WILLKOMMEN IN GRAZ! INHALT. Regionalbüro Graz
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- Willi Schmitz
- vor 8 Jahren
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1 Regionalbüro Graz WILLKOMMEN IN GRAZ! Diese Broschüre soll Ihnen helfen, sich besser am Studienort Graz zurechtzufinden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das OeAD-Regionalbüro Graz. INHALT 1. OeAD ALL-INCLUSIVE-STIPENDIUM ALLGEMEINES ZUR STIPENDIENAUSZAHLUNG MELDEPFLICHT EINREISE- UND AUFENTHALTSTITEL OeAD - UNTERKUNFT PRIVATE UNTERKUNFT KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG STUDIENINFORMATION ZULASSUNG UND MELDUNG DER FORTSETZUNG DES STUDIUMS DEUTSCHKURSE COMPUTERBENÜTZUNG AN DER UNIVERSITÄT REFERENTINNEN FÜR DAS AUSLÄNDERSTUDIUM BIBLIOTHEKEN ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL ERMÄßIGUNGEN FÜR STUDIERENDE ALLGEMEINE INFORMATIONEN WICHTIGE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN... 15
2 1. OeAD Österreichische Austauschdienst - GmbH ZENTRALE BÜROS Geschäftsleitung Alser Straße 4/1/3/8, 1090 Wien Tel: /28101 Fax: / office@oead.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr Zentrum für Internationale Kooperation und Mobilität (ICM) Alser Straße 4/1/14/1, 1090 Wien Tel: /28188 Fax: / icm@oead.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr: Uhr REGIONALE BÜROS OeAD-Regionalbüro Graz Steyrergasse 5, 8010 Graz Tel: Fax: graz@oead.at Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: Uhr OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH Steyrergasse 5, 8010 Graz Tel: Fax: housing.graz@oead.at Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: Uhr 1
3 2. ALL-INCLUSIVE-STIPENDIUM Sie erhalten ein All-inclusive-Stipendium. Aus diesem Stipendium müssen Sie alle anfallenden Kosten (Miete, Kranken- und Unfallversicherung, Deutschkurse etc.) selbst bezahlen. Mieten (und Verwaltungskosten) für vom OeAD zur Verfügung gestellte Wohnungen werden monatlich vom Stipendium abgezogen. Bei einigen vom OeAD vermittelten Studentenheimen muss die Miete jedoch direkt an die Heimverwaltung bezahlt werden. In diesem Fall werden nur die Verwaltungskosten vom monatlichen Stipendium abgezogen. Auch die Prämien für eine vom OeAD abgeschlossene Kranken- und Unfallversicherung werden automatisch vom monatlichen Stipendium abgezogen. 3. ALLGEMEINES ZUR STIPENDIENAUSZAHLUNG Die erste Stipendienrate wird nach Ihrer Ankunft in Graz vom OeAD-Regionalbüro Graz mittels Scheck an Sie ausbezahlt. (Sollten Sie nach dem 16. des ersten Stipendienmonats angereist sein, so erhalten Sie für diesen Monat nur die halbe Stipendienrate). Die laufenden Stipendienraten werden auf Ihr österreichisches Konto überwiesen und langen dort zwischen dem 01. und dem 10. des jeweiligen Monats ein. Es ist daher notwendig, an einer österreichischen Bank ein Konto zu eröffnen: Bitte teilen Sie dem OeAD-Regionalbüro Graz Ihre Kontonummer mit, sobald sie diese von Ihrer Bank erhalten haben. Da die Anwesenheit am Studienort Voraussetzung zur Überweisung des Stipendiums ist, müssen Sie jeweils zwischen dem 10. und dem 25. des Vormonats persönlich das OeAD-Regionalbüro Graz besuchen, um die Auszahlung des Stipendiums für das Folgemonat zu erwirken! Die letzte Stipendienrate wird ab dem 16. des letzten Monats gegen Vorlage Ihres Stipendienberichtes (vom wissenschaftlichen Betreuer unterschrieben) an Sie mittels Scheck ausbezahlt. (Sollten Sie vor dem 16. des letzten Monats abreisen, so erhalten Sie nur die halbe Stipendienrate gegen Vorlage des Stipendienberichtes). 2
