Psychiatrische Institutsambulanzen in Deutschland. Ergebnisse einer Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der

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1 BAG Psychiatrie Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser Psychiatrische Institutsambulanzen in Deutschland Ergebnisse einer Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser (BAG) führte Ende 2007 eine bundesweite Umfrage bei psychiatrischen Fachkrankenhäusern, psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern und Universitätskliniken und kinder- jugendpsychiatrischen Fachkrankenhäusern und Abteilungen zu Struktur-, Leistungs- und Kostendaten der psychiatrischen Institutsambulanzen durch. Der von der BAG-Geschäftsstelle entwickelte Erhebungsbogen wurde mit dem Sprecher des Arbeitskreises Institutsambulanzen der Bundesdirektorenkonferenz, Prof. Dr. Andreas Spengler, und dem Sprecher des Arbeitskreises Institutsambulanzen der psychiatrischen Abteilungen, Dr. Horst Lorenzen, abgestimmt. Um die Datenerhebung und -auswertung zu erleichtern, wurde die Form einer Online-Erhebung über eine spezielle Internetwebsite gewählt. Die Daten sind anonymisiert erhoben worden, indem sich die angeschriebenen Kliniken und Abteilungen mittels eines 6-stelligen Codes einwählen mussten. Die Codes waren für die Auswertung der Erhebungsbögen nicht zugänglich. Die BAG-Geschäftstelle konnte die Erhebungsbögen nur in einer standardisierten Form auswerten. Eine erweitere Datenanalyse mit gezielten Fragestellungen ist aber möglich. Die Erhebungsbögen waren mit ausführlichen Erläuterungen und Hinweisen zum Ausfüllen versehen. Trotzdem gab es zahlreiche Rückfragen, die von der BAG-Geschäftsstelle beantwortet worden sind. Einige unplausible Auswertungsergebnisse deuten aber darauf hin, dass es im Einzelfall zu Missverständnissen oder Fehlern bei der Dateneingabe kam. Erhebungszeitraum war das Jahr Die Unterlagen wurden am an die Kliniken und Abteilungen verschickt. Sie sollten bis ausgefüllt werden. Dieser Zeitraum erwies sich aber als zu kurz, so dass die Erhebung bis verlängert werden musste.

2 2 Die Adressenliste für die Erhebung wurde aus dem Verzeichnis der psychiatrischen Krankenhäuser und Abteilungen in der Bundesrepublik der BAG, dem Adressverzeichnis der AKTION PSYCHISCH KRANKE, die für die Erhebung zur Psychiatrie-Personalverordnung verwendet worden ist und aus Unterlagen des Arbeitskreises der Chefärztinnen und Chefärzte von Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zusammengestellt. Nachträglich sind einige Doppelnennungen festgestellt worden, einige Anschreiben kamen als unzustellbar zurück und einige Adressaten erklärten, keine Institutsambulanz zu betreiben. Bereinigt wurden 478 Kliniken und Abteilungen angeschrieben. Diese Einrichtungen verteilen sich auf: Psychiatrie und Psychotherapie: Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie: 219 Fachkrankenhäuser und 219 psych. Abteilungen 120 Kliniken und Abteilungen In der Summe ergeben sich somit 558 Kliniken und Abteillungen. Die Differenz erklärt sich dadurch, dass 80 Einrichtungen sowohl Angebote der Psychiatrie und Psychotherapie als auch der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie vorhalten. Unklar bleibt allerdings, wie viele dieser Einrichtungen tatsächlich Institutsambulanzen betreiben. Der Bericht der Arbeitsgruppe Psychiatrie der Obersten Landesgesundheitsbehörden Psychiatrie in Deutschland Strukturen, Leistungen, Perspektiven vom Februar 2007 nennt 418 Institutsambulanzen der Psychiatrie und Psychotherapie und 155 Institutsambulanzen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. In diesen Zahlen sind allerdings zumindest teilweise auch Außenstellen und Zweigsprechstunden von Institutsambulanzen enthalten. Deshalb bleibt zunächst festzustellen, dass die genaue Zahl der in Deutschland betriebenen psychiatrischen Institutsambulanzen nicht ermittelt werden konnte. Rücklauf: An der letzten Erhebung der BAG zu psychiatrischen Institutsambulanzen im Jahre 2003 hatten sich 130 Einrichtungen beteiligt. Bis zum gingen bei der neuen Erhebung insgesamt 254 ausgefüllte Erhebungsbögen ein, d. h. die Zahl der Teilnehmer hat sich bei der aktuellen Umfrage gegenüber der früheren nahezu verdoppelt. Von den 254 Antwortbögen entfielen 213 auf die Psychiatrie und Psychotherapie, was einem Rücklauf von 48,6 Prozent entspricht. In der Adressenliste sind einige Tageskliniken enthalten, bei denen nicht festgestellt werden konnte, ob es sich um selbständige Tageskliniken oder Außenstellen von Kliniken und Abteilungen handelt. Der tatsächliche Rücklaufanteil könnte also noch etwas höher liegen. Auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie entfielen 41 Erhebungsbögen, so dass die Rücklaufrate bei 34,2 Prozent liegt. Diese verhältnismäßig niedrige Beteiligung ist vermutlich darauf zurück zu führen, dass die BAG der kinder- und jugendpsychiatrischen Klinikleiter 2006 eine eigene Erhebung zu den Institutsambulanzen durchgeführt hatte.

