5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.2 Sicherheitseinweisung für den Industriepark Werk GENDORF
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- Karsten Straub
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1 5.2 Sicherheitseinweisung für den Industriepark Werk GENDORF Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. S. Kirschner Name: A. Sandner Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices Org.-Einheit: Werkleitung Datum: Datum: Datum: Seite 1 von 6
2 1. Zweck Alle im Industriepark beschäftigten Personen (auch Fremdfirmenmitarbeiter und Lieferanten) sowie Besucher müssen über die für sie jeweils relevanten Verhaltensregeln zur Sicherheit sowie die werkspezifischen Gefahrenquellen eingewiesen sein. Dies ist erforderlich für deren persönliche Sicherheit, für die Sicherheit der Anlagen und für einen sicheren Verkehr und Transport auf dem Werksgelände. 2. Geltungsbereich Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich im aufhalten, kurzfristig oder längerfristig, als Beschäftigte oder Besucher. 3. Regelungsinhalt 3.1 Module der Sicherheitseinweisung Die Sicherheitseinweisung besteht aus 4 Modulen: a) Elektronische Kurzeinweisung (EK) b) Basissicherheitseinweisung (BS) c) Umfassende Sicherheitseinweisung (US) d) Betriebliche Einweisung Die Module werden wie folgt durchgeführt: a) Elektronische Kurzeinweisung (EK) inklusive Test Durchführung: Rund um die Uhr durch ISG/Werkschutz Dauer: ca. 15 Minuten Gültigkeit: 1 Jahr Zutrittsberechtigung: Dauer des Besuches/Dauer der Auftragsabwicklung Sprache: verschiedene Landessprachen Seite 2 von 6
3 b) Basissicherheitseinweisung (BS) inklusive Test Durchführung: Rund um die Uhr durch ISG/Werkschutz Dauer: ca. 30 Minuten Gültigkeit: 2 Jahre Zutrittsberechtigung: max. 2 Tage je Anmeldung beim Werkschutz (siehe 3.4) Sprache: deutsch c) Umfassende Sicherheitseinweisung (US) inklusive Test Durchführung: Montag, Mittwoch 08:00-09:00 Uhr. Freitag 08:00-09:00 Uhr als Sondereinweisung nach Anmeldung bei ISG/Arbeitssicherheit bis spätestens 2 Tage im Voraus Dauer: ca. 60 Minuten Gültigkeit: unbegrenzt; 2 Jahre bei Fremdfirmen und AÜG Zutrittsberechtigung: unbegrenzt; 2 Jahre bei Fremdfirmen und AÜG Sprache: deutsch d) Betriebliche Einweisung liegt in Verantwortung der Standortgesellschaften Zutrittsberechtigung: für die Dauer der Gültigkeit der Betrieblichen Einweisung, max. 2 Jahre(siehe 3.4) 3.2 Teilnahmeverpflichtung an den Modulen der Sicherheitsersteinweisung Die Teilnahmeverpflichtung für Personengruppen an den einzelnen Modulen ist wie folgt geregelt: Seite 3 von 6
4 Verpflichtende Teilnahme für folgende Personen EK BS Bemerkung Besucher ohne Begleitung, Lkw-Fahrer (Versand, Wareneingang, Paket- und Postdienste) x Die EK wird in verschiedenen Landessprachen angeboten. Versteht die entsprechende Person keine der angebotenen Sprachen ausreichend, ist der Zutritt zum Industriepark Werk GENDORF nur in Begleitung eines Paten gestattet (siehe GIMS Kapitel 5.1). Werkmitarbeiter, Praktikanten, Werkstudenten, Azubis Fremdfirmenmitarbeiter, Leiharbeitnehmer (AÜG) x BS wird nur in deutscher Sprache angeboten. Versteht die entsprechende Person die deutsche Sprache nicht ausreichend, ist der Zutritt zum Industriepark Werk GENDORF nur in Begleitung eines Paten gestattet (siehe GIMS Kapitel 5.1). 