Marktstudie. Investitionen in Windenergie

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1 Marktstudie Investitionen in Windenergie in den Jahren MWarschau, a i 2Juli

2 Inhaltsverzeichnis Einführung 3 Methodologische Anmerkung 4 Schussfolgerungen 4 Boom im Bereich der Windkraftanlagen 5 Investitionsarten 6 Pommern und Niederschlesien Enklaven für Windparks 7 Hochleistungs-Windkraftanlagen in Pommern und Niederschlesien 8 Investitionsfinanzierung 9 Umfang der geplanten Investitionen 11 Kampf gegen Windmühlen 12 Rechtliche Aspekte der Windkraft 13 Investitionen in Windenergie Zusammenfassung 17

3 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli Einf hrung hrung Der Anteil der erneuerbaren Energie am Energiemarkt wächst kontinuierlich. Vor allem die Investitionen in Windparks und Biogas werden immer populärer. In einigen Ländern herrscht ein regelrechter Windkraftanlagen-Boom. Fliegt man in einem Flugzeug über Deutschland, so entdeckt man zahlreiche Windparks, die in einem unglaublich kurzen Zeitraum entstanden sind. Was die Nutzung der Windenergie betrifft, liegt Deutschland in Europa weit vorne. Anführer bei der Windenergienutzung ist Dänemark, das 19% seines Energiebedarfs aus Windenergie deckt. Daran schließen sich Spanien und Portugal mit 11%, sowie Deutschland und Irland mit 7% an. Polen bleibt weit hinter dieser Gruppe zurück. In Polen werden nicht einmal 1,5% der Energie mit Windkraftanlagen erzeugt. Zwar stieg in den letzten vier Jahren die Nutzung der Windenergie um das Fünffache, doch beziehen sich diese Berechnungen auf einen sehr bescheidenen Ausgangswert. Die Windenergienutzung hat sich von 83MW auf 473MW gesteigert. Polen hat gegenüber den Leadern im Bereich der Windkraft viel nachzuholen, ja es muss dieser Herausforderung sogar gerecht werden, da es verpflichtet ist, die Anforderungen der Europäischen Union zu erfüllen. Vor Ende des nächsten Jahres sollten 7,5% der Energie in Polen aus erneuerbaren Quellen stammen, bis Ende 2020 sollen es dann ganze 20% sein. Bisher kommen über 90% der Energie aus Kohlenverbrennung. Das bedeutet, dass Polen sein Energieerzeugungssystem grundlegend ändern muss. Dies ist bestimmt schwierig, doch es ist machbar. In letzter Zeit stieg in Polen das Interesse an Investitionen in Windkraftenergie beachtlich. Die vorliegende Marktstudie zeigt das volle Spektrum des polnischen Windenergiemarktes. Sie untersucht die wichtigsten Investoren und die Marktsituation. Außerdem geht die Studie auf rechtliche Hindernisse und Barrieren ein, die sich der Entwicklung der Windkraftenergie in den Weg stellen könnten. Aus der Marktstudie geht hervor, dass alle 42 von SMG/KRC untersuchten Unternehmen den Bau von Windkraftenergieanlagen planen. In den kommenden zwei Jahren sollte sich hierdurch die Menge der erzeugten Windkraftenergie verdoppeln. Die Hindernisse für potentielle Investoren sind nicht unüberwindbar. Dies ist insbesondere der positiven Einstellung des Ministeriums für Umwelt und des Ministeriums für Wirtschaft zu verdanken. Das bedeutet allerdings nicht, dass der ganze Investitionsprozess ohne Störungen und Probleme abläuft. In Polen gibt es weiterhin recht viele Barrieren, die die Regierung beseitigen könnte. Im Moment ist es daher sinnvoll, als Investor auf die Dienstleistungen erfahrener Berater zurückzugreifen, die bei der Lösung der auftretenden Probleme behilflich sein können. Insbesondere, wenn es um den Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen geht, ist dies ratsam. Rechtliche und verwaltungstechnische Barrieren können zweifelsohne ein Problem für Investoren darstellen, dennoch werden diese Hindernisse den potentiellen Nutzen einer solchen Investition wohl nicht überwiegen. Ein Windkraftwerk garantiert einen festen Gewinn, der sich auf die steigende Nachfrage nach elektrischer Energie stützt. Internationale Investoren schätzen Polen als einen vielversprechenden Markt für Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien und insbesondere im Bereich der Windenergie ein. Polnische Entscheidungsträger auf Landes-, Regional- und Lokalebene sollten jetzt alles daran setzen, die Erzeugung einer größtmöglichen Menge von Windenergie zu fördern. Für die Britisch-Polnische Handelskammer arbeiten aktiv sieben Arbeitsgruppen. Unter ihnen befindet sich die Gruppe für Umweltschutz und Energie (Clean Technologies Policy Group), die regelmäßig Treffen mit hohen Regierungsvertretern abhält und Probleme bespricht, mit denen Unternehmen aus dem Energie- und Umweltschutzsektor zu kämpfen haben. Um mehr Informationen zu erhalten, besuchen Sie bitte die Homepage der Handelskammer: Michael Dembinski Head of Policy Britisch-Polnische Handelskammer

4 4 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli 2009 Methodologische Anmerkung Untersuchungszweck Diese Untersuchung hatte zum Ziel, Kenntnisse über die in den Jahren geplanten Investitionsarten im Bereich der Windenergie zu erlangen sowie eine Darstellung von Art und Umfang der Schwierigkeiten, die in der Anfangsphase derartiges Projektes auftreten, zu bieten. Kreis der Befragten Die Untersuchung wurde unter 42 Firmen aus dem Sektor der erneuerbaren Energien durchgeführt. Sie wurde an der maximal erreichbaren Zahl der Befragten realisiert. Um die Anzahl der an der Untersuchung beteiligten Unternehmen zu optimieren, wurden alle möglichen Akquirierungstechniken angewandt. Diese Umstände zu Grunde gelegt ist der Kreis der Befragten umfassend. Methode Die Untersuchung wurde mittels telefonischer Interviews (CATI) mit den für die strategischen Entscheidungen verantwortlichen Personen durchgeführt. Schussfolgerungen Die an der Forschung beteiligten Firmen haben in überwiegendem Maße (92,9%) erklärt, dass sie im Zeitraum der kommenden drei Jahren beabsichtigen, in den Windenergiesektor zu investieren. Im Rahmen der geplanten Investitionen beabsichtigen die Firmen die zwei nachstehenden Tätigkeiten aufzunehmen: Vorbereitung von eigenen Projekten und die Errichtung von Windkraftanlagen (92,3%) Netzanschluss (82,1%) Für den Fall der auf Grundlage der eigenen Projekte realisierten Investitionen beträgt die Einspeisungsleistung 50 bis 100 MW. Am häufigsten beabsichtigten die Unternehmen, in der Woiwodschaft Westpommern (51% der befragten Firmen), der Woiwodschaft Pommern (33%) und der Woiwodschaft Schlesien (36%) zu investieren. Ein geringeres Interesse besteht an den Woiwodschaften Świętokrzyskie und Małopolskie (in jeder Woiwodschaft ca. 13% der befragten Unternehmer) auf. Die Windkraftinvestitionen sollen im größten Maße durch Eigenkapital (45%), im kleineren Maße durch nicht rückzahlbare EU-Finanzmittel (16%) finanziert werden. Am häufigsten beklagen die Firmen, die beabsichtigen in Windkraft zu investieren Probleme mit der Erlangung der Bedingungen (Konzessionen) für den Netzanschluss (dies bezeichnen ca. 74% der Firmen als schwierig). Zu den besonderen Schwierigkeiten, welche Auswirkung auf die Investitionsaufnahme haben, gehören auch die juristischen und ökonomischen Probleme und der instabile Euro- Wechselkurs sowie die Änderung des Energierechts diese Punkte hat die Hälfte der Investoren als schwierig eingestuft.

