Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

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1 Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu den Fachbereichsräten sowie für die Gleichstellungskommission -weiblich- ein Mitglied der Gruppe M und für die Gleichstellungskommission -männlich- ein Mitglied der Gruppe L Dieses Wahlausschreiben wird ergänzt, wenn sich bis zum hinsichtlich der Sitzverteilung Änderungen ergeben. Dieser Nachtrag wird spätestens am bekannt gegeben. 1. Zahl der zu wählenden Mitglieder (1) Senat: 5 Mitglieder S. (2) Gleichstellungskommission: 1 Mitglied L männlich, 1 Mitglied M weiblich, 1 Mitglied S weiblich, 1 Mitglied S männlich. (3) a) Fachbereichsräte der Fachbereiche 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9: 3 Mitglieder S. b) Fachbereichsrat des FB 2: 1 Mitglied S. Die Bezeichnung der Mitgliedergruppen richtet sich nach der Abkürzungsvorbemerkung der Grundordnung der Hochschule Ostwestfalen-Lippe in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Oktober 2013 (Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 25. Oktober 2013, 41. Jahrgang, Nr. 44). 2. Wahlordnung Je ein Abdruck der Wahlordnung liegt aus in: Lemgo: - FH-Hauptgebäude, Liebigstraße 87, Eingangshalle (Telefonzentrale) - FH-Hauptgebäude, Liebigstr. 87, Herr Wilk, Raum Detmold: - FH-Gebäude 2, Emilienstr. 45, Eingangshalle (Telefonzentrale) Höxter: - FH-Gebäude, An der Wilhelmshöhe 44, Herr Schrader, Raum

2 Warburg: - FH-Gebäude, Prozessionsweg 1, Frau Stuhldreyer, Raum 104 Die Wahlordnung kann an den angegebenen Stellen vom Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens an bis zum Abschluss der Stimmabgabe während der offiziellen Öffnungszeiten der Büros eingesehen werden. Darüber hinaus ist die Wahlordnung auch im Intranet der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (Intern / Aus den Gremien / Gremien und Kommissionen) abrufbar. 3. Wahlrecht Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgeführt ist. 4. Wählerverzeichnis Das Wählerverzeichnis kann an denselben Stellen und zu denselben Zeiten eingesehen werden, wie die Wahlordnung (siehe Punkt 2). Jedes wahlberechtigte Mitglied der Hochschule Ostwestfalen-Lippe kann bei den Mitgliedern des Wahlvorstandes schriftlich oder zur Niederschrift bis spätestens Donnerstag, den 25. Juni 2015, Uhr Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. 5. Wahlvorschläge Die Wahlberechtigten werden aufgefordert nach Erlass dieses Wahlausschreibens unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke bis spätestens Dienstag, den 09. Juni 2015 Wahlvorschläge bei den Mitgliedern des Wahlvorstandes einzureichen. Bitte möglichst während der Dienstzeiten persönlich abgeben bei: - der Vorsitzenden des Wahlvorstandes, Frau Prof. in Ph.D. Mühlhoff oder seinen Stellvertreter: - Herrn Prof. Dr. Wittkop In Lemgo können Wahlvorschläge auch bei in Detmold auch bei - Herrn Wilk, Liebigstr. 87, Raum 1.122, - Frau George, Gebäude 2, Emilienstr. 45, Raum 2.106, 2

3 in Höxter auch bei und in Warburg auch bei abgegeben werden. - Herrn Schrader, FH-Gebäude, An der Wilhelmshöhe 44, Raum 1304, Frau Stuhldreyer, FH-Gebäude, Prozessionsweg 1, Raum 104, Die Wahlvorschläge können dem Wahlvorstand auch z. Hd. der Vorsitzenden, Frau Prof. in Ph.D. Mühlhoff, auf dem Postweg zugeleitet werden. Die Wahlvorschläge müssen aber spätestens am letzten Tag der Frist eingegangen sein. Am letzten Tag der Frist ist bis Uhr ein Einwurf in den Nachtbriefkasten am Haupteingang des FH-Hauptgebäudes, Liebigstr. 87, Lemgo, möglich. Die Vordrucke sind bei den unter Punkt 2 aufgeführten Stellen erhältlich. Nur fristgerecht eingereichte Vorschläge werden berücksichtigt. Der Wahlvorstand weist auf die 12, 13 und 14 der WO hin: Jedes Hochschulmitglied darf für die Wahl des betreffenden Organs nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jedes Hochschulmitglied darf jeweils nur einen Wahlvorschlag für die Wahl zu einem Organ unterzeichnen. Für die Wahlen zur Gleichstellungskommission müssen die Wahlvorschläge für die weiblichen und männlichen Mitglieder getrennt erfolgen. Jedes Hochschulmitglied darf nur Personen seines Geschlechts vorschlagen. In dem Wahlvorschlag ist anzukreuzen, ob er für weibliche oder männliche Mitglieder erfolgt. Anzahl der für die Wahlvorschläge jeweils erforderlichen Unterschriften der vorschlagenden Wahlberechtigten: Senat Gleichstellungskommission (weiblich) Gleichstellungskommission (männlich) FB-Rat 1 25 M S L S FB-Rat 2 FB-Rat 3 FB-Rat 4 FB-Rat FB-Rat 6 FB-Rat 7 FB-Rat 8 FB-Rat Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen für Senat und Fachbereichsräte soll gemäß 13 Abs. 3 Wahlordnung auf eine geschlechtsparitätische Repräsentanz geachtet werden. Die Wahlvorschläge werden spätestens am an den Anschlagtafeln des Wahlvorstandes in: Lemgo: - FH-Hauptgebäude, Liebigstraße 87 (Eingangshalle) 3

