Spamming, Cookies, Logfiles, Location Based Services im TKG 2003
|
|
- Maria Fuhrmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 , Cookies, Logfiles, Location Based Services im TKG 2003 Wirtschaftsuniversität Wien, 18. November 2003, Salzburg Europarecht Datenschutzrichtllinie für elektronische Kommunikation RL 2002/58/EG
2 Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Kommunikationsdienst Betreiber Anbieter Kommunikationsgeheimnis, Datenschutz Kommunikationsgeheimnis Stammdaten Verkehrsdaten Standortdaten Inhaltsdaten Ermittlung und Verarbeitung nur, soweit für den Dienst erforderlich
3 Richtlinie (Art 13) opt in / opt out Direktwerbung vorherige Einwilligung Ausnahme: Zusammenhang mit Verkauf und Dienstleistung Natürliche Personen / Juristische Personen 107 TKG 2003 Telefax / Telefon vorherige Einwilligung / SMS Verbraucher Direktwerbung mehr als 50 Empfänger vorherige Einwilligung
4 107 TKG / SMS Verbraucher Ausnahme: -Adresse bei Verkauf oder Dienstleistung ähnliche Produkte Ablehnungsmöglichkeit 107 TKG / SMS Unternehmer ohne vorherige Einwilligung Ablehnungsmöglichkeit Unterscheidbarkeit? richtlinienwidrig
5 107 TKG 2003 Allgemeines Verbot: verschleierte Identität keine Adresse zur Ablehnung Sanktionen Realität des Ausland, Drittstaaten, USA Cookies Richtlinie (Art 5 Abs 3) Informationspflicht Verweigerungsrecht Ausnahmen Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht erwünschter Dienst der Informationsgesellschaft kein Personenbezug
6 Cookies 96 Abs 3 TKG 2003 Informationspflicht des Anbieters richtlinienwidrig Ausnahmen Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht erwünschter Dienst der Informationsgesellschaft kein Personenbezug Logfiles Richtlinie (Art 6) Verkehrsdaten Betreiber eines öff. Kommunikationsdienstes Zulässigkeit der Verarbeitung Gebührenabrechnung und Bezahlung von Zusammenschaltungen Frist: rechtliche Anfechtbarkeit
7 Logfiles 99 TKG 2003 Verkehrsdaten ( 92 Abs 3 Z 4 TKG 2003) Betreiber eines öff. Kommunikationsdienstes Zulässigkeit der Verarbeitung Gebührenabrechnung und Bezahlung von Zusammenschaltungen Frist: rechtliche Anfechtbarkeit Vermarktung und Dienste mit Zusatznutzen Einwilligung / Mitteilungsplicht Location Based Services Richtlinie (Art 9) Standortdaten Dienste mit Zusatznutzen Anonymisierung oder Einwilligung Mitteilungspflicht Untersagung der Einwilligung
8 Location Based Services 102 TKG 2003 Standortdaten ( 92 Abs 3 Z 6 TKG 2003) Zulässigkeit der Verarbeitung Anonymisierung oder Einwilligung kostenlose Untersagung für jede Übertragung Beschränkung auf das erforderliche Maß durch Personen im Auftrag des Betreibers oder des Dienstes mit Zusatznutzen Ausnahme: Notrufdienste
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrMake IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?
Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015
Mehrecommerce und Datenschutz
ecommerce und Datenschutz Wie Sie mit Kundendaten in Webshops umgehen sollten 20.11.2014, München - Best in ecommerce Day Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann Telefon: 089 1891 7360 Internet:
MehrMünchner Juristische Beiträge Band 56. Georgios Dionysopoulos
Münchner Juristische Beiträge Band 56 Georgios Dionysopoulos Werbung mittels elektronischer Post, Cookies und Location Based Services: Der neue Rechtsrahmen Eine komparative Betrachtung der elektronischen
MehrE-COMMERCE: AUSKUNFTSPFLICHTEN VON INTERNET SERVICE PROVIDERS. RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ www.schwarz.legis.at
E-COMMERCE: AUSKUNFTSPFLICHTEN VON INTERNET SERVICE PROVIDERS Internationales Rechtsinformatik Symposion (IRIS), Universität Wien 16.-18. Februar 2006 RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ www.schwarz.legis.at
MehrHinweisblatt. zum Versand von E-Mail-Werbung
Bei der Versendung von bzw. E-Mail-Newslettern an Ihre Kunden müssten Sie folgendes beachten: 1. Versendung mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung a) Die Einwilligung des Adressaten für ist erforderlich,
MehrInternationaler Datenschutz / Europäischer Datenschutz - Schutzgefälle. IT-Anwaltskonferenz 4.0 31.3.2001, Berlin RA Thomas Zerdick, LL.M.
Internationaler Datenschutz / Europäischer Datenschutz - Schutzgefälle IT-Anwaltskonferenz 4.0 31.3.2001, Berlin RA Thomas Zerdick, LL.M. info@ra-zerdick.com www.ra-zerdick.com Überblick Einführung Datenschutz
MehrE-Mails und E-Mail-Marketing rechtskonform gestalten
E-Mails und E-Mail-Marketing rechtskonform gestalten Dr. Ulf Rademacher, Rechtsanwalt und Notar Schmidt, von der Osten & Huber Haumannplatz 28, 45130 Essen Fon: 0201 72 00 20 Fax: 0201 72 00 234 www.soh.de
MehrEmail -Marketing und das neue Telekommunikationsgesetz Dr. Reinhard Crepaz
Email -Marketing und das neue Telekommunikationsgesetz Dr. Reinhard Crepaz Leiter des Fernmeldebüros für Tirol und Vorarlberg / Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Neue Werbemedien
MehrDatenschutz und De-Mail
Datenschutz und De-Mail Sven Hermerschmidt beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr. 30 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 99 77 99 115 Fax: +49 (0) 228 99 10 77 99
Mehr321 Geringfügige Beschäftigung, Dienstgeberabgabe und Finanzverfassung Stefan Leo Frank
321 360 www.manz.at ÖJZ [Österreichische Juristen-Zeitung] Leitsatzkartei Nr 92 103 Beiträge 321 Geringfügige Beschäftigung, Dienstgeberabgabe und Finanzverfassung Stefan Leo Frank 336 Spamming, Cookies,
MehrStellungnahme elektronisch übermittelt (begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at)
35/SN-269/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 ARGE DATEN DB RECHT110840 / STELL / Unser Zeichen: stellungnahme-tkg-2003.doc An die Parlamentsdirektion Begutachtungsverfahren
MehrNeue Entwicklungen bei der Cookie-Richtlinie der EU
Neue Entwicklungen bei der Cookie-Richtlinie der EU RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus, Datenschutzbeauftragter DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Überblick Cookies Session- Cookies Cookies unterstützen
MehrIhr Unternehmensauftritt in Print und Web
Goldenstein & Partner Ihr Unternehmensauftritt in Print und Web Wie dieser gelingt und was es juristisch zu beachten gibt Vortrag von Frau Dr. Ina Susann Haarhoff, Rechtsanwältin der Kanzlei Goldenstein
Mehremetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin
emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge
MehrIHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft. Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht
IHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht beim Umgang mit Gesundheitsdaten Dr. Christina Blanken Rechtsanwältin Fachanwältin für
MehrE-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen
E-Commerce Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen Definition e-commerce = Online-Shopping oder Verkauf über das Internet wesentliche Elemente von Electronic Commerce sind
MehrDatenschutz - Aktuell. Datenschutz muss in der Öffentlichkeit mehr Gewicht erhalten. Datenschutz durch Technik. Wirtschaft kein Hilfssheriff
Datenschutz muss in der Öffentlichkeit mehr Gewicht erhalten Datenschutz durch Technik Wirtschaft kein Hilfssheriff Attraktivität des Datenschutzes erhöhen (Überzeugungsarbeit, Gemeinschaftswerk) EG-Datenschutzrichtlinie
MehrLocation Based Services und Local Commerce - Technisches Können und rechtliches Dürfen
Location Based Services und Local Commerce - Technisches Können und rechtliches Dürfen IT-Sicherheitstag NRW 03.12.2014 / Stadthalle Hagen RA Andreas Göbel Fachanwalt für IT-Recht Fachanwalt für Arbeitsrecht
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrWebinar: Newsletter und E-Mail Marketing the basics
Webinar: Newsletter und E-Mail Marketing the basics RA Adrian Süess, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch 1 Überblick Worum geht s. Was ist Werbung/Marketing per E-Mail. Voraussetzungen
MehrGewinnspiel-Bedingungen
Gewinnspiel-Bedingungen Veranstalter des Gewinnspiels (http://www.agrar.basf.de/agroportal/de/de/news/anmeldung_regionalberatung/anmeldung.ht ml) ist BASF SE, Agrarzentrum, Postfach 120, 67114 Limburgerhof,
MehrREFERENTEN: Dr. Dennis Voigt, Markus Faust MELCHERS, FRANKFURT AM MAIN Business-Frühstück Keine Website ohne Datenschutz
REFERENTEN: Dr. Dennis Voigt, Markus Faust MELCHERS, FRANKFURT AM MAIN Business-Frühstück Keine Website ohne Datenschutz BIEG Hessen / IHK Offenbach am Main 06. Februar 2014 Gliederung Datenschutzerklärung
MehrDirektmarketing und Datenschutz
Direktmarketing und Datenschutz Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist zu beachten? Berlin, 12.06.2012 2 Rechtsgrundlagen Welche Verteiler dürfen erstellt und genutzt werden? Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
MehrArnd Böken, Rechtsanwalt und Notar 27. Februar 2013. Leitlinien für den Datenschutz bei Big-Data-Projekten
Arnd Böken, Rechtsanwalt und Notar 27. Februar 2013 Leitlinien für den Datenschutz bei Big-Data-Projekten Gesamtüberblick Werbung, Marketing, Marktforschung Fraud Detection Datenverarbeitung für Forschungszwecke
MehrRECHTSINFORMATIK SYMPOSION 2007 SALZBURG, ÖSTERREICH
INTERNATIONALES RECHTSINFORMATIK SYMPOSION 2007 SALZBURG, ÖSTERREICH AGENTEN UND TECHNISCHE DIENSTLEISTER IM BANKWESENRECHT www.bma-law.com Agenten (1): eingeführt im Rahmen des Finanztransfergeschäftes
MehrRechtssicherheit in der Benutzung von Archiven
Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WELCHE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN GELTEN BEI WERBETEXTEN? 3 2. IST VERGLEICHENDE
MehrProfiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung
Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung 3. Münchner Datenschutztag, 16.10.2014 Dr. Falk Böhm DSB Kabel Deutschland München, 16.10.2014 Profiling im Lichte des Verordnungsentw urfs C1 Öffentlich
MehrIT-LawCamp 2010 BIRD & BIRD, Frankfurt 20. März 2010. IT-Sicherheit und Datenschutz eine Beziehung mit Spannungen
AK WLAN IT-LawCamp 2010 BIRD & BIRD, Frankfurt 20. März 2010 IT-Sicherheit und Datenschutz eine Beziehung mit Spannungen RA Ivo Ivanov Justiziar des eco e.v. 1 Übersicht Ausgangssituation Datenschutzrechtlicher
MehrDie Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?
Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich
MehrDatenschutz im Unternehmen
Datenschutz im Unternehmen lästige Pflicht oder Chance zur Profilierung? Prof. Dr. Jürgen Taeger Carl von Ossietzky Universität Oldenburg InfoTreff Googlebar und rechtssicher 6. Mai 2013 I. Datenschutz
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit
IT-Sicherheitstagung Diakonie 26. Januar 2009 Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. jur. Alexander Koch Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie D a t e n s
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
MehrUNERBETENE KOMMUNIKATION IM DETAIL
UNERBETENE KOMMUNIKATION IM DETAIL Was versteht man unter unerbetener Kommunikation? Anrufe, Telefaxe und elektronische Post (zb E-Mails, SMS) als Massensendung oder zu Werbezwecken bedürfen der vorherigen,
Mehr2. E-Commerce Stammtisch Dresden
2. Welche Konsequenzen hat das für Shop-Betreiber? Rechtsanwältin Alexandra Rogner FRIEN Rechtsanwälte Kontakt: rogner@frien-rechtsanwaelte.de 0351-31 77 66 0 Loschwitzer Str. 15 A 01309 Dresden E-Commerce
MehrCloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015
CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrDatenschutz im Unternehmen
Datenschutz im Unternehmen Mag. iur. Birke Schönknecht MBL-HSG Rechtsanwaltsanwärterin Über mich Abschluß Juridicum Universität Salzburg Master of European and International Business Law, Hochschule St.
MehrDatenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen
bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen Falk Zscheile 20. März 2014 1 / 23 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 3 4 5 2 / 23 Gliederung 1 Einleitung 2 3 4 5 3 / 23 Bedeutung von
MehrKommunikationsdaten Spielberechtigungsliste. Speicherpfad/Dokument: 140617_DFBnet_Kommunikationsdaten_Spielberechtigungsliste_Freigabemitteilung_4.
Freigabemitteilung System: DFBnet Version: R4.96 Kommunikationsdaten Spielberechtigungsliste Speicherpfad/Dokument: 140617_DFBnet_Kommunikationsdaten_Spielberechtigungsliste_Freigabemitteilung_4.96 Erstellt:
MehrDeutschland, rechtliche Herausforderungen gelöst mit Drupal
Deutschland, rechtliche Herausforderungen gelöst mit Drupal 2015-07-02 @ DUG Berlin Rouven Volk, Solutions Architect Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f7/artists-impressions-of-lady-justice,_(statue_on_the_old_bailey,_london).png
Mehr1. bvh-datenschutztag 2013
1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE
MehrDie Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vollständigkeit Aktualität der bereit gestellten Inhalte.
Nutzungshinweise (1) Haftungsbeschränkung Inhalte dieser Website Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit,
MehrAngaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung www.zone80.de. Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse 15 31319 Sehnde/Rethmar
Angaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung www.zone80.de Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse 15 31319 Sehnde/Rethmar Telefon: 05138-600 34 33 Telefax: 05138-600 34 34 Vertreten
MehrSocial Media Marketing und Datenschutz
1 2 Social Media Marketing und Datenschutz Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts - einschlägige Normen Datenschutzrechtliche Probleme beim Social Media Marketing 4 Anwendungsfälle Rechtsfolgen
MehrVielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.
Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931
MehrWelche Daten dürfen bzw. müssen Access-Provider speichern?
Welche Daten dürfen bzw. müssen Access-Provider speichern? Forum Rechtsfragen 44. DFN-BT 7. Februar 2006 Ass. jur. Jan K. Köcher Ass. jur. Jan K. Köcher 1 Recht/Pflicht zur Speicherung Ist-Zustand Bestandsdaten
MehrGeschäftsführer: Dirk Haucap, Dr. Helmut Mank, Nils Meyer-Pries, Thomas Neumann
Pflichtangaben laut E-Commerce Richtlinie der EU (Telemediengesetz) Firma der Gesellschaft: Fax: + 49 (0) 5421/309 111 Verbraucher-Service: www.kattus.de info@kattus.de Geschäftsführer: Dirk Haucap, Dr.