5 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli Boom im Bereich der Windkraftanlagen Investitionsabsicht in Windkraft innerhalb der kommenden 3 Jahre, d.h. in den Jahren Grundlage: alle untersuchten Firmen; N=42 100% 80% 60% 40% 20% 0% ja noch keine Entscheidung getroffen Die überwiegende Mehrheit der Befragten beabsichtigt, in Windkraft zu investieren. Die übrigen Befragten verschließen sich zwar derartigen Tätigkeiten nicht, haben diesbezüglich jedoch noch keine verbindliche Endscheidung getroffen. Sławomir Gościniak DIPOL s.c. In nächster Zeit planen wir eine Investition in der Woiwodschaft Pommern. Es handelt sich um Windkraftanlagen mit einer Einspeisungskraft von insgesamt 50 MW. Die Investition wird sehr kostenaufwändig der durchschnittliche Preis für eine anschlussfertige Windkraftanlage beläuft sich auf ca. 1,3 Mio. EURO pro installierten 1 MW. Das Investitionsprojekt wurde durch eigene Finanzmittel finanziert. Die Anlagen werden wir mit einem aufgenommenen Bankenkredit einkaufen. Die EU hilft uns nicht. Die Realisierung eines Windkraftprojektes von der Planungsphase an dauert manchmal 4 bis 5 Jahre. Das Verfahren wird verzögert durch die Tatsache, dass die Gemeinde keinen Bebauungsplan für das Gebiet, auf dem die Investition zu realisieren ist, beschlossen hat was in Polen normal ist. Die Investition wird zudem durch rechtliche Hindernisse verzögert. Es fehlen beispielsweise eindeutige Regelungen in Bezug auf die Modernisierung des Stromnetzes. Es lohnt sich jedoch in Windkraftanlagen zu investieren. Obwohl es sehr große Probleme in der Investitionsphase gibt, können die Windkraftanlagen unproblematisch genutzt werden und haben eine sehr große Rentabilität.

6 6 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli 2009 Investitionsarten Arten von in Windenergieinvestitionen, die Firmen, in den Jahren beabsichtigen zu realisieren Grundlage: Firmen, die in den Jahren beabsichtigen, in Windenergie zu investieren; N=39 Vorbereitung eines eigenen Projektes und Errichtung eines Windparks Neztanschluss Erwerb und Entwicklung eines Projektes Erwerb eines zur Realisierung bereit stehenden Projektes/ Windparks vom Projektentwickler % Die Befragten planen mehrheitlich die anschlussfertige Realisierung eines eigenen Projektes und die Errichtung eines eigenen Windparks, obschon ihnen bewusst ist, dass bei der Projektrealisierung rechtliche und verwaltungsrechtliche Hindernisse zu überwinden berwinden sind. Janusz Radzikowski Bevollmächtigter in Sachen Windenergie der Geschäftsführung der Windbud Sp. z o.o. Heutzutage hat die Windbud über 70 laufende und realisierte Investitionen. Im Bau befinden sich u.a. 17 Windkraftanlagen mit einer Einspeisungskraft von 2 MW. In der Endphase befindet sich die Realisierung des Windparks in Janikowo, welcher sogar eine Einspeisungskraft von über 60 MW erreichen kann. Wir sind ein echter Projektentwickler. Wir fangen mit der Beratung der Gemeinden bei der Gebietwahl an, dann nehmen wir mit ihnen die Zusammenarbeit bei der Änderung des Bebauungsplanes, der Erstellung von Umweltverträglichkeitsberichten und der Errichtung von Anlagen auf. Gegenwärtig braucht man mindestens 3 Jahre für die Errichtung eines Windparks. Das Schlimmste ist, dass das neue Energierecht welches am 12. Mai durch die Regierung genehmigt wurde überhaupt nicht hilfreich ist. Die Novellierung kann kleineren Investoren sogar schaden es herrscht die Meinung, dass die Novellierung unter dem Einfluss der Lobby der großen Energiekonzerne ausgearbeitet wurde. Das Regierungsprojekt setzt einen Vorschuss PLN pro MW Einspeisungskraft für die Anschlussgebühr voraus. In der Praxis müssen die Firmen bei einer 30 MW-Investition gleich PLN ausgeben. Bei einem Scheitern des Projekts verlieren sie das Geld. Ich verstehe, dass die Regierung dadurch Spekulantentum bei der Reservierung der Einspeisungskraft für neue Windparks vermindern will. Diejenigen Investoren sind aus dem Markt auszuschließen, welche lediglich reservieren aber nicht bauen. Dadurch wird jedoch, sofern die Vorschriften in Kraft treten, das Kind mit dem Bade verschüttet. Ohne finanzielle Unterstützung seitens ausländischer Muttergesellschaften können sich kleinere polnische Investoren die Gewährung derartiger Sicherheiten nicht leisten.

7 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli Pommern und Niederschlesien Enklaven für Windparks Woiwodschaften, in denen Firmen beabsichtigen in Windparks zu investieren Grundlage: Firmen, die beabsichtigen, in die Windenergie in Jahren zu investieren; N=39 zachodniopomorskie 51,3% lubuskie 23,1% wielkopolskie 25,6% pomorskie 33,3% dolnośląskie 35,9% opolskie 15,4% kujawskopomorskie 23,1% łódzkie 20,5% śląskie 28,2% warmińskomazurskie 28,2% podlaskie 25,6% mazowieckie 15,4% świętokrzyskie 12,8% małopolskie 12,8% lubelskie 15,4% podkarpackie 20,5% Das größte Interesse haben die Investoren an der Projektentwicklung in der Woiwodschaft Westpommern und der Woiwodschaft Niederschlesien. An den restlichen Woiwodschaften ist das Interesse proportional. Es scheint nicht, dass irgendeine Woiwodschaft eindeutig als unattraktiv für Investitionen agesehen wurde. Piotr Hiszpański Ventus Energia Die für die Realisierung einer Investition geeigneten Gebiete sind durch das dort herrschende Wetter bedingt. Aus der durchgeführten Untersuchung ergibt sich, dass die folgenden Gebiete unter Berücksichtigung der Windverhältnisse bevorzugt werden: die Ostseeküste, insbesondere ihr zentraler, meist nördlich vorgeschobener Teil von Koszalin bis Hel und der Insel Usedom (Windgeschwindigkeit 5-6 m/s); Suwalszczyzna (4,5 5 m/s), fast die gesamten Niederungsgebiete in Polen, Mazowien und zentral Großpolen (4-5 m/s), Beskid Śląski i Żywiecki, Podgórze Dynowskie und Bieszczady (4-4,5 m/s). Was die Windressourcen für die ausgewählte Region der Woiwodschaft Mazowien betrifft, ergibt sich aus dem Dokument Programm für die Nutzungsmöglichkeiten erneubarer Energiequellen für die Woiwodschaft Mazowien, dass sich ca. 50% der Fläche der Woiwodschaft Mazowien ein energetisches Windpotential von 1250 KWh/Jahr/m2 aufweist. Ventus Energia wurde mit dem Gedanken an die Produktion und an dem Verkauf von Windturbinen mit einer Einspeisungskraft von 10 KW auf dem Gebiet des ganzen Landes sowohl an Einzelnkunden wie auch an Großfirmen und Windkraftparks, die gewöhnlich als Windfarmen bezeichnet werden, gegründet. Wir wollen kleine Windkraftanlagen für Eigentümer von Einfamilien- und Wochenendhäuser, kleiner Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, landwirtschaftlicher Betriebe, kleiner Hotels und Gaststätten sowie für die Verwalter von Objekten des Gemeingebrauchs bauen.

