H B M G L O B A L H E A L T H C A R E F U N D

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "H B M G L O B A L H E A L T H C A R E F U N D"

Transkript

1 H B M G L O B A L H E A L T H C A R E F U N D Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger Prospekt 3. Juni 2015 Der HBM Global Healthcare Fund (nachfolgend der Fonds ) ist ein Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger nach Art. 23 des Gesetzes über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien vom 19. Mai 2005 (nachfolgend IUG) i.v.m. Art. 28 und Art. 29 der Verordnung über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (nachfolgend IUV). Dieser Fonds richtet sich ausschliesslich an einen oder mehrere qualifizierte Anleger. Er ist von der Bewilligungspflicht und den übrigen Pflichten nach Art. 28 Abs. 1 IUV befreit. Der rechtlich relevante Inhalt dieses Prospekts (nachfolgend der Prospekt ) bildet die Vertragsbedingungen und ist gleichzeitig als Treuhandurkunde ausreichend. Mit dem Erwerb der Anteile gelten die Vertragsbedingungen als durch den Anleger genehmigt. Den qualifizierten Anlegern dieses Fonds stehen der Prospekt und die Vertragsbedingungen sowie der Geschäftsbericht in den jeweils neuesten Fassungen kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und bei allen Vertriebsberechtigten zur Verfügung. Diese Dokumente können zudem von qualifizierten Anlegern auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter abgerufen werden. Weitere Informationen zum Fonds sind bei der IFM Independent Fund Management AG, Austrasse 9, Postfach 1121, FL-9490 Vaduz innerhalb der normalen Geschäftszeiten erhältlich. Asset Manager: Verwaltungsgesellschaft:

2 R I S I K O H I N W E I S Der HBM Global Healthcare Fund ist ein Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger. Die Risiken des HBM Global Healthcare Fund sind aufgrund seiner Anlagepolitik mit denjenigen von Investmentunternehmen für Wertpapiere im Sinne des Gesetzes über Investmentunternehmen (IUG) nicht vergleichbar. Der HBM Global Healthcare Fund verfolgt eine alternative Anlagestrategie (allgemein als Hedge Funds oder als nichtklassische Fonds bekannt). Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass der Fonds Anlageinstrumente sowohl kaufen (Long-Positionen) als auch leer verkaufen (Short-Positionen) sowie Transaktionen in derivativen Finanzinstrumenten tätigen darf. Zudem ist es dem Fonds gestattet, das Ertragspotenzial durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und durch Finanzierung von Anlagen mit Krediten (bis max. 50%) zu maximieren. Bei allen für den Fonds zulässigen Anlagen sind Long-Positionen bis zu 300% und Short-Positionen durch Leerverkäufe (Baissepositionen mit entliehenen, sog. vorgelegten Aktien) und/oder durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten bis zu 100% des Vermögens erlaubt. Dabei ist ein Leverage von höchstens dem 4-fachen Wert des Fondsvermögens (kumulierter Gesamtwert aller long-/short-positionen netto im Verhältnis zum Vermögen) erlaubt. Der Fonds kann somit netto long, netto short oder marktneutral sein. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten (z.b. Optionen, Futures, Devisentermingeschäfte und -swaps, etc.) wird eine Hebelwirkung (Leverage) erzielt. Es gilt zu beachten, dass sich der Hebel sowohl positiv als auch negativ auf die Performance des Anlagefonds auswirken kann. Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der erforderliche Kapitaleinsatz im Vergleich zur Direktanlage in entsprechende Basiswerte wesentlich geringer. Deshalb reagieren die Marktwerte derivativer Finanzinstrumente, in Prozenten gesehen, mehrheitlich überproportional auf Veränderungen der Marktwerte der entsprechenden Basiswerte. Im Gegensatz zu anderen Anlagefonds, die in Gesellschaften aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen investieren, konzentriert der HBM Global Healthcare Fund seine Anlagen auf eine einzige spezialisierte Branche, nämlich auf Unternehmen des Bereichs Healthcare. Diese Konzentration auf eine einzige spezialisierte Branche kann mit besonderen Chancen verbunden sein, denen aber auch entsprechende Risiken (z.b. Marktenge, hohe Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Konjunkturzyklen) gegenüberstehen. Die Wertentwicklung branchenbezogener Wertpapiere können vom allgemeinen Börsentrend, wie sie z.b. durch breite Marktindizes dargestellt werden, markant abweichen. Anleger sollten über eine entsprechende Risikobereitschaft und einen langfristigen Anlagehorizont verfügen. Aufgrund der Möglichkeit des HBM Global Healthcare Fund in Beteiligungspapiere und Beteiligungswertrechte von Unternehmen mit geringer Börsenkapitalisierung (Small Caps) als auch mit mittlerer Börsenkapitalisierung (Mid Caps) zu investieren, weist der Fonds erhöhte Chancen auf, denen jedoch entsprechende Risiken entgegenstehen können. Dabei gilt es zu beachten, dass in diesem Börsensegment Kursschwankungen (Volatilitäten) in wesentlich stärkerem Ausmass auftreten als in anderen dem Anleger vertrauten Marktsegmenten. Zudem kann die Handelbarkeit bei Kauf und Verkauf einzelner Aktien aufgrund vorübergehend auftretender mangelnder Liquidität (geringe Anzahl frei handelbarer Aktien) beeinträchtigt sein. Aufgrund der möglichen Investition des Vermögens des HBM Global Healthcare Fund in Wertpapiere von Unternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in Schwellenländern können bei diesem Anlagetyp verschiedene weitere Risiken verbunden sein, die mit der Investition in besser entwickelte Wertpapiermärkte üblicherweise nicht verbunden sind. Die Anleger des HBM Global Healthcare Fund werden zudem ausdrücklich auf die allgemeinen und fondsspezifischen Risiken aufmerksam gemacht, welche im Prospekt detailliert beschrieben sind. Die Anleger müssen insbesondere bereit und in der Lage sein, allfällige auch substanzielle Kursverluste hinzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird das Gesamtrisiko des Fonds kontrollieren und überprüfen und somit sicherstellen, dass sämtliche Restriktionen eingehalten werden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in ausserordentlichen Fällen ein Totalverlust einzelner Anlagen eintreten kann. Die Wertentwicklung des HBM Global Healthcare Fund kann vom allgemeinen Börsentrend, wie sie z.b. durch breite Marktindizes dargestellt werden, markant abweichen. Die Verwaltungsgesellschaft empfiehlt potenziellen Anlegern nur einen beschränkten Teil ihres Gesamtportfolios in Anteile des HBM Global Healthcare Fund zu investieren. Eine Investition in Anteile des HBM Global Healthcare Fund eignet sich nur für risikofähige Anleger mit einem langfristigen Zeithorizont als Ergänzung oder Alternative zu herkömmlichen long-only-aktienanlagen. Prospekt - 2 -

3 I N H A L T S Ü B E R S I C H T 1 Eckdaten des Fonds... 4 Eckdaten des Fonds (Fortsetzung) Organisation Wirtschaftliche Informationen Auflösung und Umstrukturierung des Fonds Beteiligung Risikohinweis Anlagegrundsätze Anlagevorschriften Anwendbares Recht, Gerichtsstand und massgebende Sprache Berechnungsbeispiel für die Performance-Fee Hinweise für qualifizierte Anleger in der Schweiz Prospekt - 3 -

4 1 Eckdaten des Fonds HBM Global Healthcare Fund Grundinformationen Valoren-Nummer Anteilsklasse USD Anteilsklasse EUR Anteilsklasse CHF ISIN-Nummer Anteilsklasse USD 1 LI Anteilsklasse EUR 1 Anteilsklasse CHF 1 Als UCITS III Zielfonds geeignet Dauer des Fonds Kotierung Rechnungswährung des Fonds 2 Anteilsklasse USD 1 Anteilsklasse EUR 1 Anteilsklasse CHF 1 Mindestanlage 3 LI LI Nein Unbeschränkt Nein US Dollar (USD) US Dollar (USD) Erstausgabepreis Anteilsklasse USD 1 USD Euro (EUR) Schweizer Franken (CHF) Gegenwert von CHF 250' in USD, EUR, oder CHF Anteilsklasse EUR 1 EUR Anteilsklasse CHF 1 CHF jeweils am Mittwoch, ausser während einer Kalenderwoche, in welcher ein Bewertungstag (T) 4 Monatsende erfolgt; in diesem Fall ist der Bewertungstag der letzte Bankarbeitstag dieses Kalendermonats Bewertungsintervall wöchentlich Annahmeschluss Anteilshandel (T-1) Vortag des Bewertungstages um spätestens 16.00h (MEZ) Ausgabe- und Rücknahmetag Bewertungstag Valuta Zeichnungen/Rücknahmen T+3 Abschluss Rechnungsjahr 31. Dezember Ende des ersten Geschäftsjahres 31. Dezember 2012 Erfolgsverwendung Thesaurierend Erstzeichnung Zeichnungsschluss 27. Dezember 2011 Liberierung 30. Dezember Die konkreten, vom Anleger zu erfüllenden Anforderungen für den Erwerb von Anteilen einer bestimmten Anteilsklasse sind Ziffer 7.2 (Allgemeine Informationen zu den Anteilen) zu entnehmen. 2 Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des Fonds bzw. der entsprechenden Anteilsklasse berechnet wird. 3 In Bezug auf die Mindestanlage ist zusätzlich Ziffer 5.1 des Prospektes zu beachten. 4 Falls der Bewertungstag auf einen Bankfeiertag in Liechtenstein fällt, wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag in Liechtenstein verlegt. Prospekt - 4 -

