Beteiligungsmöglichkeiten bei der Bundesfachplanung für zentrale Stromtrassen

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1 Beteiligungsmöglichkeiten bei der Bundesfachplanung für zentrale Stromtrassen Andrea Abu Salah, Abteilung Netzausbau Treffen des Forums Netzintegration Erneuerbare Energien , Berlin

2 Gesamtablauf der Netzentwicklungsplanung Szenarien Netzentwicklungsplan Bundesbedarfsplan Trassenkorridore Konkrete Trassen Bedarfsermittlung Wahrscheinl. Entwicklung? Welche Maßnahmen? Welche Maßnahmen? In welchen Korridoren? Welcher Verlauf? Planfeststellungsverfahren Bundesbedarfsplan Bundesfachplanung/ Raumordnung Jährlich Jährlich mind. 3jährig auf Antrag auf Antrag EnWG 12 NABEG

3 Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung Szenarien Netzentwicklungsplan und Umweltprüfung Bundesbedarfsplan Trassenkorridore Konkrete Trassen Bedarfsermittlung

4 Ablauf Bundesfachplanung Antrag nach 6 NABEG vollständig Unterlagen nach 8 NABEG vollständig Entscheidung nach 12NABEG max. 2 Monate (nach 7 NABEG) max. 6 Monate (nach 12 NABEG) Vorbereitung Antragstellung Antragskonferenz und Festlegung Untersuchungsrahmen Erstellung der notwendigen Unterlagen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung und Bewertung Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung

5 Beteiligungsmöglichkeiten Bundesfachplanung Antrag nach 6 NABEG vollständig Unterlagen nach 8 NABEG vollständig Entscheidung nach 12NABEG max. 2 Monate (nach 7 NABEG) max. 6 Monate (nach 12 NABEG) Vorbereitung Antragstellung Antragskonferenz und Festlegung Untersuchungsrahmen Erstellung der notwendigen Unterlagen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung und Bewertung Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch träger - u.a. Länderplattform, Regionalkonferenzen, Stakeholdergespräche, Bürgerveranstaltungen

6 Beteiligungsmöglichkeiten Bundesfachplanung Antrag nach 6 NABEG vollständig Unterlagen nach 8 NABEG vollständig Entscheidung nach 12NABEG max. 2 Monate (nach 7 NABEG) max. 6 Monate (nach 12 NABEG) Vorbereitung Antragstellung Antragskonferenz und Festlegung Untersuchungsrahmen Erstellung der notwendigen Unterlagen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung und Bewertung Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung Durchführung einer Antragskonferenz nach 7 NABEG durch BNetzA: Erörterung von Gegenstand und Umfang des Umweltberichts und der Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Zielen der Raumordnung der betroffenen Länder -Ladung träger, betroffene Träger öffentlicher Belange, sowie Vereinigungen, mittels Zusendung des Antrags -Unterrichtung der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Bundesnetzagentur, im Amtsblatt und über örtliche Tageszeitungen -Die Antragskonferenz ist öffentlich -Einbringen von Ländervorschlägen, Alternativen

7 Beteiligungsmöglichkeiten Bundesfachplanung Antrag nach 6 NABEG vollständig Unterlagen nach 8 NABEG vollständig Entscheidung nach 12NABEG max. 2 Monate (nach 7 NABEG) max. 6 Monate (nach 12 NABEG) Vorbereitung Antragstellung Antragskonferenz und Festlegung Untersuchungsrahmen Erstellung der notwendigen Unterlagen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung und Bewertung Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung Informelle Beteiligungsmöglichkeiten auf Initiative träger, beispielsweise: -Planungs-/ Trassierungsworkshops -Runde Tische -Bürgerveranstaltungen -Bürgersprechstunden -Projektbüro, mobiles Büro Informationsangebote der BNetzA und träger: - Projektinternetseite, Projektflyer, Bürgerservice, Hotline

8 Beteiligungsmöglichkeiten Bundesfachplanung Antrag nach 6 NABEG vollständig Unterlagen nach 8 NABEG vollständig Entscheidung nach 12NABEG max. 2 Monate (nach 7 NABEG) max. 6 Monate (nach 12 NABEG) Vorbereitung Antragstellung Antragskonferenz und Festlegung Untersuchungsrahmen Erstellung der notwendigen Unterlagen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung und Bewertung Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung Veröffentlichung und Auslegung der vollständigen Unterlagen nach 9 NABEG durch BNetzA: -Auslegung ist auf der Internetseite und im Amtsblatt der BNetzA und den örtlichen Tageszeitungen, spätestens eine Woche vor Beginn der Auslegung bekannt zu machen. -Auslage der Unterlagen für die Dauer von einem Monat am Sitz der BNetzA und in den Außenstellen der BNetzA, ggfs. bei weiteren geeigneten Stellen -Jede Person, einschließlich Vereinigung, kann sich innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei einer Auslegungsstelle äußern. -Frist für Stellungnahmen von Behörden: mindestens ein Monat, maximal 3 Monate

9 Beteiligungsmöglichkeiten Bundesfachplanung Antrag nach 6 NABEG vollständig Unterlagen nach 8 NABEG vollständig Entscheidung nach 12NABEG max. 2 Monate (nach 7 NABEG) max. 6 Monate (nach 12 NABEG) Vorbereitung Antragstellung Antragskonferenz und Festlegung Untersuchungsrahmen Erstellung der notwendigen Unterlagen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung und Bewertung Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung Erörterungstermin nach 10 NABEG: Die Bundesnetzagentur erörtert mündlich die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem träger und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben. Termin ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen ( 73 Abs. 6 VwVfG)

10 Beteiligungsmöglichkeiten Bundesfachplanung Antrag nach 6 NABEG vollständig Unterlagen nach 8 NABEG vollständig Entscheidung nach 12NABEG max. 2 Monate (nach 7 NABEG) max. 6 Monate (nach 12 NABEG) Vorbereitung Antragstellung Antragskonferenz und Festlegung Untersuchungsrahmen Erstellung der notwendigen Unterlagen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung und Bewertung Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung nach 13 NABEG: -Die Entscheidung über den Abschluss der Bundesfachplanung ist den Beteiligten schriftlich oder elektronisch zu übermitteln. -Die Entscheidung ist an den Auslegungsorten sechs Wochen zur Einsicht auszulegen und auf der Internetseite der BNetzA zu veröffentlichen. -Auslegung und Veröffentlichung wird mindestens 1 Woche vorher in örtlichen Tageszeitungen, im Amtsblatt der BNetzA und auf ihrer Internetseite bekannt gemacht. -Jedes betroffene Bundesland kann innerhalb eines Monats nach Übermittlung der Entscheidung Einwendungen erheben.

11 Ziele der Beteiligung Transparenz über das Verfahren Durchgängige Informationen Ernsthafte Dialogbereitschaft Frühzeitige Präsenz in den betroffenen Regionen Optimale Trassenkorridore durch Einbindung aller Beteiligten Nachvollziehbare Entscheidungen

12 Informationen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bürgerservice kostenlose Hotline oder info@netzausbau.de Publikationen

13 Website Online Relations Website

14 Twitter Online Relations Twitter

15 YouTube Online Relations YouTube

16 Regionale Veranstaltungen Informationsveranstaltungen Umweltdialog April Wissenschaftsdialog Juni Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden Juli Informationstage im Oktober Oldenburg Düsseldorf Würzburg Lübeck Magdeburg Kassel

17 Fragen? 17

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