Die Neuerungen für alle Berufskraftfahrer/innen. 35 Stunden. Weiterbildung. sind gesetzlich Pflicht. (gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
|
|
- Dörte Richter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Weiterbildung für Berufskraftfahrer
2 Die Neuerungen für alle Berufskraftfahrer/innen 35 Stunden Weiterbildung sind gesetzlich Pflicht (gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) Wir sind Ausbildungsakademie für Fahrschulen, Bus- & Lkw-Unternehmen und Kraftfahrer. Wir bieten entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen an unseren Standorten Schwabach und Hilpoltstein an.
3 Die Weiterbildung Die neuen Vorschriften für den EU-Berufskraftfahrer Im Zuge der neuen Vorschriften gemäß Berufskraftfahrer - Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist zur Erhaltung der Führerscheinklassen D1/D1E/D/DE und C1/C1E/C/CE für den gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr ab bzw die Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich Fahrten mit Fahrzeugen der entsprechenden Führerscheinklassen für den nicht gewerblichen Verkehr (z.b. Feuerwehr, private Fahrten etc.) sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Das heißt, dass jeder Führerscheininhaber der genannten Klassen ab o.g. Datum ohne den Nachweis der Weiterbildung keine gewerblichen Fahrten mehr ausführen darf. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Die Weiterbildung umfasst 35 Zeitstunden, die in 5 Ausbildungsblöcke (Module) à 7 Zeitstunden unterteilt werden können. Für jedes Modul erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung. Dabei ist es nicht erforderlich, die 5 Module an einem Stück zu absolvieren. Vielmehr ist es möglich, diese auf die genannten 5 Jahre aufzuteilen.
4 Rechtsgrundlagen der Weiterbildung Die Neuerungen im Wesentlichen Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen wird beginnend ab 2008 das Berufsbild des EU-Berufskraftfahrers in den Führerscheinklassen D1/D1E/D/DE sowie C1/C1E/C/CE eingeführt. Jeweils 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation ist die Teilnahme an der ersten Weiterbildung gesetzlich erforderlich. Das gleiche gilt auch für Altführerscheininhaber, für die die genannte Grundqualifikation nicht erforderlich war. Die Weiterbildung muss zudem alle 5 Jahre wiederholt werden. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen Sie dient der Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse und Fähigkeiten des EU-Berufskraftfahrers und soll zu einem wirtschaftlichen Fahrstil und zur Erhöhung der Fahrsicherheit beitragen. Allgemeine Fristen: Es benötigen alle Fahrer der gewerblichen Personenbeförderung ab und alle Fahrer des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab den Nachweis der Teilnahme an der Weiterbildung Übergangsfristen: Nur für die 1. Weiterbildung gibt es Übergangsfristen, sodass zwecks gemeinsamer Eintragung (Verlängerung der Fahrerlaubnis und Eintrag Weiterbildung Schlüsselzahl 95 ) die Frist für den Nachweis der Weiterbildungsmaßnahme an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis angepasst werden kann.
5 Tabelle für Fristen: Klassen D1/D1E/D/DE Gültigkeit der Fahrerlaubnis bis: Nächste Führerschein- Verlängerung Pflicht zur Eintragung der Weiterbildungsnachweise Empfehlung zur Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein oder 2015 *) oder 2015 *) *) Bei Auslaufen der Führerscheinverlängerung bis einschließlich kann die Weiterbildung bis zu diesem Zeitpunkt noch aufgeschoben werden. Bei Auslaufen der Führerscheinverlängerung ab dem muss die Weiterbildung bereits bis abgeschlossen sein. Tabellenbeispiel: Ist Ihre Fahrerlaubnis bis 2012 gültig und wird anschließend bis 2017 verlängert, so muss die Weiterbildung bis 2013 abgeschlossen sein. Gleichzeitig empfehlen wir bei Verlängerung der Fahrerlaubnis im Jahr 2012 die Weiterbildung gleich mit abzuschließen, um von diesem Zeitpunkt an die beiden Termine für Weiterbildung und Führerscheinverlängerung aufeinander abzustimmen. So können Sie sich doppelte Kosten und Laufereien sparen und müssen zukünftig nur an einen Termin denken.
