KRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie

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1 KRAMER Schalltechnik GmbH Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Benannte Messstelle nach 26, 28 BImSchG Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärmschutz (Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 - Gebiet: Luckhauser Straße - der Stadt Remscheid Bericht Nr /01 vom 6. März 2008 KRAMER Schalltechnik GmbH Siegburger Straße 39 Eingang D D Sankt Augustin Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Ust.Id. Nr. DE Geschäftsführer: Manfred Heppekausen, Gerd Kramer, Friedhelm Wedde Telefon Telefax Internet info@kramer-schalltechnik.de Remscheid BP Luckhauser Str 1 Änd hep G.doc

2 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 2 von 25 Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 - Gebiet: Luckhauser Straße - der Stadt Remscheid Auftraggeber: Stadt Remscheid Fachbereich Städtebau und Stadtentwicklung Ludwigstraße Remscheid Bearbeiter: Anschrift: Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärmschutz (Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm) Telefon: Telefax: info@kramer-schalltechnik.de KRAMER Schalltechnik GmbH Siegburger Straße 39 Eingang D D Sankt Augustin Bericht Nr.: /01 Bericht vom: 6. März 2008 Seitenzahl: 25 insgesamt 3 davon Anhang

3 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 3 von 25 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung Vorgehensweise Beschreibung des Untersuchungsbereichs Immissionsorte Immissionsrichtwerte Vorbelastung durch vorhandene gewerblich genutzte Flächen Geplante GI-Flächen Schalltechnische Zielsetzung für die Bauleitplanung Geräuschimmission bei einer typischen GE/GI-Nutzung Geräuschkontingentierung nach DIN Planungsrechtliche Umsetzung Diskussion der Ergebnisse der Lärmkontingentierung Betriebsbezogene Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen Zusammenfassung...20 Anhang...23

4 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 4 von 25 1 Aufgabenstellung Die Stadt Remscheid beabsichtigt im Stadtteil Lüttringhausen die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 - Gebiet: Luckhauser Straße -, mit der weitere Industriegebiete festgesetzt werden sollen. Nachfolgend sollen auf der Basis des aktuellen Bebauungsplanentwurfs allgemeine Kriterien für die Bauleitplanung erarbeitet werden, die mögliche Lärmkonflikte mit schutzbedürftigen Nutzungen ausschließen. 2 Vorgehensweise Die Geräuschvorbelastung durch vorhandene Industrie- und Gewerbebetriebe wird ermittelt und - soweit relevant - für schutzbedürftige Nutzungen im maßgeblichen Einwirkungsbereich bewertet. Mit Ausgangswerten für typische GI-Nutzungen gemäß DIN [2] wird für die industriell zu nutzenden Flächen die zu erwartende Geräuschimmission in der angrenzenden Wohnnachbarschaft prognostiziert. Darauf aufbauend werden die geplanten GI-Flächen in akustisch und städtebaulich sinnvolle Teilflächen TF gegliedert und mögliche Festsetzungen entwickelt, die sich auf die zulässige Schallemission der Flächen beziehen. Auslegungsziel ist dabei, durch entsprechende Nutzungsbeschränkungen mögliche Lärm-Konfliktzonen mit der vorhandenen Wohnnutzung bereits im Planungsstadium zu vermeiden und eine verträgliche Nutzung zu ermöglichen. Die Festsetzungen müssen einerseits bestimmt und vollziehbar sein, andererseits so offen bleiben, dass sie sich flexibel den noch nicht im Detail bekannten Industrienutzungen anpassen lassen. Hierzu werden für die Flächen des Plangebietes Emissionskontingente L EK nach DIN [11] (frühere Bezeichnung Immissionswirksame, flächenbezogene Schallleistungspegel IFSP ) vorgeschlagen. 3 Beschreibung des Untersuchungsbereichs Der Änderungsbereich des Plangebietes Nr. 336/1 - Gebiet: Luckhauser Straße - umfasst die nördlichen und östlichen Bereiche um bestehende GI-Gebiete des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 336/1 mit bereits vorhandenen industriellen Nutzungen (Dirostahl). Die zusätzlich als Industriegebiet (GI) auszuweisenden Flächen sind derzeit nicht baulich genutzt. Weitere gewerbliche und industrielle Nutzungen bestehen außerhalb des Plangebietes südwestlich der Autobahn A1. Einzelheiten können den folgenden Bildern 3.1 und 3.2 entnommen werden.

