Landschaftsschutz versus Rohstoffabbau
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1 Landschaftsschutz versus Rohstoffabbau Symposium «Rohe Stoffe Fluch oder Segen?» Marcus Ulber, Pro Natura Projektleiter Naturschutzpolitik 5. Oktober 2016, Gurten
2 Mineralische Rohstoffe Foto: Eric Sauterel, wichtig für den Menschen seit eh und je Foto:
3 Attraktive Landschaft wichtig für den Menschen je länger, je mehr Foto: Pro Natura / Adrien Zeender
4 Naturnahe Lebensräume grüne Infrastrukturen für die Natur Foto: Pro Natura / Christoph Oeschger Foto: Pro Natura / Susanna Meyer
5 Naturnahe Lebensräume Foto: Pro Natura / Christa Dähler grüne Infrastrukturen für die Natur Foto: Pro Natura / Susanna Meyer
6 Naturnahe Lebensräume Foto: Pro Natura / Susanna Meyer Sicherung von Rohstoffen: Trinkwasser, Nahrung, Holz Foto: Pro Natura / Christoph Oeschger
7 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) Dieses Gesetz hat zum Zweck, : das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern; die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihren natürlichen Lebensraum zu schützen;
8 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) Pflichten von Bund und Kantonen (Art. 3) Der Bund sowie die Kantone sorgen bei der Erfüllung der Bundesaufgaben dafür, dass das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont werden und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben.
9 Landschaft unter Druck Landschaftsveränderungen und Flächenbeanspruchungen in der Schweiz pro Sekunde SIGMAPLAN/METRON/METEOTEST (2001): Landschaft unter Druck. 2. Fortschreibung Bundesamt für Raumentwicklung / Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Hrsg.) Bern
10 Schonung des Landschaftsbildes? Foto: A. Locher
11 Schonung des Landschaftsbildes? Foto: Archiv SL-FP
12 Schonung des Landschaftsbildes? Foto: Archiv SL-FP
13 Schonung des Landschaftsbildes? Foto: Marcus Ulber
14 Landschaft unter Druck 1) 1. Beobachtungsperiode ( ) 2) 2. Beobachtungsperiode ( ) 3) 3. Beobachtungsperiode ( ) 4) 4. Beobachtungsperiode ( ) Bundesamt für Raumentwicklung / Bundesamt für Umwelt (Hrsg., 2007): Landschaft unter Druck. 3. Fortschreibung Bern
15 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) Objekte mit nationaler Bedeutung (Art. 5 / 6) Verdienen in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls aber unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen die grösstmögliche Schonung.
16 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN Grundlagenarbeit: Schweizerischer Bund für Naturschutz (heute Pro Natura) Schweizer Heimatschutz Schweizer Alpenclub Inkraftsetzung nach Anhörung der Kantone in vier Etappen (1977, 1983, 1996, 1998)
17 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN 162 Objekte 19 % der Landesfläche
18 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN Inventarobjekte Naturdenkmäler (Findlinge, Gesteinsaufschlüsse) Naturlandschaften naturnahe Landschaften Kulturlandschaften Landschaften mit besonderen Arten landesweit einzigartig Vertreter eines charakteristischen Landestyps oder besonders attraktiv aufgrund ihrer Ruhe, Ungestörtheit oder ausserordentlichen Schönheit
19 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN Fotos: BAFU
20 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN BLN 1606: Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock und Rigi
21 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN BLN 1320: Schwarzenburgerland mit Sense- und Schwarzwasserschluchten
22 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLN BLN 1307: Glaziallandschaft zwischen Lorzentobel und SihI mit Höhronenkette
23 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) Objekte mit nationaler Bedeutung (Art. 5 / 6) Verdienen in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls aber unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen die grösstmögliche Schonung. Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung darf nur in Erwägung gezogen werden, wenn ihr bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen.
24 Beeinträchtigung von BLN-Objekten (über einem leichten Mass) Nur bei gleich- oder höherwertigem Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung Individuelle wirtschaftliche Interessen oder lokale / regionale Interessen reichen nicht Für mineralische Rohstoffe: Nationales Vorgehen analog zu den Schutzinventaren
25 Nationales Vorgehen für mineralische Rohstoffe Langfristigen nationalen Bedarf eruieren Berücksichtigung aller technisch realisierbaren Recyclingmöglichkeiten und der möglichen Substitutionen durch erneuerbare Rohstoffe Sämtliche Möglichkeiten zur Wiederverwendung ausschöpfen Gesetzliche Vorgaben, welche die Wiederverwertung oder Substitution behindern, überprüfen und lockern, wo vertretbar
26 Abbau in der Schweiz (t/j) + / - 0 Neubildung in der Schweiz (t/j)
27 Nationales Vorgehen für mineralische Rohstoffe Rohstoffvorkommen und mögliche Abbaugebiete gesamtschweizerisch eruieren Standorte Nutzungsreserven Auswirkungen einer allfälligen Nutzung Standortalternativen prüfen Importvarianten prüfen
28 Beeinträchtigung von BLN-Objekten (über einem leichten Mass) Kann erwogen werden, wenn Gleich- oder höherwertiges Interessen von nationaler Bedeutung Alternativen ausgeschöpft national relevante Nutzungsreserven
29 In jedem Fall zu beachten (BLN-Objekt oder nicht) Massnahmen zur Schonung des Landschaftsbildes und der Lebensräume von Tieren und Pflanzen ergreifen kooperative Planung der Betriebs- und der Nachbetriebsphase frühzeitige, ernsthafte Gespräche mit Schutzverbänden Potenzial von künstlich geschaffenen Lebensräumen innerhalb von Abbaugebieten realisieren
30 Foto: Pro Natura / Susanna Meyer Potenzial von künstlich geschaffenen Lebensräumen in Abbaugebieten Fotos: Pro Natura Aargau Foto: Pro Natura Vaud
31 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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