Integration weiterer Professionen in die Betreuung der Betriebe

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1 Integration weiterer Professionen in die Betreuung der Betriebe Dr. Torsten Kunz Leiter Prävention Unfallkasse Hessen DGUV Fachgespräch Vorschrift 2 23./24. Mai 2017, Dresden

2 Ziel: Verbesserung der Qualität der Betreuung der Betriebe Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz werden immer vielfältiger und komplexer, insbesondere die psychischen Belastungen nehmen zu. Das ASIG stammt aus dem Jahr 1973 und wurde inhaltlich nie angepasst. Der Wandel der Arbeitswelt in den letzten 44 Jahren und neue Arbeitsformen sind hier nicht berücksichtigt. Bisherige Akteure können nicht alle Themengebiete fachlich tief abdecken (siehe z.b. SiFa-Langzeitstudie). Psychische Belastungen wurden auch in der Evaluation der Vorschrift 2 kaum als Thema der Beratung genannt. Gleichzeitig gibt es Professionen, die in den neuen Belastungsformen bestens qualifiziert sind. Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist erforderlich. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 2

3 Weiteres Ziel: Sicherung der Beratung zu Gesundheitsthemen Es fehlen schon heute bundesweit mehr als 4,7 Mio. betriebsärztliche Einsatzstunden zur Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 insbesondere in den Kleinbetrieben (siehe wissenschaftliche Untersuchung BAuA). Die meisten Betriebsärzte sind mehr als 60 Jahre alt somit vergrößert sich die Lücke trotz steigender Absolventenzahlen zunehmend. Jeder vierte Betrieb zwischen MA hat keinen Betriebsarzt (Befragung Evaluation zur Vorschrift 2). In der Evaluation der DGUV Vorschrift 2 finden sich noch weitere Hinweise auf den Mangel an Betriebsärzten. Die UVT können keine Vorschrift aufrecht erhalten, die ihre Mitglieder objektiv nicht flächendeckend erfüllen können. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 3

4 Zwei Projektgruppen des Hennefer Kreises Auftrag: Rahmenbedingungen für die Integration weiterer Professionen in die betriebliche Betreuung und für den flächendeckenden Einsatz des Zentrumsmodells ermitteln. Hier die Ausführungen zu den weiteren Professionen. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 4

5 Auswahl geeigneter Professionen Es wurden Professionen danach ausgewählt, ob sich deren Fach-, Handlungs-, Sozial- und Methodenkompetenzen stark mit den Aufgaben in den Katalogen zur Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung der DGUV Vorschrift 2 decken. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 5

6 Die Eignung der Professionen ergibt sich aus den zu bearbeitenden Aufgaben: Prävention psychischer Belastungen und Beanspruchungen (Ergonomische) Gestaltung von Arbeitssystemen Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen Implementierung von AMS, BGM, BEM Lösung von Problemen der Interaktion Mensch-Technik und zwischen Menschen Arbeits- und Organisations- Psychologen/-in Arbeitswissenschaftler/-in Arbeitshygieniker/-in Gesundheitswissenschaftler/-in Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 6

7 Alle Professionen bringen fachliche Kompetenzen mit, die punktuell durch Organisationswissen und andere Kompetenzen ergänzt werden müssen. SiFa Betriebsarzt / -ärztin = = = Organisationswissen sowie Handlungs-, Sozial und Methodenkompetenz Fachliche Kompetenzen z.b. Ingenieurswissenschaften Fachliche Kompetenz Arbeitsmedizin Fachliche Kompetenz Arbeits- Psychologie Weitere Professionen in der Beratung der Betriebe Fachliche Kompetenz Arbeitswissenschaften Fachliche Kompetenz Arbeitshygiene Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 7

8 Qualitätssicherung: Formelle Voraussetzungen für die Beratung der Betriebe Erforderlich ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschuloder Fachhochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung, beispielsweise in Arbeitsund Organisationspsychologie, Arbeitswissenschaften, Arbeitshygiene, Gesundheitswissenschaften etc. Darüber hinaus sind praktische berufliche Kenntnisse, die Bereitschaft zu Fortbildungen und zur interdisziplinären Zusammenarbeit erforderlich. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 8

