Eisenstadt/Mattersburgerstraße

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Eisenstadt/Mattersburgerstraße"

Transkript

1 8 geförderte Niedrigenergiewohnungen mit Eigentumsoption HWB 17,89 kwh/m² a Baubeginn: Frühjahr 2012 Voraussichtliche Fertigstellung: Herbst 2013

2 Beratung und Verkauf EBSG 7033 Pöttsching, Rathausplatz 1 Frau Doris Geppert Tel.: 02631/ Fax: 02631/ d.geppert@ebsg.at Internet: Technische Betreuung Herr Ing. Jörg Hoffmann Tel.: 02631/ Fax: 02631/ j.hoffmann@ebsg.at Planung und Bauaufsicht Architekturbüro Arch. Matthias Szauer, 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 6 Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir Sie bitte vorher um Terminvereinbarung, damit sich unsere MitarbeiterInnen genügend Zeit für Ihre Anliegen nehmen können!

3 Die Ausstattung Ziegelmassivbauweise Ein bzw. zwei Pkw-Abstellplatz(e) in der Tiefgarage oder ein Pkw-Abstellplatz im Freien Je ein Kellerabteil Wärmeenergieversorgung über zentrales gasbefeuertes Kesselhaus im Keller der Stiege 2 Warmwasseraufbereitung ebenfalls durch dieses Kesselhaus Innentüren wahlweise in weiß Laminat in allen Wohnräumen Fliesen in Nass- und Nebenräumen Zentrale digitale Satellitenanlage Ein Anschluss an das Kabelfernsehen (BKF) ist möglich und vom jeweiligen Wohnungsinhaber selber zu organisieren Anschlussmöglichkeit an die Telefonversorgung wird durch eine Leerverrohrung bis in den Vorraum jeder Wohnung geschaffen. Das Ansuchen um Herstellung des Telefonanschlusses ist von jedem Wohnungsinhaber selber bei der Post zu stellen.

4 Sonderwünsche Grundsätzlich obliegt die Abwicklung der Sonderwünsche mit den Professionisten dem Bestandnehmer! Vorgangsweise bei Sonderwünschen: 1. Sonderwunschansuchen (Formular) der Genossenschaft übermitteln 2. Bearbeitung durch die Genossenschaft (Genehmigung kann leider erst nach Einlangen des 1. Finanzierungsteilbeitrages auf unserem Konto ausgestellt werden.) 3. Antwortschreiben der Genossenschaft mit Durchschlag an die Örtliche Bauaufsicht. 4. Der Bestandnehmer kann anhand der Professionisten-Liste und der Zu benachrichtigenden Professionisten-Liste Kostenvoranschläge bei den von uns beauftragten Firmen (aus Gründen der Gewährleistung) einholen. 5. Direkte Beauftragung der Professionisten durch den Bestandnehmer. 6. Direkte Zahlungsabwicklung durch den Bestandnehmer (Wir empfehlen keine Zahlung vor Leistungsbeginn zu entrichten) Sonderwünsche können unter Bedachtnahme auf den derzeit gültigen Normen und Baurichtlinien berücksichtigt werden. Weiters ist eine Realisierung vom Baufortschritt abhängig. Bei Wunsch nach Außenrollläden möchten wir Sie darüber informieren, dass diese bei Niedrigenergiehäusern nur mit elektrischem Antrieb möglich sind und somit eine kosten- und aufwandsintensive Herstellung mit fortschreitendem Bau zu erwarten ist. Für die Durch- bzw. Ausführung der Sonderwünsche übernimmt die Genossenschaft keinerlei Haftung!

5 Finanzierung Die Nutzung einer Bestandseinheit (Reihenhaus/Wohnung) ist an die Zahlung von Eigenmitteln (Finanzierungsbeitrag) sowie an die Begründung der Mitgliedschaft gebunden. Der Finanzierungsbeitrag ist in 3 Teilbeträgen zu bezahlen: 1/3 bei Baubeginn bzw. Vertragsunterfertigung 1/3 bei Rohbaufertigstellung 1/3 bei Übergabe Ab Bezug der Bestandseinheit ist monatlich ein Nutzungsbeitrag zu entrichten. Dieser enthält: Darlehensrückzahlungen Verwaltungskosten Erhaltungsbeitrag Umsatzsteuer Betriebskosten o Grundsteuer o Allgemeinbeleuchtung o Versicherung o Kanal o Wasser o Müll o Hausbetreuer (inkl. Stiegenhasureinigung) o Rauchfangkehrer einen KFZ-Abstellplatz im Freien oder ein bzw. zwei KFZ-Abstellplatz(e) in der Tiefgarage Folgende Aufwendungen werden direkt an die einzelnen Bestandnehmer vorgeschrieben: Heizung Strom Der guten Ordnung halber wollen wir festhalten, dass die Berechnung des Nutzungsbeitrages auf der derzeitigen Zinssituation basiert und eventuelle Zinssatzsenkungen bzw. -steigerungen nach Bestandsübergabe berücksichtigt werden müssen. Die Betriebskostenakonti sind von uns geschätzte Kosten und werden einmal jährlich bis spätestens mit den Bestandnehmern abgerechnet.