5 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 5 von 25 IO 6 - Hofschaft Hastberg IO 7 - Bauernhof Hiverkus Hilferkus 1. Änderungsbereich IO 5 - Luckhauser Kotten IO 1 - Linde 180_Grünenplatz BP Nr. 336/1 IO 4 - Herbringhauser Straße 7 IO 2 - Barmer Straße 74 IO 3 - Luckhauser Straße 3a_3b Bild 3.1: Übersichtsplan (Bestand), Plangebiet Nr. 336/1 und 1. Änderungsbereich markiert, Maßstab 1:7.500

6 KRAMER Schalltechnik GmbH Bild 3.2: 4 Seite 6 von Änderungsbereich des Bebauungsplans Nr. 336/1 - Gebiet: Luckhauser Straße -, Maßstab 1:2.750 Immissionsorte Für die Berechnung und Beurteilung der Geräuschsituation im hier maßgeblichen Einwirkungsbereich der Industriegebiete des Plangebietes werden die in der Tabelle 4.1 und in Bild 3.1 dargestellten Immissionsorte im Bereich schutzbedürftiger Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes berücksichtigt. Die Auswahl der Immissionsorte und die Angaben zu den Gebietskategorien, bzw. zur baulichen Nutzung von Wohngebäuden im Umfeld des Bebauungsplangeltungsbereiches wurden einem vorliegenden schalltechnischen Gutachten [15] zu einem aktuellen Genehmigungsverfahren entnommen.

7 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 7 von 25 Als Bezugshöhe wird das schalltechnisch ungünstigste Wohngeschoss (Wohnraum) der Immissionsorte herangezogen. Tabelle 4.1: Immissionsorte Immissionsorte Bauliche Einstufung/ Schutzanspruch Bezugshöhe 1 Linde 180/Grünenplatz Mischgebiet (MI) 2. OG 2 Barmer Straße 74 Mischgebiet (MI) 2. OG 3 Luckhauser Straße 3a/3b Mischgebiet (MI) 2. OG 4 Herbringhauser Straße 7 Mischgebiet (MI) 2. OG 5 Luckhauser Kotten Mischgebiet (MI) 2. OG 6 Hofschaft Hastberg Mischgebiet (MI) 2. OG 7 Bauernhof Hilverkus Mischgebiet (MI) 1. OG 5 Immissionsrichtwerte Die Geräuschsituation ist nach TA Lärm [5] zu beurteilen. Die Immissionsrichtwerte gelten für die Gesamtbelastung eines Immissionsortes durch Anlagen im Sinne der TA Lärm. Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [5] sind mit Ausnahme von MK- Gebieten zahlenmäßig identisch mit den Orientierungswerten für Gewerbe- und Industriegeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN "Schallschutz im Städtebau" [2]. In der DIN werden MK-Gebiete wie GE-Gebiete eingestuft. Die Immissionsrichtwerte entsprechen in der Regel den Gesamt-Immissionswerten L GI nach der DIN Geräuschkontingentierung [11], die nach der Planungsabsicht der Gemeinde durch die Summe der einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen nicht überschritten werden dürfen. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich tags auf den Zeitraum von 6.00 bis Uhr und nachts auf den Zeitraum von bis 6.00 Uhr.

8 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 8 von 25 Tabelle 5.1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Nr. 6.1 [5] für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden (vorkommende Einstufung der Immissionsorte siehe gelbe Kennzeichnung) Gebietsausweisung bzw. Nutzung Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach TA Lärm in tags nachts Industriegebiete (GI) Gewerbegebiete (GE) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MK, MD, MI) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS) Reine Wohngebiete (WR) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Diese Richtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen nicht um mehr als 30 db am Tage und 20 db zur Nachtzeit überschritten werden. 6 Vorbelastung durch vorhandene gewerblich genutzte Flächen Nach Festlegung der Gesamt-Immissionswerte L GI nach der DIN 45691, bzw. der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm wird die Vorbelastung des Plangebietes durch vorhandene oder plangegebene gewerbliche und industrielle Nutzungen ermittelt. Alle im Einwirkungsbereich relevanten gewerblichen Geräuschquellen sind nach der im Bundes-Immissionsschutzgesetz, 3 (2) [1] enthaltenen Legaldefinition für Immissionen gebiets- oder akzeptorbezogen zu sehen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, alle vorhandenen und geplanten GE/GI-Nutzungen im Einwirkungsbereich sind summarisch zu behandeln. Die Vorbelastung im Einwirkungsbereich des Plangebietes wird durch bestehende Anlagen der Firma Karl Diederichs KG (Dirostahl) innerhalb des Bebauungsplans Nr. 336/1, durch Anlagen westlich der A 1 und im großflächigen Industriegebiet Großhülsberg bestimmt.

