Künftige Belastungen und Kosten für Unternehmen durch die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/7579 Künftige Belastungen und Kosten für Unternehmen durch die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierunghatam28.November2007denReferentenentwurfeines GesetzeszurModernisierungdergesetzlichenUnfallversicherungvorgelegt. Esheißtdarin,dassdasGesetzfürdieVerwaltungkeinenzusätzlichenVollzugsaufwandverursacheunddieNeuregelungenfürdieWirtschaftteilweise kostenneutral seien. KosteneinsparungenfürdieVerwaltungsindindemGesetzentwurfnichtmehr vorgesehen.nochimjuli2007bestätigtediebundesregierung,eswerdean demeinsparzielvon20prozentverwaltungskostenin5jahrenfestgehalten. DiesesEinsparzielwurdemitdenhohenVerwaltungs-undVerfahrenskostenin dergesetzlichen Unfallversicherung begründet. FürdieUnternehmenbringtderGesetzentwurfneuenVerwaltungsaufwand undkostendurchneuemeldepflichten,dieallerdingsimgesetzentwurfnicht quantifiziertwerden.bishermüssendiearbeitgebernureinmalimjahrdie ganzelohn-undgehaltssummeihresunternehmensunddiegefahrenklasse andieunfallkassemelden.künftigsollendiearbeitgebermonatlichundfür jedenarbeitnehmereinzelndasbeitragspflichtigeentgeltunddiezuordnung in die Gefahrenklasse angeben. AufeineReformdesLeistungsrechts,dasszielgenauerausgestaltetundinsbesondereSchwerverletztebesserstellensollte,wirdvollständigverzichtet.Eine solcheleistungsreformhattediebundesregierungnochimjuli2007alserstrebenswert dargestellt (Bundestagsdrucksache 16/6085). DerGesetzentwurfenthältimErgebnisdaherimWesentlichennureineneue UmverteilungzwischendeneinzelnenBranchendurcheinenneuenLastenausgleichinderUnfallversicherung,dieeinigeBranchenstärkerbelastenundandere entlasten wird. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 27.Dezember 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung EsbestehtdieAbsicht,mitdemVorhabenzurModernisierungdergesetzlichen UnfallversicherungzunächstdieOrganisationzustraffenunddiesmiteiner NeugestaltungdesLastenausgleichszuflankierensowieeinzelneergänzende Regelungenzutreffen.ImWesentlichensollenfolgendeMaßnahmenvorgenommen werden: Straffung der Organisation mit Zielvorgaben für Fusionen, BeleihungdesprivatrechtlichenSpitzenverbandesdergesetzlichenUnfallversicherungmithoheitlichenAufgaben,EinführungeinerFachaufsichtüber den Spitzenverband bezüglich der beliehenen Aufgaben, RegelungenzurUmsetzungderGemeinsamenDeutschenArbeitsschutzstrategie, LastenverteilungzwischendengewerblichenBerufsgenossenschaften (sog. Überaltlastausgleich,zugleichÜbertragungdieserAufgabeaufdasBundesversicherungsamt), NeugestaltungdesVermögensrechtsderUnfallversicherungsträger (mehr Transparenz,VerpflichtungzurBildungvonAltersrückstellungenfürdieBeschäftigten), EingliederungderSeemannskasseindieDeutscheRentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, NeuregelungdesUmlageverfahrensfürdasInsolvenzgeld (Einbeziehungin dengesamtsozialversicherungsbeitragimauftragderbundesagenturfürarbeit), DurchführungsregelungenzurÜbertragungdesPrüfdienstesaufRentenversicherung, Einzelregelungen (z.b.versicherungdermitgliederpolitischerparteienals ehrenamtlich Tätige). DieReformdesLeistungsrechtswirdeinstweilenzurückgestellt,dasichgezeigt hat, dass hierzu noch Diskussionsbedarf besteht. 