Überprüfung der Lärmaktionspläne der Stadt Oldenburg in Holstein

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1 Stadt Oldenburg in Holstein Fachbereich 3: Bau - Liegenschaften - Umwelt Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinien Überprüfung der Lärmaktionspläne der Stadt Oldenburg in Holstein Die Stadt Oldenburg in Holstein hat 2008 einen Lärmaktionsplan aufgestellt, da die BAB 1 mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen jährlich durch ihr Gemeindegebiet führt. Weitere relevante Lärmquellen über die BAB 1 hinaus gab es bereits zur Erstaufstellung im Jahre 2008 nicht und sind seitdem auch nicht hinzugekommen. Nach der ersten Überprüfung wurde festgestellt, dass keine Änderungen des Planes erforderlich sind und gem. Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am wurde daher auf eine erste Fortschreibung verzichtet. Darüber hinaus fallen die derzeitigen Zugbewegungen so gering aus, dass diese gem. den Vorgaben nicht heranzuziehen sind. Sollte es zum Bau der festen Fehmarnbeltquerung kommen und die Bahn wie geplant zweigleisig ausgebaut werden, sind 122 Züge täglich zu erwarten (= Züge jährlich). Hiervon entfallen 78 auf Güterzüge, 24 auf Fernverkehrszüge und 20 auf Nahverkehrszüge. Überarbeitungen der Prognose und eine verbesserte Taktung im Nahverkehr können bei den Zugzahlen zu Veränderungen führen. Die Stadt Oldenburg in Holstein hat sich im ROV auch aus Gründen des Lärmschutzes für eine Verlegung der Bahn aus dem Innenstadtbereich an den südöstlichen Rand von Oldenburg ausgesprochen. Dies gilt umso mehr, da die DB im Zuge des Ausbaus den gesetzlichen Lärmschutz nachweisen muss. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Entwürfe zum Planfeststellungsverfahren der Schienenhinterlandanbindung zur festen Fehmarnbeltquerung für den Oldenburger Planfeststellungsabschnitt im Frühjahr 2019 beim EBA eingereicht werden. Danach geht der Oldenburger Streckenabschnitt in die Planfeststellung. Hier wird die Stadt Oldenburg in Holstein mit den Nachbargemeinden durch die Firma Lärmkontor die Betroffenheiten im Oldenburger Stadtgebiet flurstücksgenau überprüfen lassen. Derzeit geht die Stadt Oldenburg in Holstein davon aus, dass während der Bauzeit über mehrere Jahre ein Schienenersatzverkehr durchgeführt werden wird, der keine Betroffenheiten auslösen wird. In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein sind die potenziellen Streckenverläufe nachrichtlich übernommen, insofern ist sichergestellt, dass hier keine neuen B-Plan-Gebiete oder zumindest keine ohne ausreichenden Schallschutz ausgewiesen werden können. Die BAB 1 bleibt daher auch nach Überprüfung der Lärmkarten die einzige relevante Lärmquelle. Sie wurde vom Land für dieses Verfahren kartiert und die Zahlen der betroffenen Einwohner durch die Stadt ermittelt. Die Stadt Oldenburg in Holstein hat entlang der BAB 1 gegenüber der letzten Überprüfung des Lärmaktionsplans keine neuen Baugebiete ausgewiesen. Lediglich der letzte Bauabschnitt des vorhandenen Baugebiets im Norden des Stadtgebietes wird inzwischen bebaut. Dieser befindet sich jedoch auf der von der Autobahn abgewandten Seite. Darüber hinaus wurde bereits bei der Aufstellung des B-Planes Nr. 41 Vogeleck für das gesamte Baugebiet der notwendige Lärmschutz ermittelt und die betreffenden Grundstücke im Rahmen der letzten Fortschreibung berücksichtigt. Seite 1

2 Durch die Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich dieses B-Plan-Gebietes Nr. 41 Vogeleck wurden insgesamt keine signifikanten Veränderungen der Einwohnerzahlen hervorgerufen. Als Ziele zur Lärmreduzierung hat die Stadt Oldenburg in Holstein festgelegt, dass im Rahmen der Bauleitplanung langfristig verkehrssparsame Siedlungsstrukturen unterstützt und unverträgliche Nutzung getrennt werden. Die Ausweise von neuen Wohngebieten in verlärmten Bereichen soll durch die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN vermieden werden. Dies wurde bei der Neuaufstellung des F-Planes mit der Ausweisung zweier Gebiete im Osten der Stadt abseits von Autobahn und Hauptverkehrsstraßen bereits berücksichtigt. Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz bestehender Gebiete entlang der Autobahn waren nicht vorgesehen. Fazit Abschließend lässt sich feststellen, dass es in der Stadt Oldenburg in Holstein hinsichtlich der Lärmbelästigung seit Aufstellung der Lärmaktionspläne in 2008 nicht zu signifikanten Veränderungen gekommen ist und gegenüber der letzten Fortschreibung haben sich keinerlei Änderungen ergeben. Seite 2

