Einwohnergemeinde Kestenholz

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1 Einwohnergemeinde Kestenholz Protokoll der Gemeindeversammlung Nr. 03/14 Datum: Mittwoch, 10. Dezember 2014 Sitzungsort: Mehrzweckhalle Kestenholz Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Arno Bürgi, Gemeindepräsident Marco Bürgi, Gemeindeschreiber Toni Grunder und Oskar Bürgi Stimmberechtigte: 132 Nichtstimmberechtigte: 5 (4 Lehrpersonen und Erwin von Arb, Oltner Tagblatt) Begrüssung Der Gemeindepräsident Arno Bürgi begrüsst alle anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner zur Budgetgemeindeversammlung. Einen speziellen Gruss richtet er an den Vertreter der Presse. Totenehrung Wir haben seit der letzten Gemeindeversammlung drei Todesfälle zu beklagen: Herr Hans Peter Brosi, geb , verstorben am Frau Lydia Schläfli-Guldimann, geb , verstorben am Herr Walter Mäder-Bürgi, geb , verstorben am Die Anwesenden erheben sich zu Ehren der Verstorbenen. Wahl der Stimmenzähler Der Vorsitzende schlägt Toni Grunder und Oskar Bürgi als Stimmenzähler vor. Die beiden Vorgeschlagenen werden ohne Gegenstimme gewählt. Genehmigung Traktandenliste Die ordnungsgemäss publizierte Traktandenliste wird vom Vorsitzenden vorgestellt. Die Versammlung stimmt der Traktandenliste mit grossem Mehr bei keiner Gegenstimme zu. 24

2 Traktanden 1. Investitionsbegehren 1.1 Sanierung Flurwege II. Etappe Bruttokreditbegehren Fr Sanierung Köpfliweg Bruttokreditbegehren Fr Erschliessung Mohnweg Bruttokreditbegehren Fr Information Neubau Schulhaus 3. Festsetzung des Gemeindesteuerfusses für das Steuerjahr Beratung und Genehmigung des Voranschlages Erfolgsrechnung inkl. Spezialfinanzierungen 4.2 Investitionsrechnung 5. Verschiedenes 1. Investitionsbegehren 1.1 Sanierung Flurwege II. Etappe Bruttokreditbegehren Fr Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung dem Bruttokreditbegehren von Fr für die Sanierung der Flurwege II. Etappe zuzustimmen. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz zur Finanzierung und Auftragsvergabe erteilt. Berichterstattung: Die Einwohnergemeinde Kestenholz ist zuständig für den Unterhalt der Flurwege. Alle Flurwege wurden im Zuge der Güterzusammenlegung im Jahre 1992/1993 neu erstellt. Die Flurwege sind in einem schlechten Zustand und müssen dringend saniert werden. Anfangs 2014 wurde die I. Etappe der Flurwege saniert. Nun sollen die restlichen Flurwege instand gestellt werden. Die Ausführung der Sanierung ist auf Anfangs 2015 vorgesehen. Die Arbeiten werden vom Kanton und Bund subventioniert. Mit der geplanten Sanierung werden die meisten Flurwege wieder in einem guten Zustand sein. Ohne Wortbegehren wird Eintreten beschlossen. Diskussion: kein Wortbegehren Beschluss: Die Gemeindeversammlung stimmt dem Bruttokreditbegehren von Fr für die Sanierung der Flurwege II. Etappe mit grossem Mehr bei keiner Gegenstimme zu. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz zur Finanzierung und Auftragsvergabe erteilt. 25

3 1.2 Sanierung Köpfliweg Bruttokreditbegehren Fr Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung dem Bruttokreditbegehren von Fr für die Sanierung des Köpfliweges zuzustimmen. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz zur Finanzierung und Auftragsvergabe erteilt. Berichterstattung: Der Belag im Köpfliweg ist in schlechtem Zustand, vorallem in der östlichen Hälfte sind zahlreiche Netz- und Einzelrisse vorhanden. Es ist daher vorgesehen, den östlichen Teil des Köpfliweges (bis Haus Nr. 10) zu sanieren. Der Belag wird in diesem Abschnitt vollständig ersetzt. Die Kosten für die geplanten Arbeiten im Bereich des Strassenbaus werden auf Fr geschätzt. Die Kanalisationsleitung ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Zusammen mit dem Strassenbau werden die lokalen Schäden ersetzt, anschliessend wird der Leitungsabschnitt mit einem Inliner saniert. Die Kosten für die geplanten Sanierungsmassnahmen liegen bei Fr Köpfliweg 26

