Maßnahmenkonzept für die externen Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan Nr. 295 Erschließung Uni-Südgelände in Erlangen

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1 Anlage 9 Maßnahmenkonzept für die externen Ausgleichsflächen zum Bebauungsplan Nr. 295 Erschließung Uni-Südgelände in Erlangen 1. Naturschutzfachlicher Ausgleich Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für den vorliegenden Bebauungsplan wird gemäß der Erlanger Werteliste nach Biotop-/Nutzungstypen vorgenommen, indem sämtliche Bestandswerte im Eingriffsgeltungsbereich mit den Werten der Planung verglichen werden. Eine detaillierte Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist der Anlage 6 der Begründung zu entnehmen. Aus der Differenz zwischen der Bestandsbewertung mit Wertpunkten und der Erhaltungs-/Entwicklungsbewertung mit ergibt sich ein externer Kompensationsbedarf von 5634 Wertpunkten. Der naturschutzfachliche Ausgleich wird auf zwei externen Maßnahmenflächen verwirklicht (s. Anlage 9.3 Maßnahmenplan). Die Berechnung wurde auf Grundlage der Erlanger Werteliste aufgestellt. 1.1 Externe Maßnahmenfläche 1 Die externe Maßnahmenfläche 1 liegt in der Gemarkung Steinbach im Landkreis Fürth auf dem Flurstück 951 mit einer Gesamtgröße von m². Diese Ausgleichsfläche wurde hinsichtlich ihres naturfachlichen Ausgleichspotenti durch das Büro Anuva nach der BayKompV bewertet (siehe Anlage 9.1). Durch eine andere Baumaßnahme wurden auf dieser Fläche bereits 54 m² in Anspruch genommen. So verbleiben m² Ausgleich für den Bebauungsplan Nr. 295 Erschließung Uni-Südgelände. Der Ausgangszustand der Fläche ist intensiver Acker (nach Erlanger Werteliste: Typ 9.13), der mit Wertpunkten (WP) bewertet wird. Der Entwicklungszustand soll ein forstwirtschaftlich geprägter Wald mit hohem Laubholzanteil (Typ ) und einem typischen vollentwickelten und gestuften Waldrand mit Strauchmantel und Krautsaum (Typ 2.2) werden, welche mit 0,6 WP bzw. 0,7 WP bewertet werden. Der Waldmantel wird auf einer Fläche von m² und der Wald auf einer Fläche von m² entwickelt. Durch die Maßnahmen auf dieser Fläche können insgesamt Wertpunkte generiert werden (s. u. Kap. 1.4). Die Herstellungs- und Pflegemaßnahmen für die externe Maßnahmenfläche können dem Maßnahmenblatt A3 zum Neubau eines Parkhauses am Chemikum (ANUVA 2016) entnommen werden (Anlage 9.1 zum Bebauungsplan). 1.2 Externe Maßnahmenfläche 2 Die externe Maßnahmenfläche 2 liegt in der Gemarkung Langensendelbach im Landkreis Forchheim auf den Flurstücken 634 und 635 mit einer Gesamtgröße von ca. 0,85 ha. Das Ausgleichspotential der beiden Flächen wurde entsprechend der BayKompV durch BAFONDS - Bayerischer Ausgleichs- und Flächenfond bewertet (Anlage 9.2 zum Bebauungsplan). Der Ausgangszustand der Flächen ist ein naturferner Nadelforst (nach Erlanger Werteliste: Typ 3.8), der mit (WP) bewertet wird. Der Entwicklungszustand soll ein forstwirtschaftlich geprägter Wald mit hohem Laubholzanteil (Typ ) sein, der mit 0,6 WP bewertet wird. Der Wald wird auf einer Fläche von insgesamt m² entwickelt. Durch die Maßnahmen auf diesen Flächen können insgesamt Wertpunkte generiert werden (s. u. Kap. 1.5).

