Nutzungsvereinbarung
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- Hildegard Schulz
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Nutzungsvereinbarung zwischen Reitsportgemeinschaft Saarburg 79 e.v. Königstraße Saarburg -Vermieter- und dem Vereinsmitglied Herr /Frau Straße PLZ, Ort Telefon Geburtsdatum -Mieter- wird folgende Vereinbarung getroffen:
2 1 Nutzungszweck / Nutzungsdauer Der Vermieter gestattet dem Mieter die Nutzung der Räumlichkeiten im Reitstadion Kammerforst, Königstraße 26, Saarburg zur Durchführung einer mit ca. Beginn: Ende: Personen innerhalb des folgenden Zeitraumes: (Datum/Uhrzeit) (Datum/Uhrzeit) Es handelt sich um eine private Veranstaltung ohne kommerziellen Hintergrund und Nutzen! 2 Nutzungsgegenstand Der Mieter ist berechtigt, folgende Räumlichkeiten zu nutzen: Vereinsheim (inkl. Thekenbereich, Tische und Stühle) Küche (inkl. eletr. Geräte und Inventar) Toiletten Vorplatz am Vereinsheim Parkplätze an der Stirnseite des Springplatzes Folgende Bereiche dürfen nicht betreten/genutzt werden: Springplatz/Dressurplatz/Abreiteplätze Richterturm Geräteunterstände und dortiges Material
3 3 Nutzungsentgelt / Kaution Die Höhe des Nutzungsentgeltes beträgt 150,00 Euro (incl. 30,- Euro für Endreinigung durch Reinigungskraft) bei einer Regelanmietung von 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr des Folgetages. Eine Ausweitung der Mietzeit ist nach Absprache möglich und wird mit 10,00 Euro pro Stunde berechnet. Pro Anmietung wird eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Diese wird erstattet, sobald seitens des Vermieters festgestellt wurde, dass die Räumlichkeiten, Geländeflächen und das Inventar im einwandfreien, besenreinem (WC geputzt) Zustand hinterlassen wurden (s. Abnahmeprotokoll). Bezahlung Der Mieter zahlt den Betrag in Höhe von EUR bis spätestens auf das Konto Nr , BLZ , Volksbank Hochwald-Saarburg eg. 4 Kostenerstattung Die Kosten für sonstige Beschädigungen an Baulichkeiten, Ausstattungen oder Mobiliar trägt der Mieter in vollem Umfang. Der Vermieter behält sich die Einbehaltung der Kaution vor. 5 Schlüsselübergabe Für den o.g. Zeitraum werden dem Mieter folgende Schlüssel überlassen: a) Schlüssel Vereinsheim Die übergebenen Schlüssel sind Eigentum des Vermieters. Ein Verlust ist sofort mitzuteilen. Die Vervielfältigung ist strengstens untersagt. Verloren gegangene Schlüssel werden kostenpflichtig (30 Euro) neu erstellt. Der Vermieter hält sich vor, die Türschlossanlage kostenpflichtig auszutauschen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
4 6 Haftungsausschluss / Versicherungsschutz Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden des Mieters und der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen. Ein Versicherungsschutz seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden besteht nicht. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift das Vorhandensein einer anwendbaren Haftpflichtversicherung. Haftpflichtversicherung vorhanden: ja / nein 7 Sonstige Bestimmungen Der Mieter verpflichtet sich zur Anerkennung und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sowie der geltenden Hausordnung des Vermieters insbesondere zur Beachtung der erforderlichen Rechtsvorschriften zur Durchführung von Veranstaltungen. Es ist verboten auf dem Gelände ein offenes Feuer zu zünden. Ebenso ist die Nutzung des Kamines nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Der Mieter gewährleistet während der Veranstaltung die Anwesenheit und Aufsicht von mind. einer Person, die das 25. Lebensjahr vollendet hat: Nachname, Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Schlüsselübergabe am: um: Uhr. Saarburg, RSG Saarburg 79 e.v. Mieter
5 Abnahmeprotokoll Vereinsheim sauber (besenrein) Möbel gesäubert und am Ursprungsort aufgestellt Telefon /Audio / technische Einrichtungen Feuerlöscher Vorplatz sauber Toiletten sauber Kücheninventar abgewaschen und vollzählig im Schrank Sicht- und Funktionsprüfung Fenster und Türen Erste-Hilfe-Kasten vollständig Sonstiges Inventar Müllentsorgung Kaution erstattet (nach Rückmeldung Reinigungskraft) OK nicht OK Andere Mängel / Bemerkungen Schlüsselübergabe am: um: Empfänger: Saarburg, RSG Saarburg Mieter
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