versorgungsgebiet wird Erdgas L mit einem Wobbe-Index Ws = ca. 12,0 kwh/m³ (L-Gas Nord) verteilt. 1 / 6

2 Im Netzgebiet der Standorte Dillenburg, Wetzlar und teilweise Biedenkopf und Marburg wird Erdgas L mit einem Wobbe-Index Ws = ca. 12,8 kwh/m³ (L-Gas Süd) verteilt. Im übrigen Netzgebiet wird H-Gas mit dem Wobbe-Index Ws = ca. 15,0 kwh/ m³ (H-Gas) verteilt. 3 Anordnung von Haupt absperreinricht ung, Gas-Druckregelgerät, und Messeinricht ungen 3.1 Die Hausanschlussleitung (HAL) wird von der EnergieNetz Mitte gebaut, steht in deren Eigentum und endet mit der Hauptabsperreinrichtung (HAE) im Gebäude. Alternativ kann die HAE in einem Hausanschlussschrank außerhalb des Gebäudes untergebracht werden. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Gebäudeeinführung nach dem Hausanschlusskasten durch das IU gasdicht ausgeführt werden muss. Die HAE ist in einen ausreichend trockenen Raum vorzusehen und muss leicht zugänglich sein. Dies kann ein Hausanschlussraum nach DIN oder ein anderer geeigneter Raum sein. Die Lage der HAL wird zwischen dem Anschlussnehmer und der EnergieNetz Mitte abgestimmt. 3.2 Der Verschluss-Stopfen oder das Pass-Stück in der HAE ist je nach Betriebszustand der Versorgungsleitung mit verschiedenfarbigen Banderolen plombiert. Die rote Banderole zeigt an, dass das Ortsnetz einer Druckprobe unterzogen wird, und der Stopfen nicht entfernt werden darf. Nach erfolgter Druckprobe und Inbetriebnahme der Versorgungsleitung (Entlüftung HAL) wird die rote Banderole durch eine grüne ersetzt. In diesem Fall darf die Kundenanlage nach der Installationsabstimmung gemäß Kapitel 1. 3 von dem IU errichtet werden. Das Pass-Stück an der HAE darf nicht ausgebaut werden. Wird eine HAE ohne Banderole angetroffen, ist unbedingt Rücksprache mit dem zuständigen Standort von E. ON Mitte erforderlich! Die Installationsanlage beginnt gemäß DVGW-TRGI hinter dem Passstück mit einem vom IU auszulegenden Gasströmungswächter. 2 / 6

3 3.3 Die Hausanschlüsse im Erdgasnetz der EnergieNetz Mitte GmbH werden mit Niederdruck, erhöhtem Niederdruck, Mitteldruck oder Hochdruck (bis 4 bar) betrieben. Die Kundenanlage muss deshalb bis zum Gasdruckregelgerät entsprechend ausgelegt, gebaut und geprüft werden. 3.4 Bei Hochdruckhausanschlüssen (über 1 bar) muss der Leitungsteil vor dem Gas-Druckregelgerät in geschweißter Ausführung erstellt werden. 3.5 Die entsprechenden Gasdruckregelgeräte werden vom zuständigen Standort von der EnergieNetz Mitte beim Inbetriebnahmetermin mitgebracht und sind vom IU einzubauen. 3.6 In Einzelfall können für den Einbau besonderer Regelgeräte Ausblase- bzw. Atmungs-leitungen erforderlich werden. Diese Leitungen sind nach den Vorgaben von der EnergieNetz Mitte zu errichten und sind Bestandteil der Kundeninstallationsanlage 3.7 Bei größeren Anlagen gelten die Maße, die in den Schemazeichnungen für die Regel- und Messstrecke angegeben sind (siehe Kapitel 1.3 dieser Hinweise). 3.8 Bis zu einer Zählergröße G 40 werden bei der EnergieNetz Mitte Einrohr-Balgengaszähler eingebaut. Die Anschlussstücke müssen unter Berücksichtigung ausreichender Wandabstände bei Balgengaszählern bis G 25 möglichst in Augenhöhe (ca. 1,60 m) vom IU installiert werden. Der Gaszähler ist so zu installieren, dass er ohne zusätzlichen Aufwand gegen jeden normgerechten Zähler gleicher Nennweite ausgetauscht werden kann. Bei größeren Gaszählern gelten die Maße, die in den Schemazeichnungen der EnergieNetz Mitte für Regel- und Messstrecken angegeben sind (siehe Ziffer 1.3 dieser Hinweise). 3.9 Sofern Gasdruckregelgeräte und Gaszähler einer mechanischen Beschädigung ausgesetzt sein können, müssen sie in geeigneter Weise geschützt werden Es ist für eine ausreichende Be- und Entlüftung des Aufstellungsortes der Gasdruckregel-anlage zu sorgen. 3 / 6