6 Die Höhe des Finanzierungbeitrages sowie des monatlichen Nutzungsbeitrages wird auf Basis der Nutzwerte (NW) kalkuliert. Der Nutzwert ist die Zahl mit der der Wert der Bestandseinheit im Verhältnis zu den Werten der anderen Bestandseinheiten bezeichnet wird. Der Nutzwert errechnet sich wie folgt: Nutzfläche + Zuschläge für werterhöhende Eigenschaften (z.b. Keller, Garage,...) - Abschläge für wertmindernde Eigenschaften (z.b. kleinerer Garten,...) Nutzwert

7 FÖRDERUNGSRICHTLINIEN für BURGENLAND Die Finanzierung der Wohnhausanlage erfolgt aus Mitteln der Wohnbauförderung. Die Förderung gliedert sich in eine Objektförderung, die dem Bauträger gewährt wird, und eine Subjektförderung, die entsprechend der sozialen Situation des jeweiligen Wohnungswerbers als Eigenmittelersatzdarlehen gewährt wird. 1. Objektförderung Hier wird zwischen Wohnungen und Reihenhäusern unterschieden. Die Basisförderung besteht bei Wohnungen aus einem Fixbetrag in der Höhe von 650,-/m² Wohnnutzfläche, wobei bis zu einem Vierpersonenhaushalt die förderbare Fläche mit 100 m² begrenzt ist. Art der Förderung: Zinsenzuschüsse zu einem aufgenommenen Fremddarlehen. Bei Reihenhäusern besteht die Objektförderung aus einem Fixbetrag von 590,-/m² wobei die förderbare Nutzfläche mit 130 m² begrenzt ist. Art der Förderung: Darlehen Laufzeit: 27,5 Jahre jährliche Verzinsung Annuität (gelangt zur Vorschreibung) 1,0 % vom 1. bis 7. Jahr, 2% 1,25 % vom 7,5. bis 14 Jahr und 3 % 2,0 % vom 14,5. bis 21 Jahr. 6 % 2,5% vom 21,5. bis 27,5 Jahr 7,85% Damit wir in den Genuss dieser Förderung kommen, muss der einzelne Förderungswerber zu den begünstigten Personen zählen!!!!!!

8 Begünstigte Personen sind: Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte, die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des Vor- Wohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung) und folgende Obergrenzen des Familiennettoeinkommens nicht übersteigen Personenzahl Jahresnettoeinkommen , , , , , ,- Begünstigt sind auch jene Personen, die im Besitz eines Eigenheimes, Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung sind, deren Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung mehr als 20 Jahre zurückliegt. Was zählt alles zum Einkommen? Zum Einkommen zählen: Arbeitslosengeld Karenzgeld Alimentationszahlungen Überstundenzuschläge Weihnachts-/Urlaubsgeld Nicht zum Einkommen zählen z.b.: Familienbeihilfe Sozialhilfe Abfertigungen Nachweis für die Einhaltung der Einkommensgrenzen: Letzter Jahreslohnzettel oder Letzter Einkommenssteuerbescheid Letztgültiger Einheitswertbescheid bei pauschalierten Landwirten Die Einkommensnachweise sind von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden und verdienenden Personen für den gleichen Zeitraum vorzulegen!!