9 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 9 von 25 Auch wegen der Abstandsverhältnisse sind die bestehenden Anlagen im BP 336/1 von besonderer Bedeutung. Hier handelt es sich um eine Schmiedehalle, u. a. mit einem 6 t - Freiformhammer und 4 Schmiedeöfen, die nur am Tage (6.00 bis Uhr) betrieben werden. In einem vorliegenden schalltechnischen Gutachten [15] zu einem aktuellen Genehmigungsverfahren für eine geplante Vorhalle der Firma Karl Diederichs KG wurden folgende Beurteilungspegel zur Tageszeit ermittelt: Tabelle 6.1: Beurteilungspegel Tag durch den Betrieb der Schmiedehalle der Firma Karl Diederichs KG (im BP 336/1) ohne/mit einem geplanten Vorbau nach [15] Maßgebliche Immissionsorte Beurteilungspegel Tag ohne Vorhalle in Beurteilungspegel Tag mit Vorhalle in 1 Linde 180/Grünenplatz Barmer Straße Luckhauser Straße 3a/3b Herbringhauser Straße Luckhauser Kotten Hofschaft Hastberg Bauernhof Hilverkus Zusammen mit der plangegebenen Vorbelastung aus noch nicht baulich genutzten GI-Flächen des Bebauungsplans 336/1 und der Vorbelastung aus den GE/GI- Flächen westlich der A 1 sowie dem Gebiet Großhülsberg ist eine bereits vorliegende Ausschöpfung des Immissionsrichtwertes zur Tageszeit von 60 zumindest an den Immissionsorten 1 bis 3 nicht auszuschließen. Bedingt durch die örtliche Lage zu den GE/GI-Flächen ist an den Immissionsorten 4 bis 7 mit günstigeren Verhältnissen zu rechnen. Die gilt auch generell für die Nachtzeit, da u. a. die Schmiedehalle der Firma Karl Diederichs KG (im BP 336/1) nur tags betrieben wird. 7 Geplante GI-Flächen 7.1 Schalltechnische Zielsetzung für die Bauleitplanung Das Auslegungsziel für die akustische Planung der GI-Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 336/1 besteht darin, mögliche Lärm-Konfliktzonen mit der angrenzenden Wohnbebauung bereits im Planungsstadium zu vermeiden.

10 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 10 von 25 Der wesentliche Planungsvorgang zur Vermeidung von Geräuschimmissionskonflikten ist in der Zusammenfassung vereinbarer und der Trennung unvereinbarer Nutzungen durch Ausweisung und Festsetzung von Bauflächen und Baugebieten zu sehen. Es werden keine Anlagen und Betriebe geplant, sondern Flächen mit bestimmten Nutzungsmöglichkeiten. Ein Geräuschimmissionskonflikt wird dann vermieden, wenn alle technisch, baulich und rechtlich möglichen Nutzungen auf allen geplanten Flächen zusammen im gesamten Einwirkungsbereich die Gesamt-Immissionswerte L GI, hier die festgesetzten Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte (s. Tabelle 5.1) unter Berücksichtigung einer Vorbelastung nicht überschreiten. Wegen der unter Kapitel 6 beschriebenen Vorbelastung L vor wird angestrebt, dass die Planwerte L PI durch alle GI-Flächen des Plangebietes die Gesamt-Immissionswerte L GI zur Tageszeit an den Immissionsorten 1-3 um etwa 10 db unterschreiten (L PI, Tag = L GI, Tag - 10). Für die Immissionsorte 4-7 kann dies auf 6 db Unterschreitung reduziert werden unterschreiten (L PI, Tag = L GI, Tag - 6). Zur Nachtzeit kann die Anforderung wegen des reinen Tagbetriebs der Schmiedehalle der Firma Karl Diederichs KG (im BP 336/1) generell auf eine Unterschreitung von 6 db reduziert werden (L PI, Nacht = L GI, Nacht - 6). Tabelle 7.1: Planwerte L PI Immissionsorte Planwerte L PI in tags nachts 1 Linde 180/Grünenplatz 50* 39** 2 Barmer Straße 74 50* 39** 3 Luckhauser Straße 3a/3b 50* 39** 4 Herbringhauser Straße 7 54** 39** 5 Luckhauser Kotten 54** 39** 6 Hofschaft Hastberg 54** 39** 7 Bauernhof Hilverkus 54** 39** * Planwert L PI 10 db unterhalb Gesamt-Immissionswert L GI ** Planwert L PI 6 db unterhalb Gesamt-Immissionswert L GI 7.2 Geräuschimmission bei einer typischen GE/GI-Nutzung In einem ersten Rechenlauf wurde für die Prognose der Geräuschimmissionen und zur Prüfung auf mögliche Lärm-Konfliktzonen von einem flächenbezogenen A-Schall-