4 4. MELDEPFLICHT Gesetzlich besteht für alle Personen, die in Österreich leben, die Pflicht, sich nach der Einreise in Österreich bzw. nach einem Wohnungswechsel bei der zuständigen Meldebehörde zu registrieren. Folgende Fristen gelten: Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen nach Unterkunftnahme Abmeldung: 3 Tage vor bis 3 Tage nach Unterkunftsaufgabe Änderung des Namens oder der Staatsbürgerschaft: innerhalb eines Monats Die zuständige Meldebehörde für die Anmeldung in Graz ist die Zentrale Meldebehörde: Zentrale Meldebehörde/Amtshaus Schmiedgasse Graz Tel: Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch: Uhr Dienstag und Donnerstag Uhr Freitag: Uhr Zur Anmeldung benötigen Sie ihren Reisepass und einen ausgefüllten Meldezettel. (Aus dem Reisepass müssen folgende Identitätsdaten ersichtlich sein: Familien- und Vornamen, frühere Familiennamen (Familienname vor der 1. Eheschließung), Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls akademischer Grad. Den Meldezettel erhalten Sie, sofern Sie in einer OeAD-Wohnung untergebracht sind, in der OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH, ansonsten in der zuständigen Meldebehörde und im Internet: Der Meldezettel muss sowohl vom/von der Unterkunftsgeber/in als auch vom/von der Meldepflichtigen unterschrieben sein. Nach Vorlage des Reisepasses und des Meldezettels erhalten Sie von der Zentralen Meldebehörde eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR). Für die Abmeldung füllen Sie den Meldezettel im Kasten Abmeldung aus und legen diesen gemeinsam mit Ihrem Reisepass an der Zentralen Meldebehörde vor. Bei Änderungen legen Sie den Reisepass, den alten und den neuen Meldezettel bei der Zentralen Meldebehörde vor. Bitte geben Sie diese Änderungen auch dem OeAD-Regionalbüro Graz bekannt! 3
5 5. EINREISE- UND AUFENTHALTSTITEL Allgemeines Alle ausländischen Staatsangehörigen, die in Österreich studieren oder forschen, benötigen zum Aufenthalt in Österreich ein gültiges Reisedokument sowie gegebenenfalls einen zusätzlichen Einreise- bzw. Aufenthaltstitel. (Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisedokument für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist.) Stipendiat/innen aus Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz genießen Sichtvermerksfreiheit und benötigen zum Aufenthalt in Österreich nur ein gültiges Reisedokument (Personalausweis genügt - das Reisedokument ist während des Aufenthalts zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in Österreich immer mitzuführen) Bei Aufenthalten in Österreich von länger als 3 Monaten müssen sich Stipendiat/innen binnen 4 Monaten nach der Einreise zusätzlich bei der zuständigen Fremdenbehörde (Steiermärkischen Landesregierung) anmelden und erhalten eine Anmeldebescheinigung. (Kosten derzeit: 15,00 Euro). Für diese Anmeldung benötigen sie folgende Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass Nachweis der ausreichenden Krankenversicherung Bestätigung über das Stipendium bei Studierenden: Zulassungsnachweis der Hochschule Stipendiat/innen aus allen anderen Staaten benötigen neben dem gültigen Reisedokument je nach Aufenthaltsdauer 1) bis maximal 6 Monate Aufenthalt in Österreich ein Aufenthaltsvisum D (Dieses Visum ist in Ihrem Reisedokument angebracht und ist nicht verlängerbar!) 