Prüfungsordnung zum Fortbildungsabschluss zertifizierter Fuhrparkmanager (DEKRA) zertifizierte Fuhrparkmanagerin (DEKRA)
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- Josef Scholz
- vor 8 Jahren
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1 Prüfungsordnung auf Grundlage der Vereinbarungen zwischen der DEKRA Akademie und dem Bundesverband Fuhrparkmanagement e.v. vom Inhalt: 1. Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses 2. Zulassungsvoraussetzungen 3. Gliederung und Durchführung der Prüfung 4. Inhalte der Prüfung 5. Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung 6. Wiederholung der Prüfung Anlagen 1. Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses (1) Die zuständige DEKRA Akademie kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum zertifizierten Fuhrparkmanager (DEKRA)" / zertifizierten Fuhrparkmanagerin (DEKRA)" laut Absatz 2 bis 9 in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Fuhrparkmanagement e.v. durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg und Weiterbildung abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Kompetenz vorhanden ist, um eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen die Organisationseinheit Fuhrparkmanagement zu führen, die Leistungserstellung unter Einbeziehung interner und externer Partner zu planen und zu steuern, Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten sowie marktgerechte und betriebsspezifische Dienstleistungen zu entwickeln. Dabei sind die rechtlichen Anforderungen sowie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld des Fuhrparks zu beachten. Es soll auf folgende Aufgaben besonders vorbereitet werden: 1. Mitwirken bei der kaufmännischen Steuerung des Fuhrparks, 2. Erstellen und Bewerten von Konzepten für Fuhrpark-und Mobilitätsdienstleistungen, 3. Mitwirken bei der Angebots- und Preisbewertung,
2 4. Vermarkten oder erbringen von Mobilitätsdienstleistungen, 5. Planen, Koordinieren, Steuern und Optimieren der Leistungserstellung im nationalen und grenzüberschreitenden betrieblichen Verkehr, 6. Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung, 7. Organisieren der Berufsaus- oder Weiterbildung, 8. Entwickeln und Steuern von Projekten, 9. Kommunizieren und Kooperieren mit internen und externen Beteiligten, 10. Gestalten der Kundenbeziehungen, 11. Unterstützen des Qualitäts-, Gesundheits- und Umweltmanagements. (3) Die bestandene Prüfung führt zum Fortbildungsabschluss zertifizierter Fuhrparkmanager (DEKRA)" / zertifizierte Fuhrparkmanagerin (DEKRA)". 2. Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, technischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder (1) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in Punkt 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. (3) Die vollständige Teilnahme der Module 1 bis 7 des Seminars Fuhrparkmanager/-in mit DEKRA-Zertifikat" der DEKRA Akademie. (4) Abweichend von Absatz 1 kann auch auf Antrag zur Prüfung zuzulassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die
3 Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Dieser Antrag wird von der DEKRA Akademie und dem Bundesverband Fuhrparkmanagement e.v. gemeinsam beurteilt. 3. Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. (2) Die Prüfung bezieht sich hauptsächlich auf die folgenden Handlungsbereiche des Fuhrparkmanagements: Operative Aufgaben und Prozesse Konzipieren von Mobilitätsdienstleistungen Führungstechniken, Kommunikation und Zusammenarbeit Kostenrechnung und Controlling Finanzierung, Beschaffung und Verwertung Rechtliche Rahmenbedingungen Versicherungs- und Schadenmanagement Dienstwagenmanagement Technik und Nachhaltigkeit im Fuhrpark (3) Die Prüfung ist auf vier Bereiche aufgebaut: a) Schriftlichen Prüfung in Form eines Multiple-Choice-Test (Zeitvorgabe 60 Min) b) Bearbeiten eines Fallbeispiels auf Grundlage einer, durch die Prüfungskommission, vorgegebenen betrieblichen Situationsbeschreibung (Zeitvorgabe 60 Min), c) daraus abgeleitete Vorbereitung einer zugehörigen Präsentation (Zeitvorgabe 180 Min), d) Präsentation des Arbeitsergebnisses vor einer Prüfungskommission. Wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind.