1.WelcheBürokratiekostenentstehendenUnternehmendurchdieneuen,im GesetzentwurfvorgesehenenMeldepflichten,insbesonderedermonatlichenMeldepflichtfürdasbeitragspflichtigeArbeitsentgeltjedesBeschäftigten und seiner Zuordnung der Gefahrtarifstelle? EineneuemonatlicheMeldungistimGesetzentwurfnichtvorgesehen.LediglichindieohnehinzuerstattendeJahresmeldungbzw.AbmeldungderArbeitgeberfürdenGesamtsozialversicherungsbeitragsindeinigezusätzlicheAngaben zur Unfallversicherung zu integrieren. UnabhängigvondemvorliegendenGesetzentwurfsinddieelektronischenMeldesystemefürdenGesamtsozialversicherungsbeitragjährlichzuaktualisieren, umdieimsozialrechtzuberücksichtigendenjährlichenänderungeneinzustellen.imrahmendieseraktualisierungisteinmaldergrunddatensatzdurchaufnahmevonvieraufdieunfallversicherungbezogenenmerkmalen (inder UnfallversicherungbeitragspflichtigesArbeitsentgelt,UnfallversicherungsmitgliedsnummerdesBetriebes,BetriebsnummerdeszuständigenUnfallversicherungsträgers,Gefahrentarifstelle)zuändern.DiesverursachtkeinenennenswertenMehrkosten.GrundsätzlichkosteteineeinmaligeSoftware-Anpassung fürdenentgeltbereichsozialversicherungdieunternehmenca.17mio.euro. DieeinmaliganfallendenKosten,diespezielldurchdieAufnahmederMerkmalefürdieUnfallversicherungimRahmenderjährlichenAnpassungentste-

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/7663 hen,lassensichausdiesembetragnichtherausrechnen;esistaberdavonauszugehen, dass sie eher in einem niedrigen Prozentbereich liegen. DiedauerhafteAufnahmederDatenindiezuerstattendeJahresmeldungim elektronischendatenverbundbedeutetinderregelkeinenbesonderenzusätzlichenzeitlichenaufwand.diesedatensindindenunternehmenbereitsvorhanden.denndiezuordnungderarbeitnehmerzuderbetreffendengefahrtarifstellehatderunternehmerschonbishervorzunehmen,daeraufdieserbasisden jährlichen Lohnnachweis für die Unfallversicherung erstellt. 2.WirdderGesetzentwurfimweiterenGesetzgebungsverfahrendemNormenkontrollratzurBeurteilungderdarinenthaltenenBürokratiekostenvorgelegtwerden,undwannistmitderBeurteilungdesNormenkontrollrates zu rechnen? DasBundesministeriumfürArbeitundSozialeshatdenReferentenentwurfnebendenRessorts,Fraktionen,LändernundVerbändenam28.November2007 auchdemnormenkontrollratmitderbitteumstellungnahmezugeleitet.der Normenkontrollrathatsignalisiert,eineStellungnahmeimJanuar2008abzugeben. 3.BringtdieReformderUnfallversicherungwiesieimReferentenentwurf vorgesehen ist, irgendeine finanzielle Entlastung für Unternehmen? DervorliegendeGesetzentwurfbeschränktdieNeuausrichtungdergesetzlichen UnfallversicherungimWesentlichenaufdenorganisatorischenBereich,flankiertdurchRegelungenzumLastenausgleichundzurInsolvenzgeldumlage.Die NeuregelungenzurOrganisationsollenauchzuEinsparungenbeidenVerwaltungs-undVerfahrenskostenführen.DieerwartetefinanzielleEntlastungder Unternehmenistjedochnichtgenauquantifizierbar.DieNeuregelungendes LastenausgleichsundderInsolvenzgeldumlagesindinderWirtschaftinsgesamt kostenneutral.imübrigenwirdaufdieausführungenzufrage10inderkleinenanfragevom21.februar2007 (Bundestagsdrucksache16/4357)verwiesen. 4.WarumhatsichdieBundesregierungdazuentschlossen,denkünftigenSpitzenverbandderUnfallversicherunginFormeineseingetragenenVereins rechtlichauszugestaltenundnichtmehrwiebisherinformeineröffentlichrechtlichen Körperschaft? DieBeschlüssederBund-Länder-ArbeitsgruppezurReformdergesetzlichen UnfallversicherunghabenbeiderSelbstverwaltungeinedynamischeEntwicklunginGanggesetzt.DiebisherigenbeidenSpitzenverbändehabendieInitiativeergriffenundsichMitte2007zumgemeinsamenSpitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) zusammengeschlossen. VordemHintergrunddeserklärtenZielsderBund-Länder-Arbeitsgruppe,der SelbstverwaltungVorrangeinzuräumen,wurdeaufdieRechtsformderKörperschaftverzichtet.DemWunschderSelbstverwaltung,demprivatrechtlich organisiertenspitzenverbanddiegelegenheitzugeben,diefusionender BerufsgenossenschaftenzuorganisierenunddieerwartetenEffizienzgewinne zuerzielen,wirddamitentsprochen.solltederneuespitzenverbanddieseziele nichterreichen,bestehtimmernochdieoptionfüreinespäterekörperschaftslösung verbunden mit umfassender staatlicher Aufsicht.