3 3 Eine Differenzierung der Antwortbögen nach Fachkrankenhäusern und psychiatrischen Abteilungen ist anhand der Standardauswertung nicht möglich. Aus der Rechtsgrundlage der Ermächtigung der Institutsambulanzen lassen sich 144 Fachkrankenhäuser und 110 psychiatrische Abteilungen (ohne Differenzierungsmöglichkeit nach Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie) ermitteln. An der Erhebung haben sich Institutsambulanzen aus allen Bundesländern beteiligt. In welchem Fachgebiet ist Ihre Einrichtung tätig? 16% 1:Kinder- und Jugendpsychatrie 2: Erwachsenenpsychatrie 84% Pflichtversorgung: Nahezu alle an der Erhebung teilnehmenden Kliniken und Abteilungen mit Institutsambulanzen nehmen einen regionalen Pflichtversorgungsauftrag wahr: Psychiatrie und Psychotherapie: 91,5 % Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie: 92,7 % Nur drei Kliniken oder Abteilungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und 18 Kliniken und Abteilungen der Psychiatrie und Psychotherapie gaben an, keine regionale Pflichtversorgung zu leisten. Bei den Pflichtversorgungseinrichtungen gehört eine Institutsambulanz also zum Leistungsstandard. 206 von 213 Kliniken und Abteilungen des Fachgebietes Psychiatrie und Psychotherapie machten Angaben zur Einwohnerzahl ihres Pflichtversorgungsgebietes. Ein Viertel dieser Einrichtungen versorgt bis zu Einwohner. Der Meridian liegt bei bis zu Einwohnern, immerhin noch jede achte Klinik und Abteilung hat mehr als Einwohner zu versorgen.

4 4 Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie liegen von 40 der 41 teilnehmenden Einrichtungen Angaben zur Einwohnerzahl des Pflichtversorgungsgebietes vor. Erwartungsgemäß umfasst das Pflichtversorgungsgebiet von 60 Prozent dieser Einrichtungen mehr als Einwohner. Immerhin 15 Prozent der Klinken und Abteilungen versorgen lediglich bis zu Einwohner. Einwohnerzahl des Pflichtversorgungsgebiets Erwachsen Kinder- und Jugend 24 1 Anzahl < > Einwohner Nervenarztpraxen und kinder- und jugendpsychiatrische Praxen im Pflichtversorgungsgebiet: Gefragt wurde wie viel Nervenarztpraxen bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Praxen sich im Pflichtversorgungsgebiet befinden. Die Zahl psychologischer Psychotherapeuten wurde nicht erfragt. Hierzu haben189 Einrichtungen Angaben gemacht und zwar 153 der Psychiatrie und Psychotherapie sowie 36 der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Angegeben wurden 1858 niedergelassene Nervenärzte und 65 Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Weitergehende Aussagen lässt die Standardauswertung leider nicht zu. Insbesondere erbrachten die Angaben in den Erhebungsbögen zur Zahl der schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Psychotherapie, Neurologie, Begutachtung und der Behandlung von Privatpatienten tätigen niedergelassenen Praxen unplausible Resultate. Durch gezielte Einzelanalysen könnte versucht werden, noch zusätzliche Erkenntnisse zu dieser wichtigen Frage zu gewinnen.