5 Eckdaten des Fonds (Fortsetzung) Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger max. Ausgabekommission 5 3% Rücknahmekommission keine Konversionsgebühr beim Wechsel von einer Anteilsklasse in eine keine andere Anteilsklasse Kommissionen und Kosten zulasten des Fondsvermögens 6,7 Verwaltungskommission 1.6% p.a. Performance-Fee Anteilsklasse USD 8 15% 15% der Outperformance gegenüber Hurdle Rate dem 3-Monate LIBOR-Satz in USD (London Interbank Offered Rates) High Watermark Ja Anteilsklasse EUR 7 15% 15% der Outperformance gegenüber Hurdle Rate dem 3-Monate EURIBOR-Satz in EUR (Euro Interbank Offered Rates) High Watermark Ja Anteilsklasse CHF 7 15% 15% der Outperformance gegenüber Hurdle Rate dem 3-Monate LIBOR-Satz in CHF (London Interbank Offered Rates) High Watermark Ja 0.20% p.a. oder min. CHF 25' p.a. Max. Administrationsgebühr 5 zzgl. CHF p.a. pro Anteilsklasse ab der 2. Anteilsklasse 0.15% p.a. oder min. CHF 10' p.a. Max. Depotbankgebühr 5 zzgl. Service-Fee von CHF pro Quartal 5 Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Geschäftsbericht ausgewiesen. 6 Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank in Ausübung ihrer Funktionen entstanden sind. 7 Im Falle der Auflösung des Fonds kann die Verwaltungsgesellschaft eine Liquidationsgebühr von max. CHF zu ihren Gunsten erheben. 8 Die konkreten, vom Anleger zu erfüllenden Anforderungen für den Erwerb von Anteilen einer bestimmten Anteilsklasse sind Ziffer 7.2 (Allgemeine Informationen zu den Anteilen) zu entnehmen. Prospekt - 5 -

6 2 Organisation 2.1 Sitzstaat / Zuständige Aufsichtsbehörde Liechtenstein / Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA); Rechtsform Der HBM Global Healthcare Fund wurde gemäss liechtensteinischem Gesetz über lnvestmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien als ein rechtlich unselbständiger offener Anlagefonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft aufgelegt. 2.3 Fondsstruktur Der Fonds hat die Struktur eines Einzelfonds mit den drei Währungsklassen USD, EUR und CHF. 2.4 Dauer des Fonds unbegrenzt 2.5 Gründungsdatum 24. Mai Verwaltungsgesellschaft IFM Independent Fund Management AG, Austrasse 9, FL-9490 Vaduz 2.7 Asset Manager HBM Partners AG, Bundesplatz 1, CH-6300 Zug 2.8 Depotbank Liechtensteinische Landesbank AG, Städtle 44, FL-9490 Vaduz 2.9 Revisionsstelle Ernst & Young AG, Belpstrasse 23, CH-3001 Bern 3 Wirtschaftliche Informationen 3.1 Verwendung des Erfolgs Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. 3.2 Steuern Fondsvermögen Alle liechtensteinischen Fonds in der Rechtsform des (vertraglichen) Investmentfonds bzw. der Kollektivtreuhänderschaft sind in Liechtenstein unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen der Ertragssteuer. Die Erträge aus dem verwalteten Vermögen stellen steuerfreien Ertrag dar. Emissions- und Umsatzabgaben 9 Die Begründung (Ausgabe) von Anteilen an einem solchen Fonds unterliegt nicht der Emissions- und Umsatzabgabe. Die entgeltliche Übertragung von Eigentum an Anleger- 9 Gemäss Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein findet das schweizerische Stempelsteuerrecht auch in Liechtenstein Anwendung. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt das Fürstentum Liechtenstein daher als Inland. Prospekt - 6 -

7 anteilen unterliegt der Umsatzabgabe, sofern eine Partei oder ein Vermittler inländischer Effektenhändler ist. Die Rücknahme von Anlegeranteilen ist von der Umsatzabgabe ausgenommen. Der vertragliche Investmentfonds oder die Kollektivtreuhänderschaft gilt als von der Umsatzabgabe befreiter Anleger. Quellen- bzw. Zahlstellensteuern Es können sowohl Erträge als auch Kapitalgewinne, ob ausgeschüttet oder thesauriert, je nach Person, welche die Anteile des Fonds direkt oder indirekt hält, teilweise oder ganz einer sogenannten Zahlstellensteuer (bsp. abgeltende Quellensteuer, Europäische Zinsbesteuerung, Foreign Account Tax Compliance Act) unterliegen. Der Fonds in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft untersteht ansonsten keiner Quellensteuerpflicht im Fürstentum Liechtenstein, insbesondere keiner Coupons- oder Verrechnungssteuerpflicht. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne, die vom Fonds in der Rechtsform des vertragichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds erzielt werden, können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Allfällige Doppelbesteuerungsabkommen bleiben vorbehalten. Der Fonds hat folgenden Steuerstatus: EU-Zinsbesteuerung In Bezug auf den Fonds kann eine liechtensteinische Zahlstelle verpflichtet sein, einen Steuerrückbehalt hinsichtlich bestimmter Zinszahlungen des Fonds, und zwar sowohl bei Ausschüttung als auch bei Verkauf resp. Rückgabe der Anlegeranteile zu erheben, die an natürliche Personen mit Steuerdomizil in einem EU-Mitgliedsstaat geleistet werden (EU-Zinsbesteuerung). Gegebenenfalls kann eine liechtensteinische Zahlstelle anstatt des Steuerrückbehalts auf ausdrücklichen Antrag der nutzungsberechtigten Person ein Meldeverfahren vorsehen. FATCA Der Fonds wird sich den Bestimmungen betreffend des Foreign Account Tax Compliance Acts ("FATCA", insbesondere der Sections des U.S. Internal Revenue Code sowie eines allfälligen Abkommens zwischen Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA, soweit jeweils anwendbar) unterziehen und sich soweit erforderlich bei der US- Steuerbehörde als an FATCA teilnehmendes Institut anmelden Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des Fonds in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden Personen mit Steuerdomizil ausserhalb von Liechtenstein Für Anleger mit Domizilland ausserhalb des Fürstentums Liechtenstein richtet sich die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anlegeranteilen nach den steuergesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Domizillandes sowie insbesondere in Bezug auf die EU-Zinsbesteuerung nach dem Domizilland der Zahlstelle. Prospekt - 7 -

8 Disclaimer Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anleger werden aufgefordert, bezüglich der entsprechenden Steuerfolgen ihren eigenen professionellen Berater zu konsultieren. Weder die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank noch deren Beauftragte können eine Verantwortung für die individuellen Steuerfolgen beim Anleger aus dem Kauf oder Verkauf bzw. dem Halten von Anlegeranteilen übernehmen. 3.3 Kosten Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger a) Ausgabekommission Zur Deckung der Kosten, welche die Platzierung der Anteile verursacht, kann die Verwaltungsgesellschaft auf den Nettoinventarwert der neu emittierten Anteile zugunsten der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und/oder von Vertriebsberechtigten im In- oder Ausland eine Ausgabekommission gemäss Ziffer 1 Eckdaten des Fonds erheben. b) Rücknahmekommission Es wird keine Rücknahmekommission für die Rücknahme von Anteilen des Fonds erhoben Kommissionen und Kosten zulasten des Fonds a) Verwaltungskommission und Administrationsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft stellt für die Leitung, das Asset Management, die Anlageberatung und/oder den Vertrieb im In- und Ausland eine jährliche Verwaltungskommission sowie eine Administrationsgebühr gemäss Ziffer 1 Eckdaten des Fonds in Rechnung. Diese werden auf der Basis des durchschnittlichen Vermögens berechnet und pro rata temporis jeweils am Quartalsende erhoben. Darin inbegriffen sind Bestandespflegekommissionen, die Dritten für die Vermittlung und Betreuung von Anlegern ausgerichtet werden können. b) Performance-Fee Zusätzlich erhebt die Verwaltungsgesellschaft auf die erzielten kursmässigen Wertsteigerungen des Fondsvermögens der jeweiligen Anteilsklasse eine Performance-Fee gemäss Ziffer 1 Eckdaten des Fonds. Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der Fonds Werteinbussen, wird die Performance-Fee erst wieder erhoben, wenn der Wert der jeweiligen Anteilsklasse nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht. Eine allfällige Performance-Fee wird an jedem Bewertungstag berechnet, zurückgestellt und grundsätzlich jeweils am Quartalsende (März, Juni, September, Dezember) erhoben. Ein Berechnungsbeispiel findet sich in Ziffer 10 Berechnungsbeispiel für die Performance-Fee. Prospekt - 8 -