2 Die Herstellungs- und Pflegemaßnahmen für die Maßnahmenfläche können der Matrix in den vertraglichen Vereinbarungen mit BAFONDS entnommen werden (Anlage 9.2 zum Bebauungsplan). 1.3 Gesamtübersicht Insgesamt müssen für den Bebauungsplan Erschließung Uni-Südgelände Wertpunkte ausgeglichen werden. Nach Berechnung der externen Maßnahmenflächen 1 und 2 werden Wertpunkte generiert. Somit bleibt eine Überkompensation von 207 WP. Der Verlust ist somit ausgeglichen.

3 1.4 Berechnung des Kompensationsumfangs auf der externen Maßnahmenfläche 1 Ausgangszustand nach der Biotop- u. Nutzungstypenliste der BayKompV* Ausgangszustand nach Entwicklungszustand nach Nutzungstypenliste nach der BayKompV Entwicklungszustand nach Nutzungstypenliste nach der Kompensationsmaßnahme Flur Nr.: Intensiv bewirtschaftete Äcker ohne oder mit stark verarmter Segetalvegetation A11 Intensiv bewirtschaftete Äcker ohne oder mit stark verarmter Segetalvegetation A Intensive Äcker 9.13 Intensive Äcker bodensaurer Standorte, mittlerer Ausprägung L232 Waldmäntel frischer bis mäßig trockener Standorte W12 geprägter Wald mit hohem 2.2 typischer, vollentwickelter, gestufter Waldrand mit Strauchmantel und Krautsaum Fläche (m 2 ) Gesamtgröße der Fläche Aufwertung Kompensationsumfang in WP 0, , ,4 771 Ergebnis der Aufwertung der Kompensationsmaßnahme in Wertpunkten * BayKompV = Bayerische Kompensationsverordnung

4 1.5 Berechnung des Kompensationsumfangs auf der externen Maßnahmenfläche 2 Ausgangszustand nach BayKompV* Ausgangszustand nach der Biotop- u. Entwicklungszustand nach Nutzungstypenliste nach der BayKompV Entwicklungszustand nach der Biotop- u. Nutzungstypenliste nach der Kompensationsmaßnahme Flur Nr.: Strukturarmer Altersklassen Nadelforst N712 Strukturarmer Altersklassen Nadelforst N Naturferner Nadelholzforst 3.8 Naturferner Nadelholzforst bodensaurer Standorte, mittlerer Ausprägung L232 bodensaurer Standorte, mittlerer Ausprägung L232 geprägter Wald mit hohem geprägter Wald mit hohem Gesamtgröße der Fläche Fläche (m 2 ) Aufwertung Kompensationsumfang in WP 0, , Ergebnis der Aufwertung der Kompensationsmaßnahme in Wertpunkten * BayKompV = Bayerische Kompensationsverordnung

5 2. Forstrechtlicher Ausgleich Der Eingriff in den vorhandenen Forst beträgt insgesamt m². Davon werden im 1. Bauabschnitt 9666 m² und im 2. Bauabschnitt 639 m² gerodet. Die Rodungsflächen im 2. Bauabschnitt werden mit der Aufforstung entsprechend der Maßnahmenfläche 5 (Ziffer 3 Textliche Festsetzungen zur Grünordnung) ausgeglichen. Die Rodungsflächen des ersten Bauabschnittes werden auf der externen Maßnahmenfläche 1 in der Gemarkung Steinbach im Landkreis Fürth auf dem Flurstück 951 mit einer Gesamtgröße von m² flächengleich ausgeglichen. (siehe Plan 9.4) 3. Funktionaler Ausgleich für den Eingriff in den Biotopwald Durch die Planung kommt es zu einem Verlust von Biotopwald auf einer Fläche m². Der Verlust wird auf beiden externen Maßnahmenflächen funktional ausgeglichen. Die Maßnahmenflächen werden zu einem forstwirtschaftlich geprägtem Wald mit hohem Laubholzanteil (nach Bayerischer Kompensationsverordnung: L232) entwickelt. (siehe Plan 9.5)

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