4 (4) Nach der schriftlichen Prüfung wird die mündliche Präsentationsprüfung vorbereitet und durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht analysiert, kommuniziert und präsentiert werden kann. (5) In der Präsentation nach Absatz 4 ist nachzuweisen, dass eine komplexe Aufgabe der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst, innerhalb der Vorbereitungszeit nach Absatz 3, umgesetzt werden kann. Die Präsentation muss 75% der im Fallbeispiel dargestellten Handlungsbereiche nach Absatz 2 erfassen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten. (6) Die Inhalte der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer oder von der Prüfungsteilnehmerin bearbeitet und nach der Vorbereitungszeit nach Punkt 3 der Prüfungskommission bis zur Präsentationsprüfung übergeben. (7) Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. (8) Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e.v. hat das Recht die Prüfung aktiv mit einem Vertreter zu begleiten und zur Qualitätskontrolle eigene Fragen zu stellen. 4. Inhalte der Prüfung (1) Im Multiple-Choice-Test soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Seminarinhalte verstanden und wiederzugeben sowie übergreifende fachbezogene Fragen zu beantworten.
5 (2) Bearbeiten, vorbereiten und präsentieren eines Fallbeispiels Auf Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung ist eine Analyse und Fuhrparkponzepte zu entwerfen, die Bedingungen für ihre Umsetzung zu ermitteln sowie Alternativen aufzuzeigen und zu bewerten. Dabei sollen insbesondere die technischen, rechtlichen, organisatorischen und betrieblichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte beurteilt und die Möglichkeit der Einbeziehung externer Partner zu berücksichtigen und bewerten. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. Ermitteln von Mobilitäts- und Fahrzeugbedürfnissen sowie Auswerten und Bewerten entsprechender Unterlagen, 2. Ermitteln und Bewerten von Marktbedingungen, auch unter Nutzung einschlägiger Kennzahlen und den betrieblichen Bedingungen, 3. Analysieren von Ausschreibungen und Fremdleistungen, 4. Entwickeln und Präsentieren von Konzepten einschließlich der Darstellung ihrer Wirkungen im Mobilitätssystem sowie der Schnittstellen und der Aufgabenverteilung zwischen den Beteiligten, 5. Entwickeln konzeptbezogener Strategien, 6. Unterstützung bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des betrieblichen Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagements, 7. Entwerfen von fachbezogenen Vertragsbestimmungen, 8. Planen von Projekten, 9. Aufbau von rechtssichern und revisionssicheren Prozessen (3) Ferner soll während der Prüfung die Fähigkeit nachgewiesen werden, an der Einrichtung und Pflege eines umfassenden Fuhrpark Systems mitzuwirken, Informationen und Daten zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der Vertragserfüllung sowie zur Verbesserung der Leistungserstellung zu ermitteln und Maßnahmen abzuleiten. Sowie technische Fachkompetenz nachzuweisen und Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagements situationsgerecht einzusetzen:
6 In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: Ermitteln des Bedarfs an Personal, Fahrzeugen und Betriebsmitteln, Mitwirken bei der Aufstellung, Überwachung und Anpassung von Budgets, Sicherstellen und Weiterentwickeln der Leistungsqualität, Bearbeiten von Ansprüchen von Vertragspartnern, Mitwirken bei der Ausschreibung von Leistungen und Bewerten von Angeboten, Fahrzeugtechnische Fachkompetenz, situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Partnern sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentationstechniken Planen und Steuern von Personal sowie situationsgerechten Führungsmethoden einschließlich deren Förderung der beruflichen Weiterbildung, sowie die Unterstützung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. 5. Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfungsleistungen in der schriftlichen Multiple-Choice-Test nach Punkt 3 Absatz3 und in der mündlichen Prüfung nach 3 Absatz 4 bis 7 sind jeweils gesondert nach Punkten zu bewerten. Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Teilleistungen zu bilden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch nach 3 Absatz 4 und 7 gegenüber der Präsentation nach 3 Absatz 4 bis 6 hälftig zu gewichten. (2) Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung. (3) Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (Prüfungsergebnis 70% der Gesamtleistung) erbracht wurden. Bei erreichen eines Ergebnisses von 95% oder mehr ist die Prüfung mit Auszeichnung bestanden. (4) Über das Bestehen der Prüfung ist jeweils ein Zeugnis nach der Anlage 1 und ein Zertifikat nach Anlage 2 auszustellen.
7 6. Wiederholung der Prüfung (1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, wiederholt werden. (2) Wer an einer Wiederholungsprüfung teilnimmt kann nicht von bestandenen Prüfungsteilen befreit werden. Stuttgart, Mannheim, DEKRA Akademie GmbH Bundesverband Fuhrparkmanagement e.v.
8 Anlage 1
9 Anlage 2
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