11 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 11 von 25 leistungspegel (FSP) pro m² - tags und nachts - von 65 für GI entsprechend DIN 18005, Teil 1 [2] für die GI-Flächen des 1. Änderungsbereichs ausgegangen. Die Berechnung wurde unter realen Schallausbreitungsbedingungen nach [2] ohne Berücksichtigung von Gebäuden durchgeführt. Die Ergebnisse sind punktuell in Tabelle 4.4 an den maßgeblichen Immissionsorten und flächenmäßig in Lärmkarte 4.1 dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass am Tage durch typische GI-Nutzungen an den Immissionsorten die Planwerte L PI eingehalten werden. Zur Nachtzeit werden die entsprechenden Planwerte L PI an den Immissionsorten 3-5 und 7 zum Teil deutlich überschritten. Somit sind zur Vermeidung von Lärmkonflikten Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Tabelle 7.2: Beurteilungspegel zur Tages- und Nachtzeit für eine typische GI- Nutzung entsprechend DIN Immissionsorte Beurteilungspegel Tag und Nacht in Planwerte L PI Tag / Nacht in 1 Linde 180/Grünenplatz 36,3 50 / 39 2 Barmer Straße 74 35,9 50 / 39 3 Luckhauser Straße 3a/3b 47,7 50 / 39 4 Herbringhauser Straße 7 48,8 54 / 39 5 Luckhauser Kotten / 39 6 Hofschaft Hastberg 37,5 54 / 39 7 Bauernhof Hilverkus 40,8 54 / 39

12 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 12 von 25 IO 6 IO 7 IO 5 IO 1 IO 4 IO 2 IO 3-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Lärmkarte 7.1: Beurteilungspegel zur Tages- und Nachtzeit für eine typische GI-Nutzung entsprechend DIN (ohne Bebauung), Berechnungshöhe 5 m, Maßstab 1:7.500

13 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 13 von Geräuschkontingentierung nach DIN Zur Einhaltung der Planwerte L PI wird vorgeschlagen, die geplanten GI-Flächen entsprechend den akustischen Erfordernissen zu gliedern und in ihrer Nutzung zu beschränken. Dies bedeutet im vorliegenden Fall eine Emissionskontingentierung mit Festlegung der maximal zulässigen Emissionskontingente L EK pro m² nach DIN [11]). Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom [10] diese Vorgehensweise ausdrücklich für anwendbar erklärt. Bild 7.1 zeigt die vorgeschlagene Gliederung GI-Flächen des Plangebietes in Teilflächen TF, die der Aufteilung in Bauflächen (Bf) im Bebauungsplanentwurf entspricht. Als Grenzen der Teilflächen können Grenzen des Gebiets, Grundstücksgrenzen, Bebauungsgrenzen, Grenzen zwischen Flächen unterschiedlicher Nutzung, Straßen, Wege, Gewässer usw. gewählt werden. TF Bf 1 (GI) TF Bf 2 (GI) Bild 7.1: Gliederung der GI-Flächen des Plangebiets in akustische Teilflächen TF, M 1:2.000

