Studienordnung. der Universität Witten/Herdecke für den Modellstudiengang Medizin

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1 Studienordnung der Universität Witten/Herdecke für den Modellstudiengang Medizin Fassung vom 25. Oktober 2010

2 Inhaltsverzeichnis 1 Reformziel Geltungsbereich und Zuständigkeit Zugangsvoraussetzungen Aufnahmeverfahren und Aufnahmeausschuss Teilnahme am Modellstudiengang Immatrikulation und Exmatrikulation Ausbildungsziele Gliederung und Inhalte des Modellstudiengangs Medizin Ausbildungsangebot und Lehr- und Lernveranstaltungen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen Famulaturen Studienanteile im Ausland Abschluss des Studiums Dauer der Laufzeit des Modellstudienganges und Abbruchkriterien Übergangsregelungen Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage 1 (zu 8 Abs. 6) Anlage 2 Äquivalenznachweis zu Anlage 1 ÄAppO sowie zu 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO...16 Anlage 3 Vorklinische und Klinische Wahlfächer gemäß 2 Abs. 8 und Anlage 3 ÄAppO Anlage 4 benotete Nachweise zu 27 ÄAppO Anlage 5 zu

3 Aufgrund 41 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), zuletzt geändert durch Art. 10 G vom 24. Juli 2010 (BGBl. I, S. 983) sowie 60, 64, 72 Abs. 1 Nr. 4 und 73 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2009 (GV.NRW. S. 516), hat die Universität Witten/Herdecke am 25. Oktober 2010 nachfolgende Studienordnung für den Modellstudiengang Medizin erlassen. 1 Reformziel Ziel des Modellstudienganges Medizin an der Universität Witten/Herdecke ist die Ausbildung zu einer Ärztin oder einem Arzt mit einem breiten Spektrum an theoretisch-wissenschaftlichen Kenntnissen, praktischen Fertigkeiten, Fähigkeiten und sozialem Engagement, die oder der zur eigen- und sozial verantwortlichen Berufsausübung und zur Weiterbildung befähigt ist. Die Ärztin oder der Arzt soll eine Persönlichkeit entwickelt haben, auf deren Grundlage sie oder er zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Gesundheit und Wohlbefinden auf individueller und gesellschaftlicher Ebene beitragen kann. Dabei sollen vor allem die Fähigkeit zur Kommunikation und Interaktion mit allen an der Patientenversorgung beteiligten Personen, das problemorientierte und interdisziplinäre Denken sowie die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen im Sinne einer lernfähigen Arztpersönlichkeit gefördert werden. Diese Ziele und Leitbilder sollen im Modellstudiengang in dem hier vorgeschlagenen wissenschaftlichen und praxisorientierten Studium durch eine Vielzahl problemorientierter, forschungsbasierter und integrierter Lehr- und Lernformen sowie durch entsprechende Prüfungsformen mit hoher Patientenorientierung verwirklicht werden. 2 Geltungsbereich und Zuständigkeit (1) Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Modellstudienganges Medizin. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, findet die ÄAppO vom 27. Juni 2002 in der Fassung vom 24. Juli 2010 Anwendung. (2) Die Fakultät für Gesundheit (vormals Fakultät für Medizin) trägt dafür Sorge, dass die an der Ausbildung beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen die zur Erreichung der Ausbildungsziele notwendigen Lehrund Lernveranstaltungen anbieten. 2

4 (3) Der Fakultätsrat beauftragt Mitglieder der Fakultät für Gesundheit mit der Organisation, Durchführung und Weiterentwicklung des Modellstudiengangs. Das Studiendekanat Medizin ist unter Leitung der Prodekanin oder des Prodekans Lehre mit der Planung und Organisation der Lehrveranstaltungen und Prüfungen betraut. (4) Diese Studienordnung gilt für Studierende im Modellstudiengang Medizin, die nach dem ordnungsgemäßen Aufnahmeverfahren gemäß 4 in den Modellstudiengang aufgenommen wurden. (5) Studierende, die nach begonnenem Studium im Modellstudiengang Medizin an der Universität Witten/Herdecke ihr Studium an einer anderen medizinischen Fakultät im In- oder Ausland fortsetzen wollen, erhalten vom Prüfungsausschuss Bescheinigungen über alle erbrachten Studienund Prüfungsleistungen zur Vorlage beim zuständigen Landesprüfungsamt bzw. zur Vorlage bei der entsprechenden Hochschule zum Zwecke der Anerkennung.. 3 Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzungen sind: 1. eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder ein behördlich anerkanntes Äquivalent, 2. ein sechsmonatiger Krankenpflegedienst, davon mindestens drei Monate gemäß 6 ÄAppO, der spätestens zum Zeitpunkt der Interviews (Näheres siehe 4 dieser Studienordnung) begonnen und vor Studienbeginn abgeleistet sein muss. Tätigkeiten in der Altenpflege, der ambulanten Krankenpflege, einem psychiatrischen Krankenhaus, einem Behindertenheim sowie als Sanitäterin oder Rettungssanitäterin werden mit bis zu drei Monaten angerechnet. Über die Anerkennung anderer vergleichbarer Tätigkeiten entscheidet der Aufnahmeausschuss (siehe 4 Abs. 4). Der Krankenpflegedienst kann auch im Ausland abgeleistet werden. 3. und ein Aufnahmebescheid nach Durchlaufen des Aufnahmeverfahrens. 3