2) über 6 Monate Aufenthalt in Österreich eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit oder Forscher. Nach der Einreise mit dem Aufenthaltsvisum D müssen Sie die endgültige Aufenthaltsbewilligung (Identitätskarte mit Lichtbild, die EUR 110,- kostet, individuell können zusätzlich Gebühren anfallen) in Österreich bei der Steiermärkischen Landesregierung binnen 6 Monaten nach der Verständigung, jedenfalls aber in der Gültigkeitsdauer des Visums, abholen. Die Aufenthaltsbewilligung wird im Regelfall für die Dauer des Stipendiums, jedoch höchstens für jeweils ein Jahr erteilt. Sollten Sie (zulässigerweise) sichtvermerksfrei nach Österreich eingereist sein und länger als 6 Monate in Österreich bleiben, müssen Sie unverzüglich eine Aufenthaltsbewilligung bei der Steiermärkischen Landesregierung beantragen. 4
6 Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Falls die Laufzeit Ihres Stipendiums über die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung hinausläuft, haben Sie vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung bei der zuständigen Steiermärkischen Landesregierung um Verlängerung anzusuchen: EU-Passbild ( 35mm breit x 45 mm hoch; Reisedokument Meldezettel Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag, Benützungsvereinbarung) Nachweis einer in Österreich gültigen und aufrechten Krankenversicherung Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes (Visa sämtlicher Arten - Visum A, B, C, D oder D+C - können in Österreich nicht verlängert werden!) Hinweis: Das Aufenthaltsvisum D berechtigt zur Durchreise durch andere Schengenstaaten, um nach Österreich zu gelangen. Es berechtigt jedoch nicht zum darüber hinausgehenden Aufenthalt in anderen Schengenstaaten und auch nicht zur Durchreise durch andere Schengenstaaten, um ins Heimatland zurückzukehren. In diesen Fällen sind zusätzliche Visa erforderlich! Nachweis der Aufenthaltsberechtigung Das Reisedokument bzw. die Aufenthaltsbewilligung (Identitätskarte) ist während des Aufenthalts in Österreich zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung immer mitzuführen (empfohlen!) oder so bereit zu halten, dass es entweder innerhalb des Sprengels der Fremdenbehörde erster Instanz des Aufenthalts verwahrt wird (d.h. z.b. innerhalb der Stadt, wo Sie sich gerade aufhalten), oder innerhalb höchstens einer Stunde geholt werden kann. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit einer Geldstrafe bis zu EUR 218,- geahndet werden. Tipp: Fertigen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses samt Visum/Aufenthaltsbewilligung an und heben Sie diese Kopie in Ihrer Unterkunft auf. Falls Sie den Reisepass verlieren, ist diese Kopie sehr hilfreich, um einen neuen Reisepass und ein neues Visum/eine neue Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. 5
7 6. OeAD - UNTERKUNFT Allgemeine Informationen: OeAD-Wohnraumverwaltungs GmbH Steyrergasse 5, 8010 Graz Tel: Fax: housing.graz@oead.at Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: Uhr Kaution: Die Kaution beträgt für Stipendiaten 250,-- und muss nach Ankunft mittels Erlagschein bezahlt werden. Mietdauer: Der Beginn des Mietverhältnisses richtet sich nach dem Reservierungsdatum. Eine Kündigung ist möglich, jedoch beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Preise: Je nach Lage und Ausstattung des Zimmers bewegen sich die Preise zwischen 250,-- und 315,--. Miete: Die Miete wird direkt vom Stipendium abgezogen. 7. PRIVATE UNTERKUNFT Bitte legen Sie Ihre Meldebestätigung dem OeAD-Regionalbüro Graz vor, und geben Sie jede Adressänderung dem OeAD-Regionalbüro Graz bekannt! 6