14 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 14 von 25 Die Hilfsgröße für eine Geräuschkontingentierung sind die Emissionskontingente L EK. Das Emissionskontingent L EK ist der Schallleistungspegel, der bei gleichmäßiger Verteilung auf einer Teilfläche bei ungerichteter Abstrahlung und ungehinderter verlustlosen Schallausbreitung je Quadratmeter höchstens abgestrahlt werden darf. Die E- missionskontingente werden so bestimmt, dass der Planwert durch die Summe der Immissionskontingente nicht überschritten wird. Die Modalitäten ihrer Ermittlung sind in der DIN festgelegt. In den textlichen Festsetzungen wird daher bezüglich des anzuwendenden Berechnungsverfahrens auf die DIN verwiesen. Es wird eine Verteilung der L EK im gesamten Plangebiet angestrebt, die bei Vermeidung von Immissionskonflikten eine möglichst umfassende Nutzung erlaubt und die Planungsabsichten der Kommune berücksichtigt. Für die geplanten Nutzungen können später unmittelbar die ihrer Betriebsfläche entsprechenden Emissionskontingente L EK und über das Abstandsmaß der am Immissionspunkt zulässige Immissionsanteil (Immissionskontingent L IK ) angegeben werden. Alle real existierenden Zusatzpegelminderungen werden dann erst bei der Prüfung auf Einhaltung des Immissionskontingents L IK bei einer konkreten Betriebsbeurteilung in späteren baurechtlichen oder BImSchG-Genehmigungsverfahren eingerechnet. Deshalb sind die L EK zahlenmäßig nicht direkt mit den FSP s der DIN [2] gemäß Kapitel 7.2 vergleichbar. Die sich ergebende L EK -Belegung pro m 2 der Teilflächen innerhalb der geplanten GI- Gebiete ist in Tabelle 7.3 aufgeführt. Tabelle 7.3: Emissionskontingente L EK pro m2 der Teilflächen TF innerhalb der geplanten GI-Gebiete Teilflächen TF (vgl. Bild 7.1) Emissionskontingente L EK pro m 2 Tag/Nacht in Bereich 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 TF Bf 1 67 / 56 TF Bf 2 65 / 52 In Tabelle 7.4 und in den Lärmkarten 7.2 und 7.3 sind die damit erreichten Beurteilungspegel an den Immissionsorten zur Tages- und Nachtzeit dargestellt. Der Anhang B zeigt für die Tages- und Nachtzeit die Berechnung der Beurteilungspegel exemplarisch für den IO 3.

15 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 15 von 25 IO 6 IO 7 IO 5 IO 1 IO 4 IO 2 IO 3-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Lärmkarte 7.2: Beurteilungspegel durch die kontingentierten GI-Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 zur Tageszeit (ohne Bebauung), Maßstab 1:7.500

16 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 16 von 25 IO 6 IO 7 IO 5 IO 1 IO 4 IO 2 IO 3-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Lärmkarte 7.3: Beurteilungspegel durch die kontingentierten GI-Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 zur Nachtzeit (ohne Bebauung), Maßstab 1:7.500

17 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 17 von 25 Tabelle 7.4: Beurteilungspegel an den Immissionsorten durch die GI-Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 Immissionsorte Beurteilungspegel Tag/Nacht in Planwerte L PI Tag / Nacht in 1 Linde 180/Grünenplatz 42,2 / 30,8 50 / 39 2 Barmer Straße 74 42,2 / 30,6 50 / 39 3 Luckhauser Straße 3a/3b 49,7 / 37,6 50 / 39 4 Herbringhauser Straße 7 50,5 / 38,7 54 / 39 5 Luckhauser Kotten 46,1 / 34,6 54 / 39 6 Hofschaft Hastberg 42,5 / 31,0 54 / 39 7 Bauernhof Hilverkus 45,7 / 34,3 54 / 39 Es wird ersichtlich, dass mit dem aufgeführten Konzept die Planwerte L PI an den ausgewählten Immissionsorten und damit im gesamten Einwirkungsbereich eingehalten werden. 8 Planungsrechtliche Umsetzung Die vorstehenden Untersuchungen haben gezeigt, dass eine umweltverträgliche Nutzung der industriell zu nutzenden Flächen im Hinblick auf die Geräuschimmissionen möglich ist, wenn bestimmte Randbedingungen erfüllt werden. Diese Randbedingungen müssen entsprechend umgesetzt, bzw. festgeschrieben werden. Danach wird das Plangebiet gem. Bau NVO 1(4) in Teilflächen mit folgenden Festsetzungen gegliedert: Zulässig sind Vorhaben (Anlagen und Betriebe), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags ( Uhr) noch nachts ( Uhr) überschreiten. Emissionskontingente tags und nachts in nach DIN Teilfläche L EK, tags L EK, nachts Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 TF Bf TF Bf