9 Qualitätssicherung: Möglicher Qualifizierungsbedarf Es besteht je nach Grundqualifikation evtl. noch Qualifizierungsbedarf im Organisationswissen, etwa zum rechtlichen Rahmen von Sicherheit und Gesundheit und zu seiner Bedeutung für die betriebliche Prävention, zum überbetrieblichen Arbeitsschutzsystem, zu Aufgaben, Rolle und Stellung anderer Arbeitsschutzakteure oder zur eigenen Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz, ggf. auch zur Sozial-, Handlungs- und Medienkompetenz. Ein entsprechendes Curriculum könnte von AAW und IAG erarbeitet und angeboten werden. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 9

10 Zulassungsmodell Eine Zulassung zur Beratung wird insbesondere von der Erfüllung vorzugebender Qualitätskriterien (z.b. der Kriterien der Güteverfahren GQA und GQB) abhängig gemacht. Diese sind noch festzulegen. Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen einschließlich der Qualifikationsnachweise wird geprüft: - abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer zugelassenen Profession, - erfolgreicher Abschluss einer ergänzenden Qualifizierung. - praktische berufliche Kenntnisse, - die Bereitschaft zu Fortbildungen und zur interdisziplinären Zusammenarbeit. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 10

11 Zur Erleichterung des Verfahrens sind die Hochschulen angehalten, einheitliche Curricula zu entwickeln. Bei den Arbeitspsychologen und Arbeitshygienikern ist dies bereits in Arbeit. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 11

12 Anlässe zum Einsatz weiterer Professionen Einsatz zunächst primär in der betriebsspezifischen Betreuung. (Zusätzlich: Prävention psychischer Belastungen auch in der Grundbetreuung). Es ist davon auszugehen, dass mit der Kombination Fach- Studium + Zusatzqualifizierung auch die weiteren Professionen einen Großteil der Aufgaben gemäß DGUV Vorschrift 2 übernehmen können. Ausweitung des Einsatzes generell auch auf die Grundbetreuung, wenn die gesetzlichen Grundlagen dazu (Anpassung ASIG und DGUV Vorschrift 2) geschaffen sind. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 12

13 Koordination Grundsätzlich ist eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Akteure auf Augenhöhe wünschenswert. Eine Koordination durch eine vom Arbeitgeber beauftragte Person ist wie bisher - zwingend erforderlich. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 13

14 Merkposten für die Änderung von Vorschriften: Eine Anpassung von ASIG und DGUV Vorschrift 2 an die veränderte Arbeitswelt ist notwendig. Von weiteren Professionen erbrachte Einsatzzeiten müssen analog zur Regelung in Österreich - angerechnet werden. Die 20%-Regel sollte überprüft werden. Approbaptionspflichtige Tätigkeiten bleiben den Arbeitsmedizinern und Psychologen (Psychodiagnostik) vorbehalten. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 14

15 Der Blick über den Tellerrand Im Europäischen Ausland (z.b. Schweiz und Österreich) sind weitere Professionen in der Betreuung der Betriebe längst erfolgreiche Realität: Auch Arbeitspsychologen, Betriebswirtschaftler, Chemiker, Toxikologen, Ergonomen etc. können die Betriebe beraten in Österreich stehen z.b. dafür bis zu 25% der Einsatzzeiten zur Verfügung. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 15

16 Vorteile einer Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und weiteren Professionen auf einen Blick: Interdisziplinärer Blick auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, neue Kompetenzen zur Lösung neu entstehender Probleme, größere Vielfalt an Methoden und Fachkenntnissen, bessere Abdeckung der Betreuung in der Fläche. Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 16

17 Ihre Fragen Integration weiterer Professionen, Dr. Torsten Kunz 17

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