5 4 Aufnahmeverfahren und Aufnahmeausschuss (1) Das Aufnahmeverfahren besteht aus einer schriftlichen Bewerbung und Aufnahmeinterviews. Weitere Festlegungen des Verfahrens regelt der Aufnahmeausschuss. Über die Erfüllung der unter 3 genannten Voraussetzungen entscheidet der Aufnahmeausschuss. (2) Bewerberinnen und Bewerber werden grundsätzlich zum ersten Semester aufgenommen. Sollten nach Durchführung des Aufnahmeverfahrens noch Studienplätze frei sein oder frei werden, ist der Aufnahmeausschuss im Benehmen mit dem Studiendekanat und der Prodekanin oder dem Prodekan Lehre gehalten, eine entsprechende Anzahl von Studierenden aufzunehmen. Alle so nachrückenden oder quer in den Modellstudiengang Medizin einsteigenden Studierenden erfüllen die Hochschulzugangsvoraussetzungen und haben das Auswahlverfahren Medizin der Universität Witten/Herdecke durchlaufen. (3) Die Fakultät erhebt für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren eine Bearbeitungsgebühr. (4) Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens ist der Aufnahmeausschuss zuständig, dessen Mitglieder vom Fakultätsrat der Fakultät für Gesundheit bestellt werden. Der Aufnahmeausschuss hat acht stimmberechtigte Mitglieder. Ihm gehören die Dekanin oder der Dekan, die Prodekanin oder der Prodekan Lehre, zwei weitere habilitierte Hochschullehrer, zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, von denen eine oder einer im Studiendekanat beschäftigt sein sollte und zwei Studierende der Fakultät für Gesundheit an. Jede andere Fakultät der Universität Witten/Herdecke kann einen Gast mit beratender Funktion in den Aufnahmeausschuss entsenden. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme der Dekanin oder des Dekans. Der Aufnahmeausschuss ist für die Durchführung und Weiterentwicklung des Aufnahmeverfahrens verantwortlich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Fakultätsrats bedarf. 5 Teilnahme am Modellstudiengang Die Teilnahme am Modellstudiengang Medizin erfolgt aus freiem Willen. Bei der Immatrikulation müssen die Studienbewerberinnen das Formular nach Anlage 5 unterschrieben abgeben. 4

6 6 Immatrikulation und Exmatrikulation Die Immatrikulation und Exmatrikulation sind durch die Immatrikulationsordnung der Universität Witten/Herdecke in der jeweils gültigen Fassung geregelt. 7 Ausbildungsziele Die Absolventinnen und Absolventen des Modellstudienganges Medizin sollen 1. in der Lage sein, die körperliche, seelische, geistige und soziale Situation ihrer Patientinnen und Patienten zur Grundlage ihres ärztlichen Handelns zu machen, 2. die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichem Denken und Arbeiten besitzen, 3. die Kenntnisse haben, die sie befähigen, die Grundversorgung der Patientinnen und Patienten zu leisten, 4. die Fertigkeiten haben, die sie befähigen, die Grundversorgung der Patientinnen und Patienten zu leisten, 5. die geistigen Grundlagen und psychischen Fähigkeiten haben, die sie zur Grundversorgung der Patientinnen und Patienten befähigen, 6. in der Lage sein, sich eigenständig und kontinuierlich fortzubilden, 8. die Grenzen ihres eigenen Wissens und Könnens einschätzen können, 9. zur Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und allen anderen im Gesundheitswesen tätigen Personen fähig und bereit sein, 10. sich zu einer sich selbst, der oder dem Einzelnen und dem Allgemeinwohl verpflichteten Arztpersönlichkeit entwickelt haben. 5