9 c) Depotbankgebühr Für die Verwahrung des Fondsvermögens, die Besorgung des Zahlungsverkehrs und die sonstigen im IUG aufgeführten Aufgaben der Depotbank belastet die Depotbank eine jährliche Gebühr gemäss Kapitel 1 Eckdaten des Fonds. Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettofondsvermögens berechnet und pro rata temporis jeweils am Quartalsende erhoben. Zudem erhält die Depotbank eine periodische Service-Fee gemäss Ziffer 1 Eckdaten des Fonds für ihre Dienstleistungen für den Fonds. d) Ordentlicher Aufwand Daneben werden aus dem Fondsvermögen die folgenden Aufwendungen getragen: Kosten im Zusammenhang mit der Gründung des Investmentunternehmens (z.b. Bewilligungsgebühren, Erstellung und Druck des Prospekts in allen notwendigen Sprachen); diese werden aktiviert und über eine Periode von 3 Jahren linear abgeschrieben; Kosten für die Vorbereitung, den Druck und den Versand der Geschäftsberichte sowie allfällig weiterer gesetzlich vorgeschriebener Publikationen in allen notwendigen Sprachen; Kosten für die Rechts- und Steuerberatung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Depotbank entstehen, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber handeln; Kosten für allfällige Veröffentlichungen der an die Anleger gerichteten Mitteilungen des Fonds; Gebühren und Kosten für Bewilligungen und die Aufsicht über den Fonds in Liechtenstein; alle Steuern, die auf das Fondsvermögen sowie dessen Erträge und Aufwendungen erhoben werden; ein angemessener Anteil an Kosten für Drucksachen und Werbung, welche direkt im Zusammenhang mit dem Anbieten und Verkauf von Anteilen entfallen; Honorar der Revisionsstelle; Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen gemäss Gesetz und Verordnung über Investmentunternehmen (z.b. Änderungen der Vertragsbedingungen des Fonds). e) Transaktionskosten Zusätzlich trägt der Fonds sämtliche, aus der Verwaltung des Fondsvermögens erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben). Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet. f) Liquidationsgebühr Im Falle der Auflösung des Fonds, kann die Verwaltungsgesellschaft auf den Nettoinventarwert eine Liquidationsgebühr von max. CHF zu ihren Gunsten erheben. Zusätzlich zu diesem Betrag sind durch den Fonds alle Kosten von Behörden, der Revisionsstelle und der Depotbank zu tragen. g) Total Expense Ratio (TER) Die Gesamtkosten, die der Fonds auf einer Jahresbasis zu tragen hat (Total Expense Ratio, TER), wird im jeweiligen Geschäftsbericht ausgewiesen. Die TER wird nach allgemeinen, von der FMA anerkannten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kommissionen und Kosten, die laufend dem Fondsvermögen belastet werden. Prospekt - 9 -

10 h) Retrozessionen Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den Fonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank sowie allfällige Beauftragte sicher, dass insbesondere Retrozessionen direkt oder indirekt dem Fondsvermögen zugute kommen. 4 Auflösung und Umstrukturierung des Fonds 4.1 Auflösung Die Auflösung des Fonds erfolgt zwingend in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Zusätzlich ist die Verwaltungsgesellschaft jederzeit berechtigt, den Fonds unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzulösen. Der Beschluss über die Auflösung wird vorgängig der FMA mitgeteilt. Vom Tage des Auflösungsbeschlusses an werden keine Anteile mehr ausgegeben oder zurückgenommen. Bei Auflösung des Fonds darf die Verwaltungsgesellschaft die Aktiven des Fonds unverzüglich liquidieren. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die Depotbank zu beauftragen, den Nettoliquidationserlös nach Abzug der Liquidationskosten an die Anleger zu verteilen. Im Übrigen erfolgt die Liquidation des Fonds gemäss den Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts. 4.2 Umstrukturierung Durch Beschluss der Verwaltungsgesellschaft kann der Fonds mit Zustimmung der Depotbank und unter Beachtung der nachstehenden Vorschriften vereinigt, gespalten, in eine andere Rechtsform bzw. anderen Fondstyp umgewandelt oder deren Vermögen auf einen anderen Fonds übertragen werden. Die Umwandlung des Fonds in eine andere Rechtsform bzw. anderen Fondstyp sowie die Übertragung des Vermögens des Fonds auf einen anderen Fonds bedürfen der Bewilligung der FMA. Die Verwaltungsgesellschaft kann den Fonds vereinigen, indem sie auf den Zeitpunkt der Vereinigung die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Fonds in den übernehmenden Fonds überführt. Die Anleger des übertragenden Fonds erhalten zum Zeitpunkt der Vereinigung Anteile am übernehmenden Fonds nach Massgabe des festgelegten Umtauschverhältnisses, und der übertragende Fonds wird ohne Liquidation aufgelöst. Die FMA kann einen Aufschub für die Rücknahme von Anteilen bewilligen, wenn die Vereinigung mehr als einen Tag in Anspruch nimmt. Die Verwaltungsgesellschaft meldet der FMA den formellen Abschluss der Vereinigung. Die externe Revisionsstelle bestätigt dies zuhanden der FMA. Der Fonds bzw. dessen Segmente dürfen unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften und der von der FMA festgelegten Voraussetzungen im Übrigen nur vereinigt werden, wenn: a) Die vollständigen Prospekte des übertragenden und des übernehmenden Fonds bzw. ihrer Segmente hinsichtlich der Anlagepolitik und der den Fonds bzw. ihrer Segmente belasteten Kosten nicht wesentlich voneinander abweichen; b) der übertragende und der übernehmende Fonds bzw. ihre Segmente zum Zeitpunkt der Vereinigung auf der gleichen Bewertungsgrundlage bewertet werden, das Umtauschverhältnis berechnet sowie die Aktiven und Passiven übernommen werden; c) den Anlegern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Anteile innert angemessener Frist zurückzugeben; und d) den Anlegern und den Fonds bzw. ihren Segmenten durch die Vereinigung keine direkten Kosten entstehen. Prospekt

11 Unter sinngemässer Einhaltung der vorstehenden Bst. a - d ist die Verwaltungsgesellschaft überdies berechtigt, den Fonds oder seine Segmente zu spalten bzw. zu übertragen. 5 Beteiligung 5.1 Kreis der qualifizierten Anleger Der Fonds richtet sich ausschliesslich an einen oder mehrere qualifizierte Anleger Als qualifiziert gelten folgende Anleger, sofern sie mindestens Schweizer Franken oder den Gegenwert in einer anderen Währung in das Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger investieren: a) Unternehmen, welche einer Aufsicht unterstehen, die der liechtensteinischen gleichwertig ist, insbesondere Banken und Wertpapierfirmen, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, Postinstitute, gemeinschaftliche Kapitalanlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften; b) kommerziell tätige Unternehmen, deren Eigenkapital im letzten Geschäftsjahr mehr als 20 Millionen Schweizer Franken oder den Gegenwert in einer anderen Währung betragen hat; c) Personen, Gesellschaften, Treuhänderschaften, sonstige Gemeinschaften und Vermögenseinheiten, welche nicht kommerziell tätig sind und die im Zeitpunkt der Zeichnung direkt oder indirekt über Finanzanlagen im Wert von 1 Million Schweizer Franken oder den Gegenwert in einer anderen Währung verfügen; d) Staaten, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten, Zentralbanken, internationale und supranationale Institutionen und andere vergleichbare internationale Organisationen Als qualifiziert gelten auch Anleger, die einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben mit Personen mit Sitz im In- oder Ausland, welche: a) hinsichtlich ihrer Vermögensverwaltungstätigkeit einer entsprechenden Aufsicht unterliegen oder nachweislich einer durch die nationale Aufsichtsbehörde anerkannten Branchenorganisation angehören; und b) der aktuell im EWR geltenden Geldwäschereiregelung oder einer gleichwertigen Regelung unterstehen. Die FMA erlässt eine Liste der Länder mit gleichwertigen Regelungen. 5.2 Zeichnungsstellen Anteile des Fonds können über die Depotbank sowie über jede weitere Bank mit Sitz im In- oder Ausland erworben werden, welche der Richtlinie 91/308/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/97/EG oder einer gleichwertigen Regelung und einer angemessenen Aufsicht unterstehen. 5.3 Zeichnungsschein Der qualifizierte Anleger kann Anteile des Fonds nur auf der Grundlage des beiliegenden Zeichnungsscheins erwerben, welcher vom Anleger zu unterzeichnen ist. Auf diesem Zeichnungsschein hat der Anleger gemäss Ziffer 5.1 zu bestätigen, dass er qualifizierter Anleger im Sinne einer der vorgenannten Kategorien ist. 5.4 Verkaufsrestriktionen Der Fonds ist nur im Fürstentum Liechtenstein zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Prospekt