4 Detmold: - Gebäude 2, Emilienstr. 45, Ebene 1 (Flur der Verwaltung) - FH-Gebäude, Georg-Weerth-Str. 20 (Eingangsbereich des Haupteingangs) Höxter: - FH-Gebäude, An der Wilhelmshöhe 44, Bauteil 1000, Ebene 1300 (Flur) Warburg: - FH-Gebäude, Prozessionsweg 1 (Flur 2. Obergeschoss), bekannt gegeben. 6. Stimmabgabe Die Stimmabgabe findet am Dienstag, den 30. Juni 2015, in der Zeit von Uhr in den vom Wahlvorstand eingerichteten Wahllokalen in Lemgo, FH-Hauptgebäude, Liebigstraße 87, Foyer, in Detmold, Gebäude 2, Emilienstraße 45, Foyer, in Höxter, FH-Gebäude, An der Wilhelmshöhe 44, Mensa, in Warburg, FH-Gebäude, Prozessionsweg 1, statt. 7. Briefwahl Jede bzw. jeder Wahlberechtigte kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, wenn er dies bei den Mitgliedern des Wahlvorstandes oder ersatzweise bei Frau George, Detmold, Gebäude 2, Emilienstr. 45, Raum 2.106, bei Herrn Schrader, Höxter, FH-Gebäude, An der Wilhelmshöhe 44, Raum 1304, oder bei Frau Stuhldreyer, Warburg, Prozessionsweg 1, Raum 104 persönlich oder durch einen entsprechend ausgewiesenen Beauftragten schriftlich beantragt. Die Anträge auf Briefwahl sind bis spätestens Dienstag, den 16. Juni 2015, Uhr bei den Mitgliedern des Wahlvorstandes, Frau George, Frau, Herrn Schrader oder Frau Stuhldreyer zu stellen. Den Wahlberechtigten wird jeweils ein Stimmzettel mit dem Wahlumschlag, ein größerer Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes und als Absender den Namen und die Anschrift der bzw. des Wahlberechtigten sowie den Vermerk schriftliche Stimmabgabe trägt, eine Briefwahlerläuterung und ein Wahlschein ausgehändigt oder übersandt. 4

5 Die bzw. der Wahlberechtigte übt sein Wahlrecht aus, indem sie bzw. er die von ihr bzw. ihm ausgefüllten Stimmzettel in den jeweiligen Wahlumschlag gibt und zusammen mit dem Wahlschein in dem Freiumschlag so rechtzeitig übergibt oder übersendet, dass der Umschlag vor Abschluss der Stimmabgabe vorliegt. 8. Feststellung des Wahlergebnisses Der Wahlvorstand tritt am Mittwoch, dem 01. Juli 2015, Uhr, in Lemgo, Verwaltungsgebäude, Langenbruch 23, Raum 4.310, zu einer öffentlichen Auszählung der Stimmen und zur Feststellung des Wahlergebnisses zusammen. Im Anschluss an die Sitzung wird das vorläufige Wahlergebnis an den Anschlagtafeln des Wahlvorstandes in den in Ziffer 5 genannten Gebäuden bekannt gegeben. Das endgültige Wahlergebnis wird nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. nach Abschluss des Wahlprüfungsverfahrens ebenfalls an den Anschlagtafeln und darüber hinaus im Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe bekannt gegeben. gez. Prof. in Ph.D. Mühlhoff) gez. Herr Wilk 5

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4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

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