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1 Produktinformationsblatt Für Carrie Taschenfee, ein Produkt der Affinion International GmbH. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen lediglich einen Überblick über Carrie Taschenfee bieten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den anderen beigefügten Unterlagen. 1. Art des Versicherungsvertrages Die von der Affinion International GmbH angebotene Versicherung Carrie Taschenfee umfasst folgende Elemente: eine Diebstahlund Verlustversicherung für die Tasche, Brieftasche und Geldbörse des Versicherungsnehmers. b) Schutz für Schlösser und Schlüssel Organisation und Kostenübernahme für Schlüsseldienst-Leistungen im Fall des Verlustes von Schlüsseln oder beschädigter Schlösser an Ihrem Haus/Ihrer Wohnung. c) Zahlungskartenschutz einschließlich Notfallbargeld Sperrservice von verlorenen Zahlungskarten inkl. Übernahme der Selbstbeteiligung bis max. 150, EUR pro Karte und der Auszahlung von Notfallbargeld bis 1.500, EUR an über Auszahlungsstellen in ca. 120 Ländern in lokaler Währung. d) Bargeldversicherung im Ausland eine Diebstahl- und Verlustversicherung für Bargeld in Verbindung mit dem Kartenverlust. e) Dokumentenschutz eine Versicherung zur Übernahme der Wiederbeschaffungskosten von verlorenen Ausweis-Dokumenten wie z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. 2. Versichertes Risiko und ausgeschlossene Risiken Im Fall eines Unfallschadens, eines Verlusts oder eines Diebstahls der Tasche, Brieftasche und Geldbörse, ob in Deutschland oder während eines Auslandsaufenthaltes von bis zu 90 Tagen, wird eine Entschädigung von bis zu maximal 200, EUR pro Schadensfall gezahlt. Tasche, Brieftasche und Geldbörse dürfen jeweils nicht älter als 3 Jahre sein. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 25, EUR pro Anspruch. Innerhalb eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten ist maximal ein Anspruch auf die Leistung möglich. b) Schutz für Schlösser und Schlüssel Im Fall eines Verlusts oder Diebstahls von Schlüsseln für die Haustür, kann das Mitglied die 24h-Notfall-Hotline anrufen, die innerhalb von etwa drei Stunden helfen wird. Schadenersatz von bis zu 200, EUR steht für die folgenden Fälle zur Verfügung: sofortiger Ersatz der verlorenen oder gestohlenen Schlüssel sofortiger Ersatz von Schlössern, um das Einbruchsrisiko oder weitere Verluste zu verhindern. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 25, EUR pro Anspruch. Innerhalb eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten sind maximal drei Ansprüche auf die Leistung möglich. Diese Versicherung gilt subsidiär; ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Notfall-Reparaturen besteht nicht, wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann. c) Zahlungskartenschutz einschließlich Notfallbargeld Das Mitglied kann beim Service-Center Kreditkarten (American Express, VISA, MasterCard etc.) oder andere Zahlungskarten (Maestro-Karte, Kontokarte) registrieren, wenn diese von einem deutschen Institut ausgestellt wurden. Diese registrierten Zahlungskarten können dann im Fall eines Missbrauchs, Verlusts oder Diebstahls durch einen einzigen Telefonanruf bei der 24h-Notfall-Hotline gesperrt werden. Die Versicherung übernimmt die sonst im Rahmen der Geschäftsbedingungen der kartenausgebenden Gesellschaft anfallende Haftung, bis zu einem Betrag von 150, EUR pro Schadenfall für Verluste, die durch Missbrauch verloren gemeldeter Karten in den 24 Stunden vor dem gemeldeten Verlust entstehen. Wenn das Mitglied Karten sperrt, kann es auch den weltweiten Notfallbargeld- Service nutzen, der bis zu einem Betrag von 1.500, Euro an über Auszahlungsstellen in ca. 120 Ländern verfügbar ist. Diese Leistung wird schnell und einfach über die 24h-Notfall-Hotline erbracht und ist gebührenfrei. Das Bargeld ist nur in der am Ort der Auszahlungsstelle gültigen Währung verfügbar. Der gebührenfrei zur Verfügung gestellte Bargeldbetrag wird direkt dem Bankkonto des Mitglieds belastet, soweit dieses Konto die notwendige Deckung aufweist. Diese Leistung ist nur in Zusammenhang mit der Sperrung registrierter Zahlungskarten verfügbar (siehe Zahlungskartenschutz). Notfallbargeld kann für jede gesperrte Karte einmal innerhalb von bis zu 14 Tagen nach Sperrung der Karte in Anspruch genommen werden. d) Bargeldversicherung im Ausland Die Versicherungsleistungen umfassen außerdem den Ersatz von Bargeld im Fall eines Verlustes oder Diebstahls während eines Auslandsaufenthaltes, bis zu einem Betrag von 200, EUR. Der Anspruch auf Bargeldversicherung im Ausland besteht, wenn der Verlust von Bargeld gleichzeitig mit dem Verlust und der Sperrung registrierter Kreditkarten oder anderer Zahlungskarten während eines Auslandsaufenthaltes eines Versicherten eintritt, und vorausgesetzt, der genannte Verlust wurde ordnungsgemäß über die 24h-Notfall-Hotline gemeldet. e) Dokumentenschutz Sollten Ausweis-Dokumente zusammen mit der Tasche verloren gehen, so beteiligt sich Affinion International bzw. der jeweilige Versicherer an den Wiederbeschaffungs- und Ersatzkosten. Verwaltungskosten für sämtliche Ausweis-Dokumente wie z. B. Führerschein oder Reisepass sind bis zu einem Betrag von 150, EUR (Gesamtbetrag) versichert. 3. Höhe der Prämie, Fälligkeit und Zeitraum, für den die Prämie zu entrichten ist, Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung Nach Abschluss der Versicherung wird eine Jahresgebühr in Höhe des vertraglich vereinbarten Bertrages (inkl.mwst./versicherungssteuer) vom angegebenen Girokonto oder der Kreditkarte belastet, ohne dass das Mitglied weiteres veranlassen muss.