MehrFernsteuerung von Wehranlagen durch TOPAS Speicherung des Bachdurchflusses im internen Datenspeicher Abfrage der Messwerte per PC mit Wählverbindung Fernsteuerung durch das PC-Bedienungsprogramm Meldung
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrRechtssicheres Direktmarketing per E-Mail und Telefon
Referenten: Markus Faust/Dr. Dennis Voigt MELCHERS Rechtsanwälte, Frankfurt www.melchers-law.com VDE Verlag GmbH 18.06.2015 Rechtssicheres Direktmarketing per E-Mail und Telefon Gliederung 2 Einführung
MehrDialer Richtlinien Vergleich. www.authensis.de
Dialer Richtlinien Vergleich Verbände Richtlinien zum Betrieb von Predictive Dialern von ADM, dem Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. http://www.adm-ev.de/ CCV, dem Call Center
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
Mehr1 Verarbeitung personenbezogener Daten
.WIEN WHOIS-Politik Inhalt 1 Verarbeitung personenbezogener Daten... 1 2 Zur Verwendung gesammelte Informationen... 1 3 WHOIS-Suchfunktion... 2 3.1 Einleitung... 2 3.2 Zweck... 3 3.3 Identifizieren von
MehrDatenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015
Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden
MehrAnbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)
Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen nach 5 Telemediengesetz (TMG) ein
MehrVorsicht bei Einbindung Dritter in eigene Dienste! RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de
Vorsicht bei Einbindung Dritter in eigene Dienste! RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Beispiele Gefällt mir Button /Fanseiten von Facebook Einbindung in die eigene
MehrDatenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft?
Datenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft? Rechtsanwalt Oliver J. Süme Vortrag im Rahmen der Medientage München 2000 Dienstag, den 7. November 2000 - Panel 7.3. Einleitung Wer
MehrLeitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten - ENTWURF Stand 07.03.12. Rechtsgrundlage Max. Speicherdauer lt. TKG Empfehlung Datenfelder
Leitfaden zur Speicherung von Verkehrsdaten - ENTWURF Stand 07.03.12 Telefondienst, SMS Rechtsgrundlage Max. Speicherdauer lt. TKG Empfehlung Datenfelder Für Abrechnung mit Teilnehmer Entgeltpflichtig,
MehrLeitfaden des BfDI und der BNetzA für eine datenschutzgerechte. Verkehrsdaten. 28. Jour Fixe Telekommunikation, Dipl.-Ing.
Leitfaden des BfDI und der BNetzA für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten 28. Jour Fixe Telekommunikation, 27.09.12 Dipl.-Ing. Ekkehard Valta 1 Inhalt Erläuterung zur Auswertung der
MehrNutzung von Kundendaten
Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz
MehrE-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz
E-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz Lukas Gundermann LD2@datenschutzzentrum.de Übersicht Frontoffice: Information und Interaktion mit dem Bürger
MehrDATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG
DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG PERSONENBEZUG, ZWECKÄNDERUNG UND -ANPASSUNG, GESUNDHEITSDATEN, GENETISCHE DATEN Dr. Jens Schwanke KAIROS GMBH BOCHUM/BERLIN, conhit-satellitenveranstaltung, Berlin, 18.04.2016
MehrDatenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück
Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de
MehrFallstricke im Online-Marketing. Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm)
Fallstricke im Online-Marketing Dr. Philip Laue, LL.M. (Stockholm) Übersicht Meta-Tags Adword-Advertising E-Mail-Marketing Online-Targeting Facebook Like Button 2 Ein Unternehmen möchte Suchmaschinenmarketing
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrRichtlinie zur.tirol WHOIS-Politik
Richtlinie zur.tirol WHOIS-Politik Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer Übersetzung vorrangig. Inhalt
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrDie grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa
Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,
MehrE-Mail-Verschlüsselung wer muss wann E-Mails verschlüsseln rechtliche Anforderungen an die Sicherheit von E- Mails
E-Mail-Verschlüsselung wer muss wann E-Mails verschlüsseln rechtliche Anforderungen an die Sicherheit von E- Mails IT SA 2013 Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Mediator Mitglied im GfA davit 1 Glaube an
MehrDas neue Fernabsatzrecht 2014 -
Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Eine systematische Einführung Dr. Felix Buchmann Überblick Anwendungsbereich der fernabsatzrechtlichen Vorschriften neu Einheitliche Regelung für die Europäische Union Widerrufsfrist
MehrZahlen auf Rechnung. www.clickandbuy.com 1
Zahlen auf Rechnung www.clickandbuy.com 1 Zahlen auf Rechnung Mit ClickandBuy können Sie Zahlungen auf Rechnung anbieten und durchführen. Die Bezahlmethode ist besonders interessant für Anbieter, die Waren
MehrInformationen zur (SIGNAL IDUNA AB-RKV 2014)
Informationen zur (SIGNAL IDUNA AB-RKV 2014) 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung
MehrApps und Recht. von Dr. Ulrich Baumgartner Rechtsanwalt in München. und Konstantin Ewald Rechtsanwalt in Köln
Apps und Recht von Dr. Ulrich Baumgartner Rechtsanwalt in München und Konstantin Ewald Rechtsanwalt in Köln Verlag C.H. Beck München 2013 Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XI XIII
MehrDatenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm
Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrIMI datenschutzgerecht nutzen!