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5.EnthältderGesetzentwurfeineAusweitungvonFach-undRechtsaufsicht aufdenneuenspitzenverbanddergesetzlichenunfallversicherung,sodass dadurcheindurchsetzenderaufgegebeneneinsparzielevon20prozentin 5 Jahren nicht leichter als bisher möglich wäre? DerneueSpitzenverbandDGUVwirdmithoheitlichenAufgabenbeliehenund insoweitunterrechts-undfachaufsichtgestellt.hoheitlicheaufgabensindder ErlassvonRichtlinienfürdieErbringungvonLeistungenderHeilbehandlung undzurteilhabe,derabschlussvonverträgenmitdenkassenärztlichenbundesvereinigungensowiebestimmtekoordinierungs-undunterstützungsaufgabeninderpräventionaufgrundderteilnahmederunfallversicherungsträgeran der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. ImReferentenentwurfistkeinegesetzlicheEinsparvorgabebezüglichderVerwaltungs-undVerfahrenskostenvorgesehen,daeinprivatrechtlicherVereininsoweitkeineverbindlichenVorgabenfürseineMitgliedertreffenkönne.Die ReformistjedochmitderErwartungverbunden,dasseszueinerReduzierung dieserkostenkommt.synergieeffekteundmehrwirtschaftlichkeitwilldie SelbstverwaltungdurchFusionenanstreben.AuchdieimRahmenderSatzungsautonomiebeimSpitzenverbandvorgesehenenVorgabensowiedieEinführung desbenchmarkingkönnenzumehreinsparungenbeimverwaltungsaufwand undzumehrwirtschaftlichkeitindergesetzlichenunfallversicherungbeitragen. 6.BringtdieReformderUnfallversicherungwiesieimReferentenentwurf vorgesehenist,irgendeinefinanzielleentlastungundersparnissefürdie Verwaltung,undwerdendieseimLaufedesGesetzgebungsverfahrensnoch quantifiziert werden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7.WiewirktsichderneueLastenausgleichfinanziellaufdieBeitragshöhein den einzelnen Branchen aus? Bitte absolute und prozentuale Angaben. 8.WelcheBranchenwerdendurchdenneuenLastenausgleichinwelcher Höhebe-undentlastet (bitteangabenüberabsoluteundprozentualeveränderungen)? DieAuswirkungendesneuenLastenausgleichverfahrenssindfürdieeinzelnen Branchenunterschiedlich.DetaillierteAngabenzudenAuswirkungenaufdie BeitragshöheimEinzelnensowiezuBe-undEntlastungensindinderAnlage1 dargestellt.generelllässtsichfeststellen,dassdieverteilungswirkungbranchen mithöherenlastenausfrüherenversicherungsfällen (altelasten)entlastet, BranchenmitehergeringenaltenLastenstärkerbelastet.Diesentsprichtder ZielsetzungderNeugestaltung:DanachwerdenalteLastensolidarischgetragen, soweitsienichtmehrineinemangemessenenverhältniszuderaktuellenstrukturdergewerbezweigestehen.altelasteninüberdurchschnittlichemumfang sindinsbesondereimbereichbergbausowiebauwirtschaftzuverzeichnen; Branchen,dierelativgeringealteLastenzutragenhaben,findensichinsbesondereinderDienstleistungs-undEDV-Branche.DerLastenausgleichzieltauch daraufab,diebeitragsspreizungenzwischendengewerblichenberufsgenossenschaften zu reduzieren, um wettbewerbswidrige Entwicklungen zu vermeiden.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WiewürdensichdieinFrage7und8angesprochenenVeränderungendarstellen,wennimneuenLastenausgleichsverfahrendieÜberaltlastennach einemschlüsselvon50prozentneurentenund50prozententgeltenverteilt würden? KeinewesentlicheÄnderungergibtsich,wennanstelledesvorgesehenenVerteilungsschlüsselsvon70Prozent (Entgelte)zu30Prozent (Neurenten)ein Verteilungsschlüsselvon50Prozentzu50Prozentgewähltwürde.Dennder Verteilungsschlüssel70Prozentzu30ProzentlöstjährlicheAusgleichzahlungenzwischendengewerblichenBerufsgenossenschafteninHöhevondurchschnittlichrd.0,9Mrd.Euroaus,derVerteilungsschlüssel50Prozentzu50ProzentAusgleichzahlungenvondurchschnittlichrd.0,8Mrd.Euro.DasAusgleichsvolumenvermindertsichlediglichum0,1Mrd.Euro.Insoweiterhielten allerdingssolidarischeaspektederverteilungeingeringeresgewicht.auchder BeitragsspreizungzwischendengewerblichenBerufsgenossenschaftenwürde ingeringeremmaßeentgegengetreten.imeinzelnensinddieauswirkungen einesausgleichsverfahrensmitdemverteilungsschlüssel50prozent (Neurenten) und 50 Prozent (Entgelten) in der Anlage 2 dargestellt. 10.WelcheKostenergebensichfürdiegesetzlicheUnfallversicherungdaraus,dassderLastenausgleichkünftignichtmehrvonderUnfallversicherungselber,sondernvomBundesversicherungsamt (BVA)durchgeführt wird? DieÜbertragungderDurchführungdesLastenausgleichverfahrensvonder DGUVaufdasBundesversicherungsamtistkostenneutral.Heutewerdendie dazuerforderlichenmittelvondengewerblichenberufsgenossenschaftenim RahmenderallgemeinenMitgliedsumlagezurDGUVaufgebracht.Künftig habendieberufsgenossenschaftendiekostendembundesversicherungsamtzu erstatten.einverwaltungsmäßigermehraufwandentstehtdurchdieaufgabenverlagerung nicht. 11.WarumenthältderReferentenentwurfkeineRegelungzurbesserenKontrolleundEindämmungvonSchwarzarbeit,beispielsweiseinFormeiner SofortmeldungsverpflichtungvonArbeitnehmern,wodiesdochvonvielen Branchen gefordert wird? DieMöglichkeiten,KontrolleundEindämmungvonSchwarzarbeitdurchÄnderungenimsozialversicherungsrechtlichenMeldeverfahrenweiterzuverbessern,werdenzurzeitgeprüft.Dabeiwirdvorrangiggeprüft,obimallgemeinen MeldeverfahreneineErweiterungzurBekämpfungderSchwarzarbeitvorgesehen werden sollte. 12.WarumistdieBundesregierungvonderReformdesLeistungsrechtsabgekommen,wosiedochnochimJuli2007dieLeistungsreformalssachgerechtundsystematischrichtigbezeichnethat (Bundestagsdrucksache 16/6085 Antwort zu den Fragen 7 und 10)? 13.WirddieBundesregierungindieserLegislaturnocheineReformdesLeistungsrechts umsetzen? AufBasisvonAufträgenvonBundestagundBundesrathatteeineBund-Länder- ArbeitsgruppederSozialressortsindererstenJahreshälfte2007einKonzeptzur ReformdergesetzlichenUnfallversicherungvorgelegt,dasauchVorschlägefür eineneuausrichtungimleistungsrechtenthielt.imweiterenverlaufhatsichgezeigt,dasszumleistungsrechtmitallenbeteiligtennochgrundsätzlicherdis-

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode kussionsbedarfbesteht.vordiesemhintergrundhatsichdiebundesregierung dazuentschieden,ineinemerstenschrittreformenimorganisationsrechtder gesetzlichenunfallversicherungvorzusehen,umdassystemeffektiverund effizienterauszugestalten.einereformdesleistungsrechtsbleibtvondiesem GesetzgebungsvorhabenausgeklammertundeinemspäterenZeitpunktvorbehalten.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/7663 Anlage 1

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/7663 Anlage 2

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode

11

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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