AMTSBLATT AMTLICHER TEIL. Lehesten DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PROBSTZELLA - LEHESTEN - MARKTGÖLITZ. Nr. 06 Freitag, 14. Mai

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1 AMTSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PROBSTZELLA - LEHESTEN - MARKTGÖLITZ Nr. 06 Freitag, 14. Mai Jahrgang AMTLICHER TEIL Lehesten Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters am 6. Juni 2010 in der Stadt Lehesten Der Wahlleiter hat die vom Wahlausschuss als gültig zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen spätestens am 22. Tag vor der Wahl (15. Mai 2010) in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen ( 18 Abs. 1, 27 Abs. 3, 24 Abs. 1 Satz 2, 26 Abs. 1 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes ThürKWG). Der Inhalt derartiger Bekanntmachungen ist in 18 Abs. 2 und 3, 24 Abs. 3 Satz 4 ThürKWG sowie in 23 Abs. 1 und 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) im Einzelnen geregelt. 1. Der Wahlausschuss der Stadt Lehesten hat in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Lehesten als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. 2. Liste 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Dittmann, Leonard, 1956, selbstständiger Kaufmann Schmiedebach 82, Lehesten Liste 2 Liste 3 Bürgerinitiative Lehesten BI Hopfe, André, 1972, Lebensmitteltechniker Siedlung 18, Lehesten Freie Wähler-unabhängige Bürgerliste FW-UBL Steinbach, René, 1970, Baumaschinist Untere Marktstraße 6, Lehesten Liste 4 Stadt Lehesten Lehesten den 14. Mai 2010 Schroller Wahlleiterin Einzelbewerber Bergner, Dirk Bergner Bergner, Dirk, 1966, Elektronikfacharbeiter Am Bahnhof 10, Lehesten Wahlbekanntmachung für die Bürgermeisterwahl am 6. Juni 2010 in der Stadt Lehesten 1. Am 6. Juni 2010 findet die Bürgermeisterwahl von Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Stadt bildet vier Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich: Stimmbezirk 001 Kulturhaus Breite Straße 1 Lehesten Stimmbezirk 002 Schmiedebach Dorfgemeinschaftshaus Schmiedebach Nr. 2 1 VG Probstzella-Lehesten-Marktgölitz

2 Stimmbezirk 003 Röttersdorf Kulturhaus / Klubraum Röttersdorf Nr. 36 Stimmbezirk 004 Gemeindesaal Brennersgrün Nr. 55 Brennersgrün In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstandes befinden sich im Rathaus/Sitzungszimmer, Obere Marktstraße 01,. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Wahl des Bürgermeisters Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 6. Juni 2010 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. Impressum Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Probstzella-Lehesten-Marktgölitz Markt 8, Probstzella Telefon: /46 10, Fax: / info@vgem-probstzella.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Probstzella-Lehesten-Marktgölitz Marko Wolfram, Gemeinschaftsvorsitzender Gemeinde Probstzella Marko Wolfram, Bürgermeister Stadt Lehesten/Thür. Wald Helmut Färber, Bürgermeister Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder von Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Es wird an alle erreichbaren Haushalte in der Verwaltungsgemeinschaft Probstzella-Lehesten-Marktgölitz kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare über die Verwaltungsgemeinschaft Probstzella-Lehesten-Marktgölitz - Sekretariat Markt 8, Probstzella - Bürgerbüro Obere Marktstraße 1, kostenlos bei Postversand gegen die Erstattung der Versandkosten bezogen werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Probstzella-Lehesten-Marktgölitz (Verwaltung) Für die inhaltliche Richtigkeit im nichtamtlichen Teil zeichnen die jeweiligen Autoren. Gesamtherstellung, verantwortlich für Anzeigenannahme und kostenlose Verteilung: Satz & Media Service Uwe Nasilowski Straße des Friedens 1, Kaulsdorf Telefon: / , Fax: / satz.mediaservice@t-online.de Für Verträge mit der Firma Satz & Media Service, Inhaber Uwe Nasilowski, gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. VG Probstzella-Lehesten-Marktgölitz 2

3 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 7. Juni 2010 um Uhr bis voraussichtlich Uhr in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. NICHTAMTLICHER TEIL Evang.-Luth. Kirchgemeinde Probstzella Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten Sonntag, 30. Mai Uhr Döhlen Uhr Großgeschwenda Trinitatis Stadt Lehesten Lehesten, den 14. Mai 2010 Sonntag, 6. Juni Uhr Lichtentanne Uhr Reichenbach Uhr Probstzella 1. Sonntag nach Trinitatis Schroller Wahlleiterin Sonntag, 13. Juni Sonntag nach Trinitatis Uhr Marktgölitz Uhr Unterloquitz (mit Partnergemeinde) BÜRGERMEISTERWAHL IN DER STADT LEHESTEN AM 6. JUNI 2010 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Stadt Lehesten Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet statt: am Montag, dem 7. Juni 2010 um im Uhr Rathaus der Stadt Lehesten (Sitzungszimmer) Obere Marktstraße 1 Tagesordnung: 1. Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Lehesten Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Lehesten, den 14. Mai 2010 Stadt Lehesten Schroller Wahlleiter ENDE AMTLICHER TEIL Chor aus den USA in Probstzella Am Montag, dem 21. Juni 2010 erwarten wir Gäste aus weiter Ferne: Der Malone University Chorale ein Universitätschor aus den USA wird in der Lorenzkirche Probstzella ein Konzert geben. Schon jetzt aber eine dringende Bitte: Die Mitglieder des Chores suchen Quartiergeber für zwei Übernachtungen (Montag und Dienstag), die Freude daran haben, Amerikanern thüringische Gastfreundschaft zu erweisen. Der Chor wird ein zweites Konzert in Ludwigsstadt geben, die Musiker sollen im Bereich Ludwigsstadt/Steinbach und Probstzella/Umgebung untergebracht werden. Wenn Sie ein Bett frei haben, melden Sie sich doch einfach im Pfarramt! 3 VG Probstzella-Lehesten-Marktgölitz

4 VG Probstzella-Lehesten-Marktgölitz 4

5 5 VG Probstzella-Lehesten-Marktgölitz

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