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum
MehrDatenschutzgerechtes E-Learning
Datenschutzgerechtes E-Learning Datenschutz auf neuen Wegen Dritte Fachtagung für Datenschutzbeauftragte an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen Freie Universität Berlin, 1. Oktober
MehrMehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern?
Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern? Rechtsanwalt Dr. Hendrik Schöttle Osborne Clarke, München Perspektive Open Source München 22.04.2008 Übersicht Wie kann
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrDer Newsletter. Mehrwert in der Kommunikation eines Unternehmens. Sabina Zukowska
Der Newsletter Mehrwert in der Kommunikation eines Unternehmens Sabina Zukowska Sabina Zukowska: Der Newsletter Mehrwert in der Kommunikation eines Unternehmens S. 1 Inhalt 1. Newsletter im Mix des E-Mail-Marketings
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrDie unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen. Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht
Die unterschätzte Gefahr Cloud-Dienste im Unternehmen datenschutzrechtskonform einsetzen Dr. Thomas Engels Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht Cloud Dienste als rechtliche Herausforderung BESTANDSAUFNAHME
MehrPrüfvorschriften des DIMDI-Online-Erfassungssystems für Informationen über Bescheinigungen nach 18 MPG gültig ab dem 17.12.2013
Prüfvorschriften des DIMDI-Online-Erfassungssystems für Informationen über Bescheinigungen nach 18 MPG gültig ab dem 17.12.2013 Benannte Stelle Kennnummer: Registrierung Typ der Meldung: Frühere Nummer
MehrVorblatt Probleme und Ziele: Inhalt: Alternativen: Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Vorblatt Probleme und Ziele: Der vorliegende Entwurf hat folgende Schwerpunkte: - Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten in die innerstaatliche Rechtsordnung Inhalt:
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrGesetzgebung zum Internetrecht
Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Internetrecht Verena Steigert, Dipl. Jur. Institut für Informations, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle
MehrDie Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrMobile Payment. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung
Mobile Payment Bevölkerungsrepräsentative Umfrage PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Partner der Befragung Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Gertrudenstraße 2, 20095 Hamburg Seite Telefax: 0 +49 (0)40
MehrE-Commerce, Bezahlsysteme und Finanzaufsicht. eco-verband, Köln 24. September 2012
E-Commerce, Bezahlsysteme und Finanzaufsicht eco-verband, Köln 24. September 2012 1 Inhalt I. Rechtsgrundlagen 1. E-Geld 2. Zahlungsdienste 3. Geldwäsche III. Fallbeispiele und Lösungsansätze 1. Zwei-Parteien-Modell
Mehr26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK
1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen
Mehrbelboon academy Affiliate Marketing Fachkonferenz
Aktuelle Themen in der Rechtsprechung im Affiliate Marketing für Merchants und Affiliates Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr belboon academy Affiliate Marketing Fachkonferenz 27.10.2011, in Berlin Agenda 1.
MehrDatenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4
Datenschutz im Unternehmen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) 2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen 3. Pressespiegel 4. Praktische Umsetzung der Vorgaben im Betrieb 5. Datenschutz
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
Mehr