9 2. Eigenmittelersatzdarlehen (nur für Wohnungen) Darüber hinaus kann beim Amt der Bgld. Landesregierung um ein Eigenmittelersatzdarlehen angesucht werden. Das Eigenmittelersatzdarlehen kann nur einmalig in Anspruch genommen werden!!! Eigenmittelersatzdarlehen Für Wohnungswerber von neu errichteten Wohnungen (nur bei Mietobjekten) Das Eigenmittelersatzdarlehen orientiert sich nach sozialen Aspekten. Maßgebend ist die Haushaltsgröße und das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Diese Förderung soll dazu dienen, dass für einkommensschwächere und kinderreichere Wohnungswerber der Eigenmittelanteil möglichst niedrig gehalten wird. Die Höhe des Darlehens basiert auf dem gewichteten Pro- Kopf-Einkommen, wobei die Gewichtung der im Haushalt lebenden Kinder unter 16 Jahren mit dem Faktor 0,5 erfolgt. Das Eigenmittelersatzdarlehen stellt einen Fixbetrag dar, der je Quadratmeter Wohnnutzfläche: bei einem Pro-Kopf-Einkommen von Pro-Kopf-Einkommen bis bis bis bis bis über beträgt. Eigenmittelersatz.Darl./m² Ab einem Einkommen über 765 pro Kopf wird kein Eigenmittelersatzdarlehen gewährt. Beispiel Ehepaar, 1 Kind unter 16 Jahren Jahreseinkommen (netto) ,21 somit Haushalteinkommen (netto) 1.514,02 daher Pro-Kopf-Einkommen 605,61 Wohnungswerber für eine Genossenschaftswohnung mit 100 m² Darlehenskonditionen Laufzeit: 32 ½ Jahre Verzinsung: 0,5 % Annuitätenzahlung: monatlich oder halbjährlich aufzubringende Eigenmittel ,59 (für die Baukosten) Eigenmittelersatzdarlehen ( 175 pro m² Nutzfläche) ,00 Beispiel Alleinerziehende Mutter, 3 Kinder unter 16 Jahren Jahreseinkommen (netto) ,82 somit Haushaltseinkommen (netto) 1.132,49 daher Pro-Kopf-Einkommen 452,99 Wohnungswerber für eine Genossenschaftswohnung mit 92 m² aufzubringende Eigenmittel ,58 (für die Baukosten) Eigenmittelersatzdarlehen ( 350 pro m² Nutzfläche) ,00 jedoch max. bis zur Höhe der

10 WOHNBEIHILFE Förderungsvoraussetzungen für die Wohnbeihilfe unzumutbare Belastung durch den Wohnungsaufwand mit öffentlichen Mitteln z. B. Förderung nach dem WFG 1954, WFG 1968, WFG 1984, WSG und BWFG 1991 geförderte Mietwohnungen (ausgenommen Revitalisierungsobjekte) Haushaltseinkommen bis zum festgelegten Höchsteinkommen laut Tabelle zur Wohnbeihilfen-Verordnung 2005 Vorliegen eines dringenden Wohnbedürfnisses und keiner weiteren Wohnmöglichkeit österreichische Staatsbürger bzw. den österreichischen Staatsbürgern Gleichgestellte (z. B. EU-Bürger). Sonderregelungen Nutzfläche der Wohnung nicht mehr als 70 m2 leben im gemeinsamen Haushalt des Förderungswerbers Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, wobei bei Behinderten die Altersgrenze nicht anzuwenden ist, so erhöht sich die Nutzfläche um 10 m2 pro Kind im Falle der Überschreitung der angemessenen Nutzfläche wird die Wohnbeihilfe auf Basis der gesetzmäßigen Nutzfläche berechnet Verminderung des zumutbaren Wohnungsaufwandes um 30% bei Familien ab drei Kindern, bei einem behinderten Kind im Familienverband und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit eine errechnete monatliche Wohnbeihilfe bis zu Eur 10 wird nicht ausbezahlt. Erlöschen des Anspruches wenn der Mietvertrag aufgelöst oder das Förderungsobjekt veräußert wird wenn das Förderungsdarlehen vollständig zurückgezahlt ist bei Wegfall des dringenden Wohnbedürfnisses wenn der Wohnungsaufwand für den Wohnbeihilfenbezieher zumutbar wird. Die Gewährung der Wohnbeihilfe ist abhängig von der Zusicherung der Gewährung von Zinsenzuschüssen gemäß 21 Bgld. WFG 2005

