zur Erlangung des als bernischer gastgewerblicher Fähigkeitsausweises anerkannten Abschlusses des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "zur Erlangung des als bernischer gastgewerblicher Fähigkeitsausweises anerkannten Abschlusses des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland."

Transkript

1 Cafetier Verband Bern-Mittelland Sekretariat Neuengasse Bern Kurs- und Prüfungsreglement zur Erlangung des als bernischer gastgewerblicher Fähigkeitsausweises anerkannten Abschlusses des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland. Kursreglement 1. Ziel Durch den Kurs soll den Absolventinnen/Absolventen jene allgemein anerkannten fachlichen Grundkenntnisse sowie berufsethischen Anforderungen vermittelt werden, die zur ordentlichen Führung eines gastgewerblichen Betriebes nötig sind. 2. Aufnahmebedingungen Wer am Kurs teilnehmen will, muss a) handlungsfähig sein und einen guten Leumund aufweisen b) über eine ausreichende schulische Vorbildung verfügen c) genügende Deutschkenntnisse aufweisen in Wort und Schrift. Im Zweifelsfall ist eine schriftliche Zulassungsprüfung im Fach Deutsch abzulegen. 3. Anmeldung und Zulassung a) Die Anmeldung für den Kurs erfolgt mittels des Anmeldeformulars des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland. Dem vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllten Anmeldeformular sind folgende Unterlagen beizulegen: Auszug aus dem Zentralstrafregister (im Original), zu beziehen beim Bundesamt für Justiz, Schweiz. Strafregister, Dienst für Auszüge an Privatpersonen, Bundesrain 20, 3003 Bern, Tel , Passfoto neueren Datums Abschlusszeugnisse, die im Anschluss an die obligatorische Schulzeit erlangt wurden gegebenenfalls Kopien gastgewerblicher Arbeitszeugnisse

2 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 2 b) Die Anmeldung wird nach Entrichtung der Einschreibegebühr behandelt. Über die Zulassung entscheidet die Kurskommission des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland. Zugelassene Bewerber/innen erhalten von der Kurskommission eine schriftliche Zusicherung ihres Kursplatzes. Durch diese schriftliche Zusicherung seitens des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland wird zwischen ihm und dem Kursinteressenten bzw. der Kursinteressentin ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen. Wer sich für einen Kurs anmeldet und diesen durch eigenes Verschulden nicht besucht oder nicht mehr besuchen kann, hat dem Cafetier Verband Bern-Mittelland auf sein Verlangen hin den Schaden zu ersetzen, der diesem dadurch entstanden ist. 4. Kursgeld a) Der Cafetier Verband Bern-Mittelland erhebt ein kostendeckendes Kursgeld. Die Höhe dieses Kursgeldes wird in einer separaten Kursgeldordnung geregelt. Das Kursgeld ist spätestens zwei Monate vor Kursbeginn einzubezahlen. Wird das Kursgeld nicht bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlt, so behält sich der Cafetier Verband Bern-Mittelland vor, auch über einen zugesicherten Kursplatz zu verfügen. b) Tritt eine angemeldete Person vor Kursbeginn aus entschuldbaren Gründen vom Unterrichtsvertrag zurück, so entfällt die unter Ziff. 3b hiervor vorbehaltene Schadenersatzforderung. Als entschuldbare Gründe anerkennt der Cafetier Verband Bern-Mittelland: ärztlich bescheinigte Krankheit ärztlich bescheinigter Unfall Tod naher Angehöriger c) Erfolgt der Vertragsrücktritt aus einem der drei vorgenannten Gründe während des Kurses, so wird dem Kursteilnehmer bzw. der Kursteilnehmerin das Kursgeld abzüglich der aufgelaufenen Kosten zurückerstattet. d) Im Kursgeld nicht inbegriffen sind folgende zwei Lehrbücher: Lehrbuch der Küche Service-Lehrbuch e) Für das Ausstellen einer Kursbestätigung durch den Cafetier Verband Bern-Mittelland ist vorgängig eine Anzahlung an das Kursgeld von Fr zu leisten. 5. Rechtsbeziehung und Gerichtsstand a) Mit der Kursplatzzusicherung gemäss Ziff. 3b hiervor schliesst der Cafetier Verband Bern-Mittelland mit der Kursbewerberin bzw. mit dem Kursbewerber einen Unterrichtsvertrag ab. b) Bei schweren disziplinarischen Vergehen, wie groben Verstössen gegen die Kursordnung, schlechtem Betragen gegenüber den Lehrern oder anderen Kursteilnehmer/innen sowie bei Störung des Kursbetriebs, behält sich der Cafetier Verband Bern-Mittelland vor, den Unterrichtsvertrag fristlos aufzulösen. Bei einer

3 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 3 derartigen Auflösung des Unterrichtsvertrages seitens des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland wird das einbezahlte Kursgeld der betroffenen Person nicht zurückerstattet. c) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Unterrichtsvertrag ist Bern. 6. Unfallversicherung Kursteilnehmer/innen, welche nicht aufgrund des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) versichert sind, haben sich auf eigene Kosten gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen während des Unterrichts, der Pausen und des direkten An- und Heimreisewegs für die folgenden Minimalleistungen versichern zu lassen: Leistungsart Leistungshöhe Tod Fr. 50' Invalidität Fr. 100' Taggeld ab dem 31. Tag während mind. zwei Jahren Fr Heilungskosten unbegrenzte Deckung für 5 Jahre Auf Anfrage erteilt der Cafetier Verband Bern-Mittelland Auskunft, wo sich die Kursteilnehmer/innen für die obgenannten Leistungen auf eigene Kosten versichern lassen können. 7. Kursprogramm Der Lehrstoffplan beinhaltet die folgenden Fächer mit folgender Anzahl Lektionen: Lektionenzahl a) Küche und Lebensmittelkunde 36 Betriebskunde Ernährungslehre Gestaltung und Speiseangebote Kochkunde Menükunde und Rechtschreibung Lebensmittelgesetzliche Aspekte der Warenkunde Warenkunde/Einkauf Menüberechnung b) Service und Getränkekunde 28 Serviceorganisation Speiseservice Getränkeservice unter Einschluss von Ausschankmassen und Ausschanktemperaturen Kauf und Unterhalt von Mobiliar, Gläsern, Besteck Geschirr und Tischwäsche

4 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 4 Alkoholfreie Getränke Bier Wein und Spirituosen Hauswirtschaft und Haustechnik c) Unternehmensführung und Rechtskunde Allgemeine Rechtskunde inkl. Staatsrecht 24 Gastgewerbegesetz 20 Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes L-GAV 20 Lebensmittelgesetzgebung 20 Mitarbeiterführung 16 Unternehmensführung, Marketing, Korrespondenz 20 Preisberechnung und Angebotsgestaltung 24 Rechnungswesen, Buchhaltung inkl. Steuern 20 Berufsethik 8 d) Prüfungsvorbereitung 4 Total Lektionen a) - d) Berufsbegleitender Kurs a) Der Kurs kann auch berufsbegleitend durchgeführt werden. Die Kurskommission entscheidet ob ein Kurstag pro Woche oder andere Formen des Unterrichtes angeboten werden. b) Jede abweichende Form des Kursangebotes beinhaltet aber in jedem Fall im Total mindestens 240 Lektionen.

5 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 5 Prüfungsreglement 1. Zulassung a) Der Cafetier Verband Bern-Mittelland lässt auch Kandidatinnen bzw. Kandidaten zu seinen Prüfungen zu, die den Kurs nicht absolviert haben. b) Für die Zulassung zur Prüfung müssen jedoch alle dieselben Anforderungen erfüllen, wie sie für die Zulassung zum Kurs erforderlich sind. Es gelten somit die Aufnahmebedingungen von Ziffer 2 des Kursreglementes. 2. Anmeldung a) Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten haben sich spätestens sechs Wochen vor Prüfungsbeginn beim Sekretariat des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland anzumelden. b) Der Anmeldung sind beizulegen: Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) Lebenslauf mit genauen Angaben über Ausbildung sowie über die bisherigen beruflichen Tätigkeiten. 3. Einschreibe- und Prüfungsgebühr a) Für die Durchführung der Prüfungen erhebt der Cafetier Verband Bern-Mittelland eine kostendeckende Einschreibe- und Prüfungsgebühr. Eine separate Prüfungsgeldordnung ordnet deren Höhe. Die Einschreibegebühr ist mit der Anmeldung zu bezahlen. b) Die Prüfungsgebühr wird zurückerstattet, wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat vor Ablauf der Anmeldefrist zurücktritt. c) Tritt die Kandidatin bzw. der Kandidat nach Ablauf der Anmeldefrist aus entschuldbaren Gründen zurück, so wird die Prüfungsgebühr ebenfalls zurückerstattet. Als entschuldbare Gründe gelten: ärztlich bescheinigte Krankheit ärztlich bescheinigter Unfall Tod naher Angehöriger 4. Prüfungskommission und Prüfungsexperten a Der Cafetier Verband Bern-Mittelland ernennt für die Durchführung der Prüfungen jeweils eine Prüfungskommission, welche die Prüfungen durchführt und das Prüfungsergebnis unabhängig ermittelt.

6 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 6 Zu diesem Zweck schliesst sie mit den entsprechenden Expertinnen und Experten Verträge ab. b) Die Mitglieder der Prüfungskommission dürfen zum Cafetier Verband Bern-Mittelland nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, noch für ihn in leitender Stellung tätig sein. 5. Prüfungsfächer und Prüfungsstoff Die Prüfung zur Erlangung des Abschlusses des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland umfasst folgende Teile: a) Lebensmittelgesetzgebung und Hygiene: Organisation und Durchführung der Lebensmittelkontrolle (Bund, Kanton, Gemeinde) Anforderungen an Lebensmittel unter Einschluss von Fleisch und Fleischwaren (Zusammensetzung, Lagerung, Verarbeitung und Anpreisung) Anforderungen an Räumlichkeiten, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände Mitarbeiter-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene schriftlich: 45 Minuten b) Gastgewerberecht Allgemeine Bestimmungen Gastgewerbe Gastgewerbepolizei Handel mit alkoholischen Getränken Abgaben und deren Verwendung Vollzug und Rechtspflege schriftlich: 30 Minuten c) Allgemeine Rechtslehre Allgemeines Staatsrecht Die wesentlichen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts und des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts Arbeitsrecht unter Einschluss des Landesgesamtarbeitsvertrages für das Gastgewerbe schriftlich: 30 Minuten d) Buchhaltung Wirtschaftliche Abklärungen bei der Betriebsübernahme Organisation des Rechnungswesens Lohnbuchhaltung Finanzbuchhaltung Kalkulation und Budget Grundzüge des Steuerrechts schriftlich: 45 Minuten e) Unternehmens- und Mitarbeiterführung Volkswirtschaftliche Grundkenntnisse Das Unternehmen und seine Führungsmöglichkeiten

7 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 7 Rechnungswesen und Finanzierung Mitarbeiterfragen Einkauf Investitionen Produktionsarten und -grundsätze Marketing und Werbung Brandverhütung und Sicherheitspolizei schriftlich: 45 Minuten f) Preisberechnung Grundlagen Ableitung von der Budgetierung Kalkulationsmethoden angewandte Budgetierung und Preisberechnung im Gastgewerbe für Küchenleistungen, Kellerangebote und einfache Beherbergungspreise schriftlich: 45 Minuten g) Service- und Getränkekunde Serviceorganisation Speiseservice Getränkeservice unter Einschluss von Ausschankmassen und -temperaturen Kauf und Unterhalt von Mobiliar, Gläsern, Besteck, Geschirr und Tischwäsche alkoholfreie Getränke Bier Wein und Spirituosen schriftlich: 30 Minuten h) Lebensmittelkunde und Kochtheorie Ernährungslehre Warenkunde Kochkunde Menükunde Betriebskunde schriftlich: 30 Minuten 6. Teilprüfungen a) Dauert der Kurs länger als 8 Monate (Berufsbegleitend oder Blockkurse) so kann bei halber Kursdauer eine Teilprüfung über 4 Fächer abgelegt werden. Zwei Teilprüfungen ergeben eine ganze Prüfung gem. Art. 5 des Prüfungsreglementes. b) Die Bekanntgabe der Prüfungsresultate ist nur für die ganze Prüfung im Sinne von Artikel 5 resp. 8 des Prüfungsreglementes möglich. 7. Notenskala und Notengebung Sämtliche Noten sind nach der folgenden Skala zu erteilen: Note Beurteilung Eigenschaft der Leistung

8 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND 8 6 ausgezeichnet vollständige Erfüllung der gestellten Aufgaben ohne Fehler 5,5 sehr gut 5 gut Erfüllung der Aufgaben mit nur geringfügigen Fehlern 4,5 ziemlich gut 4 genügend kleine Lücken und Fehler, den Mindestanforderungen entsprechend 3,5 ungenügend Lücken und Fehler, den Mindestanforderungen nicht entsprechend 3 schwach grössere Lücken und Fehler 2,5 sehr schwach 2 schlecht grobe Fehler, unvollständig 1,5 sehr schlecht 1 unbrauchbar wertlos, nicht ausgeführt Die Schlussnote ist die Summe der Fachnoten. 8. Prüfungsergebnis a) Das Ergebnis lautet auf Prüfung bestanden, teilweise bestanden oder nicht bestanden b) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die erforderliche Punktzahl von 32 erreicht ist und höchstens eine ungenügende Note erzielt wurde, die nicht tiefer als 3 ist. c) Die Prüfung gilt als teilweise bestanden, wenn die erforderliche Punktzahl erreicht, jedoch in höchstens drei Fächern eine ungenügende Note nicht tiefer als 2 erzielt wurde. d) Als nicht bestanden gilt die Prüfung, wenn die erforderliche Punktzahl nicht erreicht wurde mehr als drei ungenügende Noten erzielt wurden eine oder mehrere Noten tiefer als 2 erzielt wurden unerlaubte Hilfsmittel angewendet wurden oder dies versucht wurde der Kandidat später als eine Woche vor der Prüfung von dieser ohne entschuldbaren Grund wie ärztlich bescheinigte Krankheit, Unfall, schwere Krankheit oder Todesfall eines nahen Angehörigen zurücktrat 9. Mitteilung und Einsicht in die Prüfungsunterlagen a) Das Sekretariat des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland teilt den Kandidaten das Ergebnis innert 10 Tagen nach der Prüfung schriftlich mit. b) Nach Voranmeldung können die Kandidaten ihre persönlichen Prüfungsunterlagen beim Sekretariat des Cafetier Verbandes Bern-Mittelland einsehen.

9 CAFETIER VERBAND BERN-MITTELLAND Wiederholung der Prüfung a) Wird die Prüfung nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. b) Die Wiederholung der ganzen Prüfung ist frühestens nach drei Monaten möglich. c) Wird die Prüfung nur teilweise bestanden, so muss lediglich in den ungenügenden Fächern eine Nachprüfung abgelegt werden. 11. Nachprüfung a) Die Nachprüfung muss innerhalb eines Jahres nach der Prüfung bestanden werden. Ist dies nicht der Fall, so gilt die ganze Prüfung als nicht bestanden. b) Als bestanden gilt die Nachprüfung, wenn in jedem geprüften Fach mindestens die Note 4 erzielt wird. 12. Anzahl Prüfungen Insgesamt dürfen höchstens drei ganze Prüfungen oder insgesamt fünf Prüfungen und Nachprüfungen abgelegt werden. Nachher werden die Kandidaten nicht mehr zu den Prüfungen zugelassen. Bern, 15. Januar 2008 Cafetier Verband Bern-Mittelland Die Präsidentin Der Sekretär R. Cibolini M. Urfer

zur Erlangung des als bernischer gastgewerblicher Fähigkeitsausweises anerkannten Abschlusses des Cafetier Verbandes Mittelland-Zentralschweiz CMZ.

zur Erlangung des als bernischer gastgewerblicher Fähigkeitsausweises anerkannten Abschlusses des Cafetier Verbandes Mittelland-Zentralschweiz CMZ. Cafetier Verband Mittelland-Zentralschweiz CMZ Sekretariat Neuengasse 20 3011 Bern 031 311 12 36 031 312 32 80 info@urfer.ch Kurs- und Prüfungsreglement zur Erlangung des als bernischer gastgewerblicher

Mehr

Berufsbegleitender. Wirtekurs. Mit anerkanntem Fähigkeitsausweis (Deutsche-Schweiz)

Berufsbegleitender. Wirtekurs. Mit anerkanntem Fähigkeitsausweis (Deutsche-Schweiz) Berufsbegleitender Wirtekurs Mit anerkanntem Fähigkeitsausweis (Deutsche-Schweiz) BLEICHERWEG 54 :: 8002 ZÜRICH :: 044 201 67 77 :: info@cafetier.ch ÜBERSICHT Seite ALLGEMEINE HINWEISE 3 BLOCK 1 Gastgewerberliches

Mehr

Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil)

Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil) Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil) Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung (abbg) vom 9. April 978; Verordnung über die Berufsbildung

Mehr

Grundbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Profil B/E

Grundbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Profil B/E Grundbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Profil B/E Lehrgang 2015-2018 Ziel Die Wirtschaftsschule KV Chur vermittelt Erwachsenen die schulischen Lerninhalte und bereitet Kandidatinnen und Kandidaten

Mehr

431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014

431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014 .6 Verordnung vom. März 0 über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 0/5 Der Staatsrat des Kantons

Mehr

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2 Anwaltsreglement 80. (Vom 4. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses

Mehr

Anmeldung zum Weiterbildungskurs «Führung an Hochschulen»

Anmeldung zum Weiterbildungskurs «Führung an Hochschulen» Eingang Bestätigung Zulassung Anmeldung zum Weiterbildungskurs «Führung an Hochschulen» Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular unterschrieben per Post an Patricia Tremel, Universität Bern,

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung

Mehr

Fussballverband Bern/Jura

Fussballverband Bern/Jura Ressort 3 / Aus- & Weiterbildung Seite 1 Fussballverband Bern/Jura Ressort Ausbildung Gültig ab 1. Juli 2005 Ressort 3 / Aus- & Weiterbildung Seite 2 1. Einleitung 1.1. Rekrutierung Gemäss Art. 3 Ziffer

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich

Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich Aufnahmereglement Informatikmittelschulen (IMS) 1.50.51 Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich (vom 1. Januar 010) 1,

Mehr

Studienreglement über die juristische Grundausbildung für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen

Studienreglement über die juristische Grundausbildung für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen Studienreglement über die juristische Grundausbildung für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen Die Direktion der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz, beschliesst gestützt auf 5 des

Mehr

Reglement über die Lehrabschlussprüfung

Reglement über die Lehrabschlussprüfung Unternehmerverband Gärtner Schweiz Reglement über die Lehrabschlussprüfung Auszug aus Fassung EVD* Gärtner Fachrichtung * Für diesen Auszug wurden die Inhalte der Artikel wortgleich aus dem Originalreglement

Mehr

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe

Mehr

Weiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance

Weiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance CYP Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials

Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Version 1.7 27.08.2014 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird die männliche Form verwendet, falls nicht in neutraler Form schreibbar. CYP Association Giessereistrasse

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss

Mehr

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008 Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses

Mehr

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft 6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016

Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016 Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche Grundlagen... 4 4. Kursort... 4 5. Kursdauer und Kurstag...

Mehr

AGB Kurswesen Compass Security Schweiz AG 12. November 2014

AGB Kurswesen Compass Security Schweiz AG 12. November 2014 Compass Security Schweiz AG Werkstrasse 20 T +41 55 214 41 60 F +41 55 214 41 61 Kurswesen Compass Security Schweiz AG 12. November 2014 Name des Dokuments: abgde_1.1.docx Version: v1.1 Autor(en): Compass

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Ablauf Vorstellungsgespräch

Ablauf Vorstellungsgespräch Leitfaden für Vorstellungsgespräche Ablauf Vorstellungsgespräch Bewerber: Bewerbung als: Interviewer: Datum: ERGEBNIS DES VORSTELLUNGSGESPRÄCHS Gesamtpunktzahl 14-16 Hervorragend 9 13 Kompetent 6-8 Entwicklungsbedarf

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016 Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016 (2014 2016) Technische Berufsmaturität 2 berufsbegleitend 1. Gesetzliche Grundlagen

Mehr

WIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung. Buchhaltung 1 (= Buchhaltung für Anfänger)

WIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung. Buchhaltung 1 (= Buchhaltung für Anfänger) WIFI-RECHNUNGSWESEN-Ausbildung Buchhaltung 1 (= Buchhaltung für Anfänger) Gesamtkompetenz: Tagesabschluss Theorie und Grundbegriffe, rechtliche u. organisatorische Rahmenbedingungen, laufende Geschäftsfälle,

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Anmeldeformular. Zertifikatslehrgang CAS Schulleitung 2015-2017. Ich melde mich zu den bezeichneten Ausbildungsmodulen an:

Anmeldeformular. Zertifikatslehrgang CAS Schulleitung 2015-2017. Ich melde mich zu den bezeichneten Ausbildungsmodulen an: Ich melde mich zu den bezeichneten Ausbildungsmodulen an: Gesamter Lehrgang Dauer: AUG 2015 JUN 2017 Anmeldeschluss 31. MAI 2015 Grundmodul Dauer: AUG 2015 JUN 2016 Anmeldeschluss 31. MAI 2015 Zertifikatsmodul

Mehr

Trainingskurs (TK) für Weiterbildung. nach der Lehre:

Trainingskurs (TK) für Weiterbildung. nach der Lehre: Trainingskurs (TK) für Weiterbildung nach der Lehre: Zielpublikum Dieser Kurs richtet sich an Lernende, die nach der Lehre eine Weiterbildung planen und nicht die BM 1 (Berufsmaturitätsschule während

Mehr

Abschlussprüfung nicht bestanden. Allgemeine Grundlagen. 21. Juli 2015

Abschlussprüfung nicht bestanden. Allgemeine Grundlagen. 21. Juli 2015 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung Abschlussprüfung nicht bestanden Allgemeine Grundlagen 21. Juli 2015 2/9 Inhalt 1. Wie oft kann die Prüfung

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER CALL CENTER

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER CALL CENTER Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung

Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung Merkblatt EWR-Rechtsanwaltsprüfung 1. Rechtsgrundlagen - Gesetz über die Rechtsanwälte (RAG), LGBl. 2013 Nr. 415 in der geltenden Fassung. - Verordnung über die Rechtsanwaltsprüfung (RAPV), LGBl. 2013

Mehr

Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden

Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden Amt für Landwirtschaft Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Telefon 032 627 25 02 Telefax 032 627 25 09 Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung vom 1. Januar 1970 Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf das Bundesgesetz über die

Mehr

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in der Integrativen Manuelle Therapie

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in der Integrativen Manuelle Therapie 1. Ziel der Weiterbildung... 1 2. Anerkennung der Weiterbildung... 1 3. Ablauf der Weiterbildung... 1 4. Abschluss der Weiterbildung... 2 5. Zulassungsvoraussetzung zur Weiterbildung... 2 6. Zeitrahmen

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

Prüfungsordnung Deutsche Aktuarvereinigung e.v. Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.v. Nr. 3.

Prüfungsordnung Deutsche Aktuarvereinigung e.v. Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.v. Nr. 3. Prüfungsordnung Deutsche Aktuarvereinigung e.v. Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.v. Nr. 3.3 1 Zweck der Prüfung (1) Durch die Prüfung soll festgestellt werden,

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK)

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) (Name) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sechs Monate angelegten

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

Vertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Industriefachwirt/-in (IHK)

Vertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Industriefachwirt/-in (IHK) Vertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Industriefachwirt/-in (IHK) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sechs Monate angelegten Vorbereitungskurs

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen

Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen Stand April 1998 KANTON ZÜRICH Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen vom 14. Januar 1997 1 1 Der Kanton erteilt nach den Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER PERSONALITY

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER PERSONALITY Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...

Mehr

Kanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)

Kanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Kanton Zug 4.7 Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Vom 9. Juli 0 (Stand. August 0) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Abs. Bst. f des Einführungsgesetzes

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten 1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Antwort: Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt entstehen nur, wenn dies vertraglich

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management Prüfungsordnung Fachbereich Management BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_management.docx v 9.0 1/6 1 Prüfung Basisqualifikation 1.1

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK)

Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) Vertrag über einen Kompaktkurs zur beruflichen Weiterbildung Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) (Name) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sechs Monate angelegten

Mehr

Weiterbildung Callcenter-Teamleiter (IHK-zertifiziert)

Weiterbildung Callcenter-Teamleiter (IHK-zertifiziert) Anmeldung Weiterbildung Callcenter-Teamleiter (IHK-zertifiziert) 3C DIALOG GmbH Subbelrather Str. 15 50823 Köln Frau Susanne Beckers Tel.: +49 (221) 95171266 Fax: +49 (221) 951717070 E-Mail: susanne-beckers@3c-dialog.de

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Promotionsordnung Schweizer Gymnasium

Promotionsordnung Schweizer Gymnasium Promotionsordnung Schweizer Gymnasium Zugerberg, 26. Juni 2015 - 2 - 1. Beurteilungen 1.1. Zeugnisse Die Schülerinnen und Schüler der G1 und G2 (1. und 2. Klasse des Langzeitgymnasiums) erhalten das Zeugnis

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE

IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier

Mehr

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich. AMV und der Verordnung vom 19. November 1980 2 über die Prüfungen für Ärzte

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich. AMV und der Verordnung vom 19. November 1980 2 über die Prüfungen für Ärzte Verordnung des EDI über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für die ersten zwei Studienjahre im Departement Medizin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit HFW BL Dipl. Betriebswirtschafter/in HF Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit Stand: 29. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zulassungsbedingungen 4 2 Nachweis über die

Mehr

Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung SKN-Dogman Trainer

Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung SKN-Dogman Trainer Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung SKN-Dogman Trainer Regelung zur Erlangung der Weiterbildungsbestätigung Für das Erlangen der Weiterbildungsbestätigung gelten folgende Kriterien: A) Nachweis

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Das Zeugnis für die Primarstufe

Das Zeugnis für die Primarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das Zeugnis für die Primarstufe Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Zeugnis 2. und 3. Klasse) Das neue Zeugnis für die Primarstufe Lehren,

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Vertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Fachwirt/-in für Werbung und Kommunikation (IHK)

Vertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Fachwirt/-in für Werbung und Kommunikation (IHK) (Name) Vertrag über einen Kurs zur beruflichen Weiterbildung Fachwirt/-in für Werbung und Kommunikation (IHK) 1. Dr. Michael Hennes, Vorgebirgstr. 19, 50677 Köln verpflichtet sich, einen auf sieben Monate

Mehr

Handelsschule edupool.ch. Prüfungsordnung. Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz. Gültig ab Ausbildung August 2014

Handelsschule edupool.ch. Prüfungsordnung. Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz. Gültig ab Ausbildung August 2014 Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz Prüfungsordnung Gültig ab Ausbildung August 2014 Geschäftsstelle Baarerstrasse 77, 6300 Zug Telefon 041 726 55 66, Fax 041 726 55 67, info@edupool.ch, www.edupool.ch

Mehr

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien

Mehr

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger

Mehr

Prüfungsreglement über die Weiterbildungsprüfung der Chiropraktik

Prüfungsreglement über die Weiterbildungsprüfung der Chiropraktik Prüfungsreglement über die Weiterbildungsprüfung der Chiropraktik ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art.1 Die Weiterbildungsordnung WBO und das Prüfungsreglement regeln die Grundsätze und die Voraussetzung für den

Mehr

Das Qualifikationsverfahren (QV) für die Ausbildungsmodelle EFZi und 3+1 an der bwd WMB

Das Qualifikationsverfahren (QV) für die Ausbildungsmodelle EFZi und 3+1 an der bwd WMB Seite 1 von 8 Das Qualifikationsverfahren (QV) für die Ausbildungsmodelle EFZi und 3+1 an der bwd WMB Die Abschlussprüfungen an der WMB beginnen mit dem ersten Schultag QV BM HMS-Ausweis Die Abkürzung

Mehr

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung

Mehr

Fachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Fachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können

Mehr

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein. Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Überbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ. Wegleitung

Überbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ. Wegleitung Überbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ Wegleitung 9. Juli 2010 2 5 Wegleitung über die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse für Grafikerinnen Grafiker vom 9. Juli

Mehr

Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle.

Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle. Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle. Unfallversicherung. Ab jetzt wird alles einfacher. Mit Sympany. Sympany. Die erfrischend andere Versicherung. Sympany ist die erste Versicherung der Schweiz, die

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg

Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vierte Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 5. Februar 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. Art. 58 Abs. 1 des

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich

Mehr

Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger

Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger kurse 1x pro Woche 15x Mo 05.10.2015 15x Mi 07.10.2015 15x Do 08.10.2015 ab Lektion 6 15x Fr 15:00 16:30 Uhr 09.10.2015 1 15x Di 15:00 16:30 Uhr 06.10.2015 kurse 1x pro Woche 1 15x Do 08.10.2015 Vorbereitung

Mehr

Orientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Mathematik

Orientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Mathematik Orientierungstest für angehende Industriemeister Vorbereitungskurs Mathematik Weiterbildung Technologie Erlaubte Hilfsmittel: Formelsammlung Taschenrechner Maximale Bearbeitungszeit: 1 Stunde Provadis

Mehr

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

1. Einschreibekosten. 2. Anreise

1. Einschreibekosten. 2. Anreise Auslands - Erfahrungen und gute englische Sprachkenntnisse erhöhen bei einer späteren Berufseintieg die Chance auf einen guten Arbeitsplatz. In England erwarten Dich vielfältige Sehenswürdigkeiten. Zudem

Mehr