5 5 Rechtsgrundlage der Ermächtigung: Hierzu liegen von allen teilnehmenden Einrichtungen Angaben vor. 43 Prozent der Teilnehmer haben eine Ermächtigung nach 118 Abs. 1 SGB V als Fachkrankenhaus, 57 Prozent nach 118 Abs. 2 SGB V als psychiatrische bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung. Rechtsgrundlage für die Ermächtigung der lnstitutsambulanz 1: Fachkrankenhausnach ll8abs. 1 SGBV 43% 2: Fachabteilung nach 118 Abs. 2 5GB V 57% Darüber hinaus gaben 33 Einrichtungen (13%) an, zur Drogensubstitution ermächtigt zu sein. 18 Einrichtungen (7%) haben Sonderregelungen zur Betreuung von Heimbewohnern abgeschlossen. Zugangsvoraussetzungen: Alle Teilnehmer machten zu dieser Frage Angaben. Bei zwei Drittel der Institutsambulanzen gilt als Regelzugang die Überweisung durch einen Vertragsarzt mit der zusätzlichen Möglichkeit des Direktzuganges. Dies entspricht der Regelung des dreiseitigen Vertrages auf Bundesebene für Institutsambulanzen psychiatrischer Abteilungen. Bei 14 Prozent der Institutsambulanzen ist eine Überweisung zwingend erforderlich, 19 Prozent der Institutsambulanzen können die Patienten ohne Überweisung direkt aufsuchen.

6 6 Zugangsvoraussetzungen 19% 1% 14% Überweisung durch Vertragsarzt zwingend erforderlich Überweisung durch Vertragarzt als Regelzugang, aber auch Direktzugang möglich Freier Zugang ohne Überweisung als Regelzugang Sonstige Zugangsbeschränkunge n 66% Gegenüber der Erhebung aus dem Jahre 2003 zeigen sich signifikante Veränderungen. Damals lag der Regelzugang mit Überweisung bei 47 Prozent, der Anteil zwingender Überweisungen bei 10,5 Prozent und der Anteil des freien Zugangs bei 38,7 Prozent. Dies dürfte im Wesentlichen darauf zurück zu führen sein, dass seinerzeit nur 30 psychiatrische Abteilungen an der Erhebung teilnahmen. Vergütungsregelung: Zur Vergütungsregelung liegen Angaben aller Teilnehmer vor. Knapp die Hälfte aller Institutsambulanzen rechnet ihre Leistungen mit einer Gesamtpauschale für ärztliche und nichtärztliche Leistungen ab. 14,4 Prozent der Ambulanzen haben eine gesonderte Pauschale für Einmalkontakte vereinbart. Ein etwa gleich großer Anteil der Institutsambulanzen rechnet die ärztlichen Leistungen nach EBM ab und erhält eine Pauschale für die nichtärztlichen Leistungen. 17,6 Prozent der Institutambulanzen legen ihrer Abrechnung des bayerischen Vergütungssystems zugrunde, davon knapp 39 Prozent mit einem Abschlag zu den in Bayern geltenden Vergütungssätzen. Die Abschläge liegen bei zwei Drittel dieser Ambulanzen unter 10 Prozent, bei 16,6 Prozent zwischen 10 und 20 Prozent und bei einem gleichen Anteil bei über 20 Prozent. 13 Institutsambulanzen der Psychiatrie und Psychotherapie geben Einzelleistungsvergütungen in Komplexform oder sonstige Vergütungssysteme an.

7 7 Vergütungsregelung :Kinder- und Jugendpsychatrie 2: Erwachsenenpsychatrie Gesamtpauschale für ärztliche und nichtärztliche Leistungen 10 Gesamtpauschale für ärztliche und nichtärztliche Leistungen mit degressiver Vergütung Pauschale für nichtärztliche gesonderte Pauschale bei Leistungen bei EBM- Einmalkontakten Einzelleistungsvergütung der ärztlichen Leistungen 27 Vergütung analog des bayerischen Vergütungssystems ohne Abschlag 3 18 Vergütung analog des bayerischen Vergütungssystems mit Abschlag 40 Einzelleistungsvergütung in Komplexform 0 9 Sonstige Vergütungssysteme Die Höhe der Pauschalvergütung zeigt in den einzelnen Bundesländern erhebliche Unterschiede. Die niedrigste Durchschnittsvergütung des Fachgebietes Psychiatrie und Psychotherapie in Thüringen liegt nur bei einem Drittel der höchsten Durchschnittsvergütung in Hamburg. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie liegt die Bandbreite der Angaben in der gleichen Größenordnung wie in der Psychiatrie und Psychotherapie. In Sachsen- Anhalt wird pro Patient und Quartal nur 32,9 Prozent des Vergütungssatzes von Baden- Württemberg abgerechnet. Frage Frage 9 Durchschnitt Maximalwert Zahl derangaben Höhe der Gesamtpauschale in Euro Psych./Psychoth. Kind.-u.Jugl. Psych./Psychoth. Kind.-u.Jugl. Erwachs. Kind.-uJugl. Bundesland Baden-Württemberg 270,42 405,00 280,00 405, Bayern 0 0 Berlin 276,11 282,00 293,00 282, Brandenburg 189,00 223,00 189,00 223, Bremen 270,00 270, Hamburg 335,40 363, Hessen 223,88 318,50 230,00 320, Mecklenburg-Vorpommern 143,00 178,00 143,00 178, Niedersachsen 251,50 321,00 253,00 338, Nordrhein-Westfalen 151,41 246,00 189,00 305, Rheinland-Pfalz 205,80 255,00 219,00 255, Saarland 206,00 210, Sachsen 0 0 Sachsen-Anhalt 129,00 129,00 150,00 129, Schleswig-Holstein 271,00 271, Thüringen 113,00 113, Anmerkung: Durchschnitt bezieht sich auf Werte ungleich 0 Die Spalte "Angaben" zeigt, wie viele Angaben zu diesen Punkten gemacht haben.

8 8 Die Durchschnittserlöse pro Patient und Quartal der Psychiatrie und Psychotherapie nach dem bayerischen Vergütungssystem sind in Bayern um 7,2 Prozent niedriger als im Bundesdurchschnitt der Pauschalvergütung. Wegen der hohen Abschläge in einigen Bundesländern, die nach dem Bayern-System abrechnen, liegen die Durchschnittsvergütungen aller Länder, die nach dem Bayern-System abrechnen, sogar um 19,7 Prozent niedriger. Gegenüber der Pauschalvergütung in Hessen und Niedersachsen wird die Behandlung eines Patienten in Bayern um 11,8 Prozent bzw. 21,5 Prozent geringer vergütet. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie liegen die Durchschnittserlöse in Bayern dagegen um 23,1 Prozent über der höchsten Pauschalvergütung von Baden- Württemberg. In den übrigen Ländern, die nach dem Bayern-System abrechnen werden dagegen nur Durchschnittserlöse erzielt, die erheblich niedriger und unter den Pauschalvergütungen anderer Länder liegen. Frage Frage 8 Durchschnitt Maximalwerte Zahl der Angaben Bei Anwendung des bayerischen Vergütungssystems Psych./Psychoth. Kind.-u.Jugl. Psych./Psychoth. Kind.-u.Jugl. Durchschnittserlös pro Behandlungsschein in Euro Psych./Psychoth. Kind.-u.Jugl. Bundesland Baden-Württemberg 200,00 200, Bayern 197,42 527,00 350,00 527, Berlin 0 0 Brandenburg 0 0 Bremen 0 0 Hamburg 0 0 Hessen 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 175,25 155,00 280,00 155, Niedersachsen 0 0 Nordrhein-Westfalen 125,00 125, Rheinland-Pfalz 212,00 212, Saarland 0 0 Sachsen 147,40 119,33 250,00 160, Sachsen-Anhalt 118,67 118,00 170,00 118, Schleswig-Holstein 0 0 Thüringen 190,50 265,67 210,00 400, Anmerkung: Durchschnitt bezieht sich auf Werte ungleich 0 Die Spalte "Angaben" zeigt, wie viele Angaben zu diesen Punkten gemacht haben. Die Daten sind nicht ausreichend für eine repräsentative Aussage. Die ärztlichen Leistungen werden in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und einzelnen Ambulanzen in Berlin und Hessen nach dem EBM abgerechnet, während für nichtärztliche Leistungen eine Pauschale gewährt wird. Die Durchschnittserlöse dieser Ambulanzen liegen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie um 10 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt der Pauschalvergütung und in der Psychiatrie und Psychotherapie sogar um 16,8 Prozent.

9 9 Frage 10 Durchschnitt Maximalwerte Zahl der Angaben Bei Gesamtpauschale für nichtärztliche Leistungen und EBM-Einzelleistungsvergütung Durchschnittserlös pro Behandlungsschein in Euro Psych./Psychoth. Kinder-u.Jugl. Psych./Psychoth. Kinder-u.Jugl. Psych./Psychoth. Kinder- u. Jugl. Baden-Württemberg 0 0 Bayern 0 0 Berlin 195,25 250, Brandenburg 0 0 Bremen 0 0 Hamburg 0 0 Hessen 136,00 156, Mecklenburg-Vorpommern 0 0 Niedersachsen 0 0 Nordrhein-Westfalen 151,71 236,75 212,00 280, Rheinland-Pfalz 0 0 Saarland 0 0 Sachsen 0 0 Sachsen-Anhalt 0 0 Schleswig-Holstein 224,78 300, Thüringen 0 0 Anmerkung: Durchschnitt bezieht sich auf Werte ungleich 0 Die Spalte "Angaben" zeigt, wie viele Angaben zu diesen Punkten gemacht haben. Hauptsächlich in Baden-Württemberg und Hessen werden für Einmalkontakte gesonderte Pauschalen berechnet, die bei rund 70 Euro liegen. Für Berlin geben zwei Ambulanzen eine Einmalpauschale von 66 Euro an, im Saarland zwei Ambulanzen 87 Euro und in Sachsen- Anhalt zwei Ambulanzen 35 Euro. Einzelne Ambulanzen aus verschiedenen Bundesländern nennen ebenfalls Einmalpauschalen, allerdings in einer Höhe, die als fehlerhaft angenommen werden müssen (zwischen 179 und 251 Euro). Hier kann es sich nur um Fehlinterpretationen handeln. Fünf Ambulanzen in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen nennen Einzelleistungsvergütungen in Komplexform, die zwischen 105 und 187 Euro liegen. 13 Ambulanzen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geben sonstige Vergütungssysteme mit Durchschnittserlösen zwischen 165 und 229,80 Euro in der Psychiatrie und Psychotherapie sowie 250 Euro in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie an. Sechs Ambulanzen haben eine degressive Vergütung bei Überschreitung einer Höchstfallzahl vereinbart. Bei drei Ambulanzen handelt es sich um einen festen Abschlag von 7 Prozent bei Überschreitung von 750 Fällen, bei drei Ambulanzen um einen gestaffelten Abschlag bei Überschreiten von 1200 Fällen.

10 10 Kostendeckungsgrad: Alle Teilnehmer machten Angaben zu dieser Frage. Nur rund die Hälfte aller Institutsambulanzen der Psychiatrie und Psychotherapie wie auch der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie gibt an, die entstehenden Kosten aus den Vergütungserlösen decken zu können. 27,2 Prozent der Ambulanzen der Psychiatrie und Psychotherapie und 31,7 Prozent der Ambulanzen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie kann die Kosten nur zu 90 bis 100 Prozent decken. Bei 12,7 Prozent bzw. 7,7 Prozent liegt der Kostendeckungsgrad sogar unter 80 Prozent. Kostendeckungsgrad der Erlöse 12% 13% 1: < 80% 47% 2: 80% - 90% 3: 90% - 100% 4: 100% 28% Organisationsform: Zu dieser Frage liegen Antworten aller Teilnehmer vor. Mehr als die Hälfte aller Kliniken und Abteilungen der Psychiatrie und Psychotherapie (52,6%) haben Institutsambulanzen als eigenständige Einheit der Klinik/Abteilung organisiert. Rund 9 Prozent betreiben mehrere spezialisierte Einzelambulanzen. In Form einer dezentralen Ambulanz angekoppelt an die Stationen sog. integrierte Institutsambulanz sind 14,1 Prozent der Ambulanzen organisiert und rund ein Viertel (24,4%) entfallen auf Mischformen. Die Verteilung der verschiedenen Organisationsformen sieht in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie ähnlich aus. Eigenständige Einheit: 63,4 % Spezialisierte Ambulanzen: 4,9 % Dezentrale Ambulanzen: 9,8 % Mischformen: 22,0 %

11 11 Organisationsform 24% 1: Eigenständige Einheit der Klinik 13% 55% 2: Mehrere spezialisierte Einzelambulanzen 3: Dezentrale Ambulanz angekoppelt an Station 4: Mischform 8% Die Frage, ob Außenstellen der Institutsambulanzen betrieben werden haben alle Teilnehmer beantwortet. Mehr als zwei Drittel der Ambulanzen werden an Krankenhäusern/Abteilungen ohne Außenstelle betrieben. Rund ein Drittel der Ambulanzen betreibt Außenstellen. Außenstellen/Zweigsprechstunden 32% 1: keine Außenstelle 2: mit Außenstelle 68% 17,1 Prozent der Außenstellen bestehen an ausgelagerten Stationen der Kliniken/Abteilungen, 82,9 Prozent an ausgelagerten Tageskliniken. Ausgelagerte Institutsambulanzen mit eigener Ermächtigung gibt aus laut Ergebnis der Umfrage nicht.

12 12 Fallzahl: Zu den Fallzahlen haben 201 von 213 Teilnehmern der Psychiatrie und Psychotherapie und 38 von 41 Teilnehmern der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Angaben gemacht. Gefragt war nach der Fallzahl aller Quartale im Jahr 2006 zuzüglich der Privat- und Konsilpatienten. Frage Frage 19 Durchschnitt Maximalwerte Zahl der Angaben Text Bundesland Fallzahl pro Ambulanz inkl. der Außenstellen Fallzahl Kind.-u.Jugl. Psych./Psychoth. Kind.- u. Jugl. Psych./Psychoth. Kind.-u.Jugl. Psych./Psychoth. Baden- Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Anmerkung: Durchschnitt bezieht sich auf Werte ungleich 0 Die Spalte "Angaben" zeigt, wie viele Angaben zu diesen Punkten gemacht haben. Die Durchschnittsfallzahlen pro Ambulanz und Jahr zeigen eine große Streubreite. Die höchsten Fallzahlen der Psychiatrie und Psychotherapie wurden in Institutsambulanzen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen angegeben, wobei von der hessischen Ambulanz mit der bundesweit größten Fallzahl mehrere Außenstellen betrieben werden. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sind die Ergebnisse der Fallzahlen auf Länderebene nicht repräsentativ, da aus Bremen und Hamburg keine Angaben und aus sieben Ländern nur Angaben jeweils einer Ambulanz vorliegen. Die Institutsambulanzen in Nordrhein-Westfalen und Hessen erreichen die höchsten Fallzahlen.

13 13 Personalausstattung: Angaben zur Personalausstattung der Institutsambulanzen liegen von 196 Teilnehmern (92%) der Psychiatrie und Psychotherapie und 36 Teilnehmern (88%) der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie vor. Für die Psychiatrie und Psychotherapie gibt eine Ambulanz in Bremen an, nur einen Arzt beschäftigt zu haben. In allen übrigen Ambulanzen arbeiten multiprofessionelle Teams mit Ärzten, Psychologen, Sozialarbeiten, Krankenpflegekräften und Ergotherapeuten. Für administrative Funktionen werden Arzthelferinnen oder Schreibkräfte beschäftigt. Erfasst wurden auch sonstige Fachkräfte, allerdings sind die Angaben unplausibel. Die Angaben zur Personalausstattung werden erst in Verbindung mit den Fallzahlen pro Jahr aussagekräftig. Die Fallzahl ist mit den während eines Jahres abgerechneten Behandlungsscheinen zuzüglich der Privatpatienten und der Konsile definiert. Für die Psychiatrie und Psychiatrie ergeben sich folgende Leistungszahlen einer Vollkraft: Bundesland Fälle pro Arzt Fälle pro nichtärztl. Therapeuten Fälle pro Arzthelferin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Der Bundesdurchschnitt liegt bei 1 Arzt = 738 Fälle 1 nichtärztlicher Therapeut = 311 Fälle 1 Arzthelferin = Fälle Schleswig-Holstein (9 Ambulanzen) erreicht mit 1 : 435 Fällen pro Arzt einen extrem niedrigen Wert, während in Brandenburg (7 Ambulanzen), Sachsen (8 Ambulanzen), Sachsen- Anhalt (8 Ambulanzen) und Mecklenburg-Vorpommern (7 Ambulanzen) ein Arzt zwischen 990 und Fälle zu behandeln hat. Diese hohen Leistungszahlen korrespondieren mit den niedrigen Vergütungssätzen. Bei den Leistungszahlen pro nichtärztlicher Fachkraft bestehen dagegen keine großen Bandbreiten zwischen den Ländern.