8 8 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli 2009 Hochleistungs-Windkraftanlagen in Pommern und Niederschlesien Das Volumen der geplanten Investitionen in den einzelnen Woiwodschaften Grundlage: Firmen, die in den Jahren beabsichtigen in Windenergie zu investieren; N=39 Anzahl der Firmen, die beabsichtigen in einzelnen Woiwodschaften in Projekte von einer bestimmten Einspeisungskraft zu investieren. unter 50 MW MW MW MW 200 MW und mehr keine Angaben verf gbar gbar dolnośląskie kujawsko-pomorskie lubelskie 1 5 lubuskie łódzkie małopolskie 5 mazowieckie 1 5 opolskie 1 5 podkarpackie podlaskie pomorskie śląskie świętokrzyskie 5 warmińsko-mazurskie wielkopolskie zachodniopomorskie Die Woiwodschaften Westpommern und Niederschlesien stechen dadurch hervor, dass in ihnen die meisten Unternehmen in Hochleistungsprojekte investieren wollen, obschon relativ viele Investoren vier Stück die Beteiligung an Höchstleistungsprojekten (200 MW und mehr) in der Woiwodschaft Pommern erklärt haben.

9 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli Investitionsfinanzierung Beabsichtigte Finanzierungsquellen für Windenergieinvestitionen Grundlage: Firmen, die in Jahren den beabsichtigen, in Windenergie zu investieren; N=39 Eigenkapital Bankkredit / Vorzugskredit EU-Finanzmittel und nicht rückzahlbare Landesmittel % Eigenkapital wird nach Meinung der Befragten beinahe die Hälfte des geplanten Investitionsvolumens decken. Der niedrige Anteil von EU-Zuwendungen und von nicht rückzahlbaren Landesmittel weist darauf hin, dass die rechtliche Mechanismen für die Gewährung dieser Mittel immer noch problematisch und nicht eindeutig transparent sind. Christian Schnell BSJP in alliance with Taylor Wessing Das System der Baufinanzierung von Windkraftanlagen durch polnische Banken stützt sich auf das Vorhandensein von zweckgebundenen Fonds außerhalb des Haushaltsplans zum Schutz der Umwelt und der Wasserwirtschaft, welche gespeist werden durch Beiträge von Rechtssubjekten, die die Umwelt nutzen. Diese Fonds stellen Einheiten dar, zu deren Aufgaben die Finanzierung von Investitionen auf dem Gebiet des Umweltschutzes gehört. Polnische Banken gewähren sehr oft Darlehen für die Finanzierung von pro-ökologischen Investitionen unter Zusammenarbeit mit diesen Fonds. In einem solchen Fall gewährt ein Fonds Mittel für ein von ihm bestimmtes Vorhaben und bestimmt die Höhe und die Bedingungen der Darlehensgewährung. Die Bank führt eine Bewertung des Investitionsvorhabens unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten sowie bezüglich Möglichkeiten ökologisch positive Effekte zu erreichen, durch. Die Grundlage für den Beginn der Zusammenarbeit mit dem Investor ist ein zwischen dem Investor und der Bank vereinbartes Mandat, in dem die Bank den Auftrag annimmt, exklusiv und mit der erforderlichen Sorgfalt die Finanzierung in Zusammenarbeit mit dem Fonds zu organisieren. Eine Bedingung für den Erhalt eines Darlehens ist die Garantie, einen entsprechenden positiven ökologischen Effekt zu generieren sowie eine reibungslose Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals. Banken bieten auch Produkte an, die den Erwerb und die Montage aller im Zusammenhang mit dem Umweltschutz erforderlichen Anlagen umfassen. Die Darlehen werden in Absprache mit den Anlagenvertreibern gewährt.

10 10 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli 2009 Investitionsfinanzierung Fortsetzung Anteil bestimmter Finanzierungsquellen bei der Investitionsfinanzierung (durchschnittliche Prozentwerte) Grundlage: Firmen, die planen in den Jahren in Windenergie zu investieren; N=39 EU-Finanzmittel und nicht r ckzahlbare ckzahlbare Landesmittel 15% Eigenkapital 45% Bankkredit / Vorzugskredit 40% Eine deutliche Mehrheit der Firmen hat vor, sich bei den geplanten Investitionen auf Eigenkapital zu stützen. Mit umso größerer Aufmerksamkeit beobachten die Firmen die eingeführten rechtlichen Lösungen und schätzen die Schwierigkeiten und Risiken ab.

11 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli Umfang der geplanten Investitionen Umfang der Investitionen im Rahmen der geplanten Projekte Grundlage: Firmen die planen in den Jahren in Windenergie zu investieren; N=39 Anzahl der Firmen 30 firm 20 über 100 MW 10 0 von 50 MW bis 100 MW bis 50 MW Firmen, die die Vorbereitung eines eigenen Planungsentwurfs und Baus einer Windkraftanlage planen Firmen, die den Erwerb eines baufertigen Planentwurfs/einer Windkraftanlage von einem Entwickler Firmen, die den Erwerb und die Entwicklung eines Planentwurfs planen Firmen, die den Anschluss an ein Netz planen Andrzej Modzelewski Direktor im Bereich Unternehmensentwicklung RWE Polen Im Zuge der Anpassung des polnischen Rechts an die Richtlinien der EU-Kommission wird der Bedarf für erneuerbare Energien in Polen deutlich steigen ausgehend von 5,8 TWh im Jahre 2007 auf voraussichtlich 10,8 TWh im Jahre 2010, was entsprechend 5,1% bzw. 10,4% des gesamten an den Endverbraucher gelieferten Stroms darstellt. Gleichzeitig sehen Regierungspläne für 2010 einen Ausbau von etwa 1000 MW in Windenergie sowie eine Beteiligung in Höhe von 2,7% an den Produktionskapazitäten im Land. Dies bedeutet, dass in den Jahren ein Energiewachstum von etwa 800 MW erforderlich ist, und entsprechend Neuanschlüsse von etwa 200 MW jährlich. Wir wollen einen signifikanten Beitrag zur Befriedigung der Nachfrage auf dem Markt leisten. Deshalb planen wir bis 2015 in Polen Anlagen im Umfang von 300 MW Energie aus dieser Quelle zu bauen. Wir haben eine vertraglich garantierte Möglichkeit Windenergieprojekte von einer Gesamtleistung von 730 MW zu verwirklichen. Die Finalisierung dieser Projekte machen wir von einer wirtschaftlichen Bewertung sowie von der Möglichkeit zum Anschluss an das Stromnetz abhängig. Das Ziel der RWE-Gruppe ist es bis 2012 in Europa Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 4,5 Tausend MW zum Gebrauch zu überlassen oder deren Bau zu beginnen. Um dies zu erreichen, werden wir hierfür jährlich Investitionen von mindestens einer Milliarde bereitstellen. Polen ist für RWE einer der wichtigsten Märkte. Im Vergleich zu anderen mittel- und osteuropäischen Ländern hat es die besten Windvoraussetzungen für den Bau von Windkraftanlagen. Mitte April 2009 haben wir die ersten Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinden Suwałki und Jeleniewo gebaut. Der Windpark Suwałki in der Woiwodschaft Podlasie wird nach Fertigstellung aus 18 Windrädern bestehen, jede mit einer Leistung von 2,3 MW. Nach dem Anschluss ans Netz werden die Windräder insgesamt 80 Mio. kwh pro Jahr liefern, was dem Stromverbrauch von etwa Haushalten mit einem Durchschnittsverbrauch von kwh entspricht. Das Investment wird im Herbst 2009 zum Gebrauch überlassen.