2 Sollten fällige Zahlungen nicht eingezogen werden können, kann der Versicherungsschutz gekündigt oder verringert werden. 4. Leistungsausschlüsse Nachstehend ist aufgeführt, in welchen Fällen Carrie Taschenfee keinen Versicherungsschutz bietet. Allgemeine Leistungsausschlüsse bezüglich der Versicherung von Tasche, Brieftasche und Geldbörse: 1. Die ersten 25, EUR jedes einzelnen Versicherungsfalles. 2. Diebstahl: a) aus Nutzfahrzeugen, Cabrios oder Soft-Top-Fahrzeugen; aus Kraftfahrzeugen, die leer stehen gelassen wurden, wenn der versicherte Gegenstand nicht in einem verschlossenen Handschuhfach, verschlossenen Kofferraum, einer eingebauten und verschlossenen Top-Box, eingebauten und verschlossenen Gepäcktaschen oder anderen verborgenen Innenfächern untergebracht wurde, und das Fahrzeug unter Aktivierung aller Sicherheitssysteme abgeschlossen wurde, und nur, wenn Gewalt und Zwang angewendet wurde, sowohl bei der Öffnung des Fahrzeuges als auch des Handschuhfaches oder des anderen versteckten Innenfaches. Eine Kopie des Berichtes des Reparateurs über diese Schäden am Fahrzeug muss mit einer Anspruchstellung im Rahmen dieses Vertrages eingereicht werden. b) wenn der versicherte Gegenstand unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort zurückgelassen wurde, oder bei Diebstahl aus einem Gebäude oder anderen Grundstücken, wenn nicht: aa) beim Zutritt oder Verlassen Gewalt angewendet wurde, die zu Schäden am Gebäude geführt hat oder bb) die versicherten Gegenstände nicht sichtbar, bevorzugter Weise in einem befestigten, verschlossenen Behälter, aufbewahrt wurden, und zum Zugang zu diesem Behälter Gewalt angewendet wurde; c) aus dem Einflussbereich des Mitglieds, wenn nicht: aa) der Gegenstand am Körper des Mitglieds verborgen war oder bb) physischer Zwang oder Gewalt gegen die Person angewandt oder angedroht wurde. 3. Verlust, wenn die Umstände des Verlustes nicht klar identifiziert werden können. 4. Kosten, die entstehen, weil der versicherte Gegenstand nicht verwendet werden kann oder andere Kosten, die über die Reparatur oder Ersatzkosten des versicherten Gegenstandes hinausgehen. 5. Kosten, die von der Gewährleistungspflicht des Herstellers abgedeckt sind. 6. Kosten, bei denen der benannte Gegenstand zum Zeitpunkt der Registrierung älter als 36 Monate ist. 7. Alle Kosten, die nicht Ersatzkosten des versicherten Gegenstandes sind. 8. Schäden an Zubehör irgendwelcher Art, sowie deren Diebstahl oder Verlust. Unbeaufsichtigt bedeutet: nicht in Sichtweite und nicht jederzeit in Reichweite des Mitglieds. 5. Bei Vertragsschluss zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung Es gilt zu beachten, dass eine Registrierung der zu versichernden Zahlungskarten erforderlich ist, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Ein entsprechendes Registrierungsformular wird dem Mitglied mit dem Willkommenspaket zugesandt. Während der Laufzeit des Vertrages zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung: Original-Kaufbelege der Taschen müssen aufbewahrt werden. Das Mitglied hat alles Zumutbare zu unternehmen, um Verlust oder Diebstahl oder eine Beschädigung der versicherten Gegenstände zu verhindern. Tut er dies nicht, kann der Anspruch abgelehnt werden. b) Schutz für Schlösser und Schlüssel Im Falle eines Schadens muss der Versicherungsfall unverzüglich und vor Inanspruchnahme von Leistungen der Carrie Taschenfee 24h-Notfall-Hotline gemeldet und die weitere Hilfe mit dem Service-Center abgestimmt werden. c) Zahlungskartenschutz Wenn das Mitglied die Bestätigung der registrierten Karten erhalten hat, muss es überprüfen, ob die enthaltenen Angaben richtig und die registrierten Kartennummern gültig sind. Um sicherzustellen, dass die vollen Leistungen dieses Produktes in Anspruch genommen werden können, muss das Service-Center über alle Änderungen, Ergänzungen oder Löschungen registrierter Karten informiert werden, da nur korrekt registrierte Karten im Rahmen der Mitgliedschaft versichert sind. Das Service-Center muss über Änderungen der ständigen Anschrift informiert werden. Nur das Mitglied selbst unter der neuen Anschrift unterliegt dem Schutz dieser Vereinbarung und ist zum Erhalt der Leistungen berechtigt. Verletzt das Mitglied eine der vorgenannten Pflichten, kann Affinion International bzw. der jeweilige Versicherer je nach Grad des Verschuldens die Versicherungsleistung kürzen oder sogar vollständig verweigern. 6. Bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen der Nichtbeachtung Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes muss der Versicherungsfall schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, bei der zuständigen Polizeibehörde gemeldet werden. b) Zahlungskartenschutz einschließlich Notfallbargeld Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes muss der Versicherungsfall schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, bei der zuständigen Polizeibehörde oder beim Service-Center gemeldet werden. Zur Schadensbearbeitung wird die polizeiliche Meldung benötigt. Welche weiteren Pflichten der Kunde im Schadenfall hat, kann den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden. Beispielsweise muss jeder Schadenfall rechtzeitig angezeigt und alles zur Aufklärung des Schadenereignisses getan werden. Im Rahmen der Aufklärungspflicht ist der Kunde insbesondere verpflichtet, Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verletzt das Mitglied eine der vorgenannten Pflichten, kann Affinion International bzw. der jeweilige Versicherer je nach Grad des Verschuldens die Versicherungsleistung kürzen oder sogar vollständig verweigern. 7. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss. b) Schutz für Schlösser und Schlüssel Der Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss. c) Zahlungskartenschutz einschließlich Notfallbargeld Der Versicherungsschutz beginnt, wenn das Registrierungsformular, das im Willkommenspaket enthalten ist, zur Registrierung der Zahlungskarten beim Service-Center verwendet wurde, und das Mitglied ein Schreiben erhalten hat, das die entsprechende Registrierung bestätigt. Der Versicherungsschutz für alle Versicherungselemente endet bei Kündigung oder Beendigung der Vereinbarung. 8. Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrages Der Vertrag über Carrie Taschenfee kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Während der jeweiligen Widerrufsfrist von einem Monat kann der Vertrag über Carrie Taschenfee widerrufen werden. Wenn diese Vereinbarung verletzt wird, ist Affinion International berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Affinion International GmbH, Millerntorplatz 1, Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 68138, Geschäftsführung: Michele Conforti, Martin Mazurek, Sven Sahlberg, Steve Upshaw, Steuernummer: 46 / 700 / Stand November 2010