14 14 In Sachsen (8 Ambulanzen) werden keine Arzthelferinnen oder Schreibkräfte genannt. In den übrigen Ländern besteht eine erhebliche Bandbreite zwischen 519 Fällen (Schleswig- Holstein) und Fällen (Brandenburg). Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie ergeben sich folgende Leistungszahlen pro Vollkraft: Bundesland Fälle pro Arzt Fälle pro nichtärztl. Therapeuten Fälle pro Arzthelferin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Aus Berlin, Hamburg und dem Saarland liegen keine Angaben vor. Für Rheinland-Pfalz (1 Ambulanz) und Schleswig-Holstein (1 Ambulanz) wird außer Psychologen keine nichtärztliche Fachkraft genannt. In Mecklenburg-Vorpommern (1 Ambulanz) ist lediglich ein Arzt angegeben. Der wie schon erwähnt nicht repräsentative Bundesdurchschnitt liegt bei 1 Arzt = 735 Fälle 1 nichtärztliche Fachkraft = 395 Fälle 1 Arzthelferin = Fälle Fallzahlbegrenzung: Zu dieser Frage haben alle Teilnehmer Angaben gemacht. Vertraglich vereinbarte Fallzahlbegrenzungen sind die Ausnahme, denn rund 94 Prozent aller Institutsambulanzen behandeln ihre Patienten ohne jegliche Begrenzung auf Fälle pro Quartal oder Jahr. Fünf Ambulanzen gaben eine Fallzahlbegrenzung pro Quartal und elf Ambulanzen pro Jahr an. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie nannte nur eine Ambulanz eine Fallzahlbegrenzung pro Jahr, die übrigen Fallzahlbegrenzungen betreffen Ambulanzen der Psychiatrie und Psychotherapie.

15 15 Vertraglich vereinbarte Fallzahlbegrenzung [alle] 2% 4% 1:keine Fallzahlbegrenzung 2: Fallzahlbegrenzung pro Quartal 3: Fallzahlbegrenzung pro Jahr 94% Rahmenverträge: Zu dieser Frage haben alle Teilnehmer Angaben gemacht. Mehr als die Hälfte aller Institutsambulanzen haben Rahmenverträge mit den Krankenkassen abgeschlossen, in denen die wesentlichen Grundlagen für die Arbeit der Ambulanzen geregelt sind. 72 Ambulanzen arbeiten ohne Rahmenverträge, für 34 Ambulanzen waren die Rahmenverträge zum Zeitpunkt der Erhebung gekündigt und wurden neu verhandelt. Rahmenverträge über Leistungen, Zugang, Abrechnung pp. 13% 28% 1: es besteht kein Rahmenvertrag 2: es besteht ein Rahmenvertrag 3: Rahmenvertrag ist gekündigt (wird neu verhandelt) 59%

16 16 Vergütungsverträge: Zu dieser Frage haben alle Teilnehmer Angaben gemacht. Im weit überwiegenden Teil aller Institutsambulanzen bestehen Vergütungsverträge, nach denen die Ambulanzen ihre Leistungen abrechnen. Für 43 Institutsambulanzen waren die Vergütungsverträge zum Zeitpunkt der Erhebung ausgelaufen oder gekündigt. Vergütungsverträge 17% 1: es besteht ein gültiger Vergütungsvertrag 2: der Vergütungsvertrag ist gekündigt/ausgelaufen 83% Prüfungen durch Krankenkassen oder MDK: Da bei dieser Frage Mehrfachnennungen möglich waren, liegen 378 Angaben der 254 Teilnehmer vor. 109 geben an, dass bisher keine Prüfungen stattgefunden haben. Das sind rund 43 Prozent aller Teilnehmer. Mehr als die Hälfte aller Institutsambulanzen unterliegen also in unterschiedlicher Form Prüfungen durch die Krankenkassen oder den MDK. Bei 47 Institutsambulanzen werden die Quartalsabrechnungen durch die Krankenkassen gekürzt, weil sie der Auffassung sind, es handele sich nicht um Patienten, die nach 118 SGB V zu behandeln sind. 43 Institutsambulanzen gaben an, dass Stichprobenprüfungen der Ambulanzfälle stattfanden. Einzelfallanfragen durch die Krankenkassen im Rahmen der Rechnungsprüfung erhielten 87 Institutsambulanzen. In 92 Institutsambulanzen fanden Einzelfallprüfungen unter Einschaltung des MDK statt.

