RENTENVERSICHERUNG IN DIE NIEDERLANDE

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1 RENTENVERSICHERUNG IN DIE NIEDERLANDE

2 21. Mai 2013 Sehr geehrter Kunde, M A N A G E M E N T S U M M A R Y In den Niederlanden anders geregelt als in Deutschland Die zweite Ebene des Rentenversicherungssytems In den Niederlanden ist die Staatsrente durchwegs nicht ausreichend DC: Die Arbeitnehmer häufen ein Kapital an DB: eine Regelung nach Dienstjahren Teilnahmeverpflichtung Betriebs(zweig) rentenkasse und/oder Tarifvertrag Keine Altersvorsorgeberatung in den Niederlanden möglich ohne diese Beratungsphase Die Altersrentenprodukte in den Niederlanden sind seit dem alle provisionslos! Auf Grund von (gesetzlichen) Neuentwicklungen in den Niederlanden möchten wir Sie bitten, dem Inhalt dieser Broschüre kurz Ihre Aufmerksamkeit zu widmen. In dieser Broschüre möchten wir Ihnen als Erläuterung einige Graphiken sowie Statistiken und Zahlen präsentieren. Dabei handelt es sich um situationsbedingte Beispielzahlen, d.h. nicht um harte Zahlen, die sich auf die aktuelle Situation Ihrer Firma beziehen. Diese Beispiele dienen also lediglich zum Vergleich. Wir würden Ihnen diesen Vorschlag sehr gerne persönlich unterbreiten und erläutern, wobei auch alle Ihre weiteren Fragen beantwortet werden könnten. Wir werden uns daher demnächst zwecks Vereinbarung eines (telefonischen) Termins mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen, DÆMS RENTENSTRATEGEN Herr A. Deelstra RPC CPA

3 Seite 3 A L T E R S V O R S O R G E IN D E N N I E D E R L A N D E N Die Altersvorsorge ist in den Niederlanden anders geregelt als in Deutschland. Im Grunde genommen könnte man sogar sagen, in gewisser Hinsicht fast umgekehrt! In welcher Hinsicht? In den Niederlanden darf man höchstens 70 % vom Gehalt, einschließlich der AOW - Staatsrente, anhäufen. Die AOW -Staatsrente beträgt für einen ledigen Eingesessenen jährlich und für einen Eingesessenen mit einem Lebenspartner 9.500,- jährlich. Darüber hinaus füllt der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber seine Altersrente zusätzlich an. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die verbleibende Rente anfüllt. Dabei kann der Arbeitnehmer oft in gleichem Verhältnis einen Teil der Versorgungsbeiträge auf seine Rechnung nehmen. In Deutschland häuft man dagegen eine höhere Staatsrente an, wodurch die ergänzenden Altersvorsorgevorkehrungen dementsprechend eher niedriger ausfallen können. In den Niederlanden ist die Staatsrente durchwegs nicht ausreichend, weshalb zusätzliche Altersvorsorgevorkehrungen sich nach wie vor zunehmender Beliebtheit erfreuen, trotz der dadurch entstehenden Kosten während der Arbeitsphase für sowohl Arbeitgeber als Arbeitnehmer. In den Niederlanden ist die Staatsrente durchwegs nicht ausreichend BPF oder nicht? Eine interessante Option wäre die Zusicherung einer niederländischen Altersvorsorge. Im Falle der Ihrer Firma kann es sehr gut sein, dass sie bei einer gesetzlich verpflichteten Betriebs (zweig)rentenkasse (Bedrijfs(tak)pensioenfonds hiernach BPF) angeschlossen sein wird. Es ist unbedingt erforderlich, dass diese Betriebsrentenkasse in dem Fall als 1. Schritt genauestens von uns untersucht wird. Auch findet zuerst eine cao -Untersuchung statt ( cao = collectieve arbeidsovereenkomst: Tarifvertrag) 1. Alter der verschiedenen Arbeitnehmer 2. Gehälter und Löhne der einzelnen Arbeitnehmer 3. Vorhandensein oder Fehlen etwaiger Partner jener Arbeitnehmer. 4. Die von der Ihrer Firma erwünschte Art der Pension bzw. Rente