6 Tabelle für Fristen: Klassen C1/C1E/C/CE Gültigkeit der Fahrerlaubnis bis: Nächste Führerschein- Verlängerung Pflicht zur Eintragung der Weiterbildungsnachweise Empfehlung zur Eintragung der Weiterbildung in den Führerschein oder 2016 **) oder 2016 **) **) Bei Auslaufen der Führerscheinverlängerung bis einschließlich kann die Weiterbildung bis zu diesem Zeitpunkt noch aufgeschoben werden. Bei Auslaufen der Führerscheinverlängerung ab dem muss die Weiterbildung bereits bis abgeschlossen sein. Tabellenbeispiel: Ist Ihre Fahrerlaubnis bis 2012 gültig und wird anschließend bis 2017 verlängert, so muss die Weiterbildung bis 2014 abgeschlossen sein. Gleichzeitig empfehlen wir bei Verlängerung der Fahrerlaubnis im Jahr 2012 die Weiterbildung gleich mit abzuschließen, um von diesem Zeitpunkt an die beiden Termine für Weiterbildung und Führerscheinverlängerung aufeinander abzustimmen. So können Sie sich doppelte Kosten und Laufereien sparen und müssen zukünftig nur an einen Termin denken.
7 Geltungsbereich: Die Weiterbildung gilt für alle Fahrer, die gewerblich durchgeführte Fahrten auf Fahrzeugen absolvieren, für die folgende Führerscheinklassen gelten: D1/D1E, D/DE C1/C1E, C/CE Dabei ist als gewerblich jede Fahrt anzusehen, mit der der Unternehmer oder der Fahrer Geld verdient. Der Gesetzgeber lässt hier nur wenige Ausnahmen zu, die da wären: Fahrten mit Fahrzeugen: unter 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit der Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Streitkräfte, Zoll, des Zivil- und Katastrophenschutzes der Notfallrettung und der Rettungsdienste zum Zweck der technischen Entwicklung im Zusammenhang mit deren Reparatur und Wartungsarbeiten zu deren technischen Untersuchungen und Prüfungen der Sachverständigen oder Prüfern zur Wahrung ihrer Aufgaben die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen sind zur Beförderung von Material oder Ausrüstung (keine Hauptbeschäftigung des Fahrers. ***) ohne gewerbliche Zwecke ***) hier ist zum Beispiel der Maurer gemeint, der allmorgendlich seine Materialien mit zur Baustelle nimmt, seine Hauptbeschäftigung allerdings in der Ausübung von Maurerarbeiten besteht.
8 Führung der Nachweise: Die absolvierte Weiterbildung wird durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Führerschein nachgewiesen. Der Eintrag erfolgt durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde sofern durch Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden. Hier sind die Nachweise über die erbrachten (Teil-) Leistungen (5 Module) durch Bescheinigungen der ausbildenden Stelle beizubringen Strafen bei Nichteinhaltung: Kraftfahrer: bis 5000,- EUR Unternehmer: bis ,- EUR Kenntnisbereiche gemäß BKrFQG: Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln Anwendung der Vorschriften Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleitung und Logistik
9 Ausbildungsinhalte der Weiterbildung Die Ausbildungsinhalte der Weiterbildung sind trotz teilweiser Themenüberschneidung grundsätzlich in die Bereiche Bus und Lkw zu unterteilen. Die Ausbildungsinhalte der Weiterbildung Bus unterteilen sich in folgende 5 Module mit je 7 Stunden. Modul 1: Eco-Training Modul 2: Markt und Image Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit Die Ausbildungsinhalte der Weiterbildung Lkw unterteilen sich in folgende 5 Module mit je 7 Stunden. Modul 1: Eco-Training Modul 2: (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Modul 4: Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi Modul 5: Ladungssicherung
10 staatliche Förderung für Güterkraftverkehrsunternehmen Förderprogramm Aus- und Weiterbildung Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen oder Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer schaffen (Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizeriung und Beschäftigung). Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 12t zgg) sein. Im Rahmen dieses Förderprogramms wird z.b. die Maßnahme der Weiterbildung gemäß BKrFQG als allgemeine Weiterbildungsmaßnahme mit einem Zuschuss für Großunternehmen in Höhe von bis zu 60 % der Kosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU: weniger als 250 beschäftigte Personen und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro) werden mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Antragsfrist für das Jahr 2012 ist vom bis Die Anträge sind beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) einzureichen. Wichtig ist, dass mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde. Weitere Infos und Anträge zum Download erhalten Sie unter oder sprechen Sie uns direkt an. Bei der Stellung der Anträge sind wir gerne behilflich. Weitere Beispiele für förderfähige allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen: Erwerb der Fahrerlaubnisse der Klassen C und CE Qualifikation bzw. Weiterbildung des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Ausbildung zum Gefahrgutfahrer, Sicherheitsbeauftragten, Ladekranführer oder Gabelstaplerfahrer Sicherheits- und Energiespartrainings, Schulungen zur Ladungssicherung, Schulungen zum digitalen Kontrollgerät Schulungen zur Anwendung von Speditionssoftware u. ä.