3 Vertragsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Affinion International GmbH für Carrie Taschenfee Wichtiger Hinweis zu Carrie Taschenfee Carrie Taschenfee ist ein Produkt der Affinion International GmbH, Sitz: Millerntorplatz 1, Hamburg, Deutschland, Tel: +49 (0) , Eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 68138, Geschäftsführer: Michele Conforti, Martin Mazurek, Sven Sahlberg, Steve Upshaw, USt-ID: DE 74/854/ Carrie Taschenfee ist ein gebündeltes Produkt von Service- und Versicherungsleistungen, für das sich die Affinion International GmbH (Nachstehend Affinion oder wir ) und die jeweiligen Versicherer verantwortlich zeichnen. Den Antrag auf Mitgliedschaft bei Carrie Taschenfee bearbeitet Affinion nach Eingang der ausgefüllten Anmeldung. Sobald Affinion den Antrag angenommen hat und das Begrüßungsschreiben bzw. die Willkommens- zugesandt hat, beginnt das Vertragsverhältnis über die Leistungen von Carrie Taschenfee zunächst für eine Laufzeit von einem Jahr. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit durch Kündigung oder in anderer Weise wirksam beendet, so verlängert sich die Laufzeit des Vertrages automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Affinion wird das angegebene Girokonto oder die Kreditkarte des Mitglieds automatisch mit den sich aus dem Vertrag ergebenden Gebühren belasten. Mit Unterzeichnung des Antrags willigt das Mitglied ein, dass die Gebühr für den Vertrag dem angegebenen Girokonto oder der Kreditkarte belastet wird. Unabhängig vom unten erläuterten Widerrufsrecht kann der Vertrag über die Carrie Taschenfee-Mitgliedschaft jederzeit, entweder schriftlich (Affinion International GmbH, Postfach , Hamburg) oder telefonisch (0800 / , gebührenfreie Telefonnummer aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen) durch eine Mitteilung an Affinion unter Angabe Ihrer Carrie Taschenfee-Versicherungsnummer zum Ende eines Vertragsjahres kündigen. Die Mitgliedschaft und die Leistungen bleiben bis zum Ablauf des Zahlungszeitraums bestehen. Die Kündigung oder der Widerruf von Carrie Taschenfee umfasst stets alle damit verbundenen Einzelleistungen und Einzelverträge mit Kooperationspartnern. Eine gesonderte Kündigung einzelner Leistungsbestandteile von Carrie Taschenfee ist nicht möglich. Widerrufsrecht: Die Vertragserklärung kann innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß 7 Abs. 1 und 2 VVG, gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer gegebenenfalls bestehenden Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB und den 1 4 VVG-InfoV sowie nicht vor Übermittlung der in 8 Abs. 2 Nr. 1 VVG genannten Unterlagen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Affinion International GmbH Postfach Fax: 0180 / Hamburg info@carrie-taschenfee.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss uns insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für das Mitglied mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds vollständig erfüllt ist, bevor das Mitglied sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Carrie Taschenfee Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: November 2010) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Affinion gelten für Verträge über die Mitgliedschaft bei Carrie Taschenfee. Der Vertrag wird zwischen dem Carrie Taschenfee-Mitglied und Affinion geschlossen. Affinion erkennt abweichende vom Mitglied gestellte Bedingungen nicht an, es sei denn, Affinion hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Die Leistungen von Carrie Taschenfee umfassen folgende Elemente: Versicherung von Tasche, Brieftasche und Geldbörse Schutz für Schlösser und Schlüssel Zahlungskartenschutz einschließlich Notfallbargeld Bargeldversicherung im Ausland Dokumentenschutz In Abschnitt 1 sind die Allgemeinen Bedingungen geregelt, die Abschnitte 2 4 regeln die Bedingungen, die jeweils für die genannten spezifischen Leistungen der einzelnen Service- bzw. Versicherungselemente gelten. 1. Allgemeine Bedingungen a) Mitgliedschaftsvoraussetzungen und Änderungen der Vertragsumstände Carrie Taschenfee steht nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland zur Verfügung, die mindestens 18 Jahre alt sind. Falls Affinion oder einer der Versicherer Kenntnis davon erhalten, dass das Mitglied bei Beginn des Vertrages diese Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt hat oder nicht erfüllt, werden alle Zahlungen in Zusammenhang mit den Versicherungsleistungen zurückgehalten, und wir bzw. der betreffende Versicherer behalten uns das Recht vor, vom Mitglied die Rückzahlung aller derartigen Zahlungen zu verlangen und/oder gerichtlich gegen das Mitglied vorzugehen. Das Mitglied ist verpflichtet, uns zu informieren, wenn es umzieht und seinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hat. In diesem Fall wird der Carrie Taschenfee-Vertrag zwischen dem Mitglied und uns sowie der damit verbundene Versicherungsvertrag mit dem Anbieter der Versicherungsleistungen, der Teil des Carrie Taschenfee-Produktes ist, mit sofortiger Wirkung beendet. Im Voraus gezahlte Beiträge werden für die Zeit nach Vertragsbeendigung zurückerstattet. b) Leistungsübersicht Carrie Taschenfee umfasst die im Produktinformationsblatt beschriebenen Leistungen. Sie können alle Leistungen über die gebührenfreie, in Punkt c) genannte Telefonnummer abrufen. c) Leistungen beantragen Nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen können Sie einzelne Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung über die gebührenfreie Telefonnummer 0800 / beantragen. Zur Auftragsannahme im Service-Center muss sich das Mitglied durch Nennung seines/ihres Passwortes oder seiner/ihrer Versicherungsnummer legitimieren. Zur eigenen Sicherheit können Aufträge andernfalls nicht telefonisch übermittelt werden. Telefongespräche mit dem Service- Center können aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen können für die Bearbeitung der Aufträge und für die laufende Überprüfung der Servicequalität des Service-Centers verwendet werden. Das Mitglied wird vor Beginn der Aufzeichnung auf diese hingewiesen. Eine Aufzeichnung unterbleibt, wenn das Mitglied dieser widerspricht. d) Beiträge Die Mitgliedsbeiträge werden dem Mitglied jährlich im Voraus für ein Vertragsjahr in Rechnung gestellt. Wird der Vertrag zum Ablauf eines Vertragsjahres mit einer Frist von einem Monat durch das Mitglied oder durch Affinion wirksam gekündigt oder beendet, ist eine Rückzahlung der bereits für das laufende Vertragsjahr gezahlten Beiträge nicht möglich. Die Mitgliedschaft und die Leistungen bleiben bis zum Ablauf des Zahlungszeitraums bestehen. e) Vertragslaufzeit und Kündigung 1. Die Mitgliedschaft bei Carrie Taschenfee beginnt erst nach Erhalt des Begrüßungsschreibens bzw. der Willkommens- . Die Laufzeit des Vertrags über die Mitgliedschaft bei Carrie Taschenfee läuft zunächst für ein Jahr. Sofern der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor

4 Ablauf der Laufzeit beendet wurde, verlängert sich die Laufzeit jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. 2. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft bei Carrie Taschenfee jederzeit mit einmonatiger Frist zum Ende eines Vertragsjahres beenden, indem es dies Affinion unter Angabe der Carrie Taschenfee-Versicherungsnummer entweder schriftlich (Affinion International GmbH, Postfach , Hamburg) oder telefonisch unter der Telefonnummer 0800 / mitteilt. Bereits im Voraus gezahlte jährliche Beiträge werden nicht erstattet; die Mitgliedschaft und die Leistungen bleiben bis zum Ablauf des Zahlungszeitraums bestehen. Die Beendigung der Mitgliedschaft umfasst stets alle von Carrie Taschenfee umfassten Leistungen. Eine gesonderte Beendigung bloß einzelner Teilleistungen ist nicht möglich. 3. Affinion kann die Mitgliedschaft bei Carrie Taschenfee durch fristlose Kündigung beenden, wenn das Mitglied eine wesentliche Vertragsbedingung (beispielsweise die Mitgliedschaftsvoraussetzungen, siehe oben Ziffer 1 a) verletzt oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Affinion kann den Vertrag über die Mitgliedschaft bei Carrie Taschenfee im Übrigen unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat schriftlich kündigen. Im Falle einer solchen ordentlichen Kündigung durch Affinion erstattet Affinion dem Mitglied die gezahlten regelmäßigen Beiträge für den Zeitraum ab der Wirksamkeit der Kündigung. Die Kündigung der Mitgliedschaft bei Carrie Taschenfee hat grundsätzlich die gleichzeitige Beendigung aller Vertragsverhältnisse über die einzelnen Leistungen zur Folge. Eventuell in Abwicklung befindliche Einzelleistungen können noch erbracht werden. Das Mitglied ist außerdem verpflichtet, Affinion insoweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu befreien. f) Werbung und Marktforschung Wenn das Mitglied bei der Anmeldung eine entsprechende Einwilligung erteilt hat, nutzt Affinion die Eckdaten und freiwilligen Angaben zu Zwecken der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Werbeinformationen per Post und für weitere vom Mitglied bestellte Produkte von Affinion. Das Mitglied kann diese Einwilligung jederzeit gegenüber dem Service-Center widerrufen. Wurde die Einwilligung nicht erklärt oder wurde diese widerrufen, so findet eine Datennutzung nach vorstehendem Absatz nicht statt. Selbstverständlich kann das Mitglied alle Leistungen von Carrie Taschenfee weiter nutzen. Es erhält dann lediglich die zur Abwicklung der Leistungen notwendigen Informationen. g) Auftragsbearbeitung Carrie Taschenfee bearbeitet die vom Mitglied übertragenen Aufträge mit kaufmännischer Sorgfalt. Verzögert sich die Ausführung des Auftrages aufgrund von Problemen wie unvollständig ausgefüllten Anträgen, so wird das Mitglied hierüber unverzüglich telefonisch oder schriftlich informiert. In diesem Fall behält sich Carrie Taschenfee das Recht vor, eine Bestätigung für die Auftragsausführung einzuholen. h) Beschwerden Sollte das Mitglied mit dem Produkt Carrie Taschenfee nicht zufrieden sein, wendet es sich bitte direkt an das Service-Center unter Telefon 0800 / oder per Post an Carrie Taschen-, fee, Affinion International GmbH, Postfach , Hamburg, unter Angabe der Versicherungsnummer. Das Service-Center reagiert innerhalb von zwei Tagen auf Beschwerden und wird bemüht sein, das Problem innerhalb von 28 Arbeitstagen zu beheben. Wenn das Mitglied innerhalb dieser Zeit keine Rückmeldung von Carrie Taschenfee erhält, wird das Service-Center es im Vorfeld hierüber informieren und ihm mitteilen, wann mit einer Rückmeldung zu rechnen ist. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von einer solchen Beschwerde unberührt. Alternativ kann das Mitglied sich bei versicherungsbezogenen Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn, Telefon +49 (0) 228 / wenden, um eine Beschwerde einzureichen. Beschwerden über Versicherungsleistungen, die von Lloyd s Versicherern London angeboten werden, sind unter folgender Anschrift möglich: Lloyd s Versicherer London (Policyholder & Market Assistance) Lloyd s One Lime Street London EC3M 7HA Großbritannien Rechtsform: Vereinigung von Versicherern nach englischem Recht Sollte einer Beschwerde nicht abgeholfen werden, kann das Mitglied folgende Stelle kontaktieren: Lloyd's of London wird durch die englische Aufsichtsbehörde The Financial Services Authority (FSA) The North Colonnade Canary Wharf London E14 5HS Großbritannien beaufsichtigt. Sollte einer Beschwerde über Versicherungsleistungen, die von Lloyd s Versicherern London angeboten werden nicht abgeholfen werden, kann das Mitglied die vorgenannte FSA kontaktieren. Sollte das Mitglied mit den Versicherungsleistungen nicht zufrieden sein, die von der Inter Partner Assistance S. A, angeboten werden, wendet es sich bitte an: Inter Partner Assistance S. A. Direktion für Deutschland Bahnhofstraße Gräfelfing Deutschland Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von einer solchen Beschwerde unberührt. i) Sorgfaltspflichten Die Zahlungsansprüche von Affinion und ihrer Vertragsunternehmen dem Mitglied gegenüber werden der vom Mitglied genannten Kreditkarte oder dem vom Mitglied genannten Girokonto belastet. Entsprechend hat das Mitglied dafür Sorge zu tragen, dass dieses Konto die erforderliche Deckung aufweist. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Zahlungen muss das Mitglied etwaige Adressänderungen umgehend dem Service-Center mitteilen. j) Haftung der Affinion International GmbH Dieser Buchstabe j) gilt für alle Mitarbeiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Subunternehmer, Beauftragte und verbundene Unternehmen von Affinion. Affinion haftet für Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Mitgliedschaft bei Carrie Taschenfee nach den folgenden Bestimmungen: Affinion haftet unbegrenzt für Tod, Körper- und Gesundheitsschäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Affinion auf den typischen vorhersehbaren Schaden durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt. Affinion haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus Gründen entstehen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen, und die daraus resultieren, dass Leistungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden können aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Invasion, Feinseligkeiten, Aufruhr, Streik, inneren Unruhen, Bürgerkrieg, Revolution, Aufstand oder militärischer oder widerrechtlicher Machtergreifung. k) Regressforderungen Affinion und der Anbieter der in Carrie Taschenfee enthaltenen Versicherungsleistungen behalten sich im Falle eines Gesetzesverstoßes vor, im Namen des Mitglieds Regress für erbrachte Leistungen zu fordern und jeden Schadenersatzanspruch im Namen des Mitglieds zu unseren Gunsten und/oder zugunsten des jeweiligen Versicherers zu verfolgen. Affinion und der Anbieter der in Carrie Taschenfee enthaltenen Versicherungsleistungen können Schadenersatzansprüche nach unserem Ermessen auch gerichtlich durchsetzen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns und dem Versicherer alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und uns jegliche notwendige Unterstützung zu leisten. l) Abtretung Ansprüche aus den Carrie Taschenfee-Verträgen können weder abgetreten noch beliehen werden. m) Falsche Informationen Wenn das Mitglied oder eine in seinem Namen handelnde Person uns oder dem Anbieter der in Carrie Taschenfee enthaltenen Versicherungsleistungen unrichtige Informationen liefert, oder wenn das Mitglied oder eine in seinem Namen handelnde Personen Informationen nicht offen legt, die unsere Entscheidung oder die Entscheidung des betreffenden Versicherers, dem Mitglied den jeweiligen Versicherungsschutz anzubieten, oder unsere ordnungsgemäße Bewertung des Anspruches beeinflussen könnten, wird der jeweilige Versicherungsschutz gekündigt; bereits bezahlte Beiträge werden nicht erstattet. n) Änderung der Vertragsbedingungen Änderungen der Vertragsbedingungen, z. B. Änderungen der