12 12 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli 2009 Kampf gegen Windmühlen Schwierigkeitsgrad verschiedener Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Investments in Windenergie Grundlage: alle untersuchten Firmen; N=42 100% 80% 60% 40% 20% 0% schwierig mittel einfach schwer zu sagen Problem mit der Windmessung und der Einschätzung der Bestände Probleme mit der Erlangung eines Rechtstitels für das entsprechende Gebiet (Pacht) Problem mit der Erlangung einer Baugenehmigung unvorhersehbarer Strompreis unvorhersehbarer Preis für den Verkauf von Zertifikaten Problem mit dem Beschluss eines Flächennutzungsplans Probleme mit der Erlangung einer Entscheidung bezüglich der Umweltverträglichkeitsprüfung Änderung des Energierechts hin zur Gewährung der technischen Bedingungen erst bei Beschluss eines Flächennutzungsplans Änderung des Energierechts hin zur Pflicht zu Anzahlungen für die Gewährung der technischen Bedingungen für den Netzanschluss Probleme mit der Finanzierung der Investition instabiler Euro-Kurs beim Einkauf der Anlagenteile Gewährung der technischen Bedingungen für den Netzanschluss Die meisten Sorgen bereitet Investoren die Gewährung der technischen Bedingungen für den Netzanschluss. Ebenso weckt die geplante Richtung der Energierechtsreform, die eigentlich der Verbesserung der Verwirklichung von Investitionen dienen soll, die Befürchtungen eines Teils der Investoren. Keine der Schwierigkeiten wurde von den Investoren aber als abschreckend eingeschätzt. Adam Śmiarowski Energetyka Polska Zur Zeit kann man in Polen den Eindruck gewinnen, dass der Windenergiemarkt vernachlässigt worden ist. Der Aufbau von Windenergieanlagen ist mit einer sehr langen Verfahrensdauer hinsichtlich der Bestätigung der Unterlagen und Dokumente verbunden. Hinzu kommt ein komplettes Durcheinander verursacht von der zentralen Verwaltung durch ständige Gesetzesänderungen und der damit verbundenen Verfahrensunsicherheit und damit wiederum verursachten Investitionsunsicherheit. Hindernisse bereitet Investoren auch die ad hoc Schaffung von willkürlichen Natur 2000 Zonen, welche weder sachlich gerechtfertigt noch gesellschaftlicher und fachlicher Beratung unterzogen worden waren, sowie ferner die schwache Energie-Infrastruktur. Am komischsten ist jedoch, dass wir uns immer noch auf keine sinnvolle Definition von Windkraftanlagen einigen konnten. In der polnischen Gesetzgebung gibt es nicht einmal eine präzise Definition für Windräder und so müssen wir uns häufig auf das Baurecht beziehen wodurch es zu zahlreichen komischen Situationen kommt. Hinzu kommt ein Problem mit der EU, die dem Sektor eigentlich helfen soll. In Polen sollte sich diese Hilfe besonders auf Meeres-Windkraftanlagen konzentrieren, wo die Investitionskosten signifikant höher sind als bei Land-Windkraftanlagen, während die Energiekosten sich entsprechen. Anders ist dies in den alten EU-Staaten, wo höhere Tarife für von Meeres-Windkraftanlagen stammenden Strom gelten. Dies schafft eine Situation, in der Windkraftanlagen in unseren Küstengewässern weniger konkurrenzfähig sind als ausländische und es damit schwieriger ist Investoren zu gewinnen.

13 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli Rechtliche Aspekte der Windkraft Windenergie ist zur Zeit weltweit der sich am schnellsten entwickelnde Bereich der erneuerbaren Energien. Trotz sinkender Kosten der Produktion von Windenergie sowie die technisch immer fortschrittlicher werdenden Anlagen zu deren Gewinn ist eine schnelle Entwicklung der Windenergie ohne die Unterstützung des Staates unmöglich. Eine solche Unterstützung sollte nicht nur in einer finanziellen Förderung bestehen, sondern vor allem in der Schaffung eines entsprechenden gesetzgeberischen Rahmens, welcher die Entwicklung des Sektors erneuerbare Energien fördert. Die Entwicklung von Öko-Strom Die ersten Wellen eines gesteigerten Interesses an der Entwicklung von Investitionen auf dem Gebiet erneuerbarer Energien in Polen gab es bereits Ende der 90-er Jahre. Diese endeten jedoch im Misserfolg, in erster Linie wegen des Mangels an Finanzmitteln, die der polnische Staat für die Entwicklung von Investitionen für die Gewinnung von erneuerbaren Energien (EE) bereitstellen konnte. Bis Ende März 2009 wurden Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 459 MW an das Netz angeschlossen und Verträge abgeschlossen über den Anschluss von Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von MW. Die Netzbetreiber gewährten Bedingungen zum Netzanschluss für eine Gesamtleistung von MW (wovon 2,6 GW ins Mittelspannungsnetz, 6,1 GW in das 110kV-Netz und 2,0 GW in das 220/400 kv-netz gespeist werden soll). Trotz der geringen Anzahl der erfolgreich beendeten Projekte ist in den kommenden Jahren eine Steigerung neuer Investitionen im Bereich des Baus von Windkraftanlagen zu erwarten, was bedingt wird durch die Möglichkeit, solche Projekte mit Mitteln aus dem Integrationsfonds im Rahmen der Prioritätsachse, sowie durch die geplanten Änderungen im Energierecht, welche den Investoren den Zugang zum Stromnetz erleichtern sollen. Anforderungen der EU Nach Einschätzung vieler Experten und ausländischer Investoren entwickelt sich Polen schrittweise zu einem der attraktivsten Ziele für Investitionen in erneuerbare Energien. Es wird davon ausgegangen, dass in den nächsten Jahren gerade die Windenergie einen herrschenden Einfluss auf das Wachstum des Anteils von EE in Polens Energie-Mix. In Anbetracht des gegenwärtig geringen Anteils an EE in Polen ist eine solche Aussage zumindest angesichts der Anforderungen, welche die EU an Polen stellt, begründet. Die Richtlinie 2001/77/EC verpflichtet Polen bis 2010 ein so genanntes indikatives Ziel in Form eines Anteils von EE von 7,5% am produzierten Gesamtstrom zu erreichen. Das zuletzt verabschiedete Paket zur Einführung von Mitteln für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezüglich des Klimawandels und Erneuerbarer Energien für das Jahr 2020 bestimmt als Ziel das Erreichen eines Anteils von 20% EE. Man darf dabei nicht vergessen, dass mit Investitionen in EE messbare Vorteile verbunden sind wie technologischer Fortschritt, Verminderung schädlicher Emissionen, Entwicklung regionaler Arbeitsmärkte, Steigerung der technologischen Sicherheit eines Landes. Die Unterstützung für Investitionen in EE spiegelt sich auf gesetzgeberischer Ebene wieder, besonders im Inhalt des Energierechts. Der Gesetzgeber empfiehlt insbesondere die Berücksichtigung von EE bei der Planung des Ausbaus von Energieunternehmen sowie bei örtlichen Plänen zur Versorgung von Gemeinden mit Wärme, Strom sowie Gas durch die Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus enthält das Energierecht eine Reihe von Vorschriften, die die Förderung des Ausbaus und des Unterhalts von Projekten im Zusammenhang mit EE zum Zweck haben. Zu erwähnen sind vor allem die Vorschriften über den Netzanschluss, den Vertrieb und die Lieferung von Strom, sowie auch den Verkauf von aus EE gewonnenem Strom sowie die Ausgabe und den Verkauf von Herkunftszertifikaten. Diese Vorschriften stellen den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung der Windenergie in Polen dar. Rechtliche Hindernisse Ein Investor, der den Bau einer Windkraftanlage plant, muss sich auch auf Probleme in vielen anderen Rechtsgebieten einstellen. Hier sind vor allem die Fragen nach der Sicherung von Rechten an Grundstücken, auf denen Windkraftanlagen entstehen sollen, wie auch an Grundstücken für die gesamte