12 Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Fonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Die Anteile des Fonds wurden insbesondere nicht nach dem United States Securities Act of 1933 registriert und, ausser in Verbindung mit einem Geschäft, welches dieses Gesetz nicht verletzt, können Anteile des Fonds weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten, Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kapitalgesellschaften oder anderen Rechtsgebilden, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten errichtet wurden oder verwaltet werden, angeboten, an diese veräussert, weiterveräussert oder ausgeliefert werden. Der Begriff Vereinigte Staaten umfasst im Sinne dieses Dokumentes die Vereinigten Staaten von Amerika, alle ihre Gliedstaaten, Territorien und Besitzungen sowie alle Gebiete, die ihrer Rechtshoheit unterstehen. Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, die Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Staaten haben, sind berechtigt, wirtschaftliche Eigentümer der Anteile des Fonds nach Massgabe der Regulation S des Securities Act Release No (May 2, 1990) zu werden. 5.5 Allgemeine Informationen zu den Anteilen Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb des Fonds Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die Schaffung weiterer Anteilsklassen bedingt eine Änderung des Prospekts. Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden sich namentlich hinsichtlich der Referenzwährung. Zurzeit bestehen Anteilsklassen mit den Bezeichnungen USD, EUR und CHF. Anteile der Anteilsklasse USD werden in der Rechnungswährung des Fonds, dem USD Dollar, Anteile der Anteilsklasse EUR in Euro und Anteile der Anteilsklasse CHF in Schweizer Franken ausgegeben und zurückgenommen. Die Währungsbezeichnung der jeweiligen Anteilsklasse bezieht sich auf deren Referenzwährung. Sie ist nicht die Währung, in der notwendigerweise die Anlagen erfolgen. Die Währungsrisiken der in EUR und CHF aufgelegten Anteilsklassen können ganz oder teilweise abgesichert werden; dies kann negative Auswirkungen auf den NAV der in USD aufgelegten Anteilsklasse haben. Die allfälligen Kosten einer Währungsabsicherung der EUR- sowie der CHF-Anteilsklasse werden dieser entsprechend zugeordnet. Die Anteile werden nur buchmässig geführt. 5.6 Ausgabe von Anteilen Anteile der jeweiligen Anteilsklasse können am Bewertungstag gezeichnet werden, und zwar zum Nettoinventarwert je Anteil der entsprechenden Anteilsklasse, wobei dieser Nettoinventarwert am Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse berechnet wird. Die Abrechnung erfolgt zum Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse. Die dabei anfallenden Kommissionen sind dem Kapitel 1 Eckdaten des Fonds zu entnehmen. Zeichnungsanträge müssen bei der Depotbank bis zum Annahmeschluss vorliegen. Falls ein Zeichnungsantrag nach diesem Annahmeschluss eingeht, so wird er wie ein Antrag auf Ausgabe an dem unmittelbar darauf folgenden Bewertungstag behandelt. Für bei Vertriebsberechtigten im In- und Ausland platzierte Anträge können zur Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Depotbank in Liechtenstein frühere Schlusszeiten zur Abgabe der Anträge gelten. Diese können beim jeweiligen Vertriebsberechtigten in Erfahrung gebracht werden. Informationen zum Annahmeschluss sind der Ziffer 1 Eckdaten des Fonds zu entnehmen. Die Zahlung muss innerhalb von drei Bankarbeitstagen nach dem Bewertungstag eingehen, an dem der Ausgabepreis der Anteile festgesetzt wurde. Alle durch die Ausgabe von Anteilen anfallenden Steuern werden ebenfalls dem Anleger in Rechnung gestellt. Werden Anteile über Banken, die nicht mit dem Vertrieb der Prospekt

13 Anteile betraut sind, erworben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Banken weitere Transaktionskosten in Rechnung stellen. Die Depotbank, die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Vertriebsberechtigten sind berechtigt, nach freiem Ermessen Zeichnungsanträge abzulehnen. Falls die Zahlung in einer anderen Währung als der Rechnungswährung erfolgt, wird der Gegenwert aus der Konvertierung der Zahlungswährung in die Rechnungswährung, abzüglich der Gebühren, für den Erwerb von Anteilen verwendet. Die Mindestanlage, die von einem Anleger gehalten werden muss, wird in Ziffer 1 Eckdaten des Fonds genannt. Die Verwaltungsgesellschaft kann zudem auch den Beschluss zur vollständigen oder zeitweiligen Aussetzung der Ausgabe von Anteilen fassen, falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels beeinträchtigen könnten. 5.7 Rücknahme von Anteilen Anteile werden am Bewertungstag zurückgenommen, und zwar zum Nettoinventarwert je Anteil der entsprechenden Anteilsklasse, wobei dieser Nettoinventarwert am entsprechenden Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse berechnet wird, abzüglich allfälliger Rücknahmekommission und etwaiger Steuern. Die Bewertungsgrundsätze sind unter Ziffer 5.9 im Detail beschrieben. Die Höhe der Rücknahmekommission, die in Zusammenhang mit der Rücknahme von Anteilen erhoben wird, wird in Ziffer 1 Eckdaten des Fonds genannt. Rücknahmeanträge müssen bei der Depotbank bis zum Annahmeschluss vorliegen. Falls ein Rücknahmeantrag nach Annahmeschluss eingeht, so wird er wie ein Antrag auf Rücknahme an dem unmittelbar darauf folgenden Handelstag behandelt. Für bei Vertriebsberechtigten im In- und Ausland platzierten Anträge können zur Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Depotbank in Liechtenstein frühere Schlusszeiten zur Abgabe der Anträge gelten. Diese können beim jeweiligen Vertriebsberechtigten in Erfahrung gebracht werden. Informationen zum Annahmeschluss sind der Ziffer 1 Eckdaten des Fonds zu entnehmen. Da für einen angemessenen Anteil an liquiden Mitteln im Fondsvermögen gesorgt werden muss, wird die Auszahlung von Anteilen innerhalb von drei Bankgeschäftstagen nach Berechnung des Rücknahmepreises erfolgen. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich gemäss gesetzlichen Vorschriften wie etwa Devisen- und Transferbeschränkungen oder aufgrund anderweitiger Umstände, die ausserhalb der Kontrolle der Depotbank liegen, die Überweisung des Rücknahmebetrages als unmöglich erweist. Bei grossen Rücknahmeanträgen kann die Verwaltungsgesellschaft beschliessen, einen Rücknahmeantrag erst dann abzurechnen, wenn ohne unnötige Verzögerung entsprechende Vermögenswerte des Fonds verkauft werden können. Ist eine solche Massnahme notwendig, so werden alle am selben Tag eingegangenen Rücknahmeanträge zum selben Preis abgerechnet. Die Depotbank und/oder die Verwaltungsgesellschaft können jederzeit selbständig die Rücknahme von Anteilen durchführen, wenn diese von Anlegern gehalten werden, die zum Erwerb oder zum Besitz dieser Anteile nicht berechtigt sind. Falls die Zahlung auf Verlangen des Anlegers anstatt nach freiem Ermessen der Depotbank in einer anderen Währung erfolgen soll als in der Währung, in der die betreffenden Anteile aufgelegt sind, berechnet sich der zu zahlende Betrag aus dem Erlös der Konvertierung von der Rechnungswährung der entsprechenden Anteilsklasse in die Zahlungswährung, abzüglich der Gebühren. Prospekt