Versicherungsvereinbarungen, sowie einen Wechsel des Versicherers teilen wir demmitglied schriftlich mit. Wir teilen diese Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung mit. Bei derartigen Änderungen kann das Mitglied den betreffenden Vertrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt unserer schriftlichen Mitteilung kündigen. In diesem Fall erstatten wir die bereits gezahlten regelmäßigen Beiträge für den Zeitraum ab dem Wirksamwerden der Kündigung. Äußert sich das Mitglied innerhalb der Frist von sechs Wochen nicht, so wird die Änderung wirksam. Wir informieren das Mitglied bei einer solchen Änderungsmitteilung über den Beginn dieser Frist, die Bedeutung des Schweigens auf eine solche Mitteilung und über das Kündigungsrecht. Wir weisen das Mitglied in diesem Zusammenhang auch auf das vorstehend unter Buchstabe e) beschriebene allgemeine Kündigungsrecht hin. Weitere Informationen über die gegenwärtig angebotenen Leistungen erhält das Mitglied außerdem unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / o) Rechtswahl Der Vertrag über eine Carrie Taschenfees-Mitgliedschaft unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vom 11. April 1980 (d. h. das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf CISG). Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Verträgen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte. p) Persönliche Daten des Mitglieds Wir, d. h. Affinion, Niederlassung Deutschland, nehmen den Schutz der Daten unserer Kunden sowie die Vertraulichkeit der uns anvertrauten Informationen sehr ernst. Die folgenden Bestimmungen regeln, wie wir die Daten nutzen und verarbeiten. Das betrifft auch die Angaben, die das Mitglied bei der Registrierung für Carrie Taschenfee macht. Wir werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds untereinander sowie weltweit mit den Gesellschaften unserer Unternehmensgruppen (Affinion International GmbH) und mit folgenden Versicherern und deren Partner austauschen: INTER PARTNER ASSISTANCE S.A., Direktion für Deutschland: Bahnhofstraße 19, Gräfelfing, AXA Assistance Deutschland GmbH, Garmischer Straße 8 10, München, Lloyd s Versicherer London (Lloyd s of London), One Lime Street, London EC3M 7HA, Großbritannien. Die Weitergabe der Daten geschieht im Rahmen der Verwaltung der Mitglieds-Police, der Abrechnung und Einziehung von Prämien sowie der Abwicklung von Schadensfällen und Auszahlung von Leistungen. Wir behalten uns vor, die oben erwähnten Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu ergreifen. Dies gilt auch für die Verarbeitung der Mitglieds-Daten in den USA, bei der Affinion Data Services Inc., 40 Oakview Drive, Trumbull, Connecticut 06611, USA, und der Western Union, Firmenhauptsitz E. Belford Ave Englewood, CO USA, wo die Datenschutzregelungen weniger strikt sind als in der Europäischen Union. Für diesen Fall haben wir allerdings die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Daten in den USA und anderen Ländern im gleichen Umfang geschützt sind wie in der Europäischen Union. Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Es steht dem Mitglied frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Wir speichern die Mitglieds-Daten so lange, wie dies aus den oben genannten Gründen zweckmäßig bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf Anfrage erteilen wir dem Mitglied Auskunft über die konkreten Informationen, die wir über es gespeichert haben. Sofern das Mitglied der Meinung ist, dass die gespeicherten Informationen unzutreffend oder unvollständig sind, sollte es uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen: Affinion International GmbH, Postfach , Hamburg (unter Angabe der Carrie Taschenfee-Versicherungsnummer). Alle unrichtigen oder unvollständigen Angaben werden umgehend berichtigt. q) Verschiedenes Sollte eine Bestimmung über die Carrie Taschenfee-Mitgliedschaft nichtig oder nicht durchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Nach Vertragsschluss wird der Text des Carrie Taschenfee-Mitgliedsvertrages von Affinion nicht

5 für jedes einzelne Mitglied separat gespeichert. Der Abschluss des Carrie Taschenfee-Vertrages und die Kommunikation während der Vertragslaufzeit erfolgen in deutscher Sprache. Das Hauptgeschäftsfeld der Lloyd s Versicherer London (Lloyd s of London) ist die Erbringung von Versicherungen und von damit verbundenen Leistungen und Geschäften. Das Hauptgeschäftsfeld der Inter Partner Assistance S. A., Direktion für Deutschland, ist die Versicherung von Beistandsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Bedingungen für die Versicherung von Taschen, Brieftaschen und Geldbörsen und Zahlungskartenschutz a) Die Leistungen von Carrie Taschenfee Aus dieser Tabelle sind die Leistungen ersichtlich, die dem Mitglied im Versicherungsfall zur Verfügung stehen: Leistungen Zahlungskartenschutz Was wird erbracht? Das Mitglied kann alle deutschen Karten mit Zahlungsfunktion (Lastschriftkarten, Kreditkarten und Kundenkarten) registrieren. b) Vorschüsse Vorschüsse werden dem Mitglied nur ausgezahlt, wenn es die Zahlungsinformationen auf dem Antragsformular ausgefüllt hat. Carrie Taschenfee kann die Zahlung eines Vorschusses ablehnen, wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass das Mitglied den Vorschuss nicht zurückzahlen kann. Der Vorschuss wird sofort vom Girokonto des Mitglieds abgebucht oder der Kreditkarte belastet (soweit diese nicht gesperrt ist). c) Beantragung eines Vorschusses Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss das Mitglied die jeweils geltenden Bestimmungen und Verfahrensvorschriften des Western Union Money Transfer Service einhalten. Kopien der gültigen Bestimmungen stehen auf der Rückseite des Formulars Geld in Empfang nehmen, das das Mitglied ausfüllen muss, wenn es den Überweisungsbetrag abheben möchte. Es gilt zu beachten, dass Western Union und seine Vertreter sich das Recht vorbehalten, Geldüberweisungen nicht zu bearbeiten oder auszuzahlen, wenn sie der Ansicht sind, dass diese geltendes Recht oder die Mitgliedschafts- oder Verfahrensvorschriften von Western Union verletzen könnten. Was ist abgedeckt? Kosten für den Ersatz von Tasche, Brieftasche und Geldbörse des Mitglieds, welche durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist/sind. Nichtautorisierte und betrügerische Nutzung registrierter Karten, für die das Mitglied rechtlich verantwortlich ist. Wertvolle Dokumente, die bei einem Schadensfall verloren gehen oder gestohlen werden (z. B. Personalausweis oder Führerschein). Persönliche Geldbeträge, die bei einem Schadenfall während einer Reise außerhalb Deutschlands verloren gehen oder gestohlen und in Verbindung mit einer Kartensperre gemeldet werden. Die Grenzen Bis zu 200, EUR pro Mitgliedschaft innerhalb eines Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten. Bis zu einem Gesamtbetrag von: 1.500, EUR pro Schadenfall bzw. 150, EUR pro Karte für Verluste, die entstehen, bevor das Mitglied den Schadenfall an Carrie Taschenfee gemeldet hat. Bis zu einem Höchstbetrag von 150, EUR pro Schadensfall. Bis zu 200, EUR pro Schadenfall und als Gesamtbetrag für alle Schadenfälle in einem Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten. Was ist nicht abgedeckt? Ansprüche, für die die notwendigen