Vergaberichtlinie fär Zuwendungen

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1 vfdb Stiftung SafeInno Vergaberichtlinie fär Zuwendungen Die Vereinigung zur FÄrderung des Deutschen Brandschutzes e.v. (vfdb) und deren Stiftung (SafeInno) unterståtzen AktivitÇten im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Ziel ist es, damit den erreichten Sicherheitsstandard zu sichern und weiterzuentwickeln. Vorliegende Vergaberichtlinie får Zuwendungen ist die Grundlage får die GewÇhrung von FÄrdermitteln. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck vfdb und SafeInno verfolgen ausschlieélich und unmittelbar gemeinnåtzige Zwecke. Mit Zuwendungen werden folgende Ziele gefärdert: FÄrderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes (nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr). FÄrderung ausgewçhlter BildungsmaÉnahmen im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. 1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben kännen nach MaÉgabe dieser Richtlinie auf Basis der Satzungen der vfdb und SafeInno durch Zuwendung gefärdert werden. Ein Rechtsanspruch auf GewÇhrung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemçéen Ermessens im Rahmen der verfågbaren Haushaltmittel. 1

2 2 Gegenstand der FÅrderung Mit Zuwendungen kännen folgende MaÉnahmen gefärdert werden: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Seminare und Fortbildungsveranstaltungen Erstellung von wissenschaftlichen Statistiken aus dem Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Schulung und Ausbildung von Personen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Daneben verwirklichen vfdb und SafeInno eigenstçndig folgende Initiativen: Internationaler Austausch von Experten Informationsforen Preisverleihungen Ehrung von verdienten Personen und Instituten får innovative Produkte, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Ideen aus den Bereichen Wissenschaft, Technik und Management der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. 3 Antragstellung 3.1 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen oder auéeruniversitçre Forschungseinrichtungen und Privatpersonen. 3.2 Antragskategorien AntrÇge kännen in folgenden Gruppen / Kategorien gestellt werden: Forschungsvorhaben im Bereich nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr Vorstudien får Projekte mit dem Ziel der Beantragung von Drittmittelprojekten bei anderen ForschungsfÄrderern 2

3 Experimentelle Kleinuntersuchungen / Vorversuche Software Entwicklung ZuschÅsse zur Beschaffung von GerÇten / AusrÅstungen Wissenschaftliche Veranstaltungen Datensammlung und Erstellung und Betrieb von Datenbanken FachÅbersetzungen von Forschungsergebnissen und anderen fachlichen Dokumenten Literaturstudien im Rahmen einer Projektvorbereitung Öffentlichkeitsarbeit Einmalige Tagungsbesuche, insbesondere mit internationalem Charakter MaÉnahmen zur FÄrderung internationaler Kontakte auf dem Gebiet der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr EinzelmaÉnahmen zur Aus- und Fortbildung Stipendien får Studienaufenthalte zum Auf- bzw. Ausbau von Netzwerken und fachlichen Kontakten NachwuchsfÄrderung, insbesondere im akademischen Bereich wissenschaftliche Graduierungsarbeiten sowie berufliche WeiterbildungsmaÉnahmen von Fach- und FÅhrungskrÇften 3.3 Antragsdetails AntrÇge sind schriftlich (formlos, max. 5 Seiten) får einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten einzureichen. Folgende Punkte sind im Antrag darzustellen: Antragsteller (Profil, CV, wissenschaftliche Kompetenz, Werdegang, Publikationsliste etc.) Projektgruppe bzw. -kategorie Ziel des Projektes bzw. Vorhabens (erwarteter Fortschritt bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr) Erwartetes Ergebnis (wenn mäglich quantifiziert), RisikoabschÇtzung 3

4 BegrÅndung der Notwendigkeit einer finanziellen UnterstÅtzung Detaillierte Projektkostenplanung Eigenanteil bzw. UnterstÅtzung durch Dritte Eigene fachliche und materielle Voraussetzungen Evtl. Expertisen oder Empfehlungen Ein Folgeantrag ist zulçssig. AntrÇge kännen zu jeder Zeit gestellt werden. 3.4 Vereinfachtes Antragsverfahren Bei AntrÇgen in geringfågiger HÄhe (weniger als 3000 Euro) kännen der Vorstand der Stiftung SafeInno bzw. der PrÇsident der vfdb sich vorbehalten, in einem vereinfachten Antragsverfahren einer FÄrderung zuzustimmen. Im vereinfachten Antragsverfahren reichen folgende Angaben des Antragstellers aus: Kontaktdaten, Zweck der MaÉnahme, får die die FÄrderung beantragt wird, BegrÅndung der Notwendigkeit einer finanziellen UnterstÅtzung. Die Pflicht zur Einreichung eines Verwendungsnachweises gemçé Punkt 6 bleibt auch im vereinfachten Antragsverfahren bestehen. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen kännen får MaÉnahmen gewçhrt werden, die mindestens folgende Voraussetzungen erfållen: MaÉnahme muss dem Zuwendungszweck gemçé dieser Vergaberichtlinie entsprechen. Das prognostizierte Ergebnis der MaÉnahme muss einen nachweisbaren Nutzen erbringen. Der Antragsteller muss einen Eigenbeitrag leisten. 4