11 Kursangebot Wir bieten Ihnen preis- und termingerecht entsprechende Kurse an, die in Einzelmodulen oder als Komplettpakete gebucht werden können. Die Kurse der Weiterbildung werden von uns an folgenden Standorten angeboten: Schwabach Hilpoltstein Nähere Informationen und Schulungstermine erhalten Sie direkt unter: RIM Akademie O`Brien Str Schwabach Telefon: Fax: Mail: info@rim-akademie.de Internet:
12 Ein kleiner Einblick : Zum Wohlfühlen der Teilnehmer stehen modernste Ausbildungsräume und Unterrichtseinrichtungen zur Verfügung, doch sehen Sie selbst: Schwabach: Foyer Empfang Schulungsraum Schulungsraum
13 Hilpoltstein Schulungsraum Schulungsraum Lkw Druckluft - Bremsmodel
Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG)
Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrfFQG) Ab dem 09.Sept.2009 gilt das Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG). Alle Kfz und Kombinationen mit mehr als 3,5t Gesamtmasse, die man für
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrNeue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Handelskammer Bremen Postfach 105107 28051 Bremen Ihr Ansprechpartner Jörg Albertzard Telefon 0421 3637-275 Telefax 0421 3637-274 E-Mail albertzard @handelskammer-bremen.de Neue Regelungen zur obligatorischen
MehrDas Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrMaßnahmenr.: 237 / 0673 / 2014. Ausbildungsplan
Kurierfahrer/in Kurier-, Express- und Paketdienstfahrer/in, auch bekannt unter der Bezeichnung KEP-Fahrer/in, Servicefahrer/in oder City-Logistiker/in. Auch für andere Branchen mit notwendiger Fahrerlaubnis
MehrInformationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV)
Das Landratsamt Straubing-Bogen informiert: Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG, BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung Europäischer Richtlinien in deutsches Recht. Das Gesetz soll
MehrObligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,
MehrInformation zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrfQG)
Information zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrfQG) Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ist bereits seit dem 14.08.2006 in Kraft. Allerdings haben die Regelungen dieses Gesetzes aufgrund
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrInformationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr
Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Grundsätzliches: Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments
MehrStandortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Standortpolitik Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2008 Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
MehrDurch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung
Anlage zum ZDH-Rundschreiben vom 07.08.2009 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung: Auswirkungen auf das Handwerk (ZDH; Juli 2009) Durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrAusbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.
Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern
MehrNeuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation
Neuregelung der Berufskraftfahrer-Qualifikation Vorwort Der Straßenverkehr wird ständig anspruchsvoller, fahrerisches Können wird immer wichtiger. Die EU-Richtlinie 2003/59/EG gibt deshalb nun europaweit
MehrDie Regelungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) in Bezug auf Karosserie- und Nutzfahrzeugbauer
Die Regelungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) in Bezug auf Karosserie- und Nutzfahrzeugbauer Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis Arge NKF BKrFQG 7.11.2013 Grundsätzliche Regelungen
MehrM E R K B L A T T. Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Stand: August 2011
M E R K B L A T T Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2011 Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen
MehrVOLVO TRUCKS FAHRERTRAINING. Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
VOLVO TRUCKS FAHRERTRAINING Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Eine sinnvolle Investition Die EU-Richtlinie verlangt das Absolvieren einer 35 Stunden umfassenden Fortbildung
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrIndustrie- und Handelskammer Magdeburg
Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer im Personen- oder Güterverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Allgemeines Das BKrFQG spricht die
MehrAllgemeine Informationen zum Berufskraftfahrer
Allgemeine Informationen zum Berufskraftfahrer "" - was bedeutet das? Alle Fahrer im Güter- und, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikation. Weiterbildung für Bus-Fahrer. Nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz
Berufskraftfahrer-Qualifikation. Weiterbildung für Bus-Fahrer Nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz Sind Sie Berufskraftfahrer bzw. Unternehmer? Dann betrifft Sie heute schon das neue Berufskraftfahrer-
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikation. Weiterbildung für Lkw-Fahrer. Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Berufskraftfahrer-Qualifikation. Weiterbildung für Lkw-Fahrer Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Sind Sie Berufskraftfahrer bzw. Unternehmer? Dann betrifft Sie heute schon das neue Berufskraftfahrer-
MehrFührerscheine. Wer braucht was und was darf ich damit fahren? vorgetragen von. Frank Reimers
Führerscheine Wer braucht was und was darf ich damit fahren? vorgetragen von Frank Reimers Das Führen von land- und forstwirtschaftlichen wirtschaftlichen Fahrzeugen Klasse L Klasse T Klasse L Zugmaschinen
MehrBerufskraftfahrer-Weiterbildungen
Berufskraftfahrer-Weiterbildungen Gut geschult in der PEMA Akademie Die PEMA Akademie in Kooperation mit der Kirchner-Schulung Transport & Verkehr bietet ab sofort alle relevanten Ausbildungsthemen im
Mehr2 Mindestalter, Qualifikation (1) Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf. (BGBl. I 2006, 1958)
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) (BGBl. I 2006, 1958)
MehrAntragsstellung Führerschein. Information. Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Notwendige Unterlagen
Antragsstellung Führerschein Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen den Führerscheinantrag auf und leiten diesen dann zur weiteren Bearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Dithmarschen weiter. Sbald Ihr
MehrFähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1
Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im
MehrGrundqualifikation oder Weiterbildung?
Grundqualifikatin der Weiterbildung? Sie sind Kraftfahrer und bewegen täglich Ihr Fahrzeug, als Bus der LKW durch den dicksten Verkehr. Nun haben Sie gehört, dass es etwas Neues gibt die Grundqualifikatin
MehrDas Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Innerhalb der Europäischen Union dürfen Kraftfahrer/innen (Neueinsteiger/innen) im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2008 nur noch beschäftigt
MehrLandesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v.
Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v. 28217 Bremen, Utbremer Straße 67 28095 Bremen, Postfach 15 05 71 Telefon: (04 21) 3 49 77 21; Telefax: (04 21) 3 49 77-49 E-Mail: lvb@lvb-bremen.de;internet:
MehrRichtlinienänderung 2014 was ist neu?
Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller, die Dritte Änderung der Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
MehrInfo zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken
MehrFahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation
Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation IHK Münster, 15.07.2014 Um was es geht Eintragung der Schlüsselzahl 95 Rechtliche Grundlagen der EU Rechtliche Grundlagen in Deutschland Verfahren
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrWeiterbildung. für Berufskraftfahrer
Weiterbildung für Berufskraftfahrer Was wir wollen. Demnächst müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraftoder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, eine besondere
MehrProFahrT Mit Sicherheit eine Innovation voraus
DEKRA Akademie GmbH ProFahrT Mit Sicherheit eine Innovation voraus Berufskraftfahrerqualifikation mit Praxisanteil im Lkw-Fahrsimulator Berufskraftfahrerqualifikation ProFahrT Erfahren Sie den Unterschied
MehrKennen Sie schon die neue Parkkralle für LKW und Bus?
Kennen Sie schon die neue Parkkralle für LKW und Bus? Anfang Juli 2006 haben Bundestag und Bundesrat das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrInformationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Straßenbau und Verkehr Abteilung Verkehr 4021 Linz Bahnhofplatz 1 Informationen zur f f Überblick (EU-Recht) Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates von 25.03.1969 über
MehrSozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr ab sofort lieferbar!
Verkaufszeitung August 2012 1. UPDATE für PC-Professional Modul 4 Bus Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr ab sofort lieferbar! 1 Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
MehrDie Lizenz zum Fahren
Die Lizenz zum Fahren Nur mit dem passenden Führerschein können die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzten Maschinen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Je nach Alter des Fahrzeugführers
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrKompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1
Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation Abschnitt F, BKrFQG-Seite 1 Abschnitt F Gesetzestexte Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft-
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrBerufskraftfahrerqualifikation Fahrten ins Ausland ohne Schlüsselzahl 95? Verkehr
Berufskraftfahrerqualifikation Fahrten ins Ausland ohne Schlüsselzahl 95? Verkehr Stand: 09/2012 Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstr. 6/10 52062 Aachen Tel. 0241 4460-0 Fax: 0241 4460-259 E-Mail:
MehrService To Go. Kombination Führerscheinausbildung Klasse D1 + D1E. (Busse» nicht mehr als 16 Fahrgastplätze mit Anhänger)
Service To Go Kombination Führerscheinausbildung Klasse D1 + D1E (Busse» nicht mehr als 16 Fahrgastplätze mit Anhänger) 1 Kombinierte Führerscheinausbildung Klasse D1 + D1E Welches Alter muss man haben?