11 EIGENTUMSÜBERTRAGUNG Lt. 15b WGG hat der Mieter das Recht nach 10-jähriger Mietdauer (ab Erstbezug) auf Übertragung des Wohnungseigentums an der von ihm benützten Wohnung gegen Bezahlung des gesetzlichen Preises. Der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung wird nach der dann gültigen Rechtslage ermittelt. Nach derzeit gültiger Rechtslage wird für die Festsetzung des gesetzlichen Preises in 10 Jahren der Verkehrswert (Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Übertragung) der Bestandseinheit laut 15d WGG ermittelt. Von diesem Verkehrswert werden abgezogen: der noch nicht verwohnte Finanzierungsbeitrag anteilige ausstehende Darlehen, in die der zukünftige Eigentümer anstatt der Genossenschaft eintritt Anfallende Kosten: 3,5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis 1 % Eintragungsgebühr ins Grundbuch Notariatskosten Kosten des Gutachtens eventuelle Nebenkosten

Pinkafeld/Steinriegelstraße Bt5

Pinkafeld/Steinriegelstraße Bt5 11 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsoption HWB 27,6 kwh/m² a fgee 0,63 Baubeginn: Sommer 2014 Voraussichtliche Fertigstellung: Winter 2015 Beratung und Verkauf EBSG 7033 Pöttsching, Amtsgebäude 1 Frau

Mehr

Neusiedl am See/Pionierweg 28 frei finanzierte Wohnungen mit Eigentumsoption

Neusiedl am See/Pionierweg 28 frei finanzierte Wohnungen mit Eigentumsoption 28 frei finanzierte Wohnungen mit Eigentumsoption Baubeginn: Herbst 2014 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2016 Beratung und Verkauf EBSG 7033 Pöttsching, Rathausplatz 1 Frau Doris Geppert Tel.:

Mehr

Hohenau/Rathausstraße T2

Hohenau/Rathausstraße T2 Hhenau/Rathausstraße T2 4 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsptin HWB 28,3 fgee 0,62 Baubeginn: Smmer 2015 Vraussichtliche Fertigstellung: Winter 2016 Hhenau/Rathausstraße T2 Beratung und Verkauf SÜDRAUM

Mehr

Wr. Neustadt/Wohnen am Akademiepark. 31 Wohnungen

Wr. Neustadt/Wohnen am Akademiepark. 31 Wohnungen Wr. Neustadt/Wohnen am Akademiepark 31 Wohnungen frei finanzierte Wohnungen mit Eigentumsoption ARWAG HWB: 25 kwh/m² a fgee: 0,80 Baubeginn: Sommer 2014 Voraussichtliche Fertigstellung: Herbst 2015 Beratung

Mehr

Pinkafeld/Steinriegelstraße Bt4

Pinkafeld/Steinriegelstraße Bt4 5 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsoption HWB 28 kwh/m² a Baubeginn: Frühjahr 2013 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2014 Beratung und Verkauf EBSG 7033 Pöttsching, Rathausplatz 1 Frau Carina

Mehr

Wallern/Urbarialgasse

Wallern/Urbarialgasse 12 geförderte Mietwohnungen ohne Eigentumsoption HWB 28 kwh fgee 0,65 Baubeginn: Frühjahr 2016 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2017 Beratung und Verkauf EBSG 7033 Pöttsching, Amtsgebäude 1 Frau

Mehr

Eisenstadt/Bründlfeldweg BT2

Eisenstadt/Bründlfeldweg BT2 Eisenstadt/Bründlfeldweg BT2 41 geförderte Wohnungen mit Eigentumsoption Wohnbeihilfe möglich Miet-Kauf-Modell Miet-Modell HWB 20,63 kwh, fgee 0,70 Baubeginn: Frühjahr 2016 Voraussichtliche Fertigstellung:

Mehr

Wiener Neustadt/Lachtengasse

Wiener Neustadt/Lachtengasse Wiener Neustadt/Lachtengasse Stiege 1 und 2 55 Mietwohnungen mit Kaufoption HWB 32,0, fgee: 0,83 Baubeginn: Feber/März 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Frühjahr 2020 Beratung und Verkauf EBSG 7033

Mehr

Wiener Neustadt/Lachtengasse

Wiener Neustadt/Lachtengasse Wiener Neustadt/Lachtengasse Stiege 3 und 4 53 Mietwohnungen mit Kaufoption HWB 32,0, fgee 0,83 Baubeginn: Feber/März 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Frühjahr 2020 Beratung und Verkauf EBSG 7033