5 5 HÅhe der Zuwendung, Eigenbeitrag Zuwendungen kännen als nichtråckzahlbare ZuschÅsse gewçhrt werden. Als Eigenbeteiligung an den zuwendungsfçhigen, projektbezogenen Kosten (Projektkostenplanung im Antrag) werden folgende MindestsÇtze vorausgesetzt: 50% får Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 30% får Hochschulen und auéeruniversitçre Forschungseinrichtungen ein von der Situation (z.b. MaÉnahme, Person Bedeutung etc.) abhçngiger Satz får Privatpersonen 6 Weitere Zuwendungsbestimmungen Der ZuwendungsempfÇnger hat zu bestçtigen, dass der gleiche oder ein Çhnlich lautender Antrag nicht bereits von einem anderen Drittmittelgeber gefärdert wird (Vermeidung von DoppelfÄrderung). Bei FÄrderung von Unternehmen bestçtigen diese mit dem Zuwendungsantrag, dass sie sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden, die ErÄffnung eines solchen nicht bevorsteht, die entsprechende BonitÇt gegeben ist und erklçren ihr EinverstÇndnis, dass die Stiftung SafeInno einschlçgige AuskÅnfte einholt. Privatpersonen, die eine FÄrderung beantragen, erklçren sich mit einer Auskunft bei der Schutzgemeinschaft får allgemeine Kreditsicherung Schufa Holding AG einverstanden. Bei FÄrderung von Forschungsvorhaben sind spçtestens drei Monate nach Projektabschluss ein schriftlicher Ergebnisbericht sowie ein Verwendungsnachweis Åber die FÄrdermittel bei der GeschÇftsstelle der SafeInno einzureichen. 5

6 Bei FÄrderung von WeiterbildungsmaÉnahmen kann der Ergebnisbericht entfallen. Der ZuwendungsempfÇnger bestçtigt, dass er die Zuwendung nur zu den im Projektantrag dargelegten Zwecken verwenden wird. Bei VerstÄÉen gegen die Zuwendungsbestimmungen ist der Zuwendungsgeber berechtigt, die Zuwendung zuråck zu fordern. 7. Verfahren 7.1 Antrag AntrÇge sind zu adressieren an: Stiftung SafeInno Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Albert Jugel Bautzner LandstraÉe Dresden Telefon: +49 (0) Entscheidungsverfahren Antragsannahme Der Vorstand der SafeInno entscheidet gemeinsam mit dem Vorsitzenden des TWB der vfdb Åber die Annahme des Antrages. Dazu kann externe Expertise bei Einhaltung der Vertraulichkeitsbestimmungen eingeholt werden. 6

7 7.2.2 Entscheidungsverfahren Über angenommene AntrÇge wird wie folgt eine Entscheidung herbeigefåhrt: PrÅfung der MÄglichkeit der Finanzierung im Rahmen der zur VerfÅgung stehenden Mittel Begutachtung des Antrages durch max. 2 vom Vorsitzenden des TWB der vfdb benannte unabhçngige Gutachter Entscheidung der Zuwendung durch einen vom Vorstand der SafeInno und dem Vorsitzenden des TWB einberufenen Vergabeausschuss. Dieser Ausschuss tagt zweimal jçhrlich Rechtsmittelausschluss Gegen die Entscheidung zur Antragsannahme und die Entscheidung des Vergabeausschusses kännen keine Rechtsmittel eingelegt werden. 8. Inkrafttreten Die Vergaberichtlinie tritt mit Verabschiedung durch das PrÇsidium der vfdb und das Kuratorium der SafeInno am in Kraft. 9. VerÅffentlichung Die Vergaberichtlinie und eventuell aktuelle ErgÇnzungen bzw. ánderungen sind im Internet unter veräffentlicht

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