Fachliche Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz Umsetzung durch die die Bodenkundliche Baubegleitung

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1 Fachliche Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz Umsetzung durch die die Bodenkundliche Baubegleitung 1. Fachliche Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz 2. Bestehende bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Fachliche Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen Bodenkundliche Baubegleitung BBB 5. Neue bodenschutzrechtliche Regegelungen zum physikalischen Bodenschutz? Dr. Norbert Feldwisch Ingenieurbüro Feldwisch Karl-Philipp-Straße Bergisch Gladbach Tel info@ingenieurbuero-feldwisch.de Folie 1

2 1. Fachliche Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz 2. Bestehende bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Fachliche Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen Bodenkundliche Baubegleitung BBB 5. Neue bodenschutzrechtliche Regelungen zum physikalischen Bodenschutz? Folie 2

3 Fachliche Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz Lenkung von Boden verbrauchenden Planungen, möglichst nicht auf verdichtungsempfindliche Böden Erhaltung / Wiederherstellung naturnaher Böden standorttypische Bodenartenschichtung funktionstüchtiger Wasser- und Lufthaushalt ungestörte Durchwurzelbarkeit Keine Vermischung unterschiedlicher Bodenqualitäten Minderung Bodenerosion Vermeidung Bodenverdichtung + Gefügeschäden Schonender Umgang mit Bodenmaterial, schonende Zwischenlagerung fachgerechte Verwertung von Bodenaushub* * Schnittstelle zum Abfallrecht Info! Bauprojekte berühren generell alle Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz, wobei standort- und projektspezifisch verschiedene Empfindlichkeiten und Wirkungen relevant sind! Folie 3

4 Bodengefüge Porenvolumen: Vol.-% Wasserspeichervermögen: bis zu 400 Liter je m 2 bis 1 m Bodentiefe Info! Das Bodengefüge bestimmt entscheidend die Leistungsfähigkeit der Böden in den Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Folie 4

5 Böden sind sehr unterschiedlich, so dass jeweils an die Baustelle angepasste Maßnahmen des Bodenschutzes in die verschiedenen Bauphasen eingebracht werden müssen! Folie 5

6 Fazit zu den Zielen des Bodenschutzes bei Bauvorhaben! 1. Nur was man kennt, kann man schützen. Großmaßstäbige Bodeninformationen für das Baufeld nötig (Bodeneigenschaften und Bodenempfindlichkeiten, ggf. Vorbelastungen) 2. Böden sind mehr als nur Fläche. dreidimensionale Betrachtung 3. Böden sind mehr als nur Baugrund, sondern belebte Körper. Bodenfunktionale Betrachtung 4. Wirkfaktoren und Wirkungen des Bauvorhabens müssen bekannt sein. Bauprozesse, -ablauf, -zeiten, -maschinen und deren Bodendrücke etc. 5. Bodenkundlicher Sachverstand ist essentiell. Folie 6

7 1. Fachliche Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz 2. Bestehende bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Fachliche Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen Bodenkundliche Baubegleitung BBB 5. Neue bodenschutzrechtliche Regelungen zum physikalischen Bodenschutz? Folie 7

8 Bestehende rechtliche Grundlagen Raumordnung nachhaltige Raumentwicklung mit Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen 2 Abs. 2 Nr. 3 u. Nr. 8: Freiraum- und Bodenschutz sind Grundsätze der Raumordnung. Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen Ziel B.III.1.26: Schutz land-/forstwirtschaftlich genutzter Böden im Interesse der Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) 1 dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. 2 Abs. 1 Nr. 3 Bodenschutz ein grundsätzliches Ziel des Naturschutzes 2 Abs. 1 Nr. 11 Schutz unbebauter Bereiche; nicht mehr benötigte versiegelte Flächen sollen renaturiert werden. Folie 8

9 Bauleitplanung / Baugesetzbuch Lenkung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde 1a BauGB: Verpflichtung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Boden 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB: Belange u. a. des Bodenschutzes sind zu berücksichtigen 2 Abs. 4 BauGB: Umweltprüfung für unterschiedliche Planungsebenen 202 BauGB: Schutz des Mutterbodens Folie 9

