Zur Menschenrechtsproblematik an den EU-Außengrenzen. Dr. Ulrike Borchardt

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1 Beitrag zur Carl Friedrich von Weizsäcker-Friedensvorlesung WS 2010/2011 Zur Menschenrechtsproblematik an den EU-Außengrenzen Dr. Ulrike Borchardt Dr. Ulrike Borchardt 1

2 Vortragskonzept Einstieg ins Thema: Aktuelle Situation an der griechisch-türkischen Grenze xhzhqcz5t10 Dr. Ulrike Borchardt für Ringvorlesung Friedensbildung 2

3 Leitfrage Wie kam es zu dieser ausweglos erscheinenden Situation an den Außengrenzen der EU? Dr. Ulrike Borchardt für Ringvorlesung Friedensbildung 3

4 Gliederung Bedeutung der Menschenrechte Grundzüge der Herausbildung eines EU- Grenzregimes nach dem Ende des Kalten Krieges Folgen des Falls des Eisernen Vorhangs auf den Schengenraum Externalisierung der Grenzkontrollen Dublin II Frontex Beispiel Melilla Alternative Strategien Dr. Ulrike Borchardt für Ringvorlesung Friedensbildung 4

5 Menschenrechte I Art. 13: 1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zubewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. 2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Art. 14: 1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. 2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder aufgrund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Dr. Ulrike Borchardt für Ringvorlesung Friedensbildung 5

6 Menschenrechte II Art. 18 der Europ. Menschenrechtscharta Asylrecht Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet. Art. 19: Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung 1. Kollektivausweisungen sind nicht zulässig. 2. Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht. Dr. Ulrike Borchardt für Ringvorlesung Friedensbildung 6

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9 Dublin II v. März 2003 Die europäischen Staaten haben miteinander verabredet, dass jeder Flüchtling nur in einem einzigen EU-Staat ein Asylverfahren erhalten soll. Welcher Staat dies im Einzelfall ist, haben sie in der Dublin-II- Verordnung geregelt. Meist gilt, dass derjenige Staat für das Asylverfahren zuständig ist, den der Flüchtling zuerst betreten hat. (ausführliche Informationen zur Dublin II-Verordnung unter Damit ist die Dublin-II-Verordnung eine wesentliche Ursache für die Abschottung der EU gegen Flüchtlinge. Die Staaten an den EU- Außengrenzen kontrollieren diese Grenzen streng, weil sie sonst für alle nachfolgenden Asylverfahren und die damit verbundenen Kosten zuständig wären ( Verordnung&pr...) Dr. Ulrike Borchardt für Ringvorlesung Friedensbildung 9

10 Debattenfrage Sind europäische Grenzkontrollen vereinbar mit der Achtung der Menschenrechte? Dr. Ulrike Borchardt für Ringvorlesung Friedensbildung 10

11 Frontex Europäische Grenzschutzagentur Frontex Aufgaben: Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten Erstellung eines gemeinsamen und integrierten Modells zur Bewertung der Gefahren und Durchführung allgemeiner und spezieller Risikoanalysen Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten Verfolgung der für die Kontrolle und Überwachung an den Außengrenzen maßgeblichen Entwicklungen in der Forschung Unterstützung von Mitgliedstaaten, die sich einer Situation gegenüberstehen, die eine verstärkte operative und technische Unterstützung an den Außengrenzen erfordert (eufis-eu-glossar) Dr. Ulrike Borchardt für Ringvorlesung Friedensbildung 11

12 Dr. Ulrike Borchardt für Ringvorlesung Friedensbildung 12

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22 Alternative Strategien Neues gerechtes Migrationsmanagement durch Integration und Kooperation Brückenfunktion von MigrantInnen in den Vordergrund stellen Dr. Ulrike Borchardt für Ringvorlesung Friedensbildung 22

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