4 Ohne Wortbegehren wird Eintreten beschlossen. Diskussion: kein Wortbegehren Beschluss: Die Gemeindeversammlung stimmt dem Bruttokreditbegehren von Fr für die Sanierung des Köpfliweges mit grossem Mehr bei keiner Gegenstimme zu. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz zur Finanzierung und Auftragsvergabe erteilt. 1.3 Erschliessung Mohnweg Bruttokreditbegehren Fr Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung dem Bruttokreditbegehren von Fr für die Erschliessung des Mohnweges zuzustimmen. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz zur Finanzierung und Auftragsvergabe erteilt. Berichterstattung: Die Ortsplanrevision konnte im Bereich des Mohnweges (Gebiet Bachmatt) im Oktober 2014 abgeschlossen werden. In diesem Gebiet konnte nördlich des Mohnweges eine Bautiefe neu eingezont werden. Die Erschliessung des Mohnweges soll im nächsten Jahr ausgeführt werden, da sich bereits Bauinteressenten gemeldet haben. Für die Erschliessung wird mit folgenden Bruttokosten gerechnet: Strassenbau inkl. Beleuchtung Fr Abwasserbeseitigung Fr Wasserversorgung Fr Total Kredit Fr

5 Mohnweg Ohne Wortbegehren wird Eintreten beschlossen. Diskussion: kein Wortbegehren Beschluss: Die Gemeindeversammlung stimmt dem Bruttokreditbegehren von Fr für die Erschliessung des Mohnweges mit grossem Mehr bei keiner Gegenstimme zu. Dem Gemeinderat wird die Kompetenz zur Finanzierung und Auftragsvergabe erteilt. 28

6 2. Information Neubau Schulhaus An der Gemeindeversammlung vom 3. April 2014 wurde der Kredit für den Neubau des Schulhauses genehmigt. Andreas Gautschi informiert die Anwesenden über den Stand des Projektes. Was bisher geschah 2011: Erarbeitung Massnahmenkonzept Öffentliche Bauten und Anlagen 2012: Machbarkeitsstudie Schul- und Sportanlagen, Erarbeitung Projektkonzept 2013: März: GV-Genehmigung Projektkonzept und Kredit für Wettbewerb Fr. 200' : April-Nov: Projektwettbewerb mit Ausstellung, Sieger «Projekt Kaspar» 2014 April GV-Genehmigung für Ausführung Projekte «Neubau Schulhaus» Kredit Fr und «J.J. Strasse» Kredit Fr. 780' April 2014 bis heute Neubau Schulhaus Planungsphase Bauprojekt abgeschlossen, d.h.: Überprüfung, d.h. Weiterbearbeitung Projekt-Wettbewerb konkreter Einbezug der Nutzer Optimierungen innerhalb des Projektes Grundkonzept Planung abgeschlossen, inkl. Infrastruktur Umgebung konkrete Vorstellung Kosten-Klärung mit sehr hoher Genauigkeit Joseph-Joachim Strasse Ist in Ausführung Fertigstellung je nach Beschwerdeausgang Kosten, sehr hohe Genauigkeit 29

7 Realisation Projekt Neubau Schulhaus Kosten nach Abschluss Planungsphase Bauprojekt : Neubau «Schulhaus Kaspar» Fr Umgebungsgestaltung Fr Anpassung Altes Schulhaus Fr Schulhausprovisorium Fr Total Kosten Fr Bewilligte Projektkosten werden eingehalten. 30

8 3. Festsetzung des Gemeindesteuerfusses für das Steuerjahr 2015 Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung für das Fiskaljahr 2015 folgende Steuern zu erheben: 3.1 eine Gemeindesteuer von 119% der ganzen Staatssteuer bei den natürlichen Personen (bisher 115%) 3.2 eine Gemeindesteuer von 119% der ganzen Staatssteuer bei den juristischen Personen (bisher 115%) 3.3 eine Feuerwehrsteuer von 10% der ganzen Staatssteuer, im Minimum Fr und im Maximum Fr (wie bisher) 3.4 eine Hundesteuer von Fr inkl. Abzeichen (bisher Fr ) Berichterstattung: Thomas von Rohr, Präsident Finanzkommission erläutert von Seiten der Finanzkommission die beantragte Steuererhöhung. Die Finanzkommission hat die Finanzplanung, das Budget 2015 und die geplante Steuererhöhung analysiert. Mit der beantragten Steuererhöhung sind die vorgesehenen Investitionen tragbar. Beat Gerber stellt das Geschäft von Seiten des Gemeinderates vor. Gemeindesteuern natürliche und juristische Personen Der Gemeinderat und die Finanzkommission haben sich intensiv mit dem Budget 2015 und der Finanzplanung auseinander gesetzt. Die Finanzplanung zeigt die zukünftige finanzielle Entwicklung und die Tragbarkeit der vorgesehenen Investitionen und weiteren Aufgaben frankenmässig auf. Der Finanzplan hilft mit, finanzielle Engpässe in der Gemeinde frühzeitig zu erkennen, damit notwendige Korrekturen rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Ergebnisse des Finanzplanes zeigen auf, dass die finanzielle Machbarkeit der vorgesehenen Investitionen, insbesondere Schulhausneubau, mit einer Steuerfusserhöhung von 4 Punkten (von 115% auf 119%) für natürliche und juristische Personen gegeben ist. Die geplanten sehr hohen Investitionen führen zu einer deutlichen Zunahme der Verschuldung. Der Finanzplan rechnet mit einer Nettoschuld von rund Fr je Einwohner im Jahre 2016, welche danach jährlich leicht abgetragen werden kann. Die Erfolgsrechnung sieht für die nächsten Jahre, trotz Steuererhöhung, einen Aufwandüberschuss vor. Dieser ist verantwortbar, da die Einwohnergemeinde zurzeit über Eigenmittel in der Höhe von rund Fr. 2.9 Mio. verfügt. Das grösste Investitionsvorhaben Neubau Schulhaus mit einem Bruttokredit von Fr Mio. wird erst im Jahre 2016 in Betrieb genommen. Nach den Vorschriften des neuen Harmonisierten Rechnungslegungsmodells HRM2 werden die im Jahre 2015 vorgenommenen Investitionen von ca. Fr. 3.5 Mio. noch nicht abgeschrieben, sondern werden unter Anlagen im Bau aktiviert. Die danach jährlich vorzunehmenden Abschreibungen in der Höhe von Fr werden die Erfolgsrechnung erst ab 2016 belasten. 31

9 Die um 2 Prozentpunkte geringere Erhöhung des Steuerfusses als bei Beschluss des Schulhausprojektes angegeben, ist mit den derzeitig tieferen, langfristigen Fremdkapitalzinssätzen von ca. 1% zu begründen. Bei der ursprünglichen Tragbarkeitsberechnung des Neubaus Schulhaus wurde mit einem durchschnittlichen Basiszinssatz von 2% gerechnet. Zu Beginn der Fremdkapitalaufnahme ist entsprechend mit einem geringeren Finanzaufwand von Fr pro Jahr (ohne Amortisationen) für dieses Projekt zu rechnen. Feuerwehrsteuer Bei der Feuerwehrsteuer ist keine Änderung vorgesehen. Der Steuerfuss soll bei 10% der ganzen Staatssteuer belassen werden. Im Minimum Fr und im Maximum Fr Hundesteuer Die kantonale Abgabe für das Hunde-Kontrollzeichen wird per von Fr auf Fr angehoben. Damit die Auslagen für den Unterhalt der Robidogs kostenneutral bleiben, ist eine Erhöhung der Gemeinde-Hundesteuer von Fr auf Fr (inkl. Abzeichen) nötig. Eintreten wird mit grossem Mehr bei 4 Gegenstimmen beschlossen. Diskussion: Urs Kempf erwähnt, dass weitere Investitionen anstehen. Die Umnutzung des Hallenbades ist im Finanzplan nicht berücksichtigt. Zudem ist auf nationaler Ebene die Unternehmersteuerreform hängig, was zu hohen Mindereinnahmen führen kann. Beschluss: Für das Fiskaljahr 2015 werden folgende Steuersätze beschlossen: Die Gemeindeversammlung stimmt einer Gemeindesteuer von 119% (bisher 115%) der ganzen Staatssteuer für die natürlichen Personen mit 93 zu 36 Stimmen (3 Enthaltungen) zu. Die Gemeindeversammlung stimmt einer Gemeindesteuer von 119% (bisher 115%) der ganzen Staatssteuer für die juristischen Personen mit 93 zu 23 Stimmen (16 Enthaltungen) zu. Die Gemeindeversammlung stimmt der Feuerwehrsteuer von 10% der ganzen Staatssteuer, im Minimum Fr und im Maximum Fr (wie bisher) mit grossem Mehr ohne Gegenstimme zu. Die Gemeindeversammlung stimmt einer Hundesteuer von Fr inkl. Abzeichen (bisher Fr ) mit grossem Mehr ohne Gegenstimme zu. 32