MehrInfo zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, müssen
MehrErste-Hilfe-Schulung für Unternehmen
Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen Innovativ. Kooperativ. Effektiv. Mal ehrlich, wissen Sie noch, wie die stabile Seitenlage geht? Oder wie Sie bei Blutungen einen Druckverband anlegen? Es ist ganz normal,
MehrFragen und Antworten zum Berufskraftfahrer-Qualifikations
Fragen und Antworten zum Berufskraftfahrer-Qualifikations Qualifikations-Gesetz 1. Ab welchem Zeitpunkt sind die Vorschriften des BKrFQG anzuwenden? Das BKrFQG gilt bereits es ist bereits im Jahr 2006
MehrStarten Sie jetzt erfolgreich an verschiedenen Kursorten in NRW durch mit Ihrem Spezialisten für:
Starten Sie jetzt erfolgreich an verschiedenen Kursorten in NRW durch mit Ihrem Spezialisten für: Geprüfter Industriemeister Metall (IHK) Geprüfter Industriemeister Chemie (IHK) Geprüfter Industriemeister
MehrSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014
LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrQualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Sie möchten eine Prüfung zur Qualifikation der Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-
MehrFührerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen
Führerschein 2013 Die wichtigsten Änderungen Landkreis Barnim Dez. I, Ordnungsamt Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Am Markt 1 16225 Eberswalde Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich?
MehrOrientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Mathematik
Orientierungstest für angehende Industriemeister Vorbereitungskurs Mathematik Weiterbildung Technologie Erlaubte Hilfsmittel: Formelsammlung Taschenrechner Maximale Bearbeitungszeit: 1 Stunde Provadis
MehrPrüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Mindestalter Die Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das gewerbliche Führen von Omnibussen
MehrGesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr*) vom 14.
Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr*) vom 14. August 2006 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz
MehrDie Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren?
Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Welche Schlepper darf ich mit meinem Führerschein eigentlich fahren, wie viele Anhänger darf ich mitführen und welches zulässige
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrDie Fahrerlaubnis erhalten und wieder erhalten
Die Fahrerlaubnis erhalten und wieder erhalten Inhaltsverzeichnis 1. Rechtlicher Hintergrund 2. Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis 3. Das Fahrverbot 4. Entzug der Fahrerlaubnis durch Gericht oder
MehrDie Anmeldung zum Prüfungsvorbereitungsportal von Westermann in fünf einfachen Schritten:
Die Anmeldung zum Prüfungsvorbereitungsportal von Westermann in fünf einfachen Schritten: Schritt 1: Westermann Shop-Zugang anlegen Schritt 2: Lizenz erwerben (und ggf. Codes an Auszubildende senden) Schritt
MehrKfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren
Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können
MehrDer neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrGefahrgutfahrer - Infos
Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über
MehrWenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.
1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrAus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!
Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte Jetzt auch in Braunschweig möglich! Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten: Aus- und Weiterbildung bei BEL NET Hohe Anforderungen an Datenschutzbeauftragte
MehrAusbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
BUNDESWEHR In Köln, Magdeburg, Berlin und Nürnberg! Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Starttermine 28.01.2016 und 12.09.2016. In Kooperation mit: www.tuv.com/akademie BERUFE MIT ZUKUNFT
Mehrwww.logistik-webinare.de Gleich geht s los Eine Initiative von: Eine Initiative von:
www.logistik-webinare.de Gleich geht s los www.logistik-webinare.de BAG-Förderung 2013 Infodoping für Windhunde Tips und Tricks: worauf es beim Förderantrag wirklich ankommt! Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann
MehrBerufskraftfahrerqualifikation nach dem neuen BKrFQG Umsetzung und erste Erfahrungen
Berufskraftfahrerqualifikation nach dem neuen BKrFQG Umsetzung und erste Erfahrungen 2. CE-/DE-Symposium für Fahrlehrer LBF e.v. und FBF GmbH 04. Februar 2009, Gunzenhausen Sabine Lehmann, Rechtsanwältin
MehrAnleitung zur Online-Schulung
Anleitung zur Online-Schulung Webbasierte 7-Stunden-Schulung für Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost (gemäß Kapitel 11.2.3.9 der Verordnung (EU) Nr. 185/2010). Vorgehensweise:
MehrAnmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG
Anmeldung zu einer Prüfung nach BKrFQG Nachfolgend finden Sie unser Anmeldeformular zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz nebst Erklärung sowie einen Überblick über die verschiedenen
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
Mehr10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)
Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)
MehrBerufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Informationsveranstaltung IHK-Verbund Mittelhessen Langgöns, 04.09.2009 Ralf Nauert Rechtsanwalt Fachanwalt für f r Versicherungsrecht MESCHKAT & NAUERT,
MehrBildungsprämie Prämiengutschein Lassen Sie sich Ihre Ausbildung zum Teil vom Staat finanzieren!
Home Über uns Kooperation Presse Termine Bildungsprämie Prämiengutschein Lassen Sie sich Ihre Ausbildung zum Teil vom Staat finanzieren! Es handelt sich um Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen von bis zu
MehrBedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen
Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen Fähigkeitsausweis & Führerausweis (Übersetzung des französischen Originaltextes der AVDEMS) Juni 2013 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAusfüllanleitung. Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung
Förderprogramm A/W Förderperiode 2010 Ausfüllanleitung zum Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung
MehrVDA Lizenzlehrgänge. Ausführliche Seminarbeschreibung unter www.tqi.de oder +49 (0) 7426 9496 0
VDA Lizenzlehrgänge 18 Ausführliche Seminarbeschreibung unter www.tqi.de oder +49 (0) 7426 9496 0 Verlängerung der Qualifikation Zertifizierter Prozess-Auditor VDA 6.3 Zielgruppe Zertifizierte Prozess
MehrWeil Mobilität nichts mit Bürokratie zu tun hat. Die Alphabet Führerscheinkontrolle.
Weil Mobilität nichts mit Bürokratie zu tun hat. Die Alphabet Führerscheinkontrolle. Sie übernehmen das Steuer. Wir die gesetzlichen Auflagen. Als Halter eines Firmenwagens sind Sie rechtlich dazu verpflichtet,
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrInformationen zur Förderung Ihres Fernstudiums
Informationen zur Förderung Ihres Fernstudiums Berufliche Weiterbildung ist ein hohes Gut und wird deswegen vom Staat durch verschiedene Fördermittel auf vielfältige Art und Weise unterstützt. Als besonderen
MehrInformationen. zur. Fahrerlaubnis. Klasse A1
Informationen zur Fahrerlaubnis Stand: August 2015 Bei uns steht Fahrsicherheit an oberster Stelle. Aber natürlich soll auch der Spaß nicht zu kurz kommen. Für beides sorgt unser kompetentes und nettes
MehrBuß- und Verwarnungsgeldkatalog
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) - abgestimmt zwischen den für die Umsetzung des BKrFQG zuständigen obersten Behörden des
MehrANMELDUNG Lkw Fahrsicherheitstraining
ANMELDUNG Lkw Fahrsicherheitstraining Ich/Wir möchten das folgende LKW Weiterbildungsmodul bei der ÖAMTC Fahrtechnik GmbH zum vergünstigten Preis für AISÖ - Mitglieder buchen. Termine für das Modul LKW
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrVerkehrsunfallbilanz 2013
Verkehrsunfallbilanz 2013 I. Trends/Entwicklungen Verkehrsunfallentwicklung insgesamt nahezu unverändert Rückgang der Verletzten um 0,6 % aber Anstieg der Getöteten um 2,4 % - Rückgang der Getöteten bei
MehrAufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg
Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg Das Online-Buchungssystem erreichen Sie einfach über die Homepage des TC-Bamberg (www.tennis-club-bamberg.de).über den Link (siehe Bild 1) gelangen
MehrPeter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident,
Rede zu Protokoll TOP 74 Straßenverkehrsrecht Peter Hettlich MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen
MehrWiderrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH
Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
MehrEinrichten eines Postfachs mit Outlook Express / Outlook bis Version 2000
Folgende Anleitung beschreibt, wie Sie ein bestehendes Postfach in Outlook Express, bzw. Microsoft Outlook bis Version 2000 einrichten können. 1. Öffnen Sie im Menü die Punkte Extras und anschließend Konten
Mehr