Belegdokumente (z.b. Kaufquittung) nicht vorgelegt werden Verlust oder Diebstahl der Tasche, Brieftasche und Geldbörse, wenn dieser nicht gleichzeitig mit dem Schadensfall bei der Polizei gemeldet wird Taschen, die älter als 3 Jahre sind 25, EUR Selbstbehalt für jeden Schaden Erlittene Verluste, wenn der Schadensfall nicht innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung bei der Polizei und Carrie Taschenfee gemeldet wird Wenn das Mitglied eine registrierte Karte auf eine Weise nutzt, die die ausgebende Stelle nicht autorisiert hat Verlust aufgrund betrügerischer Nutzung durch das Mitglied, einschließlich Weitergabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) an andere Personen bzw. Aufbewahrung dieser Nummer auch in kodierter Form zusammen mit der registrierten Karte Persönliche Geldbeträge, die bei Meldung des Schadenfalles nicht gleichzeitig als verloren gemeldet werden. Das übliche Prozedere von Western Union ist, die Mitglieder über die Angaben zu informieren, die notwendig sind, um das Formular Geld in Empfang nehmen auszufüllen, sowie darüber, dass es notwendig ist, dass das Mitglied seine Identität hinreichend belegt. Normalerweise handelt es sich bei den notwendigen Informationen unter anderem um die unten aufgeführten Punkte. Desweiteren ist zu beachten, dass die unten stehenden Informationen nur eine Richtlinie darstellen, und dass das Mitglied sich nach den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden einschlägigen Voraussetzungen und Verfahren von Western Union erkundigen und diese erfüllen muss. Nach Maßgabe der gültigen Geschäftsbedingungen von Western Union muss das Mitglied folgendes bestätigen: Seinen vollständigen Namen und die gegenwärtige/ständige Anschrift innerhalb der gebietsmäßigen Grenzen; Den vollständigen Namen des Absenders der Geldüberweisung Affinion Int. Ltd ; Das Land, in dem die Überweisung getätigt wurde: Deutschland; Den ungefähren Betrag der Überweisung; Hinreichende Legitimationsdokumente, gemäß den Bestimmungen von Western Union. Western Union wird das Mitglied darüber informieren, welche Arten der Legitimation akzeptiert werden. Sollte es die Ausweisunterlagen verloren haben oder sollten diese gestohlen worden sein, wird unser Kundendienst das Mitglied beraten, wie es seinen Vorschuss abheben kann. d) Versicherungsfälle Aus dieser Tabelle sind die Leistungen ersichtlich, die erbracht werden, unabhängig davon, ob das Mitglied einen Schadensfall erlitten hat oder nicht. Leistung Zahlungskartenschutz Notfallbargeld im Fall von Bargeldbedarf in Verbindung mit der Kartensperre, wenn man sich nicht am Wohnort befindet Was ist abgedeckt? Das Mitglied kann alle registrierten verlorenen oder gestohlenen Kredit-, Lastschrift- oder Zahlungskarten melden und über das Service-Center sperren lassen. Das Service-Center unterstützt auch bei der Beantragung von Ersatzkarten sofern möglich. Bis zu 1.500, EUR pro Vorfall, begrenzt auf eine Anforderung pro Vorfall, jedoch maximal alle 14 Tage. Der Maximalwert für eine Bargeld-Vorschusszahlung beträgt 1.500, EUR. Was ist nicht abgedeckt? Schutz für Kundenkarten ohne Zahlungsfunktion. Schutz für Karten, die nicht von einem deutschen Unternehmen ausgegeben wurden. Recht auf einen Vorschuss, wenn die Bedingungen für einen Vorschuss nicht erfüllt sind. Siehe Vorschüsse. e) Versicherungsschutz durch Lloyd s Versicherer London Zum Schutz der Taschen und Zahlungskarten hat Affinion eine Versicherung mit Lloyd s Versicherer London (Lloyd s of London), One Lime Street, London, EC3M 7HA, Großbritannien abgeschlossen. Die folgenden Versicherungsbedingungen werden daher zum Bestandteil des Vertrages über eine Carrie Taschenfee-Mitgliedschaft zwischen dem Mitglied und Affinion. Soweit die folgenden Versicherungsbedingungen die Lloyd s Versicherer London von der Leistungspflicht freistellen, gilt das gleiche entsprechend für Affinion. f) Geschäftsbedingungen bestimmter Versicherungsträger von Lloyd s of London bzgl. der Versicherung für Taschen, Brieftaschen und Geldbörsen und des Zahlungskartenschutzes: aa) Versicherungsschutz Diese Tabelle zeigt den Versicherungsschutz auf, der einem Mitglied im Schadenfall (Verlust oder Diebstahl) erbracht wird: Örtliche Begrenzung für den Versicherungsschutz Der Versicherungschutz gilt in Deutschland, und bei Auslandsaufenthalten bis zu 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten. bb) Aktualität der Angaben und Änderungen der Anschrift Wenn das Mitglied das Bestätigungsschreiben der registrierten Karten erhält, sollte es prüfen, dass alle Angaben richtig und die registrierten Kartennummern gültig sind. Um sicherzustellen, dass es die vollen Leistungen, die dieses Produkt bietet, erhält, muss das Mitglied Carrie Taschenfee bei allen Änderungen, Ergänzungen oder Löschungen der registrierten Karten informieren, da nur registrierte Karten im Rahmen der Mitgliedschaft versichert sind. Das Mitglied muss Carrie Taschenfee über alle Änderungen seiner ständigen Anschrift informieren. Nur unter der neuen Adresse ist es durch diese Vereinbarung geschützt und hat Anspruch auf Erhalt der Leistungen. Wenn Affinion nicht in der Lage ist, die Identität des Mitglieds zu verifizieren, behält sich Carrie Taschenfee das Recht vor, weitere Belege für seine Identität zu verlangen oder seinen Antrag abzulehnen. Es gilt zu beachten, dass Affinion mindestens drei Wochen Anzeigefrist für geänderte Kundendaten vor Umtragung benötigt, und keine Haftung dafür übernimmt, wenn das kartenausgebende Unternehmen Mitteilungen nicht erhält oder auf diese nicht reagiert. cc) Ansprüche aufgrund von Missbrauch Weitere Schritte, die in Missbrauchsfällen unternommen werden sollen. Das Mitglied sollte: die vermuteten betrügerischen Buchungen auf dem Kontoauszug der registrierten Karte identifizieren. den Kontoauszug an die Betrugsabteilung der betreffenden ausgebenden Kartengesellschaft senden, mit der Bitte, die vermuteten betrügerischen Buchungen zu stornieren., sollte die Kartengesellschaft nicht in der Lage sein, die vermuteten betrügerischen Buchungen zu stornieren, einen Brief dieser Gesellschaft verlangen, die das Datum, die Uhrzeit und den Betrag der vermuteten betrügerischen Buchungen enthält sowie eine Erklärung, warum diese nicht storniert werden können. diesen Brief dem Polizeibericht beifügen, zusammen mit anderem verfügbaren Beweismaterial, und dies per Einschreiben an Carrie Taschenfee, Affinion International GmbH, Postfach , Hamburg senden. dd) Wechselkurse Wenn bei diesem Produkt ein Verlust in einer anderen Währung als dem Euro entsteht, wird dem Mitglied Ersatz zu dem Wechselkurs geleistet, der an dem Tag gilt, an dem der Anspruch an Carrie Taschenfee gemeldet wurde. ee) Was tun im Falle eines Anspruchs aufgrund des Taschen- und Zahlungskartenschutzes Wenn Sie feststellen, dass ein Gegenstand, der durch die Mitgliedschaft abgedeckt ist, verloren ging oder gestohlen wurde, setzen Sie sich unverzüglich mit der Carrie Taschenfee in Verbindung, auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Entdeckung: die Carrie Taschenfee, Postfach , Hamburg, Telefon 0800 / Sie müssen dies auch der Polizei innerhalb von 24 Stunden ab der Entdeckung des Verlustes melden und einen Polizeibericht an fordern, der den Verlust bestätigt. Angaben wie das polizeiliche Aktenzeichen sowie die Anschrift und Telefonnummer der Polizeistation sind nötig, um einen Anspruch anzumelden. Wenn Sie einen Versicherungsanspruch geltend machen, handelt die Carrie Taschenfee bei der Bearbeitung des Anspruches im Namen der Versicherer. In allen anderen Fällen handelt die Carrie Taschenfee in Ihrem Namen. Persönliche Geldbeträge, die verloren gehen oder gestohlen werden und Taschen, Geldbörse, Brieftasche und Aktenkoffer, die verloren gehen oder gestohlen werden, sollten zum gleichen Zeitpunkt gemeldet werden wie der Vorfall selbst. Ein Anspruchsformular wird Ihnen zugesandt und sollte innerhalb von 60 Tagen ab dem Vorfall zurückgesandt werden. Antragsformulare sind mit offiziellen Unterlagen einzureichen, die den vorhergehenden Besitz des verlorenen Betrages beweisen. Für Taschen, Brieftaschen und Geldbörsen muss das Mitglied folgendes beibringen:

6 den original Kaufbeleg eine Beschreibung der Gegenstände die Belege für die Ersatzgegenstände den Polizeibericht, der die Gegenstände beschreibt, die verloren sind oder gestohlen wurden. Das Mitglied muss Carrie Taschenfee alle ihm zugänglichen Informationen zur Verfügung stellen, wenn Carrie Taschenfee dies verlangt. ff) Leistungsausschlüsse In welchen Fällen Carrie Taschenfee keinen Versicherungsschutz bietet, ist nachstehend aufgeführt. 1. Die ersten 25, EUR jedes einzelnen Versicherungsfalles. 2. Diebstahl: a) aus Nutzfahrzeugen, Cabrios oder Soft-Top-Fahrzeugen; aus Kraftfahrzeugen, die leer stehen gelassen wurden, wenn der versicherte Gegenstand nicht in einem verschlossenen Handschuhfach, verschlossenen Kofferraum, einer eingebauten und verschlossenen Top-Box, eingebauten und verschlossenen Gepäcktaschen oder anderen verborgenen Innenfächern untergebracht wurde, und das Fahrzeug unter Aktivierung aller Sicherheitssysteme abgeschlossen wurde, und nur, wenn Gewalt und Zwang angewendet wurde, sowohl bei der Öffnung des Fahrzeuges als auch des Handschuhfaches oder des anderen versteckten Innenfaches. Eine Kopie des Berichtes des Reparateurs über diese Schäden am Fahrzeug muss mit einer Anspruchstellung im Rahmen dieses Vertrages eingereicht werden. b) wenn der versicherte Gegenstand unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort zurückgelassen wurde oder bei Diebstahl aus einem Gebäude oder anderen Grundstücken, wenn nicht: beim Zutritt oder Verlassen Gewalt angewendet wurde, die zu Schäden am Gebäude geführt hat oder die versicherten Gegenstände nicht sichtbar, bevorzugterweise in einem befestigten, verschlossenen Behälter, aufbewahrt wurden, und zum Zugang zu diesem Behälter Gewalt angewendet wurde; c) aus dem Einflussbereich des Mitglieds, wenn nicht: der Gegenstand am Körper des Mitglieds verborgen war oder physischer Zwang oder Gewalt gegen die Person angewandt oder angedroht wurde. 3. Verlust, wenn die Umstände des Verlustes nicht klar identifiziert werden können. 4. Kosten, die entstehen, weil der versicherte Gegenstand nicht verwendet werden kann oder andere Kosten, die über die Reparatur oder Ersatzkosten des versicherten Gegenstandes hinausgehen. 5. Kosten, die von der Gewährleistungspflicht des Herstellers abgedeckt sind. 6. Kosten, bei denen der benannte Gegenstand zum Zeitpunkt der Registrierung älter als 36 Monate ist. 7. Alle Kosten, die nicht Ersatzkosten des versicherten Gegenstandes sind. 8. Schäden an Zubehör irgendwelcher Art, sowie deren Diebstahl oder Verlust. Unbeaufsichtigt bedeutet: nicht in Sichtweite und nicht jederzeit in Reichweite des Mitglieds. 3. Allgemeine Bestimmungen für alle Versicherungen, die von Lloyd s Versicherern London angeboten werden a) Deckungsausschluss Die Versicherungen decken folgende Fälle nicht ab: 1. Haftpflicht, die direkt oder indirekt verursacht, mitverursacht oder hervorgerufen wird von: a) ionisierenden Strahlen oder radioaktiver Verschmutzung durch Nukleartreibstoff oder Nuklearabfall aus der Verbrennung von Nukleartreibstoff. b) die radioaktiven, giftigen, explosiven oder anderen gefährlichen Eigenschaften eines explosiven nuklearen Bauteils oder einer nuklearen Komponente davon. 2. Verlust oder Schäden oder Haftpflicht, die direkt oder indirekt verursacht werden durch Krieg, Terror, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, Feindseligkeiten (unabhängig davon ob ein Krieg erklärt wird oder nicht), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufruhr, militärische oder widerrechtliche Machtergreifung, Beschlagnahme, Verstaatlichung, Requirierung, Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum durch eine oder auf Befehl einer Regierung oder einer öffentlichen oder regionalen Behörde. 3. Schäden, die direkt verursacht werden durch Druckwellen von Flugzeugen und anderen Fluggeräten, die mit Schallgeschwindigkeit oder Überschallgeschwindigkeit fliegen. 4. Schäden, die durch elektromagnetische Strahlung von außen verursacht werden, oder dieser zugerechnet werden, unter anderem elektromagnetischer Strahlung durch Sonnenwind. Klausel zur Individualhaftung (Versicherung) Die Verpflichtungen der unterzeichnenden Versicherer im Rahmen von Versicherungsverträgen, welche von diesen gezeichnet werden, fallen unter die Individualhaftung und nicht unter die Solidarhaftung und sind ausschließlich auf den Haftungsumfang ihrer individuellen Zeichnungen beschränkt. Die zeichnenden Versicherer tragen keine Verantwortung für Zeichnungen irgendeines anderen mitzeichnenden Versicherers, der aus irgendwelchen Gründen seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt. b) Versicherer Die Versicherungsdeckung wird zu 100 % von Lloyd s of London durch die Mitglieder des Syndikates 5820 gewährt, welches von der Jubilee Managing Agency Limited gemanagt wird. Die Jubilee Managing Agency Limited wird in Großbritannien von der Financial Services Authority autorisiert und reguliert. LLOYD S VERSICHERER LONDON (LLOYD S OF LONDON) SITZ: ONE LIME STREET LONDON EC3M 7HA GROSSBRITANNIEN RECHTSFORM: VEREINIGUNG VON VERSICHERERN NACH ENGLISCHEM RECHT ( the association of underwriters known as Lloyd s ) 4. Bedingungen für die Versicherung von Schlössern und Schlüsseln Für die Versicherung von Schlössern und Schlüsseln hat Affinion eine Gruppenversicherung mit INTER PARTNER ASSISTANCE S. A., Direktion für Deutschland: Bahnhofstraße 19, Gräfelfing, Deutschland (im Folgenden: Versicherer) abgeschlossen, die die Mitglieder von Carrie Taschenfee absichert. Die folgenden Versicherungsbedingungen werden daher zum Bestandteil des Vertrages über eine Carrie Taschenfee-Mitgliedschaft zwischen den Mitgliedern und Affinion. Soweit die folgenden Versicherungsbedingungen die INTER PARTNER ASSISTANCE S.A. von der Leistungspflicht freistellen, gilt das gleiche entsprechend für Affinion. Der Anspruch auf die unten genannten Leistungen setzt voraus, dass das Mitglied sich mit dem Service-Center in Verbindung setzt und die weitere Hilfe mit Carrie Taschenfee abstimmt. Versicherungsfälle sind daher unverzüglich an die 24h-Notfall-Hotline von Carrie Taschenfee unter Verwendung der genannten Nummer zu melden. Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance- und Versicherungsleistungen der Versicherung von Schlössern und Schlüsseln ist die AXA Assistance Deutschland GmbH Garmischer Strasse 8 10 D München Der Versicherer erklärt, dass er sich in jeder Form die gegenüber AXA Assistance gegebenen Erklärungen zurechnen lässt. a) Anspruchsberechtigte Person und versicherter Hausstand Versicherungsschutz besteht für den Hausstand des Versicherungsnehmers, einschließlich Home- Office, am Ort seines ständigen Wohnsitzes in Deutschland, sowie für die Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einem gemeinsamen Haushalt leben und dort gemeldet sind. Der Hauptwohnsitz ist der in Deutschland beim zuständigen Einwohnermeldeamt registrierte Ort, gemäß 12 Melderechtsrahmengesetz (Mietwohnung, Eigentumswohnung, gemietetes Haus oder Eigenheim, das vom Versicherungsnehmer genutzt wird ohne Einliegerwohnung). b) Umfang der Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der Kosten für Notfall-Reparaturen, einschließlich Kleinteilen sowie Fahrtkosten des beauftragten Servicepartners für maximal drei Ansprüche pro Versicherungsjahr bis zu je maximal 200, EUR. Wir beauftragen den benötigten Mechaniker im Namen der begünstigten Person und übernehmen die Kosten direkt, ohne Vorauszahlung an die begünstigte Person, soweit diese Leistungen den Höchstbetrag von 200, EUR nicht über steigen. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Bedingungen für einen Leistungsanspruch gemäß obigem Abschnitt bezüglich des Versicherungsumfanges erfüllt sind, und der Anspruch auch tatsächlich durch eine begünstigte Person über die 24h-Notfall-Hotline geltend gemacht wird. ba) Haustürschlüssel Notfall-Schlüsseldienst Wenn Sie den versicherten Hauptwohnsitz nicht betreten können, weil die Schlüssel fehlen oder verloren wurden oder das Schloss beschädigt ist, organisieren wir die Öffnung der Tür zu der Unterkunft durch ein Fachunternehmen (Schlüsseldienst), und übernehmen die anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für ein neues Schloss, bis zu einem Maximalbetrag von 200, EUR pro Versicherungsfall. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25, EUR pro Versicherungsfall. c) Risikoausschlussklausel Der Versicherer zahlt keine Entschädigung für Schäden, unabhängig von eventuellen Mitursachen, die eintreten aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Begünstigten; Krieg und kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufständen oder Unruhen; Atomkraft, Strahlung oder radioaktiven Substanzen; Mängel, die bereits bestanden, als die Versicherung in Kraft trat, und die dem Begünstigten bekannt sein mussten; elektrischen und elektronischen Geräten und Stromzählern Schäden außerhalb des versicherten Hausstandes und Schäden, bei denen der Begünstigte nicht der Träger des Risikos ist, sind von dieser Versicherung nicht gedeckt. d) Pflichten Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist die begünstigte Person verpflichtet den Vorfall umgehend, innerhalb von 24 Stunden an den Versicherer zu melden, sobald er von diesem Kenntnis erlangt, unter Verwendung der angegebenen Notfall-Telefonnummer; den eintretenden Schaden soweit wie möglich zu vermeiden und zu begrenzen; Anweisungen des Versicherers einzuholen, um den Schaden zu vermeiden und zu begrenzen möglicherweise, wenn die Umstände dies zulassen, auch mündlich oder per Telefon; die Anweisungen des Versicherers zur Vermeidung und Begrenzung des Schadens zu befolgen, soweit dies zumutbar ist; sollten mehrere beteiligte Versicherer unterschiedliche Anweisungen geben, so hat der Versicherungsnehmer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu handeln; strafbare Beschädigung von Eigentum sofort der Polizei zu melden; dem Versicherer alle von diesem verlangten Originaldokumente vorzulegen, deren Vorlage von ihm angemessenerweise erwartet werden kann; sollten Dritte Anspruch auf Entschädigung aus diesem Vertrag durch den Versicherer haben, so müssen auch diese die hier genannten Pflichten erfüllen soweit dies unter tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. e) Folgen einer Pflichtverletzung Sollte eine dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt werden, so wird der Versicherer von der Leistungspflicht frei. Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung ist der Versicherer berechtigt, den Deckungsbetrag zu reduzieren, im Verhältnis der Schwere des Verschuldens des Begünstigten (der Begünstigte trägt die Beweislast dafür, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag), abgesehen von Fällen, in denen der Pflichtverstoß keinen Einfluss auf die Bewertung des Versicherungsfalles oder den Umfang der zu leistenden Entschädigung hatte. f) Freistellung von der Entschädigungspflicht aus besonderen Gründen Der Versicherer wird von der Entschädigungspflicht frei, wenn die begünstigte Person den Versicherer hinsichtlich Tatsachen, die für den Anspruchsgrund oder die Anspruchshöhe relevant sind, in betrügerischer Weise täuscht oder zu täuschen versucht. Wird die Täuschung oder die versuchte Täuschung durch eine rechtskräftige Sanktion gegen den die begünstigte Person wegen Betruges oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die oben genannten Bedingungen als bewiesen. h) Haftungsausschluss Der Versicherer haftet weder für die Qualität der von den Dienstleistern erbrachten Leistungen, noch für Verzögerungen oder Behinderungen bei der Erbringung dieser Leistungen gemäß dem Abschnitt über den Versicherungsumfang. Außerdem kann der Versicherer nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die die Dienstleister verursachen. Der Versicherer schaltet sich nur deswegen ein, um den Begünstigten bei der Organisation eines Dienstleisters zu unterstützen. Der Vertrag wird zwischen Dienstleister und der begünstigten Person geschlossen. i) Abtretung Der Anspruch auf Versicherungsleistungen kann vor der endgültigen Abschätzung dieser Leistungen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Versicherers abgetreten oder beliehen werden. j) Haftung Dritter Diese Versicherung gilt subsidiär; ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Notfall-Reparaturen besteht nicht, wenn die begünstigte Person Entschädigung aus einer gleichlaufenden anderen eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nach dieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten. Bezüglich dieser Versicherungsverträge wird die unter diesem Vertrag abgeschlossene Versicherung als die speziellere betrachtet. Sollte der andere Versicherer jedoch seine Ersatzpflicht schriftlich bestreiten, so wird im Rahmen dieser Versicherung eine Vorauszahlung geleistet. Die Bestimmungen über den Rechteübergang bleiben unberührt. k) Mitteilungen und Willenserklärungen Alle Mitteilungen und Willenserklärungen gelten als vom Versicherer empfangen, wenn Affinion oder INTER PARTNER ASSISTANCE S.A bzw. AXA Assistance Deutschland GmbH diese erhalten hat. l) Geltendes Recht, Gerichtsstand Für die Versicherung von Schlössern und Schlüsseln gilt deutsches Recht. m) Versicherer Der Versicherer der Versicherung von Schlössern und Schlüsseln ist INTER PARTNER ASSISTANCE S. A., Direktion für Deutschland: Bahnhofstraße 19, Gräfelfing, Deutschland (Eingetragen in Gräfelfing, Handelsregisternummer: HRB98866; Steuernummer: 143/108/90562, Hauptbevollmächtigter: Markus Lichtinghagen)

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