17 17 Zusammenfassung: Die Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser liefert für die Psychiatrie und Psychotherapie einen repräsentativen Querschnitt zur Situation der psychiatrischen Institutsambulanzen in Deutschland. Dies gilt sowohl für Ambulanzen an Fachkrankenhäusern als auch für Ambulanzen der psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern. Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie können die Ergebnisse insbesondere auf Länderebene wegen der geringen Rücklaufquote nur mir Einschränkungen als repräsentativ angesehen werden. Für zwei Drittel der Institutsambulanzen gilt die Überweisung durch Vertragsärzte als Regelzugang, wobei auch ein direkter Zugang der Patienten zulässig ist. 14 Prozent der Ambulanzen dürfen ihre Patienten nur nach Überweisung behandeln, für 19 Prozent gilt ein freier Zugang. Mehr als die Hälfte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie fast zwei Drittel der Kliniken und Abteilungen haben ihre Ambulanzen als eigenständige Einheiten organisiert. 14 Prozent bzw. 10 Prozent in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie betreiben sog. integrierte Ambulanzen angekoppelt an Stationen. Weitere 24/22 Prozent der Ambulanzen sind als Mischformen organisiert. Nur ein Drittel der Kliniken/Abteilungen betreibt Außenstellen der Institutsambulanzen, meist an ausgelagerten Tageskliniken. Die Erreichbarkeit der Ambulanzen ist also noch nicht optimal entwickelt, da die Pflichtversorgungsgebiete in der Psychiatrie und Psychotherapie im Mittel mehr als Einwohner umfassen. Jede achte Klinik/Abteilung hat sogar mehr als Einwohner zu versorgen. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie haben 60 Prozent der Kliniken/Abteilungen mehr als Einwohner zu versorgen. Die durchschnittlichen Fallzahlen in den einzelnen Bundesländern schwanken sehr stark. Die meisten Patienten werden in Institutsambulanzen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen behandelt. In der Psychiatrie und Psychotherapie behandelt ein Arzt im Durchschnitt 738 Fälle, ein nichtärztlicher Psychotherapeut 311 Fälle. Es besteht eine große Bandbreite zwischen den Ländern. So muss beispielsweise ein Arzt in Brandenburg dreimal soviel Fälle behandeln wie in Schleswig-Holstein. Diese Ergebnisse korrelieren mit der Höhe der Vergütungen. Knapp die Hälfte aller Institutsambulanzen rechnet ihre Leistungen mit einer Gesamtpauschale ab. Rund 18 Prozent der Ambulanzen legen ihrer Abrechnung die bayerische Einzelleistungsvergütung zugrunde, davon knapp 39 Prozent mit Abschlägen gegenüber der bayerischen Vergütung. Die Durchschnittserlöse pro Patient und Quartal in der Psychiatrie und Psychotherapie nach dem Bayern-Modell sind um7,2 Prozent geringer als der Durchschnitt der Pauschalvergütungen. Die Vergütungen der Institutsambulanzen in den einzelnen Bundesländern bewegen sich innerhalb einer großen Bandbreite. Die niedrigsten Vergütungen wurden für Sachsen-Anhalt, die höchsten für Hamburg genannt. Mehr als die Hälfte aller Institutsambulanzen unterliegt in unterschiedlicher Form Prüfungen durch die Krankenkassen oder den Medizinischen Dienst. Bedenklich stimmen muss, dass mehr als die Hälfte der Ambulanzen ihre Kosten aus den Erlösen nicht decken kann. Bei 12 Prozent der Ambulanzen liegt der Kostendeckungsgrad unter 80 Prozent.

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