P R O T O K O L L über die 41. Sitzung des Kreistages in der XI. Wahlperiode am Montag, 13. Juni 2016

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1 Datum Az.: / P R O T O K O L L über die 41. Sitzung des Kreistages in der XI. Wahlperiode am Montag, 13. Juni 2016 Öffentlicher Sitzungsteil Beginn Ende Tagungsort 16:00 Uhr 17:10 Uhr Goslar Teilnehmer/innen 1. Kreistagsmitglieder Anwesend zu Beginn der Sitzung: LR Thomas Brych 42 Kreistagsabgeordnete Es fehlten: KTA Beck, Maximilian SPD-Fraktion bis TOP 11 KTA Emmerich-Kopatsch, Petra SPD-Fraktion KTA Jacob, Karsten SPD-Fraktion KTA Dr. Saipa, Alexander SPD-Fraktion KTA Stephan, Norbert SPD-Fraktion KTA Ebert, Jürgen CDU-Fraktion KTA Götz, Rudolf CDU-Fraktion KTA Humm, Hartmut CDU-Fraktion 2. Verwaltung 2.1 Körner, Regine Erste Kreisrätin 2.2 Lienkamp, Dirk Leiter Steuerungsbereich 2.3 Goldmann, Jens Leiter Servicebereich 2.4 Bock, Heinz stv. Leiter FB Bildung und Kultur 2.5 Dreßler, Frank Leiter FB Familie, Jugend und Soziales 2.6 Walter, Thomas Leiter FB Bauen und Umwelt 2.7 Weiland, Ulrich Leiter Steuerungsdienst 2.8 Gierke, Heike Steuerungsbereich. Protokollführerin

2 1 Eröffnung des öffentlichen Teils der Sitzung Vorsitzender Dr. Benne eröffnet die Sitzung des Kreistages und begrüßt die Anwesenden. 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit Vorsitzender Dr. Benne stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 3 Feststellung der Tagesordnung KTA Rotzek zieht den als TOP 11 vorgesehenen Antrag XI/1270 zurück. Beschluss: - einstimmig - Die Tagesordnung wird festgestellt. 4 Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung vom Anfragen Vorsitzender Dr. Benne stellt fest, dass der TOP vertagt werden müsse, da das Protokoll vom noch nicht vorliege. Beschluss: - vertagt - Es liegen keine Anfragen vor. 6 Einwohnerfragestunde Da keine Einwohner/innen anwesend sind, entfällt der TOP. 7 Bericht über wichtige Beschlüsse des Kreisausschusses und der beschließenden Ausschüsse Entsprechende Beschlüsse wurden im Berichtszeitraum nicht gefasst. 8 Sachstandsinformationen zum Integrationszentrum und zur aktuellen Flüchtlingssituation im Landkreis Goslar LR Brych informiert, dass dem Landkreis Goslar bis zum d.j. 701 Flüchtlinge und im Monat Juni bisher knapp 40 Flüchtlinge zugewiesen wurden. Insgesamt wurden 740 Flüchtlinge aufgenommen und diese Zahl liege im prognostizierten Soll. Die Aufteilung auf die einzelnen Kommunen sehe wie folgt aus: Stadt Bad Harzburg: 78 Stadt Braunlage: 49 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld: 89 Stadt Goslar: 169 Stadt Langelsheim: 60 Samtgemeinde Lutter: 14 Stadt Seesen: 80 Gemeinde Liebenburg: 13 2

3 Die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen sei schwer vorhersehbar. Das Integrationszentrum bewohnen derzeit 100 Menschen und Mitte der Woche würden 20 Flüchtlinge erwartet, so dass das Integrationszentrum dann zu fast 50 % belegt sei. Bezüglich der Auslastung werde an einem Konzept gearbeitet, u.a. sollen Sprachkurse mit dem BAMF in den Räumlichkeiten des Integrationszentrums realisiert werden über konkrete Fortschritte erfolge umgehend eine Information. Seit Eröffnung bis zum bewohnten insgesamt 545 Flüchtlinge das Integrationszentrum und die Arbeit verlaufe, mit Ausnahme eines kleinen Zwischenfalls, weiterhin problemlos. Das Kurs- und Bildungsangebot werde durch verschiedene externe Partner ergänzt. Beispielsweise vermittelten Polizeibeamte regelmäßig die Rolle der Polizei in Deutschland, auch um Ängste abzubauen. Mitarbeiter des Umweltbildungszentrums des Nationalparks Harz haben zusammen mit den Bewohnern die Flora und Fauna erkundet, was auf großes Interesse gestoßen sei. Mit dem Erzbergwerg Rammelsberg sei ein Besuch am Rammelsberg geplant und es werde u.a. ein Schmiedekurs angeboten. Maßnahmen im Bereich der Bildung und der Kultur seien wesentliche Bestandteile der Integration. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar sei ein vielversprechendes Projekt für die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt gestartet worden. In zwölfwöchigen Praktika werde den Flüchtlingen ein erster Einblick in den Arbeitsmarkt und die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten ermöglicht. Das Torfhaus-Harzresort und das Pharma-Logistikunternehmen Med-X-Press beteiligen sich an dem Projekt und es wäre erfreulich, wenn weitere Unternehmen an dem Projekt teilnehmen würden. Ziel sei es, die Flüchtlinge am Ende des Praktikums in eine Ausbildung oder ein Beschäftigungsverhältnis vermitteln zu können. Das Arbeitsmarktprojekt werde von der Deutschen Angestellen Akademie (DAA) begleitet, die berufsorientierte Sprachkurse anbiete. Erste Kontakte zwischen Flüchtlingen und Unternehmen der Region werden in einem Speed-Dating ermöglicht, das im Forum des Kreishauses stattfinde. Es werden 16 Unternehmen und 60 Flüchtlinge zu diesem Termin erwartet. Am werde Vizekanzler Sigmar Gabriel das Integrationszentrum besuchen und geplant sei die Teilnahme an einem Integrationskurs. 9 XI / 1321 Wahl von Vertretungen des Kreistages in Unternehmen und Einrichtungen gem. 138 NKomVG Herr Burkhard Pahl wird als Vertreter des Landkreises Goslar in die Gesellschafterversammlung der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbh gewählt. 10 XI / 1322 Berufung der Kreiswahlleitung für die Kommunalwahl 2016 Frau Erste Kreisrätin Regine Körner wird zur Kreiswahlleitung berufen. Frau Rechtsassessorin Astrid Knieper wird zur stellvertretenden Kreiswahlleitung berufen. 3

4 11 XI / 1270 Organisation personenbezogener Leistungen (Antrag der CDU-Fraktion vom ) Beschluss: - zurückgezogen - 12 XI / 1286 Eckwertebeschluss für das Haushaltsjahr 2017 KTA Rotzek vertritt die Auffassung, dass der demographischen Entwicklung entgegengewirkt werden müsse. Für die Schaffung von attraktiven Wohnortrahmenbedingungen sei eine Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinden notwendig. Da auch die Beratungen zur Finanzierung der Kreismusikschule noch nicht abgeschlossen seien, enthalte sich die CDU-Fraktion. KTA Brennecke begrüßt die Festlegung der Hebesätze für die Kreisumlage für 2017 auf dem Niveau von 2016, obwohl der Landkreis aus den Finanzausgleichsleistungen des Landes weniger erhalten werde als die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Er habe Verständnis für die Forderung einer Kreisumlagensenkung, gibt aber zu Bedenken, dass z.b. der Etat des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales allen Einwohnerinnen/Einwohnern und damit auch den kreisangehörigen Kommunen zu Gute komme. Von der SPD werde eine solide Finanzpolitik unterstützt, da nicht alles Wünschenswerte finanzierbar sei. Beschluss: - einstimmig - A. Kernziele Oberstes Ziel ist es, die Rahmenbedingungen des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen zu erfüllen. Alle anderen Ziele sich nachrangig. Die Schwerpunktsetzungen des Landkreises zu Gunsten der Bereiche wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, die Förderung von Familie und Senioren sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Integration werden - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten - im Haushaltsjahr 2017 realisiert. B. Eckwerte 1. Ordentlicher Ergebnishaushalt Für die Teilergebnishaushalte 2017 werden die Überschüsse bzw. Zuschussbedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren wie folgt festgelegt: Ergebnishaushalt 2017 (einschließlich Personal) Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge 2017 Ordentliche Aufwendungen 2017 Ordentliches Ergebnis 2017 (Überschuss (-) Fehlbetrag (+)) Teilhaushalte - Euro - - Euro - - Euro - Teilhaushalt , , ,47 Teilhaushalt , , ,70 Teilhaushalt , , ,04 Teilhaushalt , , ,53 Teilhaushalt , , ,45 Teilhaushalt , , ,41 Teilhaushalt , , ,45 4

5 Summe , , ,97 Die Abschreibung stellt einen Aufwand im Ergebnishaushalt dar und hat sich im Vergleich zum Haushaltsplan 2016 für das Haushaltsjahr 2017, nach derzeitigen Stand, um ,05 erhöht. Die endgültige Abschreibungshöhe kann sich bis zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2017 noch ändern. 2. Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2017 wird die Aufnahme von Krediten auf einen Höchstbetrag von EUR festgeschrieben. 3. Hebesätze Die Kreisumlage der von Städten, Gemeinden und Samtgemeinden geltenden Steuerkraft-zahlen wird für das Haushaltsjahr analog zum Haushaltsplan auf 51,2 %, sowie auf 49,2 % der Schlüsselzuweisungen (90 v. H.) des Landes festgesetzt. 4. Freiwillige Aufwendungen Der Anteil der freiwilligen Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen des Ergebnis-haushalts 2017 soll der Vorgabe des Zukunftsvertrages entsprechen. 5. Zuwendungsgrundsätze Ausfallende Zuwendungen Dritter werden durch den Landkreis Goslar nicht ersetzt. Eigene, durch Dritte geförderte Maßnahmen, bei denen die Förderung entfällt, können grundsätzlich nicht weitergeführt werden. 13 XI / 1306 Überplanmäßige Ausgabe für Jahresabschlussarbeiten Den überplanmäßigen Aufwendungen bei den Kostenstellen bis (VK Sachkosten je Fachbereich) bei den Sachkonten (Zuführung zu Pensionsrück-stellungen für Beamte) und (Zuführung zu Beihilferückstellungen) in Höhe von im Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen des Sachkontos (Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen) bei den Kostenstellen bis Der überplanmäßigen Aufwendung für die Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Salzgitter im Bereich Gesundheit von für das Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt. Deckung ist vorhanden durch Mehrerträge aus der Auflösung von Pensionsverpflichtungen (Kostenstellen bis ; Sachkonto ). 3. Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von ,- bei der Kostenstelle (Sehusaschule), Sachkonto , der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von ,- bei der Kostenstelle (Oberschule Seesen), Sachkonto sowie der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von ,- bei der Kostenstelle (SZ Vienenburg), Sachkonto , jeweils im Haushaltsjahr 5

6 2015 wird zugestimmt. Deckung ist vorhanden bei P , Sachkonto (Schlüsselzuweisungen). 4. Der überplanmäßigen Aufwendung bei der Kostenstelle (Trägeraufgaben Rettungsdienst), Sachkonto (Erstattung verbundene Unternehmen) in Höhe von im Haushaltsjahr 2015 wird zugstimmt. Mehrerträge zur Deckung stehen auf dem Sachkonto (Erstattung gesetzliche Sozialversicherung), Produkt P bereit. 5. Der überplanmäßigen Aufwendung bei Produkt P , Sachkonto , (Altlast Florenz) in Höhe von ,- im Haushaltsjahr 2015 wird zugestimmt. Deckung ist vorhanden bei P , Sachkonto (Schlüsselzuweisungen). 6. Den außerplanmäßigen außerordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von ,18 wird zugestimmt. Deckung ist durch Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen aus der Herabsetzung von Rückstellungen vorhanden. LR Brych verlässt aufgrund des Mitwirkungsverbotes gem. 41 i.v. m. 87 Abs. 4 NkomVG den Sitzungsbereich und nimmt an der Beratung und Abstimmung zum nachfolgenden TOP nicht teil. 14 XI / 1312 Nebentätigkeiten und Funktionen des Landrates Nach der Berichterstattung durch KTA Brennecke erfolgen grundsätzliche Anmerkungen durch EKR Körner: Fragen zur Einordnung und Behandlung von Nebentätigkeiten würden im Wesentlichen im Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) und der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) geregelt. Alle Tätigkeiten von Beamten, die zusätzlich zum Hauptamt ausgeübt werden, seien drei Kategorien zuzuordnen: 1. Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind 2. Öffentliche Ehrenämter 3. Nebentätigkeiten Diese Zuordnung sei wichtig, um die Rechtsfolge zu klären, ob und in welcher Höhe Einkünfte aus der Tätigkeit abzuführen sind. Die Problematik liege in der vorzunehmenden Zuordnung. Beim Landkreis erfolge die Zuordnung durch die Verwaltung. Der Landrat teile mit, welche Tätigkeiten er ausübe bzw. ggfs. nicht mehr ausübe. Selten kämen neuetätigkeiten hinzu, diese wären vor Aufnahme mitzuteilen. Dieser Verpflichtung sei der Landrat in allen Fällen ausnahmslos form- und fristgerecht nachgekommen. Als Ergebnis der Zuordnung wurde festgestellt, dass 16 Tätigkeiten dem Hauptamt zuzuordnen seien und damit eine Ablieferungspflicht bestehe. Es handele sich jedoch nur um eine theoretische Ablieferungsfrist, da alle Tätigkeiten unentgeltlich geleistet würden. Ist eine Tätigkeit nicht dem Hauptamt zuzuordnen, sei zu prüfen, ob sie als öffentliches Ehrenamt zu qualifizieren sei, für das keine Ablieferungspflicht bestehe. Die Zuordnung erfolge nicht beliebig, da 2 Abs. 1 NNVO einen abschließenden Katalog der wesentlichen öffentlichen Ehrenämter enthalte. Alle sechs vom Landrat ausgeübten und dieser Kategorie zugeordneten Tätigkeiten seien eindeutig in diesem Katalog enthalten. Bei allen Tätigkeiten, die nicht den beiden vorgenannten Kategorien zuzuordnen seien, handele es sich um Nebentätigkeiten, für die unter bestimmten Voraussetzungen eine Ablieferungspflicht bestehe, wenn die 6

7 sogenannte Höchstgrenze von 6.200,00 überschritten werde. Beim Überschreiten dieses Freibetrages bestehe eine Ablieferungspflicht, wenn die Tätigkeit - im öffentlichen Dienst oder - auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn ausgeübt werde. Elf Tätigkeiten des Landrates seien als Nebentätigkeiten einzuordnen, wovon sechs unentgeltlich ausgeübt würden. Im Jahr 2015 sei die Mitgliedschaft in der Trägerversammlung der Provinzial Lebensversicherung hinzugekommen, in die ausschließlich HVB und nur für die Dauer ihrer Dienstzeit, berufen werden und damit wurde der Freibetrag erstmals überschritten. Insgesamt habe der Landrat ,99 erhalten, so dass 4.009,99 (die Differenz zum Freibetrag) abzuführen seien. EKR Körner weist darauf hin, dass der Landrat der Verwaltung vorgegeben habe, einen stengen und restriktiven Maßstab anzulegen und größtmögliche Transparenz und Offenheit herzustellen. Den Abgeordneten seien alle Tätigkeiten dargestellt und die Vergütungen der einzelnen Tätigkeiten offen gelegt worden. Diese Vorgehensweise sei nicht selbstverständlich und der Landkreis gehe mit gutem Beispiel voran. Dem Landrat sei eine korrekte Verfahrensweise sehr wichtig und daher werde vorgeschlagen, mit der Überprüfung der Zuordnung eine auf Verwaltungsrecht spezializierte Anwaltskanzlei oder einen entsprechenden Juristen zu beauftragen, da es sich ausschließlich um rechtliche Fragestellungen handele. KTA Wehrmann hebt hervor, dass diese Vorlage nicht als Wahlkampfthema verwendet oder der Amtsinhaber in Frage gestellt werden solle. Er habe daher bereits in der nicht öffentlichen Kreisausschusssitzung angeregt, eine objektive Stelle damit zu beauftragen festzustellen, ob die Zuordnung der einzelnen Tätigkeiten rechtmäßig sei. KTA Wohltmann vertritt die Auffassung, dass die Transparenz durch die Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung deutlich werde. Um Sicherheit für die Beschlussfassung zu erlangen, wäre der von EKR Körner vorgeschlagene Prüfauftrag zu begrüßen. KTA Metje macht deutlich, dass viele Tätigkeiten des Landrates wichtig und notwendig für die Entwicklung des Landkreises seien. Er halte die Berichterstattung in der Presse für bedenklich, die in diesem Zusammenhang ein Negativbeispiel heranziehe, das sich inhaltlich völlig anders darstelle. Wünschenswert wäre, wenn Stadt Goslar und der Landkreis denselben Rechtsanwalt bzw. dieselbe Kanzlei beauftragen würden. KTA Scheele gibt die persönliche Erklärung ab, dass die Verwaltung aus seiner Sicht gute Arbeit geleistet habe und ihm persönlich die Transparenz ausreiche. Die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt/eine Kanzlei halte er für überflüssig. KTA Dr. Schober bedankt sich für die Transparenz, die durch die Vorlage deutlich sei. Die Besetzung von Gremien durch den Landrat sei für die Interessenvertretung des Landkreises wichtig. Die Überprüfung durch eine unabhängige Stelle sei aber dennoch zu begrüßen, um Rechtssicherheit für alle zu erlangen. KTA Just unterstützt eine Überprüfung ebenfalls, insbesondere um die Öffentlichkeit zu beruhigen und Vertrauen zu schaffen. Keinesfalls sei damit ein Vorwurf oder Bedenken gegen den Landrat verbunden. KTA Bahn ergänzt, dass es darum gehe, Schaden vom Landrat abzuwenden. Mit der Überprüfung könne der kritischen, öffentlichen Diskussion entgegen getreten werden. KTA Brennecke betont, dass im Interesse von OBM und LR dieselbe Person die Prüfung durchführen sollte. 7

8 KTA Schwenke de Wall vertritt die Auffassung, dass die Diskussion bereits beendet gewesen wäre, wenn beim OBM nicht ein anderer Maßstab angelegt worden wäre, als beim LR. Eine Überprüfung sei daher der beste Weg. KTA Wohltmann beantragt, über den Vorschlag von EKR Körner abzustimmen. Beschluss: - große Mehrheit dafür - Mit der Überprüfung der Zuordnung der Tätigkeiten des Landrates wird eine Anwaltskanzlei oder ein/e entsprechende/r Jurist/Juristin beauftragt. Da es sich ausschließlich um rechtliche Fragestellungen handelt, sollte eine Anwaltskanzlei gewählt werden, die einen entsprechenden Fachanwalt für Verwaltungsrecht beschäftigt bzw. die/der Juristin/Jurist sollte Erfahrung im Verwaltunsgrecht aufweisen können. Hinweis zum Protokoll: Zwischenzeitlich wurde die NSI Consult beauftragt, die rechtliche Beurteilung der Tätigkeiten und Funktionen des Landrates, wie sie sich aus der Beschlussvorlage ergeben, vorzunehmen. Die Fraktionen wurden darüber in Kenntnis gesetzt. LR Brych nimmt wieder an der Sitzung teil. 15 XI / 1314 Dienstvereinbarung über die sozialverträgliche Gestaltung personalwirtschaftlicher und organisatorischer Maßnahmen beim Landkreis Goslar Der Kreistag nimmt die Verlängerung der Dienstvereinbarung über die sozialverträgliche Gestaltung personalwirtschaftlicher und organisatorischer Maßnahmen beim Landkreis Goslar (DV Verwaltungsmodernisierung) zur Kenntnis und stimmt dem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für die Laufzeit der Dienstvereinbarung bis zum zu. 16 XI / 1284 Anpassung der Berechnungskriterien für die Bemessung der Betriebsmittel der kreiseigenen Schulen ab Haushaltsjahr Die Festlegung der Betriebsmittel für kreiseigene Schulen erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2017 für Aufwendungen und Auszahlungen nach den geänderten Berechnungskriterien (Anlagen 1 bis 3). 2. Die Zusatzpauschale für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird weiterhin nach dem seit dem Haushaltsjahr 2014 geltenden Stufenmodell gem. KT-Vorlage XI/454 gewährt. 3. Die Pauschalbeträge je Schülerin bzw. Schüler, der Sockelbetrag und die Investitions-pauschale werden für die Dauer von 5 Jahren festgeschrieben. 4. Für die EDV-Systembetreuung in den Berufsbildenden Schulen (BbS) wird pro Schülerin bzw. Schüler der nach 5 des Niedersächsischen 8