4 Seite A P R I L D A S N I E D E R L Ä N D I S C H E M O D E L L Das niederländische Modell der Altersvorsorge vollzieht sich auf drei Ebenen. Seit 1956 gewährt der Staat auf der ersten Ebene eine Grundversorgung für sämtliche in den Niederlanden ansässige Personen. Das durch ein Umlageverfahren finanzierte System ist Pflicht für alle Bürger des Landes. Der Staat leistet als Gegenwert eine pauschale Altersrente ab dem 67. Lebensjahr. Diese Grundversorgung wird auf der zweiten Ebene durch eine Betriebsrente ergänzt. Die Betriebsrenten haben in den Niederlanden eine große Bedeutung. Der Gesetzgeber sorgt für die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die steuerlichen Vergünstigungen. Die dritte Ebene des Rentenversicherungssytems besteht aus freiwilligen privaten Rentensparplänen der Bürger, die in der Regel bei klassischen Versicherungsgesellschaften beitragsbezogen platziert werden. Dieser Teil der Altersversorgung hat im Hinblick auf die beiden ersten stabilen Pflichtversicherungsebenen jedoch keine allzu große Bedeutung mehr. Die dritte Ebene des Rentenversicherungssytems besteht aus freiwilligen privaten Rentensparplänen der Bürger, die in der Regel bei klassischen Versicherungsgesell schaften beitragsbezogen platziert werden. Lijfrente Ondernemingspensioen ,00 AOW , , ,00-1

5 Seite 5 V O R T E I L F Ü R D E N A R B E I T G E B E R Ein Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass er die Vorsorgebeiträge auf jeden Fall nicht brutto auszuzahlen braucht, da die Beiträge nicht lohnsteuerpflichtig sind. Das ergibt mit unter auf Jahrbasis eine erhebliche Einsparung. Zielsetzung Der letzte Punkt (4) entspräche mehr der Zielsetzung von Ihrer Firma Möchte die Ihrer Firma Die Altersvorsorge wird in den Niederlanden übrigens immer mehr zu einer konkurrierenden Arbeitsbedingung. Erforderliche Daten Wir würden von Ihnen gerne eine Übersicht der genannten Daten erhalten, falls möglich in MS Excel. Außerdem bitten wir Sie um Angaben zum (steuer) rechtlichen Status der Ihrer Firma Wir wüssten ferner gerne, ob die Ihrer Firma eine niederländische Lohnsteuernummer (loonbelastingnummer) besitzt. Dürfen wir einen weiteren Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren? Auf den nächsten Seiten möchten wir Ihnen einige Grundregeln häufig angewandter niederländischer Altersvorsorgesysteme vorstellen. Außerdem haben wir einen Kostenvoranschlag für die ersten Beratungsarbeiten in der Orientierungsphase beigefügt.