18 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 18 von 25 Das Vorhaben ist zulässig, wenn der Beurteilungspegel L r der Betriebsgeräusche der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung) das nach DIN für das Betriebsgrundstück berechnete Immissionskontingent oder einen Wert von 15 db unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert (Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich (Nrn. 2.2 und 2.3 der TA Lärm) nicht überschreitet. Die textlichen Festsetzungen müssen die Emissionskontingente entsprechend dem vorstehend kursiv geschriebenen Text angeben. 9 Diskussion der Ergebnisse der Lärmkontingentierung Die vorgeschlagenen Regelungen erfüllen die planungsrechtlichen Anforderungen an die Bauleitplanung und lösen damit mögliche Lärmkonflikte. Die Festsetzungen sind bestimmt und vollziehbar und lassen sich dynamisch den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Da die Festsetzungen notwendigerweise abstrakt sind, werden diese nachfolgend konkretisiert. Bei der Prüfung auf Einhaltung des Immissionskontingents L IK in einem konkreten Vorhaben wird zunächst das am maßgeblichen Immissionsort zulässige Immissionskontingent L IK (vgl. die Ausführungen in Kapitel 7.2) nach DIN berechnet. Weiterhin können dann alle realen Zusatzdämpfungen bei der Schallausbreitung wie Abschirmung, Luftabsorption, Bodendämpfung, meteorologische Korrektur usw. (beurteilt nach TA Lärm) berücksichtigt werden. Ein Vorhaben ist auch schalltechnisch zulässig, wenn der Beurteilungspegel L r den maßgeblichen Immissionsrichtwert (Nr. 6.1 der TA Lärm) an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet (Relevanzgrenze). Ausführungsbeispiele Eine Festsetzung eines Emissionskontingents L EK für die Tageszeit von db (A) bedeutet, dass eine mindestens industriegebietstypische Nutzung möglich ist. Während der Nachtzeit bedingt ein Emissionskontingent L EK von 52 bis 56 für besonders geräuschintensive Anlagen entsprechend ausgelegte Betriebsgebäude und eine Einschränkung geräuschintensiver Tätigkeiten im Freien. Auswirkungen auf die Firma Karl Diederichs KG (Dirostahl) Die mit einem Teil ihrer Anlagen innerhalb des Plangebietes Nr. 336/1 liegende Firma Karl Diederichs KG (Dirostahl) beabsichtigt nach Angaben der Betriebsleitung im

19 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 19 von 25 östlichen Anschluss an die bestehende Schmiedehalle (Bauabschnitte 1-4) auf dem bestehenden GI-Gebiet eine zweiteilige Halle für mechanische Bearbeitungen (Bauabschnitt 5a und 5b) zu errichten. Darüber hinaus soll auf den hier untersuchten GI-Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 auf der Bf 1-Fläche eine Halle für Wärmbehandlungen (Bauabschnitt 6) sowie auf der Bf 2-Fläche neben dem Bauabschnitt 5b eine weitere Halle für mechanische Bearbeitungen (Bauabschnitt 7) realisiert werden. Die beschriebenen Planungen der Karl Diederichs KG (Dirostahl) auf den GI-Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 sind aus schalltechnischer Sicht auch bei 3-schichtiger Betriebsweise mit den aufgeführten Festsetzungen zur Emissionskontingentierung realisierbar (vgl. Kapitel 9, Ausführungsbeispiele). 10 Betriebsbezogene Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen Die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand bis zu 500 m von einem Betriebsgrundstück sind gemäß TA Lärm [5], Kapitel 7.4 zu erfassen und zu beurteilen, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens um 3 erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV [4] (z.b. für MI-Gebiete tags 64, nachts 54 ) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen soweit wie möglich vermindert werden. Dies gilt nicht für schutzbedürftige Nutzungen in Gewerbe- und Industriegebiete. Der betriebsbezogene Fahrzeugverkehr (Pkw und Lkw) der GI-Flächen des Plangebietes Nr. 336/1 wird über die Luckhauser Straße zur B 51 abgewickelt. Eine Erhöhung der Verkehrslärmsituation an MI-Nutzungen um mindestens 3 db durch den zusätzlichen Betriebsverkehr des Plangebietes ist in Anbetracht der vorhandenen Verkehrsbelastung der Luckhauser Straße (Erschließungsstraße für einen größeren Bereich) auszuschließen.