8 8. KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG Sie sind verpflichtet, für eine gültige Kranken- und Unfallversicherung während Ihres Studienaufenthaltes in Österreich zu sorgen. Nachstehend finden Sie mögliche Versicherungsmodelle. In jedem Fall haben Sie die von Ihnen gewählte Versicherung dem OeAD-Regionalbüro Graz nachzuweisen: SELBSTVERSICHERUNG aus dem Heimatland Europäische Krankenversicherungskarte für Staatsangehörige von EU/EWR-Ländern und der Schweiz, provisorische Ersatzbescheinigung, Versicherungspolizzen diverser Versicherungsgesellschaften etc. Für folgende Staaten gibt es Versicherungsabkommen mit Österreich: Belgien, Bosnien u. Herzegowina, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern. STUDENTENVERSICHERUNG durch die Steiermärkischen-Gebietskrankenkasse Ordentliche Studierende haben die Möglichkeit, bei der Steiermärkischen-Gebietskrankenkasse eine studentische Selbstversicherung abzuschließen: Steiermärkischen-Gebietskrankenkasse Josef-Pongratz-Platz 1, 8011 Graz Tel: service@stgkk.at Dazu sind folgende Unterlagen nötig: Anmeldeformular (in der Steiermärkischen-Gebietskrankenkasse erhältlich) Studienbestätigung (in der Studienabteilung ihrer Universität erhältlich) Studienblatt (in der Studienabteilung ihrer Universität erhältlich) Meldebestätigung Stipendienzuerkennung (im OeAD-Regionalbüro Graz erhältlich) Der Versicherungsschutz beginnt einen Tag nach der Antragstellung. Behandlungskosten für Krankheiten, welche vor Beginn der Versicherung aufgetreten sind, werden nicht abgedeckt. Der Versicherungsfall der Mutterschaft gilt mit dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung als eingetreten, d.h. erfolgt die Anmeldung zur Selbstversicherung erst nach diesem Termin, werden die Kosten für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und die Entbindung nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Prämie beträgt derzeit 23,84 pro Monat. Bitte bezahlen Sie den monatlichen Beitrag rechtzeitig und regelmäßig, da sonst der Versicherungsschutz erlischt, und Sie für alle Arzt- und Spitalskosten selbst aufkommen müssen. Ein neuer Antrag auf Selbstversicherung kann erst wieder nach Ablauf von sechs Monaten gestellt werden. Für diese Zeit 7
9 müsste der OeAD für Sie eine private Versicherung auf Ihre Kosten abschließen! Ehepartner und Kinder können mitversichert werden. Nach Abschluss der studentischen Selbstversicherung wird Ihnen automatisch und kostenlos die e- card (Chip-Karte, die als Krankenversicherungskarte in Österreich, allen EU/EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz gilt) per Post zugesandt. Die e-card muss bei einem Arztbesuch vorgelegt werden. Sollten Sie Familienmitglieder mitversichert haben, erhält jedes Familienmitglied eine eigene e-card. Einen Monat vor Ende des Studienaufenthaltes in Österreich muss die Versicherung gekündigt werden. Die Abmeldung hat mittels Abmeldungsformular der Steiermärkischen-Gebietskrankenkasse zu erfolgen. UNIQA Versicherung durch den OeAD StipendiatInnen, die keine gültige Kranken- und Unfallversicherung besitzen, werden vom