14 14 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli 2009 Infrastruktur dieser Anlagen. Man muss beachten, dass aus Sicht des Bauordnungsrechts auf den vom Investor ausgesuchten Grundstücken die Möglichkeit zum Bau von Windkraftanlagen besteht. Deshalb ist für den reibungslosen Gang des Investitionsprozesses die garantierte Möglichkeit des Baus eines Windparks im jeweiligen örtlichen Bebauungsplan sehr wichtig. Die geplante Investition darf sich auch nicht schädlich auf die Umwelt auswirken. In diesem Bereich ist der Investor verpflichtet bereits in der Anfangsphase der Realisierung der Investition die erforderlichen Untersuchungen und Umweltberichte in Auftrag zu geben. Die Förderung von Investments in EE erscheint auch als Begrenzung von Anschlussgebühren. Auf diesem Gebiet privilegiert der polnische Gesetzgeber Rechtsubjekte, die Strom aus erneuerbaren Quellen gewinnen wollen. Ein Rechtsubjekt, das bis zum einen Netzanschluss für Anlagen, die mehr als 5 MW Strom aus EE gewinnen, erlangen will, muss nur die Hälfte der Anschlussgebühr entrichten. Trotz der deutlichen Privilegierung von Investitionen in EE durch den Gesetzgeber, sind die gesetzlichen Regelungen des Anschlussverfahrens nicht ausreichend klar. Die Betreiber der Verteilungsnetze legen die Rechtsvorschriften häufig zu Ungunsten des Investors aus. Abgesehen davon wird vom Investor die Erstellung eines Gutachtens verlangt über den Einfluss des Anschlusses der jeweiligen Anlage auf das nationale Energiesystem unter Berücksichtigung von fast unmöglichen Varianten und Situationen. Nicht selten kommt es vor, dass der Netzbetreiber ein Gutachten fordert unter Berücksichtigung des Anschlusses aller anderen neben der jeweiligen Windkraftanlage im entsprechenden Zeitraum fertig gestellter Windkraftanlagen. Dies verursacht unnötige Zusatzkosten sowie eine Verzögerung des Investitionsprozesses. Oft machen die Betreiber der Vertriebs- und Verteilungsnetze den Netzanschluss einer Anlage davon abhängig, dass der Investor den Ausbau oder die Modernisierung des Netzes betreibt. Zwar dürfen die Netzbetreiber gemäß dem Energierecht den Netzanschluss nicht versagen, doch erklären sich Investoren mit für sie nachteiligen Bedingungen für einverstanden aus Furcht, dass der Netzbetreiber das Fehlen der technischen oder finanziellen Voraussetzungen für einen Anschluss feststellt. Geplante Änderungen im Energierecht Diese Missstände sollen zum großen Teil durch die Änderungen des Energierechts beseitigt werden, an denen bereits fortgeschrittene gesetzgeberische Aktivitäten andauern. Das Hauptziel der Novellierung ist die Steigerung des Verbrauchs an Strom aus alternativen Quellen um mehr als das Doppelte: von 7% auf mindestens 15% im Jahr Das neue Energierecht erlaubt es auch spekulative Aktivitäten bei der Reservierung von Anschlusskapazitäten bei Windkraftanlagen zu beschränken. Vorgesehen ist ein System zur Verifizierung von Rechtssubjekten, die einen Netzanschluss beantragen. Ein Unternehmer wird dann das Recht haben, einen Antrag auf Netzanschluss zu stellen, wenn er diesem die Unterlagen beifügt, die sein Engagement in die Realisierung der angekündigten Investition belegen. Geplant ist eine Anzahlung auf ein Konto des Netzbetreibers in Höhe von PLN je 1 MW Anschlussleistung. Die Anforderung von hohen Anzahlungen soll Spekulanten abschrecken und gleichzeitig ernsthafte Investoren anreizen. Eine weitere Neuerung soll die Verpflichtung der Netzbetreiber und nicht der Investoren zur Erstellung der Gutachten über den Netzanschluss darstellen. Die neuen Vorschriften werden die Erstellung der entsprechenden Gutachten innerhalb einer Frist von 10 Tagen verlangen. Da die Frist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zu laufen beginnt, wird befürchtet, dass die Netzbetreiber grundlos Ergänzungen der Anträge verlangen werden. Netzbetreiber warnen bereits jetzt, dass die Herbeiführung einer Entscheidung innerhalb der vorgeschlagenen Frist praktisch unmöglich ist, da zur Zeit auf externe Gutachten im Durchschnitt zehn Monate gewartet werden muss. Pflicht zum Kauf von Strom aus EE Die Entwicklung von Investitionen in Windkraftanlagen wird gefördert durch die Vorschriften über den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Quellen. Vor allem sind Stromhändler von Rechts wegen verpflichtet, Strom aus EE einzukaufen. Die Pflicht zum Einkauf von elektrischem Strom aus EE bezieht sich auf Quellen, die an das selbe Netz angeschlossen sind wie die Endverbraucher, mit denen das jeweilige Energieunternehmen zum Abschluss eines Liefervertrages oder zu umfassenden Dienstleistung verpflichtet ist. Jedes Jahr bestimmt der Leiter des Amtes für Energieregulierung einen empfohlenen Kaufpreis für Strom. Der Einkaufspreis für Strom wird bestimmt als Durchschnittspreis für Strom der letzten Jahre, in Abhängigkeit von den jeweiligen Regelungen des Energierechts. Im Jahre 2008 in Bezug auf das Jahr 2007 betrug dieser 240 PLN je MWh, wobei in der Praxis mit einem deutlich höherem Preis zu rechnen ist. Die Pflicht zum Einkauf von Strom aus EE gilt als erfüllt, wenn der Anteil der aus unkonventionellen und erneuerbaren Quellen produzierten Strommenge einem gesetzlich festgelegten Prozentwert der jährlich durch das jeweilige Energieunternehmen verkauften Gesamtstrommenge entspricht.

