zur Erlangung des als bernischer gastgewerblicher Fähigkeitsausweises anerkannten Abschlusses des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland.
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- Minna Linden
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1 Cafetier Verband Bern-Mittelland Sekretariat Neuengasse Bern Kurs- und Prüfungsreglement zur Erlangung des als bernischer gastgewerblicher Fähigkeitsausweises anerkannten Abschlusses des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland. Kursreglement 1. Ziel Durch den Kurs soll den Absolventinnen/Absolventen jene allgemein anerkannten fachlichen Grundkenntnisse sowie berufsethischen Anforderungen vermittelt werden, die zur ordentlichen Führung eines gastgewerblichen Betriebes nötig sind. 2. Aufnahmebedingungen Wer am Kurs teilnehmen will, muss a) handlungsfähig sein und einen guten Leumund aufweisen b) über eine ausreichende schulische Vorbildung verfügen c) genügende Deutschkenntnisse aufweisen in Wort und Schrift. Im Zweifelsfall ist eine schriftliche Zulassungsprüfung im Fach Deutsch abzulegen. 3. Anmeldung und Zulassung a) Die Anmeldung für den Kurs erfolgt mittels des Anmeldeformulars des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland. Dem vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllten Anmeldeformular sind folgende Unterlagen beizulegen: Auszug aus dem Zentralstrafregister (im Original), zu beziehen beim Bundesamt für Justiz, Schweiz. Strafregister, Dienst für Auszüge an Privatpersonen, Bundesrain 20, 3003 Bern, Tel , Passfoto neueren Datums Abschlusszeugnisse, die im Anschluss an die obligatorische Schulzeit erlangt wurden gegebenenfalls Kopien gastgewerblicher Arbeitszeugnisse
2 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 2 b) Die Anmeldung wird nach Entrichtung der Einschreibegebühr behandelt. Über die Zulassung entscheidet die Kurskommission des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland. Zugelassene Bewerber/innen erhalten von der Kurskommission eine schriftliche Zusicherung ihres Kursplatzes. Durch diese schriftliche Zusicherung seitens des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland wird zwischen ihm und dem Kursinteressenten bzw. der Kursinteressentin ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen. Wer sich für einen Kurs anmeldet und diesen durch eigenes Verschulden nicht besucht oder nicht mehr besuchen kann, hat dem Cafetier Verband Bern-Mittelland auf sein Verlangen hin den Schaden zu ersetzen, der diesem dadurch entstanden ist. 4. Kursgeld a) Der Cafetier Verband Bern-Mittelland erhebt ein kostendeckendes Kursgeld. Die Höhe dieses Kursgeldes wird in einer separaten Kursgeldordnung geregelt. Das Kursgeld ist spätestens zwei Monate vor Kursbeginn einzubezahlen. Wird das Kursgeld nicht bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlt, so behält sich der Cafetier Verband Bern-Mittelland vor, auch über einen zugesicherten Kursplatz zu verfügen. b) Tritt eine angemeldete Person vor Kursbeginn aus entschuldbaren Gründen vom Unterrichtsvertrag zurück, so entfällt die unter Ziff. 3b hiervor vorbehaltene Schadenersatzforderung. Als entschuldbare Gründe anerkennt der Cafetier Verband Bern-Mittelland: ärztlich bescheinigte Krankheit ärztlich bescheinigter Unfall Tod naher Angehöriger c) Erfolgt der Vertragsrücktritt aus einem der drei vorgenannten Gründe während des Kurses, so wird dem Kursteilnehmer bzw. der Kursteilnehmerin das Kursgeld abzüglich der aufgelaufenen Kosten zurückerstattet. d) Im Kursgeld nicht inbegriffen sind folgende zwei Lehrbücher: Lehrbuch der Küche Service-Lehrbuch e) Für das Ausstellen einer Kursbestätigung durch den Cafetier Verband Bern-Mittelland ist vorgängig eine Anzahlung an das Kursgeld von Fr zu leisten. 5. Rechtsbeziehung und Gerichtsstand a) Mit der Kursplatzzusicherung gemäss Ziff. 3b hiervor schliesst der Cafetier Verband Bern-Mittelland mit der Kursbewerberin bzw. mit dem Kursbewerber einen Unterrichtsvertrag ab. b) Bei schweren disziplinarischen Vergehen, wie groben Verstössen gegen die Kursordnung, schlechtem Betragen gegenüber den Lehrern oder anderen Kursteilnehmer/innen sowie bei Störung des Kursbetriebs, behält sich der Cafetier Verband Bern-Mittelland vor, den Unterrichtsvertrag fristlos aufzulösen. Bei einer
3 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 3 derartigen Auflösung des Unterrichtsvertrages seitens des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland wird das einbezahlte Kursgeld der betroffenen Person nicht zurückerstattet. c) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Unterrichtsvertrag ist Bern. 6. Unfallversicherung Kursteilnehmer/innen, welche nicht aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) versichert sind, haben sich auf eigene Kosten gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen während des Unterrichts, der Pausen und des direkten An- und Heimreisewegs für die folgenden Minimalleistungen versichern zu lassen: Leistungsart Leistungshöhe Tod Fr. 50' Invalidität Fr. 100' Taggeld ab dem 31. Tag während mind. zwei Jahren Fr Heilungskosten unbegrenzte Deckung für 5 Jahre Auf Anfrage erteilt der Cafetier Verband Bern-Mittelland Auskunft, wo sich die Kursteilnehmer/innen für die obgenannten Leistungen auf eigene Kosten versichern lassen können. 7. Kursprogramm Der Lehrstoffplan beinhaltet die folgenden Fächer mit folgender Anzahl Lektionen: Lektionenzahl a) Küche und Lebensmittelkunde 36 Betriebskunde Ernährungslehre Gestaltung und Speiseangebote Kochkunde Menükunde und Rechtschreibung Lebensmittelgesetzliche Aspekte der Warenkunde Warenkunde/Einkauf Menüberechnung b) Service und Getränkekunde 28 Serviceorganisation Speiseservice Getränkeservice unter Einschluss von Ausschankmassen und Ausschanktemperaturen Kauf und Unterhalt von Mobiliar, Gläsern, Besteck Geschirr und Tischwäsche
4 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 4 Alkoholfreie Getränke Bier Wein und Spirituosen Hauswirtschaft und Haustechnik c) Unternehmensführung und Rechtskunde Allgemeine Rechtskunde inkl. Staatsrecht 24 Gastgewerbegesetz 20 Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes L-GAV 20 Lebensmittelgesetzgebung 20 Mitarbeiterführung 16 Unternehmensführung, Marketing, Korrespondenz 20 Preisberechnung und Angebotsgestaltung 24 Rechnungswesen, Buchhaltung inkl. Steuern 20 Berufsethik 8 d) Prüfungsvorbereitung 4 Total Lektionen a) - d) Berufsbegleitender Kurs a) Der Kurs kann auch berufsbegleitend durchgeführt werden. Die Kurskommission entscheidet ob ein Kurstag pro Woche oder andere Formen des Unterrichtes angeboten werden. b) Jede abweichende Form des Kursangebotes beinhaltet aber in jedem Fall im Total mindestens 240 Lektionen.
5 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 5 Prüfungsreglement 1. Zulassung a) Der Cafetier Verband Bern-Mittelland lässt auch Kandidatinnen bzw. Kandidaten zu seinen Prüfungen zu, die den Kurs nicht absolviert haben. b) Für die Zulassung zur Prüfung müssen jedoch alle dieselben Anforderungen erfüllen, wie sie für die Zulassung zum Kurs erforderlich sind. Es gelten somit die Aufnahmebedingungen von Ziffer 2 des Kursreglementes. 2. Anmeldung a) Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten haben sich spätestens sechs Wochen vor Prüfungsbeginn beim Sekretariat des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland anzumelden. b) Der Anmeldung sind beizulegen: Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) Lebenslauf mit genauen Angaben über Ausbildung sowie über die bisherigen beruflichen Tätigkeiten. 3. Einschreibe- und Prüfungsgebühr a) Für die Durchführung der Prüfungen erhebt der Cafetier Verband Bern-Mittelland eine kostendeckende Einschreibe- und Prüfungsgebühr. Eine separate Prüfungsgeldordnung ordnet deren Höhe. Die Einschreibegebühr ist mit der Anmeldung zu bezahlen. b) Die Prüfungsgebühr wird zurückerstattet, wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat vor Ablauf der Anmeldefrist zurücktritt. c) Tritt die Kandidatin bzw. der Kandidat nach Ablauf der Anmeldefrist aus entschuldbaren Gründen zurück, so wird die Prüfungsgebühr ebenfalls zurückerstattet. Als entschuldbare Gründe gelten: ärztlich bescheinigte Krankheit ärztlich bescheinigter Unfall Tod naher Angehöriger 4. Prüfungskommission und Prüfungsexperten a Der Cafetier Verband Bern-Mittelland ernennt für die Durchführung der Prüfungen jeweils eine Prüfungskommission, welche die Prüfungen durchführt und das Prüfungsergebnis unabhängig ermittelt.
6 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 6 Zu diesem Zweck schliesst sie mit den entsprechenden Expertinnen und Experten Verträge ab. b) Die Mitglieder der Prüfungskommission dürfen zum Cafetier Verband Bern-Mittelland nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, noch für ihn in leitender Stellung tätig sein. 5. Prüfungsfächer und Prüfungsstoff Die Prüfung zur Erlangung des Abschlusses des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland umfasst folgende Teile: a) Lebensmittelgesetzgebung und Hygiene: Organisation und Durchführung der Lebensmittelkontrolle (Bund, Kanton, Gemeinde) Anforderungen an Lebensmittel unter Einschluss von Fleisch und Fleischwaren (Zusammensetzung, Lagerung, Verarbeitung und Anpreisung) Anforderungen an Räumlichkeiten, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände Mitarbeiter-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene schriftlich: 45 Minuten b) Gastgewerberecht Allgemeine Bestimmungen Gastgewerbe Gastgewerbepolizei Handel mit alkoholischen Getränken Abgaben und deren Verwendung Vollzug und Rechtspflege schriftlich: 30 Minuten c) Allgemeine Rechtslehre Allgemeines Staatsrecht Die wesentlichen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts und des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts Arbeitsrecht unter Einschluss des Landesgesamtarbeitsvertrages für das Gastgewerbe schriftlich: 30 Minuten d) Buchhaltung Wirtschaftliche Abklärungen bei der Betriebsübernahme Organisation des Rechnungswesens Lohnbuchhaltung Finanzbuchhaltung Kalkulation und Budget Grundzüge des Steuerrechts schriftlich: 45 Minuten e) Unternehmens- und Mitarbeiterführung Volkswirtschaftliche Grundkenntnisse Das Unternehmen und seine Führungsmöglichkeiten