OeAD- Regionalbüro Graz bei der UNIQA Versicherung kranken- und unfallversichert. Die monatliche Versicherungsprämie in der Höhe von derzeit 50,58 wird vom Stipendium abgezogen und vom OeAD direkt an die UNIQA Versicherung bezahlt. Arztrechnungen (genaue Angaben zu: Patient/in, Diagnose, Behandlung, Arzthonorar, Medikation, etc.) sowie Apothekenrechnungen müssen von Ihnen zuerst selbst bezahlt danach dem OeAD- Regionalbüro Graz zur Refundierung vorgelegt werden. Die Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte verrechnen die Krankenhäuser direkt mit der UNIQA-Versicherung, wobei nur die Kosten der Allgemeinen Gebührenklasse ersetzt werden. Die UNIQA Versicherung gilt in Österreich und in der Europäischen Union (jedoch nicht im Heimatland); für alle anderen Länder ist eine Reiseversicherung abzuschließen. Nähere Informationen über die Versicherungsleistungen und Leistungsbeschränkungen der UNIQA Versicherung erteilt das OeAD-Regionalbüro Graz. Bitte beachten Sie, dass Schwangerschaften, welche bereits zum Zeitpunkt der Versicherungsanmeldung vorliegen, nicht gedeckt werden. Im Notfall: Ärztenotdienst Tel: 141 Rettung Tel: 144 Apothekenbereitschaftsdienst: Tel: 1550 Ärzte Apotheken 8
10 9. STUDIENINFORMATION Uni-Wegweiser: Studium an der Universität Graz und Leben in Graz: ZULASSUNG UND MELDUNG DER FORTSETZUNG DES STUDIUMS Die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums sind in der Studienabteilung Ihrer Universität vorzunehmen: Öffnungszeiten Karl-Franzens-Universität: Montag bis Freitag: 9 12 Uhr studienabteilung@uni-graz.at Als StipendiatIn sind Sie vom Studienbeitrag befreit, und haben daher nur den ÖH-Beitrag in der Höhe von derzeit 16,86 / Semester zu bezahlen. Die ÖH ( Österreichische Hochschülerschaft - ) ist die öffentlich-rechtliche Vertretung aller StudentInnen und HochschülerInnen in Österreich. Jede/r in- und ausländische Student/in wird durch die Bezahlung des ÖH-Beitrages Mitglied der ÖH. An diese Organisation können Sie sich mit Studienproblemen jeder Art wenden (z.b. Ausländerreferat). 9
11 11. DEUTSCHKURSE StipendiatInnen des OeAD können Deutschkurse - je nach Sipendienleistung durch OeAD- Finanzierung oder auf eigene Kosten - besuchen. Über die Bedingungen, Termine und Kosten informieren die Veranstalter selbst: Vorstudienlehrgang der Grazer Universität Neubaugasse 10, 8010 Graz Tel: office@vgu.at Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 12 Uhr Dienstag bis Donnerstag: Uhr Inlingua Graz: Rechbauerstraße 46, 8010 Graz Tel: graz@inlingua-lcc.at Urania: Burggasse 4/I, 8010 Graz Tel: Fax: urania@urania.at Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9 13 Uhr und Uhr Freitag: 9 12 Uhr 12. COMPUTERBENÜTZUNG AN DER UNIVERSITÄT Bitte erkundigen Sie sich an Ihrem Universitätsinstitut bzw. in Ihrem Studentenheim nach der Möglichkeit, einen Computerzugang zu erhalten. Internet Cafés Internet Café GesmbH Graz Hans-Sachs-Gasse 10/I, 8010 Graz Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 8 24 Uhr Sonntag: 9 21 Uhr Internet-and-more Augasse 2, 8010 Graz Tel: Waveride Lendkai 9, 8020 Graz Tel:
12 13. REFERENTINNEN FÜR DAS AUSLÄNDERSTUDIUM Die ReferentInnen für das Ausländerstudium sind ProfessorInnen, DozentInnen und AssistentInnen, die ausländische StudentInnen in spezifischen universitären Angelegenheiten beraten: Universität Graz Karl-Franzens-Universität Graz Büro für Internationale Beziehung Universitätsplatz 3, 8010 Graz Tel: international@uni-graz.at Technische Universität Graz Internationale Beziehung & Mobilitätsprogramme Mandellstraße 11/2, 8010 Graz Tel: international@tugraz.at Medizinische Universität Graz Abteilung Internationale Beziehung Mozartgasse 12/2, 8010 Graz Tel: international.office@meduni-graz.at Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Internationales Leonhardstraße 15, 8010 Graz Tel: BIBLIOTHEKEN Stadtbibliotheken (7 Zweigstellen) - Hauptbibliothek Zanklhof Belgiergasse/Feuerbachgasse, 8020 Graz Tel: stadtbibliothek.zanklhof@stadt.graz.at Universiätsbibliothek Graz Universitätsplatz 3, 8010 Graz Tel: ubgraz@uni-graz.at Website: Universitätsbibliothek der Technischen Universität Graz Technikerstraße 4, 8010 Graz Tel: service.bibliothek@tugraz.at Website: 11
13 15. ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL Bus und Straßenbahn: In Graz sind Bus- und Straßenbahnhaltestellen durch gelbe Tafeln mit einem grünen H (Haltestelle) gekennzeichnet. Strecken- und Fahrpläne sind darunter angebracht. Streckenfahrpläne sind auch beim Fahrer/bei der Fahrerin erhältlich. Das Zentrum des öffentlichen Verkehrs in Graz bildet der Jakominiplatz, den alle Straßenbahnen und die meisten Busse überqueren. Die Fahrkarte kosten 1,90,-- (gültig für eine Stunde) und sind in der Straßenbahn oder im Bus erhältlich. Sie können innerhalb dieser Stunde in jede Richtung so oft dies nötig ist, umsteigen. Jede Fahrkarte muss bei Antritt der Fahrt direkt in der Straßenbahn oder im Bus beim Fahrschein- Entwerter abgestempelt werden. Wenn Sie in der Straßenbahn oder im Bus ohne Fahrschein angetroffen werden, müssen Sie eine Strafe und den Fahrpreis bezahlen. Nährere Informationen: ERMÄßIGUNGEN FÜR STUDIERENDE Grundsätzlich brauchen Studierende für Ermäßigungen (Ausstellungen, Kino, etc.) ihren Studentenausweis. Grazer Schauspielhaus: Bei Vorlage des Studentenausweises -10% Oper: Beim Vorverkauf von Opernkarten zahlt man den ½ Preis Oper: Eine ½ Stunde vor Vorstellungsbeginn gibt es Restkarten um 8,-- 12
14 17. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Informationen über Graz: Informationen über Österreich: Informationen für AusländerInnen: Informationen für ForscherInnen: Gesetzliche Feiertage in Österreich: Jänner: Neujahrstag 06. Jänner: Heilige Drei Könige 13. April: Ostermontag 01. Mai: Staatsfeiertag 21. Mai: Christi Himmelfahrt 01. Juni: Pfingstmontag 11. Juni: Fronleichnam 15. August: Maria Himmelfahrt 26. Oktober: Nationalfeiertag 01. November: Allerheiligen 08. Dezember: Maria Empfängnis 25. Dezember: Christtag 26. Dezember: Stephanitag Jänner: Neujahrstag 06. Jänner: Heilige Drei Könige 05. April: Ostermontag 01. Mai: Staatsfeiertag 13. Mai: Christi Himmelfahrt 24. Mai: Pfingstmontag 03. Juni: Fronleichnam 15. August: Maria Himmelfahrt 26. Oktober: Nationalfeiertag 01. November: Allerheiligen 08. Dezember: Maria Empfängnis 25. Dezember: Christtag 26. Dezember: Stephanitag Reisen: Die Österreichische Bundesbahnen ( ) haben ein gut ausgebautes Verkehrsnetz, mit dem man fast alle Teile Österreichs gut erreichen kann. Fahrpläne mit den Abfahrts- und Ankunftszeiten erhalten Sie am Informationsschalter am Bahnhof. Wenn Sie unter 26 Jahre alt sind, können Sie die Vorteilscard<26 kaufen, mit der Sie in ganz Österreich zum halben Preis mit den ÖBB fahren können. 13