10 202 BauGB: Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Regelt nur die Anforderungen bei Bauvorhaben mit Aushub. Ohne Bauvorhaben also ohne Aushub ist der Mutterboden trotzdem nicht schutzlos gestellt. Hier gelten die allgemeinen Anforderungen zum Schutz des Bodens, insbesondere des Bodenschutz-, Naturschutz- und Baurechts. Im Übrigen gilt der Schutzanspruch auch für kulturfähigen Unterboden. Keine absolute Sperrwirkung des 202 BauGB, das heißt Mutterboden unterliegt keinem Totalschutz. Beispiel: Überschüttung von Mutterboden mit Aushub vom Grundstück / Herkunftsort zwecks Niveauausgleichs ist als Wiederverwendung am Herkunftsort nach 12 Abs. 2 S. 2 BBodSchV zu interpretieren. Folie 10

11 Bodenschutz 1 BBodSchG: die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. 2 BBodSchG: Definition der Bodenfunktionen Folie 11

12 Bodenfunktionen nach 2 BBodSchG Folie 12

13 Bodenschutz 1 BBodSchG: die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. 2 BBodSchG: Definition der Bodenfunktionen 4 Abs. 1 BBodSchG: Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. 7 BBodSchG: Die [Pflichtigen] sind verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen,. Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies verhältnismäßig ist. Folie 13

14 Bodenschutz 12 BBodSchV Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden Wesentliche Anforderungen 1. Schadlosigkeit Ausschlussflächen ( 12 Abs. 8 BBodSchV): Keine Verwertung von Bodenaushub auf schutzwürdigen Böden oder auf Böden im Wald, Wasserschutzgebieten oder in Schutzgebieten nach Naturschutzrecht. Schadstoffsituation ( 12 Abs. 2 und 10 BBodSchV): Besorgnis des Entstehens schädlicher Bodenveränderungen nicht hervorrufen und Schadstoffsituation in Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten nicht verschlechtern. Physikalisch nachteilige Bodenveränderungen ( 12 Abs. 9 BBodSchV): Sollen vermieden werden. 2. Nützlichkeit ( 12 Abs. 2 und 5 BBodSchV): Mindestens eine natürliche Bodenfunktion muss nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden. Folie 14

15 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG: unmittelbare und mittelbare Auswirkungen des Bauvorhabens auf - Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt - Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft - Kulturgüter, sonstige Sachgüter - Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern Untergesetzliche Regelungen Normen und bodenschutzfachlicher Stand des Wissens DIN Verwertung von Bodenmaterial DIN Erdarbeiten DIN Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten DIN Bodenuntersuchungsverfahren im Landwirtschaftlichen Wasserbau; Felduntersuchungen, Bestimmung des Makrogefüges DepV / BQS 7-1 Rekultivierungsschichten in Dep.-Abdichtungssystemen UBA-Texte 46/04: Ableitung von Kriterien zur Charakterisierung einer schädlichen Bodenveränderung LABO-Arbeitshilfe zu 12 BBodSchV Rohrleitungsrichtlinie Schweiz Folie 15

16 Fazit zu bestehenden bodenschutzrechtlichen Regelungen 1. Es mangelt nicht grundlegend an rechtlichen Zugängen zum Bodenschutz beim Bauen. 2. Jedoch sind die aktuellen Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz in keinem Rechtswerk explizit und eindeutig geregelt. 3. Vielfach resultiert daraus die falsche Einschätzung, dass es keine rechtliche Verpflichtung zum physikalischen Bodenschutz gäbe. 4. Insgesamt folgt daraus ein Vollzugsdefizit. Boden als Naturkörper und insbesondere der durchwurzelbare Boden ohne baubedingte physikalische Beeinträchtigungen sind als Schutzgüter noch nicht so stark etabliert wie andere Schutzgüter mit längerer Rechtsund Vollzugsgeschichte. Folie 16

17 1. Fachliche Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz 2. Bestehende bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Fachliche Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen Bodenkundliche Baubegleitung BBB 5. Neue bodenschutzrechtliche Regelungen zum physikalischen Bodenschutz? Folie 17

18 Beeinträchtigungen von Böden Schädliche Verdichtungen / Schädigung des Bodengefüges Vernässungen, Wassereinleitungen Bodensubstratvermischungen Bodenerosion Eintrag von Stör- und Schadenstoffen Ggf. Mobilisierung vorhandener Schadstoffbelastung Folie 18