14 Nach Zahlung des Rücknahmepreises wird der betreffende Anteil ungültig. 5.8 Konversion von Anteilen einer Anteilsklasse Die Anleger können jederzeit von einer Anteilsklasse in eine andere Anteilsklasse wechseln. Für die Einreichung der Konversionsanträge gelten die gleichen Modalitäten wie für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen. Die Anzahl der Anteile, in die der Anleger seinen Bestand konvertieren möchte, wird nach folgender Formel berechnet: A = B = C = D = E = Anzahl der Anteile der Anteilsklasse, in welche konvertiert werden soll Anzahl der Anteile der Anteilsklasse, von wo aus die Konversion vollzogen werden soll Nettoinventarwert der zur Konversion vorgelegten Anteile Devisenwechselkurs zwischen den betroffenen Anteilsklassen. Nettoinventarwert pro Anteil der Anteilsklasse, in welche der Wechsel zu erfolgen hat, zuzüglich Steuern, Gebühren oder sonstiger Abgaben Fallweise können bei einem Anteilsklassenwechsel in einzelnen Ländern Abgaben, Steuern und Stempelgebühren anfallen. 5.9 Nettoinventarwert Der Nettoinventarwert (der NAV, Net Asset Value) pro Anteil der jeweiligen Anteilsklasse wird von der Verwaltungsgesellschaft auf Ende des Rechnungsjahres sowie am Bewertungstag auf Basis der letztbekannten Kurse unter Berücksichtigung des Bewertungsintervalls berechnet. Informationen zum Bewertungstag sowie des Bewertungsintervalls sind der Ziffer 1 Eckdaten des Fonds zu entnehmen. Der NAV eines Anteils an einer Anteilsklasse ist in der Rechnungswährung der entsprechenden Anteilsklasse ausgedrückt und ergibt sich aus der der entsprechenden Anteilsklasse am Verkehrswert des Fondsvermögens zukommenden Quote, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen des Fonds, die der betreffenden Klasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird bei der Ausgabe und bei der Rücknahme von Anteilen wie folgt gerundet: auf 0.01 USD, wenn es sich bei der Rechnungswährung um US Dollar handelt; auf 0.01 EUR, wenn es sich bei der Rechnungswährung um Euro handelt; auf 0.01 CHF, wenn es sich bei der Rechnungswährung um Schweizer Franken handelt. Das Vermögen des Fonds wird folgendermassen bewertet: a) Anlagen, die an einer Börse notiert sind oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, werden in der Regel zum Schlusskurs des massgeblichen Ausgabe- und Rücknahmetages bewertet. Wenn eine Anlage an mehreren Börsen oder Märkten gehandelt wird, ist der Kurs jenes Marktes massgebend, der der Hauptmarkt für diese Anlage ist. Vorbehalten bleibt Bst. b unten; b) bei Anlagen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten kann die Differenz zwischen Einstandspreis (Erwerbspreis) und Rückzahlungspreis (Preis bei Endfälligkeit) linear ab- oder zugeschrieben werden und eine Bewertung zum aktuellen Marktpreis unterbleiben, wenn der Rückzahlungspreis bekannt und fixiert ist. Allfällige Bonitätsveränderungen werden zusätzlich berücksichtigt; Prospekt

15 c) bei Open-Ended-Fonds entspricht der Verkehrswert dem Nettoinventarwert (Net Asset Value); d) Anlagen, deren Kurs nicht marktgerecht ist, und diejenigen Vermögenswerte, die nicht unter Bst. a, b und c oben fallen, werden mit dem Preis eingesetzt, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Bewertung wahrscheinlich erzielt würde und der nach Treu und Glauben durch die Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft oder unter deren Leitung oder Aufsicht durch Beauftragte bestimmt wird; e) die liquiden Mittel werden grundsätzlich auf der Basis des Nennwertes, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, bewertet; und f) die Anlagen, die nicht auf die Rechnungswährung des Fonds lauten, werden zum Mittelkurs zwischen Kauf- und Verkaufspreis der in Liechtenstein oder, falls nicht erhältlich, auf dem für diese Währung repräsentativsten Markt erhältlich ist, umgerechnet. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, zeitweise andere adäquate Prinzipien zur Bewertung des Vermögens anzuwenden, falls die oben erwähnten Kriterien zur Bewertung auf Grund aussergewöhnlicher Ereignisse unmöglich oder unzweckmässig erscheinen. Bei massiven Rücknahmeanträgen kann die Verwaltungsgesellschaft die Anteile auf der Basis der Kurse bewerten, zu welchen die notwendigen Verkäufe von Wertpapieren getätigt werden. In diesem Fall wird für gleichzeitig eingereichte Emissions- und Rücknahmeanträge dieselbe Berechnungsmethode angewandt. 6 Risikohinweis 6.1 Fondspezifische Risiken Die Wertentwicklung der Anteile des Fonds ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen des Fonds abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurück erhält. Der HBM Global Healthcare Fund ist ein Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger. Die Risiken des HBM Global Healthcare Fund sind aufgrund seiner Anlagepolitik mit denjenigen von bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) nicht vergleichbar. Der HBM Global Healthcare Fund verfolgt eine alternative Anlagestrategie (allgemein als Hedge Funds oder als nicht-klassische Fonds bekannt). Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass der Fonds Anlageinstrumente sowohl kaufen (Long-Positionen) als auch leer verkaufen (Short-Positionen) sowie Transaktionen in derivativen Finanzinstrumenten tätigen darf. Zudem ist es dem Fonds gestattet, das Ertragspotenzial durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und durch Finanzierung von Anlagen mit Krediten (bis max. 50%) zu maximieren. Bei allen für den Fonds zulässigen Anlagen sind Long-Positionen bis zu 300% und Short- Positionen durch Leerverkäufe (Baissepositionen mit entliehenen, sog. vorgelegten Aktien) und/oder durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten bis zu 100% des Vermögens erlaubt. Dabei ist ein Leverage von höchstens dem 4-fachen Wert des Fondsvermögens (kumulierter Gesamtwert aller long-/short-positionen netto im Verhältnis zum Vermögen) erlaubt. Der Fonds kann somit netto long, netto short oder marktneutral sein. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten (z.b. Optionen, Futures, Devisentermingeschäfte und -swaps, etc.) wird eine Hebelwirkung (Leverage) erzielt. Es gilt zu Prospekt

16 beachten, dass sich der Hebel sowohl positiv als auch negativ auf die Performance des Anlagefonds auswirken kann. Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der erforderliche Kapitaleinsatz im Vergleich zur Direktanlage in entsprechende Basiswerte wesentlich geringer. Deshalb reagieren die Marktwerte derivativer Finanzinstrumente, in Prozenten gesehen, mehrheitlich überproportional auf Veränderungen der Marktwerte der entsprechenden Basiswerte. Im Gegensatz zu anderen Anlagefonds, die in Gesellschaften aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen investieren, konzentriert der HBM Global Healthcare Fund seine Anlagen auf eine einzige spezialisierte Branche, nämlich auf Unternehmen des Bereichs Healthcare. Diese Konzentration auf eine einzige spezialisierte Branche kann mit besonderen Chancen verbunden sein, denen aber auch entsprechende Risiken (z.b. Marktenge, hohe Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Konjunkturzyklen) gegenüberstehen. Die Wertentwicklung branchenbezogener Wertpapiere können vom allgemeinen Börsentrend, wie sie z.b. durch breite Marktindizes dargestellt werden, markant abweichen. Anleger sollten über eine entsprechende Risikobereitschaft und einen langfristigen Anlagehorizont verfügen. Aufgrund der Möglichkeit des HBM Global Healthcare Fund in Beteiligungspapiere und Beteiligungswertrechte von Unternehmen mit geringer Börsenkapitalisierung (Small Caps) als auch mit mittlerer Börsenkapitalisierung (Mid Caps) zu investieren, weist der Fonds erhöhte Chancen auf, denen jedoch entsprechende Risiken entgegenstehen können. Dabei gilt es zu beachten, dass in diesem Börsensegment Kursschwankungen (Volatilitäten) in wesentlich stärkerem Ausmass auftreten als in anderen dem Anleger vertrauten Marktsegmenten. Zudem kann die Handelbarkeit bei Kauf und Verkauf einzelner Aktien aufgrund vorübergehend auftretender mangelnder Liquidität (geringe Anzahl frei handelbarer Aktien) beeinträchtigt sein. Aufgrund der möglichen Investition des Vermögens des HBM Global Healthcare Fund in Wertpapiere von Unternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in Schwellenländern können mit diesem Anlagetyp verschiedene weitere Risiken verbunden sein, die mit der Investition in besser entwickelte Wertpapiermärkte üblicherweise nicht verbunden sind. Die Anleger werden insbesondere auf folgende mögliche Risiken hingewiesen, wobei die Aufzählung keinen Anspruch erhebt, eine vollständige Erläuterung aller Risiken und wesentlichen Überlegungen in diesem Prospekt zu umfassen. Anleger sollten vor einer Anlageentscheidung einen professionellen Finanzberater konsultieren. Währungsabwertung Die Vermögenswerte des Fonds können in Wertpapiere investiert sein, die auf andere Währungen als die der Industrieländer lauten. Zudem werden die vereinnahmten Erträge aus diesen Investitionen in diesen Währungen anfallen. In der Vergangenheit erfuhren die Währungen der meisten Entwicklungsländer eine erhebliche Abwertung gegenüber den Währungen der Industrieländer. Einige Währungen der Schwellenländer könnten weiterhin im Wert gegenüber den Währungen der Industrieländer fallen. Da die jeweilige Berechnung des Inventarwerts je Anteil der entsprechenden Anteilsklasse des HBM Global Healthcare Fund in der jeweiligen Referenzwährung erfolgt, besteht ein Währungsrisiko, das den Wert der jeweiligen Anteile beeinträchtigen könnte. Länderrisiko Der Wert der Vermögenswerte des HBM Global Healthcare Fund kann durch Unsicherheiten innerhalb des Schwellenlandes, in das er investiert, beeinträchtigt werden, z.b. durch Änderungen der Regierungspolitik, eine Verstaatlichung der Industrie, Besteuerung, Währungsbeschränkungen und andere Änderungen der Gesetze oder Vorschriften der Länder, in denen der Fonds investieren darf, und insbesondere durch Änderungen der Gesetzgebung in Bezug auf die Höhe ausländischer Beteiligungen an Unternehmen in einigen Schwellenländern. Prospekt