6 Seite A P R I L B E S C H I K B A R E P R E M I E R E G E L I N G * Bei dieser Regelung gehen fast alle Risiken hinsichtlich des Aufbaus der Altersvorsorge zu Lasten der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer häufen ein Kapital an, mit dem sie sich eine Altersrente erkaufen können, sobald sie in den Ruhestand eingetreten sind. Die Entwicklungen auf den Aktienbörsen haben jedoch in den letzten Jahren vermehrt dazu geführt, dass sich Teilnehmer an dieser Art Regelung einer unsicheren Rentenzukunft gegenübersehen. Aus diesem Grund wird eine solche Form der Altersvorsorge zunehmend unbeliebter, da sie in Wirklichkeit den dahinterliegenden Gedanken einer gesicherten Altersvorsorge an sich untergräbt. Mit gewissen Maßnahmen könnte diese Unsicherheit jedoch verringert werden. Zum Beispiel mittels Zusage garantierter Renditen oder sogenannter Lifecycleprodukte. Aber sogar bei profitabler Anlage und gewinnbringenden Renditen gäbe es doch noch einen wichtigen Faktor, der letztendlich die Höhe der Altersrente bestimmt: den Marktzinssatz! Die Höhe der Altersrentenauszahlung hängt schließlich vom Marktzinssatz im Moment des Ankaufs der Altersvorsorge ab. Bei niedrigem Marktzinssatz wären dann auch die Auszahlungen entsprechend niedriger. Für diesen Effekt gibt es so wenig wie gar keine finanziellen Garantien. Normalerweise besteht diese Regelung aus einer altersbedingten Staffelung, bei der pro Altersgruppe ein bestimmter Prämienprozentsatz festgesetzt wird. Auch hier gibt es Regelungen, bei denen ein fester Prämienprozentsatz einzuhalten ist. Wir sind der Meinung, dass diese Form des Rentenaufbaus einer gerechten und optimalen Altersvorsorge unangemessen ist. Unserer Meinung nach sollte ein Arbeitgeber seinem Personal besser eine Entschädigung zahlen, damit es selber eine Altersvorsorge mittels eines Leibrentenkontos vornehmen könnte. Allerdings würde mit einer Leibrente genauso wenig eine optimale Altersvorsorge getroffen. In diesem Falle hätte der der Arbeitgeber jedoch weit geringere Verpflichtungen und Kosten Nachteile: In dieser Regelung gibt es geringe bis überhaupt keine Sicherheit. Die Risiken gingen hauptsächlich zu Lasten der Arbeitnehmer. In der Anfangsphase ließe sich dies teils mittels garantierter Renditen auffangen sowie dadurch, dass man das Anlegen den Versicherern überlässt. Das Risiko hinsichtlich der Entwicklungen des Marktzinssatz es kann (fast) nicht abgedeckt werden. Vorteile: Im Falle günstiger wirtschaftlicher Entwicklungen, bei denen die Teilnehmer eine durchschnittliche Rendite von mehr als 5% erzielen und bei denen zur Zeit des Pensionierungsdatums ein höherer Marktzins gilt, ist diese BPR -Regelung kostengünstiger und ergibt eine höhere Altersrente. Die Prämie ist völlig vorhersehbar, auch auf lange Sicht. Erläuterung: In der Graphik wird der Einfluss des Marktzinssatzes (mit 2,5 % bzw. 4 %) auf die Höhe der Auszahlung wiedergegeben. In beiden Fällen beträgt das Endkapital * Verfügbare Prämienregelung hiernach BPR oder Defined Contribution Pension

7 Seite 7 M I D D E L L O O N R E G E L I N G * Bei einer Regelung nach Dienstjahren wird einem Arbeitnehmer eine versicherte Altersrentenauszahlung zugesagt. Diese errechnet sich auf der Basis des Gehalts des laufenden Jahres. Dabei bleibt das Gehalt aus der Vergangenheit unberücksichtigt. Die bestehenden Ansprüche können allerdings indexiert werden....einer Regelung nach Dienstjahren wird einem Arbeitnehmer eine versicherte Altersrentenausz ahlung zugesagt... Für den Arbeitnehmer wären damit der Einfluss des Marktzinses sowie die Auswirkungen der Anlagerisiken zum Zeitpunkt der Pensionierung (vollständig) eliminiert. Dies würde gleichsam abgekauft, indem man dem Versicherer mittels Einzahlung einer Kaufsumme eine Auszahlung abkauft. Es dürfte wohl klar sein, dass bei der Festsetzung dieser Kaufsummen alle Risiken, auch die des Anlegens, verrechnet werden, was für deren Höhe maßgeblich wäre. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer hätten hinsichtlich der zugesagten Ansprüche auf irgendeine Weise mit Anlagerisiken zu tun, da diese vom Versicherer getragen würden. Nur bei extremen Abweichungen könnten die Altersrentenzusicherungen bei neuen Arbeitnehmern angepasst werden. Sogar unter den derzeitigen negativen wirtschaftlichen Entwicklungen sind die Ansprüche auf versicherte Regelungen nicht herabgesetzt worden; im Gegensatz zu den Ansprüchen der Pensionfonds. Erschwinglich Bisher waren Mittellohnregelungen für kleinere und mittelgroße Betriebe oder kleinere Filialen oft viel zu kostspielige Altersvorsorgevorkehrungen. Vor allem Unternehmen in einer starken Wachstumsphase verspürten diese erhöhten Lasten. Dies wurde von Wertübertragungen verursacht. Es gibt jedoch inzwischen eine neue Generation von Altersrentenprodukten, die diese ML-Regelung für kleine Unternehmen viel erreichbarer machen. DÆMS Rentenstrategen sieht hierin durchaus eine Möglichkeit, Ihren Arbeitnehmern mehr Altersrentensicherheit zu bieten, während Sie gleichzeitig den eigens dafür reservierten Etat nicht überschreiten werden. * Mittellohnregelung hiernach ML oder Defined Benefit Pension

8 Seite A P R I L Sicherheit der Deckungsgrade Diese positive Differenz gegenüber den Pensionkassen hat mit der Art und Weise zu tun, wie Versicherer ihre Verpflichtungen absichern müssen. Fonds dürfen ihre Verpflichtungen mit einem Mix aus Aktien und festen Anlagenrenditen abdecken, wobei sie zudem ihren Zufluss an eingenommenen Prämien mitnehmen dürfen. Versicherer jedoch müssen ihre Verpflichtungen hauptsächlich auf der Basis fester Renditen absichern. Die heutigen Probleme bei den Fonds entstehen infolge des gesunkenen Marktzinses sowie niedrigerer Aktienkurse. Ihre Verbindlichkeiten nehmen zu, aber ihre Anlagen verlieren an Wert (niedrigerer Deckungsgrad). Bei den Versicherern spielt der Marktzins zwar eine Rolle, aber auf der anderen Seite legen ihre festen Anlagerenditen fast im gleichen Verhältnis zu; im Falle eines niedrigeren Marktzinses steigt der Wert einer bestehenden (höherer Zins) Schuldverschreibung. In der Beratungsphase würde mit mehr ins Detail gehenden und die Kosten beeinflussenden Elementen gearbeitet, so dass die Regelung mehr auf Ihre Situation zugespitzt wäre. V e r g l e i c h P r ä m i e / Kaufsumme zwischen BPR und ML. Die Gesamtprämien werden pro laufendes Jahr als Prozentsatz der Bruttolohnsumme wiedergegeben. Es geht hier um die Prämien inklusive Arbeitnehmerbeiträge. Das Durchschnittsalter ist 30 und der Aufbauprozentsatz ist 2,05 % pro Jahr.

9 Seite 9 B E R A T U N G S A R B E I T E N DÆMS Rentenstrategen arbeitet mit einer Stundenpauschale Wir sind allein schon gesetzlich dazu verpflichtet, eine gründliche Beratungsphase zu durchlaufen, bevor wir eine für Ihre Entität passende Altersvorsorgeregelung empfehlen dürfen. Kein Altersvorsorgeberater in den Niederlanden kann oder darf Ihnen eine solche Regelung ohne diese Beratungsphase anbieten. In dieser Phase werden auch Ihre Ziele als Arbeitgeber sowie die Zielsetzungen Ihrer einzelnen Mitarbeiter mitberücksichtigt. Am Ende der Beratungsphase dürften Sie sich dessen sicher sein, dass die von Ihnen gewählte Regelung auch wirklich zu Ihrer Situation passt, und ferner, dass diese langfristig finanziell durchführbar ist. DÆMS Rentenstrategen arbeitet mit einer Stundenpauschale. Einzelheiten dazu entnehmen Sie, bitte, der Auftragsvereinbarung. Diese Broschüre enthält fiktive Daten, die auf solchen von mit der Ihrer Firma vergleichbaren Betrieben beruhen. Die Daten in diesem Bericht würden selbstverständlich den tatsächlichen Daten Ihrer Entität angepasst werden.

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