Mehr

Eisenstadt/Bründlfeldweg BT4

Eisenstadt/Bründlfeldweg BT4 Eisenstadt/Bründlfeldweg BT4 29 geförderte Wohnungen mit Eigentumsoption Miet-Kauf-Modell Miet-Modell HWB 22,10 f GEE 0,70 Baubeginn: Sommer 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Frühjahr 2020 Beratung

Mehr

Neufeld/Steurerhof. 61 geförderte Wohnungen mit Eigentumsoption. Baubeginn: Sommer Voraussichtliche Fertigstellung: Frühjahr 2020

Neufeld/Steurerhof. 61 geförderte Wohnungen mit Eigentumsoption. Baubeginn: Sommer Voraussichtliche Fertigstellung: Frühjahr 2020 Neufeld/Steurerhof 61 geförderte Wohnungen mit Eigentumsoption HWB 27,1 kwh, fgee 0,63 Baubeginn: Sommer 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Frühjahr 2020 Beratung und Verkauf EBSG, 7033 Pöttsching,

Mehr

Katzelsdorf/Römerweg. 9 Miet-Reihenhäuser mit Eigentumsoption & ausbaufähigem Dachgeschoß. Baubeginn: Herbst HWB 39 kwh, fgee 0,71

Katzelsdorf/Römerweg. 9 Miet-Reihenhäuser mit Eigentumsoption & ausbaufähigem Dachgeschoß. Baubeginn: Herbst HWB 39 kwh, fgee 0,71 Katzelsdorf/Römerweg 9 Miet-Reihenhäuser mit Eigentumsoption & ausbaufähigem Dachgeschoß HWB 39 kwh, fgee 0,71 Baubeginn: Herbst 2017 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2019 Beratung und Verkauf EBSG,

Mehr

Steinbrunn/Am Sturz T3

Steinbrunn/Am Sturz T3 Steinbrunn/Am Sturz T3 13 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsoption HWB 31 kwh, fgee 0,6 Baubeginn: Oktober 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2020 Beratung und Verkauf EBSG, 7033 Pöttsching,

Mehr

Unterwaltersdorf/Mitterndorfer Str. T3

Unterwaltersdorf/Mitterndorfer Str. T3 Unterwaltersdorf/Mitterndorfer Str. T3 9 freifinanzierte Reihenhäuser mit Eigentumsoption HWB 33,5 kwh, fgee 0,66 Baubeginn: Herbst 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2020 Beratung und Verkauf

Mehr

Oberpullendorf/Wohnpark

Oberpullendorf/Wohnpark Oberpullendorf/Wohnpark 29 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsoption 2 überdachte Kfz-Stellplätze pro Haus HWB 32 kwh, fgee 0,59 Baubeginn: Frühling 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Herbst 2019

Mehr

Bad Erlach/Oberfeldgasse

Bad Erlach/Oberfeldgasse Bad Erlach/Oberfeldgasse 12 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsoption Wohnzuschuss möglich HWB 31,8 kwh, fgee 0,55 Baubeginn: Oktober 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Frühling 2020 Beratung und

Mehr

Theresienfeld/Grillparzerstraße T2

Theresienfeld/Grillparzerstraße T2 Theresienfeld/Grillparzerstraße T2 9 geförderte Reihenhäuser mit Eigentumsoption Wohnzuschuss möglich HWB 29,3 kwh, fgee 0,54 Baubeginn: Oktober 2017 Voraussichtliche Fertigstellung: Frühling 2019 Beratung

Mehr

Günselsdorf/Junges Wohnen

Günselsdorf/Junges Wohnen Günselsdorf/Junges Wohnen 9 geförderte Wohnungen Wohnzuschuss möglich HWB 28,6 kwh, fgee 0,69 Baubeginn: April 2017 Voraussichtliche Fertigstellung: Sommer 2018 Beratung und Verkauf EBSG, 7033 Pöttsching,

Mehr

Grafenbach/Betreubares Wohnen

Grafenbach/Betreubares Wohnen Grafenbach/Betreubares Wohnen 25 geförderte Wohnungen HWB 24,14 kwh, fgee 0,76 Baubeginn: Mai 2018 Voraussichtliche Fertigstellung: Herbst 2019 Beratung und Verkauf EBSG, 7033 Pöttsching, Amtsgebäude 1