17 Systemrisiko Risiko, dass das Funktionieren des Finanzsystems als Ganzes gestört wird (z.b. Zahlungsunfähigkeit eines Staates, Konkurs grosser Finanzinstitute, Zusammenbruch eines Zahlungsverkehrs- oder Abwicklungssystems, Anordnung von Kapitalverkehrskontrollen). Credit Crunch (Kreditverknappung) Ein Credit Crunch tritt ein, wenn die schlechte Finanzsituation Banken dazu zwingt, die Kreditvergabe zu drosseln. In die gefährliche Situation des Credit Crunch gerät die Wirtschaft, wenn das Kreditangebot des Bankensektors völlig ausbleibt. Einmal gefangen in der Liquiditätsfalle, kann auch eine noch so expansive Geldpolitik der Notenbank die Geldhäuser kaum bewegen, Kredite an Unternehmen zu vergeben, statt Liquidität zu horten. Das Ergebnis ist eine dauerhaft schrumpfende Wirtschaftsleistung. Aktienmarktusanzen Viele Märkte in Schwellenländern durchlaufen einen Zeitraum des raschen Wachstums und unterliegen weniger Regulativen als viele der führenden Aktienmärkte der Welt. Darüber hinaus können die Marktusanzen für die Abrechnung von Wertpapiertransaktionen und die Verwahrung von Vermögenswerten in Schwellenmärkten ein erhöhtes Risiko darstellen und mit Verzögerungen hinsichtlich des Erhalts korrekter Informationen über den Wert der Wertpapiere verbunden sein (was zu einer Beeinträchtigung der Berechnung des Nettoinventarwertes führen kann). Die Aktienmärkte der Schwellenländer sind grösstenteils weniger liquide als die führenden Aktienmärkte der Welt. Käufe und Verkäufe von Anlagen können länger dauern als ansonsten auf weiter entwickelten Aktienmärkten zu erwarten wäre und die Transaktionen müssen möglicherweise zu ungünstigen Kursen durchgeführt werden. Qualität der Informationen Die angewandten Buchhaltungs-, Prüfungs- und Rechnungslegungsnormen, -praktiken und Offenlegungserfordernisse einzelner Schwellenländer in Bezug auf die Gesellschaften, in die der HBM Global Healthcare Fund investieren darf, können von den Normen, die auf den grossen internationalen Finanzplätzen üblich sind, abweichen. Die Anleger des HBM Global Healthcare Fund werden zudem ausdrücklich auf die allgemeinen und fondsspezifischen Risiken aufmerksam gemacht, welche im Prospekt detailliert beschrieben sind. Die Anleger müssen insbesondere bereit und in der Lage sein, allfällige auch substanzielle Kursverluste hinzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird das Gesamtrisiko des Fonds kontrollieren und überprüfen und somit sicherstellen, dass sämtliche Restriktionen eingehalten werden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in ausserordentlichen Fällen ein Totalverlust einzelner Anlagen eintreten kann. Die Wertentwicklung des HBM Global Healthcare Fund kann vom allgemeinen Börsentrend, wie sie z.b. durch breite Marktindizes dargestellt werden, markant abweichen. Die Verwaltungsgesellschaft empfiehlt potenziellen Anlegern nur einen beschränkten Teil ihres Gesamtportfolios in Anteile des HBM Global Healthcare Fund zu investieren. Eine Investition in Anteile des HBM Global Healthcare Fund eignet sich nur für risikofähige Anleger mit einem langfristigen Zeithorizont als Ergänzung oder Alternative zu herkömmlichen long-only-aktienanlagen. 6.2 Allgemeine Risiken Zusätzlich zu den fondsspezifischen Risiken können die Anlagen des Fonds allgemeinen Risiken unterliegen. Alle Anlagen in Investmentunternehmen sind mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. Aktien- und Anleihensmarktrisiken, Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes Prospekt

18 dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird in diesem Abschnitt kurz eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessende Auflistung aller möglichen Risiken ist. Der Wert der Anlagen ebenso wie das aus ihnen gewonnene Einkommen kann fallen oder steigen und kann nicht garantiert werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass das Anlageziel des Fonds auch tatsächlich erreicht werden wird oder es zu einem Wertzuwachs der Anlagen kommen wird. Bei der Rückgabe von Anteilen kann der Anleger möglicherweise den ursprünglich in den Fonds investierten Betrag nicht zurückerhalten. Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung einer Anlage in Anteile dieses Fonds unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände, die im vorliegenden Prospekt enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik des Fonds haben beraten lassen. Derivative Finanzinstrumente Der Fonds darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem Fondsvermögen ein Verlust entsteht, weil eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine Gegenpartei ) ihre Verpflichtungen nicht einhält. Dieses Risiko ist bei Warrants, OTC-Optionen und -Termingeschäften, strukturierten Produkten, exotischen Optionen, etc. besonders hoch. Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko) Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der Konkurs eines Emittenten bedeuten einen mindestens teilweisen Verlust des Vermögens. Gegenparteienrisiko Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften, welche für Rechnung des Vermögens abgeschlossen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs der entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist. Geldwertrisiko Die Inflation kann den Wert der Anlagen des Vermögens mindern. Die Kaufkraft des investierten Kapitals sinkt, wenn die Inflationsrate höher ist als der Ertrag, den die Anlagen abwerfen. Konjunkturrisiko Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase gehalten werden. Länderrisiko (Politisches Risiko) Anlagen in Ländern mit politisch instabilen Verhältnissen unterliegen besonderen Risiken. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. Prospekt

1. Risikohinweis für Investmentunternehmen für Wertpapiere und Investmentunternehmen für andere Werte

1. Risikohinweis für Investmentunternehmen für Wertpapiere und Investmentunternehmen für andere Werte Wegleitung Erstellung des Risikohinweises 1. Risikohinweis für Investmentunternehmen für Wertpapiere und Investmentunternehmen für andere Werte Nach Art. 9 Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über Investmentunternehmen

Mehr

MAM Fonds Euro I. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für Wertpapiere. (nachfolgend der Fonds )

MAM Fonds Euro I. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für Wertpapiere. (nachfolgend der Fonds ) MAM Fonds Euro I Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für Wertpapiere (nachfolgend der Fonds ) Vereinfachter Prospekt und Vertragsbedingungen 11. August 2008 Dieser

Mehr

ASPOMA China Opportunities Fund. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für Wertpapiere

ASPOMA China Opportunities Fund. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für Wertpapiere ASPOMA China Opportunities Fund Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für Wertpapiere Vereinfachter Prospekt und Vertragsbedingungen 25. Februar 2011 Dieser vereinfachte

Mehr

Premium Gold and Metal Fund. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für andere Werte. (nachfolgend der "Fonds")

Premium Gold and Metal Fund. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für andere Werte. (nachfolgend der Fonds) Premium Gold and Metal Fund Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für andere Werte (nachfolgend der "Fonds") Vereinfachter Prospekt und Vertragsbedingungen 1. September

Mehr

PREMIUS FONDS. Geschäftsbericht. CAIAC Fund Management AG

PREMIUS FONDS. Geschäftsbericht. CAIAC Fund Management AG PREMIUS FONDS Geschäftsbericht CAIAC Fund Management AG Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen Organisation Fondsleitung und Vermögensverwaltung Depotbank und Zahlstelle Revisionsstelle Bewertungsintervall

Mehr

SafePort Physical Gold 95+ Fund

SafePort Physical Gold 95+ Fund Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für andere Werte Vereinfachter Prospekt und Vertragsbedingungen 12. Januar 2016 Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung

Mehr

P I T P R I M E S T R A T E G Y F U N D

P I T P R I M E S T R A T E G Y F U N D P I T P R I M E S T R A T E G Y F U N D Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für andere Werte (nachfolgend der Fonds") Vereinfachter Prospekt 17. September 2010 6.