15 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli Die Prozentwerte für die Anteile von Strom aus EE in der jährlich verkauften Strommenge stellen sich wie folgt dar: 8,7% in ,4% in den Jahren ,9% in ,4% in ,9% in ,4% in 2016 Herkunftszertifikate Zur Bestätigung, dass der jeweilige Unternehmer in einem bestimmten Zeitraum eine ausreichende Menge Strom aus EE gewonnen hat, gib der Leiter des Amtes für Energieregulierung so genannte Herkunftszertifikate. Die Zertifikate werden auf Antrag des betreffenden Stromproduzenten auf Grundlage der von ihm dem Leiter des Amtes für Energieregulierung, das für diesen zuständig ist, vorgelegten Unterlagen erlassen. Der Stromproduzent kann anschließend das Herkunftszertifikat in das Register eintragen lassen, das die Towarowa Giełda Energii S.A. (Energie- Börse) führt und anschließend die mit dem Zertifikat verkörperten Vermögensrechte verkaufen. Windräder und Umweltschutz Zentrale Bedeutung bei der Realisierung von Investitionen in Zusammenhang mit dem Bau von Windenergieanlagen haben Aspekte des Umweltschutzes und der Raumordnung. Eine Untersuchung der Umweltverträglichkeit der betreffenden Investition ist umso wichtiger, als dass über 30% des Gebiets in Polen von verschiedenen Formen des Schutzes, wie Reservaten, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Natur Gebieten, erfasst sind. Dabei ist das Natur Programm noch nicht vollständig und wird noch um weitere Gebiete erweitert werden. Daher sind bei der Planung einer Investition Gebiete zu beachten, die potentiell vom Natur Programm erfasst werden könnten. Der Unternehmer ist verpflichtet, noch vor Beginn der Realisierung eines Projekts unter anderem eine einjährige Überwachung in Bezug auf Flugrouten von Vögeln durchzuführen und ein Bericht über die Umweltverträglichkeit des Projekts zu erstellen. Die bisherigen polnischen Regelungen in Bezug auf die Pflicht zur Erstellung eines Berichts über die Umweltverträglichkeit einer Investition waren mit EU- Recht unvereinbart und wurden deshalb durch ein neues Gesetz vom 2. Oktober 2008 über die Einsichtgewährung in Informationen über die Umwelt und deren Schutz, der Einbeziehung der Gesellschaft in den Umweltschutz sowie der Bewertung der Umweltverträglichkeit ersetzt. Grundsätzlich verpflichten die neuen Regelungen die Organe der territorialen Selbstverwaltungen bereits in der Planungsphase zur Durchführung einer Untersuchung der Umweltverträglichkeit der jeweiligen Art der Investition. Nachfolgend wird im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Baugenehmigung auf Grundlage der obigen Untersuchung der Umweltverträglichkeitsbericht für die konkrete Investition erstellt. Grundstücksrecht Ein weiteres rechtliches Problem, für Rechtssubjekte, die den Bau von Windkraftanlagen betreiben wollen, ist die Sicherung der Rechte an den Grundstücken, auf denen die Infrastruktur für die Windkraftanlagen entstehen soll. Investoren verzichten häufig auf den Erwerb der Rechte an Grundstücken, auf denen die Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Dies ist auf die hohen Kosten und Beschwerlichkeiten des Verfahrens beim Erwerb von der Agentur für Landwirtschaftliches Eigentum des Fiskus zurückzuführen. Die populärste und günstigste Lösung ist der Abschluss eines Pachtvertrages auf 30 Jahre. Dabei ist zu bedenken, dass der Pachtvertrag schriftlich mit einem bestimmten Datum abgeschlossen werden muss, da auf diese Weise der Investor vor einer Kündigung des Pachtvertrages durch einen potentiellen neuen Eigentümer des gepachteten Grundstücks geschützt wird. Die Sicherung von Rechten an einem Grundstück durch Pachtvertrag ist im Vergleich zum Kauf sicherlich die billigere Lösung, obwohl auch nicht die Ideallösung. Ein Pachtvertrag könnte der die Investition finanzierenden Bank nicht ausreichen, da die Pacht keine Kreditsicherungsmöglichkeiten bietet wie das Eigentum. In diesem Fall kann der Investor, der ohne das Einverständnis des Grundstückeigentümers dieses nicht mit einer Hypothek zur Sicherung seines Kredits belasten darf, mit der Bank eine Sicherungsübereignung der Windkraftanlagen abschließen. Hierzu ist im Pachtvertrag klar zu bestimmen, dass die Windräder und Masten der Windkraftanlagen Gegenstand eines gesonderten Eigentumsrechts bleiben. Zur Zeit dauern im Ministerium für Infrastruktur gesetzgeberische Arbeiten an, die darauf abzielen, ein neues Rechtsinstitut in das polnische Sachenrecht einzuführen, welche die Erlangung einer Finanzierung für Investitionen auf nicht im Eigentum des Bauwilligen stehenden Grundstücken erleichtern soll. Der Entwurf sieht vor,

16 16 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli 2009 Zum jetzigen Zeitpunkt vergeben die Netzbetreiber Anschlusskonzessionen ohne eine Untersuchung des tatsächlichen Anschlusses und so bezieht sich die Mehrzahl der Anträge auf Netzanschluss auf Projekte, die in Zukunft nicht verwirklicht werden. Dies führt zu einer Verzögerung des Investitionsprozesses. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Einführung der Pflicht zur Leistung einer Anzahlung durch die Novellierung des Energierechts Investoren aussondert, die Projekte nur fiktiv realisieren. Es besteht kein Zweifel daran, dass die neue Lösung eine erhebliche Erleichterung für große Investoren darstellt. Maciej Prusak BSJP in alliance with Taylor Wessing dass mit Einverständnis des Grundstückseigentümers, gegen oder ohne Bezahlung ein gesondertes Eigentum an den unter, auf oder über dem betreffenden Grundstück errichteten Bauwerken begründet werden kann. Der Investor wird zunächst die Erlaubnis des zuständigen Gemeindevorstehers zur Aussonderung des jeweiligen Objekts einholen müssen. Danach kann er mit dem Grundstückseigentümer einen Vertrag in notarieller Form abschließen, kraft dessen dieser verpflichtet wird ein gesondertes Eigentum an dem Bauobjekt zuzulassen, sobald es fertig gestellt ist. Nachfolgend erlässt der Gemeindevorsteher auf Antrag des Bauwilligen eine Entscheidung über die Selbständigkeit des Objekts. Dank eines solchen Vorgehens kann der Investor Kredite für seine Unternehmung akquirieren und diese durch Hypotheken auf dem Gebäude (oder einem anderen Objekt) sichern, oder bevor dieses fertig gestellt ist, durch einen Eintrag in das Pfandregister, was die Finanzierung erleichtern sollte. Der Investor muss auch daran denken sich den Zugang zu den Grundstücken, durch die die Leitungskabel führen sollen, zu sichern. Den Energieunternehmern entgegengekommen ist der polnische Gesetzgeber durch die Einführung der Dienstbarkeit für die Weiterleitung in das polnische Rechtssystem. Die neuen Vorschriften sollen den Energieunternehmern das Verfahren zur rechtlichen Regelung für Leitungen und Leitungsanlagen auf Grundstücken Dritter erleichtern. Zulässig ist auch die Legalisierung mittels Dienstbarkeiten für die Weiterleitung von Zuständen, in denen das Blatt eines Windrades auf das Nachbargrundstück ragt. Eine echte gesetz-geberische Revolution findet jedoch in einem anderen Bereich statt. Bis zum 3. August 2008 bestand keine Möglichkeit eine persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person zu bestellen. Diese Möglichkeit wurde im Falle der Dienstbarkeit für die Weiterleitung geschaffen. Ein Unternehmer kann eine Dienstbarkeit für die Weiterleitung zusammen mit dem gesamten Unternehmen oder der Leitungsanlage auch veräußern. Diese Möglichkeit besteht nicht bei persönlichen Dienstbarkeiten. Erforderliche Abstimmungen Windkraftanlagen stellen im Lichte des Baurechts bauliche Anlagen dar, weshalb ihr Bau, ihre Nutzung und ihr Abriss die Erfüllung aller Anforderung dieses Rechts erfordert. Auch andere Anlagen, die zur Realisierung der Investition unabdingbar sind, können von den zuständigen Organen als bauliche Anlagen angesehen werden, deren Aufstellung auf einem Grundstück eine Baugenehmigung erfordert. Eine solche Situation kann jedenfalls bei der Aufstellung vom Masten zur Windmessung entstehen. Die Baugenehmigung wird auf Antrag des Investors vom Gemeindevorsteher gewährt. Unabhängig von den allgemein geltenden Vorschriften müssen sich Investoren je nach konkreter Art der Investition und angewendeter Technologien auf die Notwendigkeit einstellen, zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen und weitere Genehmigungen einholen zu müssen. Zu den Anlagen, deren Verortung und Bau die kompliziertesten Verfahren vom Investor erfordert, gehören ans Netz angeschlossene Windkraftanlagen. Die Verortung dieser Anlagen kann wegen ihrer großen Maße, das Vorhandensein beweglicher Bauteile, potentieller elektromagnetischer Störungen und den von ihnen verursachten Lärm weitere Abstimmungen erfordern, unter anderem mit dem Direktor des Seeamtes, der Kreisdirektion für öffentliche Straßen und Wege, dem Hauptinspektor der zivilen Luftfahrt, dem Verteidigungsminister sowie mit dem Luftfahrtdienst und dem Minister für Post- und Fernmeldewesen.

17 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli Investitionen in Windenergie Z u s a m m e n f a s s u n g Das Interesse an der Entwicklung von Investitionen in erneuerbare Energien wächst in Polen. In den 90-er Jahren stand dem ein Mangel an finanziellen Mitteln entgegen. Heute entwickelt sich Polen nach Ansicht von europäischen Experten zu einem der attraktivsten Orte, um in alternative Energiequellen zu investieren. Dies bedeutet aber nicht, dass alle Hindernisse ausgeräumt sind. Ein solches Vorhaben gaben 92,3% der Befragten an, und fast ebenso viele 82,1% planen innerhalb der nächsten drei Jahre den Netzanschluss. Beachtenswert ist, dass zwar 92,9% der Firmen beschlossen haben in Windenergie zu investieren, die übrigen 7,1% dies aber keineswegs ablehnen, sondern nur noch keine abschließende und verbindliche Entscheidung hierzu getroffen haben. Besondere Aufmerksamkeit gebührt in den nächsten Jahren der Windenergie, da sie es ist, die, als der sich weltweit am schnellsten entwickelnde Bereich erneuerbarer Energien, in Polen eine Schlüsselrolle beim Wachstum des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix Polens einnehmen wird. Die Schlüsse, die sich aus dem Bericht ziehen lassen, auf Grundlage der telefonischen Befragung einer repräsentativen Auswahl von 42 Firmen aus der Branche der erneuerbaren Energien, sind offensichtlich eine deutliche Mehrheit beabsichtigt in Windenergie zu investieren und das am häufigsten durch Vorbereitung eines eigenen Projekts und Bau einer Windkraftanlage. Durch die Entscheidung, Investitionen größtenteils auf Eigenkapital zu stützen (so planen es 89,7% der Befragten) wird das Risiko und die Gesamtheit der Schwierigkeiten, die auftreten können, auf natürliche Weise eingeschätzt. Die Unternehmen sind sich, obwohl sie vollends entschlossen sind in Windenergie zu investieren, dessen bewusst,

18 18 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli 2009 Gleichzeitig richtet sich die Pflicht zur Erstellung eines Gutachtens über den Netzanschluss an die Netzbetreiber und nicht an die Investoren. Die Novellierung des Energierechts und die Form die diese annimmt, vor allem, ob sie sich in der Praxis bewährt, ist aus Sicht der Investoren besonders entscheidend. Nahezu 74% von ihnen befürchtet Schwierigkeiten, welche die Änderung des Energierechts bringen können 54,8% ist besorgt über die Änderungen hin zur Pflicht zur Leistung einer Anzahlung zur Erlangung der technischen Konzessionen für den Netzanschluss und 52,4% ist besorgt über die Änderungen bezüglich der Gewährung der technischen Konzessionen erst nach Beschluss eines Flächennutzungsplans. Es scheint offensichtlich, dass die Investoren die Möglichkeit von Verzögerungen, ein Übermaß an Bürokratie sowie Schwierigkeiten bei der Auslegung der Vorschriften im Umgang mit Beamten, der Verwaltung und Netzbetreibern befürchten. Auf der anderen Seite zeigt sich, dass die Befragten zwar diese Hindernisse als schwierig, nicht jedoch als von Investitionen in Windenergie abschreckend betrachten. Es ist hier anzumerken, dass die Novellierung, deren Richtung ein Teil der Investoren mit Sorge betrachtet, möglicherweise einige andere Hindernisse abmildert oder gar ausräumt, die von den Befragten als lästig bezeichnet werden wie die Herbeiführung einer Entscheidung über die Umweltverträglichkeit, der Beschluss eines Flächennutzungsplans oder die Gewährung einer Baugenehmigung. dass es in Polen noch an einer stabilen Grundlage für solche Investitionen fehlt. Sorge bereitet die Ausprägung des geltenden polnischen Energierechts. Es finden jedoch intensive gesetzgeberische Bemühungen um dessen Novellierung statt. Die neue Gesetzesformel wird die Probleme, mit denen Investoren derzeit zu kämpfen haben, mindern, unter gleichzeitiger Steigerung der Transparenz der gesetzlichen Regelungen und der Anregung von ernsthaften Investoren sowie der Reduzierung der Zahl von Spekulanten. Der Unternehmer wird sein Engagement in die Realisierung der geplanten Investition darlegen müssen und nur dann einen Antrag auf Anschluss an das Stromnetz beantragen können. Die wichtigste Bedingung ist die Durchführung umfassender Reformen des Rechts in dem Sinne, dass erstens tote also funktionslose Vorschriften nicht vermehrt werden, sondern die Realisierung von Investitionen einfacher gestaltet wird, als es jetzt der Fall ist. Zweitens müssen die realistischen Möglichkeiten der Anpassung der Vorschriften an die Lebenswirklichkeit beachtet werden. Die Novellierung des Energierecht darf nicht abgeschottet von anderen Rechtsgebieten, die auf die Realisierung einer Investition in erneuerbare Energien haben kann wie das Raumordnungsrecht und das Verwaltungsrecht, stattfinden. Ansonsten droht eine Verzögerung statt eine Beschleunigung der Realisierung von Investitionen und damit eine Entfernung von EU-Standards.

19 BSJP in alliance with Taylor Wessing Marktstudie: Investitionen in Windenergie, Juli Ihre Ansprechpartner Warszawa Christian Schnell Partner Tel. +48 (0) Dr. Christian Schnell, Geschäftsführender Partner, ist sowohl zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland als auch in Polen. Er leitet das polnische Practice Department Corporate und ist auf Gesellschafts- und Energierecht spezialisiert. Seine Mandanten sind deutsche und ausländische Industrieunternehmen und Entwickler von Windenergieparks. Nach Abschluss der Universität Köln legte er seine juristischen Staatsexamina entsprechend in 1994 und 1997 ab erwarb er den Doktortitel der Wirtschaftswissenschaften. Christian Schnell ist Vorstandsmitglied der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer und unabhängiger Experte beim Polnischen Wirtschaftsministerium. Er spricht Deutsch, fließend Englisch und Polnisch. Gdańsk Maciej Prusak Partner Tel. +48 (0) Maciej Prusak ist Partner und Leiter des Practice Departments Commercial. Er ist auf Umwelt-, Energie-, Patent- und Kartellrecht spezialisiert. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der umfassenden Beratung im Bereich Arbeitsrecht, Streitbeilegung und Insolvenz. Er absolvierte Nikolaus Kopernikus- Universität in Thorn sowie Universität Bamberg. Maciej Prusak ist Mitglied der Bezirkskammer der Rechtsberater in Danzig (adwokat). Seine Beiträge zum Handels- und Wirtschaftsrecht werden regelmäßig in Fachzeitschriften veröffentlicht. Er spricht Polnisch und fließend Deutsch. London Dominic FitzPatrick Partner Tel. +44 (0) Dominic FitzPatrick ist Partner und Leiter der Industry Group Projects. Er berät seine Mandanten in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen, inklusive Projektentwicklung und -finanzierung, M & A, Investitionsfonds, gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und Vertragsgestaltung. Zu seinen Mandanten gehören internationale Energieunternehmen, Developer, Investmentfonds sowie multinationale Konzerne. Er betreut konventionelle und erneuerbare Energieprojekte in Großbritannien und anderen europäischen Ländern, in Afrika und im Nahen Osten (Öl und Gas, Strom, Wind, Biomasse, Biokraftstoff). Dominic FitzPatrick hat University of London abgeschlossen wurde er in Lawyer Hot 100 in The Lawyer aufgelistet. Er hält regelmäßig Vorträge auf mehreren Energiekonferenzen und ist durch zahlreiche Fachbeiträge ausgewiesen. Hamburg Carsten Bartholl Partner Tel. +49 (0) c.bartholl@taylorwessing.com Carsten Bartholl berät schwerpunktmäßig Unternehmen der Unterhaltungsindustrie und aus dem Technologiebereich. Er gestaltet Gesellschaftsgründungen und Unternehmenstransaktionen. Seine Beratungstätigkeit umfasst zudem die laufende Beratung dieser Unternehmen im Zusammenhang mit der Beschaffung und der Auswertung ihrer Leistungen und Produkte. Er wird regelmäßig mit der Prozessvertretung für die von ihm betreuten Mandanten beauftragt. Carsten Bartholl hat in Hamburg studiert und ist nach dem ersten Staatsexamen, nach zwei Jahren wissenschaftlicher Mitarbeit an der Universität Hamburg und nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 1996 als Rechtsanwalt tätig.

20 Warszawa Gdańsk Katowice Poznań Wrocław Berlin Brussels Cambridge Dubai Düsseldorf Neuss Frankfurt Hamburg London München Paris Representative Offices: Alicante Beijing Shanghai Warszawa Al. Armii Ludowej 26 PL Warszawa Tel Fax Katowice ul. Warszawska 33 PL Katowice Tel Fax Gdańsk ul. Sienkiewicza 5a/4 PL Gdańsk Tel Fax Poznań ul. Iłłakowiczówny 11 PL Poznań Tel Fax Wrocław pl. Powstańców Śląskich 17a/215 PL Wrocław Tel Fax Taylor Wessing. A legal force for Europe. Practice Groups Business Groups Taylor Wessing ist eine europäische Full-Service Kanzlei. Wir beraten Unternehmen umfassend und praxisnah in allen Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts. Insbesondere stehen wir für Gesellschaftsrecht/M&A, gewerblichen Rechtsschutz, Bau- und Immobilienrecht sowie Arbeitsrecht. Streitige Auseinandersetzungen und Prozessführungen bei nationalen wie internationalen Streitigkeiten gehören ebenfalls zu unserem Tagesgeschäft. Unsere Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass wir mit den Besonderheiten vieler Branchen bestens vertraut sind. Unsere Anwälte sind in internationalen Industry Groups organisiert, um auf den verschiedenen rechtlichen Gebieten auch die jeweilige Brancheninformation zum Nutzen unserer Mandanten zusammenzuführen. Durch unsere ausgewiesene Stärke im gewerblichen Rechtsschutz gehören insbesondere technologie- und know-how-intensive Unternehmen zu unseren Mandanten, die ihre Marktposition durch Innovationen sichern und ausbauen wollen. Besonders stark sind wir daher auch in den Branchen IT/Telekommunikation, Pharma und Life Sciences, Media & Entertainment sowie der Mode- und Freizeitindustrie. Die Bau- und Immobilienwirtschaft, Infrastruktur sowie das Bank- und Finanzwesen gehören ebenso zu den Sektoren, auf die wir uns konzentrieren. Zu unseren Mandanten zählen die Großindustrie, der Mittelstand und expandierende Unternehmen. Mit über 800 Rechtsanwälten beraten wir in Europa, insbesondere in unseren Kernmärkten Deutschland, England und Frankreich, Belgien, Polen sowie aus Dubai, Beijing und Shanghai. Commercial Disputes Construction & Engineering Corporate, Commercial & Projects Employment & Pensions Finance Financial Institutions & Markets IT Telecoms & Competitions Patents Private Client, Tax & Incentives Private Equity Real Estate, Planning & Environment Reconstruction & Corporate Recovery Technology & Inward Investment Trade Mark, Copyright & Media Climate Change Fashion & Luxury Goods Hotels Insurance Life Sciences Private Wealth Public Sector Geographical Groups China India Middle East US

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