Mehr

Wohnanlage. 5 Mietwohnungen mit Kaufoption

Wohnanlage. 5 Mietwohnungen mit Kaufoption Wohnanlage St. Johann Oberleibnig 5 Mietwohnungen mit Kaufoption www.osg-lienz.at Jurysitzung Modell Lageplan Erdgeschoß Obergeschoß Dachgeschoß Kellergeschoß Wohnbauförderung Förderung der Wohnungen

Mehr

Wiener Neustadt/Wohnen am Akademiepark. 31 Wohnungen

Wiener Neustadt/Wohnen am Akademiepark. 31 Wohnungen Wiener Neustadt/Whnen am Akademiepark 31 Whnungen freifinanzierte Whnungen mit Eigentumsptin EBSG HWB: 25 kwh/m² a fgee: 0,80 Baubeginn: Smmer 2014 Vraussichtliche Fertigstellung: Herbst 2015 Whnen am

Mehr

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011

seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut

Mehr

Neufeld/Landegger Straße

Neufeld/Landegger Straße Neufeld/Landegger Straße 22 geförderte Wohnungen mit Eigentumsoption HWB 26,2 / 26,3 fgee 0,47 Baubeginn: Frühjahr 2015 Voraussichtliche Fertigstellung: Herbst 2016 Beratung und Verkauf EBSG 7033 Pöttsching,

Mehr

Wohnbauförderung Steiermark

Wohnbauförderung Steiermark Wohnbauförderung Steiermark 1) FÖRDERUNG FÜR DEN EIGENHEIMBAU (EIN- ODER ZWEIFAMILIENHAUS) Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen, deren Jahresnettoeinkommen folgende Grenzen nicht

Mehr

BEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1

BEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1 BEIHILFE 1 Das Leben meint es nicht nur gut mit uns. Immer wieder geraten Menschen in Not, sei es durch überraschende Schicksalsschläge, Trennungen oder Arbeitslosigkeit. In solchen Situationen reicht

Mehr

Dr. Wolfgang Rauter L-Abg. Manfred Kölly BM Gerhard Hutter wolfgang.rauter@liste-burgenland.at www.liste-burgenland.at

Dr. Wolfgang Rauter L-Abg. Manfred Kölly BM Gerhard Hutter wolfgang.rauter@liste-burgenland.at www.liste-burgenland.at Dr. Wolfgang Rauter L-Abg. Manfred Kölly BM Gerhard Hutter wolfgang.rauter@liste-burgenland.at www.liste-burgenland.at Liebe Mitbürger, liebe Mieter, liebe Hausbesitzer! Jahrzehntelang war die Wohnbauförderung

Mehr

Unter Wohnbeihilfe versteht man die Gewährung eines Zuschusses zum monatlichen Wohnungsaufwand für eine Mietwohnung.

Unter Wohnbeihilfe versteht man die Gewährung eines Zuschusses zum monatlichen Wohnungsaufwand für eine Mietwohnung. XI. Wohnbeihilfe 1. Was versteht man unter Wohnbeihilfe? Unter Wohnbeihilfe versteht man die Gewährung eines Zuschusses zum monatlichen Wohnungsaufwand für eine Mietwohnung. 2. Wer bekommt Wohnbeihilfe

Mehr

Wohnbauförderung - Finanzierung. Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber. unabhängig vom Einkommen. Allgemeine Voraussetzungen

Wohnbauförderung - Finanzierung. Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber. unabhängig vom Einkommen. Allgemeine Voraussetzungen Wohnbauförderung - Finanzierung Josef Feldhofer Persönliche Voraussetzungen Förderungswerber Volljährige, natürliche oder juristische Person Liegenschafts- bzw. Wohnungseigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter

Mehr

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz

Mehr

NÖ Landeskindergarten

NÖ Landeskindergarten Hilfe für Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag einen NÖ Landeskindergarten besucht NÖ Landeskindergarten Förderung Nachmittagsbetreuung Förderungsrichtlinien - gültig ab 1. 9. 2006

Mehr

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. März 2009 über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Bauvorhaben: Erl Rainerried (ER02E) FRAGEBOGEN ZUR WOHNUNGSVERGABE 2. WOHNUNGSWERBERIN ... Titel Familienname Vorname Geburtsdatum

Bauvorhaben: Erl Rainerried (ER02E) FRAGEBOGEN ZUR WOHNUNGSVERGABE 2. WOHNUNGSWERBERIN ... Titel Familienname Vorname Geburtsdatum Erl Rainerried () FRAGEBOGEN ZUR WOHNUNGSVERGABE 1. WOHNUNGSWERBERIN Titel Familienname Vorname Geburtsdatum Familienstand: ledig verheiratet geschieden Lebensgem. Postleitzahl, Wohnort Straße, Hausnummer

Mehr

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem

Mehr

Der Fachbereich Wohnen informiert über

Der Fachbereich Wohnen informiert über Fachbereich Wohnen Der Oberbürgermeister Der Fachbereich Wohnen informiert über die Wohnberechtigung im geförderten Wohnungsbau AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Allgemeine Förderungsrichtlinien (Miete, Miete-Kaufoption und Kauf)

Allgemeine Förderungsrichtlinien (Miete, Miete-Kaufoption und Kauf) Allgemeine Förderungsrichtlinien (Miete, Miete-Kaufoption und Kauf) Förderungsvoraussetzung Begünstigte Person Der Förderungswerber muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Die Beitrags-Ordnung vom Verein

Die Beitrags-Ordnung vom Verein Die Beitrags-Ordnung vom Verein 1. Wozu ist die Beitrags-Ordnung? Jedes Vereins-Mitglied bezahlt Geld an den Verein. Das ist der Mitglieds-Beitrag. In dieser Beitrags-Ordnung stehen dafür Regeln. Zum Beispiel:

Mehr

Grundlagen. Besondere Berücksichtigung der Interessen von alten Menschen und Menschen mit Behinderung im Bereich der Neubauförderung / Sanierung

Grundlagen. Besondere Berücksichtigung der Interessen von alten Menschen und Menschen mit Behinderung im Bereich der Neubauförderung / Sanierung Besondere Berücksichtigung der Interessen von alten Menschen und Menschen mit Behinderung im Bereich der Neubauförderung / Sanierung Grundlagen - Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (LGBl. Nr. 55/1991

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien

NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien F3-A-1803/004-2014 NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien 1. Geförderter Personenkreis: Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge 1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Schema 21: Wohnbeihilfen

Inhaltsverzeichnis: Schema 21: Wohnbeihilfen Inhaltsverzeichnis: Schema 21: Wohnbeihilfen 3.21.1. Wohnbeihilfen Ausgaben 3.21.2. Wohnbeihilfen Finanzierung 3.21.3. Wohnbeihilfen Erläuterungen zu den Ausgaben 3.21.4. Wohnbeihilfen Erläuterungen zur

Mehr

Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009

Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende

Mehr

Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010

Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010 Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010 1. Mietwohnung 1. 1 Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung Nach SGB II und SGB XII bestimmen sich die

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer

Mehr

ANSUCHEN. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe

ANSUCHEN. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe An die Stadtgemeinde Klosterneuburg GA III/3 Sozialamt Eingangsstempel: Heißlergasse 5 3400 Klosterneuburg Tel.: 02243/444/226 ANSUCHEN zur Gewährung einer Wohnbeihilfe Wir erlauben uns darauf hinzuweisen,

Mehr

ANSUCHEN. um Gewährung eines Darlehens für den Ankauf einer Eigentumswohnung

ANSUCHEN. um Gewährung eines Darlehens für den Ankauf einer Eigentumswohnung Amt der Bgld. Landesregierung Landesamtsdirektion Raumordnung und Wohnbauförderung Europaplatz 1 7000 Eisenstadt ANSUCHEN um Gewährung eines Darlehens für den Ankauf einer Eigentumswohnung gemäß den Bestimmungen

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Erwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2. Förderung. Stadt Salzburg

Erwerb neu errichteter Wohnungen/Reihenhäuser. 1. Persönliche Voraussetzungen. 2. Förderung. Stadt Salzburg 6 1. Persönliche Voraussetzungen begünstigte, natürliche Person: siehe Seite 4 den und dürfen nicht aus einer Fremdfinanzierung stammen. Eigenmittel-Mindesteinsatz: Mindestens 10 % des Gesamtkaufpreises

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld.

Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld. Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld. Wenn nur alles so einfach wäre! easykaution die Kautionsbürgschaft für Wohnräume. easykaution statt

Mehr

Exposé. Etagenwohnung in Trier

Exposé. Etagenwohnung in Trier Exposé Etagenwohnung in Trier Attraktives Wohnen im Grünen im Energiesparhaus zwischen Innenstadt und Universität - günstige Darlehen ab 1 % Zins möglich Objekt-Nr. FF_ETNB80117G Etagenwohnung Verkauf:

Mehr

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250

VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250 VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Tablet & ipadverleih. Ready to Rent.