Mehr

Jahresbericht. per 31. Dezember 2014. (geprüft) Anlagegesellschaft mit veränderlichem Kapital (AGmvK)

Jahresbericht. per 31. Dezember 2014. (geprüft) Anlagegesellschaft mit veränderlichem Kapital (AGmvK) Jahresbericht per 31. Dezember 2014 (geprüft) Anlagegesellschaft mit veränderlichem Kapital (AGmvK) Bei dieser publizierten Version handelt es sich um eine Kurzversion. Der von der Revisionsgesellschaft

Mehr

Pro Strategy Fund. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für andere Werte

Pro Strategy Fund. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für andere Werte Pro Strategy Fund Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für andere Werte Vereinfachter Prospekt und Vertragsbedingungen 1. September 2012 Dieser vereinfachte Prospekt

Mehr

Halbjahresbericht. Regio Invest Fund. per 30. Juni 2013. (ungeprüft)

Halbjahresbericht. Regio Invest Fund. per 30. Juni 2013. (ungeprüft) Halbjahresbericht per 30. Juni 2013 (ungeprüft) Regio Invest Fund Inhalt Daten und Fakten... 3 Organisation... 4 Vermögensrechnung per 30. Juni 2013... 5 Ausserbilanzgeschäfte per 30. Juni 2013... 5 Erfolgsrechnung

Mehr

VP Bank Aktienfonds. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für Wertpapiere. (nachfolgend der Fonds )

VP Bank Aktienfonds. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für Wertpapiere. (nachfolgend der Fonds ) VP Bank Aktienfonds Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für Wertpapiere (nachfolgend der Fonds ) Vereinfachter Prospekt und Vertragsbedingungen 31. August 2010 Dieser

Mehr

REITBERGER Asset Management Fund

REITBERGER Asset Management Fund REITBERGER Asset Management Fund Anlagefonds nach dem Recht von Saint Vincent and the Grenadines 1. Juli 2015 Dieser enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den REIT- BERGER Asset

Mehr

Wichtige rechtliche Hinweise Die Angaben in diesem Dokument dienen lediglich zum Zwecke der Information und stellen keine Anlage- oder Steuerberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Mehr

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds höhere Rendite nach Steuern, kombiniert mit Risikoschutz Sie profitieren gleichzeitig von den Vorteilen einer Fondsanlage und einer Lebensversicherung

Mehr

SERI-VALUE FUNDS - America Equity (USD) Liechtenstein (FMA) prudenziell beaufsichtigt.

SERI-VALUE FUNDS - America Equity (USD) Liechtenstein (FMA) prudenziell beaufsichtigt. SERI-VALUE FUNDS LI0008826435 Teilfonds America Equity (USD) Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Mitteilung an die Anteilinhaber

Mehr

ZEICHNUNGSSCHEIN Rinvest Alpha Fund

ZEICHNUNGSSCHEIN Rinvest Alpha Fund ZEICHNUNGSSCHEIN Rinvest Alpha Fund Teil A (S.1/2): Identifikation des Anlegers Teil B (S.3/4): Zeichnungsauftrag Teil C (S.5/6): Bestätigung der Drittbank Zeichnungen direkt bei der Depotbank: Teil A

Mehr

Z E I C H N U N G S S C H E I N

Z E I C H N U N G S S C H E I N Z E I C H N U N G S S C H E I N TEIL I Valoren-Nummer: 28.782.309 ISIN-Nummer: LI0287823095 Währung: EUR Excelsior Investments Fund AGmvK Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht Investmentunternehmen

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Schiffinvest OSF Nr. 1. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für andere Werte

Schiffinvest OSF Nr. 1. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für andere Werte Schiffinvest OSF Nr. 1 Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für andere Werte Vereinfachter Prospekt und Vertragsbedingungen 1. Januar 2010 Dieser vereinfachte Prospekt

Mehr

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel Veröffentlichung der Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des Sondervermögens AL Trust Aktien Deutschland

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag Verständnisfragen Aufgabe 1 Welcher Definition passt zu welchem Begriff? Tragen Sie bei den Definitionen die entsprechenden Buchstaben A H ein. A B C D E F G H Fondsvermögen Anteilschein Rendite Zeichnung

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010 und Juni 2010 S T R I C T L Y P R I V A T E A N D C O N F I D E N T I A L Produkte dem Sekundärmarkt Euro Euro Stoxx Stoxx 50 50 EUR 2768.27 Punkte** WKN Lzeit Cap (pro Stück) Offer in %* chance* JPM5RR

Mehr

FMA - Richtlinie 2015/01 betreffend Mindestangaben des Halbjahresberichts von alternativen Investmentfonds (AIF)

FMA - Richtlinie 2015/01 betreffend Mindestangaben des Halbjahresberichts von alternativen Investmentfonds (AIF) FMA - Richtlinie 2015/01 betreffend Mindestangaben des Halbjahresberichts von alternativen Investmentfonds (AIF) Publikation: Website FMA 1. Anwendungsbereich Diese Richtlinie legt die Gliederung sowie

Mehr

Vereinfachter Prospekt zum Teilvermögen SGKB (CH) Fund Multi Fokus (CHF) August 2009

Vereinfachter Prospekt zum Teilvermögen SGKB (CH) Fund Multi Fokus (CHF) August 2009 SGKB (CH) Fund Multi Fokus (CHF) August 2009 Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts (Art übriger Fonds für traditionelle Anlagen) Anlagefonds mit Teilvermögen (Umbrella-Fonds) Fondsleitung: UBS

Mehr

EXADAS Currency Fund

EXADAS Currency Fund Schlussbericht per 31. August 2012 (geprüft) EXADAS Currency Fund Organisation Fondsleitung Crystal Fund Management AG Landstrasse 14 FL-9496 Balzers Verwaltungsrat Präsident: Mitglieder: Geschäftsleitung

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Investmentunternehmen für andere Werte in LIECHTENSTEIN gem. Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien

Investmentunternehmen für andere Werte in LIECHTENSTEIN gem. Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien Tellco Alternative Investmentunternehmen für andere Werte in LIECHTENSTEIN gem. Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien Vereinfachter Prospekt vom 1. Dezember

Mehr

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz

Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagerichtlinien AWi Immobilien Schweiz Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWi) Ausgabe 1. September 2014 Gestützt auf Art. 8 der Statuten der Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge

Mehr

Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L- 6776 Grevenmacher R.C.S. B 75 014 (die Verwaltungsgesellschaft )

Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L- 6776 Grevenmacher R.C.S. B 75 014 (die Verwaltungsgesellschaft ) Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L- 6776 Grevenmacher R.C.S. B 75 014 (die Verwaltungsgesellschaft ) Mitteilung an die Anteilinhaber des 1. MYRA Emerging Markets Allocation Fund

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend

Mehr

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW EONIA-Anleihe. Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW EONIA-Anleihe Schatzanweisung des Landes Nordrhein-Westfalen EONIA Beschreibung EONIA = Euro OverNight Index Average Stellt den offiziellen Durchschnittstageszinssatz dar, der von Finanzinstituten

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

Von den höchsten Dividendenrenditen des DAX profitieren. DAX TOP 10 Zertifikat von -markets

Von den höchsten Dividendenrenditen des DAX profitieren. DAX TOP 10 Zertifikat von -markets Von den höchsten Dividendenrenditen des DAX profitieren DAX TOP 10 Zertifikat von -markets Stabile Erträge mit Dividendenwerten Historisch war es immer wieder zu beobachten, dass Aktiengesellschaften,

Mehr

Tell Gold & Silber Fonds. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko

Tell Gold & Silber Fonds. Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs. Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko Tell Gold & Silber Fonds Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko Vereinfachter Prospekt und Vertragsbedingungen 16. August 2007 Dieser

Mehr

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund Invesco Balanced-Risk Allocation Fund Oktober 2011 Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an professionelle Kunden und Finanzberater und nicht an Privatkunden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt

solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt Vermögensverwaltung im ETF-Mantel solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt Meridio Vermögensverwaltung AG I Firmensitz Köln I Amtsgericht Köln I HRB-Nr. 31388 I Vorstand: Uwe Zimmer I AR-Vorsitzender:

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg Wichtige Mitteilung an unsere Anleger Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen für die Sondervermögen Active DSC Opportunity und Active

Mehr

(die Randnotenverweise [Rn] in diesem Formular beziehen sich auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013)

(die Randnotenverweise [Rn] in diesem Formular beziehen sich auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013) Meldung eines Rückkaufprogramms (die Randnotenverweise [Rn] in diesem Formular beziehen sich auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme vom 27. Juni 2013) Dieses Formular und der Entwurf des Angebotstextes

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

FundTelegram. An unsere geschätzten Bankenund Vermittlerkunden. Sehr geehrte Damen und Herren

FundTelegram. An unsere geschätzten Bankenund Vermittlerkunden. Sehr geehrte Damen und Herren Credit Suisse AG Sihlcity Kalanderplatz 1 Telefon +41 (0)44 335 11 11 8070 Zürich Telefax +41 (0)44 333 22 50 www.credit-suisse.com Asset Management Wholesale Distribution CH/LI, AWRE An unsere geschätzten

Mehr

Multi-Asset mit Schroders

Multi-Asset mit Schroders Multi-Asset mit Schroders Echte Vermögensverwaltung aus Überzeugung! Caterina Zimmermann I Vertriebsleiterin Januar 2013 Die Märkte und Korrelationen haben sich verändert Warum vermögensverwaltende Fonds?