3.3 Ausnahmen der Teilnahmeverpflichtung an den Modulen der Sicherheitseinweisung Folgende Personen sind von der Teilnahmeverpflichtung an der Sicherheitseinweisung unter den beschriebenen Bedingungen ausgenommen: Besucher/-gruppen (Werkführungen, Notfallübungen, Veranstaltungen usw.) werden mit einer nicht codierten Besucherkarte ausgestattet und sind unter ständiger Aufsicht eines Mitarbeiters einer Standortgesellschaft oder von einer durch die Werkleitung benannten Person zu betreuen. Sicherheitshinweise sind von der ständigen Aufsichtsperson vor Betreten des Industrieparks Werk GENDORF dem genannten Personenkreis mitzuteilen. Die erfolgreiche Teilnahme an der Umfassenden Sicherheitseinweisung ersetzt die Teilnahmepflicht an der Basissicherheitseinweisung. 3.4 Nachweis der erfolgreichen Teilnahme Die erfolgreiche Teilnahme an der Umfassenden Sicherheitseinweisung (US) oder an der Betrieblichen Sicherheitseinweisung wird im Formular Antrag zur Ausweiserstellung und Sicherheitseinweisung (Intranet: Downloads, Formulare Werkschutz) oder bei Fremdfirmenmitarbeitern ggf. im Sicherheitspass dokumentiert und muss beim Werkschutz vorgewiesen werden. Der Sicherheitspass oder der Antrag ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Sicherheitspass kann bei Bedarf beim Werkschutz oder bei der Arbeitssicherheit erworben werden. Seite 4 von 6
5 4. Zuständigkeiten 4.1 ISG BU Standort- und Umweltservices/Werkschutz Prüft den Bedarf eines Paten gemäß GIMS 5.1 und veranlasst die Zuteilung sowie die schriftliche Bestätigung. Prüft vor Betreten der Personen ins Werk, ob und welche Art von Einweisung erforderlich ist. Informiert ggf. die Standortgesellschaften bei Nichterfüllung der Zutrittsberechtigung. Schickt die Personen ggf. in die Umfassende Sicherheitseinweisung (US) oder Betriebliche Einweisung. Führt die elektronische Kurzeinweisung (EK) und die Basissicherheitseinweisung (BS) durch und gibt Informationsmaterial aus. Gibt das Formular Antrag zur Ausweiserstellung und Sicherheitsunterweisung aus und bearbeitet den ausgefüllten Antrag. Es werden ausschließlich lückenlos ausgefüllte Anträge bearbeitet. Dokumentiert die durchgeführten Elektronischen Kurzeinweisungen und die Basis Sicherheitseinweisungen. Führt ggf. eine Liste der einweisungsberechtigten Personen der Standortfirmen mit Unterschriftenmuster. Stellt Besucherausweise/Fremdfirmenausweise aus. Ausgabe des Sicherheitspasses. 4.2 ISG BU Standort- und Umweltservices/Arbeitssicherheit Führt die Umfassende Sicherheitseinweisung (US) durch mit schriftlicher Erfolgskontrolle. Führt eine Unterschriftenliste über die über US eingewiesenen Personen. Ausgabe eines Sicherheitspasses für die im Werk beschäftigten Personen als Nachweisdokument für erhaltene Sicherheitsbelehrungen. Verantwortet die Aktualität und Richtigkeit der Module EK, BS und US. Seite 5 von 6
6 4.3 Standortgesellschaften im Industriepark Werk GENDORF Meldet Besucher, die Neueinzustellenden und die längerfristig im Werk Beschäftigten bei BU Standortmanagement/Werkschutz an. Übermittelt an ISG/Werkschutz die Namen der einweisungsberechtigten Personen der Standortfirmen mit Unterschriftenmuster, sofern die Betriebliche Einweisung zur Erteilung einer längeren Zutrittsberechtigung genutzt werden soll. Die Namensliste muss auf aktuellen Stand gehalten werden. Die Betriebliche Einweisung liegt in Verantwortung der einzelnen Standortunternehmen des Industrieparks Werk GENDORF. 5. Mitgeltende Unterlagen GIMS 5.1 Patenregelung 6. Anlagen Keine. Seite 6 von 6
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