7 8 Gliederung und Inhalte des Modellstudiengangs Medizin (1) Der Modellstudiengang Medizin besteht aus sechs Fachstudienjahren zuzüglich Prüfungsphasen. Die sechs Fachstudienjahre gliedern sich in zwei Studienabschnitte. Die Ausbildungsinhalte des ersten Studienabschnittes (erstes bis fünftes Fachstudienjahr) sind an organ- oder systembezogenen Problemstellungen orientiert, legen wissenschaftliche und klinische Grundlagen und vertiefen klinische Kenntnisse, vermitteln diagnostische und differentialdiagnostische Techniken und Fähigkeiten, legen Grundlagen für Prävention und Therapie zur Kuration, Rehabilitation und Palliation, legen einen Schwerpunkt auf Erleben, Analysieren und professionelles Gestalten der Patient-Arzt-Beziehung, befähigen zur Kooperation mit Angehörigen von Patientinnen und Patienten, anderen Gesundheitsberufen und Personen von anderen an der Gesundheitsversorgung beteiligten Institutionen, legen wissenschaftstheoretische sowie forschungsmethodische und praktische Grundlagen, legen Grundlagen in den Fragen der Medizinethik, Anthropologie und Medizinrecht, behandeln die Rolle der Ärztin oder des Arztes in der Gesellschaft unter epidemiologischen und gesundheitspolitischen Gesichtspunkten, vermitteln Grundbegriffe zum Gesundheitssystem und zum Management von Gesundheitsorganisationen. Der zweite Studienabschnitt, das Praktische Jahr (sechstes Fachstudienjahr) dient der Anwendung, Vertiefung und Erweiterung ärztlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Anleitung und Supervision, legt seinen Schwerpunkt auf eine umfassende, eigenständige Patientenbetreuung und versorgung. (2) Die ersten fünf Fachstudienjahre sind in Themenblöcke und Blockpraktika unterteilt, wobei der theoretische Unterrichtsanteil kontinuierlich abnimmt und der praktische Unterrichtsanteil zunimmt. Vertikale integrierte curriculare Elemente (= Integrierte Curricula I-IV) beziehen sich insbesondere auf die Themengebiete Kommunikation, Reflexion, Verantwortungsübernahme und Anamneseerhebung, 6

8 Wissenschaftstheorie, evidenzbasierte Medizin, Forschungsmethodik und -praxis, Medizinethik, Medizinrecht, und Geschichte der Medizin sowie Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung. Das Studium fundamentale bietet interdisziplinäre und interfakultäre Veranstaltungen an, die grundlegende Reflexionen, kommunikative Erfahrungen und künstlerische Praxis ermöglichen und zur Persönlichkeitsbildung beitragen. (3) An das fünfte Fachstudienjahr schließt sich das Praktische Jahr mit einer Dauer von 48 Wochen an. Studierende, die die Studieninhalte der ersten fünf Fachstudienjahre in mindestens neun Fachsemestern bereits vollständig abgeleistet haben, können das Praktische Jahr abweichend von 3 Abs. 1 Satz 1 ÄAppO bereits im zehnten Fachsemester beginnen. Das Studium wird mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium von sechs Jahren gemäß 1 Abs. 3 ÄAppO abgeschlossen. (4) Entsprechend 1 und 3 ÄAppO, die die Ausbildung im Praktischen Jahr regeln, werden drei in der Regel jeweils sechzehnwöchige Praktika in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und in einem weiteren Fach abgeleistet. Die Mindestdauer pro Fach beträgt dabei 12 Wochen. Die Mindestausbildungsdauer beträgt insgesamt 44 Wochen. Gemäß 41 Abs. 1 Nr. 3 ÄAppO können abweichend von 3 ÄAppO die Tertiale geteilt werden, um innerhalb eines Faches verschiedene Einrichtungen kennen zu lernen. Dabei darf kein Abschnitt die Dauer von sechs Wochen exklusive Fehlzeiten unterschreiten. Gemäß 41 Abs. 1 Nr. 4 ÄAppO können bis zu 24 Wochen auch in einer ärztlichen Praxis oder einer anderen Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung abgeleistet werden. (5) Ärztliche Praxen und andere Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung, die als Ausbildungsstätten für das Praktische Jahr in diesem Sinne zugelassen werden, müssen 1. Krankheitsbilder eines möglichst breiten Spektrums des jeweiligen Fachgebietes abdecken und 2. von einer Ärztin oder einem Arzt geleitet werden, die als Fachärztin oder als Facharzt seit mindestens drei Jahren in der ambulanten Krankenversorgung tätig ist und über ausreichende Lehrerfahrung verfügt. Über die Zulassung einer Praxis oder Einrichtung als Ausbildungsstätte für das Praktische Jahr entscheidet die Lehrstuhlinhaberin oder der 7

9 Lehrstuhlinhaber Allgemein- und Familienmedizin im Benehmen mit dem Studiendekanat unter Berücksichtigung der vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein- Westfalen (MGEPA NRW) im Erlass vom festgelegten Kriterien. (6) Eine Übersicht über die Gliederung des Studiums in Studienabschnitte, Themenblöcke und Blockpraktika, sowie das Praktische Jahr befindet sich in Anlage 1. 9 Ausbildungsangebot und Lehr- und Lernveranstaltungen Das Ausbildungsangebot umfasst überwiegend fächerübergreifend konzipierte Veranstaltungen. Die Studieninhalte werden in zunehmender Komplexität und unter verschiedenen Gesichtspunkten entsprechend dem Ausbildungsstand der Studierenden wiederholt im Sinne einer Lehr-Lern-Spirale 1 behandelt. Es werden die folgenden Lehr- und Unterrichtsveranstaltungen angeboten: (1) Das Problemorientierte Lernen (POL) ist die zentrale Unterrichtsform im Modellstudiengang. Diese Methode wird in den ersten zwei Fachstudienjahren als Tutorium in Kleingruppen wie folgt durchgeführt, und wird als exemplarisches, patientenbezogenes Lernen im klinischen Abschnitt fortgesetzt: Die Studierenden treffen sich jede Woche für jeweils zwei Zeitstunden in einer Kleingruppe von fünf bis sieben, in der Regel sechs Studierenden. Die Kleingruppen werden durch vom Studiendekanat benannte Lehrkräfte (Tutorinnen und Tutoren) begleitet. Die Gruppenzusammensetzung wird durch Losverfahren entschieden und bleibt in der Regel für ein Semester konstant. Die Zuordnung einer Tutorin oder eines Tutors und einer Studierenden höheren Semesters (Co-Tutorin oder Co-Tutor) zu einer Kleingruppe für die Dauer eines Semesters erfolgt durch das Studiendekanat. In den Kleingruppen bearbeiten die Studierenden ein humanmedizinisches Problem. Die Erarbeitung der sich daraus ergebenden Lernziele erfolgt im Selbststudium und wird begleitet durch Seminare/Sprechstunden, Praktika und andere geeignete 1 Die Lehr-Lern-Spirale integriert im Verlauf des Studiums insbesondere anatomische, physiologische und biochemische Grundlagen in die diagnostischen und therapeutischen Konzepte. Darin münden bio-psychosoziale Aspekte der Entstehung, des Verlaufs und des Erlebens von Erkrankungen ein (vgl. Robert Bosch Stiftung: Das Arztbild der Zukunft, Gerlingen 1989, Seite 120a). 8

10 Unterrichtsformate. Die POL-bezogenen Unterrichtsveranstaltungen werden vom Studiendekanat geplant und durch die von den verantwortlichen Lehrstuhlinhabern benannten Lehrkräfte geleitet. (2) Seminare/Sprechstunden dienen der Vertiefung von Wissen, der Vermittlung fächerübergreifender Zusammenhänge und der Herstellung von Bezügen zwischen Theorie und Praxis. Weiterhin bieten sie ein Forum für einen Dialog, in dem Fragen der Studierenden diskutiert werden. In Form von Seminaren/Sprechstunden werden die POL-begleitenden Veranstaltungen insbesondere der Grundlagenfächer und der Integrierten Curricula angeboten (Näheres siehe Anlagen 1, 2 und 5). Die Zahl der Studierenden in einem Seminar/einer Sprechstunde beträgt maximal 42 Personen. (3) In Praktika sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzeln oder in Kleingruppen trainiert und erlernte Wissensinhalte im Praxisrahmen überprüft werden. Ein Praktikum findet in der Regel im Falle der theoretischen Grundlagenfächer am Campus, in klinischen Fächern jedoch vorwiegend in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung oder einer Forschungseinrichtung statt (Näheres siehe Anlagen 1, 2 und 3). (4) Klinische Blockpraktika stellen die wesentliche integrative Lehr- und Lernform im Krankenhaus dar. Zentral ist dabei die Ausbildung am Krankenbett und die im Verlauf des Studiums wachsende Verantwortungsübernahme der Studierenden in der Patientenversorgung. Um eine möglichst enge Verknüpfung von Theorie und Praxis zu gewährleisten, findet neben der praktischen Ausbildung auch ein Teil des theoretischen Unterrichts der klinischen Fächer im Krankenhaus statt. Der theoretische Unterricht wird jeweils für die Studierenden eines Blockpraktikums in Form von Seminaren, möglichst anhand von Falldarstellungen, gestaltet. (5) Über die formale Eignung einer Einrichtung der stationären ärztlichen Krankenversorgung als Ausbildungsstätte des Modellstudienganges entscheidet der Fakultätsrat. (6) Ergänzt werden die klinischen Blockpraktika durch interdisziplinäre Theorieeinheiten (Propädeutik-Zeiten), in denen fachbezogene Seminare auf den Unterricht im klinischen Block vorbereiten. Eine weitere Ergänzung sind die fächerübergreifenden Differential-Diagnose-Wochen. 9

11 Alle weiteren nach 27 ÄAppO geforderten Fächer und Querschnittsbereiche werden ebenfalls in Theorie-Einheiten außerhalb der Blöcke unterrichtet. Zusätzlich können themenbezogene Wahlpflichtveranstaltungen angeboten werden. (7) Die Fakultät fördert mit den genannten Lehr- und Lernformen die Fähigkeit und ermutigt die Studierenden zum Eigenstudium. Zweck des Eigenstudiums ist es, eigene thematische Schwerpunkte zu setzen und die Befähigung zum eigenständigen kontinuierlichen Lernen insbesondere im Hinblick auf die ärztliche Weiter- und Fortbildung zu erwerben. 10 Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen Um gewährleisten zu können, dass einerseits das für eine Ärztin oder einen Arzt wichtige Basiswissen zuverlässig vermittelt und geprüft wird und andererseits genügend Freiheit des Lehrens und des Studierens bleibt und damit bereits während des Studiums selbst gewählte Schwerpunkte gesetzt werden können, werden Lehrveranstaltungen als Pflicht- (Typ A), Wahlpflicht- (Typ B) oder Wahlveranstaltungen (Typ C) angeboten. (1) Pflichtveranstaltungen müssen besucht werden, um das Studium fortsetzen bzw. abschließen zu können. Pflichtfächer vermitteln unverzichtbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für Ärztinnen und Ärzte (Näheres siehe Anlagen 4, 5 und 6). Diese Grundlagen werden sanktionierend geprüft. Die Liste der Pflichtveranstaltungen ist Anlage 6 zu entnehmen. (2) Bei Wahlpflichtveranstaltungen müssen aus dem Gesamtangebot eine festgelegte Anzahl von Veranstaltungen besucht werden. So können Interessen wahrgenommen werden, wobei gleichzeitig eine breite Ausbildung gewährleistet bleiben soll. Alle Gruppen von Wahlpflichtfächern sind in Anlage 3 aufgeführt. (3) Wahlveranstaltungen stellen fakultative Studienangebote dar. Das Angebot wird entsprechend dem Interesse und der Initiative der Studierenden und Lehrenden ergänzt. 10

12 11 Famulaturen (1) Es müssen Famulaturen über einen Zeitraum von insgesamt vier Monaten gemäß 1 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit 7 und 41 ÄAppO nachgewiesen werden. Die Famulaturen sind innerhalb der ersten fünf Fachstudienjahre vor dem Beginn des Praktischen Jahres abzulegen. (2) Als Famulaturen gemäß 7 Abs. 2 Nr. 2 ÄAppO können klinische Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen angerechnet werden, soweit es sich nicht um die Blockpraktika gemäß 27 Abs. 4 ÄAppO oder um einen verpflichtenden klinischen Block im Sinne der Anlage 1 handelt. (3) Die Praxis-Famulatur gemäß 7 Abs. 2 Nr. 1 ÄAppO und die Wahl- Famulatur gemäß 7 Abs. 2 Nr. 3 ÄAppO können durch die Absolvierung der Allgemeinmedizinischen Praktika abgeleistet werden soweit es sich nicht um das Blockpraktikum Allgemeinmedizin gemäß 27 Abs. 4 ÄAppO handelt. 12 Studienanteile im Ausland Studienzeiten innerhalb der ersten fünf Studienjahre können bis zu drei Semestern Gesamtdauer an Universitäten im Ausland abgeleistet werden. Im Praktischen Jahr können bis zu zwei Tertiale im Ausland abgeleistet werden. Über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen entscheidet mit Ausnahme von Leistungen im Praktischen Jahr die entsprechende Lehrstuhlinhaberin oder der entsprechende Lehrstuhlinhaber im Benehmen mit dem Studiendekanat und dem Prüfungsausschuss. Über die Anerkennung von Leistungen im Praktischen Jahr entscheidet die nach Landesrecht zuständige Stelle ( 12 ÄAppO). 13 Abschluss des Studiums Das Studium endet mit Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung gemäß 29 und 30 ÄAppO. 14 Dauer der Laufzeit des Modellstudienganges und Abbruchkriterien (1) Der Modellstudiengang Medizin wird seit dem 01. April 2000 durchgeführt und wurde regelmäßig intern und 2009 extern evaluiert. Eine auf dieser Grundlage entsprechend weiterentwickelte Form des 11

13 Modellstudiengangs Medizin wird bis zum 30. September 2018 verlängert. Eine weitere Verlängerung der Laufzeit des Modellstudienganges ist anhand von Evaluationsergebnissen zu begründen. (2) Der Modellstudiengang muss abgebrochen werden, wenn die Fakultät die ordnungsgemäße Durchführung der Lehre und der Prüfungen nicht mehr gewährleistet und die Gewährleistung nicht wiederhergestellt werden kann oder wenn Evaluationsergebnisse einen Ausbildungserfolg nicht erwarten lassen. 15 Übergangsregelungen Studierende, die bis zum 31. März 2011 mindestens vier Äquivalenzprüfungen zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung entsprechend 5 Abs. 4 bestanden haben, beenden ihr Studium nach der Studienordnung vom 01. April Für alle anderen Studierenden gilt die im November 2010 durch das Land genehmigte vorliegende Studienordnung. 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Studienordnung tritt zum 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Studienordnung vorbehaltlich der Regelungen in 15 in der Fassung vom 01. April 2004 außer Kraft. 12

14 Anlage 1 (zu 8 Abs. 6) Gliederung des Studiums: Vor dem Studienbeginn: Krankenpflegedienst Erstes Studienjahr Einführungswochen POL-Tutorien, Seminare/Sprechstunden und Praktika zu den Themenblöcken Bewegungsapparat, Ernährung/Verdauung, Atmung, Herz und Kreislaufsystem, Flüssigkeitshaushalt/Niere und Endokrinologie Untersuchungskurs Bewegungsapparat Untersuchungskurs Innere Organe Allgemeinmedizinisches Praktikum Veranstaltungen der Integrierten Curricula Veranstaltungen des Studium fundamentale Zweites Studienjahr POL-Tutorien, Seminare/Sprechstunden und Praktika zu den Themenblöcken Nerven-Sinnes-System, Blut, Immunsystem und Haut, Sexualität und Fortpflanzung Untersuchungskurs Nervensystem und Sinnesorgane Untersuchungskurs Urogenitalorgane Allgemeinmedizinisches Praktikum Veranstaltungen der Integrierten Curricula Veranstaltungen des Studium fundamentale Mikrobiologie-Praktikum Vorklinisches Wahlfach 13

15 Die zweite Studienphase (Klinik) ist unterteilt in sieben aufeinander aufbauende Ausbildungsabschnitte mit folgenden Schwerpunkten: 1. Ausbildungsabschnitt: Klinische Grundlagen konservative Medizin 5. Semester Propädeutik Innere Medizin 1 Blockunterricht Pathologie, Pharmakologie/Toxikologie, Klinische Chemie Klinischer Block Innere Medizin 1 2. Ausbildungsabschnitt: Klinische Grundlagen operative Medizin 5./6. Semester Propädeutik Orthopädie(-Unfallchirurgie) Klinischer Block Orthopädie(-Unfallchirurgie) 3. Ausbildungsabschnitt: Vertiefung Klinische Fächer 6. Semester Propädeutik Augenheilkunde, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Urologie, Dermatologie Blockunterricht Pathologie, Klinische Pharmakologie, Klinische Chemie Wahlpflichtblöcke: 2 Blöcke aus den Fächern: Augenheilkunde, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Urologie, Dermatologie Klinisches Wahlfach 4. Ausbildungsabschnitt: Neurologie und Psychiatrie 7. Semester Propädeutik Neurologie und Psychiatrie Klinischer Block Neurologie Klinischer Block Psychiatrie 5. Ausbildungsabschnitt: Gynäkologie und Pädiatrie 7./8. Semester: Propädeutik Gynäkologie und Pädiatrie Klinischer Block Gynäkologie Klinischer Block Pädiatrie Klinischer Block Allgemeinmedizin (ambulante Versorgung) Humangenetik 6. Ausbildungsabschnitt: Differentialdiagnose-Wochen 8./10. Semester Querschnittsbereich 5: Klinisch-pathologisch-therapeutische Konferenzen Querschnittsbereich 13: Palliativmedizin und Schmerztherapie Querschnittsbereich 2: Ethikwoche 14

16 7. Ausbildungsabschnitt: Abschließende Klinische Blöcke operative und konservative Medizin 9. /10. Semester Propädeutik Chirurgie, Geriatrie und Anästhesie Klinischer Block Viszeral-Chirurgie WahlKlinischer Block Chirurgische Fächer Klinischer Block Innere Medizin II (stationär oder ambulant) Klinischer Block Anästhesiologie Klinischer Block Geriatrie Sechstes Studienjahr (Praktisches Jahr) PJ-Zeit (gemäß 8 Abs. 4 dieser Ordnung) Strukturierte Vorbereitungszeit für das 2. Staatsexamen Folgende Fächer und Querschnittsbereiche werden außerhalb der sieben thematischen Schwerpunkte in Blöcken oder semesterübergreifend vom Semester unterrichtet: Arbeitsmedizin/Sozialmedizin Hygiene, Mikrobiologie, Virologie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öffentliche Gesundheitspflege Infektiologie, Immunologie Klinische Umweltmedizin Notfallmedizin Prävention/Gesundheitsförderung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz Rehabilitation, physikalische Medizin, Naturheilverfahren 15

17 Anlage 2 Äquivalenznachweis zu Anlage 1 ÄAppO sowie zu 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO Praktische Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind Praktikum der Physik für Mediziner Praktikum der Chemie für Mediziner Praktikum der Biologie für Mediziner Praktikum der Physiologie Praktikum der Biochemie / Molekularbiologie Kursus der makroskopischen Anatomie Kursus der mikroskopischen Anatomie Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie Seminar Physiologie Seminar Biochemie / Molekularbiologie Seminar Anatomie Entsprechende Lehrveranstaltungen im Modellstudiengang POL-begleitend als Physik- Praktikum (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Chemie- Praktikum (erstes Studienjahr) POL-begleitend als Biologie- Praktikum (erstes Studienjahr) POL-begleitend als Physiologie- Praktikum (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Biochemie- Praktikum (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Präparierkurs (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Histologie-Kurs (erstes und zweites Studienjahr) Unterrichtsangebote aus IC I und IC III POL-begleitend als Physiologie- Sprechstunde (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Biochemie- Sprechstunde (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Anatomie- Sprechstunde (erstes und zweites Studienjahr) 16

18 Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie POL-begleitend als Allgemeinmedizin-Seminar (erstes und zweites Studienjahr) jeweils mit klinischen Bezügen Praktikum der medizinischen Terminologie Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung) Praktikum der Berufsfelderkundung POL-begleitend in den Sprechstunden Allgemeinmedizinisches Praktikum (erstes Studienjahr), Allgemeinmedizinisches Praktikum (erstes und zweites Studienjahr) Seminare als integrierte Veranstaltungen mit klinischen Fächern Seminare mit klinischem Bezug Vorklinisches Wahlfach Summe: Stundenzahl von mindestens 784 Alle Untersuchungskurse (erstes und zweites Studienjahr) POL-Tutorien siehe Anlage 3 a.) Summe: Stundenzahl von mindestens

19 Anlage 3 Vorklinische und Klinische Wahlfächer gemäß 2 Abs. 8 und Anlage 3 ÄAppO a.) Das vorklinische Wahlfach, das bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten ist, kann im Modellstudiengang Medizin der Universität Witten/Herdecke aus folgenden Bereichen gewählt werden: Studium fundamentale (Kurse mit medizinischem Bezug) Integrierte Curricula Medizindidaktik Anthroposophisch erweiterte Medizin Traditionelle Chinesische Medizin und aus allen vorklinischen Fächern Umfang und Format der zu leistenden Arbeit sind frei wählbar und erfolgen in Absprache zwischen der Studierenden und der betreuenden Dozentin. b.) Als klinische Wahlfächer für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach 2 Abs. 8 Satz 2 ÄAppO kommen an der Fakultät für Medizin der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh folgende Fächer in Frage: Allergologie Allgemeinmedizin Anästhesiologie Anthroposophisch erweiterte Medizin Arbeitsmedizin Augenheilkunde Chirurgie Dermatologie Notfallmedizin/Traumatologie Endokrinologie Epidemiologie Evidenzbasierte Medizin Frauenheilkunde und Geburtshilfe Gastroenterologie Gefäßchirurgie Geriatrie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Hämatologie und Internistische Onkologie Handchirurgie Haut- und Geschlechtskrankheiten Herzchirurgie Homöopathie Humangenetik Infektiologie Innere Medizin Klinische Pharmakologie Laboratoriumsmedizin Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Molekularbiologie Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie Naturheilverfahren Neonatologie Nephrologie Neurochirurgie Neurologie Notfallmedizin Nuklearmedizin Orthopädie Palliativmedizin Pathologie Pharmakologie und Toxikologie Physikalische und Rehabilitative Medizin Plastische Chirurgie Pneumologie Psychiatrie und Psychotherapie Psychotherapeutische Medizin Psychotherapie Psychosomatik Radiologie und Strahlentherapie Rechtsmedizin Rheumatologie 18

20 Kardiologie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Kinderchirurgie Kinderheilkunde Kinderkardiologie Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) Thoraxchirurgie Tropenmedizin Unfallchirurgie Urologie Viszceralchirurgie In der Regel gilt als Klinisches Wahlfach ein vier Wochen dauerndes Blockpraktikum in einem der oben aufgeführten Fächer, soweit es sich nicht um einen klinischen Block im Sinne der Anlage 1 handelt. Der Prüfungsausschuss (siehe 4 der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin) kann auf Antrag weitere Fächer als Wahlpflichtblöcke für die Ausbildung zulassen. 19

21 Anlage 4 benotete Nachweise zu 27 ÄAppO Leistungsnachweise Entsprechende Lehrveranstaltungen im Modellstudiengang (theoretische Unterrichtsinhalte) Fächer 1. Allgemeinmedizin Seminare (drittes bis fünftes Studienjahr) 2. Anästhesiologie Seminare und klinischer Block (fünftes Studienjahr) 3. Arbeitsmedizin, Sozialmedizin Seminarveranstaltungen zu den Allgemeinmedizin- Praktika, Seminare Arbeitsmedizin und Sozialmedizin (drittes bis fünftes Studienjahr) 4. Augenheilkunde Seminare und klinischer Block (drittes Studienjahr) 5. Chirurgie Seminare und klinischer Block (fünftes Studienjahr) 6. Dermatologie/Venerologie Seminare und klinischer Block (drittes Studienjahr) 7. Frauenheilkunde und Seminare (viertes Studienjahr) Geburtshilfe 8. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde Seminare und klinischer Block (drittes Studienjahr) 9. Humangenetik Seminare (viertes Studienjahr) 10. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie Seminare und Praktika (Ende zweites Studienjahr, nach Bestehen der Äquivalenzprüfung) 11. Innere Medizin Seminare und klinischer Block (drittes Studienjahr) 12. Kinderheilkunde Seminare (viertes Studienjahr) 13. Klinische Chemie, Seminare und Praktika (drittes bis fünftes Studienjahr) Laboratoriumsdiagnostik 14. Neurologie Seminare und klinischer Block (viertes Studienjahr) 15. Orthopädie Seminare und klinischer Block (drittes Studienjahr) 16. Pathologie Seminare (drittes bis fünftes Studienjahr) 17. Pharmakologie/Toxikologie Seminare (drittes Studienjahr) 18. Psychiatrie/Psychotherapie Seminare und klinischer Block (viertes Studienjahr) 19. Psychosomatische Medizin Seminare (drittes bis fünftes Studienjahr) und Psychotherapie 20. Rechtsmedizin Seminare (viertes bis fünftes Studienjahr) 21. Urologie Seminare und klinischer Block (drittes Studienjahr) 22. Klinisches Wahlfach Klinischer Block (s. Anlage 3) Querschnittsbereiche 1. Epidemiologie, medizinische Seminare im Integrierten Curriculum II Biometrie und medizinische Informatik 2. Geschichte, Theorie und Ethik Seminare im Integrierten Curriculum III der Medizin 3. Gesundheitsökonomie, Seminare im Integrierten Curriculum IV Gesundheitssystem, öffentliche Gesundheitspflege 4. Infektiologie, Immunologie Seminare und Praktika (Ende zweites Studienjahr, nach Bestehen der Äquivalenzprüfung) 20

22 5. Klinisch-pathologische Konferenz Seminare während der Differential-Diagnose-Wochen (viertes und fünftes Studienjahr) 6. Klinische Umweltmedizin Seminare und Exkursionen (viertens Studienjahr) 7. Medizin des Alterns und des Seminare und klinischer Block (fünftes Studienjahr) alten Menschen 8. Notfallmedizin Seminare und Praktika (drittes bis fünftes Studienjahr) 9. Klinische Seminare (viertes und fünftes Studienjahr) Pharmakologie/Pharmakotherapie 10. Prävention, Seminare (viertes Studienjahr) Gesundheitsförderung 11. Bildgebende Verfahren, Seminare (drittes bis fünftes Studienjahr) Strahlenbehandlung, Strahlenschutz 12. Rehabilitation, physikalische Seminare (drittes bis fünftes Studienjahr), Reha-Tag Medizin, Naturheilverfahren 13. Palliativmedizin Seminare und Praktika (fünftes Studienjahr) Blockpraktika Innere Medizin Klinischer Block Innere Medizin (im fünften Studienjahr) Chirurgie Klinischer Block Viszeral-Chirurgie (im fünften Studienjahr) Kinderheilkunde Klinischer Block Kinderheilkunde (im vierten Studienjahr) Frauenheilkunde Klinischer Block Frauenheilkunde (im vierten Studienjahr) Allgemeinmedizin Klinischer Block Allgemeinmedizin (im vierten Studienjahr) mit einer Gesamtstundenzahl von mindestens 868 mit einer Gesamtstundenzahl von mindestens

23 Anlage 5 zu 5 Hiermit bestätige ich,...(vorname Name) geboren am...in... wohnhaft in..., dass ich aus freiem Willen an dem Modellstudiengang Medizin der Universität Witten/Herdecke teilnehme. Ich nehme folgende Umstände zur Kenntnis und bestätige mein Einverständnis damit: 1. Die Teilnahme an dem Modellstudiengang Medizin führt zu einer Einschränkung bei der Möglichkeit des Studienortwechsels. Insbesondere die Möglichkeit, den Studienort ohne Verlust der Anerkennung von Studienleistungen und damit ohne Verlust von Studienzeit zu wechseln, ist nach meiner Immatrikulation im Modellstudiengang Medizin aufgrund seines besonderen Aufbaus nicht vorhanden. 2. Bei einem Abbruch des Modellstudienganges Medizin besteht für mich die Möglichkeit, mich nach Anerkennung meiner bis zu dem Zeitpunkt des Abbruches erbrachten Studienleistungen an einer anderen Universität zu bewerben. Letzteres wird wahrscheinlich nicht ohne Verlust von Studienzeit möglich sein. 3. Meine Daten persönlicher Art, sowie die Daten aus meinem Studium und Ergebnisse der Prüfungen, auch der staatlichen, sowie Daten aus meiner späteren, an das Studium anschließenden Weiterbildung dürfen zur wissenschaftlichen Auswertung des Modellstudienganges erhoben und gespeichert und an das Landesprüfungsamt z.b. zum Zwecke von Bestehensstatistiken weitergegeben werden. Für Datenerhebungen (Fragebögen, Interview o.ä.) nach dem Ende meines Studiums werde ich mich nach Möglichkeit zur Verfügung stellen. 4. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach 27 ÄAppO werden mir nur nach vollständiger Erfüllung der durch die Prüfungsordnung definierten fakultätsinternen Beginnvoraussetzungen für das Praktische Jahr bescheinigt. Ort, Datum...Unterschrift... Freiraum für Vermerke der Verwaltung: Immatrikulationsnummer:... 22

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