Mehr

Fondsüberblick 18. Juli 2012

Fondsüberblick 18. Juli 2012 Fondsüberblick 18. Juli 2012 DANIEL ZINDSTEIN 1 Aktuelle Positionierung Assetquoten GECAM Adviser Funds Aktien; 68,91% Global Chance Aktien abgesichert; 8,86% Renten; 8,94% Liquidität; 4,23% Gold; 3,64%

Mehr

4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1. www.raiffeisen.at/steiermark. Seite 1 von 5

4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1. www.raiffeisen.at/steiermark. Seite 1 von 5 4,80 % Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1 www.raiffeisen.at/steiermark Seite 1 von 5 Eckdaten 4,80% Nachrangige Raiffeisen Anleihe 2013-2024/1 Emittentin: Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Angebot

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

ZEICHNUNGSSCHEIN Lexinta Single Opportunity Fund

ZEICHNUNGSSCHEIN Lexinta Single Opportunity Fund ZEICHNUNGSSCHEIN Lexinta Single Opportunity Fund Teil A (S.1/2): Identifikation des Anlegers Teil B (S.3/4): Zeichnungsauftrag Teil C (S.5/6): Bestätigung der Drittbank Zeichnungen direkt bei der Depotbank:

Mehr

BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main

BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main An die Anleger des Sondervermögens Invesco Global Dynamik Fonds, ISIN DE0008470469 Bekanntmachung der Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER

Mehr

Entdecken Sie das Potenzial.

Entdecken Sie das Potenzial. Entdecken Sie das Potenzial. Für jedes Marktumfeld die passende Lösung. Strukturierte Produkte sind innovative und flexible Anlageinstrumente. Sie sind eine attraktive Alternative zu direkten Finanzanlagen

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz, Richard-Strauss-Straße 71, 81679 München Anlageempfehlung Ihr Berater: GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz Richard-Strauss-Straße 71 81679 München Telefon +49 89 5205640

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend aufgeführten Änderungen wurden von der Bundesanstalt

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

10 Jahre erfolgreiche Auslese

10 Jahre erfolgreiche Auslese Werbemitteilung 10 Jahre erfolgreiche Auslese Die vier einzigartigen Dachfonds Bestätigte Qualität 2004 2013 Balance Wachstum Dynamik Europa Dynamik Global 2009 2007 2006 2005 2004 Seit über 10 Jahren

Mehr

BayernInvest Luxembourg S.A. 3, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Luxembourg R.C.S. B 37 803

BayernInvest Luxembourg S.A. 3, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Luxembourg R.C.S. B 37 803 BayernInvest Luxembourg S.A. 3, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Luxembourg R.C.S. B 37 803 Mitteilung an die Anteilinhaber des BayernInvest Fonds Fusionen der Teilfonds - BayernInvest Balanced Stocks

Mehr

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze I. Grundsätze Ausgehend von einem Wertpapierdepot bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG (in weiterer Folge die Bank ), einem zugehörigem EUR-Wertpapierverrechnungskonto und ein oder mehreren zugehörigen

Mehr

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 06/ Inhaltsverzeichnis

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

In der Schweiz als ausländischer Anlagefonds mit besonderem Risiko zugelassen, aufgelegt für Basinvest AG

In der Schweiz als ausländischer Anlagefonds mit besonderem Risiko zugelassen, aufgelegt für Basinvest AG BI Basic Star Commodity Fund In der Schweiz als ausländischer Anlagefonds mit besonderem Risiko zugelassen, aufgelegt für Basinvest AG Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht des Typs Investmentunternehmen

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

ETF (Exchange Traded Fund)

ETF (Exchange Traded Fund) Bridgeward Ltd. Consultants ETF (Exchange Traded Fund) Einfach Transparent Fair Neue Chancen für attraktive Investments ETF/ETI Seite 2 Allgemein ETF / ETI Exchange Traded Fund / Exchange Traded Investment

Mehr

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten Kundenaufträgen Maßnahmen

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend

Mehr

Investmentfonds. Christina Merres

Investmentfonds. Christina Merres Investmentfonds Christina Merres 1 Gliederung: 1. Was sind Investmentfonds? 1.1 Definition Investmentfonds 2. Unterscheidung von Investmentgesellschaften 2.1 Deutsche Investmentgesellschaften 2.2 Ausländische

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

VAM Value Strategie PLUS Fonds

VAM Value Strategie PLUS Fonds VAM Value Strategie PLUS Fonds Schlüssel zum Erfolg: Value-Aktien mit dem PLUS der Absicherung Marketingunterlage VAM Value Strategie PLUS Fonds Investmentansatz Der Investmentansatz, der im Fonds von

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der conwert Immobilien Invest SE an die Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG Disclaimer Dieses Dokument stellt weder eine Einladung

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Privatkunden Geschäftskunden. Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft fair und klar Text

Privatkunden Geschäftskunden. Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft fair und klar Text Privatkunden Geschäftskunden _ 3 Preise für Dienstleistungen TitelWertschriftengeschäft im fair und klar Text Preise für Dienstleistungen Coupons/Titel-Inkasso Depotkundschaft kostenlos Physisch am Schalter

Mehr

Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie.

Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie. Skandia Smart Dolphin. Investment mit Höchststandsgarantie. Skandia Smart Dolphin. Das Wichtigste auf einen Blick. Skandia. Skandia war 1994 der erste Anbieter Fondsgebundener Lebensversicherungen und

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Warrants Investment mit Hebeleffekt.

Warrants Investment mit Hebeleffekt. Warrants Investment mit Hebeleffekt. Kapitalschutz Ertragsoptimierung Zertifikate Produkte mit Hebelwirkung Kleiner Kick grosse Wirkung. Mit einem Warrant erwerben Sie das Recht, aber nicht die Pflicht,

Mehr

Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Bis zu 200-facher Hebel! Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank.

Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Bis zu 200-facher Hebel! Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank. Werbemitteilung Bis zu 200-facher Hebel! Margin Trading bei der DAB bank. Kleiner Einsatz. Großer Hebel. Das Beste für meine Geldanlage. www.dab-bank.de Den Hebel in vielen Märkten ansetzen. Von einer

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

Exadas Currency Fund

Exadas Currency Fund Halbjahresbericht per 30. Juni 2012 (ungeprüft) Exadas Currency Fund Inhalt Daten und Fakten... 3 Organisation... 4 Vermögensrechnung per 30. Juni 2012... 5 Ausserbilanzgeschäfte per 30. Juni 2012... 5

Mehr

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund Invesco Balanced-Risk Allocation Fund August 2012 Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an professionelle Kunden und Finanzberater und nicht an Privatkunden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Mehr

Ein Cap ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der kaufenden Partei gegen Zahlung einer Prämie eine Zinsobergrenze garantiert wird.

Ein Cap ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der kaufenden Partei gegen Zahlung einer Prämie eine Zinsobergrenze garantiert wird. Zinsoptionen Eine Option ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, bei der die kaufende Partei das Recht hat, ein bestimmtes Produkt während eines definierten Zeitraums zu einem vorher bestimmten

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2 (im Folgenden

Mehr

IMPRESSUM / DISCLAIMER:

IMPRESSUM / DISCLAIMER: IMPRESSUM / DISCLAIMER: InsideGuide erscheint 40 mal pro Jahr in einem ungefähren Rhythmus von zwei Wochen. Das Druckwerk, sowie die Webseiten sind als Manuskript zu betrachten, welche ausschliesslich

Mehr

Richtlinie betr. Kotierung von Standard-Optionen

Richtlinie betr. Kotierung von Standard-Optionen Richtlinie Richtlinie betr. Regl. Grundlage Art. 29 KR (revidierte Fassung 2000) und Art. 46 KR (revidierte Fassung 2002) Beschluss vom 18. Dezember 2002 und 29. Oktober 2008 Inkraftsetzung am 1. März

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Fragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung:

Fragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung: Fragebogen für Kapitalanleger Name: Anschrift: Telefax: Telefon: E-Mail: Name der Beteiligung: I. Vorbereitungsphase zu Anlageberatung: Welche Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen finanzieller,

Mehr

SEMPERREAL ESTATE - Offener Immobilienfonds

SEMPERREAL ESTATE - Offener Immobilienfonds SEMPERREAL ESTATE - Offener Immobilienfonds Vorteile des SemperReal Estate Stetige Erträge bei geringen Schwankungen Sichere Erträge aus Top-Vermietungsquote Performance des SemperReal Estate basiert auf

Mehr

Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds

Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds SEB Investment GmbH Frankfurt am Main Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen sowie Durchführung

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Vergabe von Eigenhypotheken

Vergabe von Eigenhypotheken deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2014 Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2014 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe von Hypotheken

Mehr

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE abgeschlossen zwischen protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH 1200 Wien, Hirschvogelgasse 2

Mehr