7 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 7 Rechnungswesen und Finanzierung Mitarbeiterfragen Einkauf Investitionen Produktionsarten und -grundsätze Marketing und Werbung Brandverhütung und Sicherheitspolizei schriftlich: 45 Minuten f) Preisberechnung Grundlagen Ableitung von der Budgetierung Kalkulationsmethoden angewandte Budgetierung und Preisberechnung im Gastgewerbe für Küchenleistungen, Kellerangebote und einfache Beherbergungspreise schriftlich: 45 Minuten g) Service- und Getränkekunde Serviceorganisation Speiseservice Getränkeservice unter Einschluss von Ausschankmassen und -temperaturen Kauf und Unterhalt von Mobiliar, Gläsern, Besteck, Geschirr und Tischwäsche alkoholfreie Getränke Bier Wein und Spirituosen schriftlich: 30 Minuten h) Lebensmittelkunde und Kochtheorie Ernährungslehre Warenkunde Kochkunde Menükunde Betriebskunde schriftlich: 30 Minuten 6. Teilprüfungen a) Dauert der Kurs länger als 8 Monate (Berufsbegleitend oder Blockkurse) so kann bei halber Kursdauer eine Teilprüfung über 4 Fächer abgelegt werden. Zwei Teilprüfungen ergeben eine ganze Prüfung gem. Art. 5 des Prüfungsreglementes. b) Die Bekanntgabe der Prüfungsresultate ist nur für die ganze Prüfung im Sinne von Artikel 5 resp. 8 des Prüfungsreglementes möglich. 7. Notenskala und Notengebung Sämtliche Noten sind nach der folgenden Skala zu erteilen: Note Beurteilung Eigenschaft der Leistung
8 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 8 6 ausgezeichnet vollständige Erfüllung der gestellten Aufgaben ohne Fehler 5,5 sehr gut 5 gut Erfüllung der Aufgaben mit nur geringfügigen Fehlern 4,5 ziemlich gut 4 genügend kleine Lücken und Fehler, den Mindestanforderungen entsprechend 3,5 ungenügend Lücken und Fehler, den Mindestanforderungen nicht entsprechend 3 schwach grössere Lücken und Fehler 2,5 sehr schwach 2 schlecht grobe Fehler, unvollständig 1,5 sehr schlecht 1 unbrauchbar wertlos, nicht ausgeführt Die Schlussnote ist die Summe der Fachnoten. 8. Prüfungsergebnis a) Das Ergebnis lautet auf Prüfung bestanden, teilweise bestanden oder nicht bestanden b) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die erforderliche Punktzahl von 32 erreicht ist und höchstens eine ungenügende Note erzielt wurde, die nicht tiefer als 3 ist. c) Die Prüfung gilt als teilweise bestanden, wenn die erforderliche Punktzahl erreicht, jedoch in höchstens drei Fächern eine ungenügende Note nicht tiefer als 2 erzielt wurde. d) Als nicht bestanden gilt die Prüfung, wenn die erforderliche Punktzahl nicht erreicht wurde mehr als drei ungenügende Noten erzielt wurden eine oder mehrere Noten tiefer als 2 erzielt wurden unerlaubte Hilfsmittel angewendet wurden oder dies versucht wurde der Kandidat später als eine Woche vor der Prüfung von dieser ohne entschuldbaren Grund wie ärztlich bescheinigte Krankheit, Unfall, schwere Krankheit oder Todesfall eines nahen Angehörigen zurücktrat 9. Mitteilung und Einsicht in die Prüfungsunterlagen a) Das Sekretariat des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland teilt den Kandidaten das Ergebnis innert 10 Tagen nach der Prüfung schriftlich mit. b) Nach Voranmeldung können die Kandidaten ihre persönlichen Prüfungsunterlagen beim Sekretariat des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland einsehen.
9 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND Wiederholung der Prüfung a) Wird die Prüfung nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. b) Die Wiederholung der ganzen Prüfung ist frühestens nach drei Monaten möglich. c) Wird die Prüfung nur teilweise bestanden, so muss lediglich in den ungenügenden Fächern eine Nachprüfung abgelegt werden. 11. Nachprüfung a) Die Nachprüfung muss innerhalb eines Jahres nach der Prüfung bestanden werden. Ist dies nicht der Fall, so gilt die ganze Prüfung als nicht bestanden. b) Als bestanden gilt die Nachprüfung, wenn in jedem geprüften Fach mindestens die Note 4 erzielt wird. 12. Anzahl Prüfungen Insgesamt dürfen höchstens drei ganze Prüfungen oder insgesamt fünf Prüfungen und Nachprüfungen abgelegt werden. Nachher werden die Kandidaten nicht mehr zu den Prüfungen zugelassen. Bern, 15. Januar 2008 Cafetier Verband Bern-Mittelland Die Präsidentin Der Sekretär R. Cibolini M. Urfer
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