Tablet & ipadverleih. Ready to Rent. Tablet & ipadverleih Ready to Rent. 1 Kurzinformationen Unter 200 bis 300 Geschäftsideen befinden sich vielleicht 1 oder 2 wahre "Perlen": Das sind solche, die ein oft unglaublich hohes Potential haben

Mehr

Erleben Sie exklusives Wohnen! Wohnanlage Kehlerstraße, Dornbirn. Niedrigenergie-Wohnanlage Ökostufe 4. Verkauf durch:

Erleben Sie exklusives Wohnen! Wohnanlage Kehlerstraße, Dornbirn. Niedrigenergie-Wohnanlage Ökostufe 4. Verkauf durch: partner Wohnanlage Kehlerstraße, Dornbirn Niedrigenergie-Wohnanlage Ökostufe 4 Barrierefrei und zentral wohnen in Dornbirn Verkauf durch: Andreas Hofer Andreas Hofer Immobilien T +43 (0)676 / 968 3 911

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

Stadtnah im Grünen über den Dächern von Linz

Stadtnah im Grünen über den Dächern von Linz über den Dächern von Linz Unverbindliches Schaubild!! Architektur: Bauträger: Vertrieb: INFOLINE: 07239/8123-20 GRAMASTETTEN Der Ort: Der Markt Gramastetten liegt auf einer Bergkuppel über dem Rodltal,

Mehr

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Was ist Wohngeld? Wohnen kostet Geld oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Förderprogramme für den Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum Zielgruppe: Haushalte mit zwei und mehr Kinder Die derzeitigen Wohnverhältnisse müssen

Mehr

R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten

R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten für die Anmietung von Wohnungen, die durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 oder einem späteren Wohnbauförderungsgesetz

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Bausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht.

Bausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Bausparen vermögensaufbau Die eigene Immobilie einfach bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Schaffen Sie jetzt den FREIraum für Ihre eigenen Ideen. Ein eigenes Dach über dem Kopf gibt Ihrer Kreativität

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach 1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren

Mehr

Komfortables Wohnen ohne Barrieren. Förderprogramme für Eigentümer

Komfortables Wohnen ohne Barrieren. Förderprogramme für Eigentümer Komfortables Wohnen ohne Barrieren Förderprogramme für Eigentümer Inhalt Vorwort 3 Was und wer wird gefördert? 4 Welche Anforderungen müssen nach dem Umbau erreicht werden? 5 Wie hoch sind die Darlehen

Mehr

Forderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 2009

Forderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 2009 Forderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 200 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Einschätzung der Auswirkung der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!

Mehr

Die Antworten von der SPD

Die Antworten von der SPD 9 Die Antworten von der SPD 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? 2 Gesetze in Deutschland sagen: Menschen mit Voll-Betreuung

Mehr

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

CHECKLISTE FÜR IHRE EIGENHEIMFÖRDERUNG

CHECKLISTE FÜR IHRE EIGENHEIMFÖRDERUNG der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE FÜR IHRE EIGENHEIMFÖRDERUNG Stand: 01. 02. 2015 www.noe.gv.at Wohnbauförderung Eigenheim Liebe niederösterreicherinnen und niederösterreicher, der wichtigste Platz auf

Mehr

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue

Mehr

Wohnungsübergabe-Protokoll Einzug. Wer bei der Wohnungsübergabe einige wichtige Dinge beherzigt, spart sich im

Wohnungsübergabe-Protokoll Einzug. Wer bei der Wohnungsübergabe einige wichtige Dinge beherzigt, spart sich im Wohnungsübergabe-Protokoll Einzug Ärger vermeiden Wer bei der Wohnungsübergabe einige wichtige Dinge beherzigt, spart sich im Nachhinein viel Stress mit dem Vermieter. Gemeinsam sollte jedes Zimmer einmal

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen 124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten

Mehr

Antrag auf Stundung/Ratenzahlung

Antrag auf Stundung/Ratenzahlung An die Stadt Delmenhorst Fachdienst Straßen- und Brückenbau Sachgebiet Beiträge Am Stadtwall 1 Telefon: (04221) 99-2221 27749 Delmenhorst Telefax: (04221) 99-142202 E-Mail: erschliessungsbeitraege@delmenhorst.de

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr