Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh"

Transkript

1 Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Ausgabetag: 4. Jahrgang Nr. 6 Nummer Bezeichnung 36/2006 Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh am , Uhr, 31 Ratssitzungssaal, Raum 705, Berliner Straße 70, Gütersloh 37/2006 II. Nachtragssatzung vom zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Volkshochschule 32 der Stadt Gütersloh vom , geändert durch die I. Nachtragssatzung vom /2006 Widmung der Straßen Im Dauenkamp 32 39/2006 Widmung der Hermann-Vogelsang-Straße 33 40/2006 Bebauungsplan Nr. 265 Umnutzung ehemalige Nudelfabrik Gartenstraße und 50. Änderung 33 des Flächennutzungsplanes (FNP) Aufstellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes 41/2006 Bebauungsplan Nr. 134/10 Umnutzung Brennereihof Elmendorf und 47. Änderung des Flächennutzungsplanes 34 (FNP) Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 42/2006 Bebauungsplan Nr. 38/12 Bäckerkamp 35 43/2006 In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 124/4 An der Sundernstraße 36 44/2006 In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 163 Nördlich der Carl-Miele-Straße 37 45/2006 In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 241/5 Im Dauenkamp 38 46/2006 In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 155 Südring/Schalückstraße 39 47/2006 In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 1/6 (Spexard) Schwarzwaldweg/Wiehenweg (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Spexard) 40 Seite 36/2006 Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh am , Uhr, Ratssitzungssaal, Raum 705, Berliner Straße 70, Gütersloh Öffentliche Sitzung 1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung 2. Mitteilungen der 3. Anträge auf Änderung der Tagesordnung 4. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 5. Beschluss für einen Theaterneubau - DS-Nr.: 257/ und - DS-Nr.: 257/ Erg Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2005 der Stadthalle Gütersloh - DS-Nr.: 214/ Stadtwerke Gütersloh GmbH - Optionsausübung in Verbindung mit einer Privatisierung der Bäder - DS-Nr.: 210/ Entwicklungskonzept Gütersloh Marketing GmbH - DS-Nr.: 273/ Gründung einer Sekretariatsstelle für die Förderschule "Hundertwasser-Schule" zum DS-Nr.: 217/ Änderung der Verwaltungsgebührensatzung - DS-Nr.: 260/ Satzung der Stadt Gütersloh über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder -Elternbeitragssatzung- - DS-Nr.: 274/ II. Nachtragsverordnung zur Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Gütersloh - DS-Nr.: 239/ Erschließungsvertrag für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 155 "Südring/Schalückstraße" - DS-Nr.: 233/ Erschließungsvertrag für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 1/6 (Spexard) "Schwarzwaldweg/Wiehenweg" - DS-Nr.: 234/ Herausgeber: Stadt Gütersloh - Die Druck: Hausdruckerei Stadt Gütersloh Erscheinungsweise: nach Bedarf (i. d. Regel einmal im Monat) Verteiler: liegt kostenlos aus u. a. im Rathaus, der Volkshochschule, der Stadtbibliothek Gütersloh, bei den Stadtwerken, der Kreisverwaltung Gütersloh, in den Geschäftsstellen der Sparkasse Gütersloh sowie der Volksbank Gütersloh Internet: Bezug: im Abonnement 12 Euro halbjährlich, Einzelstücke gegen Portoerstattung, kostenloser Versand per Bestellungen sind zu richten an: Stadt Gütersloh, Organisation und Personal, Berliner Straße 70, Gütersloh, Telefon / , Fax /

2 15. Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die vollständige Erneuerung des Straßenoberbaus im Zuge der geplanten Herstellung des Rad- und Gehweges an der Carl- Bertelsmann-Straße - Bockschatzweg bis Carl-Miele-Straße - - DS-Nr.: 225/ Bebauungsplan Nr. 116 A / 7 "Bachstelzenweg" 1. Prüfung der Stellungnahmen und Anregungen 2. Satzungsbeschluss - DS-Nr.: 240/ Fragen der Ratsmitglieder Nichtöffentliche Sitzung 18. Mitteilungen der 19. Personalangelegenheiten Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gütersloh (Stadtbrandmeister) - DS-Nr.: 211/ Personalangelegenheiten Einstellung eines Chefarztes für die Abteilung Unfallchirurgie - DS-Nr.: 253/ Bestellung eines Chefarztes für die Klinik Hand- und Plastische Chirurgie - DS-Nr.: 255/ Gewinn Stadtwerke Gütersloh - DS-Nr.: 216/ Feststellung des Jahresabschlusses der Gütersloh Marketing GmbH - DS-Nr.: 270/ Gütersloh, /2006 II. Nachtragssatzung vom zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Volkshochschule der Stadt Gütersloh vom , geändert durch die I. Nachtragssatzung vom Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S.272) sowie aufgrund der 4,10 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz - WbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2000 (GV NRW S. 390/SGV NW 223), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 102) und der 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S.488), hat der Rat der Stadt Gütersloh in seiner Sitzung am folgende II. Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Volkshochschule der Stadt Gütersloh vom beschlossen: Art. 1 Änderungen und Ergänzungen der Benutzungsund Gebührenordnung 1. In 5 Abs. 2 Satz 1 wird der Betrag von 1,85 durch "2,00 " ersetzt. 2. An 5 Abs. 2 Satz 2 werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt: "Es wird eine Anmeldegebühr von 1 je Kurs und Teilnehmer erhoben. Für Einzelveranstaltungen wird keine Anmeldegebühr erhoben." Art. 2 Inkrafttreten Diese Änderung tritt am in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die hat den Beschluss des Rates vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet Gütersloh, den /2006 Widmung der Straßen Im Dauenkamp Gemäß 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Straßen Im Dauenkamp westlich Alte Heidewaldstraße sowie die Verbindungsstraße Im Dauenkamp zwischen Al- 32

3 te Heidewaldstraße und Im Dauenkamp als Gemeindestraßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen, für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die gewidmeten Verkehrsflächen sind aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und durch eine schwarze ununterbrochene Linie abgegrenzt. Die Widmungsverfügung und ihre Begründung kann beim Fachbereich Tiefbau der Stadt Gütersloh, Rathaus, Haus I, Zimmer 504 während der Dienststunden eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die vorstehende Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der der Stadt Gütersloh, Berliner Str. 70, Gütersloh einzulegen. Gütersloh, den Die In Vertretung Löhr Stadtbaurat 39/2006 Widmung der Hermann-Vogelsang-Straße Gemäß 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Hermann- Vogelsang-Straße als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen, für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmungsverfügung und ihre Begründung kann beim Fachbereich Tiefbau der Stadt Gütersloh, Rathaus, Haus I, Zimmer 504 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die vorstehende Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der der Stadt Gütersloh, Berliner Str. 70, Gütersloh einzulegen. Gütersloh, den Die In Vertretung Löhr Stadtbaurat 40/2006 Bebauungsplan Nr. 265 Umnutzung ehemalige Nudelfabrik Gartenstraße und 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Aufstellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am die Aufstellung der 50. Änderung des FNP im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 265 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gegeben. In seiner Sitzung am hat der Ausschuss dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 265 Umnutzung ehemalige Nudelfabrik Gartenstraße sowie dem Entwurf der 50. Änderung des FNP zum Zwecke der öffentlichen Auslegung zugestimmt. Das jeweilige zukünftige Plangebiet ist aus den nachstehenden Übersichtsplänen ersichtlich und durch eine schwarze unterbrochene Linie abgegrenzt. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 265 Umnutzung ehemalige Nudelfabrik Gartenstraße und der 50. Änderung des FNP liegen jeweils mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom bis einschließlich

4 bei der der Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus, Haus I, 6. Etage, Berliner Straße 70, Gütersloh, öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen werden hierbei verfügbar gemacht: Entwurf des Umweltberichtes Schallgutachten Unterlagen über die lufthygienische Beratung Unterlagen über die Recherche zur Entwicklung des Betriebsgeländes und zur Betrachtung der Belastungssituation Während dieser öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit zur Erörterung und es können Anregungen vorgebracht werden. Auf die Möglichkeit, Anregungen schriftlich vorzubringen, wird hingewiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gemäß 3 Abs HS des Baugesetzbuches nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Renate Ahrens, Zimmer: 611 Tel / , Fax , Renate.Ahrens@gt-net.de Zusätzliche Informationen unter: Übersichtsplan zur 50. Änderung des FNP Die In Vertretung Löhr Stadtbaurat 41/2006 Bebauungsplan Nr. 134/10 Umnutzung Brennereihof Elmendorf und 47. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Übersichtsplan zu Bebauungsplan Nr. 265 Umnutzung ehemalige Nudelfabrik Gartenstraße Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 134/10 Umnutzung Brennereihof Elmendorf sowie dem Entwurf der 47. Änderung des FNP zum Zwecke der öffentlichen Auslegung zugestimmt. Das jeweilige zukünftige Plangebiet ist aus den nachstehenden Übersichtsplänen ersichtlich und durch eine schwarze unterbrochene Linie abgegrenzt. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 134/10 Umnutzung Brennereihof Elmendorf und der 47. Änderung des FNP liegen jeweils mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom bis einschließlich

5 bei der der Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus, Haus I, 6. Etage, Berliner Straße 70, Gütersloh, öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen werden hierbei verfügbar gemacht: Entwurf des Umweltberichtes Schallgutachten Während dieser öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit zur Erörterung und es können Anregungen vorgebracht werden. Auf die Möglichkeit, Anregungen schriftlich vorzubringen, wird hingewiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gemäß 3 Abs HS des Baugesetzbuches nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Zuständiger Sachbearbeiter: Herr Günter Maas, Zimmer: 612 Tel / , Fax , Guenter.Maas@gt-net.de Zusätzliche Informationen unter: Übersichtsplan zur 47. Änderung des FNP Die In Vertretung Löhr Stadtbaurat 42/2006 Bebauungsplan Nr. 38/12 Bäckerkamp Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38/12 Bäckerkamp zum Zwecke der öffentlichen Auslegung zugestimmt. Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 134/10 Umnutzung Brennereihof Elmendorf Das zukünftige Plangebiet ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und durch eine schwarze unterbrochene Linie abgegrenzt. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 38/12 Bäckerkamp liegt mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom bis einschließlich bei der der Stadt Gütersloh, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus, Haus I, 6. Etage, Berliner Straße 70, Gütersloh, öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen werden hierbei verfügbar gemacht: Entwurf des Umweltberichtes 35

6 Während dieser öffentlichen Auslegung besteht die Gelegenheit zur Erörterung und es können Anregungen vorgebracht werden. Auf die Möglichkeit, Anregungen schriftlich vorzubringen, wird hingewiesen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass gemäß 3 Abs HS des Baugesetzbuches nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Zuständiger Sachbearbeiter: Herr Günter Maas, Zimmer: 612 Tel / , Fax , Guenter.Maas@gt-net.de Zusätzliche Informationen unter: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und durch eine schwarze unterbrochene Linie abgegrenzt bzw. kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen des Planungsgebietes sind die Grenzeintragungen in dem Bebauungsplan verbindlich. Der Bebauungsplan Nr. 124/4 An der Sundernstraße wird ab sofort zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Gütersloh, Rathaus, Haus I, 6. Obergeschoss, Fachbereich Stadtplanung, Berliner Straße 70, Gütersloh, während der Dienststunden bereitgehalten; über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Gütersloh vom über den Bebauungsplan Nr. 124/4 An der Sundernstraße wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Übersichtsplan zu Bebauungsplan Nr. 38/12 Bäckerkamp Die In Vertretung Löhr Stadtbaurat 43/2006 In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 124/4 An der Sundernstraße Der Rat der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 124/4 An der Sundernstraße mit Begründung gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. 7, 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Übersichtsplan zu Bebauungsplan Nr. 124/4 An der Sundernstraße Hinweise zu dem Bebauungsplan Nr. 124/4 An der Sundernstraße Nach 215 Abs. 2 BauGB a.f. wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen hingewiesen. Nach 215 Abs. 1 BauGB a.f. sind unbeachtlich 1. eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB a.f. bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung, 36

7 wenn sie nicht in den Fällen der Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nr. 2 innerhalb von 7 Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüchen nach den 39 bis 43 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen. bei der Stadt Gütersloh, Rathaus, Haus I, 6. Obergeschoss, Fachbereich Stadtplanung, Berliner Straße 70, Gütersloh, während der Dienststunden bereitgehalten; über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Gütersloh vom über den Bebauungsplan Nr. 163 Nördlich der Carl-Miele-Straße wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 7 Abs. 6 GO NRW kann eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan (Änderung) ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet 44/2006 In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 163 Nördlich der Carl-Miele-Straße Der Rat der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 163 Nördlich der Carl-Miele-Straße mit Begründung gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. 7, 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und durch eine schwarze unterbrochene Linie abgegrenzt bzw. kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen des Planungsgebietes sind die Grenzeintragungen in dem Bebauungsplan verbindlich. Der Bebauungsplan Nr. 163 Nördlich der Carl- Miele-Straße wird ab sofort zu jedermanns Einsicht Übersichtsplan zu Bebauungsplan Nr. 163 Nördlich der Carl-Miele-Straße Hinweise zu dem Bebauungsplan Nr. 163 Nördlich der Carl-Miele-Straße Nach 215 Abs. 2 BauGB a.f. wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen hingewiesen. Nach 215 Abs. 1 BauGB a.f. sind unbeachtlich 1. eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB a.f. bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in den Fällen der Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nr. 2 innerhalb von 7 Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüchen nach den 39 bis 43 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsan- 37

8 sprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen. Gemäß 7 Abs. 6 GO NRW kann eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan (Änderung) ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet 45/2006 In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 241/5 Im Dauenkamp Der Rat der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 241/5 Im Dauenkamp mit Begründung gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. 7, 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und durch eine schwarze unterbrochene Linie abgegrenzt bzw. kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen des Planungsgebietes sind die Grenzeintragungen in dem Bebauungsplan verbindlich. Der Bebauungsplan Nr. 241/5 Im Dauenkamp wird ab sofort zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Gütersloh, Rathaus, Haus I, 6. Obergeschoss, Fachbereich Stadtplanung, Berliner Straße 70, Gütersloh, während der Dienststunden bereitgehalten; über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Gütersloh vom über den Bebauungsplan Nr. 241/5 Im Dauenkamp wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Übersichtsplan zu Bebauungsplan Nr. 241/5 Im Dauenkamp Hinweise zu dem Bebauungsplan Nr. 241/5 Im Dauenkamp Nach 215 Abs. 2 BauGB a.f. wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen hingewiesen. Nach 215 Abs. 1 BauGB a.f. sind unbeachtlich 1. eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB a.f. bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in den Fällen der Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nr. 2 innerhalb von 7 Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Nach 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüchen nach den 39 bis 43 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen. Gemäß 7 Abs. 6 GO NRW kann eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, 38

9 b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan (Änderung) ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet 46/2006 In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 155 Südring/Schalückstraße Der Rat der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 155 Südring/ Schalückstraße mit Begründung gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. 7, 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und durch eine schwarze unterbrochene Linie abgegrenzt bzw. kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen des Planungsgebietes sind die Grenzeintragungen in dem Bebauungsplan verbindlich. Der Bebauungsplan Nr. 155 Südring/Schalückstraße wird ab sofort zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Gütersloh, Rathaus, Haus I, 6. Obergeschoss, Fachbereich Stadtplanung, Berliner Straße 70, Gütersloh, während der Dienststunden bereitgehalten; über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Gütersloh vom über den Bebauungsplan Nr. 155 Südring/Schalückstraße wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Übersichtsplan zu Bebauungsplan Nr. 155 Südring/Schalückstraße Hinweise zu dem Bebauungsplan Nr. 155 Südring/ Schalückstraße Nach 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen. Nach 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Nach 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 43 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, 39

10 b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan (Änderung) ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt Gütersloh vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet 47/2006 In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 1/6 (Spexard) Schwarzwaldweg/Wiehenweg (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Spexard) Der Rat der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 1/6 (Spexard) Schwarzwaldweg/Wiehenweg mit Begründung gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. 7, 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und durch eine schwarze unterbrochene Linie abgegrenzt bzw. kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen des Planungsgebietes sind die Grenzeintragungen in dem Bebauungsplan verbindlich. Der Bebauungsplan Nr. 1/6 (Spexard) Schwarzwaldweg/Wiehenweg wird ab sofort zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Gütersloh, Rathaus, Haus I, 6. Obergeschoss, Fachbereich Stadtplanung, Berliner Straße 70, Gütersloh, während der Dienststunden bereitgehalten; über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Gütersloh vom über den Bebauungsplan Nr. 1/6 (Spexard) Schwarzwaldweg/Wiehenweg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Übersichtsplan zu Bebauungsplan Nr. 1/6 (Spexard) Schwarzwaldweg/Wiehenweg Hinweise zu dem Bebauungsplan Nr. 1/6 (Spexard) Schwarzwaldweg/Wiehenweg Nach 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen. Nach 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Nach 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 43 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, 40

11 b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan (Änderung) ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt Gütersloh vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet 41

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Inhaltsverzeichnis: 1. Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Rees am 12.03.2008...1 2. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus. vom 24.11.2006

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus. vom 24.11.2006 Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus vom 24.11.2006 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss bekannt gemacht in Kraft getreten vom: am: am: 22. November 2006 24. November

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR.

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. 22 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime. 1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime. 1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Soest Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime in der Stadt Soest Aufgrund der 5 und 6 des Gesetzes über die Aufnahme von Aussiedlern, Flüchtlingen

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 69 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 42. Jahrgang Montag, 13. Mai 2013 Nummer 8 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 10.05.2013

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Lippstadt (Wettbürosteuersatzung) vom 01.07.2015 Aufgrund des 7 Abs. 3 Satz 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

18.09.2014. Jahrgang 3 Nr. 19. Inhalt:

18.09.2014. Jahrgang 3 Nr. 19. Inhalt: 18.09.2014. Jahrgang 3 Nr. 19 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 224 Zwischen Kälberweg und Salinger Feld - Satzungsbeschluss... 2 2. Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheids... 5 3. Einladung zur

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 unter Berücksichtigung der 1. Nachtragssatzung vom 11.12.2003 2. Nachtragssatzung vom 15.11.2004

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 22. Mai 2015 Jahrgang 2015/Nummer 16. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung. Laufende Nummer

Amtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 22. Mai 2015 Jahrgang 2015/Nummer 16. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung. Laufende Nummer Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 22. Mai 2015 Jahrgang 2015/Nummer 16 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Öffentliche Ausschreibung gemäß 12 Absatz 1 VOB/A; hier: Kanalsanierung Im Soestkamp

Mehr

Ortsrecht 04-03. Satzung für die Volkshochschule der Stadt Oer-Erkenschwick vom 22.12.1987

Ortsrecht 04-03. Satzung für die Volkshochschule der Stadt Oer-Erkenschwick vom 22.12.1987 Satzung für die Volkshochschule der Stadt Oer-Erkenschwick vom 22.12.1987 Aufgrund des 17 des "Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen" (Weiterbildungsgesetz

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I 345 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 33 FREITAG, DEN 27. JULI 2012 Tag Inhalt Seite 16. 7. 2012 Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 16....................

Mehr

Amtsblatt der Stadt Werne

Amtsblatt der Stadt Werne Jahrgang: 2002 Ausgabe: 06 Ausgabetag: 28.03.2002 V/12 Satzung für die Volkshochschule der Stadt Werne vom 28.03.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE HERANZIEHUNG ZU GEBÜHREN FÜR DIE ABFALLENTSORGUNG VOM 04.01.2000 M 05 III

SATZUNG ÜBER DIE HERANZIEHUNG ZU GEBÜHREN FÜR DIE ABFALLENTSORGUNG VOM 04.01.2000 M 05 III M 05 III Satzung über die Heranziehung zu Gebühren für die Abfallentsorgung vom 04.01.2000 - einschließlich I. - V. Nachtrag vom 04.01.2000 - einschließlich VI. Nachtrag vom 23.03.2000 - einschließlich

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN Nr. 11 53. Jahrgang Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117 Inhaltsverzeichnis Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 18/2010 vom 01.12.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Pflichtprüfung des Geschäftsjahres 2009 der AQua-Arbeits- und Qualifizierungsgesellschaft

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Aufgrund von 7 Absatz 2 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.050 Fachbereich 3 18.02.2015 Wettbürosteuersatzung Seite 1 Aufgrund

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Gestaltungssatzung. 1 Geltungsbereich. 2 Dächer

Gestaltungssatzung. 1 Geltungsbereich. 2 Dächer Gestaltungssatzung für den Bereich von-hessen-straße Wittelsbacherstraße Der Rat der Stadt Brühl hat aufgrund und 41, Abs 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der

Mehr

Archivgebührensatzung. der Stadt Troisdorf. vom 02. Dezember 2015*)

Archivgebührensatzung. der Stadt Troisdorf. vom 02. Dezember 2015*) Archivgebührensatzung der Stadt Troisdorf vom 02. Dezember 2015*) *) in Kraft seit dem 06. Dezember 2015 Der Rat der Stadt Troisdorf hat in seiner Sitzung am 01. Dezember 2015 gemäß der 7 und 41 der Gemeindeordnung

Mehr

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

für das Hotel- und Gaststättengewerbe Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

Satzung für den Volkshochschulkreis Lüdinghausen

Satzung für den Volkshochschulkreis Lüdinghausen 4.6 (1) Satzung für den Volkshochschulkreis Lüdinghausen Der Rat der Stadt Lüdinghausen hat in der Sitzung vom 15.06.1978 aufgrund des 4 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

7-73. Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Würselen vom 19.12.2005

7-73. Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Würselen vom 19.12.2005 7-73 Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Würselen vom 19.12.2005 Stand: Januar 2016 1 7-73 Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Würselen vom 19.12.2005

Mehr

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden. Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch

Mehr

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008 Aufgrund der 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen

Mehr

Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003

Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003 1 Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003 Inhaltsverzeichnis: 1. Widmung von Erschließungsanlagen hier: Ruhborgweg... 1 2. Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Rees -Kommunalwahl 2004: A) Bekanntgabe

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 22/2006 vom 22.11.2006 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der Stadt Hameln 3 Satzung für die Stadtsparkasse Hameln 3

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08 AMTSBLATT Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 30. Bekanntmachung 2-6 Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises über den Beschluss des Kreistages

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Flur 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Bekanntmachungstafel Rathaus X Aushangdatum: 29.01.2014 Abnahmedatum: 10.02.2014 Hinweistafel

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

Satzung. 7 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

- 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) Beschluss:

- 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) Beschluss: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 9. Juni 2005 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich - 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) 1.

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 6 21.03.2016 INHALTSVERZEICHNIS 20/2016 Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Delbrück über die Ersatzbestimmung eines Vertreters für den

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2010 vom 01.10.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Vorprüfung des Einzelfalles nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010

Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010 Stadt Willebadessen Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010 Der Rat der Stadt Willebadessen hat aufgrund der 7 und 41

Mehr

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim AMTSBLATT Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 139 Bekanntmachung 2-3 der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Mehr

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 18. Jahrgang Donnerstag, 28. Juni 2012 Nummer 8 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Mehr

41-01. Satzung der Euregio-Volkshochschule der Stadt Gronau (Westf.) vom 23.03.2006. Kulturpflege

41-01. Satzung der Euregio-Volkshochschule der Stadt Gronau (Westf.) vom 23.03.2006. Kulturpflege 41-01 Satzung der Euregio-Volkshochschule der Stadt Gronau (Westf.) vom 23.03.2006 Kulturpflege Neufassung vom 23.03.2006 Bekanntmachung vom 25.03.2006 (In Kraft getreten am 26.03.2006) Änderungen bzw.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

Gebührensatzung. für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Velbert. (Abfallentsorgungs-Gebührensatzung) vom 15.12.2015

Gebührensatzung. für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Velbert. (Abfallentsorgungs-Gebührensatzung) vom 15.12.2015 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Velbert (Abfallentsorgungs-Gebührensatzung) vom 15.12.2015 Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Technische Betriebe Velbert, Anstalt

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter  Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.9/2014 vom 1. April 2014 22. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 605.01 Heiligenhauser Straße / Jahnstraße vom 31.03.2014 5 Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 92 15.05.2015 Bekanntmachung der Sitzung des

Mehr

66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen:

66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen: 66-05 66-05 Satzung zur Fortführung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in dem Bereich 03 der Stadt Detmold vom

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Sundern vom 23.05.1995

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Sundern vom 23.05.1995 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Sundern vom 23.05.1995 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 56 Erscheinungstag 25.07.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 41 Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Drosselweg 117-118 42 Öffentliche Bekanntmachung der

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 01 DATUM : 22.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 12. Jahrgang 24. April 2012 Nummer 05 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 012/2012 Wahlbekanntmachung über die am 13. Mai 2012 stattfindende Landtagswahl NRW 013/2012 Bekanntmachung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 Der Gemeinderat Wintrich hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Beschlossen: 28.09.1994 Bekannt gemacht: 26.10.1994 in Kraft getreten: 01.11.1994

Beschlossen: 28.09.1994 Bekannt gemacht: 26.10.1994 in Kraft getreten: 01.11.1994 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 28.09.1994 Bekannt gemacht: 26.10.1994 in Kraft getreten: 01.11.1994 Geändert durch Ratsbeschluss vom 07.11.2001, in Kraft getreten am 01.01.2002

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008 Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr