Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz. Claudia Preußer Abteilung Prävention Unfallkasse Rheinland- Pfalz

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1 Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz Claudia Preußer Abteilung Prävention Unfallkasse Rheinland- Pfalz

2 Betriebssicherheitsverordnung Aus acht mach eins

3 Technische Arbeitseinrichtungen - alte/neue Rechtsstruktur ArbSchG ArbStättV AMBV 11 DampfkV DruckbehV GSG GPSG 3 NiederspannV LastenhandhabV BildscharbV. AufzV VbF MaschinenV ExSchutzV BaustellV AufzugsV BioStoffV ElexV DruckgeräteV BetrSichV GSGV en GPSGV en

4 Ziele der Betriebssicherheitsverordnung Umsetzung mehrerer EG-Richtlinien in nationales Recht (u.a. ATEX 137) Einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht klare Trennung von Beschaffenheit und Betrieb Einbeziehung überwachungsbedürftiger Anlagen Erstellen eines einheitlichen Regelwerks, Beseitigung von Doppelregelungen Sicherheitsniveau erhalten

5 Bisherige und aktuelle Rechtslage bis aktuell In einer (nationalen) Rechtsvorschrift: -Beschaffenheit -Betrieb -Prüfungen Viele z.t. widersprüchliche Regelungen Durch EU-Recht geregelt: -Beschaffenheit National zu regeln: -Betrieb -Prüfungen

6 Bisherige und aktuelle Rechtslage im Explosionsschutz bis Staatliches Recht: Regelungen nur im Bereich der überwachungsbedürftigen Anlagen: ElexV, VbF, AcetV Darüber hinaus galten diverse GUV-Vorschriften (z.b. Ex-RL, Richtlinien Statische Elektrizität GUV 19.7) und andere technische Regeln aktuell BetrSichV und deren technischen Regeln (TRBS) Es kommen aber auch berufsgenossenschaftliche Vorschriften zur Anwendung: z.b. Ex-RL, BGR 132, etc.

7 Explosionsschutz 98/24/EG 1999/92/EG ATEX 137 (118a) 94/9/EG ATEX 95 (100a) GefStoffV 12 und Anhang III Nr. 1 BetrSichV ExplosionsschutzV (11. GPSGV) Erläuterg./ Hinweise Nicht verbindlicher Leitfaden für bewährte Verfahren... ATEX-Leitlinien Adressat Arbeitgeber Arbeitgeber Hersteller

8 Gegenüberstellung: aktuelle und alte Regelung Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Neu BetrSichV Alt VbF/ElexV überwachungsbedürftig Anlagen in Ex-Bereichen (auch Staub-Ex-Bereiche) Elektrischen Betriebsmittel in Ex- Bereichen von VbF-/ ElexV-Anlagen Neu Explosionsschutzdokument Schutzmaßnahmen gegen alle Zündquellen gegen elektrische Zündquellen Prüfung Anlage: spätestens alle 3 Jahre durch ZÜS, bestimmte Geräte durch befähigte Person Eingesetzte ex-geschützte Geräte: durch SV

9 Explosionsschutzdokument 6, BetrSichV Erstmalige Bereitstellung und Einführung von Arbeitsmittel und abläufe in Ex-Bereichen Explosionsschutzdokument notwendig bis spätestens vor dem : ab dem :

10 Anwendungsbereich der BetrSichV ( 1, Abs. 3) Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die Geräte Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der RL 94/9/EG sind oder beinhalten

11

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13 Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV Sicherheitstechnische Bewertung nach BetrSichV Gefährdungen durch Tätigkeiten am Arbeitsplatz, u. a. durch die Gestaltung von Arbeitsverfahren Gefährdungen durch Benutzung der Arbeitsmittel und Wechselwirkung u. a. mit Gefahrstoffen Ermittlung der Prüffristen für Anlagenteile, Anlagen und die Gesamtanlage Arbeitsplatz Arbeitsmittel Überwachungsbedürftige Anlagen

14 Explosionsschutzdokument vor der Arbeit erstellen auf letztem Stand halten Daraus muss insbesondere hervorgehen: Ermittlung der Gefährdung und ihre Bewertung das angemessene Schutzvorkehrungen getroffen wurden welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden für welche Bereiche Mindestvorkehrungen nach Anhang 4 getroffen wurden

15 Explosionsschutzdokument Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdung: Kann in der zu beurteilenden Anlage oder im Inneren von Apparaturen explosionsfähige Atmosphäre auftreten? Welche Menge explosionsfähiger Atmosphäre kann aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse vorhanden sein, entstehen oder auftreten? Sind gefährliche explosionsfähige Atmosphären (g.e.a.) zu erwarten?

16 Explosionsschutzdokument Dokumentation der getroffenen Maßnahmen, um Gefährdungen zu vermeiden Maßnahmen, die eine Bildung einer g.e.a. verhindern Maßnahmen, die eine Entzündung einer g.e.a. verhindern Konstruktive Maßnahmen Schutzmaßnahmen bei Instandsetzungsarbeiten

17 Zonendefinition Brennbare Gase, Dämpfe,Nebel im Gemisch mit Luft Zone 0 Zone 1 Brennbare Stäube im Gemisch mit Luft Zone 20 Zone 21 Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig bei Normalbetrieb gelegentlich Zone 2 Zone 22 bei Normalbetrieb nicht oder aber nur kurzzeitig

18 Explosionsschutzmaßnahmen nach Anhang 4 bei Vorhandensein mehrerer Arten brennbarer Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube Schutzmaßnahmen auf größtmöglichstes Gefährdungspotenzial auslegen Inbetriebnahme - von Anlagen, Geräten, Schutzsystemen sowie - sonstigen Arbeitsmitteln wenn ihre Verwendung eine potenzielle Zündquelle darstellt nur, wenn aus Explosionsschutzdokument hervorgeht, dass sichere Verwendung möglich

19 Mustergliederung eines Explosionsschutzdokumentes Beschreibung der Arbeitsstätte und der Arbeitsbereiche Beschreibung der Verfahrensschritte und/oder Tätigkeiten Beschreibung der eingesetzten Stoffe/ Sicherheitstechnische Kenngrößen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Getroffene Explosionsschutzmaßnahmen

20 Beispielsammlung für Abwasseranlagen: Lfd. Nr. 4.1 der EX RL, demnächst: GUV-I 8594 DIN EN (VDE 0165, Teil 101)

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22 Weitere Informationen über die Betriebssicherheitsverordnung, speziell Explosionsschutz, die Organisation des Arbeitsschutzes, Biologische Arbeitsstoffe, etc.: Seminar 5.1: Sicherheit und Gesundheitsschutz in abwassertechnischen Anlagen Referenten: Dipl.-Ing. (FH) Karl Schäfer Dipl.-Ing. (FH) Peter Schnalke Organisation: Birgit Hilger, 02632/ , Termine für Maikammer: Seminarnummer:

23 Dipl.-Ing. (FH) Claudia Preußer Unfallkasse Rheinland-Pfalz Orensteinstr. 10, Andernach / / c.preusser@ukrlp.de

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