9 Finanzverteilungsgesetzes NFVG gewährte Betrag weiterhin im Budget der BbS zur Verfügung gestellt. 5. Aufgrund einer geringeren Anzahl der sog. kleinen Schulen (bis 220 Schüler/innen) werden die Sondermittel zur Durchführung von größeren investiven Maßnahmen nur noch in Höhe von (bisher ) bereitgestellt. 6. Für die Durchführung von Instandsetzungen einfacher Art und Schönheitsreparaturen wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 0,41 (bisher 0,35 ) pro m² Bruttogrundrissfläche (BGF) zur Verfügung gestellt. 7. Für die Grünflächenpflege der Schulzentren in Goslar (Bei der Eiche, Goldene Aue) und Seesen erfolgt eine Rückübertragung der Aufgabenwahrnehmung und Finanzverantwortung auf den Fachdienst Gebäudemanagement. 8. Die Ansätze der Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen werden weiterhin unter Berücksichtigung gesetzlicher und vertraglicher Grundlagen verbrauchsorientiert festgesetzt und an die jährliche Preisentwicklung angepasst. 9. Für die Budgetmittel der kreiseigenen Schulen bleibt es hinsichtlich der Minderaufwendungen und Mehrerträge bei den bisherigen Übertragungsregelungen, d. h. dass alle Minderaufwendungen, außer den Bewirtschaftungskosten, den Mitteln für die Grünflächenpflege und Instandsetzungen einfacher Art / Schönheitsreparaturen, zu 100% in das Folgejahr übertragen werden. Die Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten und den Mitteln der Grünflächenpflege und Instandsetzungen einfacher Art / Schönheitsreparaturen werden zu 50% in das Folgejahr übertragen. Ferner sind die Mehrerträge/-einzahlungen weiterhin zu 100% in das Folgejahr übertragbar. 10. Unabhängig von einer Wertgrenze können Mehrerträge und Minderaufwendungen weiterhin innerhalb des Schulbudgets für Zwecke des Finanzhaushaltes (Erwerb von beweglichen Vermögen) verwendet werden. 11. Für die übrigen Budgetmittel der kreiseigenen Schulen bleibt es hinsichtlich der Übertragung von Minderaufwendungen und Mehrerträgen bei den bisherigen Regelungen zur Schulbudgetierung. 17 XI / 1285 Schülerbeförderung 2. Änderung zur Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Goslar (Schülerbeförderungssatzung) Der 2. Änderung zur Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Goslar (Schülerbeförderungssatzung) wird zugestimmt. 18 XI / 1280 Ergänzungsvertrag zum Zuwendungsvertrag mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbh zur Durchführung der Drogenberatung im Landkreis Goslar; hier: Ausweitung der Öffnungszeiten des Café Spiegels 9

10 1. Die erhöhten Personalaufwendungen für die Ausweitung der Öffnungszeiten des Café Spiegel in Höhe von werden, vorbehaltlich der Kofinanzierungszusage der Stadt Goslar, für den Zeitraum gewährt. 2. Der Landrat wird beauftragt, den Ergänzungsvertag zum bestehenden Zuwendungsvertrag gemäß anliegendem Entwurf für den Zeitraum bis mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbh, Saarbrückener Str. 50, Braunschweig, abzuschließen. 3. Im dritten Quartal 2017 ist dem Sozialausschuss ein entsprechender Sachstandsbericht vorzulegen, um über die Fortführung der Maßnahme zu entscheiden. 