Musikunterricht in obligatorischen Unterrichtslektionen

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1 Schulen Worb Schulen Worb Musikunterricht in obligatorischen Unterrichtslektionen Konzept Datum: Autoren: Status: Thomas Saxer, Oliver Rüesch gültig ab , öffentlich

2 1. Ausgangslage Mit der Einführung des Lehrplans 21 für alle SchülerInnen vom Kindergarten bis und mit der 7. Klasse, gelten per 1. August 2018 neue Lektionentafeln. Dadurch haben die SchülerInnen zum Teil bis zu fünf Lektionen mehr Unterricht pro Woche. Weiter wird festgelegt, dass die Schulleitung für SchülerInnen, welche Unterricht an einer anerkannten Musikschule besuchen, eine Kompensation des obligatorischen Unterrichts genehmigen kann. Dies bietet sich in Fachbereichen an, in denen die SchülerInnen auch mit reduziertem Pensum deutlich mehr als die Grundansprüche erreichen können (siehe AHB 4.1.3). Das Zusammenstellen von Stundenplänen wird für die InstrumentallehrerInnen immer schwieriger und die hohe Zahl an Lektionen schreckt Kinder davor ab, ein Instrument zu erlernen. 2. Grundhaltung Die Schulen Worb anerkennen die Wichtigkeit und den hohen Nutzen einer musikalischen Bildung und unterstützen die SchülerInnen im Erlernen eines Musikinstruments. Zahlreiche Aktivitäten unterstreichen dies seit Jahren. In Rüfenacht wird die Bläserklasse seit 2010 geführt und es finden Angebote der Schule wie Blockflöte, Chor und Band statt. Die Schulen Worb unterstützen die SchülerInnen im Erlernen eines Musikinstrumentes nun zusätzlich dadurch, dass unter gewissen Bedingungen der Unterricht an der Musikschule Worblental Kiesental während des obligatorischen Unterrichts stattfinden kann. Die Lehrpersonen prüfen eine Kompensation offen und wohlwollend. 3. Voraussetzungen für eine Kompensation Es besteht kein generelles Recht darauf, den Musikunterricht während einer normalen Schullektion zu besuchen. Es eignen sich nicht alle Fächer und die Voraussetzungen der SchülerInnen sind sehr unterschiedlich. Während zum Beispiel ein Schüler, der zweisprachig aufwächst, gut auf eine Französischlektion pro Woche verzichten kann, ist dies bei einem anderen Kind nicht sinnvoll. Deshalb gilt es, jeden Fall individuell zu prüfen. Weiter ist festzuhalten, dass die Regelung gem. LP 21 AHB für alle SchülerInnen gilt und es sich nicht um eine Talentfördermassnahme handelt. Dem Schüler / der Schülerin darf durch die Kompensation kein Nachteil erwachsen. Zusammen mit den und der Lehrperson der Musikschule prüft die Klassenlehrperson, welche Fächer und Zeitpunkte in Frage kommen. Neben dem Zeitpunkt und der Lektion, sind auch die Voraussetzungen des Kindes mitentscheidend. 4. Kompensation Eine Kompensation kann an einer Randstunde, oder wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, auch mitten an einem Unterrichtsmorgen erfolgen. Im zweiten Fall muss sichergestellt 2

3 sein, dass das Kind nur während einer Lektion fehlt. Die An- und Rückreise zur Musiklektion muss also sehr kurz sein. Die Lehrperson nimmt nach Möglichkeit Rücksicht und plant evtl. zu diesem Zeitpunkt eine Übungslektion ein und legt sicher keine Lernkontrollen oder Produktepräsentationen in diese Lektion. Die Kompensation kann durch sehr gute Voraussetzungen des Kindes (Zweisprachigkeit, lernt sehr schnell) durch eine Teildispensation (Angepasste Beurteilung, weil 50% des Unterrichts nicht besucht werden) dadurch, dass zu diesem Zeitpunkt eine Übungslektion eingesetzt wird erfolgen. Der Unterrichtsstoff wird nicht nachgearbeitet, die Kompensation wird in der Regel für ein ganzes Schuljahr bewilligt. 5. Ablauf / Zuständigkeiten Die Gesuchsteller sind die. Zusammen mit der Musiklehrperson und der Klassenlehrperson erörtern sie im gemeinsamen Gespräch die Möglichkeiten. Das von allen unterschriebene Gesuch wird anschliessend bei der zuständigen Schulleitung eingereicht und von dieser bearbeitet. Die Beteiligten haben sich an diesen Ablauf zu halten: Abgabe des Stundenplanes Weiterleiten des Stundenplanes an die Lehrperson Musikschule Prüfen von Möglichkeiten Falls eine Kompensation erwünscht ist: Kontaktaufnahme mit den Falls der Wunsch nach einer Kompensation da ist: Kontaktaufnahme mit der Klassenlehrperson, gemeinsames Definieren einer Lektion, ev, mittels Organisation einer gemeinsamen Sitzung (, Musiklehrperson, Klassenlehrperson) Ausfüllen des Gesuchsformulars Einreichen des Formulares bei der Schulleitung Volksschule SL an SuS Musiklehrperson Musiklehrperson alle Die Schulleitung entscheidet abschliessend über eine Kompensation. 6. Zeitachse 3

4 Sobald die Stundenpläne bekannt sind (spätestens 1. Juni), beginnen die Vorgespräche. Der Abgabetermin für die Gesuche ist der 1. Juli. 7. Kommunikation Die sind verpflichtet, alle Absenzen direkt der Lehrperson Musikschule mitzuteilen. Dies betrifft sowohl Krankheiten, wie auch Unterrichtsausfall durch spezielle Anlässe der Schule. Fällt der Musikunterricht aus, so besucht das Kind die ordentliche Unterrichtslektion. 4

5 8. Anhang 1 Gesuchsformular 5

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