4 3.11 Gasdruckregelgerät und Gaszähler sollen möglichst unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung installiert werden. Wandabstände und Höhen der nachfolgenden Schemazeichnung sind einzuhalten. 4 Einbau des Gasdruckregelgerät es und der Messeinricht ung sowie Inbet riebnahme der Kundenanlagen 4.1 Bei dem Termin nach Ziffer 1.12 müssen das IU, ein Vertret er von der EnergieNetz Mitte, ein Vertret er des Messst ellenbetreibers und gegebenenfalls der Kunde anwesend sein. 4.2 Arbeiten, die vom IU bzw. von der EnergieNetz Mitte durchzuführen sind: a) Einbau des Gasdruckregelgerätes durch das IU. b) Montage des Druckmessgerätes am Gaszähleranschlussstück zur Prüfung des Gasdruckregelgerät es durch die EnergieNetz Mitte. c) Prüfen der Dicht heit der Regelgerät anschlüsse durch das IU. 4 / 6

5 d) Inbetriebnahme der Gasanlage einschließlich Entlüften entsprechend der DVGW-TRGI durch das IU. e) Überprüfen bzw. Einstellen des Gasdruckregelgerätes durch die EnergieNetz Mitte. f) Demontage des Druckmessgerätes durch die EnergieNetz Mitte. g) Einbau des Gaszählers durch das IU. h) Prüfen der Dichtheit des Gaszähleranschlusses durch das IU. i) Verplomben des Gasdruckregelgerätes durch die EnergieNetz Mitte und des Gaszähleranschlusses durch den MSB. j) Einstellen und Funktionsprüfung der Gasgeräte entsprechend der DVGW-TRGI und Ziffer 2. dieser Hinweise durch das IU. 4.3 Nach Abschluss der Arbeiten unter Ziffer 5.2 erfolgt die Einweisung des Betreibers in die Handhabung der Anlage entsprechend der DVGW-TRGI und Übergabe der Bedienungsanleitung durch das IU. 4.4 Entsprechend der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und des DVGW Arbeitsblatt G1020 wird die EnergieNetz Mitte nach eigenem Ermessen ohne Verpflichtung dazu und ohne Übernahme jeglicher Verantwortung stichprobenweise Kontrollen der Gasanlagen zur Überprüfung der Arbeitsweise der IU durchführen. Negative Prüfergebnisse können vorbehaltlich weitergehender Ansprüche die Streichung aus dem Installateurverzeichnis zur Folge haben. 5 St illlegung oder Zusammenlegung von Kundenanlagen Das IU meldet über das Formular Anmeldung einer Gasanlage die Außerbetriebnahme der Anlage an. Bei dem gemeinsamen Ortstermin nimmt das IU die Kundenanlage außer Betrieb und verwahrt diese. Die EnergieNetz Mitte baut das Gasdruckregelgerät und ggf. den Zähler aus und verwahrt den Netzanschluss. Bei Stilllegung oder Zusammenlegung eines einzelnen Zählerabganges wird das Zähleranschlussstück durch das IU verwahrt. 6 Anschlussdruck 6.1 Die EnergieNetz Mitte hält für die Versorgung der Kunden auf der Grundlage der DVGW- Arbeitsblätter G 260 sowie G 600 (DVGW-TRGI) grundsätzlich einen Versorgungsdruck von 23 mbar vor. 5 / 6

6 6.2 In Netzgebieten mit Mitteldruck oder Hochdruck (siehe Ziffer 3.4) kann auch ein Versorgungsdruck von 80 mbar zur Verfügung gestellt werden. 6 / 6

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