19 XI / 1283 Optimierung des Wanderwegenetzes im Harz; 1. Projekt zur Umsetzung des Naturparkplans Harz/Niedersachsen Beschluss: - einstimmig - 1. Der Landkreis Goslar stärkt den Naturpark Harz / Niedersachsen durch ein gemeinsames Projekt mit dem Harzklub e.v. und dem Landkreis Osterode am Harz und übernimmt die Projektträgerschaft. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bei der NBank nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleineren und mittleren Unternehmen durch touristische Maßnahmen und der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zu stellen. 3. Der 25%-ige Eigenanteil des Landkreises Goslar (insgesamt ca ) als Projektträger wird über die Projektdauer sichergestellt. 4. Die für 2016 bereits vom Kreistag beschlossenen und bereitgestellten Haushaltsmittel zur Entwicklung des Naturpark Harz in Höhe von sollen nach 2017 für dieses Projekt übertragen werden. 5. Falls der Landkreis Osterode am Harz bzw. der Landkreis Göttingen sich nicht an diesem Projekt beteiligen wird, soll das Projekt nur auf den Landkreis Goslar zugeschnitten werden. Der finanzielle Anteil würde sich dadurch für den Landkreis Goslar nicht ändern. 20 XI / 1287 Kreisstraßenbau- und Investitionsprogramm 2016 bis 2020 LR Brych informiert, dass am auf Initiative des Landkreises Goslar ein Gespräch mit der zuständigen Förderstelle, dem Nieders. Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel, stattgefunden habe. Im Ergebnis werde, vorbehaltlich der Zustimmung des MW, im Rahmen der Mittelbereitstellung für Kreisstraßenbaumaßnahmen im IV. Quartal, die Sabierung der K 38 in 2017 und den Folgejahren gefördert. Die Förderstelle habe zur effektiveren Mittelbewirtschaftung in den Folgejahren angeregt, die Baumaßnahme in zwei statt der bisher vorgesehenen drei Bauabschnitte durchzuführen und diese damit bereits in 2018 fertig zu stellen. Auch mit Blick auf den aktuellen Zustand der Straße und den damit verbundenen dringenden Handlungsbedarf werde die Verwaltung dies bei der Mittelanmeldung für 2017 und 2018, unter Beachtung des Eckwertebeschlusses, berücksichtigen. KTA Dr. Klose führt aus, dass jede Unterlassung von Sanierungen einen erheblichen Wertverlust bedeute und damit ein unwirtschaftliches Handeln 10

11 darstelle. Daher sollte alles, was finanziell möglich sei, in die Unterhaltung von Gebäuden und Straßen investiert werden. KTA Brandt bedankt sich ausdrücklich für die Beschleunigung der Sanierung der Ortsdurchfahrt Upen. 1. Der Kreisstraßenerneuerungs- und ausbaubedarf 2016 bis 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Planungsleistungen (Lph. 1 bis 5 HOAI) als Vorleistung für die Einzelmaßnahmen des mittelfristigen Kreisstraßenbau- und Investitionsprogramms 2016 bis 2020 zu beauftragen, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 21 XI / 1289 Widmung der Haltestelle für den ÖPNV im Bereich der Lebenshilfe Probsteiburg, Kreisstraße 25, zur Kreisstraße Der Widmung der Haltestelle für den ÖPNV im Bereich der Lebenshilfe Probsteiburg im Zuge der Kreisstraße 25 zur Kreisstraße wird zugestimmt. 22 XI / 1323 Umbenennung des Ausschusses für Ordnung, Recht und Verbraucherschutz (ORV) in Ausschuss für Ordnung, Gesundheit und Verbraucherschutz (OGV) (Eilantrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE. vom ) Beschluss: - verwiesen an den FA - Der Antrag wird an den Kreisausschuss verwiesen. 23 XI / 1324 Wiedereinführung "Runder Tisch Inklusion" (Eilantrag der Kreistagsfraktion Bürgerliste vom ) 24 Mitteilungen Beschluss: - verwiesen an den FA - Der Antrag wird an den Sozialausschuss verwiesen. Keine gez. gez. gez. Dr. Günter Benne Vorsitzender Thomas Brych Landrat (mit Ausnahme von TOP 14) Heike Gierke Protokollführerin 11

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