20 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 20 von Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten wurde für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 - Gebiet: Luckhauser Straße - der Stadt Remscheid die Betriebsgeräuschsituation untersucht. Der Bebauungsplan soll im Änderungsbereich weitere Industriegebiete (GI) festsetzen. Es wurden allgemeine Kriterien für die Bauleitplanung erarbeitet, die Lärmkonflikte zwischen den geplanten GI-Gebieten und angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen bereits im Planungsstadium ausschließen. Erhebungen bezüglich der derzeitigen gewerblichen/industriellen Geräuschsituation durch bestehende Betriebe - vor allem die Firma Karl Diederichs KG (Dirostahl) - ergaben, dass zusammen mit der plangegebenen Vorbelastung aus noch nicht baulich genutzten GI-Flächen des Bebauungsplans 336/1 und der Vorbelastung aus den GE/GI-Flächen westlich der A 1 sowie dem Gebiet Großhülsberg eine bereits vorliegende Ausschöpfung des Immissionsrichtwertes zur Tageszeit von 60 in Teilbereichen zumindest nicht auszuschließen ist. Für die Nachtzeit ist generell mit günstigeren Verhältnissen zu rechnen, da u. a. die Schmiedehalle der Firma Karl Diederichs KG (im BP 336/1) nur tags betrieben wird. Wegen der beschriebenen Vorbelastung L vor, wird angestrebt, dass die Planwerte L PI durch alle GI-Flächen des Plangebietes die Gesamt-Immissionswerte L GI zur Tageszeit an den Immissionsorten 1-3 um etwa 10 db unterschreiten (L PI, Tag = L GI, Tag - 10). Für die Immissionsorte 4-7 kann dies auf 6 db Unterschreitung reduziert werden unterschreiten (L PI, Tag = L GI, Tag - 6). Zur Nachtzeit kann die Anforderung wegen des reinen Tagbetriebs der Schmiedehalle der Firma Karl Diederichs KG (im BP 336/1) generell auf eine Unterschreitung von 6 db reduziert werden (L PI, Nacht = L GI, Nacht - 6). Für die geplanten GI-Gebiete der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 wurde in einem ersten Rechenlauf unter realen Schallausbreitungsbedingungen zur Prüfung auf mögliche Lärm-Konfliktzonen von einem flächenbezogenen A-Schallleistungspegel (FSP) pro m² - tags und nachts - von 65 für GI entsprechend DIN 18005, Teil 1 [2] ausgegangen. Die Ergebnisse zeigen, dass am Tage durch typische GI-Nutzungen an den Immissionsorten die Planwerte L PI eingehalten werden. Zur Nachtzeit werden die entsprechenden Planwerte L PI zum Teil deutlich überschritten. Somit sind zur Vermeidung von Lärmkonflikten Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Zur Einhaltung der Planwerte L PI wurde deshalb vorgeschlagen, die geplanten GI- Flächen entsprechend den akustischen Erfordernissen zu gliedern und in ihrer Nut-

21 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 21 von 25 zung zu beschränken. Die Nutzungseinschränkung erfolgt in Form einer Emissionskontingentierung mit Festlegung der maximal zulässigen Emissionskontingente L EK nach DIN [11] (frühere Bezeichnung Immissionswirksame, flächenbezogene Schallleistungspegel IFSP ). Diese Festsetzungen für die Teilflächen des Bebauungsplanes sind einerseits bestimmt und vollziehbar, andererseits aber so offen, dass sie sich flexibel den noch nicht im Detail bekannten Gegebenheiten einer möglichen GI-Nutzung anpassen lassen. Die in Kapitel 7.3 dargestellte Gliederung der GI-Flächen (entspricht der Darstellung der Bauflächen (Bf) im Bebauungsplanentwurf) und eine Belegung mit Emissionskontingenten L EK von tags und nachts pro m 2 führt im gesamten Immissionsbereich zu einer Einhaltung der Planwerte L PI. Tabelle 10.1 zeigt die erreichten Beurteilungspegel und den Vergleich mit den Planwerten L PL. Tabelle 11.1: Beurteilungspegel an den Immissionsorten durch die GI- Flächen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 und Vergleich mit den Planwerten L PL Immissionsorte Beurteilungspegel Tag/Nacht in Planwerte L PI Tag / Nacht in 1 Linde 180/Grünenplatz 42,2 / 30,8 50 / 39 2 Barmer Straße 74 42,2 / 30,6 50 / 39 3 Luckhauser Straße 3a/3b 49,7 / 37,6 50 / 39 4 Herbringhauser Straße 7 50,5 / 38,7 54 / 39 5 Luckhauser Kotten 46,1 / 34,6 54 / 39 6 Hofschaft Hastberg 42,5 / 31,0 54 / 39 7 Bauernhof Hilverkus 45,7 / 34,3 54 / 39 Es wird ersichtlich, dass mit dem aufgeführten Konzept die Planwerte L PI an den ausgewählten Immissionsorten und damit im gesamten Einwirkungsbereich eingehalten werden. Die Nutzungsbeschränkungen vermeiden damit bereits im Planungsstadium mögliche Lärm-Konfliktzonen mit angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen. Unter Kapitel 8 werden Vorschläge zur planungsrechtlichen Umsetzung gemacht und in Kapitel 9 werden die Ergebnisse der Lärmkontingentierung diskutiert. Die mit einem Teil ihrer Anlagen innerhalb des Plangebietes Nr. 336/1 liegende Firma Karl Diederichs KG (Dirostahl) ist in Bezug auf ihre Erweiterungsplanungen und