3 Lärmaktionsplan der Stadt Oldenburg in Holstein Fortschreibung 2018 auf der Grundlage des ursprünglichen Lärmaktionsplanes vom Diese Fortschreibung wurde bearbeitet durch die Stadt Oldenburg in Holstein Markt Oldenburg Seite 3

4 Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Oldenburg in Holstein vom Allgemeines 1.1 Beschreibung der Stadt sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Das Gebiet der Stadt ist durch die folgenden auf den strategischen Lärmkarten ersichtlichen Hauptverkehrsstraßen (über 3 Mio. Kfz/a) betroffen: BAB A Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Stadt Oldenburg in Holstein (GKZ ) Markt Oldenburg 1.3 Rechtlicher Hintergrund Richtlinien 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates von 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz 1.4 Geltende Grenzwerte Geltende nationale Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengefasst. Seite 4

5 2. Bewertung der Bestandssituation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Durch die Stadt Oldenburg in Holstein geschätzte Zahl der von Straßenlärm an Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (BAB A1) belastete Personen: L DEN db(a) Belastete Personen > > > > > 75 0 Summe 330 L Night db(a) Belastete Personen > > > > > 70 0 Summe 70 Durch die Stadt Oldenburg in Holstein geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (BAB A1) belasteten Flächen und Wohnungen: L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen db(a) 2, db(a) 0,483 0 > 75 db(a) 0,175 0 Summe 2, Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Es sind Schätzungsweise 10 Bewohner durch hohe Belastung mit potentiell gesundheitsgefährdender Wirkung über 65 db(a) L DEN bzw. 55 db(a) L Night betroffen. Weitere 330 Einwohner sind mit einer Belastung von weniger als 65 db(a) L DEN und ca. 60 Einwohner mit Belastung von weniger als 55 db(a) L Night gering betroffen. Insgesamt fällt die Zahl der Betroffenen in Oldenburg in Holstein gering aus. Die Zahl der von Lärm betroffenen Personen, die seit der Aufstellung des ursprünglichen Lärmaktionsplanes hinzugekommen sind liegt geschätzt bei ca. 30 Personen. Diese wohnen im neu ausgewiesenen B-Plan-Gebiet Nr. 41 entlang der Autobahn im Nordosten des Stadtgebietes. Die Zahl der betroffenen Personen hat sich damit seitdem um ca. 8 % erhöht. Gegenüber der letzten Fortschreibung des Aktionsplanes haben sich keine Änderungen ergeben. Seite 5

6 2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Der direkte Anschlussbereich zwischen der BAB 1 und der Stadt Oldenburg in Holstein ist einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt. Hier wurden Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wänden bzw. Wällen durchgeführt. Für alle übrigen Einwohner werden die Grenzwerte der 16. BlmSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) für Stadtgebiete tags und nachts im Wesentlichen eingehalten. Der weitaus größte Teil des Stadtgebietes incl. Innenstadtbereich ist nicht vom starken Verkehrslärm der A1 betroffen. 3. Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung Es besteht bereits ein aktiver Lärmschutz in Form von Wällen und Wänden entlang der Ostseite der Autobahn A1 in Richtung Stadtgebiet. Die Abschirmung bewirkt eine ausreichende Pegelminderung. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Es ist der Stadtverwaltung nicht bekannt, dass seitens des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) weitere Maßnahmen zum aktiven oder passiven Schallschutz an der A1 geplant sind. Die Stadt wird jedoch darauf drängen, dass mit der Eröffnung der festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) und der zu erwartenden Erhöhung der Verkehrsmenge wie an anderen Streckenabschnitten der BAB 1 ein lärmmindernder Belag aufgebracht wird. 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Maßnahmenplanungen zum Schutz ruhiger Gebiete sind nicht vorgesehen. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Langfristig werden im Rahmen der Bauleitplanung verkehrssparsame Siedlungsstrukturen unterstützt und unverträgliche Nutzungen getrennt. Die Ausweisung von neuen Wohngebieten in verlärmten Bereichen soll durch Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN sowie je nach Bedarf durch die konkrete Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen für die betroffenen Bereiche in dem jeweiligen Bauleitplan vermieden werden. 3.5 Schätzwert für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Eine weitere Verminderung der bereits niedrigen Betroffenenzahlen ist nicht zu erwarten. Seite 6

7 4. Formelle und Finanzielle Informationen 4.1 Datum des Ursprungs-Aktionsplans Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen Die Planunterlagen des Aktionsplans haben vom bis einschließlich im Rathaus der Stadt Oldenburg in Holstein öffentlich ausgelegen. Es wurden (keine) Stellungnahmen abgegeben. 4.3 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47 d Abs. 5 BlmSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach fünf Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrung und Ereignisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet. 4.4 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Die Kosten für die Aufstellung und die Überprüfung des Aktionsplans trägt die Stadt. 4.5 Weitere finanzielle Informationen Es entstehen zurzeit keine weiteren Kosten für die Stadt. 4.6 Link zum Aktionsplan im Internet Der Aktionsplan kann über den Link unter der Rubrik Aktuell eingesehen werden. Oldenburg in Holstein, Martin Voigt Bürgermeister Seite 7

8 Anlage Seite 8

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