19 Schädliche Verdichtungen möglich während der Bauphase Rekultivierungsphase Überschreiten der Tragfähigkeit der Böden Folie 19

20 Mechanische Überlastung Gefügeschädigungen (Plattengefüge) Folie 20

21 Mechanische Belastung Gestörter Lufthaushalt (Anaerobe Bodenzonen) Folie 21

22 Mechanische Belastung gestörte Durchwurzelung Folie 22

23 Info! Mechanische Überlastungen schädigen den Boden nachhaltig. gestörter Luft-, Wasser- u. Stoffhaushalt; gestörtes Pflanzenwachstum Folie 23

24 Aufwuchsschäden Gefügeschäden / schädliche Verdichtungen Beinigkeit oder Hakenschlagen der Pfahlwurzel von Zuckerrüben Fotos: Dr. J. Botschek Folie 24

25 Vernässungen möglich während der Bauphase oder als Folge der Bodengefügeschäden Vernässungen im Rohrgraben Folie 25

26 Muster Info! Rekultivierungsschichten sind kein Baugrund und keine mineralische Dichtung! Stattdessen müssen Sie durchwurzelbar sein. Folie 26

27 Vernässungen C. Eilebrecht O. Kraft N. Feldwisch Folie P. Spatz 27

28 Substratvermischungen bei geschichteten Böden Geschichtete Böden machen eine getrennte Mietenlagerung der unterschiedlichen Substrate notwendig. Folie 28

29 Keine ausreichende Trennung unterschiedlicher Substrate Vermischungen bei der Rekultivierung Folie 29

30 Vorbildliche Trennung unterschiedlicher Substrate geordnete Rekultivierung möglich Mietenabfolge Ganz links: Mutterboden (Ap-Horizont); Links-Mitte: Lösslehm; Rechts: sandiger Unterboden Folie 30

31 Bodenerosion möglich während der Bauphase oder als Folge der Bodengefügeschäden Erosionsgraben auf einer Baustraße Ingenieurbüro Feldwisch Folie 31

32 Fotos: Ingenieurbüro Feldwisch Folie 32

33 Erosion bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen Sedimenteinträge in der Bauphase Fotos: Vortrag von Thomas Vorderbrügge, HLUG Folie 33

34 Fazit zu Beeinträchtigungen im Bauablauf! 1. Den Belangen des Bodenschutzes wird vielfach nicht ausreichend Rechnung getragen. 2. Die Vollzugsdefizite resultieren aus fachlicher Unwissenheit (keine bodenkundlichen Kenntnisse) rechtlicher Unbekümmertheit (Bodenschutzrecht vielfach noch unbekannt) planerischen Mängeln Fehlern bei der Ausschreibung zum Teil aus Ignoranz Wir tun doch was Gutes für die Umwelt, was will nun jetzt noch der Bodenschutz? Dabei wird die Umwelt nicht selten auf Arten- und Biotopschutz sowie Gewässerschutz reduziert.... Zeit- und Kostendruck (Folgeschadensregulierung häufig billiger als Bauverzögerungen; bspw. kostet das Umsetzen von Geräten bzw. Baukolonnen zwischen und ; Vertragsstrafen bei verspäteter Baufertigstellung häufig im 6- bis 7-stelligen -Bereich) Folie 34

35 wo eine BBB nötig ist (Beispiele). Freileitungsbau D. Heitbaum, amprion GmbH Folie 35

36 Erdkabelverlegung TenneT Folie 36

37 Rohrleitungsbau Ingenieurbüro Feldwisch Folie 37

38 Wasserbaumaßnahmen RP Freiburg, Integriertes Rheinprogramm Folie 38

39 Erschließungsmaßnahmen Katasteramt der Städteregion Aachen / 969/2010 Folie 39

40 Anlagenbau erneuerbarer Energien Quelle: MainPost, 14. Januar 2011 Folie 40

41 Allen Transportvorgängen auf Böden. Folie 41

42 und allen Bauvorhaben auf Böden, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen übernehmen sollen. BEW-Forum Ingenieurbüro Bodenschutz Feldwisch und Altlasten, Folie 42

43 1. Fachliche Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz 2. Bestehende bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Fachliche Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen Bodenkundliche Baubegleitung BBB 5. Neue bodenschutzrechtliche Regelungen zum physikalischen Bodenschutz? Folie 43

44 Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Planungsphase Ausschreibung / Bau-Leistungsverzeichnis Beweissicherung vor Baubeginn Bauphase Abnahmen Beweissicherung nach Bauabschluss Dokumentation Rekultivierung / Sanierung Betriebsphase ggf. Monitoring und Regulierung von Folgeschäden Info! Die BBB muss frühzeitig bereits in die Planungsphase eingebunden werden, damit Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen überhaupt umgesetzt werden können. Ansonsten ist nur eine Mangelverwaltung ohne wesentlichen physikalischen Bodenschutz auf der Baustelle möglich. Folie 44

45 Folie 45

46 GERADE ERSCHIENEN! Bodenkundliche Baubegleitung BBB Leitfaden für die Praxis Vom Bundesverband Boden e. V. 2013, ca. 116 Seiten, mit zahlreichen farbigen Abbildungen und Übersichten (D) 39,90 ISBN Weitere Informationen: Folie 46

47 Gliederung des BVB-Merkblattes, Band 2 Einführung inkl. Definition BBB Fachliche und rechtliche Grundlagen Planungs- und Genehmigungsphasen Bodenkundliche Baubegleitung in der Praxis Fallbeispiele Glossar und Verzeichnisse Folie 47

48 1. Fachliche Anforderungen zum physikalischen Bodenschutz 2. Bestehende bodenschutzrechtliche Regelungen 3. Beispiele für Beeinträchtigungen im Bauablauf 4. Fachliche Lösungswege Bodenschutz in den verschiedenen Projektphasen Bodenkundliche Baubegleitung BBB 5. Neue bodenschutzrechtliche Regelungen zum physikalischen Bodenschutz? Folie 48

49 5. Neue bodenschutzrechtliche Regelungen zum physikalischen Bodenschutz? 1. Ist das wirklich nötig? Ja! Täglich werden rund 50 ha Böden, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen übernehmen sollen, baulich in Anspruch genommen. Die Wahrscheinlichkeit für schädliche physikalische Einwirkungen ist hoch. Im Vergleich zu den stofflichen Einwirkungen, die derzeit im Fokus des Bodenschutzvollzugs stehen, ist die betroffene Bodenfläche und das betroffene Bodenvolumen um ein Vielfaches höher. 2. Wo sollten die Anforderungen rechtlich verankert werden? Bei der Novellierung der BBodSchV im Zuge der Mantelverordnung! Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Dezidierte, umfassende Ergänzung des VO-Textes um Anforderungen, Regelungen und Prüf-/Maßnahmenwerte des physikalischen Bodenschutzes. Zentrale Ermächtigung zum Einsatz einer Bodenkundlichen Baubegleitung bei erheblichen Eingriffen in Böden. Folie 49

50 Dezidierte, umfassende Ergänzung des VO-Textes um Anforderungen, Regelungen und Prüf-/Maßnahmenwerte des physikalischen Bodenschutzes. Stellungnahme des Bundesverbandes Boden zur Mantelverordnung BVB-Stellungnahme%20Arbeitsentwurf%20Mantelverordnung_ pdf 67 Folie 50

51 Zentrale Ermächtigung zum Einsatz einer Bodenkundlichen Baubegleitung bei erheblichen Eingriffen in Böden. Beispielsweise könnte 4 E-BBodSchV um folgende Anforderung ergänzt werden (Diskussionsvorschlag von Prof. W. König, MKULNV): Bei Baumaßnahmen mit erheblichen Eingriffen in Böden muss/soll eine bodenkundliche Baubegleitung durch Sachverständige erfolgen. Diese Regelung könnte sich auf Bauvorhaben mit erheblichen physikalischen Einwirkungen auf Böden wie z. B. Leitungsbau, Gewässerausbau, Auf- und Einbringen von Materialien nach 6-8 u. a. beziehen. Eine Abgrenzung zu nicht besonderen bzw. erheblichen Bauvorhaben ist zu diskutieren. Auf Basis einer solchen rechtlichen Verankerung könnte dann ein Sachverständigengebiet ausgearbeitet und damit eine entsprechende Qualifikation geschaffen werden, damit ausreichender Sachverstand sicher gestellt ist. Folie 51

52 Fred Franzke Fred Franzke Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nachhaltige Landentwicklung Bodenschutz Gewässerschutz Landwirtschaft Folie 52

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