22 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 22 von 25 Betriebsentwicklungen durch die aufgeführten Festsetzungen zur Emissionskontingentierung abgedeckt. Der betriebsbezogene An- und Abfahrverkehr der GI-Gebiete auf öffentlichen Verkehrsflächen ist im Sinne der TA Lärm hier nicht beurteilungsrelevant (vgl. Kapitel 10). KRAMER Schalltechnik GmbH Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen

23 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 23 von 25 Anhang Seite A Gesetze, Normen, Regelwerke und verwendete Unterlagen...23 B Berechnung Kontingentierung...24 B 1 Berechnungsgrundlagen...24 B 2 Angaben zum Berechnungsprogramm...25 B 3 Berechnung Schallimmission Tag (exemplarisch für den IO 3)...25 B 4 Berechnung Schallimmission Nacht (exemplarisch für den IO 3)...25 Anhang A: Gesetze, Normen, Regelwerke und verwendete Unterlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) [2] DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Beiblatt 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 2: Beiblatt 1: Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S

24 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 24 von 25 [6] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [7] DIN EN "Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften Ausgabe April 2001 [8] Abstandserlass NRW: Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz - V vom , Ministerialblatt NRW 2007, Seite 659 [9] Tegeder, Heppekausen, Geräusch-Immissionsschutz in der Bauleitplanung, Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP), Baurecht 10/1999 [10] BVerwG, Beschluss vom 27. Januar c 5/98, NVwZ, Nr. 5 (1999), BVerwG 4 NB 3.97 [11] DIN Geräuschkontingentierung, Ausgabe [12] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), Augsburg, August 2007 [13] Grundkarte M 1:5.000 [14] 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 336/1 - Gebiet: Luckhauser Straße - der Stadt Remscheid [15] Gutachten Nr. L 5908 über die Planung und schalltechnische Auswirkung eines Hallenanbaus mit offener Durchfahrt zur Andienung mit Auslegen der Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Schmiede der Firma Karl Diederichs KG in Remscheid, vom , TÜV SÜD Industrie Service GmbH Anhang B: Berechnung Kontingentierung B 1: Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Immissionspegel erfolgt für eine Schallausbreitung in den freien Raum ohne Zusatzdämpfungen wie z.b. Luftabsorption, Abschirmung, Boden- und Meteorologieeinfluss. Nur das Abstandsmaß wird eingerechnet. Die verwendeten

25 KRAMER Schalltechnik GmbH Seite 25 von 25 Größen, von denen die hier relevanten in den nachfolgenden Tabellen ausgedruckt sind, haben folgende Bedeutung: Rechnerausdruck Immission: Nr.: Nummerierung der Schallquelle Kommentar: Bezeichnung der Schallquelle bzw. Betriebsvorgangs Fläche: Flächengröße der Teilfläche in m 2 Lw: Schalleistungspegel der Schallquelle, berechnet mit den Daten der E- missionstabelle in db bzw. (Der Gesamtwert entspricht der gesamten Schalleistung, wenn alle Quellen gleichzeitig emittieren.) sm: Ds: Ls: Gesamt: Horizontaler Abstand Schallquelle - Immissionsort in m (Bei Linien- und Flächenquellen wird der Abstand der dem Immissionsort nächstgelegenen Teilquelle, bzw. Ersatz-Teilquelle angegeben) Abstandsmaß in db Immissionspegel am Immissionspunkt in Gesamtsumme Tag B 2: Angaben zum Berechnungsprogramm Die Berechnungen erfolgen mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version a B 3: Immission Tag exemplarisch für den IO 3 - Luckhauser Straße 3a/3b Zeile Kommentar Fläche (m 2 ) Lw sm m Ds db Ls BP Nr. 361/1 1. Änderung 1 Tf Bf Tf Bf Gesamt B 4: Immission Nacht exemplarisch für den IO 3 - Luckhauser Straße 3a/3b Zeile Kommentar Fläche (m 2 ) Lw sm m Ds db Ls BP Nr. 361/1 1. Änderung 1 Tf Bf Tf Bf Gesamt

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