10 4. Beratung und Genehmigung des Voranschlages Erfolgsrechnung inkl. Spezialfinanzierungen Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung das Budget wie folgt zu genehmigen: Erfolgsrechnung Gesamtaufwand Fr Gesamtertrag Fr Ertragsüberschuss Fr Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Ertragsüberschuss Fr Abwasserbeseitigung Aufwandüberschuss Fr Abfallbeseitigung Aufwandüberschuss Fr Berichterstattung: Das Budget 2015 sieht einen prognostizierten Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr vor. Dies nach Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen in der Höhe von Fr Das Budget berücksichtigt eine Steuererhöhung von 4 Punkten der einfachen Staatssteuer von 115% auf neu 119%. Gegenüber dem Vorjahresbudget zeichnen sich in der Erfolgsrechnung Zunahmen an Nettobelastungen in lediglich 2 Aufgabengebieten (Funktionen) ab: der Bildung (+ Fr ) und der Umwelt und Raumordnung (+ Fr ). Wie in den Vorjahren geben die fremdbestimmten Kostenentwicklungen in den Bereichen Bildung und Soziale Sicherheit immer noch zu grosser Sorge Anlass. Auf der Einnahmeseite liegt der Nettoertrag im Bereich der Finanzen und Steuern aufgrund der Steuererhöhung rund Fr über dem Vorjahresbudget. Mit diesen Mehreinnahmen werden im Bereich der Bildung zusätzliche Abschreibungen in der Höhe von Fr auf den Schulanlagen vorgenommen. Spezialfinanzierung Wasserversorgung Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung sieht für das Jahr 2015 einen Ertragsüberschuss von Fr vor. Im kommenden Jahr muss, wie im Bereich der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung, mit Wiederbeschafftungswerten gearbeitet werden. Diese haben zur Folge, dass wir im nächsten Jahr eine Einlage in den Werterhalt von Fr über die Erfolgsrechnung vornehmen müssen. Das Nettoinvestitionsvolumen beläuft sich nächstes Jahr auf Fr Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung Die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung rechnet im kommenden Jahr mit einem Aufwandüberschuss von Fr Hauptgrund für das negative Ergebnis ist immer noch der erhöhte Betriebsbeitrag an den Zweckverband Abwasserreinigung Gäu (ARA Gäu). Ab 2012 werden die Betriebskosten nach durchschnittlichen Abflussmengen der einzelnen Gemeinden verrechnet. Kestenholz verzeichnet derzeit einen grossen Fremdwasserzufluss. Die Nettoinvestitionen belaufen sich in dieser Spezialfinanzierung auf Fr Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung Die Abfallrechnung erwartet ein Defizit von Fr , welches dem Eigenkapital belastet wird. Grosse oder nennenswerte Abweichungen gibt es in dieser Spezialfinanzierung keine. 33

11 Ohne Wortbegehren wird Eintreten beschlossen. Diskussion: kein Wortbegehren Beschluss: Die Gemeindeversammlung stimmt dem vorliegenden Budget 2015 (Erfolgsrechnung und Spezialfinanzierungen) mit grossem Mehr ohne Gegenstimme zu. 4.2 Investitionsrechnung Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung das Budget wie folgt zu genehmigen: Investitionsrechnung Ausgaben Fr Einnahmen Fr Nettoinvestitionen Fr Berichterstattung: In der Investitionsrechnung pro 2015 stehen Gesamtausgaben von Fr Einnahmen von Fr gegenüber. Die Investitionsrechnung rechnet mit einer Investitionszunahme von Fr Von den vorgesehenen Nettoinvestitionen entfallen rund 8.5%, also ca. Fr auf die spezialfinanzierten Bereiche. Diese Ausgaben müssen von den einzelnen Aufgabenstellen selber getragen und finanziert werden. Die Nettokosten für die Projekte Neubau Schulhaus und Erschliessung Joseph-Joachim-Strasse, welche an der Gemeindeversammlung vom 3. April 2014 genehmigt wurden, belasten die Investitionsrechnung insgesamt mit Fr. 4.1 Mio. für das Jahr Ohne Wortbegehren wird Eintreten beschlossen. Diskussion: kein Wortbegehren Beschluss: Die Gemeindeversammlung stimmt dem vorliegenden Budget 2015 (Investitionsrechnung) mit grossem Mehr ohne Gegenstimme zu. 34

12 5. Verschiedenes Kreiselgestaltung Der Gemeindepräsident orientiert über die Kreiselgestaltung. Die Mittelinsel des Kreisels wird mit einem Kunstwerk ausgestaltet, welches von einem anonymen Kunstliebhaber gesponsert wird. Das Kunstobjekt wird vom Künstler Hans Thomann, St. Gallen, realisiert. Lehrstelle Verwaltung Im nächsten August wird auf der Gemeindeverwaltung die erste Lernende ihre Ausbildung starten. Der Gemeinderat hat Noëlle Suter, Kestenholz, als neue Lernende gewählt. Dienstaltersjubiläum Markus Wyss Unser Finanzverwalter Markus Wyss konnte am 1. Dezember 2014 sein 20-jähriges Dienstjubiläum feiern. Der Gemeindepräsident Arno Bürgi gratuliert ihm zu seinem Jubiläum und dankt ihm für die geleistete Arbeit. Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Arno Bürgi Marco Bürgi 35

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