15 Postämter: Die Postämter in Graz sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 12 Uhr und von Uhr für die Aufgaben von Briefen, Paketen, Telegrammen und Faxe geöffnet. Samstags und sonntags sind sie geschlossen und an den Wochenenden wird auch keine Post ausgetragen. Banken: Bank Austria-Creditanstalt, Raiffeisenbank Sparkassen Volksbank Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: Uhr und Uhr Allgemeine Geschäftsöffnungszeiten: Die Herrengasse ist eine bekannte Einkaufsstraße in Graz. Weiters gibt es mehrere Shopping Center, die alle mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. CITYPARK: Lazarettgürtel Graz SHOPPING CENTER WEST und IKEA: Weblingergürtel 25, 8054 Graz Mit der Straßenbahnlinie 5 bis zum Nahverkehrsknoten Puntigam. Umsteigen in den Buslinie 64 Richtung Wetzelsdorf, bis zur Station Center West bzw. Ikea. SHOPPING CENTER SEIERSBERG: Shopping City Seiersberg 1 9, 8055 Seiersberg Nehmen Sie die Buslinie 32 vom Jakominiplatz nach Seiersberg. Die Buslinie 78 bringt Sie dann direkt zur Shoppingcity Seiersberg. Oder nehmen Sie die Straßenbahnlinie 5 bis zur Endstation Puntigam. Auch von dort führt die Buslinie 78 direkt zur Shoppingcity Seiersberg. MURPARK: Sternäckerweg 21, 8041 Graz Mit der Straßenbahnlinie 4 gelangen Sie direkt zum Murpark-Liebenau. HOFER und LIDL sind billige Lebensmittelgeschäfte. DM (Drogeriemarkt), SCHLECKER oder BIPA verkaufen Toilettartikel und Kosmetika. LIBRO und PAGRO Filialen sind spezialisiert auf Büromaterial und Bücher. Die größten Bauernmärkte befinden sich am Kaiser-Josef-Platz und am Lendplatz. Öffnungszeiten: Die meisten Geschäfte sind von Montag bis Freitag von 9 18 Uhr geöffnet und am Samstag von 9 17 Uhr. Sonntags haben fast alle Geschäfte geschlossen. Wenn Sie außerhalb der Öffnungszeiten einkaufen möchten, können Sie dies an Tankstellen oder auch beim Spar am Hauptbahnhof (täglich geöffnet von 6 21 Uhr) Mensen: MENSA + CAFE INTERMEZZOAN DER UNIVERSITäT GRAZ Sonnenfelsplatz 1, 8010 Graz Tel: 0316/ Sport: Universitäts-Sportinstitut Universitätsplatz 3, Tiefparterre, 8010 Graz Tel: usigraz@uni-graz.at Website: 14
16 18. WICHTIGE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN Feuerwehr Tel: 122 Polizei Tel: 133 Rettung Tel: 144 Ärztenotdienst Tel: 141 Apothekenbereitschaftsdienst Tel: 1550 Arztsuche im amtlichen Telefonbuch unter Ärzte Krankenhäuser: Landeskrankenhaus-Univ. Klinikum Graz Augenbrugger Platz 1, 8036 Graz Tel: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Gra Marschallgasse12, 8020 Graz Tel: Krankenhaus der Elisabethinen GmbH Elisabethinergasse 14, 8020 Graz Tel: Universitäten und Hochschule: Karl-Franzens-Universität Graz Universitätsplatz 3, 8010 Graz Tel: Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Leonhardstraße 15, 8010 Graz Tel: Technische Unversität Graz Rechbauerstraße 12, 8010 Graz Tel: Medizinische Universität Graz (Hauptstandort) Auenbruggerplatz 2/4, 8036 Graz Tel: Fachhochschule Joanneum Alte Poststraße149, 8020 Graz Tel:
17 Botschaften und Konsulate Unter finden Sie Informationen zu Österreichischen Vertretungen im Ausland sowie ausländischen Vertretungen in Österreich. Psychologische Studenteneratungsstelle Psychologische Studentenberatungsstelle Graz Dreihackengasse Graz Tel: Fax: psych.ber@uni-graz.at Homepage: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 16 Uhr 16
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